ATV zeigt im Rahmen der Dokumentarreihe "ATV
Dokument" am Montag, dem 25. Jänner 2010, die Doku "Natascha Kampusch
- 3096 Tage Gefangenschaft". Im Anschluss diskutiert Sylvia Saringer mit
Natascha Kampuschs Vater Ludwig Koch, Kampuschs Anwalt Gerald Ganzger und
Chefinspektor Kurt Linzer der SOKO Kampusch über den Aufsehen erregenden
Kriminalfall Priklopil. In der Dokumentation wird dieser aufgerollt und
Natascha Kampusch selbst erzählt von der Entführung und den schrecklichen
Ereignissen danach. Man blickt in diesem Dokumentarfilm nicht nur erstmals auch
in das Haus von Wolfgang Priklopil in Strasshof, sondern dem Filmteam wurde
auch Zutritt zum Verlies, in dem Natascha Kampusch fast 8 1/2 Jahre leben
musste, gewährt. Im Anschluss an die Doku diskutiert Sylvia Saringer mit
Themeninsidern über den Aufsehen erregenden Entführungsfall.
Der Autor und ehemalige Polizist Peter Reichard, der als
Kripofahnder selbst in zwei großen internationalen Entführungen ermittelte,
bekam von Natascha Kampusch die Erlaubnis eine Dokumentation über den
Kriminalfall Priklopil zu erstellen. Sie selbst erzählt in dieser Doku ihre
tragische Geschichte. Erstmals wurde auch im Haus in Strasshof gedreht und es
ist nicht nur Priklopils Heim, sondern auch das dreifach gesicherte und
schallisolierte Verlies zu sehen.
Die Doku beginnt mit dem Tag der Entführung, dem 2. März 1998. Natascha
Kampusch gewährt den Zusehern umfassende Einblicke in das Leben während der
Gefangenschaft. Man erfährt wie sie gepeinigt wurde und welche Demütigungen sie
erfahren musste. Und trotzdem sagt Kampusch in der Doku, dass sie Wolfgang
Priklopil alles verziehen hat. Die Doku endet mit der Selbstbefreiung Kampuschs
am 23. August 2006 und erzählt vom Sturm der Medien in der darauf folgenden
Zeit. Doch nicht nur Natascha Kampusch legt ihre Sicht der Dinge dar. Auch ihre
Mutter, Brigitta Sirny, schildert die 8 1/2 Jahre der Ungewissheit. Und der
beste Freund Priklopils, Ernst Holzapfel, umreißt in groben Zügen die
Persönlichkeit des Entführers.
Die Dokumentation "Natascha Kampusch - 3096 Tage Gefangenschaft" kann
nach der TV-Ausstrahlung noch eine Woche lang auf www.atv.at angesehen werden.
Natürlich steht auch die Diskussion mit Vater Ludwig Koch, Anwalt Gerald
Ganzger und Chefinspektor Kurt Linzer OnDemand zur Verfügung.
Rückfragehinweis:
ATV Privat TV GmbH & Co KG
Alexandra Damms, Leiterin Presse & PR / Pressesprecherin
Tel.: +43-(0)1-21364 - 750
mailto:alexandra.damms@atv.at www.atv.at
Geiger: "Was man mit Ermittlungen machen kann, ist
getan worden."
"Sie wünscht sich nun, dass diese haarsträubenden
Gerüchte ein Ende finden." Mit diesen Worten kommentierten Natascha
Kampuschs Medienberater am Freitag das Ergebnis der seit Oktober 2008 geführten
Erhebungen bezüglich möglicher Komplizen ihres Entführers Wolfgang Priklopil.
Die heute 21-Jährige habe sich erleichtert gezeigt, dass
durch die Ermittlungen eine Reihe von Behauptungen aus der Welt geschafft
werden konnten. "Jetzt gibt es das Ermittlungsergebnis von den Experten,
und die haben mehr oder weniger jedes Gerücht noch einmal überprüft", so
die Medienberater. Diese hätten sich allesamt als "nicht haltbar"
erwiesen.
"Aussage bestätigt"
Grundsätzlich habe man mit solch einem Ermittlungsergebnis gerechnet: "Sie
(Kampusch, Anm.) hat immer gesagt, sie hat keine Kenntnis von Mittätern",
betonten die Berater neuerlich. Ihre Aussage sei nun ebenso betätigt wie die
Tatsache, dass es auch sonst keine Anhaltspunkte für Komplizen gebe.
Kampuschs Aussagen würden sich mit den
Untersuchungsergebnissen der Polizei decken. So habe die damals zwölfjährige
Tatzeugin nun bestätigt, dass sie im Entführungswagen doch nur einen Mann
gesehen habe. Ihre ursprüngliche Aussage über zwei Beteiligte sei ein Irrtum
gewesen.
"Dichte Hinweise"
Offen bleibt unterdessen, ob angesichts etwaiger Ermittlungspannen nun
rechtliche Schritte von Kampuschs Rechtsvertretung folgen. Nach Ansicht von
Kampusch-Anwalt Gerald Ganzger tat die Polizei unmittelbar nach der Entführung
jedenfalls nicht genug zur Aufklärung des Falles.
"So kann man das nicht sagen, man hätte sie nicht
gefunden", so Ganzger nach Bekanntgabe der Ermittlungsergebnisse zur APA.
"Aus unserer Sicht - als erste Reaktion - kann man sagen, dass wir der
Meinung sind, dass man damals schon hätte mehr tun müssen."
Den "so dichten Hinweisen" auf ihren Entführer
Wolfgang Priklopil hätte man durchaus anders nachgehen können und müssen.
"Es gab schon damals die Möglichkeit, DNA-Spuren zu nehmen", betonte
Ganzger: "Und die Gerichtsmedizin in Wien hätte diese untersuchen
können."
Warten auf Evaluierungskommission
So gesehen hätte man im Wagen, in dem Kampusch entführt wurde, Spuren nehmen
sollen und außerdem Suchhunde einsetzen: "Das Argument, dass das Verlies
so abgeschottet ist, dass es nicht gefunden worden wäre, kenne ich - ich teile
es nicht", meinte der Anwalt.
Ein weiteres Versäumnis ortete der Jurist im Umgang mit
Priklopil, der von den Beamten weiter befragt hätte werden müssen. Bei
Einvernahmen wäre der Täter laut Ganzger unter Umständen zusammengebrochen und
hätte die Entführung gestanden.
Mögliche rechtliche Schritten wegen etwaiger
Ermittlungspannen wollte der Anwalt nicht kommentieren: "Wir warten jetzt
zunächst einmal auf den Endbericht der Evaluierungskommission und dann schauen
wir weiter", so Ganzger.
