Drei Jahre Gefängnis - davon zwei auf Bewährung - so lautet
das Urteil für einen ehemaligen Angestellten der Firma Windtec. Der
Diplomingenieur hatte sensible Firmendaten an eine chinesische Firma für mehr
als € 15.000,- verkauft. Weiters muss der Mann € 200.000,- an die Firma zurückzahlen.
Der Gesamtschaden soll 250 Mio. Dollar betragen.
Workplace Violence – strafrechtliches Verhalten am
Arbeitsplatz
Wozu ist ein gekränkter und unterschätzter Mitarbeiter
fähig, wenn, evtl. ausgelöst durch persönliche Krisensituationen, der berühmte
Tropfen fällt, der das Fass zum Überlaufen bringt und es kein Zurück mehr gibt.
Die Rechnungen des Detektivs
Die Ex-Vorstände der BEWAG (Burgenländische
Elektrizitätswirtschafts-Aktiengesellschaft) haben Erklärungsbedarf. Nicht nur
bei den Aufträgen an den Lobbyisten Hochegger, auch bei den Honoraren und
Auftragsinhalt für den Privatdetektiv Roland G. Young .
Detektiv-Notizen belasten „The Sun“ und „Daily Mirror“
Jahrelang spitzelte Glenn Mulcaire, der Anfang Dezember
wieder verhaftet wurde, für das britische Skandalblatt „News of the World“.
Recht Deutschland
25 Jahre berufsbegleitende Fortbildung durch die ZAD. Detektive
haben die Aufgabe, für Recht und Freiheit einzustehen; sie werden in
Beweisnotfällen bei Zivil- und Strafprozessen für Privatpersonen, aber auch für
Firmen und Institutionen tätig. Die Arbeit als Detektiv ist eine
außerordentlich vielseitige und anspruchsvolle Tätigkeit, die eine
qualifizierende Ausbildung erfordert. Jedoch gibt es in Deutschland für
Detektive keinen anerkannten Ausbildungsberuf. Flexibilität,
Organisationskenntnisse, logisch-kombinatorisches Denkvermögen und eine
ausgeprägte Verlässlichkeit sind in der Detektivtätigkeit Grundvoraussetzungen.
Detektiv-Videos: Ein Fall fürs Gericht
Versicherungsbetrug im großen Stil
Bildabgleich via Facebook
Videoüberwachung
Erheblicher Arbeitszeit-Betrug
Kaufhaus-Detektiv betrügt Justiz
Recht Schweiz
Detektive dürfen Balkone ausspionieren
Beim Arbeiten auf der Baustelle erwischt
Kritik an Detektiv-Lizenz
Recht Frankreich / Österreich / USA
Geldstrafe für staatlich kontrollierten Atomkonzern wegen
Greenpeace-Hack
Entführungsopfer Natascha Kampusch hat eine Firma gegründet, seit dem 21. Juni
2011 firmiert unter der Firmenbuchnummer FN 363414h die „Consolea GmbH mit ...
INNSBRUCK. In der Amtsmissbrauchsaffäre um angeblich
vertuschte Hinweise auf einen weiteren Entführer von Natascha Kampusch hat der
Ermittlungsrichter in Innsbruck seine Arbeit abgeschlossen.
Der Innsbrucker Ermittlungsrichter Georg Putz musste klären,
ob sich tatsächlich fünf Wiener Staatsanwälte des Amtsmissbrauchs schuldig
gemacht haben, indem sie mehrere Hinweise, die ein anderes Bild über den
Entführungsfall zeichnen könnten, ignorierten.
Zunächst brachten der ehemalige Präsident des Obersten
Gerichtshofs, Johann Rzeszut, und der Ex-Präsident des Verfassungsgerichtshofs,
Ludwig Adamovich, ihre Kritikpunkte zu Protokoll. In der Vorwoche sagte auch
jene 25-jährige Wienerin aus, die im Jahr 1996 als einzige Person Zeugin der
Entführung von Kampusch geworden war und stets gesagt hatte, sie hätte zwei
Täter gesehen. Was sie vor Ermittlungsrichter Putz aussagte, ist nicht bekannt.
Die Akten gingen nun an die Staatsanwaltschaft Innsbruck zur
weiteren Beurteilung. Diese wird einen Vorhabensbericht (Anklage oder
Einstellung) an das Justizministerium schicken, das wegen des Weisungsrechtes
das letzte Wort haben wird.
Quelle: Oberösterreichische Nachrichten, 03. August 2011 - 00:04 Uhr
Ludwig Adamovich sprach vor dem Innsbrucker Richter auch
über Kampuschs Buch "3096 Tage". Nun publiziert er selbst eines.
Die einzige Person, die 1998 die Entführung von Natascha
Kampusch beobachtet hatte, sprach damals von zwei Tätern
Wien/Innsbruck - Vor 13 Jahren war sie die einzige Zeugin
der Entführung von Natascha Kampusch. Die damals zwölfjährige A. sagte zwar
gegenüber der Polizei aus, zwei Männer dabei beobachtet zu haben, wie sie die
damals zehnjährige Kampusch in ein Auto zerrten, wurde aber bisher nie von der Justiz
einvernommen.
