sowie in der Dienstleistung in Information & Consulting
Rahmenkollektivvertrag für Angestellte im Handwerk und Gewerbe, in der Dienstleistung und in Information und Consulting veröffentlicht Ab dem 1.1.2012 gelten folgenden Änderungen:
Angestellte von Betrieben, die der Fachgruppe Finanzdienstleister angehören, unterliegen dem „Rahmenkollektivvertrag für Angestellte im Handwerk und Gewerbe, in der Dienstleistung, in Information und Consulting“. Der Rahmen-KV für 2012 wurde mit folgendem Ergebnis abgeschlossen:
1. Erhöhung der monatlichen Mindestgehälter: Verwendungsgruppe I um 4,1 %, Verwendungsgruppe II um 3,65 % - Achtung: Übergangsregelung beachten (siehe KV-Protokoll)!, Verwendungsgruppe III um 3,65 %, Verwendungsgruppe IV um 3,65 %, Verwendungsgruppe V um 3,65 %, Verwendungsgruppe VI um 3,65 %, Verwendungsgruppe MI um 3,65 %, Verwendungsgruppe MII um 3,65 %, Verwendungsgruppe MIII um 3,65 %.
2. Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 3,65 %. 3. Erhöhung der Nachtarbeitszulage um 3,65 %, neu € 1,67.
Für die Verwendungsgruppe I wurde vereinbart, dass für neu begründete Dienstverhältnisse ab 1.1.2012 die Verweildauer in der VerwGr. I maximal 3 Jahre beträgt. Danach hat eine Vorrückung in eine höhere Verwendungsgruppe gemäß § 17 Abs. (6) zu erfolgen. Für bereits bestehende Dienstverhältnisse in der VerwGr. I erfolgt ab 1.1.2015 eine Vorrückung in eine höhere Verwendungsgruppe gemäß § 17 Abs. (6). Im Rahmenrecht wurden Änderungen bei der Anrechnung von Karenz (§ 8b bzw. § 17 Abs. und der Freizeit bei Dienstverhinderung (§ vorgenommen.
Drei Jahre Gefängnis - davon zwei auf Bewährung - so lautet
das Urteil für einen ehemaligen Angestellten der Firma Windtec. Der
Diplomingenieur hatte sensible Firmendaten an eine chinesische Firma für mehr
als € 15.000,- verkauft. Weiters muss der Mann € 200.000,- an die Firma zurückzahlen.
Der Gesamtschaden soll 250 Mio. Dollar betragen.
Workplace Violence – strafrechtliches Verhalten am
Arbeitsplatz
Wozu ist ein gekränkter und unterschätzter Mitarbeiter
fähig, wenn, evtl. ausgelöst durch persönliche Krisensituationen, der berühmte
Tropfen fällt, der das Fass zum Überlaufen bringt und es kein Zurück mehr gibt.
Die Rechnungen des Detektivs
Die Ex-Vorstände der BEWAG (Burgenländische
Elektrizitätswirtschafts-Aktiengesellschaft) haben Erklärungsbedarf. Nicht nur
bei den Aufträgen an den Lobbyisten Hochegger, auch bei den Honoraren und
Auftragsinhalt für den Privatdetektiv Roland G. Young .
Detektiv-Notizen belasten „The Sun“ und „Daily Mirror“
Jahrelang spitzelte Glenn Mulcaire, der Anfang Dezember
wieder verhaftet wurde, für das britische Skandalblatt „News of the World“.
Recht Deutschland
25 Jahre berufsbegleitende Fortbildung durch die ZAD. Detektive
haben die Aufgabe, für Recht und Freiheit einzustehen; sie werden in
Beweisnotfällen bei Zivil- und Strafprozessen für Privatpersonen, aber auch für
Firmen und Institutionen tätig. Die Arbeit als Detektiv ist eine
außerordentlich vielseitige und anspruchsvolle Tätigkeit, die eine
qualifizierende Ausbildung erfordert. Jedoch gibt es in Deutschland für
Detektive keinen anerkannten Ausbildungsberuf. Flexibilität,
Organisationskenntnisse, logisch-kombinatorisches Denkvermögen und eine
ausgeprägte Verlässlichkeit sind in der Detektivtätigkeit Grundvoraussetzungen.
Detektiv-Videos: Ein Fall fürs Gericht
Versicherungsbetrug im großen Stil
Bildabgleich via Facebook
Videoüberwachung
Erheblicher Arbeitszeit-Betrug
Kaufhaus-Detektiv betrügt Justiz
Recht Schweiz
Detektive dürfen Balkone ausspionieren
Beim Arbeiten auf der Baustelle erwischt
Kritik an Detektiv-Lizenz
Recht Frankreich / Österreich / USA
Geldstrafe für staatlich kontrollierten Atomkonzern wegen
Greenpeace-Hack
Wien (OTS) - DetektivInnen der Europäischen
Detektiv-Akademie EURODET (Hauptstraße 110, 1140 Wien) präsentieren am 12.12.
um 19:30 Uhr im Rahmen eines kostenlosen Informationsabends die spannenden und außergewöhnlichen
Berufe DetektivIn sowie PersonenschützerIn/Bodyguard.
Im Rahmen der Veranstaltung beantworten erfahrene
KollegInnen Fragen zu den Themen Karrieremöglichkeiten, Ausbildung,
Zugangsvoraussetzungen sowie Chancen für Frauen und geben dabei Einblicke in
die Praxis.
Die Teilnahme ist kostenlos, wir bitten jedoch auf Grund der
beschränkten Teilnehmerzahl um formlose Anmeldung unter 01/5449532-23 oder
office@eurodet.at.
Detektive der Invalidenversicherung dürfen verdächtige
IV-Bezüger auch im privaten, aber öffentlich einsehbaren Raum überwachen. Das
Bundesgericht entschied gegen eine ausspionierte Frau.
Die Invalidenversicherung (IV) darf eine
missbrauchsverdächtigte Person auch bei Arbeiten auf dem Balkon ihrer Wohnung
observieren lassen. Laut Bundesgericht sind Überwachungen im privaten, aber
öffentlich einsehbaren Raum nicht grundsätzlich ausgeschlossen.
Eine Frau hatte sich 2008 bei der IV-Stelle des Kantons St.
Gallen zum Bezug einer Rente angemeldet. Sie klagte über Depressionen mit
Panikattacken, ein allgemeines Schmerzsyndrom sowie permanente Rückenschmerzen
mit starken Bewegungseinschränkungen.
Eine Überwachungsaktion führt einen 51-jährigen Mann vor den
Kadi – hat die Kamera funktioniert?
MÜNCHEN „Wie soll ich denn ohne Video meinen Job machen?”
Die Frage konnte ihm auch der Polizeibeamte nicht beantworten. Peter S. (51,
Name geändert) ist Privatdetektiv und setzt zur Überwachung auch Videokameras
ein. Das aber verstößt gegen das Bundesdatenschutgesetz, sagt die
Staatsanwaltschaft.
Peter S. beobachtete einen Aschheimer Firmensitz und ein
Privatanwesen, um für seinen Kunden - ein fränkisches Transportunternehmen, das
noch Rechnungen ausstehen hatte - auszuspionieren, ob die Aschheimer
Handelsfirma oder ihre Vorstände verwertbare Vermögenswerte besitzen. Für die
Staatsanwaltschaft ein illegales Vorgehen.
Die Kamera hatte Peter S. unter Kartons im Auto versteckt.
Irgendwann fiel dem Sicherheitsdienst das Auto auf. Die Polizei wurde alarmiert
und die Kamera entdeckt.
Doch hat das Videogerät tatsächlich funktioniert? Nein, sagt der Detektiv vor Gericht.
Die Kamera habe von Anfang an Schwierigkeiten gemacht. In seinem
Überwachungsbericht für den Auftraggeber schrieb er aber, dass eines der
Objekte per Video überwacht wurde. Der Prozess wird fortgesetzt.