"Großer Fehler"
Die Polizei gestand zuvor angesichts des Abschlusses der neuen Ermittlung
nochmals Ermittlungsfehler ein. "Das war damals in meinem
Verantwortungsbereich", sagte Ernst Geiger, Leiter der Abteilung für
Ermittlungen für Organisierte und Allgemeine Kriminalität im Bundeskriminalamt
(BK).
"Dass der Hinweis auf Wolfgang Priklopil falsch
bewertet wurde, ist damals in der Hektik der Ereignisse passiert. Das war ein
großer Fehler." Mit den jetzigen Erhebungen ist der Fall seiner Meinung
nach geklärt: "Was man mit Ermittlungen machen kann, ist getan
worden."
Die Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien kam bei ihren
weiterführenden Ermittlungen seit Oktober 2008 zu dem Schluss, dass Priklopil
der alleinige Täter war, Mittäter bzw. Mitwisser habe es nicht gegeben.
"Die Mehrtätertheorie ist auszuschließen", so OStA-Leiter Werner
Pleischl am Freitag bei einer Pressekonferenz.
Adamovich nimmt Ergebnisse "zur Kenntnis"
Der Leiter der Evaluierungskommission, Ludwig Adamovich, nahm die Ergebnisse
der OStA "zur Kenntnis". Inhaltlich wollte er zu den präsentierten
Erkenntnissen nichts sagen. "Dazu gebe ich keinen Kommentar ab",
sagte er am Freitag gegenüber der APA.
Adamovich verteidigte die Rolle der Kommission. "Wir
haben ja nie davon gesprochen, dass es mehr Täter geben muss, sondern nur, dass
da und dort noch ermittelt werden muss", sagte der ehemalige Präsident des
Verfassungsgerichtshof - mehr dazu in oesterreich.ORF.at.
Ermittlungen abgeschlossen, Präsentation am Freitag
Fall Kampusch: Bericht ist fertig
Priklopil-Freund Ernst H. als zentrale Figur der Ermittler.
Oberstaatsanwalt entscheidet nun über Mittäterschaften.
Wien. Die Ermittlungen im Entführungsfall Natascha Kampusch sind fertig. Die
Oberstaatsanwalt (OStA) Wien wird morgen, Freitag, gemeinsam mit dem für die
Causa Zuständigen Thomas Mühlbacher, Leiter der Staatsanwaltschaft Graz, den
Abschlussbericht bei einer Pressekonferenz im Wiener Justizpalast präsentieren.
Inhaltlich wurde am Dienstag zu den Ergebnissen der "ergänzenden
Ermittlungen", die am 8. Jänner auch von Werner Pleischl, Leiter der OStA
Wien, und Ernst Geiger vom Bundeskriminalamt (BK) erläutert werden, nichts
verlautbart.
Nachdem die Akte Kampusch knapp drei Monate nach der Flucht
der heute 21-Jährigen und dem Selbstmord ihres Entführers Wolfgang Priklopil
Ende November 2006 geschlossen worden war, nahm man die Ermittlungen Ende
Oktober 2008 erneut auf, um offene Fragen zu klären. Im Laufe der Erhebungen
wurde auch Kampusch mehrere Stunden befragt. Als zentrale Figur für die
Ermittler entpuppte sich Ernst H., ehemals enger Freund von Priklopil. Beim
Verhör änderte H. seine bisherigen Aussagen und gab an, doch von Kampuschs
Entführung gewusst zu haben. Priklopil soll ihm die Tat unmittelbar vor seinem
Ableben gestanden haben. Auch punkto einer Geldüberweisung von 500.000
Schilling (rund 36.300 Euro) an den Täter änderte er seine Angaben und rückte
von der ursprünglichen Version, er habe seinem Freund Geld für ein Auto
geliehen, ab.
Seit November 2009 wird H. als Mitbeschuldigter geführt. Die
Oberstaatsanwaltschaft muss nun unter anderem entscheiden, ob das Verfahren
gegen ihn eingestellt wird oder nicht. Priklopils Freund könnte unter Umständen
wegen Mitwisserschaft oder Begünstigung zum Selbstmord belangt werden. Weiters
wurde im Zuge einer Hausdurchsuchung in Deutschland Beweismaterial bei einem
deutschen Grafiker sichergestellt. Er hatte behauptet, im Internet auf ein
Video von Natascha Kampusch in deren Verlies gestoßen zu sein.
In der am Donnerstag erscheinenden Ausgabe der
Info-Illustrierten "News" bedauert der Vorsitzende der
Evaluierungskommission Ludwig Adamovich von ihm getätigte Äußerungen. Einige
Aussagen zum Fall Kampusch hätte er "als Jurist so nicht sagen
dürfen", erklärt der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichtshofs im
"News"-Interview. Im Besonderen meint er jenes Interview, in dem er
die Vermutung geäußert hatte, Natascha Kampusch wäre es in der Zeit ihrer
Gefangenschaft "womöglich allemal besser gegangen als in der Zeit davor".
10.000 Euro Geldstrafe
Der Jurist ist für diese Aussage am 24. Dezember nach einer
Klage von Natascha Kampuschs Mutter Brigitta Sirny zu einer teilbedingten
Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt worden. Der 77-Jährige hat gegen diese
Entscheidung volle Berufung angemeldet. "Ich habe mir mit dieser
Formulierung meine eigene Grube gegraben", so Adamovich.
Der Jurist meine aber auch, dass "ein Feldzug"
gegen seine Person geführt werde. Im Übrigen bleibe er dabei, dass der
Entführer Wolfgang Priklopil Mittäter gehabt hätte, und sei davon überzeugt,
dass es noch weitere Anklagen in dem Fall geben werde.
Der Ex-Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Ludwig Adamovich, ist am Donnerstag im Wiener Straflandesgericht wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt worden. Klägerin war die Mutter von Natascha Kampusch, Brigitte Sirny. Ausgangspunkt war Adamovichs Behauptung, für Kampusch wäre die Zeit ihrer Gefangenschaft womöglich besser gewesen "als das, was sie davor erlebt hat".
Die Hälfte der Geldbuße wurde dem Ex-VfGH-Präsidenten bedingt nachgesehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Adamovichs Rechtsbeistand meldete volle Berufung an.
Adamovich hatte in seiner Funktion als Leiter der Evaluierungskommission zum Fall Kampusch in mehreren Interviews behauptet, es wäre denkbar, dass für Kampusch die Zeit ihrer Gefangenschaft „allemal besser war als das, was sie davor erlebt hat“. Vor Gericht behauptete er weiters, es gebe „Indikatoren“ dafür, dass sich zwischen Kampusch und ihrem Entführer Wolfgang Priklopil „eine positive, sogar liebevolle Beziehung entwickelt hat“.
