DSG
vs. Videoüberwachung zum
Zwecke der Beweisführung durch Detektive im Falle eines Beweisnotstandes.
Derzeit kursiert das Gerücht, dass die Videoüberwachung, nach der DSG-Novelle
2010, nunmehr verboten wurde. Grundsätzlich ist das auch richtig, doch wenn man
die Erläuterungen, bzw. den Kommentar zum DSG 20001 genauer betrachtet, wird
man erkennen, dass unter bestimmten Voraussetzungen die Überwachung erlaubt ist
und auch genehmigt wird. In einigen früheren OGH-Entscheidungen wurde über die
Zulässigkeit verdeckter, systematischer Videoüberwachung entschieden und dabei
genau erläutert, dass eine solche, grundsätzlich gegen das Grundrecht auf
Datenschutz und dessen Geheimhaltung gem. § 16 ABGB iVm 8 EMRK iVm 1 DSG 2000
verstößt.
von Mag. iur Andreas K. Schweitzer
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Undercover:
Mit Sympathie zum Ermittlungserfolg von Mag. Bernhard Maier, Heidi Schmid Serienbrandstiftungen
unter der Lupe von Frank D. Stolt Gründungsmitglied
der IKD verstorben.
Am 1. Mai verstarb Karl Georg Göltenboth (1920- 2010), der während seiner aktiven Zeit
als Mitglied in zahlreichen europäischen Detektivverbänden engagiert vertreten
und maßgeblich an der Gründung der IKD (Internationale Kommission der Detektiv-
Verbände) beteiligt war.
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Recht
Österreich
WLAN-Daten abgehört
Nebenjob-Verbot für Heeresagenten
Recht
Deutschland
Betriebsrat per GPS überwacht
Arbeitsgericht hält Schnüffeleien für
rechtmäßig
Detektivkosten werden ersetzt
Neuer Master-Studiengang
Sicherheitswirtschaft
Die Tücken der Videoüberwachung
Recht
Schweiz
Polizei-Opfer des IV-Betrugs
verdächtigt
Tools
Cufflinks
„The Cloak“
Handy als Nachtsichtgerät
Scannerkamera für Dias, Negative und
Papierabzüge
USB ohne Grenzen
Digipix-News
Samsung WB5500
Muvi Atom
Sony NEX-5
Sprachsteuerung für Digitalkameras
Spy-Talk
Urteile der Spitzelaffäre aufgehoben
Eldorado für Wirtschaftsspione
Handyortung deluxe
Software spioniert Facebook aus
Britischer Geheimdienst MI5 entlässt
Agenten
SiFo-Studie 2009/10
Cinema
Udo Proksch – Out of Control
Aufschneider
Bernd Eichinger dreht Film über Natascha
Kampusch
Buchtipps
Handbuch Datenschutzrecht
Lukas Bauer
/ Sebastian Reimer
Kronzeugenprogramme
(für Österreich)
Kartellrecht – Strafrecht –
Zivilrecht
Theodor
Thanner / Richard Soyer / Thomas Hölzl
Computer-Forensik
Computerstraftaten erkennen,
ermitteln, aufklären
Alexander
Geschonneck
Ein
Fall für Zwei
Ehetipps vom Scheidungsanwalt
Dr. Manfred
Ainedter
Ihr
kriegt mich nicht klein!
Eine Discounter-Angestellte
kämpft um ihre Rechte
Ulrike
Schramm-de Robertis
Brieffreundschaft
mit einem Serienmörder
Petra
Klages
Der
Fall Natascha Kampusch
Die ersten acht Jahre eines
einzigartigen Entführungsfalles im Spiegel der Medien
Privatermittler Klaus-Dieter Matschke sitzt in seinem Büro
in einem Penthouse im Norden Frankfurts. Licht fällt durch die großen Fenster,
bunte expressionistische Gemälde von Daniella Sheinman zieren die Wände, der
Raum ist stark klimatisiert. Der braun gebrannte Matschke erinnert kein
bisschen an Philip Marlowe, außer dass er ähnlich viele Zigaretten raucht wie
Raymond Chandlers berühmter Privatdetektiv. Anders als der rastlose Marlowe
machen Matschke und seine Mitarbeiter ihre Arbeit meist an Schreibtischen. Sie
sind spezialisiert auf Wirtschaftskriminalität, wie die meisten Privatdetektive
in Hessen und Deutschland.
Matschke ist stellvertretender Vorsitzender des Bunds
Internationaler Detektive (BID) mit hessenweit 25 und bundesweit 140
Mitgliedsfirmen, der am Freitag (28. Mai) in Kassel sein 50-jähriges Bestehen
feiert. Detektiv genannt werden möchte Matschke aber nicht. «Das klingt so nach
Kaufhausdetektiv», sagt er. Der Ausbildungsberuf «Detektiv» bei den Industrie-
und Handelskammern hat den «Schwerpunkt Wirtschafts- und Privatschutz» in
Kaufhäusern und dem öffentlichen Raum.