Nächste Woche soll sie nun in Innsbruck vor Richter Georg
Putz, der die Ermittlungen gegen fünf Staatsanwälte führt, aussagen. Unter den
Beschuldigten, denen im Zusammenhang mit dem Fall Kampusch Amtsmissbrauch
vorgeworfen wird, sind der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Werner
Pleischl, und der Leiter der Staatsanwaltschaft Graz, Thomas Mühlbacher. Sie
weisen alle Vorwürfe vehement von sich. (...) Weiterlesen (...)
Alle Details, die die Zeugin A. als junges Mädchen erzählte,
also Tatort, Tatzeitpunkt und das Auto Wolfgang Priklopils, stimmten mit den
Fakten, die nach Kampuschs Befreiung 2006 bekannt wurden, überein.
Polizeibeamte vermerkten aber schon 1998, bevor diese Details bekannt wurden,
dass das Mädchen einen "absolut glaubwürdigen" Eindruck machte.
Trotzdem revidierte A. Ende 2009 bei einer polizeilichen
Gegenüberstellung mit Kampusch und deren Anwalt ihre früheren Aussagen.
Anwesend war damals - der Standard berichtete - der Chefermittler der Soko
Kampusch, Franz Kröll, der sich Monate nach Abschluss der Ermittlungen das
Leben nahm. Rzeszut und Adamovich glauben, dass der verstorbene Polizist die
Ermittlungen gerne weitergeführt hätte, da er nicht glaubte, dass Priklopil ein
Einzeltäter war, aber "unter Druck" gesetzt wurde.
Und auch die heute 25-jährige A. habe sich bei der
Gegenüberstellung mit Kampusch eingeschüchtert gefühlt. Sie wollte Kampusch,
die von einem Täter sprach, "nicht der Lüge zeihen", so Rzeszut, der
die aktuellen Ermittlungen auslöste.
Autobiografie von Adamovich
Das Ermittlungsverfahren, das seit Herbst 2010 läuft, soll
voraussichtlich bis Ende Juli abgeschlossen werden. Dann wandert der Akt von
Richter Putz zurück an die Staatsanwaltschaft Innsbruck, die nicht selbst gegen
die andere Anklagebehörde ermitteln durfte.
Adamovich erzählte dem Standard am Freitag, dass er im
Oktober seine soeben fertiggestellte Autobiografie (Seifert Verlag)
veröffentlichen werde. Darin soll die Causa Kampusch neben anderen Fällen, wie
dem Ortstafelstreit mit dem verstorbenen Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider,
"in vernünftiger, umfassender Weise dargestellt werden".
Streng vertraulich. Unterlagen aus dem Innenministerium,
Aufzeichnungen von Sonderermittlern. Umfangreiches Material zur Causa Kampusch,
das dem KURIER vorliegt und das mehr Komplexität und Spannung birgt als so
mancher Blockbuster. Viele Namen, von potenziellen Tätern und möglichen
weiteren Opfern, viele offene Fragen.
Und Personen, die Hinweise lieferten, u. a. über ein Pädophilennetzwerk. Einer
dieser Hinweisgeber ist Thomas Vogel. Der Deutsche war schon einmal
aufgefallen, als er von Kampusch-Videos, Fotos und Mittätern berichtete.
Zum KURIER sagt der Unternehmer, der sich aus persönlichem Interesse mit dem
Fall Kampusch beschäftigt und recherchiert hat: "Meine Unterlagen und
Aussagen waren für die österreichische Justiz anscheinend nicht interessant.
Dabei bin ich sicher, dass ich zur Aufklärung beitragen könnte."
Interessant ist jedenfalls, dass Vogel über durchaus auch Erhellendes verfügt,
darunter eMail-Verkehr mit einem "Josef", der detailliert und
glaubhaft mitteilt, er sei Teil eines Kinderpornoringes gewesen und habe nicht
nur Wolfgang Priklopil, den vermeintlichen Einzeltäter im Fall Kampusch, gut
gekannt, sondern auch Kenntnis über Mitwisser bzw. Mittäter.
Rege Kontakte
Tatsächlich beinhalten Vogels Angaben, Informationen und
Unterlagen zumindest teilweise Aspekte, die in das Bild der Recherchen von den
Sonderermittlern rund um Franz Kröll passen. Thomas Vogel: "Ich war mit
Oberst Kröll in regem Kontakt, ich habe mich viel mit ihm ausgetauscht. Doch
leider hat man seine Arbeit in diesem Zusammenhang nicht gewürdigt. Ebenso
wenig wie meine Angaben. Warum auch immer."
Begründung polizeilicher Ermittlungspannen nicht zugestimmt
Wien - Natascha Kampusch wird von der Republik Österreich
keine Entschädigung für ihr jahrelanges Martyrium in der Gefangenschaft ihres
Entführers Wolfgang Priklopil erhalten. Die Finanzprokuratur habe dies im Namen
des Innenministeriums entschieden und abgelehnt, da kein
"begründeter" Verdacht gegen den Kidnapper vor der Selbstbefreiung
der heute 22-Jährigen weitere Ermittlungen notwendig gemacht hätte, teilte
Kampuschs Anwalt, Gerald Ganzger, am Dienstag in einer Aussendung mit.