Im Zusammenhang damit verwies der 77-Jährige auf „eine ganze Liste von Aufenthaltsorten außerhalb des Verlieses“. So habe Natascha Kampusch am Nachbargrundstück von Priklopils Wohnsitz in Strasshof das Schwimmbecken benützt. Zu ihrem 18. Geburtstag sei eine Torte gebacken worden. „Das sind alles Dinge, die nicht recht passen in das Bild einer gespenstischen Gefangenschaft“, gab Adamovich zu Protokoll. Er äußerte zudem erneut Zweifel, dass es sich beim Entführer Priklopil um einen Einzeltäter gehandelt hat.
Grundsätzlich hätte sich das Mädchen vor der Entführung in einer „misslichen Situation“ befunden, so Adamovich: „Es hat Symptome gegeben, die auf eine sehr starke psychische Belastung deuten.“ Die Beziehung zu ihrem Vater sei wohl nicht einfach gewesen, Kampuschs Mutter unterstellte er, „mindestens ein Verhalten“ gesetzt zu haben, bei dem es sich „um ein verjährtes Offizialdelikt“ handle. Er bezog sich dabei auf eine Zeugenaussage, derzufolge Sirny ihre Tochter geschlagen haben soll.
Der 77-Jährige kündigte unmittelbar nach der Verhandlung an, über seinen Rücktritt als Leiter der Evaluierungskommission im Fall Kampusch nachdenken zu wollen. Bis zur nächsten Sitzung am 11. Jänner - an dem Termin soll die Kommission ihren Schlussbericht erstellen - will er seine Entscheidung getroffen haben.
Adamovich will in Prozess am 24. Dezember gegen Brigitte
Sirny schlechtes Mutter-Tochter-Verhältnis beweisen
Die Ermittlungen im Entführungsfall Natascha Kampusch stehen
offenbar kurz vor dem Abschluss: Der zuständige Grazer Staatsanwalt Thomas
Mühlbacher sollte im Laufe des Freitags den Abschlussbericht der Ermittler
erhalten. "Ich werde ihn über das Wochenende studieren", sagte
Mühlbacher. Eine Entscheidung darüber, ob die "Akte Kampusch"
geschlossen wird, könnte also bereits kommende Woche fallen.
Mühlbacher will seinen Bericht Anfang der Woche zur
Oberstaatsanwaltschaft nach Wien schicken, die dann über das weitere Vorgehen
entscheiden muss. "Wenn es eine Entscheidung gibt, werden wir ausführlich
öffentlich dazu Stellung nehmen", sagte der Staatsanwalt. Bis dahin will
er aber keine inhaltlichen Angaben zu den Ermittlungsergebnissen machen.
Ernst H. als zentrale Figur
Fest steht aber, dass die zentrale Figur der bisherigen
Ermittlungen Ernst H. war. Der ehemals enge Freund von Kampusch-Entführer
Wolfgang Priklopil wird in der Causa als Mitbeschuldigter geführt. Die
Oberstaatsanwaltschaft muss nun entscheiden, ob das Verfahren gegen ihn
eingestellt wird oder nicht bzw. ob H. wegen Mitwisserschaft oder Begünstigung
zum Selbstmord belangt wird.
In dem Bericht will Mühlbacher auch zu alternativen Theorien
Stellung nehmen, "sofern es auch tatsächliche Hinweise gab. Behauptungen,
dass Frau Kampusch eine Nachfahrin von Jesus Christus sei, sind wir nicht
nachgegangen", so der Staatsanwalt. Sehr wohl einschätzen will er aber die
seit Jahren im Raum stehende Hypothese, dass hinter der Entführung ein
"Täter-Ring" stehen könnte.
Prozess Adamovich-Sirny am 24. Dezember
Am 24. Dezember muss sich der ehemalige Präsident des
Verfassungsgerichtshofs (VfgGH), Ludwig Adamovich, vor Gericht wegen übler
Nachrede im Wiener Straflandesgericht verantworten, nachdem ihn die Mutter von
Natascha Kampusch, Brigitte Sirny, geklagt hatte. Adamovich will nun beweisen,
dass Sirny mit ihrer Tochter "nicht liebevoll und zärtlich umgegangen
ist". So steht es in einem Beweisantrag, den Adamovichs Anwalt Christoph
Herbst bei Gericht eingebracht hat.
Ausgangspunkt ist ein Interview, in dem der 77-jährige
Spitzenjurist in seiner Funktion als Leiter der Evaluierungskommission in der
Causa Kampusch behauptet hatte, für Natascha Kampusch wäre die Zeit ihrer
Gefangenschaft womöglich "allemal besser" gewesen "als das, was
sie davor erlebt hat". Kampuschs Mutter fühlte sich davon persönlich angegriffen.
Sie will Adamovich bestraft sehen.
Dieser hat den Wahrheitsbeweis für die getätigte Aussage
angeboten und bereits etliche Beweisanträge vorgelegt, die darauf abzielen,
seine Behauptung zu untermauern. So sollen sechs Zeugen aus dem Bekanntenkreis
der Familie Kampusch aufmarschieren, die laut Adamovich belegen können, dass
das Mutter-Tochter-Verhältnis nicht das beste war. Auch andere Mitglieder aus
der Evaluierungskommission hat deren Leiter als Zeugen nominiert.
Vertagung möglich
Richterin Birgit Schneider hat für den Verhandlungstag am
Heiligen Abend nur die Einvernahme Adamovichs geplant. Möglicherweise wird sie
anschließend noch Sirny zeugenschaftlich vernehmen. Ob die auf zwei Stunden
anberaumte Verhandlung danach geschlossen oder zur Ladung weiterer Zeugen
vertagt wird, war vorerst nicht absehbar.
Schneider verteidigte den ungewöhnlichen Verhandlungstermin,
den einige Medienvertreter zunächst für einen Scherz gehalten hatten:
"Grundsätzlich sind meine Verhandlungstage Dienstag und Donnerstag. Wie
die Justiz im Allgemeinen, bin auch ich überlastet. So habe ich am 22. Dezember
bereits fünf Verhandlungen ausgeschrieben. Da war diese Sache nicht mehr
unterzubringen. Es war mir einfach nicht möglich, innerhalb eines vertretbaren
zeitlichen Rahmens einen anderen Termin als den 24. zu finden." (APA)
Dr. Mark
Benecke, Kriminalbiologe und einer von 20 Spezialisten weltweit, hält in Wien
einen ganztägigen Vortrag zum Thema „Kriminalbiologie - Forensic Science in der
gerichtlichen Beweisführung“. Von Cornelia Haupt, MSc., http://www.detektiv.at
Feuerteufel am Arbeitsplatz
Das Ziel
dieses Beitrages ist es an ausgesuchten Fallbeispielen, die der Autor allein im
letzten Jahr zu ermitteln hatte, auf das bekannte jedoch oft nicht erkannte
Problem „Brandstiftung von Mitarbeitern in Unternehmen“ hinzuweisen und
schlaglichtartig die unterschiedlichen Täter, Motive, Tatmittel sowie
Vorgehensweisen zu beleuchten. Von Frank D. Stolt
nachgefragt …
Der lebende Beweis
Prof.