Matschkes Firma KDM beschäftigt 15 Juristen, ausgebildete
Polizisten und Steuerfahnder. Sie gehen Fällen von Korruption und
Wirtschaftsspionage nach und beraten Unternehmen, wie sie sich dagegen schützen
können und worauf sie bei Investitionen im Ausland achten sollten. Die konkrete
Arbeit besteht vornehmlich aus Revision von Akten und Gesprächen mit den
Kunden. «Unsere Auftraggeber wünschen eine geräuschlose Aufklärung. Wenn die
Staatsanwaltschaft eingeschaltet ist, gibt es immer Aufsehen», sagt der
61-jährige Geschäftsführer und frühere Geheimdienstler.
Privatermittler müssen ihre Erkenntnisse nicht weitergeben.
Jedoch müssen diese gerichtsverwertbar sein, falls ein Kunde auf einer
Strafanzeige besteht. Oft kommt es jedoch nicht zum Prozess. «Gut 40 Prozent
der Fälle werden ausschließlich intern geregelt», sagt der Sprecher des
Bundesverbands Deutscher Detektive (BDD), Josef Riehl. Dem BDD gehören rund 180
Privatermittler an, vier davon sitzen in Hessen, zwei in Mainz. Der Verband
feiert am Samstag (29. Mai) in Berlin sein 60-jähriges Bestehen.
Bei den Mitgliedern des BDD kommen vier von fünf Aufträgen
aus der Wirtschaft, berichtet Riehl. Dabei gehe es um Betrug,
Umweltkriminalität, Produktpiraterie, das Erschleichen von Krankengeld. Die
übrigen Auftraggeber seien zerrüttete Eheleute, die über das Sorgerecht für
ihre Kinder oder Unterhaltsfragen streiten.
Beide, Matschke und Riehl, betonen die «hohen Zugangsschwellen»
zu ihren Verbänden. Mitglieder im BID müssten eine Ausbildung als Polizist,
Zöllner oder Steuerfahnder haben und «gesetzesmäßig sattelfest sein», sagt
Matschke. Riehl führt aus, der BDD verlange «einen Nachweis der gebotenen
Sachkunde», also in Recherche, Gesetzeskunde, Berichtschreiben. Schließlich sei
die Mitgliedschaft im BDD «ein Gütesiegel, mit dem Ermittler werben können».
Mit den Datenskandalen bei Deutscher Bahn, Deutscher Telekom
und der Supermarktkette Lidl habe das Ansehen von Detektiven gelitten, sagt
Riehl. «Dabei waren da gar keine Privatermittler verwickelt. Aber in den Medien
war von Detektiven die Rede, das wirkte sich negativ auf die Branche aus.»
Matschke sagt, BID-Ermittler spionierten niemanden unerlaubt aus: «Das höchste
Gut der Bürger ist der Datenschutz.»
Um ihre Seriosität nach außen hin zu dokumentieren, haben
sich BDD und BID entsprechenden Richtlinien verpflichtet. Zudem gründeten sie
1986 die Zentralstelle für die Ausbildung im Detektivgewerbe (ZAD). Die ZAD
vergibt nach Auskunft ihres Geschäftsführers Andreas Heim jährlich rund zehn Zertifikate «Geprüfter Detektiv».
Seit Beginn ihres Bestehens werben BDD und BDI dafür, dass
«Berufsdetektiv» ein Ausbildungsberuf und damit eine geschützte
Berufsbezeichnung wird, jedoch ohne Erfolg. Die Lobby sei nicht stark genug,
sagt Matschke. Riehl erläutert: «Für die IHK lohnt es sich nicht, ein
Ausbildungsprogramm zu entwerfen. Die Branche ist zu klein.» Dem hessischen
Wirtschaftsministerium sind ganze 109 Detekteien im Bundesland bekannt. Viele
davon sind selbstständige Ermittler, die allein und im Stillen ihre Arbeit tun.
ddp
Berlin (dpa) - Der Bundesverband Deutscher Detektive (BDD)
hat eine bessere Bezahlung für die Arbeit in Kaufhäusern gefordert. Mit den
derzeitigen Tariflöhnen im Sicherheitsgewerbe von 6,50 bis 8,50 Euro seien gut
ausgebildete Kaufhausdetektive nicht zu haben.
Das sagte Verbandsgeschäftsführer Hans Sturhan am Freitag.
Mindestens 30 bis 50 Prozent mehr seien nötig. Der Verband hat eigenen Angaben
zufolge Richtlinien für die Tätigkeit von Kaufhausdetektiven erstellt, die
ethische Standards gewährleisten. Inzwischen arbeite man auf dem Gebiet mit den
Discountern Lidl und Aldi Süd zusammen, mit der Handelskette Metro gebe es
Gespräche. Nach Angaben des BDD arbeiten in Deutschland etwa 4000
Kaufhausdetektive.