Quelle: Abendzeitung München, John Schneider, vom 04.11.2011
07:00 Uhr
EURODET. Die in Wien ansässige Europäische Detektiv-Akademie
fördert, vermittelt und koordiniert alle Agenden, die einem hohen Fachniveau in
der Sicherheitsbranche dienlich sind.
Man kann nicht oft genug darauf hinweisen, wie wichtig ein
hoher Praxisanteil in der Ausbildung ist", sagt Ausbildungsleiter Markus
Schwaiger. "Wenn zum Beispiel die Observation nur ein Kapitel im Skript
ist wie soll man dann im Job erfolgreich sein?" Deshalb gründete Schwaiger
2004 die Europäische Detektiv-Akademie und baut seither mit seinem Expertenteam
die ursprünglich vom Österreichischen Detektiv-Verband durchgeführte
Berufsausbildung kontinuierlich aus. In der einjährigen Ausbildung zum
Berufsdetektiv-Assistenten, die bewusst berufsbegleitend (Abend, e-Learning,
Praxis einmal im Monat) angelegt ist, ist wesentlich mehr enthalten als die
klassischen Schwerpunkte Observation, Ehesachen oder das Ausforschen
verschwundener Personen.
Zudem bildet die Akademie auch Personenschützer aus, da
dieser Tätigkeitsbereich (im Gegensatz zum Objektschutz) ebenfalls den Berufsdetektiven
vorbehalten ist. "Der Berufsnachwuchs lernt bei uns auch Forensik,
Befragungstechniken, Selbstverteidigung, Schießtraining, Psychologie,
Abhörschutz, Erste Hilfe und Rechtskunde kennen", erklärt Schwaiger. Nur
der Bereich "Erste Hilfe" wird vom Roten Kreuz übernommen. Die Kosten
für den Lehrgang liegen bei 2940,- € für Berufsdetektive bzw. 2388,- € für
Personenschützer. Sie sind teilweise förderbar. Dies hänge laut Schwaiger
jedoch vom Talent des Kandidaten ab, sich bei diversen Förderstellen (AMS, WAFF
usw.) möglichst selbstbewusset aufzutreten. (...)
EURODET versteht sich als gemeinnütziger, nicht
gewinnorientierter Verein und beschäftigt keine fixen Angestellten. Alle
Vortragenden sind selbstständige Unternehmer, die auf Honorarbasis für die
Detektiv-Akademie arbeiten. "Uns ist wichtig, dass sich die Ausbildung
selbst trägt, also nicht bezuschusst werden muss", so Schwaiger,
"deshalb setzen wir auch nicht auf die Maximierung der
Teilnehmerzahlen."
Im Jahr 2010 erwirtschaftete man durch die Kostenbeiträge
einen Umsatz von rund 122.000 €. Aktuell werden pro Jahr rund fünfzehn Diplome
für Berufsdetektiv-Assistenten und zwölf für Personenschützer verliehen -seit
der Gründung sind es somit rund 100 bis 120.
Detektive, Medien & Politik:The Good, the Bad and the Ugly
Hintergrundinformationen
zum „phone hacking scandal“ rund um News of the World
von Georg
Hirtl
Unter der Lupe betrachtet: Berufsbildung
für Detektive: Stand
und Perspektiven in der privaten Ermittlung
von Andreas
Heim
Recht Österreich
Videoüberwachung
gerichtlich eingeschränkt – Eingriff in die Privatsphäre
Recht Deutschland
Thesenarbeit
„Bei der Anwendung von Legende werden dem berufserfahrenen und rechtlich
gebildeten Privatermittler, da er ein berechtigtes Interesse für sein Tun hat,
weder rechtliche noch moralische Grenzen gesetzt!“ von Dr.
Odile Schwarz-Herion
Arbeitgeber
bekommt Detektivkosten nicht ersetzt
€
70.000,- Detektivkosten nicht erstattungsfähig
Verdeckte
GPS-Überwachung durch eine Detektei ist eine Straftat
Videoüberwachung
am Arbeitsplatz
Recht USA
Ehemann
darf per GPS überwacht werden
shortcuts
Codename
„Haubarg“
Fall
Kührer: Weiterer Pkw in Polen sichergestellt
Detektiv
keilt Anleger
Estibaliz
C: Tageszeitung soll Entschädigung zahlen
Europäische Detektiv-Akademie startet in das neue Ausbildungsjahr
Wien (OTS) – Am Di., den 4. Okt. 2011 startet das nächste Modul der Ausbildung
zum/zur "Berufsdetektiv-AssistentIn" an der Europäischen Detektiv-Akademie
EURODET. Die zukünftigen DetektivInnen lernen im Laufe ihrer Ausbildung vieles
kennen: Observation, Forensik, Befragungstechniken, Selbstverteidigung,
Schießtraining, Psychologie, Abhörschutz, Erste Hilfe, Recht etc. sind die
Schwerpunkte der einjährigen Berufsausbildung.
Mehr als 100 der insgesamt 250 Ausbildungsstunden sind ausschließlich für
Praxisübungen reserviert. Hinsichtlich der großen Verantwortung des österreichischen
Detektivs ist eine entsprechend praxisorientierte Ausbildung naheliegend: die
Kompetenzen reichen vom Ausforschen verschollener Personen über Ermittlungen in
Straf- oder Eheangelegenheiten bis hin zu Wirtschaftskriminalität und
Lauschabwehr.
Die Berufsausbildung ist modular aufgebaut und komplett berufsbegleitend angelegt.
Ein eLearning-System unterstützt den Lernerfolg. Für Absolventen steht ein
Alumni-System zur Verfügung, das Orientierung und Vernetzung innerhalb der
Branche bietet.
Darüber hinaus weist EURODET auf Fördermöglichkeiten seitens z.B. des AMS oder
des WAFF hin. Letzteres finanziert z.B. im Rahmen des "FRECH - Frauen
ergreifen Chancen"-Programms bis zu 90% der Ausbildungskosten.
Nähere Informationen zur Ausbildung "Berufsdetektiv-AssistentIn": http://www.eurodet.at/kurse/bda/
Nächster Ausbildungsbeginn: Di., 4. Okt. 2011
Abschluss
eines BWL-Studiums in Frankfurt/Main 1975, Eintritt in das Bundeskriminalamt
Wiesbaden. 14 monatige Ausbildung im Kriminal-dienst der KP Offenbach/Main mit
begleitendem Studium Fachhoch-schule des Bundes - Fachrichtung Polizei.
Nach
Abschluss Einsatz in den Bereichen "Organisierte
Rauschgiftkriminalität", "Organisierte Kriminalität", Einsatz
als "Verdeckter Ermittler". Zahlreiche Auslands-aufenthalte.
Ausbildung bei DEA und FBI.
Ausscheiden
aus dem BKA 1991, Gründung der Firma Mager & Partner GmbH,
Sicherheitsberatung/Detektei mit Sitz Höhenkirchen bei München und Ober-Ramstadt
bei Darmstadt.
Funktionen:
Geschäftsführender Gesellschafter sowie Ermittler/Berater bei M&P
Dozententätigkeit bei der Vereinigung für Sicherheit in der Wirtschaft (VSW),
Mainz
13.30 bis 16.30:Typologie
- Erkenne und nutze die Stärken und Schwächen von Menschen
Lehramtsprüfung
Pädag Graz 1977 Schwerpunkte Soziologie und Psychologie, bis 1995 Lehrberuf 1983
bis 1991 Aufsichtsrat Raiffeisenkasse Mitterdorf 1984
bis 1987 Militärakademie Wiener Neustadt (Logistik, Taktik, Führungslehre) 1994
bis 1995 Landesverteidigungsakademie (Strategieentwicklung, Logistik,
Führungstechnik und –methodik) Seit
1996 Beorderung im BM f. Landesverteidigung, Dienstgrad Oberstleutnant Seit
1995 selbstständiger Trainer und Consultant
Europäische Detektiv-Akademie startet in das neue Ausbildungsjahr
Wien (OTS) – "Observation", "Ehestörer" und
"berechtigtes Interesse" gehören ganz klar zum Fachjargon. Doch
Detektiv-AssistentInnen lernen im Laufe ihrer Ausbildung wesentlich mehr
kennen: Forensik, Befragungstechniken, Selbstverteidigung, Schießtraining,
Psychologie, Abhörschutz, Erste Hilfe, Rechtskunde etc. sind die Grundsteine
der Berufsausbildung.