Kathrin Yen hat die erste klinisch-forensische Ambulanz in Österreich ins Leben
gerufen.
Die Ambulanz
ist eine Untersuchungsstelle für Menschen jeden Alters, die von körperlicher
und sexueller Gewalt, Kindesmissbrauch oder Kindesmisshandlung betroffen sind. Von Georg Krasser
Risikofaktor Mensch
Mitarbeiter
als potenzielle Gefahrenquelle
Die Ursachen
für Gefährdungen, die im Unternehmen selbst wurzeln, werden in der Regel
unterschätzt. Gerade aber im Dienstleistungsbereich, wo es primär auf die
Arbeitskraft „Mensch“ ankommt, kann vom Mitarbeiter Gefahr ausgehen. Von
Cornelia Haupt, MSc., http://www.detektiv.at
Short Cuts
Alibi durch
Facebook
McCanns von
Detektiv betrogen
Festnahmen
in der Causa Flick
Oskar und
die Detektive
Natascha
Kampusch Dokumentation
Verhandlung
im Fall Kampusch
Recht Österreich
Krankenstand:
Kino ja, Fensterputzen nein
Büroservice
der WKW
Recht Deutschland
Beweisverwertungsverbot
bei mitgehörten Telefongesprächen
Diözese
kündigt Behinderte wegen unehelicher Beziehung
Fristlose
Kündigung rechtens
Edeka
Spitzelskandal
Unternehmer
muss Wettbewerber Detektivkosten ersetzen
Hehler
haftet für Detektivkosten
Online-Sammlung
von Datenschutz-Verstößen
Recht Schweiz
Dürfen
Mitarbeiter mit einer Videokamera überwacht werden?
Detektiv
entlarvte IV-Rentnerin
Digipix News
Canon-USB
Stick
Canon EOS 1D
Mark IV Anschauungsmaterial
Aiptek
Pencam Trio HD
Canon EOS 1D
Mark IV
Spytalk
Prozess
gegen Ex-Geheimdienst-Mitarbeiter
Luxemburgischer
Geheimdienstler wird Sicherheitschef bei Siemens
USA
bezahlten angeblich Lockerbie-Zeugen
Buchtipps
Todesermittlung: Befundaufnahme &
Spurensicherung
Ein
praktischer Leitfaden für Polizei, Juristen und Ärzte
Martin
Grassberger , Harald Schmid
Gläserne Belegschaften?
Das Handbuch
zum Arbeitnehmerdatenschutz
Wolfgang
Däubler
Betrug in der Kraftfahrzeugversicherung
Norbert
Meschkat / Ralf Nauert
Observation
Praxisleitfaden
für private und behördliche Ermittlungen
Klaus-Henning
Glitza
Die Grenzen der Gestaltungsmöglichkeiten im
Internationalen Steuerrecht (für Österreich)
Michael
Lang, Josef Schuch, Claus Staringer
36. Ottensteiner Fortbildungsseminar aus
Strafrecht und Kriminologie
Schriftenreihe
des Bundesministeriums für Justiz – Band 138
Bundesministerium
für Justiz (Hg.)
Schwarzgeld richtig legalisieren
Wege zurück
in die Steuerehrlichkeit
Anton-Rudolf
Götzenberger
Tatort Kinderseele
Sexueller
Mißbrauch und die Folgen
Max H.
Friedrich
Giftmord
Gerichtschemiker in ihrem Element
Helga
Schimmer
Warum man Spaghetti nicht durch zwei teilen
kann und andere neue Erkenntnisse vom Spaß-Nobelpreis
Mark Benecke
Die Macht des Bösen
Wahre
Kriminalfälle aus Österreich
Helga
Schimmer
Das Schweigen des Lemming
Stefan
Slupetzky
Geisterjäger
Auf den
Spuren des Übersinnlichen
Gabriele
Hasmann
Veranstaltungen
ZWISCHEN CSI UND BACKDRAFT: Tagesseminar
Brandermittlung
Der
Brandsachverständige Frank D. Stolt wird im März 2010 für die „Vereinigung
Kriminaldienst Österreich“ ein Tagesseminar abhalten. Das genaue Datum und der
Veranstaltungsort sind noch nicht bekannt. Unverbindliche Voranmeldungen bitte
an: 050 133 133 oder an sekretariat@kripo.at.
Die Teilnahme ist kostenlos. Die Mitgliedschaft in der „VKÖ“ ist nicht
Bedingung.
In der 45-minütigen Sendung kommt auch die heute 21-Jährige
zu Wort
Die Entführung der Österreicherin Natascha Kampusch steht im
Mittelpunkt einer Dokumentation des NDR. Der Film „Natascha Kampusch - 3096
Tage Gefangenschaft“ von Peter Reichard und Alina Teodorescu wird nach
Senderangaben am 25. Januar (21.00 Uhr) im Ersten ausgestrahlt. In der
45-minütigen Dokumentation kommt auch die heute 21-Jährige zu Wort. Laut NDR
gewährt Kampusch Einblicke in ihre jahrelange Gefangenschaft, berichtet von
ihrer Selbstbefreiung 2006 und ihrem Leben danach. Zudem werden Bilder aus dem
Haus des Täters gezeigt. Kampusch war im Alter von zehn Jahren von dem
Entführer Wolfgang Priklopil gekidnappt und mehr als acht Jahre lang in seinem
Haus gefangen gehalten worden. Am 23. August 2006 war der jungen Frau die
Flucht gelungen. Der Täter nahm sich wenige Stunden danach das Leben. (ddp)
In der echten Kriminaltechnik schlägt organisches
Beweismaterial den Ermittlern auf den Magen. Ansonsten hat Andrea Raningers
Arbeit mit jener der Fernsehhelden aber mehr gemein, als ihr eigentlich lieb
ist.
An und in manchen Dingen steckt mehr, als man auf den ersten
Blick vermutet. Gerät eine harmlose Praline nämlich in fachkundige Hände, sind
bemerkenswerte Details zu erfahren. An der Verpackung jenes mit Strychnin
vergifteten „Mon Chéri“, mit dem ein Heurigenwirt aus der Wachau den Spitzer
Bürgermeister Hannes Hirtzberger ermorden wollte, stellten Kriminaltechniker
aus Österreich nicht nur die DNA des Täters fest, sondern isolierten in sechs
Monate langer Kleinarbeit zusätzlich 2500 Faserspuren. Unverrückbare Beweise,
die den 56-jährigen Helmut Osberger schließlich lebenslang hinter Gitter
brachten. Willkommen in der Welt der Kriminaltechnik, willkommen in der Welt
von Andrea Raninger.