Sturhan wies darauf hin, das es mit geschultem Personal
Ausspäh- Skandale wie bei Lidl nicht gegeben hätte. Ein qualifizierter
Ladendetektiv arbeite ausschließlich in den Verkaufsflächen und verfolge nur
Kunden- und Mitarbeiterdiebstähle. Lidl war in den vergangenen Jahren in die
Schlagzeilen geraten, als systematische Bespitzelungen von Mitarbeitern durch
das Unternehmen bekannt wurden.
Die im Verband organisierten Detektive erhalten den Angaben
zufolge 80 Prozent ihrer Aufträge von Wirtschaftsunternehmen. Sie ermitteln in
Fällen von Produkt- und Markenpiraterie, Patentrechtsverletzungen und
Korruption oder observieren Mitarbeiter. In Deutschland gibt es nach Angaben
des Statistischen Bundesamtes 1508 umsatzsteuerpflichtige Detekteien. 150 sind
im BDD organisiert.
Gäste: Johannes Röhrig, Journalist; Carsten Klauer,
Vizepräsident des Bundesverbandes Deutscher Detektive zum Thema: " Wenn
der Chef den Detektiv holt" /
Wenn der Chef den Detektiv holt Arbeitgeber suchen immer
häufiger nach Gründen, um ihre Angestellten entlassen zu können. Anlass kann
dafür ein unterschlagener Pfandbon oder ein vom Müll genommenes Kinderbett
sein. Der Journalist Johannes Röhrig (STERN) hat in einem Artikel beleuchtet,
auf welche Art Firmen ihre Mitarbeiter bespitzeln. Ihm liegen Protokolle vor,
die beweisen, dass viele Unternehmen Detektive beauftragen, um ihr Angestellten
zu beschatten. Das Ziel ist klar: den Angestellten möglichst preiswert zu
entlassen. Welche Methoden die Detektivbüros verwenden, spielt für die Firmen
keine Rolle. Der Vizepräsident des Bundesverbandes Deutscher Detektive Carsten
Klauer ist der Meinung: "Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu
befürchten."
Der BDD zum Stern Artikel „Wenn der Chef den Detektiv holt“
und zur neuen Broschüre des Verbandes „Grundlagen zur Sicherstellung der
Qualität detektivischer Dienstleistungen“, die erstmals der Öffentlichkeit
vorgestellt wird.
Die Ausübung von Tätigkeiten als Detektiv ist in Deutschland staatlicherseits
an keine fachlichen Voraussetzungen gebunden. Es genügt eine Gewerbeanmeldung
nach § 14 der Gewerbeordnung.
Vor diesem Hintergrund ist es nicht verwunderlich, dass es auf diesem
Gewerbesektor Personen gibt, die für eine Detektivtätigkeit weder persönlich
noch fachlich geeignet sind. Die Datenskandale bei einigen bekannten
Großunternehmen der letzten Zeit sind dafür ein beredtes Zeugnis.
Der Bundesverband Deutscher Detektive hat auf diese sachlich und fachlich
unzulänglichen Gegebenheiten im Detektivsektor und die dadurch aufgetretenen
datenschutzrechtlichen Missstände wiederholt hingewiesen und seine Hilfe beim
Finden von seriös arbeitenden und fachlich befähigten Detektiven angeboten.
Der Verband hat sein Bestreben im Hinblick auf Orientierungshilfen bei der
Vergabe von Aufträgen an Detekteien noch verstärkt, indem er ein
Qualitätssicherungskonzept als Grundlage zur Sicherstellung der Qualität
detektivischer Dienstleistungen erarbeitet hat. Dieses
Qualitätssicherungskonzept untermauert die Kompetenzträgerschaft seiner
Mitglieder. Es kann als Broschüre „Grundlagen zur Sicherstellung der Qualität
detektivischer Dienstleistungen“ auf der Homepage des BDD unter www.bdd.de ab
sofort abgerufen werden.
Zusätzlich wird diese Broschüre vielen Entscheidungsträgern in der deutschen
Wirtschaft als Leitfaden und Orientierungshilfe unmittelbar zugestellt werden.
Die Mitglieder des Bundesverbandes Deutscher Detektive haben sich schon bisher
durch seriöse Detektivarbeit ausgezeichnet. Mit dem durch die Mitglieder jetzt
selbst im Rahmen des Qualitätssicherungskonzeptes definierten Leistungskatalogs
haben sie sich eine nochmals erhöhte Verpflichtung zur Durchführung qualitativ
hochwertiger detektivischer Dienstleistungen auferlegt.
Eine bessere Orientierungshilfe für potentielle Auftraggeber kann es somit
nicht geben. Bedient der sich bei seiner Entscheidungsfindung dieser Leitlinie,
werden ihm datenschutzrechtliche und sonstige fachliche Missstände, wie sie bei
einigen Großunternehmen in der Vergangenheit festgestellt wurden mit Sicherheit
erspart bleiben. Der Auftraggeber wird dann auch die erwartete und berechtigte
Hilfe erhalten, anstatt dass ihm schwerer Schaden zugefügt wird. Dies trifft im
Übrigen auch für jeden einzelnen Verbraucher zu, der detektivischer Hilfe
bedarf.