"Man kann nicht oft genug darauf hinweisen, wie wichtig ein hoher Praxisanteil
ist. Wie soll man auch im Job erfolgreich sein, wenn z.B. Observation nur ein
Kapitel in einem Skript ist und das erlernte Wissen nie gezielt in der Praxis
umgesetzt wurde?" rätselt DI Markus Schwaiger,
Ausbildungsleiter bei EURODET.
Bei insgesamt 250 Ausbildungsstunden sind mehr als 100 Einheiten ausschließlich
für Praxisinhalte reserviert. Hinsichtlich der großen Verantwortung des
österreichischen Detektivs ist eine entsprechende Ausbildung Pflicht: Die
Kompetenzen reichen vom Ausforschen verschwundener Personen über Ermittlungen
in Strafangelegenheiten bis hin zu Wirtschaftskriminalität und Lauschabwehr.
EURODET weist darüber hinaus auf Fördermöglichkeiten seitens z.B. des AMS oder
des WAFF hin. Letzteres finanziert z.B. im Rahmen des "FRECH - Frauen
ergreifen Chancen"-Programms bis zu 90% der Ausbildungskosten.
Nähere Informationen zur Ausbildung "Berufsdetektiv-AssistentIn": http://www.eurodet.at/kurse/bda/
Nächster Ausbildungsbeginn: Di. 4.Okt.2011
Wien (OTS) – Botschaften, Firmen, in der Öffentlichkeit stehende Private haben
eines gemein: erhöhten Schutzbedarf. Die Nachfrage an hochqualifiziertem Schutz
steigt. Doch die aktuellen Ausbildungszahlen sprechen eine andere Sprache:
Während sich Ausbildungslinien wie
Berufsdetektiv-Assistent oder Kaufhausdetektiv positiv entwickeln, stagnieren
die Teilnehmerzahlen bei Personenschutz.
"Wir hatten zum Glück schon lange keinen Anschlag mehr in Österreich. Die
internationale Entwicklung zeigt jedoch, dass es nur eine Frage der Zeit ist,
bis es wieder zu Attentatsserien kommt. Wenn sich die Zahl der Absolventen
weiterhin unzureichend entwickelt, sehe ich für den qualifizierten
Personenschutz in Österreich schwarz." klagt DI Markus Schwaiger,
Ausbildungsleiter bei EURODET.
"Ein moderner Personenschützer ist kein aufgeblasener Bodybuilder, der zuerst
schießt und dann fragt, sondern ein Sicherheitsexperte, der gekonnt Know-How,
Technik und gesellschaftliche Ansprüche unter einen Hut bringt." ergänzt
Schwaiger.
EURODET weist darüber hinaus auf Fördermöglichkeiten seitens z.B. des AMS oder
des WAFF hin. Letzteres finanziert beispielsweise im Rahmen des "FRECH -
Frauen ergreifen Chancen"-Programms bis zu 90% der Ausbildungskosten.
Wirtschafts- und Industriespionage: Handbuch Know-How-Schutz für die österreichische Wirtschaft
Termin: Dienstag, 13. September 2011, 19 Uhr (s.t.)
Ort: Festsaal der Fachhochschule Campus Wien,
Favoritenstrasse 226, 1100 Wien
Im Rahmen einer Kooperation des Bundesamtes für
Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, der Industriellenvereinigung, der
Wirtschaftskammer Österreich und der Fachhochschule Campus Wien wurde Ende 2010
eine Studie über Gefahren durch Wirtschafts- und Industriespionage präsentiert.
Eine Hochrechnung der darin angegebenen monetären Schäden
durch Wirtschafts- und Industriespionage ergibt einen jährlichen Gesamtschaden
von ca. 880 Millionen Euro für die österreichische Wirtschaft.
Um in Zukunft diese Gefahren besser bewältigen zu können,
haben die Kooperationspartner das Handbuch „Know-How-Schutz für die
österreichische Wirtschaft“ erstellt. Dieses möchten wir Ihnen am 13. September
in einer hochkarätigen Veranstaltung gemeinsam mit Frau Bundesministerin für
Inneres Mag.a Johanna Mikl?Leitner vorstellen.
Programm
Begrüßung
FH-Prof. Dr. Heinz Schmidt, Rektor der Fachhochschule Campus
Wien
Impulsvortrag
Mag.a Johanna Mikl-Leitner, Bundesministerin für Inneres
Präsentation des Handbuchs
FH-Prof. DI Martin Langer, Leiter Fachbereich Risiko- und
Sicherheitsmanagement der Fachhochschule Campus Wien
ExpertInnentalk
Bundesministerin Mag.a Mikl-Leitner (Bundesministerium für
Inneres)
Generalsekretär Mag. Christoph Neumayer
(Industriellenvereinigung)
Stv. Generalsekretär Dr. Herwig Höllinger (Wirtschaftskammer
Österreich)
Chief Security Officer Helmut Karas (Uniqa)
FH-Prof. DI Martin Langer (Fachhochschule Campus Wien)
Die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist kostenlos. Aus
organisatorischen Gründen ist eine Anmeldung unter www.fh-campuswien.ac.at/wis
zwingend erforderlich.
In Kooperation mit dem Kuratorium Sicheres Österreich und
www.Sicherheitsportal.eu
Zwei Monate lang ließ ein Arbeitgeber den Mitarbeiter
beschatten und ertappte ihn bei einem anderen Job - die saftige Rechnung des
Privatdetektivs zahlt der Chef nun selbst. Das haben Arbeitsrichter
entschieden. In manchen Fällen aber müssen Blaumacher die Kosten ihrer eigenen
Überwachung tragen.
Überwacht ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter, kann er nicht
davon ausgehen, dass er die Detektivkosten ersetzt bekommt. Das hat das
Landesarbeitgericht Hamm entschieden.
Vorausgegangen war ein monatelanges Gerangel um eine
Kündigung: Nachdem er ein halbes Jahr bei einem Unternehmen beschäftigt war,
hatte ein Kraftfahrer im August 2009 eine Änderungskündigung erhalten, sollte
also eine Beschäftigung zu anderen Bedingungen akzeptieren. Dagegen klagte er.
Anschließend sprach der Arbeitgeber insgesamt sieben fristlose Kündigungen aus
und ließ dem Mitarbeiter im Mai und Juni 2010 zudem zwei Monate lang nachspionieren.
Das Detektivteam fand heraus, dass der Mann einem anderen Job nachging.
Im Juli 2010 einigten sich die Parteien. Der Vergleich sah
vor, dass das Arbeitsverhältnis zum August 2009 endete, dafür erhielt der
Kraftfahrer eine Abfindung von 4400 Euro. Der Chef verlangte aber, dass er die
Detektivkosten trägt - nämlich 21.000 Euro.
Mit dieser Forderung blitzte der Arbeitgeber ab. Der
Mitarbeiter habe keine vorsätzliche Pflichtverletzung begangen, urteilte das
Arbeitsgericht; so sah es nun in der Berufung auch das Landesarbeitsgericht
Hamm. Zudem stehe die Höhe der Detektivkosten in keinem angemessenen Verhältnis
zum befürchteten Schaden. Eine Revision wurde nicht zugelassen (Aktenzeichen 4
Sa 322/11).
Manchmal müssen Blaumacher zahlen
Die Entscheidung bedeutet allerdings nicht, dass ein
Arbeitgeber grundsätzlich auf den Kosten für Privatermittler sitzen bleibt und
Angestellte aus dem Schneider sind. Mitunter müssen Angestellte, die beim
Blaumachen erwischt werden, auch für den Detektiv-Einsatz zahlen.