Die 46-jährige Chemikern leitet die Abteilung Forensik und
Technik im Bundeskriminalamt. Raningers Mannschaft, im dritten Stock eines
Zweckbaus im neunten Wiener Gemeindebezirk stationiert, ist das, was man analog
zur populären TV-Reihe als „CSI“ Vienna bezeichnen könnte. Und obwohl es die
Seriendrehbücher in manchen Details nicht so genau mit der Wahrheit nehmen,
gleicht die Arbeit hier jener der Helden aus dem Fernsehen doch öfter, als man
glaubt. Die Analysemethoden auf der Mattscheibe ähneln jenen der „echten“
Wissenschaft durchaus, die Täter begehen vergleichbare Fehler, und selbst
mancher Mitarbeiter hier ist genauso fotogen wie die Stars aus Las Vegas, Miami
und New York. „Nur Tausendsassa sind wir keine“, sagt Raninger.
Bei Kampusch im Verlies. Was die Chefin damit meint, hat mit der Jobdescription
der echten Kriminaltechniker zu tun. Die sind nämlich nicht wie im Fernsehen
gleichzeitig als ermittelnde Kommissare, Profiler, Spurensicherer und
Wissenschaftler tätig. Die Kriminaltechniker aus Wien sind Fachkräfte, die sich
auf unterschiedlichste Gebiete spezialisiert haben. Zu Raningers Team gehören
Chemiker und Biologen, Physiker und Mediziner, Psychologen und IT-Experten. Die
einen untersuchten die handgeschriebenen Baupläne von Franz Fuchs' Briefbomben
auf Hinweise nach Komplizen, die anderen durchforsteten die Kellerverliese von
Natascha Kampusch und Elisabeth F. nach DNA-Resten von Mitwissern. Generalisten
sind hier fehl am Platz.
Andrea Raninger und ihr Team können bei ihrer Sisyphusarbeit
darauf vertrauen, dass jeder Mensch praktisch überall, wo er ist, und bei
allem, was er macht, Spuren hinterlässt.
Was für Einbrecher nach Albtraum klingt, versüßt
Kriminaltechnikern das Leben.
Einbrecher müssen sich längst nicht mehr am zerbrochenen
Fensterglas schneiden oder Fingerabdrücke an der Türklinke hinterlassen, um den
Kriminaltechnikern Hinweise zur Identitätsfeststellung zu hinterlassen.
Meistens reicht es aus, wenn der Eindringling mit dem Ärmel am Fensterrahmen
streift und so Faserspuren hinterlässt. Um mittels DNA-Profils nachzuweisen,
dass eine bestimmte Person zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort
war, genügt es, wenn sie nur niest oder kräftig hustet. Was für Einbrecher wie
ein Albtraum klingen muss, macht Raninger das berufliche Leben erst so richtig
lebenswert. „Es ist praktisch unmöglich, an einem Tatort keine Spuren zu
hinterlassen“, sagt sie und lacht. Entscheidend sei nur zu wissen, wo man die
mit bloßem Auge unsichtbaren Beweise findet.
Bei Alkoholunfällen, bei denen fünf von fünf Insassen des
Unglücksfahrzeugs nicht hinter dem Steuer gesessen haben wollen, sind solche
Spuren meistens in den Bezügen der Sitze zu finden. Wo Raninger und ihre
Mitarbeiter an Tatorten wie aufgebrochenen Wohnungen nach Spuren suchen, sagt
sie aber nicht. Die Täter sollen schließlich nicht gewarnt werden.
Genau das ist es auch, was die echten Kriminaltechniker an
ihren Kollegen von „CSI“ (englische Abkürzung für Crime Scene Investigation)
kritisieren. Einerseits sind die Wissenschaftler in ihren weißen Mänteln den
TV-Helden nämlich dankbar, dass ihre sonst meist im Verborgenen stattfindende
Arbeit plötzlich in der Öffentlichkeit gewürdigt wird; andererseits befürchten
sie aber, dass die detaillierte Darstellung bestimmter Spurensicherungsmethoden
so manchem Kriminellen wertvolle Hinweise für die nächste Tat gibt.
TV riecht nicht. Zu kurz, sagt Raninger, kommt bei den feschen Männern und
Frauen im Fernsehen allerdings die menschliche Komponente. „Niemand kann
nachempfinden, was in einem vorgeht, wenn man die unheimliche Wohnung des
Briefbombers Franz Fuchs betritt.“ Und niemand könne anhand weichgezeichneter
TV-Bilder verstehen, was es bedeutet, wenn man an Tatorten mit abgerissenen
Gliedmaßen, grausam verstümmelten Körpern oder dem Geruch von verbranntem
Fleisch konfrontiert wird. Fernsehleichen riechen nicht.
Quelle: "Die Presse", Print-Ausgabe, 29.11.2009, von
Andreas Wetz
Ludwig Adamovich muss am 24. Dezember wegen übler Nachrede
vor Gericht.
WIEN (APA/m.s.). Ausgerechnet am 24. Dezember muss sich der
ehemalige Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Ludwig Adamovich, wegen übler
Nachrede im Wiener Straflandesgericht verantworten. Als Privatanklägerin tritt
Brigitte Sirny, die Mutter von Natascha Kampusch, auf. Die Verhandlung ist von
neun bis elf Uhr ausgeschrieben.
Hintergrund des Verfahrens ist ein umstrittenes
Zeitungsinterview, das Adamovich in seiner Funktion als Leiter der
Evaluierungskommission in der Causa Kampusch gegeben hat. Darin erklärte
Adamovich unter anderem, für Kampusch wäre die Zeit ihrer Gefangenschaft
womöglich „allemal besser“ gewesen „als das, was sie davor erlebt hat“.
Kampuschs Mutter fühlte sich persönlich angegriffen und
reichte nach Rücksprache mit ihrem Anwalt eine Privatanklage ein. Adamovich hat
bereits angekündigt, bei der Verhandlung den Wahrheitsbeweis für seine Aussage
erbringen zu wollen.
Indessen ist fraglich, ob es zu einem weiteren
„Kampusch-Prozess“ kommt. Der frühere Freund des Entführers Wolfgang Priklopil,
Ernst H., muss mit einer neuerlichen Einvernahme rechnen. Gegen ihn wird wegen
des Verdachts auf Freiheitsentziehung ermittelt.("Die Presse", Print-Ausgabe,
28.11.2009)
Natascha Kampusch äußert sich am Montag in "Thema"
zu den neuen Ermittlungen in ihrem Entführungsfall.
Natascha Kampusch nimmt am Montag (16. November) erstmals
öffentlich zu den neuen Ermittlungen und Spekulationen in ihrem Entführungsfall
Stellung. Ab 21.10 Uhr steht sie in "Thema" in ORF 2 Christoph
Feurstein Rede und Antwort.