Kampusch zeigte sich im schriftlichen Statement ihres
Rechtsvertreters gefasst: "Diese Ablehnung kommt nicht unerwartet, ich
nehme sie mit Enttäuschung zur Kenntnis." Seine Mandantin werde die Absage
des Innenministeriums nicht anfechten und keine weiteren rechtlichen Schritte
einleiten, erklärte Ganzger. Sie wolle keinen "jahrelangen
Gerichtsprozess, der sie sehr belasten würde".
Das Innenministerium wollte die Entscheidung nicht weiter
kommentieren: "Wir sind der Meinung, dass in dem Schreiben der
Finanzprokuratur alles gesagt ist", sagte Sprecher Rudolf Gollia.
Ermittlungspannen
Eingereicht worden war der Antrag auf eine Entschädigung in
der letzten Februarwoche mittels eines Aufforderungsschreiben an die
Finanzprokuratur. Dabei führte Ganzger ins Treffen, dass Kampusch wegen
polizeilicher Ermittlungspannen nicht schon kurz nach ihrer Entführung im März
1998 befreit worden sei. In der Aussendung am Dienstag betonte er erneut, dass
Vertuschungsversuche von Ermittlungsfehlern durch die Aussage des Ex-Chefs des
Bundeskriminalamts, Herwig Haidinger, dokumentiert seien. Die schriftliche
Ablehnung einer Entschädigungszahlung langte in der letzten Aprilwoche im Form
eines kurzen Schreibens bei Ganzger ein.
Kampusch kritisierte diese Entscheidung über ihren Anwalt:
Seine Mandantin nehme die "menschlich völlig unverständliche Haltung"
des Innenministeriums, das keine Verantwortung für den Fall übernehmen wolle,
zur Kenntnis, erklärte Ganzger. Kampusch habe "angesichts der zahlreichen
Schlampereien und Ermittlungsfehler" zumindest auf eine "symbolische
Geste der Wiedergutmachung" gehofft: "Da hat man viel Fantasie, wenn
man so etwas machen will." Innenministeriums-Sprecher Gollia ließ dies
nicht gelten: "Als Bund bzw. Behörde kann man keine Geste 'hergeben'. Wir
haben einen rechtlichen Rahmen, in dem wir tätig sind."
Kampusch hätte Entschädigung gespendet
Kampusch habe die Entschädigungszahlung nicht für sich
verwenden wollen, sondern hätte sie zur Gänze in ihre Hilfsprojekte investiert,
so Ganzger. Ihre Unterstützung für benachteiligte Frauen und Kinder werde sie
nun im Rahmen ihrer Möglichkeiten weiter fortsetzen und sich darauf sowie auf
ihre Ausbildung konzentrieren. Konkrete Pläne für Charityprojekte wurden nicht
bekanntgegeben.
Natascha Kampusch wurde nach ihrer Entführung im Alter von
zehn Jahren in ein Kellerverlies gesperrt und achteinhalb Jahre von Priklopil
gefangen gehalten. Der Nachrichtentechniker nahm sich laut Polizeiermittlungen
nach Kampuschs Flucht aus seinem Haus in Strasshof in Niederösterreich am 23.
August 2006 das Leben. Nach dem Wiederauftauchen der Frau gab es zahlreiche
Spekulationen über die Hintergründe des Falls und Kritik an der Arbeit von
Polizei und Justiz. (APA)
Der reverse C.S.I.-Effekt:
Wenn Spuren nicht beachtet werden
Teil 2: Mord oder Totschlag?
Ein Rückenschuß entscheidet Der Fall Streicher Teil 3: Durchgebrannt? -
Unfall? - Mord! Der Fall Raven Vollrath Saskia Reibe / Mark Benecke
Lockvogel
Ernsti
Der ehemalige Innenminister Ernst
Strasser ging trotz Ermittlungen seines „privaten Nachrichtendienstes“ der
"Sunday Times" im „Cash-for-Laws“-Skandal auf den Leim.
Ich war
es nicht – es war ein Unfall
Die
Ausreden nach Tötungen mit Schusswaffen oder Sprengstoff reichen von
phantasielos bis originell – der Sachverständige, der in den letzten drei
Jahrzehnten die meisten davon überprüft hat, ist Dr. Ingo Wieser. Von DI Markus
Schwaiger
Eigen-
oder Auftragsbrandstiftung
Eigenbrandstiftungen
sind insbesondere eine Folge der Einführung der Brandkassen und
Feuerversicherungen Ende des 17. bzw. Anfang des 18. Jahrhunderts. Aber auch
bei Eigenbrandstiftungen können sich neben den tatauslösenden materiellen
Brandstiftungsmotiven Umwelteinflüsse und in der Täterpersönlichkeit vorhandene
anlagebedingte Faktoren tatfördernd auswirken.
Sicherheitsfachwirt (FH)
Frank D. Stolt
ANDR
Junior Club „Underground“ ÖDV:
Freundschaftsabkommen Rumänien-Österreich
Recht
Österreich
Verlust des Ersatzes der
Detektivkosten
Agent
Provokateur (Anstiften) durch den Detektiv führt mitunter zum Verlust des
Ersatzes der Detektivkosten, aufgrund Wegfalls der Rechtsgrundlage zur
Klagsführung.