Unabhängig davon halten wir bei dieser Gelegenheit die folgenden Hinweise für
angebracht:
1. In dem Sternartikel mit dem Titel „Wenn der Chef den Detektiv holt“ werden
Ermittlungen gegen Mitarbeiter in Unternehmen ganz allgemein und
unterschiedslos mit einer „Big Brother“ Überwachungsmentalität verglichen und
in die Nähe von Spionage oder unbegründete Bespitzelung gerückt. Dabei wird mit
keinem Wort auf die Verantwortung der Unternehmensführung für ihre mehrheitlich
ehrlichen, fleißigen und unternehmenstreuen Mitarbeiter eingegangen, die von
der Unternehmensführung zu Recht Maßnahmen gegen kriminelle Handlungen von
Kolleginnen und Kollegen erwarten.
Wer sich
auf dem Markt behaupten will, braucht brandaktuelle Informationen über seine
Konkurrenten. Zur langfristigen Sicherung des Markterfolges ist die permanente
Überwachung unerlässlich. Dabei sollte es oberste Prämisse sein, dass man sich
– in puncto Informationsbeschaffung über Mitbewerber - im rechtlichen Rahmen
bewegt. Competitive Intelligence ist eine Methode zur Erarbeitung von
Wettbewerbsvorteilen.
In der
Kolumne „Undercover“ berichtet Bernhard Maier über Ermittlungen unter Legende und
über Techniken der Legendenbildung.
von Mag. Bernhard Maier
Mitarbeiterüberwachung: Ja
Lidl: Nein
Stasi- und
Spionagemethoden muss der Diskonter Lidl sich nun wieder nachsagen
lassen.
Selbst nachdem erstmals vor etwa einem Jahr systematische
Mitarbeiterüberwachung aufgedeckt wurde, wurden weiterhin Aufzeichnungen mit
Krankheitsdaten von Mitarbeitern geführt.
Höchste
Gefährdung durch Angriffe auf die IT. Mit der IT verknüpfte Gefahren sind für
die Wirtschaft der stärkste Risikofaktor im Bereich Sicherheit. Diese Aussage
gilt nach wie vor, auch wenn deren Gefährdungsgrad erstmals seit 2000
zurückging. Auch in Zukunft wird die IT-Gefährdung - und hier insbesondere die
Internetbasierte
Kriminalität
- im Fokus der Sicherheitsexperten bleiben. Dies ist eine der zentralen
Aussagen der 9. WIK Sicherheits-Enquête, einer umfangreichen Befragung, an der
zwischen Oktober 2008 und Januar 2009 über 240 Führungskräfte aus der
Unternehmenssicherheit und der Sicherheitsdienstleistung teilgenommen haben.
Eine ausführliche Analyse der Ergebnisse der WIK-Sicherheits-Enquête
2008/2009 finden Sie in der April-Ausgabe der WIK (2/2009). www.wik.info
Fall Kampusch: Es gab Mitwisser
Gleich zwei
Kommissionen arbeiten an der Aufarbeitung des Falles Natascha Kampusch. Seit
Oktober wird mit der Einsetzung einer Sonderkommission der Exekutive der zuvor
abgeschlossene Fall neu aufgerollt. Klarer Auftrag: Die Ermittler sollen
klären, ob es einen oder mehrere Mittäter des Entführers Wolfgang P. gegeben
habe. Die Ermittlungen dauern zwar noch an, aber laut bisher gewonnenen
Erkenntnissen steht fest: Es gab in der achteinhalb Jahre andauernden
Entführung auf jeden Fall „Mitwisser“. Ob es sich auch um Mittäter
handle, müsste nach Abschluss der neuerlichen Polizeiarbeit das Gericht klären,
heißt es im Mai 2009. Die sechsköpfigeEvaluierungskommission geht der Frage nach, ob und warum Pannen bei
Ermittlungen passiert sind und wie sich solche künftig verhindern lassen.
Phantom-Panne und „CSI“-Effekt
Die DNA
einer Verpackerin führte hunderte Ermittler jahrelang in die Irre (siehe „Die
Unsichtbare“, „der detektiv“ 1/09 S 12ff). Viele Gerichte ziehen den
Rückschluss zu schnell, dass der Spurenverursacher auch der Täter ist. Die DNA
sei zunächst nichts weiter als eine Spur - wie sie an den Tatort komme, sei
eine ganz andere Frage. Auch wenn die Ermittler der Sonderkommission „Parkplatz“
betonen, im Fall der in Heidelberg ermordeten Polizistin Michele K. auch andere
Spuren verfolgt zu haben, auch sie litten wohl unter dem „CSI“-Effekt.