Seit wenigen Tagen ist der Fall Kampusch wieder in den
Schlagzeilen: War Ernst H., der beste Freund von Wolfgang Priklopil, doch ein
Mittäter? Die Staatsanwaltschaft ermittelt und geht auch Hinweisen eines Zeugen
aus Deutschland nach, der behauptet, ein Pornovideo
von Natascha Kampusch aus dem Keller in Strasshof zu besitzen, das eine
Mittäterschaft beweisen soll. Bis jetzt hat Natascha Kampusch zu all dem
geschwiegen. "Wenn es Mittäter gibt, müssen sie gefunden werden. Aber ich
kenne keinen", sagt die junge Frau.
Die – nun konkret gewordenen – Ermittlungen im
Jahrhundertfall "Natascha Kampusch" haben sich zu einem
(Justiz-)Krimi mit vier Hauptfiguren entwickelt.
WIEN. Der Verdacht, dass in den Entführungsfall Natascha
Kampusch mehrere Täter verwickelt waren, wird stärker. Die Anklagebehörde hat –
wie „Die Presse am Sonntag“ (siehe Faksimile) berichtete – nun gegen Ernst H.
(46), einen früheren Bekannten des Entführers Wolfgang Priklopil, ein
Ermittlungsverfahren eingeleitet. Bisher war formal gegen „unbekannte Täter“
ermittelt worden. H. befindet sich, wie berichtet, seit Langem im Visier der
Polizei. Außerdem sollen zwei in Deutschland lebende Personen, die angeben,
über Beweismittel zu verfügen, einvernommen werden.
Diese Entwicklung begann mit der Beiziehung des Grazer
Anklägers Thomas Mühlbacher – hier ein Überblick über die nunmehrigen
Hauptrollen im Fall.
Natascha Kampusch – sie wurde am 2. März 1998 in
Wien-Donaustadt auf dem Weg in die Volksschule entführt und konnte am 23.
August 2006 fliehen – hat zuletzt in Sachen Mehrtäterthese angegeben: „Wenn es
stichhaltige Hinweise auf weitere Täter geben sollte, bin ich die Erste, die
sich hier Aufklärung wünscht.“ Und:„Mir selbst ist nie ein weiterer Täter begegnet.“
Indessen hat der verdächtige Ernst H. zugegeben, Kampusch damals im Haus von
Entführer Wolfgang Priklopil gesehen zu haben. Letzterer beging nach der Flucht
seines Opfers Selbstmord, traf sich davor aber noch mit Ernst H. Um Licht ins
Dunkel zu bringen, könnte Natascha Kampusch noch einmal einvernommen werden.
Ludwig Adamovich sorgt als hoch engagierter Leiter der
sechsköpfigen, vom Innenministerium eingesetzten Evaluierungskommission im Fall
Kampusch dafür, dass die Ermittlungen nicht wieder einschlafen. Er erklärte
mehrfach, dass es etliche Hinweise gebe, wonach Priklopil kein Einzeltäter
gewesen sei. Eigentlich war die Kommission wegen der eklatanten polizeilichen
Ermittlungspannen eingesetzt worden. So hatte etwa ein Hundeführer der Polizei
schon kurz nach der Entführung einen Hinweis auf Priklopil gegeben, dem wurde
aber nicht ausreichend nachgegangen. Im Laufe der Zeit entwickelte sich
Ex-VfGH-Präsident Adamovich zum „Antreiber“ der Wiener Staatsanwälte.
Ernst H. ist seit längerer Zeit im Visier der Behörden.
Nachdem Kampusch entkommen war, trat der Priklopil-Freund die Flucht nach vorn
an – und hielt sogar eine improvisierte Pressekonferenz ab. Stets beteuerte er,
in den Kriminalfall nicht involviert zu sein. Zuletzt wurde H. von dem Wiener
Anwalt Ernst Schillhammer vertreten. Dieser erklärte, dass sein Mandant mit der
Polizei kooperieren wolle. Weil Schillhammer aber auch die Mutter von Natascha
Kampusch vertritt und diese als Zeugin in einem möglichen Verfahren gegen H.
gebraucht werden könnte, wanderte H. zu Anwalt Manfred Ainedter ab. Ainedter
zur „Presse“: „Ich muss mir erst den Akt genau anschauen.“
Thomas Mühlbacher, Erster Oberstaatsanwalt in Graz, wurde
der Staatsanwaltschaft Wien, die den Fall Kampusch ad acta legen wollte, zur
Seite gestellt. Daraufhin kam Dynamik in die Ermittlungen. Nun läuft ein
Verfahren wegen des Verdachts der Freiheitsentziehung gegen Ernst H. (46).
Dieser gilt als seinerzeitiger Vertrauter des Entführers Wolfgang Priklopil.
Mühlbacher ist stellvertretender Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Graz und
Vizepräsident der österreichischen Staatsanwältevereinigung. Er betonte im
Gespräch mit der „Presse am Sonntag“, dass „in alle Richtungen“ ermittelt
werde, wenn überhaupt, müsse es nicht beim Delikt Freiheitsentziehung bleiben.
ÖSTERREICH: Deutscher will über brisante Dokumente und
Fotomaterial verfügen - von Polizei bereits beschlagnahmt
Wien (OTS) - Die Ausweitung der Ermittlungen auf einen
möglichen zweiten Täter oder Mitwisser stützt sich auch auf Behauptungen zweier
deutschen Zeugen. Staatsanwalt Thomas Mühlbacher hatte angekündigt, das
angebliche Beweismaterial prüfen zu lassen.
Im Interview für die Montag-Ausgabe der Tageszeitung
ÖSTERREICH nimmt jetzt einer der beiden Zeugen, der deutsche Graphiker Thomas Vogel,
Stellung. Er sei in einem Internet-Forum auf Videos gestoßen, auf denen
Natascha Kampusch und ein Mann zu sehne gewesen wären, und wäre diesen
nachgegangen. Bei seinen Recherchen sei er auf einen Freund Priklopils
gestoßen. Vogel: "Am 9. 9. 2006 (kurz nach dem Wiederauftauchen Natascha
Kampuschs, Anm.) hat sich per Mail ein Mann gemeldet, der sich als Freund
Priklopils ausgab. Er wollte die Dinge ins rechte Licht rücken. Als er
Vertrauen gefasst hatte, hat er mir per Post eine Art Vermaächtnis Priklopils
geschickt - handgeschrieben mit vielen
Details, aber auch mit Fotos."
Das Material sei außerordentlich brisant. Vogel: "Die
Notizen zeigen, dass Priklopil Natscha vergöttert hat." Diese hätte
Priklopil versprochen, das belegten laut Vogel die Dokumente, "bis zu
ihrem 18. Geburtstag zu bleiben". Die Fotos würden, so Vogel, Priklopils Freund,
Ernst H., "belasten".