RAA Mag. Andreas Schweitzer, Berufsdetektiv und
Berufsgruppensprecher der WK-Bgld
Die Zukunft der akademischen
Sicherheit
Der
Bereich Sicherheit wird durch zunehmende Wirtschaftskriminalität, erhöhten
Anforderungen durch das neue Unternehmensstrafrecht, drohenden
Naturkatastrophen, Betriebsunfällen und Sabotage für Unternehmen immer
wichtiger. Das operationelle Sicherheitsmanagement umfasst dabei immer stärker
alle Unternehmensbereiche. http://www.sicherheitsportal.at/
Recht
Deutschland
Staatsanwalt
ermittelt gegen Detektiv und Schatz im Wald
Erstattung
von Detektivkosten
Detektivkosten
zur Ermittlung eines Wettbewerbsverstoßes sind bedingt erstattungsfähig
Entschädigung
wegen Videoüberwachung am Arbeitsplatz
„Sachkundeprüfung im
Bewachungsgewerbe gemäß § 34 a GewO“ von Ulrich Jochmann / Jörg Zitzmann
„Sachkundeprüfung im
Bewachungsgewerbe in Frage und Antwort“ von Ulrich Jochmann / Jörg Zitzmann
„Lehrbuch Geprüfte Schutz-
und Sicherheitskraft“ von Ebert / Foerster / Holleuffer-Kypke / Jochmann / Otto /
Pfeiffer
„Menschen lesen - Ein FBI-Agent erklärt, wie
man Körpersprache entschlüsselt" von Joe Navarro
„Business Profiling - Die Erstellung von
Persönlichkeitsprofilen und deren Bedeutung für Interaktionen im
wirtschaftlichen Bereich“ von Andreas Michael Mark
WIEN. Die Zeit in der Gefangenschaft sei für Natascha
Kampusch „womöglich allemal besser gewesen, als das, was sie davor erlebt hat“.
Nach dieser umstrittenen Aussage wurde der Ex-Höchstrichter Ludwig Adamovich
gestern vom Vorwurf der üblen Nachrede freigesprochen.
Das Privatanklageverfahren gegen den früheren Präsidenten
des Verfassungsgerichtshofes hatte Brigitta Sirny, die Mutter von Natascha
Kampusch, angestrengt, weil sie sich durch die Aussagen von Adamovich in
Medieninterviews als Opfer einer üblen Nachrede gewähnt hatte.
Am 24. Dezember 2009 wurde Adamovich, der zum damaligen
Zeitpunkt auch noch die Kampusch-Evaluierungskommission des Innenministeriums
leitete, zu einer teilbedingten Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt. Fast ein
Jahr später fand gestern beim Oberlandesgericht Wien die Berufungsverhandlung
statt. Allerdings ohne den Beschuldigten persönlich. Der 78-jährige Adamovich
war wegen des Ablebens seiner Ehefrau verhindert.
Das Oberlandesgericht gab der Berufung nach knapp 90 Minuten
Verhandlungsdauer statt. Neue Beweise kamen nicht auf den Tisch. Lediglich das
angelastete Zeitungsinterview wurde neuerlich vor Gericht vorgetragen.
Der vorsitzende Richter Krenn und seine beiden Kollegen des
Berufungssenates entschieden, dass es sich bei der Äußerung von Adamovich um
eine „vorsichtige Formulierung“ gehandelt habe.
Der Jurist habe „erkennbar zum Ausdruck gebracht, dass es
sich dabei um seine subjektive Meinung handelt“. Diese sei aber im Gegensatz
zum Urteil der ersten Instanz „nicht exzessiv“. Die Aussage sei daher vom
Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Die Erstrichterin habe die
Interviewfrage und den „konkreten Gesamtzusammenhang“ zu wenig beachtet. Der
Freispruch für Adamovich ist rechtskräftig.
Urteil „skandalös“
Sirny wollte das Prozess-ergebnis nicht kommentieren. Ihr
Anwalt Wolfgang Miller sprach allerdings von einer „absolut nicht
nachvollziehbaren und skandalösen“ Entscheidung. Die Interpretation des
Oberlandesgerichts sei „weltfremd“ und widerspreche den Grundsätzen des Medienrechts.
Evaluierungskommission:
Der pensionierte Präsident des Verfassungsgerichtshofs,
Ludwig Adamovich, wurde im Juni 2008 vom damaligen Innenminister Günther
Platter ersucht, den Vorsitz in der Evaluierungskommission zu übernehmen, die
etwaige Polizeifehler im Entführungsfall Kampusch untersuchen sollte. Die
Kommission arbeitete bis Ende 2009. Anfang dieses Jahres gaben Justizvertreter
das Ende der Kommissionsarbeit bekannt: Es habe nie Komplizen von Wolfgang
Priklopil gegeben.
Ex-VfGH-Präsident darf Kampuschs Kindheit kritisieren.
Für Sirnys Anwalt ist Urteil des Wiener Oberlandesgerichts
"skandalös".
Wien. Für Natascha Kampusch wäre die Zeit ihrer Gefangenschaft womöglich
"allemal besser" gewesen "als das, was sie davor erlebt
hat". Mit dieser Aussage hatte Ludwig Adamovich im Sommer 2009 für
Aufregung gesorgt – vor allem bei der Familie des Entführungsopfers. Jetzt ist
klar, dass der frühere Präsident des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) und Leiter
der Evaluierungskommission zur Causa Kampusch diesen Vorwurf genauso äußern
darf.