Herne (ots) - Detektei-Internetportale wie das Anfang März erfolgreich gestartete detektei-pool.de sehen sich öffentlicher Kritik des Bundesverbandes Deutscher Detektive, Bonn, (BDD) ausgesetzt. Gegenüber den Ruhrnachrichten Dortmund äußerte BDD-Geschäftsführer Hans Sturhan die Auffassung, Detektei-Portale seien ein Ärgernis, da der Kunde kaum mehr zwischen Gut und Böse unterscheiden könne. Das Problem der fehlenden Regulierung des Detektivberufes werde durch Detektei-Verzeichnisse noch verschärft: "Unser Beruf ist nicht geschützt, deshalb kann sich jeder Detektiv nennen oder eine Liste mit Detekteien ins Netz stellen" (Printausgabe der Ruhrnachrichten vom 08.05.2009). Hintergrund ist der seit Jahren geführte Kampf der Verbände für eine gesetzlich verankerte fachliche Zulassungsregelung zum Detektivberuf und gegen "schwarze Schafe" der Branche.
Fehlende Regulierung ist ein politsches Problem
Gegenüber detektei-pool bestätigte der BDD-Geschäftsführer seine Kritik. Das Problem sei, so Hans Sturhan, dass detektei-pool den Eindruck erwecke, nur seriöse Detekteien zu listen. Er beabsichtige daher, die Wettbewerbszentrale einzuschalten. Peter Linde, Redaktionsleiter von detektei-pool, stellt dagegen fest: "Das Problem der fehlenden Regulierung des Detektivberufes ist ein politisches Problem und muss auch politisch gelöst werden. Die Vorwürfe sind absurd, zumal detektei-pool genau diese Problematik ausführlich thematisiert und die Initiativen der Verbände würdigt."
Warnung vor falschen Rückschlüssen
Die Unterscheidung zwischen seriösen und unseriösen Detekteien ist nicht einfach und die Tatsache, dass unseriöse Detektive den Ruf der Branche nachhaltig schädigen, nicht von der Hand zu weisen. Das weiß auch Peter Linde: "Deshalb geben wir unseren Nutzern Hinweise für die Auswahl seriöser Detektive, zu denen u.a. auch die Qualitätsmerkmale der Verbände gehören." Er mahnt allerdings auch eine sachliche Auseinandersetzung an und warnt vor falschen Rückschlüssen. Man dürfe Detektiven, die keine Verbandsmitglieder sind und deshalb formal nicht die Qualitätsanforderungen des Verbandes erfüllen, nicht pauschal unterstellen, sie arbeiteten unseriös. Außerdem stelle eine gesetzlich geregelte Zulassungsordnung keine automatische Garantie für seriöse Detektivarbeit und absoluten Schutz vor "schwarzen Schafen" dar. Unseriöse Anbieter fänden sich nicht nur unter Detektiven, sondern auch unter Rechtsanwälten, Ärzten, Steuerberatern, Handwerkern usw.
Klare Regeln
"Für die Aufnahme in das Detektei-Verzeichnis von detektei-pool gelten klare Regeln, die wir in unseren AGB unmissverständlich fixiert haben", unterstreicht Peter Linde. Das bedeute, dass alle Detektive, die die derzeit gültigen gesetzlichen Bedingungen für die Ausübung ihres Gewerbes erfüllen, grundsätzlich gleiche Rechte haben, auf detektei-pool für sich zu werben. "Jede Detektei hat auf detektei-pool die Möglichkeit, sich mit ihren Qualitätsmerkmalen den Internetnutzern vorzustellen."
Die kritische Einstellung des BDD ausgerechnet zu detektei-pool kann Peter Linde nicht nachvollziehen. Er setzt auf einen konstruktiven Dialog: "Mit unserer sachlichen Berichterstattung tragen wir zu mehr Transparenz und einer seriösen Beurteilung der Detektivarbeit in Deutschland bei. Ich würde mir wünschen, dass der BDD dies anerkennt. Wir sind jedenfalls offen für einen konstruktiven Dialog!"
Maybrit Illner diskutiert unter anderem mit Wolfgang Bosbach (CDU) und mit der ehemaligen Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, sowie mit Lothar Schröder, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Deutschen Telekom, und dem Journalisten Hans Leyndecker. Wolfgang Bosbach, Fraktions-Vize und CDU-Innenexperte, sagt: "Die Spitzelaffäre ist ein veritabler Skandal! Als Haupteigentümer der Telekom hat der Bund ein Interesse daran, das Vertrauen wieder herzustellen." Er hat allerdings Zweifel, ob die derzeit drohenden Sanktionen abschreckend genug seien: "300 000 Euro Höchststrafe als Bußgeld sind für eine kleine Firma eine hohe Summe. Aber für einen Weltkonzern Telekom, wo Milliarden bewegt werden, haben 300 000 Null abschreckende Wirkung". Abschreckende Wirkung könnte seiner Meinung nach dagegen die Veröffentlichung von Verstößen gegen das Datenschutzrecht haben. Bisher laufen Bußgeldverfahren im Gegensatz zu Strafrechtsverfahren nicht öffentlich.