Vogel hätte die zuständigen österreichischen Ermittler schon
2006 über das Material informiert, sei aber auf kein Interesse gestoßen. Jetzt
wurde das Material von der Polizei beschlagnahmt. Vogel: "Dabei hätte ich
es auch freiwillig rausgerückt, wenn die früher nicht so barsch mit mir
umgegangen wären."
Dass man nicht immer gewinnen kann, hat die derzeit im
Höhenflug befindliche ÖVP am Mittwoch in einem Verhandlungssaal am Wiener
Straflandesgericht erfahren. Der frühere Bundeskriminalamts-Chef Herwig
Haidinger hatte die Volkspartei geklagt, weil sie ihn als "Garant für
Lügen" und Betreiber einer "Sudelkampagne" bezeichnet hatte. Der
Ex-Kripo-Chef bekam am Mittwoch 2.000 Euro als Entschädigung zugesprochen und
in einem (noch nicht rechtskräftigen) Urteil bescheinigt, nicht gelogen zu
haben.
ÖVP-Sicherheitssprecher Günter Kössl hatte die
Aussagen in einer OTS-Aussendung im September 2008 mit einem Klick
österreichweit verbreitet. Dafür setzte es in dem bereits mehrmals durch
Vertagung verzögerten Prozess am Mittwoch einen Schuldspruch nach §6
Mediengesetz. Die ÖVP muss dem Ex-Kripo-Chef die festgelegte Summe von 2.000
Euro binnen 14 Tagen überweisen. Außerdem hat sie die gesamten Verfahrenskosten
zu tragen und die Urteilsveröffentlichung vorzunehmen.
"Ich lasse mir nicht öffentlich sagen, ich bin ein
Garant für Lügen", meinte Haidinger zu der Klage. Er habe nur gesagt,
"was Sache ist". "Ich habe Gerechtigkeit erfahren",
kommentierte der Ex-Spitzenbeamte nach der Verhandlung das Urteil.
Unklar ist, ob die ÖVP das Urteil nun beeinspruchen wird.
Werner Suppan, der Rechtsvertreter der ÖVP, war vor Gericht nicht bereit, den
Schuldspruch zu akzeptieren. ÖVP-Generalsekretär Fritz Kaltenegger verkündete jedoch,
dass die ÖVP "keine weiteren Rechtsmittel" in der Causa mehr
ergreifen werden. "Diese Altlast ist somit erledigt", hieß es dazu
von Kaltenegger.
"Keine Anhaltspunkte für Lüge"
Richterin Katja Bruzek stellte fest, dass das umfangreiche Beweisverfahren
"keine Anhaltspunkte ergeben, dass Haidinger gelogen, die Unwahrheit
gesagt oder vernadert hätte". Der Anfang Februar 2008 vom damaligen
Innenminister Günther Platter abgesetzte BK-Leiter war vorübergehend vom Dienst
suspendiert worden, nachdem er unmittelbar nach seiner Abberufung im
Innenausschuss des Nationalrats erklärt hatte, im Fall Natascha Kampusch wäre
nicht allen Hinweisen auf das entführte Mädchen nachgegangen worden und das
Kabinett des Innenministers hätte die Akten für den Banken-Untersuchungsausschuss
vor deren Übermittlung ans Parlament angefordert.
Dass die ÖVP Haidinger daraufhin per Presseaussendung der
Lüge bezichtigte, erfüllte für die Richterin "ganz klar den Vorwurf der
üblen Nachrede". Dieser Vorwurf sei "ein sehr heftiger", bemerkte
Bruzek. Bei der Strafe wurde berücksichtigt, dass eine Aussendung nicht
dieselbe "Breitenwirkung wie ein Printmedium" habe.
Haidinger auch Thema im Spitzel-U-Ausschuss
Herwig Haidinger, der mit seinen Aussagen den Innenministeriums-U-Ausschuss im
vergangenen Jahr ausgelöst hatte, ist auch Gegenstand im aktuellen
Spitzel-Ausschuss. Der Grüne Peter Pilz brachte eine möglicherweise illegale
Polizeiüberwachung Haidingers aufs Tapet, die im Frühsommer 2008 stattgefunden
haben soll. Durch wen die Observation angeordnet wurde, sei "nicht ganz
klar". Das Thema wird laut dem Abgeordneten im Rahmen des Punkts
"Überwachung von politischen Mandataren" behandelt werden
Natascha Kampuschs Mutter Brigitta Sirny klagt Ludwig
Adamovich wegen dessen Kritik an ihr. Das könnte brisant werden: Adamovich will
sein Wissen über die Familie nun nämlich preisgeben.
Wien. Ludwig Adamovich glaubt, dass das Leben von Natascha
Kampusch in Gefangenschaft womöglich „allemal besser“ gewesen sein könnte als
das, was sie zuvor erlebt hatte. Diesen Gedanken zum Familienleben der
Entführten diktierte der ehemalige Höchstrichter und momentane Leiter der
Kampusch-Evaluierungskommission vor einigen Wochen der „Kronen Zeitung“ und
nährte so einmal mehr die Spekulationen darüber, welche Rolle die Mutter des
Opfers bei der Entführung gespielt hat. Die Verdächtigte holt nun zum
Gegenschlag aus: Der Anwalt von Brigitta Sirny teilte am Donnerstag via
Aussendung mit, dass seine Mandantin gegen Adamovich Privatanklage wegen übler
Nachrede einreichen werde.
Die im Prinzip private Angelegenheit zwischen Adamovich und
Sirny könnte unter Umständen auch für die Öffentlichkeit interessant werden und
den gesamten Fall Kampusch in ein neues Licht rücken. Adamovich ist nämlich
fest entschlossen, den Wahrheitsbeweis anzutreten.
Schon Martin Wabl scheiterte
Das ist deswegen interessant, weil der Kommissionschef damit
zumindest dem Gericht erstmals jenes faktische Wissen preisgeben würde, über
das sich er und einige andere Kommissionsmitglieder bisher nur kryptisch in der
Öffentlichkeit geäußert haben. Stets mit der Begründung: Für die
Schlussfolgerungen, die er, Adamovich, ziehe, müsse man die vertraulichen
Kampusch-Akten kennen. Bezüglich der Akten sei er aber zur Verschwiegenheit
verpflichtet.
Im Prinzip zweifeln die Experten, die sämtliche Ermittlungsakten
durchforstet und so zahlreiche Mängel festgestellt haben, an der Theorie, dass
Wolfgang Priklopil ein Einzeltäter war. Auf diesem Boden blühen seit Jahren
Gerüchte, dass Kampuschs Mutter, die gelernte Schneiderin Brigitta Sirny, etwas
mit der Sache zu tun haben könnte.