Aber der Reihe nach: Kampuschs Mutter, Brigitta Sirny, hatte
gegen Adamovich eine Privatklage eingebracht und in erster Instanz Recht
bekommen. Just am 24. Dezember vergangenen Jahres wurde der Ex-VfGH-Präsident
wegen übler Nachrede vom Wiener Straflandesgericht zu einer teilbedingten
Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt.
Am Mittwoch hat nun das Wiener Oberlandesgericht (OLG) der
Berufung Adamovichs stattgegeben und das Urteil aufgehoben. Für den
Drei-Richter-Senat war die Entscheidung der ersten Instanz mit "erheblich
bedenklichen Feststellungen" behaftet, wie der Senatsvorsitzende Dietmar
Krenn im Justizpalast ausführte. Bei der inkriminierten Äußerung habe es sich
um eine "vorsichtige Formulierung" gehandelt, der ehemalige
VfGH-Präsident habe "erkennbar zum Ausdruck gebracht, dass es sich dabei
um seine subjektive Meinung handelt".
Aussage gedeckt von der Meinungsfreiheit
Im Unterschied zur Erstrichterin war für das OLG diese
Bewertung "nicht exzessiv", vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit
gedeckt und der Tatbestand der üblen Nachrede nicht gegeben. Auch habe
Adamovich "keinen konkreten Verhaltensvorwurf" gegen Brigitta Sirny
erhoben.
Für deren Rechtsvertreter Wolfgang Miller ist das Urteil
"absolut nicht nachvollziehbar und skandalös". Die Auslegung des OLG
sei "weltfremd" und widerspreche den Grundsätzen des Medienrechts.
Der mittlerweile 78-jährige Adamovich war dem Verfahren
ferngeblieben. "Er kann nicht kommen. Er ist dazu nicht in der Lage. Seine
Frau ist vor eineinhalb Wochen gestorben. Gestern war das Begräbnis", so
Anwältin Isabel Funk-Leisch.
Gegen das Urteil kann kein Rechtsmittel mehr eingelegt
werden.
Wenn Spuren nicht beachtet werden. Weltweit herrscht der
Glaube, dass Spuren erstens jeden Fall lösen könnten und dass sie zweitens,
wenn sie gefunden werden, immer die Wahrheit klären (“C.S.I.-Effekt”). Dass
beides nicht der Fall ist, zeigen drei Artikel aus unserer
Sachverständigen-Praxis. Der Fall Hartung. Von Saskia Reibe und Mark Benecke (www.benecke.com)
Die Waffenkammer des
BKA
Seit wenigen Jahren verfügt die deutsche Bundespolizei, das
Bundeskriminalamt (BKA), über ein neues Laborgebäude, mit einem großen
Fachbereich zur Untersuchung von Waffen und Munition. Von Frank B. Metzner
Lügnern ins Gehirn
geschrieben
Notorische Lügner haben eine Veränderung im Gehirn, die ihr
Moralempfinden herabsetzt. Notorische Lügner haben nachweisbare Hirnanomalien:
Die Struktur der Hirnregion, die für das Empfinden eines schlechten Gewissens
zuständig ist, weicht von einer normalen Hirnstruktur ab, haben Forscher aus
den USA nun herausgefunden (…)
short cuts
Späte Gerechtigkeit
Kindesrückholung endet vor Gericht
Zweifel am Tod von Millionenbetrüger
Die Sache Pellicano
Affäre um großzügige Vergabe von Gewerbeberechtigungen im
Sicherheitsgewerbe
Causa Kampusch Thema im Nationalrat
FC Barcelona heuerte Detektive an
Investigator.com – Das Ermittlerforum in den USA
Veranstaltungen
review
Specialist Security Equipment Presentation
EU-Antikorruptionsbehörde
Risiko & Sicherheit. Campus Forum 2010. Netzwerktreffen
der Sicherheits- und Risikobranche www.sicherheitsportal.at
61. Generalversammlung des Österreichischen Detektiv
Verbandes (ÖDV)
Freundschaftsabkommen Österreich - Slowenien
Recht Österreich
Stellungnahme zum Ersatz der Detektivkosten anhand dreier
Gerichtsentscheidungen von RAA Mag. Andreas Schweitzer
Recht Deutschland
HSH Nordbank verklagt die eigenen Detektive
Detektiv erpresst Manager
Einsatz von „Sozialdetektiv“ war rechtswidrig
Wirtschaftsspionage?