"Wenn man die betroffenen Unternehmen verpflichten würde, Verstöße zu veröffentlichen, das könnte abschreckende Wirkung haben. Der Vertrauensverlust in ein Unternehmen kann wesentlich mehr wirtschaftliche Nachteile haben, als ein Bußgeld", betont der CDU-Politiker. Bosbach ist sich sicher, dass die Vorratsdatenspeicherung nichts mit der Telekom-Affäre zu tun habe. Er sagt: "Wir werden die Vorratsdatenspeicherung nicht ad acta legen. Damit würden wir erstens gegen Europarecht verstoßen und zweitens auch einen inhaltlichen Fehler machen." Die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, heute Fraktions-Vize der FDP im Bundestag, fordert den betrieblichen Datenschutz zu stärken und Verstöße dagegen zu sanktionieren. Der Fall Telekom beweise, wie gefährlich und verfassungsrechtlich bedenklich die Datenspeicherung sein kann. Sie ist sich sicher: "Die Mitarbeiterbespitzelung bei Lidl und der aktuelle Fall Telekom sind nur die Spitze des Eisbergs illegalen Missbrauchs von Daten und ein weiteres Kapitel in der langen Kette von vorsätzlichen oder fahrlässigen Datenschutzverletzungen."
"Ihr hinterlasst Datenspuren"
Angesichts eines derartigen Datenmissbrauchs sei aber nun die Politik gefordert, dass "gar nicht erst ansatzlos verdachtlos Informationen gespeichert werden" dürfen. Die "richtige Antwort" könne dementsprechend auch heute nur die Aussetzung der Regelung über die Vorratsdatenspeicherung sein. Leutheusser-Schnarrenberger fordert aber daher auch, dass Datenschutz auch dem Bürger nahe gebracht werden müsse: "Wir müssen sagen: Ihr hinterlasst Datenspuren. Die sind hochinteressant, wenn man die wirtschaftlich verwerten kann." Lothar Schröder, Mitglied im Bundesvorstand Ver.di und stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender bei der Deutschen Telekom, wurde vermutlich auch bespitzelt. Er sagt: "Als Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat ist man fassungslos. Stimmt das alles, dann hatte nun das Unternehmen, das man kontrollieren will, illegale Mittel genutzt, um Aufsichtsräte zu kontrollieren. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, wäre das ein Vertrauensbruch ohne Beispiel und ein unglaublicher Skandal. Die Auswirkungen für das Unternehmen sind katastrophal. Dies könnte vor allem zu Lasten der Mitarbeiter gehen, die am wenigsten für die Vorgänge können. Ich schließe nicht aus, dass auch weitere Aktionen unternommen wurden, um Informationen zu sammeln. Diese Machenschaften stellen wir ab. Die sollen sich so etwas nie wieder trauen. Wir haben ein brennendes Interesse daran. Und ich habe den Eindruck, dass auch der Vorstand eine schnelle Aufklärung will"
"Keine Sippenhaft"
August-Wilhelm Scheer, Präsident des Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM), versichert: "Unsere Branche bietet in Deutschland den höchsten Datenschutz weltweit! Bei unseren Unternehmen finden die Datenschutzbeauftragten jederzeit einen kooperativen Partner. Die Telekommunikationsbranche darf nicht in Sippenhaft genommen werden. Es geht hier klar um das Fehlverhalten einzelner Verantwortlicher eines Unternehmens, nicht um ein grundsätzliches Fehlverhalten der Branche. Wir sind überzeugt, dass das Telekom-Management sein Bestes gibt, um die diskutierten Vorgänge schnell und vollständig aufzuklären." Der "Enthüllungsjournalist Hans Leyendecker ist Chronist zahlreicher Affären und Skandale, zum Beispiel Flick, Krause, Mauss, Solingen, BND, Späth, Strauß, Steffi Graf, CDU- Spendenaffäre, SPD-Affäre in Köln. Leyendecker, der sich selbst auch als "Telefon-Journalist" bezeichnet, kritisiert: "Die Unternehmen spielen Krieg und die Medien werden als Feind wahrgenommen. Die Unternehmen machen Jagd auf Informanten. Den Akteuren ist das Gefühl für Größenordnungen, für die Unterscheidung von Recht und Unrecht abhanden gekommen."