Dafür müssen jedoch strenge Voraussetzungen erfüllt sein:
Nur wenn bereits bei der Beauftragung des Detektivs ein konkreter Verdacht
vorliegt, der Mitarbeiter auch wirklich überführt wird und dazu der
Detektiv-Einsatz notwendig war, kann sich der Arbeitgeber die Kosten ersetzen.
So schildert der Arbeitsrechtler Oliver Grimm in einem KarriereSPIEGEL-Beitrag die
Folgerungen aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts im Falle einer Chefin,
die fast 38.000 Euro von einem Angestellten forderte (Aktenzeichen 8 AZR
547/09).
Erfolg hatte ein Unternehmen zum Beispiel Fall eines
Zeitungs- und Briefzustellers, der sich krank gemeldet hatte. Als Vertretung
beschäftigte der Arbeitgeber die Frau des Zustellers, der ihr dann aber bei der
Arbeit behilflich war, wie ein Privatdetektiv herausfand. Der Fall landete 2009
beim Landesarbeitsgericht Mainz.
Das Gericht entschied, dass der Angestellte dem Arbeitgeber
jeden Schaden ersetzen müsse, der mit der Verletzung der vertraglichen
Pflichten zusammenhänge. Und die Überwachungskosten habe der Zusteller
"schuldhaft veranlasst" - denn entweder habe er seine
Arbeitsunfähigkeit nur vorgetäuscht oder seine Genesung verzögert und gefährdet
(Aktenzeichen 7 Sa 197/08).
Datenschutzrecht ist immer wieder Thema in Nachrichten &
Co. Neben den Behörden wollen zunehmend auch viele Privatpersonen oder
Unternehmen wissen, was z.B. ihre Angestellten, Geschäftspartner, Kunden usw.
tun. Die Technik macht vieles möglich. Aber ob dies auch legal ist, ist eine
ganz andere Frage.
Die Grenzen mußte nun ein Privatdetektiv erfahren. Er warb
u.a. damit, daß er von der zu observierenden Zielperson ein lückenloses
Bewegungsprofil erstellen könne. Dazu setzte er eine GPS-Sende- und Empfangseinrichtung
ein, welche er unbemerkt am Pkw der Zielperson anbrachte. Diese Einrichtung
speicherte sämtliche Daten und der Privatdetektiv konnte diese dann auswerten.
Das AG Lüneburg ließ diese Einrichtung und das Zubehör gem. § 94 StPO
beschlagnahmen. Dagegen wehrte sich der Privatdetektiv vor dem LG Lüneburg
vergeblich.
Nach Ansicht des LG Lüneburg seien diese Gegenstände
Beweismittel für eine mögliche Strafbarkeit (sog. Anfangsverdacht) des Privatdetektivs
gem. § 43 Abs. 2 Nr.
1 BDSG, § 44 Abs.
1 BDSG.
Die mittels der Einrichtung erlangten GPS-Daten seien
personenbezogene Daten gem. § 3 Abs. 1 BDSG.
Zwar würde es zunächst erstmal nur belegen, wo sich der Pkw zum jeweiligen
Zeitpunkt befunden habe. Das Gericht spricht hier zunächst von einem
mittelbaren Personenbezug. Da aber der Privatdetektiv die Sende- und
Empfangseinrichtung (gezielt) an dem Pkw der Zielperson angebracht habe, sei es
folglich möglich, diese Daten konkret dieser Person zuzuordnen und dann
deren Bewegungsprofil zu erstellen.
Auch das Verarbeiten iSv. § 43 Abs. 2 Nr. 1 BDSG
sah das Gericht als gegeben an. Die GPS-Sende- und Empfangseinrichtung
speichere als sog. „Blackbox“ die Daten und werte sie diese auch aus. Zudem
können diese Daten auch abgerufen werden.
Das Gericht wendet sich dann der Frage nach dem Merkmal
“unbefugt” gem. § 43
Abs. 2 Nr. 1 BDSG zu. Was “unbefugt” ist, ergibt sich aus der Umkehrung von
§ 4 Abs. 1 BDSG,
denn dort ist geregelt, was zulässig ist.
Deshalb fragt das Gericht dann nach eventuellen
Rechtfertigungsgründen, welche es aber ablehnt.
Zunächst untersucht das Gericht § 32 Abs. 1 S. 2 BDSG,
lehnt die Rechtfertigung der Datenerhebung usw. mangels arbeitsvertraglicher
Beziehung zwischen Auftraggeber und Zielperson ab.
Es wäre also nach dieser Norm durchaus denkbar, daß der Arbeitgeber
einen Privatdetektiv damit beauftragt, einen seiner Mitarbeiter zu überwachen
und die hier geschilderte Variante als “befugt” angesehen werden könnte. Dies
erfordert die in § 32
Abs. 1 BDSG genannten Voraussetzung (Datenerhebung, -nutzung, -verarbeitung
ist erforderlich, um ein Beschäftigungsverhältnis zu begründen, Durchzuführen
oder zu beenden; bzw. der zu Überwachende hat im Beschäftigungsverhältnis eine
Straftat begangen und dessen schutzwürdige Interessen überwiegen nicht die
Interessen des Arbeitgebers).
Eine Rechtfertigung aus § 29 Abs. 1 BDSG
lehnte das Gericht ebenfalls ab.
Die Zielperson habe das aus Art.
2 Abs. 1 GG iVm. Art. 1
Abs. 1 GG folgende Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Es gewährt dem Betroffenen weitgehende Rechte über die
Verwendung seiner persönlichen Daten, insbesondere im sog. Kernbereich privater
Lebensführung selbst über das Schicksal personenbezogener Daten zu entscheiden
und so “Herr” dieser Daten zu bleiben. Hierzu gehört auch die Frage, ob und mit
welchem Ziel ein Fahrzeugführer sein Kraftfahrzeug bewegt.
Dieses Recht stehe der Zielperson nicht nur als Abwehrrecht
gegenüber Behörden, sondern auch gegenüber Privatpersonen zur Seite.
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist jedoch
nicht nur als klassisches Abwehrrecht des Bürgers gegenüber staatlichen Stellen
zu verstehen, sondern entfaltet auch Wirkung zwischen Privaten soweit in
wesentliche Teile der Lebensgestaltung eines Betroffenen oder seine
Persönlichkeit -so wie vorliegend- eingegriffen wird.
Das LG Lüneburg bejahte damit den Anfangsverdacht einer
Straftat. Selbst wenn sich im weiteren Verlauf herausstellen sollte, daß keine
Straftat vorliege, bliebe nach Ansicht des Gerichts eine Ordnungswidrigkeit
gem. § 43 Abs. 2 Nr.
1 BDSG. Insofern könne ein Bußgeld bis zu 300.000,00 € infrage kommen.
Der reverse C.S.I.-Effekt:
Wenn Spuren nicht beachtet werden
Teil 2: Mord oder Totschlag?
Ein Rückenschuß entscheidet Der Fall Streicher Teil 3: Durchgebrannt? -
Unfall? - Mord! Der Fall Raven Vollrath Saskia Reibe / Mark Benecke
Lockvogel
Ernsti
Der ehemalige Innenminister Ernst
Strasser ging trotz Ermittlungen seines „privaten Nachrichtendienstes“ der
"Sunday Times" im „Cash-for-Laws“-Skandal auf den Leim.
Ich war
es nicht – es war ein Unfall
Die
Ausreden nach Tötungen mit Schusswaffen oder Sprengstoff reichen von
phantasielos bis originell – der Sachverständige, der in den letzten drei
Jahrzehnten die meisten davon überprüft hat, ist Dr. Ingo Wieser. Von DI Markus
Schwaiger
Eigen-
oder Auftragsbrandstiftung
Eigenbrandstiftungen
sind insbesondere eine Folge der Einführung der Brandkassen und
Feuerversicherungen Ende des 17. bzw. Anfang des 18. Jahrhunderts. Aber auch
bei Eigenbrandstiftungen können sich neben den tatauslösenden materiellen
Brandstiftungsmotiven Umwelteinflüsse und in der Täterpersönlichkeit vorhandene
anlagebedingte Faktoren tatfördernd auswirken.