Recht Schweiz
Konkordat zur Zulassung Privater Sicherheitsdienstleistungen
Polizist als Hobby-Detektiv
tools
Transit Issue Nomad Journal
Spyclock mit Bewegungs-Sensor
Somikon DV-728HD: Der Foto-Video-Kugelschreiber nimmt Fotos
mit 12 Megapixeln und Videos in HD-Qualität mit 720p auf
Spytalk
Die Steuer-CD und ein Opfer
Watergate in Paris
Privatdetektive suchen angeblich nach Ex-SAP-Chef
Telekom-Spitzelaffäre „Bauernopfer“
Buch bringt Pentagon in Bedrängnis
Daimler luchst Post Sicherheitschefin ab
Rätsel um toten Spion
Früher war alles besser
book review
„leg cit“ von Stephan
Keiler/Christoph Bezemek
„Mafia Export“
von Francesco Forgione
„Die Tricks der
Politiker“ von Thomas Hofer
„Dauerthema
Ladendiebstahl“ von August Baumühlner, Roman Seeliger
„Klartext für Anwälte“
von Eva Engelken
„Spitzeln, Spähen,
Spionieren“ von Ingeborg Zerbes
„Der Agent“ von Werner
Stiller
„Schlagfertigkeit in
Preis- und Honorarverhandlung“ von Matthias Pöhm
„Strafprozessrecht“
von Birklbauer/Hilf/Luef-Kölbl/Steininger
„Phänomen Facebook“
von Jakob Steinschaden
„Schwarzbuch
Landwirtschaft“ von Hans Weiss
„Strafprozessrecht (f.
Österreich)“ von Christian Bertel/Andreas Venier
„Beweisverwertungsverbote“
von Kai Ambos
„Die
strafprozessualen Beweisverwertungsverbote“ von Raimund Baumann
„Beweisführung im
Strengbeweisverfahren“ von Jens Dallmeyer
„Rinderwahn und
Lungenseuche“ von Roland Sedivy
„Der Totenleser„ und „Dem Tod auf der Spur“ von Prof. Dr.
Michael Tsokos
Im Fall Kampusch befasst sich nun auch der Nationalrat mit
widersprüchlichen Zeugenaussagen und angeblichen Vertuschungen
Wien - Eine Rede des BZÖ-Abgeordneten Ewald Stadler zur
Causa Kampusch sorgte am Mittwochnachmittag im Parlament für Aufregung. Stadler
bezeichnete es als "Skandal", dass Karl Kröll, der Bruder des
verstorbenen Chef-Ermittlers, Franz Kröll, der im Juni 2010 Selbstmord verübt
haben soll, Anfang September verhaftet wurde. Wie Der Standard damals berichtete,
begründet die Kripo Graz die zweitägige Haft damit, dass Karl Kröll in die
Wohnung des Bruders "eingedrungen" war, ohne Erbberechtigter zu sein.
Doch Karl Kröll ging mit dem Schlüssel, den ihm der
Verstorbene selbst gegeben hatte, in die Wohnung, "um den gemeinsamen
Computer zu holen", wie er behauptet. Verhaftet wurde er erst zwei Monate
später. Warum? Kröll und nun auch Stadler meinen, weil der Bruder des Toten
einem hochrangigen Polizeibeamten angekündigt hatte, er werde dem
Grünen-Politiker Peter Pilz Unterlagen übergeben. Wie mehrmals berichtet, hatte
Franz Kröll Zweifel daran, dass Wolfgang Prik-lopil Einzeltäter war. (...) Weiterlesen
Quelle: Colette M. Schmidt/DER STANDARD, Printausgabe, 3.
Dezember 2010
Parlamentarische Anfragen, Vorwürfe gegen Anklagebehörden,
Selbstmord eines Polizisten: Der Fall Kampusch ist abgeschlossen, aber noch
lange nicht beendet. Die Kleine Zeitung versucht, offene Fragen zu beantworten.
Durch die Vorwürfe, die Johann Rzeszut, pensionierter
Präsident des Obersten Gerichtshofes und Mitglied der
Kampusch-Evaluierungskommission, gegen die Anklagebehörden erhebt, ist der
Entführungsfall Natascha Kampusch neuerlich in den Blickpunkt der
Öffentlichkeit gerückt. Zusätzlich angeheizt werden die Diskussionen durch den
Selbstmord eines Grazer Polizeioberst, der Chef der Kampusch-Sonderkommission
war.
Thomas Mühlbacher, Leiter der Staatsanwaltschaft Graz,
schloss den Entführungsakt im Jänner 1010, nachdem die Sonderkommission
umfangreich ermittelt und dabei keine neuen Beweise gefunden hatte. Aufgrund
der Rzeszut-Beschwerde wird nun gegen Mühlbacher und vier weitere Staatsanwälte
ermittelt. Mühlbacher weist die Vorwürfe zurück. Niemand habe etwas vertuscht.
Die Kleine Zeitung ging Gerüchten und Vorwürfen nach und
versucht, offene Fragen zu beantworten:
1. Warum nimmt der Fall Kampusch kein Ende, obwohl er für
die Justiz abgeschlossen ist?
ANTWORT: Entführer Wolfgang Priklopil hat sich das Leben
genommen. Er konnte nicht mehr befragt werden. Daher bleiben Fragen, die nur er
hätte beantworten können, offen. Das heizt die Gerüchte an.
2. Johann Rzeszut wirft den Staatsanwälten vor, die Soko
behindert zu haben. Was ist der Grund für diese Vorwürfe?
Der Fall Natascha Kampusch beschäftigt einmal mehr das
Parlament: Er werde drei parlamentarische Anfragen an Innenministerin Maria
Fekter (ÖVP) und Justizministerin Claudia Bandion-Ortner einbringen, kündigte
der FPÖ-Abgeordnete Werner Neubauer heute in einer Aussendung an.