"Lizenz zum Ausspähen"
Leyendecker meint: "Eigentlich ist die Ausgangslage klar: Unternehmen haben ein berechtigtes Interesse, gewisse Informationen im kleinen Kreis zu halten. Eigensicherung ist erlaubt. Wenn die Sicherheitsleute des Konzerns beispielsweise Unterlagen markieren lassen, um herauszufinden, wo diese am Ende landen, ist das in Ordnung. Nicht in Ordnung ist es, wenn bei den Ausforschungsarbeiten systematisch Gesetze übertreten werden und sich Kriminalistik-Spezialisten eines Unternehmens gebärden, als hätten sie die Lizenz zum Ausspähen. So schlimm wie die von der Telekom hat es nicht mal der Bundesnachrichtendienst getrieben." Hans Sturhan ist Geschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Detektive und kritisiert: "Es ist ein Skandal, dass in Deutschland jeder ohne Prüfung und ohne Verhaltenskodex Detektiv spielen darf." Zum Fall Telekom sagt er: "Sowohl bei der Telekom als auch bei Lidl hätten die Aufträge ganz klar abgelehnt werden müssen, weil sie illegal sind. Die Weitergabe der Daten ist ein klarer Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte und das Datenschutz-Gesetz. Dazu kommt noch das Ausspionieren von Journalisten, also ein Verstoß gegen die Pressefreiheit. Das ist nicht nachzuvollziehen. Und das ausgerechnet bei der Telekom."
"Wirtschaftsspionage stoppen"
Sturhan weiß: "Der volkswirtschaftliche Schaden durch Wirtschaftsspionage, Korruption oder Informationen, die aus dem Unternehmen gelangen, steigt ständig und liegt nach Schätzungen bei 150 Milliarden Euro. Ohne die Arbeit und Aufklärung von Detektiven wäre der Schaden noch größer. Da haben Unternehmen ein großes Interesse, diesen Schaden zu begrenzen. Und da kommen dann private Ermittler ins Spiel."
München (AFP) — Haben die Detektive den Trenchcoat gegen den Nadelstreifenanzug getauscht? Das Auffliegen der Schnüffeleien bei Aufsichtsräten der Telekom und jetzt möglicherweise auch bei der Bahn deutet auf einen Wandel dieses von Geheimnissen umwitterten Berufs hin - weg von der Straße und 'rein in die Vorstandsetagen. Der Bundesverband Deutscher Detektive (BDD) bestätigt den Trend. Seit vergangenem Jahr machen bei Detektiven Wirtschaftsaufträge etwa zum Aufdecken des Verrats von Betriebsgeheimnissen den größten Teil aus. Mit welchen Methoden dabei genau gearbeitet wird, bleibt aber im Unklaren.
Die Telekom und die Bahn arbeiteten mit der Berliner Datenauswertungsfirma Network Deutschland zusammen. Allein von der Telekom soll diese mehrere hunderttausend Euro dafür kassiert haben, dass sie Kontakten von Aufsichtsräten zu Journalisten nachging. Es handelte sich also um Aufgaben, die weniger mit Datenauswertung als mit Ausspähen zu tun haben und damit im Detektivbereich anzusiedeln sind. Auch die "klassischen" Detektive übernehmen inzwischen zu 75 bis 80 Prozent Wirtschaftsjobs, wie BDD-Sprecher Josef Riehl bestätigt. Privataufträge rund um untreue Ehepartner oder Erbstreitereien machen nur knapp ein Fünftel der Jobs aus.
In Deutschland gibt es insgesamt 1530 selbstständige Detekteien. Diese machten 2006 zusammen einen Jahresumsatz von 241 Millionen Euro, womit im Schnitt jede Detektei etwas über 157.000 Euro erwirtschaftete. Laut Riehl entsprechen 1530 Detekteien nach Schätzung des größten Branchenverbandes etwa 3000 detektivisch tätigen Menschen in Deutschland, Kaufhausdetektive nicht mitgerechnet. Der normale Detektiv sei ein Einzelkämpfer, der sich für einzelne Aufträge immer wieder die Hilfe von freien Mitarbeitern suche.
Nach Angaben Riehls bestanden bis zum Jahr 2007 die meisten Aufträge für Detektive darin, Mitarbeitervergehen wie vorgeschwindelte Erkrankungen oder Schwarzarbeit aufzudecken. Seit dem vergangenen Jahr stünden solche Jobs nur noch an zweiter Stelle. Bei den meisten Aufträgen gehe es nun darum, dem Verrat von Betriebsgeheimnissen, Untreuefällen gegen das Unternehmen oder auch Diebstählen nachzuforschen - alles Vergehen, wie sie auch der Discounter Lidl durch eine großflächige Überwachung seiner Mitarbeiter herausfinden wollte.
Wie genau die Detektive arbeiten und wer überhaupt als Detektiv arbeitet, verschwindet allerdings hinter großen Fragezeichen. Denn für den Beruf ist nur ein Gewerbeschein zwingend nötig, trotz Forderungen auch des BDD gibt es keine verpflichtende Ausbildung und damit keine allgemeinen Standards. Und BDD-Sprecher Riehl versichert zwar, dass seine Kollegen sich an die Gesetze hielten - "anders als Fernsehdetektiv Matula, so würde ein richtiger Detektiv nie arbeiten". Zugleich Riehl aber auch einräumen, dass es keine Hindernisse für schwarze Schafe gibt, den Job auszuüben.