Sicherheitsfachwirt (FH)
Frank D. Stolt
ANDR
Junior Club „Underground“ ÖDV:
Freundschaftsabkommen Rumänien-Österreich
Recht
Österreich
Verlust des Ersatzes der
Detektivkosten
Agent
Provokateur (Anstiften) durch den Detektiv führt mitunter zum Verlust des
Ersatzes der Detektivkosten, aufgrund Wegfalls der Rechtsgrundlage zur
Klagsführung.
RAA Mag. Andreas Schweitzer, Berufsdetektiv und
Berufsgruppensprecher der WK-Bgld
Die Zukunft der akademischen
Sicherheit
Der
Bereich Sicherheit wird durch zunehmende Wirtschaftskriminalität, erhöhten
Anforderungen durch das neue Unternehmensstrafrecht, drohenden
Naturkatastrophen, Betriebsunfällen und Sabotage für Unternehmen immer
wichtiger. Das operationelle Sicherheitsmanagement umfasst dabei immer stärker
alle Unternehmensbereiche. http://www.sicherheitsportal.at/
Recht
Deutschland
Staatsanwalt
ermittelt gegen Detektiv und Schatz im Wald
Erstattung
von Detektivkosten
Detektivkosten
zur Ermittlung eines Wettbewerbsverstoßes sind bedingt erstattungsfähig
Entschädigung
wegen Videoüberwachung am Arbeitsplatz
„Sachkundeprüfung im
Bewachungsgewerbe gemäß § 34 a GewO“ von Ulrich Jochmann / Jörg Zitzmann
„Sachkundeprüfung im
Bewachungsgewerbe in Frage und Antwort“ von Ulrich Jochmann / Jörg Zitzmann
„Lehrbuch Geprüfte Schutz-
und Sicherheitskraft“ von Ebert / Foerster / Holleuffer-Kypke / Jochmann / Otto /
Pfeiffer
„Menschen lesen - Ein FBI-Agent erklärt, wie
man Körpersprache entschlüsselt" von Joe Navarro
„Business Profiling - Die Erstellung von
Persönlichkeitsprofilen und deren Bedeutung für Interaktionen im
wirtschaftlichen Bereich“ von Andreas Michael Mark
Betrug, Diebstahl, Ehebruch: was Sie schon immer über Berufsbilder mit Nervenkitzel
wissen wollten.
Wien: DetektivInnen des Europäischen Detektiv-Verbands EURODET präsentieren
am 21.3. um 20:00 Uhr im Rahmen eines kostenlosen Informationsabends die
spannenden Berufe DetektivIn sowie PersonenschützerIn/Bodyguard.
Im Rahmen der Veranstaltung beantworten erfahrene KollegInnen Fragen zu den
Themen Karrieremöglichkeiten, Ausbildung, Zugangsvoraussetzungen und Chancen
für Frauen und geben Einblicke in die Praxis.
Die Teilnahme ist kostenlos, wir bitten jedoch aufgrund der beschränkten Teilnehmerzahl
um formlose Anmeldung unter 01/5449532-23 oder office@eurodet.at.
Berufsdetektive bewältigen Aufgaben wie Anhaltung von
Tatverdächtigen, Nothilfe, Erhebungen über straf bare Handlungen, bewaffneter
Personenschutz oder Ausforschung untergetauchter Personen. Da sie dabei immer
wieder in die Grundrechte Dritter eingreifen, ist ein hohes Maß an juristischem
Wissen wichtig. Dieses Buch wurde für Berufsdetektive maßgeschneidert, ist
Lehrbuch und Nachschlagewerk in einem und darüber hinaus die Basis für die
Vorbereitung auf die kommissionelle Befähigungsprüfung!
Aus dem
Inhalt – zum Beispiel:
Allgemeine
Rechtskunde
Behörden-
und Gerichtsorganisation
Rechtliche
Grundlagen der Berufsausübung (GewO, AngG, DSG 2000 etc)
Beweiskunde und Beweislehre
Personenobservation vs. Stalking
Autor: Peter
Pokorny ist seit 1992 als Berufsdetektiv tätig, er ist stellvertretender
Präsident des Europäischen Detektiv-Verbandes (EURODET) und dessen Lehrbefugter
für Rechtskunde.
Zielgruppen: Berufsdetektive sowie Personen, die in
Bewachungsgesellschaften mit Berufsdetektiv-Gewerbeberechtigung detektivische
Aufgaben wahrnehmen
Wenn Spuren nicht beachtet werden. Weltweit herrscht der
Glaube, dass Spuren erstens jeden Fall lösen könnten und dass sie zweitens,
wenn sie gefunden werden, immer die Wahrheit klären (“C.S.I.-Effekt”). Dass
beides nicht der Fall ist, zeigen drei Artikel aus unserer
Sachverständigen-Praxis. Der Fall Hartung. Von Saskia Reibe und Mark Benecke (www.benecke.com)
Die Waffenkammer des
BKA
Seit wenigen Jahren verfügt die deutsche Bundespolizei, das
Bundeskriminalamt (BKA), über ein neues Laborgebäude, mit einem großen
Fachbereich zur Untersuchung von Waffen und Munition. Von Frank B. Metzner
Lügnern ins Gehirn
geschrieben
Notorische Lügner haben eine Veränderung im Gehirn, die ihr
Moralempfinden herabsetzt. Notorische Lügner haben nachweisbare Hirnanomalien:
Die Struktur der Hirnregion, die für das Empfinden eines schlechten Gewissens
zuständig ist, weicht von einer normalen Hirnstruktur ab, haben Forscher aus
den USA nun herausgefunden (…)
short cuts
Späte Gerechtigkeit
Kindesrückholung endet vor Gericht
Zweifel am Tod von Millionenbetrüger
Die Sache Pellicano
Affäre um großzügige Vergabe von Gewerbeberechtigungen im
Sicherheitsgewerbe
Causa Kampusch Thema im Nationalrat
FC Barcelona heuerte Detektive an
Investigator.com – Das Ermittlerforum in den USA
Veranstaltungen
review
Specialist Security Equipment Presentation
EU-Antikorruptionsbehörde
Risiko & Sicherheit. Campus Forum 2010. Netzwerktreffen
der Sicherheits- und Risikobranche www.sicherheitsportal.at
61. Generalversammlung des Österreichischen Detektiv
Verbandes (ÖDV)
Freundschaftsabkommen Österreich - Slowenien
Recht Österreich
Stellungnahme zum Ersatz der Detektivkosten anhand dreier
Gerichtsentscheidungen von RAA Mag. Andreas Schweitzer
Recht Deutschland
HSH Nordbank verklagt die eigenen Detektive
Detektiv erpresst Manager
Einsatz von „Sozialdetektiv“ war rechtswidrig
Wirtschaftsspionage?
Recht Schweiz
Konkordat zur Zulassung Privater Sicherheitsdienstleistungen
Polizist als Hobby-Detektiv
tools
Transit Issue Nomad Journal
Spyclock mit Bewegungs-Sensor
Somikon DV-728HD: Der Foto-Video-Kugelschreiber nimmt Fotos
mit 12 Megapixeln und Videos in HD-Qualität mit 720p auf
Spytalk
Die Steuer-CD und ein Opfer
Watergate in Paris
Privatdetektive suchen angeblich nach Ex-SAP-Chef
Telekom-Spitzelaffäre „Bauernopfer“
Buch bringt Pentagon in Bedrängnis
Daimler luchst Post Sicherheitschefin ab
Rätsel um toten Spion
Früher war alles besser
book review
„leg cit“ von Stephan
Keiler/Christoph Bezemek
„Mafia Export“
von Francesco Forgione
„Die Tricks der
Politiker“ von Thomas Hofer
„Dauerthema
Ladendiebstahl“ von August Baumühlner, Roman Seeliger
„Klartext für Anwälte“
von Eva Engelken
„Spitzeln, Spähen,
Spionieren“ von Ingeborg Zerbes
„Der Agent“ von Werner
Stiller
„Schlagfertigkeit in
Preis- und Honorarverhandlung“ von Matthias Pöhm
„Strafprozessrecht“
von Birklbauer/Hilf/Luef-Kölbl/Steininger
„Phänomen Facebook“
von Jakob Steinschaden
„Schwarzbuch
Landwirtschaft“ von Hans Weiss
„Strafprozessrecht (f.