Inhaltlich geht es um Fragen und Ansatzpunkte betreffend Ermittlungen
in dem Entführungsfall, bei dem Kampusch als Zehnjährige gekidnappt und
achteinhalb Jahre gefangen gehalten wurde.
Kampusch tauchte in Firmeneintrag auf
Kampusch sei am 1. April 2004 - noch während der bis August
2006 dauernden Gefangenschaft - bei einer Adress- und Risikomanagementfirma
erstmalig erfasst worden, so Neubauer. Über das Aufscheinen in den Unterlagen
des Unternehmens, das Banken und Handygeschäften vor allem bei Bonitätsfragen
zu Privatpersonen Auskünfte anbiete, will der Abgeordnete durch seine Anfrage
mehr erfahren.
IP-Adresse ohne Computer?
Bei den übrigen Anfragen geht es um den Entführer Wolfgang
Priklopil und die Nachforschungen der Polizei: Obwohl der Mann keinen PC
besessen habe, seien ihm zwei IP-Adressen eindeutig zuzuordnen, so Neubauer. Es
wäre möglicherweise interessant, wo sich der oder die Computer befanden.
Die dritte Anfrage betrifft Protokolle der
Rufdatenrückerfassung am Tag von Kampuschs Flucht. Laut dem FPÖ-Abgeordneten
führte Priklopil eine Menge Telefonate, bei denen die Gesprächspartner nicht
überprüft worden seien.
Der Fall Natascha Kampusch wird im Parlament thematisiert. Der FPÖ-Abgeordnete
Werner Neubauer hat drei parlamentarische Anfragen angekündigt, bei denen es
auch um die Ermittlungen gehen soll.
Die Anfragen gehen an Innenministerin Fekter und
Justizministerin Bandion-Ortner.
Schon im April 2004 bei Firma erfasst?
Drei Anfragen will Neubauer an Innenministerin Maria Fekter und
Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (beide ÖVP) richten. Zum einen will er
mehr über das Aufscheinen von Natascha Kampusch in Unterlagen einer Adressfirma
erfahren.
Laut Neubauer sei Kampusch am 1. April 2004 und damit noch während ihrer
Gefangenschaft erstmals bei dieser Adress- und Risikomanagementfirma erfasst
worden. Die Firma bietet Banken und Handygeschäften vor allem bei Bonitätsfragen
zu Privatpersonen Auskünfte an. Anfragen zu Ermittlungen der Polizei
Bei den beiden weiteren Anfragen soll es um den Entführer Wolfgang Priklopil
und die Ermittlungen der Polizei gehen. Obwohl der Mann keinen PC besessen
habe, seien ihm zwei IP-Adressen eindeutig zuzuordnen, erklärte Neubauer. Es
wäre möglicherweise interessant, wo sich der oder die Computer befanden.
Die dritte Anfrage betrifft Protokolle der Rufdaten-Rückerfassung am Tag von
Kampuschs Flucht. Laut dem FPÖ-Abgeordneten führte Priklopil eine Menge
Telefonate, bei denen die Gesprächspartner nicht überprüft worden seien. Neuer
Rummel nach Rzeszut-Vorwürfen
Seit der pensionierte Präsident des Obersten Gerichtshofs (OGH), Johann
Rzeszut, am 14. Oktober öffentlich schwere Vorwürfe gegen die mit dem Fall
Kampusch betraut gewesene Staatsanwaltschaft Wien erhoben hat, ist neuerlicher
Rummel um die Entführungsgeschichte entstanden.
Rzeszut wirft der Anklagebehörde unter anderem "konsequente und beharrlich
fortgesetzte Vernachlässigung entscheidender polizeilicher
Ermittlungsergebnisse" vor.
Die Staatsanwaltschaft Innsbruck ermittelt gegen fünf, teils hochrangige
Staatsanwälte. Rzeszut war mit der Aufarbeitung des Kriminalfalls als Mitglied
der vom Innenministerium eingesetzten Kampusch-Evaluierungskommission betraut. tirol.ORF.at;
2.11.10
Die Innsbrucker Staatsanwaltschaft hatte ein Verfahren gegen fünf Staatsanwälte
wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs im Fall Kampusch eingeleitet.
Politische Reaktionen nach „Presse“-Artikel über Verfahren
gegen fünf Staatsanwälte.
[Wien/M.S.]Der „Presse“-Artikel über ein Ermittlungsverfahren gegen
fünf Staatsanwälte wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs sorgte am Mittwoch
für politische Reaktionen. Wie exklusiv berichtet, prüft die Staatsanwaltschaft
Innsbruck derzeit das Vorgehen jener Vertreter der Anklagebehörden, die mit der
justiziellen Aufarbeitung des Entführungsfalles Natascha Kampusch befasst
waren. Die FPÖ fordert nun, mögliche „Vertuschungen“ endlich aufzuklären.
Und bekräftigt ihren Ruf nach einem parlamentarischen
U-Ausschuss. Wegen des an das Parlament gerichteten Schreibens des früheren
Mitglieds der Kampusch-Evaluierungskommission, nämlich des Expräsidenten des
Obersten Gerichtshofes, Johann Rzeszut, dränge sich die Frage auf, ob es
„bewusst gesetzte Fehler“ bei den Kampusch-Ermittlungen gegeben habe – und „wem
diese Pannen genützt haben“, meinte der FPÖ-Nationalratsabgeordnete Werner
Neubauer. Das Rzeszut-Schreiben bildet die Basis der Innsbrucker Ermittlungen.