So hat der BDD an seine Mitglieder zwar hohe Ansprüche und verlangt für eine Aufnahme einwandfreie polizeiliche Führungszeugnisse. Von den 1530 Selbstständigen sind im größten Verband aber nur 160 organisiert. Die übrigen 1370 Detekteien arbeiten jenseits einer Verbandskontrolle. "Wir haben immer wieder Anfragen für Mitgliedschaften. Wenn wir dann aber unsere Anforderungen bekannt geben, verlieren die meisten das Interesse", sagt Riehl. Der BDD schließt zwar aus, dass unter seinen Mitgliedern frühere Stasi-Mitarbeiter oder ehemalige BND-Spitzel sind. Aber bei der Telekom sollen auch Stasi-Schnüffler die unappetitlichen Jobs übernommen haben.
In dieser für ihren Stand rufschädigenden Zeit hat der BDD wenigstens einen Trost: Nachdem die Detektive sich in Sendungen wie "Ein Fall für zwei" klischeehaft falsch dargestellt fühlen, haben sie jetzt eine Lieblingsfernsehsendung: Der Detektiv von "WISO ermittelt" in der ZDF-Wirtschaftssendung komme dem tatsächlichen Job sehr nahe. Der Detektiv dort ermittelt zwar im Trenchcoat - darunter trägt er aber manchmal Nadelstreifen.
Der Bundesverband Deutscher Detektive wirft dem Discounter Lidl vor, die Überwachung von Mitarbeitern falsch darzustellen.
Die Detektive setzen sich zur Wehr
In seinem Mitarbeiterschreiben heiße es, dass „durch Detekteien zusätzliche und teilweise auch persönliche Informationen über Mitarbeiter protokolliert worden sind, was von Lidl so nicht gewollt war“. Damit werde versucht, den wahren Sachverhalt zu verschleiern und die Detekteien als die alleinigen Schuldigen darzustellen, teilte der BDD am Dienstag in Bonn mit.
Es stehe außer Frage, dass sich die Detektive nicht korrekt verhalten hätten, wenn sie solche Protokolle angefertigt hätten. „Dass sie dies aber ohne die Rückendeckung der Unternehmensführung getan haben sollen, erscheint vor dem Hintergrund der rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Detektiven wenig wahrscheinlich“, erklärte der Verband.
Keine „klassischen“ Detektive eingesetzt
Bei dem Einsatz handele es sich nicht um „klassische“ Detektive, sondern um „Kaufhausdetektive“, die eigentlich Fachkräfte für Sicherheit im Handel und gewerbemäßig dem Bewachungs- und Sicherheitsgewerbe zugeordnet seien. Deren Aufgabe nach der Gewerbeordnung sei allein die Bewachung von Waren zur Verhinderung von Diebstählen. Eine Doppelfunktion – Warenbewachung einerseits und die Ausspähung von Mitarbeitern andererseits – verbiete sich einmal von der grundlegenden Aufgabenstellung her und zum anderen vor allem mit Blick auf die negativen Auswirkungen auf das Betriebsklima, betonte der Detektiv-Verband.
Ein unverrückbarer Grundsatz beim Einsatz von Detektiven sei es, dass alle Ermittlungsergebnisse vor Gericht bestehen könnten. „Das setzt auch voraus, dass für den Einsatz eines Detektives ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden und ein konkreter Anfangsverdacht bestehen muss.“ Vor diesem Hintergrund distanziere sich der Bundesverband Deutscher Detektive ausdrücklich von dem bei Lidl eingesetzten Unternehmen MIG Security, das nicht Mitglied im BDD sei.
(Meckenheim) - Die Aufnahme einer Detektivtätigkeit ist relativ einfach, da es dafür in Deutschland keinerlei fachlicher Voraussetzungen bedarf. Eine Gewerbeanmeldung nach § 14 der Gewerbeordnung genügt, um sich Detektiv nennen und um detektivische Aufträge werben zu können. Das Fehlen von Zugangsregelungen führt dazu, dass auch Personen auf den Markt drängen, denen jegliche Voraussetzungen für eine Detektivtätigkeit fehlen.
Der Kunde, also der Verbraucher, kann nicht erkennen, ob eine Detektei seriös und fachkundig ist, zumal dann nicht, wenn Großanzeigen mit angeblich vielen Filialen an mehreren Orten in Deutschland eine besonders hohe Kompetenz suggerieren. Durch den Hinweis am Ende des Inserates “Anrufe werden auch nach Dienstschluss und an den Wochenenden an unsere Einsatzzentrale weitergeleitet“ wird dem unbefangenen Leser zudem der Eindruck vermittelt, als ob ansonsten die Filialen tagsüber besetzt seien. Kontrollanrufe von Insidern ergeben aber sehr schnell und eindeutig, dass Anrufe grundsätzlich um- bzw. weitergeleitet werden und es Niederlassungen in den angegebenen Orten nicht gibt.
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