Österreich)“ von Christian Bertel/Andreas Venier
„Beweisverwertungsverbote“
von Kai Ambos
„Die
strafprozessualen Beweisverwertungsverbote“ von Raimund Baumann
„Beweisführung im
Strengbeweisverfahren“ von Jens Dallmeyer
„Rinderwahn und
Lungenseuche“ von Roland Sedivy
„Der Totenleser„ und „Dem Tod auf der Spur“ von Prof. Dr.
Michael Tsokos
Skandalbank HSH: Die Aufsichtsräte beraten nun über die
Spitzelaffäre - auch wenn diese gar nicht auf der Tagesordnung steht.
Wenn sich Top-Manager zur Sitzung treffen, stehen wirklich
wichtige Themen oft gar nicht auf der offiziellen Tagesordnung. Denn die könnte
ja nach außen sickern und für Aufregung sorgen. Zumindest bei der HSH Nordbank möchten
das viele gern vermeiden. An diesem Donnerstagmorgen um halb zehn treffen sich
die Aufsichtsräte des skandalgeschüttelten Instituts in Kiel. Auf ihrer
Tagesordnung stehen nur normale Belange. Es gibt keine Hinweise auf all die
Affären, mit denen die Landesbank zuletzt in Verruf geraten ist.
Dabei sind es Affären, die selbst hart gesottene Kontrolleure
schockieren. Auf der Agenda steht jedenfalls nichts von der Bespitzelung von
Bankvorständen in Hamburg.
Nichts zu vermeintlich untergeschobenen Kinderpornos in New York. Nichts zu den
Razzien bei der von der HSH beauftragten Spitzelfirma Prevent.
Dabei hatte sich der Aufsichtsratschef und ehemalige
Deutsch-Banker Hilmar Kopper nach der letzten Sitzung am 26.September schützend
vor Bankchef Dirk
Jens Nonnenmacher gestellt und ihm vollmundig das "uneingeschränkte
Vertrauen" aller 20 Kontrolleure ausgesprochen. Der 75-Jährige versprach,
eine "renommierte Anwaltskanzlei und eine
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft" damit zu beauftragen, die Vorgänge um
Nonnenmacher und andere Top-Banker lückenlos und schnell zu durchleuchten.
Gutachten offenbar fertig
Es spricht einiges dafür, dass die Aufsichtsräte am
Donnerstag mehr erfahren könnten - im inoffziellen Teil der Sitzung. Denn
angeblich hat die von Kopper beauftragte amerikanische Anwaltskanzlei Wilmer
Hale ihr Gutachten bereits fertig gestellt. Das verlautet aus dem Umfeld der
Bank. Demnach liegt der Staatsanwaltschaft in Kiel eine Teil-Auswertung der
US-Anwälte vor. Diese befasse sich mit Bankchef Nonnenmacher und dem inzwischen
beurlaubten Chefjuristen der HSH, Wolfgang Gößmann, heißt es - und mit ihren
Rollen bei der Bespitzelung von Kollegen. Die Sprecherin der Kieler
Staatsanwaltschaft wollte das nicht kommentieren.
Hintergrund der Affäre ist der Rauswurf
des HSH-Vorstands Frank Roth im April 2009. Dieser war nach nur elfmonatiger
Amtszeit fristlos gefeuert worden, weil er angeblich vertrauliche Unterlagen an
Journalisten verschickt hatte. Vor gut zwei Monaten waren aber Hinweise
aufgetaucht, wonach die Bank - damals schon unter der Führung von Nonnenmacher -
angeblich gezielt am Rauswurf von Roth gearbeitet haben könnte. Festgehalten
ist das in einem Gesprächsprotokoll zwischen Detektiv Arndt U. von der
Sicherheitsfirma Prevent und dem HSH-Betriebsratschef Olaf Behm.
Das Protokoll verrät Abenteuerliches: Der Detektiv hatte
laut diesen Aufzeichnungen in Roths Vorstandsbüro Wanzen installiert und dessen
Privatwohnung in Hamburg durchsucht. Auch die Telefonanlage will er angezapft
haben. Außerdem bekannte sich der Detektiv ursprünglich dazu, dass er "und
nicht Herr Roth" die Bankpapiere versandt habe, was zum Rauswurf
Roths führte.
Aussagen widerrufen
Inzwischen hat der
Detektiv seine Aussagen widerrufen. Doch die Kieler Staatsanwaltschaft
scheint sie für glaubhaft zu halten. Die schleswig-holsteinischen Fahnder hatten
Ende Juni das ursprünglich von der HSH gegen Roth angestrebte Strafverfahren
eingestellt. Es fehlten schlichtweg die Beweise für einen unterstellten
Geheimnisverrat. Inzwischen haben die Kieler erneut die Initiative ergriffen
und ein neues Ermittlungsverfahren eröffnet. Dieses Mal gegen die Bank. Sie
verdächtigten die HSH nun der "falschen Verdächtigung", sagte
Oberstaatsanwältin Birgit Heß. (...)
Als Ladendiebstahl bezeichnet man das Entfernen von
Handelswaren jeglicher Art aus Geschäften, die sich auf den Endverkauf dieser
Erzeugnisse konzentrieren. Ladendiebstahl ist eines der häufigsten Delikte mit
denen sich Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte beschäftigen. Im deutschen
Einzelhandel sind im Jahr 2008 Waren im Wert von € 3,9 Milliarden verschwunden.
Obwohl der Einzelhandel jährlich € 1,1 Milliarden in Sicherheitssysteme zur
präventiven Vorbeugung, Einsatz von Shopguards und in Kaufhausdetektive
investiert wird nur immer die Spitze des Eisberges, also gerade einmal 10%
erwischt. Dieses Buch nimmt die größte Zielgruppe – die Kunden - mit über 50%
Anteil am Inventurverlust unter die Lupe.
Auf 164 Seiten und mit über 670 (!) Bilddokumenten werden
die Arbeitsmethoden der „Entwendungstechniker“, auch genauestens ins Visier
genommen. Nicht nur Einzelhändler, Verkäufer und dem Sicherheitspersonal soll
gezeigt werden, wie Entwendungstechniker vorgehen, sich verhalten oder
verraten. Es soll auch anregen zu überprüfen, ob das eigene Sicherheitskonzept
zur Inventursicherung noch zeitgemäß ist. Eine Leseprobe als pdf. Datei finden
Sie unter www.entwendungstechniker.de.
Der Autor Claus Endress ist ZAD geprüfter Wirtschaftsdetektiv,
IHK geprüfte Werkschutzfachkraft, ehemaliger IHK Dozent und Mitglied des
Prüfungsausschusses für die IHK geprüfte Werkschutzfachkraft und
Sachkundeprüfung nach § 34 a GewO. Seit 1991 selbständiger Berufsdetektiv mit
dem Schwerpunkt Einzelhandel und Mitarbeiterkriminalität.
Gehört in jede Detektei, die sich mit der Vorbeugung und
Bekämpfung von Ladendiebstahl befasst!
Bei Angabe des Referenzcodes „DerDetektiv2010“ erhalten
unsere Leser bei einer Buchbestellung einen Rabatt von 10%!!
Möglichkeiten derKooperation von Verteidigung und Detektiven
Berufsdetektive sind in Österreich die einzige Berufsgruppe,
die der Strafverteidigung als
professionelle und beauftragte Ermittler dienen darf. Leider
wird dieser Leistungsanteil von den Strafverteidigern nur selten genutzt. Im
Zuge des 8. Österreichischen StrafverteidigerInnentages der „Vereinigung
Österreichischer StrafverteidigerInnen“ erläuterte der Autor im Zuge eines
Vortrages die Vorteile und Möglichkeiten der Kooperation mit Berufsdetektiven.
von Christoph Jäger, Berufsdetektiv, Wien, www.jsi.at
Kriminelle sind keine andere Kategorie
von Menschen – Wirtschaftskriminelle auch nicht
Persönlichkeitsprofile
von Wirtschaftsstraftätern
Der
Berliner Detektiv Lothar Müller führte eine empirische Studie über
Persönlichkeitsprofile von
Wirtschaftsstraftätern
durch. Im Gespräch mit „der detektiv“ erläutert er die Erkenntnisse seiner
kriminalistischen Forschung.
von Mag.