Sirny selbst hatte das stets vehement bestritten und
Kritiker auch vor Gericht erfolgreich in die Schranken gewiesen. Ende 2008 etwa
gewann sie einen Prozess gegen den ehemaligen Richter Martin Wabl. Der hatte
zuvor behauptet, Sirny sei an einem möglichen sexuellen Missbrauch und der
Entführung ihrer Tochter beteiligt gewesen.
„Andere Beweise“ gegen Sirny?
Während sich Wabl hauptsächlich auf Spekulationen
konzentrierte und damit bei Gericht abblitzte, will Adamovich zu seiner
Verteidigung auf faktische Beweise zurückgreifen. Im Gespräch mit der „Presse“
ließ er keinen Zweifel daran, dass er einerseits die Inhalte der
Kampusch-Akten, andererseits aber auch „andere Beweismittel“ einsetzen werde,
die nicht auf seine Tätigkeit für die Evaluierungskommission zurückgehen.
Welche das sind, ließ er im Dunkeln.
Ob Adamovich das Material überhaupt vorbringen darf, wird
allerdings der betraute Richter entscheiden. Bei Prozessen, die den
höchstpersönlichen Lebensbereich betreffen, ist das Antreten des
Wahrheitsbeweises nämlich eigentlich unzulässig. Es sei denn, die Angelegenheit
ist von allgemeinem Interesse. Adamovich und die Kommission waren seit jeher
dieser Meinung.
Sirny und ihr Anwalt Wolfgang Miller sehen das diametral
anders und sagen, dass Ludwig Adamovich mit dem Interview einen „unfassbaren
Tabubruch begangen hat“ und der „höchstpersönliche Schutzbereich der Familie“
verletzt wurde.
Wegen "übler Nachrede" in "verletzenden Äußerungen"
Wien - Die Mutter von Natascha Kampusch, Brigitta Sirny, hat
eine Klage gegen Ludwig Adamovich, den Leiter der Evaluierungskommission des
Innenministeriums, wegen übler Nachrede eingebracht. Auslöser für diesen
Schritt war ein vor einigen Wochen erschienenes Interview in der Krone, in dem
Adamovich mutmaßte, dass die Zeit der Gefangenschaft von Kampusch
möglicherweise "allemal besser" gewesen sei "als das, was sie
davor erlebt hat".
Die Klage sei, so der Anwalt von Sirny, Wolfgang Miller,
"zur Wahrung des guten Rufes meiner Mandantin unumgänglich". Miller
will die Klage aber auch als Zeichen über den Fall hinaus verstanden wissen:
"Ich denke, dass dieser Schritt auch ein wichtiges Signal sein kann, dass
die Privat- und Familiensphäre von Verbrechensopfern und ihren Angehörigen von
jedermann zu respektieren ist." Die Aussagen stellten einen
"unfassbaren Tabubruch" dar.
Die Arbeit der Evaluierungskommission selbst, welche die
Ermittlungen rund um die Entführung von Natascha Kampusch untersucht, wolle man
nicht anzweifeln. Es gehe "lediglich um die Persönlichkeitsrechte"
von Sirny, die "als Mutter durch verletzende Äußerungen" angegriffen
worden sei.
Miller hatte Sirny bereits bei ihren Klagen gegen den pensionierten
Richter Martin Wabl vertreten, der wiederholt öffentlich behauptet hatte, dass
die Mutter in die Entführung der eigenen Tochter involviert gewesen sei. Das
Gericht entschied, dass Wabl dies nicht mehr behaupten darf. Bei einer der
Verhandlungen gegen Wabl wurde Kampusch erstmals von einem Richter - unter
Ausschuss der Öffentlichkeit - einvernommen. Adamovich, der bei dieser
Verhandlung ebenfalls anwesend war, hatte - wie berichtet - zuletzt auch
gefordert, dass Kampusch noch einmal einvernommen werden sollte.
"Wahrheitsbeweis antreten"
Adamovich, der nach wie vor glaubt, der genaue Hergang der
Entführung sei ungelöst, gibt sich angesichts der Klage ungerührt: "Ich
übergebe das meinem Anwalt. Ich werde natürlich den Wahrheitsbeweis antreten.
Mehr ist dazu nicht zu sagen", so der ehemalige Präsident des
Verfassungsgerichtshofes.
Kampusch denkt nicht an eine Klage. Ihr Anwalt, Georg
Ganzger, kritisierte zwar am Donnerstag erneut die "entbehrlichen
Spekulationen" von Adamovich, betonte aber auch, dass Klagen "das
Problem nicht lösen".
(cms, APA, DER STANDARD - Printausgabe, 4. September 2009)
Drei Jahr nach ihrer Flucht hat Natascha Kampusch in
Interviews mit den Tageszeitungen "Kurier" und "Kronen
Zeitung" (Sonntagsausgaben) herbe Kritik an der Polizei geübt.
"Ich als Außenstehende tu' mir relativ schwer, die Arbeit der Polizei zu
bewerten, das nehme ich mir nicht heraus. Aber die Ermittlungsfehler 1998 und
in den Folgejahren sind offensichtlich", sagte Kampusch dem
"Kurier". Für eine allfällige Klage auf Entschädigung sei es aber
noch zu früh.
Theorie über Mittäter "absurd"
Die Aussagen von Mitgliedern der Evaluierungskommission, sie könnte in
Lebensgefahr schweben, weil sich allfällige Mittäter auf freiem Fuß befinden
könnten, bezeichnete Kampusch als "absurd": "Wenn ich in
Lebensgefahr bin, dann deshalb, weil man es in den Medien behauptet und weil
mir irgendwelche Passanten zu nahetreten, was sie eigentlich nicht
sollten", sagte sie zum "Kurier".
Kritik an Adamovich
Kritik übte Kampusch auch an der Aussage des Vorsitzenden der
Evaluierungskommission, Ex-Verfassungsgerichtshofpräsident Ludwig Adamovich.
Dieser hatte gesagt, dass die Gefangenschaft womöglich "allemal besser war
als das, was sie davor erlebt hat". Dazu die 21-Jährige: "Als
Außenstehende frage ich mich: Wie maßt sich jemand an, die Zeit der
Gefangenschaft mit der Zeit davor zu vergleichen? So ein Vergleich
disqualifiziert sich doch von selbst. Eine Gefangenschaft ist schon etwas ganz
Massives."
Kampusch war am 23. August 2006 in Straßhof aus der Gewalt des Entführers
Wolfgang Priklopil geflüchtet, der sie rund achteinhalb Jahre zuvor als
zehnjähriges Mädchen gekidnappt hatte. Priklopil beging nach dem Entkommen der
heute 21-Jährigen Selbstmord. Noch immer gelten zahlreiche Details des
spektakulären Kriminalfalls als nicht restlos geklärt