Bernhard Maier, Berufsdetektiv und gerichtlich beeideter Sachverständiger, www.bm-investigations.at
Pokerface und Unschuldsmiene
Emotionen
sind für die Qualität unseres Lebens von ausschlaggebender Bedeutung. In keiner
Beziehung, an der uns etwas liegt, kommen wir ohne sie aus – am Arbeitsplatz nicht
und bei keiner Freundschaft, nicht im Umgang mit Familienmitgliedern und erst
recht nicht in unseren intimsten Beziehungen.
Investigativer Journalismus:
Journalisten als Detektive
Investigativer
Journalismus, auch als „Enthüllungsjournalismus“ bezeichnet, stellt eine
besondere
Form
der Medienarbeit dar. Der Veröffentlichung kann dabei eine bisweilen
langwierige und umfassende, manchmal auch kostspielige Ermittlungsarbeit
vorausgehen.
von
Ing. Peter Pokorny
Short Cuts
Die
Schatzsucher von Tirol
Freispruch
nach sieben Jahre langem Missbrauchsprozess
Kampusch-Ermittler:
Selbstmord
Amtshaftungsklage
Freispruch
Detektiv
macht Druck
Ermittlungen
gegen Gerichtspsychiater Haller
Mord
an der Bankiersgattin Maria Bögerl
Veranstaltungen
Kronzeugenregelung – eine Waffe gegen
Organisierte Kriminalität, Wirtschaftskriminalität und
Die Digitalfotografie spielt eine wichtige Rolle in der modernen
Sachverständigen- und Ermittlungstätigkeit und hat ihre analoge Vorgängerin
nahezu vollständig abgelöst. Das Wesen digitaler Bilder eröffnet einerseits neue
Features wie Verknüpfung mit Orts- & Zeitangaben, andererseits jedoch auch
neue Manipulationsmöglichkeiten. Dieses Seminar beschäftigt sich mit Fragen der
intrinsischen Beweiswerte der Digitalfotografie sowie Maßnahmen und
Vorgehensweisen zur Erhaltung der Beweiskraft und des Nachweises der
Authentizität und Urheberschaft. Dazu gehören die wesentlichen Feststellungen, „wer,
wann, wo und mit welchen Mitteln“ ein bestimmtes Digitalfoto erzeugt hat. Dies
inkludiert sowohl Maßnahmen zur Sicherung der Authentizität, Dokumentation als
auch Angaben fotografischer Parameter wie Objektivkenndaten, Blende und Belichtungszeit.
Algorithmen und Transformationen zur Bildmanipulation
Digitale Wasserzeichen und Steganographie
Multimediadaten in Befund und Gutachten (Markierungen,
Ausschnitte, etc.)
Spezialanwendungen: Wärmebildkameras, Unterwasserfotografie,
Nachtsichtgeräte, Endoskope etc.
Abgrenzung zu Videodaten
Wann: 30. 9. 2010, 09:00 bis 17:00 Uhr
Veranstaltungsort: Austrian Standards plus Trainings, 1020 Wien, Heinestraße 38
Vortragende
DDipl.-Ing. Mag.rer.soc.oec. Gernot Schmied: staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker, allgem.
beeideter und gerichtlich zert. Sachverständiger IKTech Ziviltechnikerbüro für Informations-
& Kommunikationstechnologie
Ing. Wolfgang Fabics: Nachrichtentechniker und digitaler Forensiker,
selbstständiger IT-Consultant
Anmeldung: per Post, per Fax +43 1 213 00-350, per E-Mail (trainings@as-plus.at) oder online unter www.as-plus.at/trainings
Teilnahmebeitrag:
EUR 420,00 (Teilnahmebeitrag)
EUR 380,00 (Ermäßigter Teilnahmebeitrag für den im Anmeldeabschnitt
angeführten Personenkreis) jeweils zzgl. 20% USt, einschließlich Unterlagen, Getränke
und Mittagsbuffet
Neue gemeinnützige Internetplattform klärt
auf: www.abhoerschutz24.at
Wien (OTS) - Auf abhoerschutz24.at informiert
EURODET detailliert über alle Aspekte zu den Themen Abhörschutz, Abhöreinrichtungen,
Sweeps sowie Wirtschaftsspionage.
EURODET setzt bei abhoerschutz24.at auf
Aufklärung: Detaillierte Insiderinformationen zu möglichen Angriffs- und
Abwehrmöglichkeiten ergänzen praktische Hinweise zur Vorgehensweise im
konkreten Verdachtsfall. Eine Checkliste für die seriöse Anbieterauswahl rundet
das Informationsangebot ab.
In Österreich ist der Kampf gegen private
Spionage exklusiv den Berufsdetektiven vorbehalten; offizielle "Wirtschaftsspionage-Statistiken"
gibt es nicht. Eine aktuelle Studie [Autor "Krisenkompass" 07/2010] besagt,
dass 20% der Betriebe mit mehr als 250 Mitarbeitern von Wirtschaftskriminalität
betroffen sind [d.h. offiziell zugeben].
Die Dunkelziffer ist jedoch wesentlich höher: EURODET
geht davon aus, dass nahezu 100% dieser Betriebe von Wirtschaftsspionage bzw.
Wirtschaftsbetrug betroffen sind - der entstehende Schaden ist enorm.
Berlin (dpa) - Der Gesetzentwurf der Regierung zum
Beschäftigten-Datenschutz hat nach Einschätzung von Arbeitgeberpräsident Dieter
Hundt wesentliche Mängel. Die Bekämpfung von Korruption und Kriminalität in
Unternehmen werde behindert.
Das teilte der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen
Arbeitgeberverbände (BDA) am Mittwoch in Berlin mit. Nach dem vorliegenden
Entwurf dürften Daten zur Korruptionsbekämpfung nur noch erhoben werden, wenn
ein konkreter Verdacht auf eine Straftat vorliege.
Zudem solle es nicht mehr möglich sein, den Datenschutz mit
Betriebsvereinbarungen zwischen Firmenleitung und Betriebsrat zu regeln. Für
diese Pläne habe er kein Verständnis, sagte Hundt. Auch beinhalte der Entwurf
zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe. Er sehe die Gefahr, dass die neue
Regelung mehr Streit provoziere und mehr Rechtsunsicherheit schaffe als
praxisgerechte Klarheit. «Bundestag und Bundesrat sollten deshalb den
Gesetzentwurf auf Rechtsklarheit und Unverständlichkeit überprüfen», forderte
Hundt.
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am Mittwoch
beschlossen. Damit reagiert die Bundesregierung auf eine Reihe von Skandalen in
Unternehmen wie dem Discounter Lidl, der Deutschen Bahn und der Deutschen
Telekom. Künftig sollen Beschäftigte besser gegen Überwachung und Bespitzelung
am Arbeitsplatz geschützt sein.
In Zukunft soll die heimliche Videoüberwachung von
Mitarbeitern verboten werden. Nach monatelangem Streit hat sich die
schwarz-gelbe Koalition nach übereinstimmenden Zeitungsberichten auf einen
Gesetzesentwurf zum Datenschutz für Arbeitnehmer verständigt. Die Regelung soll
am Mittwoch im Bundeskabinett verabschiedet werden, wie die Süddeutsche Zeitung
schreibt.
Allerdings sollen Arbeitgeber auch weiter Mitarbeiter
kontrollieren dürfen, wenn etwa ein Verdacht wegen Korruption besteht. Auch
offene Videoüberwachung beispielsweise an Firmeneingängen oder zur
Qualitätskontrolle ist möglich, "soweit sie zur Wahrung wichtiger
betrieblicher Interessen erforderlich" ist, zitiert Die Welt aus dem ihr
vorliegenden Entwurf. Weiter heißt es: Offene Überwachung ist möglich, wenn sie
den Interessen der Angestellten nicht entgegensteht und diese auf die Kameras
hingewiesen werden. (...) Daten ohne das Wissen der Beschäftigten zu sammeln, soll
zudem erschwert werden. Um Informationen über Beschäftigte zu erheben, müssten
sich die Arbeitgeber an strenge Vorgaben halten. Auch das Ausspähen von
Betriebsstätten, die überwiegend der privaten Lebensführung dienen, soll
künftig unzulässig sein. Beispielhaft in dem Entwurf sind Sanitär-, Umkleide-
und Schlafräume aufgeführt.
Thema: "Ausbildung und Karriere
DetektivIn / Bodyguard"
Wien (OTS) - Am 6.9. um 20:00 Uhr lädt der
Europäische Detektiv-Verband EURODET erneut zum Informationsabend "Ausbildung
und Karriere DetektivIn / Bodyguard". "Wir rechnen wieder mit starkem
Zulauf – schließlich ist der September erfahrungsgemäß ein starker Monat in
Bildungsfragen." sagt DI Markus Schwaiger, Ausbildungsleiter bei EURODET. "Falls
jemand keinen Platz mehr bekommt oder einfach am 6. keine Zeit hat, dann bleibt
natürlich immer noch das - ebenfalls kostenlose - persönliche
Beratungsgespräch." ergänzt Schwaiger.
Im Rahmen des Events beantworten echte
DetektivInnen Fragen zu den Themen:
Karrierechancen: Berufsbilder, Werdegang
etc.
Ausbildungsinfos: Z.B. über modularen
Aufbau, Training, eLearning etc.
Einblicke in die Praxis: Wie tritt ein
Detektiv an eine Causa heran?
Chancen für Frauen: In vielen Fällen sind
Frauen klar bevorzugt!
Zugangsvoraussetzungen: Altersbeschränkungen,
Leumund etc.
Die Präsentation nicht alltäglicher Fälle
sowie der Einblick in moderne Ermittlungsmethoden ergänzen das
Informationsangebot.
Die Teilnahme ist kostenlos, wir bitten jedoch
auf Grund der beschränkten Teilnehmerzahl um Anmeldung unter 01/5449532-23 bzw.
www.eurodet.at (Menü links -> Ausbildung -> Anmeldung).
Der Bund Internationaler Detektive (BID e.V.) hat anlässlich
seines 50-jährigen Gründungsjubiläums eine Broschüre herausgegeben, die
detaillierten Einblick in den Alltag der Detektive vermittelt.
Es wird aus der Praxis beispielsweise über rechtskonforme
Ermittlungsdienstleistungen für Unternehmen berichtet, die Frage pro und kontra
bei
Die Verbandsbroschüre „Private Ermittlungen im internationalen Verbund - Beweisen, Informieren, Dokumentieren“ hat einen Umfang von 112 Seiten im Format DIN A4, Erstauflage 1000 Exemplare, erschienen 2010, redaktionelle Verantwortung: Manfred Lotze, Detektiv-Institut Kocks GmbH, Düsseldorf. Für eine Schutzgebühr von 17,50 Euro (Deutschland) ist die Broschüre zu beziehen über die Geschäftsstelle Bund Internationaler Detektive (BID) e. V., E-Mail: info@bid-detektive.de.
Zuhilfenahme von Detektiven in Fällen der Überprüfung von Arbeitnehmern
diskutiert und der qualifizierten Erwachsenenfort- und -weiterbildung für diese
Branche Raum gewährt. Ebenso ist die Situation der Detektive in Deutschland
Gegenstand der redaktionellen Arbeit. Wie nicht anders zu erwarten, vergleicht
dieser Bund Internationaler Detektive die gewerberechtlichen Vorschriften in
Deutschland mit der Situation des Gewerbes in verschiedenen europäischen
Ländern.
Wahrheit durch Lügendetektor?
Neben zahlreichen Insidern kommen auch externe Experten zu
Wort, so Bärbel Schwertfeger mit ihrem Thema „Nachgefragt: Ist der Ehrliche
zugleich der Dumme?“ Frau Schwertfeger ist Diplompsychologin und
Wirtschaftsjournalistin, Autorin von acht Büchern und vielfältig in den
namhaften Wirtschaftsprintmedien sowie Online präsent. Die Frage, ob der
Lügendetektor wirklich zur Wahrheitsfindung beitragen kann, wird von Klaus
Stüllenberg, dem Vorsitzenden der Stiftung Kriminalprävention in Münster,
kritisch beleuchtet. In einem ansonsten von Männern dominierten Beruf kommen
hier auch fünf Kolleginnen zu Wort und berichten über ihren Einstieg in das
Detektivgewerbe.
Haftungsrisiken durch Detektiveinsatz
Der Bund Internationaler Detektive ist aktiv im Bereich der
Qualitätssicherung privater Ermittlungsdienstleistungen durch Detektive, hier
gibt die Verbandsrichtlinie präzise Auskünfte. Zu diesem Thema gehört die
Unterhaltung einer Clearingstelle. Von dort können Auftraggeber während oder
nach Abschluss einer Auftragsabwicklung Unterstützung erhalten – auch im
Hinblick auf die Wahrung ihrer Interessen gegen den Detektiv bei berechtigter
Beschwerde. Über die Inanspruchnahme detektivischer Dienstleistung von
Anwälten, häufig auch Strafverteidigern, berichtet ein Jurist. Ein anderer
Anwalt hat die Frage beleuchtet, inwiefern durch einen Detektiveinsatz
Haftungsrisiken entstehen können, und ein „alter Hase“ des Gewerbes ist die
permanente Frage angegangen: „Detektiv oder nicht Detektiv?“
Breiten Raum nimmt das Statement zum Thema Produkt- und
Markenpiraterie ein, hier hat die Aktion Plagiarius die redaktionelle Arbeit
des Verbandes tatkräftig unterstützt und berichtet über die Zusammenarbeit der
Wirtschaft mit Privatdetekteien.
Schutz vor Datenklau
Zur IT und ihren offenen Flanken für kriminelle Angriffe
kommt von kompetenter Seite der Ratschlag, wie sich Unternehmen vor Datenklau
schützen können, und der Leser wird über die akute Bedrohung durch
Computerviren sachkundig informiert. Abgerundet wird das redaktionelle Bild mit
den Bereichen Videotechnik, Abwehr von Lauschangriffen sowie Abhörversuchen und
der Frage, welchen Nutzen detektivische Arbeit für den Bürger, die Wirtschaft
und den Staat tatsächlich erbringt. Ausführlich berichten die BID-Detektive
über ihre Erfolge, die „Schokoladenseite“ des Berufes.
Ob denn der Krankenschein tatsächlich die Lizenz zum
Nebenjob ist, wird untersucht, und auch von abgelehnten Aufträgen erfährt der
Leser. Genau beschrieben wird der Weg zur Mitgliedschaft im BID – die nur bei
Erfüllung einer Reihe von Voraussetzungen möglich ist. Für Mitglieder gilt dann
unter anderem die „BID-Richtlinie zur Qualitätssicherung privater Ermittlungs-dienstleistungen
durch Detektive“ – mit der Verpflichtung zur steten Fort- und Weiterbildung.
Zielgruppe für diese Infobroschüre sind Verantwortliche und
Mitarbeiter in allen Sicherheitsbereichen von Wirtschaft und Verwaltung,
weiterhin Berufsinteressenten, Berufseinsteiger, das Berufsförderungswerk der
Bundeswehr, Berufsberater, die Agentur für Arbeit, Industrie-, Handels- sowie
Handwerkskammern und Kreishandwerkerschaften, Juristen, Auftraggeber,
Detektive, Detekteiunternehmer sowie -mitarbeiter und alle, die an
Detektivarbeit interessiert sind.
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