Indessen hat die FPÖ auch bereits drei parlamentarische Anfragen in Sachen
Kampusch-Erhebungen an das Justizressort gestellt. Auch das BZÖ griff das Thema
auf und forderte erneut den Rücktritt von Justizministerin Claudia
Bandion-Ortner (VP).
Der pensionierte Präsident des Obersten Gerichtshofs (OGH),
Johann Rzeszut, erhebt schwere Vorwürfe gegen die mit dem Fall Natascha
Kampusch betraut gewesenen Anklagebehörden. Er wirft diesen „konsequente und
beharrlich fortgesetzte Vernachlässigung entscheidender polizeilicher
Ermittlungsergebnisse“ und eine „langfristige Verzögerung bzw. bis zuletzt
gänzliche Unterlassung nachhaltigst indizierter wesentlicher
Ermittlungsschritte“ vor.
Darüber hinaus wäre die vom Innenministerium eingesetzte
Evaluierungskommission, die allfällige Versäumnisse bei den Ermittlungen in
Zusammenhang mit der entführten und achteinhalb Jahre gefangen gehaltenen
Kampusch aufzeigen sollte, „wesentlich und langfristig“ behindert worden,
behauptet Rzeszut, der selbst dieser Kommission unter dem ehemaligen
Verfassungsgerichtshof-Präsidenten Ludwig Adamovich angehörte.
Rzeszuts Sachverhaltsmitteilung umfasst 46 Seiten und liegt
der APA und auch dem Justizministerium vor. „Es handelt sich um Vorwürfe
strafrechtlicher Natur, die wir umgehend der Korruptionsstaatsanwaltschaft
übermittelt haben“, teilte die Sprecherin von Justizministerin Claudia
Bandion-Ortner, Katharina Swoboda, der APA mit.
Rzeszut: SoKo-Leiter in Selbstmord getrieben
Der Ex-OGH-Präsident lässt in seiner Sachverhaltsmitteilung
aufhorchen, indem er behauptet, der Selbstmord des Leiters der beim
Bundeskriminalamt eingerichteten Sonderkommission (SoKo) Kampusch sei „als
Verzweiflungstat zu verstehen, die nicht unwesentlich durch eine unverständlich
beharrliche Resistenz der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsleitung gegenüber
sicherheitsbehördlichem Ermittlungsfortschritt entscheidend mitausgelöst
wurde“.
Der Chefermittler hatte sich Ende Juni 2010 - und damit rund
sechs Monate nach der Präsentation des Abschlussberichts der
Evaluierungskommission und der folgenden endgültigen Einstellung der
Ermittlungen im Fall Kampusch - auf seiner Terrasse in Graz erschossen.
„Völlig aus der Luft gegriffen“
Der Leiter der Staatsanwaltschaft Graz, Thomas Mühlbacher,
bezeichnete die Vorwürfe als „völlig aus der Luft gegriffen“. Anders als von
Rzeszut behauptet sei kein Druck auf den Leiter der SoKo Kampusch ausgeübt
worden, sagte Mühlbacher zur APA.
„Was soll ich zu solchen Vorwürfen sagen?“, so Mühlbacher.
Der Chefermittler sei langjährig mit ihm bekannt gewesen, man habe das beste
Einvernehmen gehabt, so der Leiter der Staatsanwaltschaft. Er wisse nicht,
woher diese „schon gewaltigen Vorwürfe“ kommen, Rzeszut habe ihn auch nie darauf
angesprochen. Das Ganze sei ihm unverständlich, so Mühlbacher.
Ehemaliger OGH-Präsident erhebt schwere Vorwürfe gegen
Staatsanwaltschaft: Justiz ignorierte Hinweise auf Mittäter.
Man kann Johann Rzeszut nicht vorwerfen, dass er sich mit
der Causa nicht auseinandergesetzt hätte, und seine Schlussfolgerung ist eine
bittere: „In 42 Justizdienstjahren habe ich Vergleichbares nicht erlebt.“
Der langjährige Richter, Staatsanwalt, Präsident des Obersten Gerichtshofes und
Mitglied der 2008 installierten Evaluierungskommission zu den Ermittlungen im
Entführungsfall Natascha Kampusch fährt schwere Geschütze gegen das
Justizministerium und die Wiener Staatsanwaltschaft auf. In einem Schreiben an
politische Verantwortungsträger wirft er der Staatsanwaltschaft vor, sie habe
nach dem Auftauchen von Natascha Kampusch 2008 klare Hinweise auf einen
Mittäter von Entführer Wolfgang Priklopil ignoriert, Widersprüche nicht
aufgeklärt und wäre lediglich an einer schnellen Einstellung des Falles
interessiert gewesen.
Wörtlich schreibt Rzeszut von einer „unverständlich beharrlichen Resistenz der
staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsleitung“, einer „konsequent … fortgesetzten
Vernachlässigung entscheidender polizeilicher Ermittlungsergebnisse“, von
„langfristigen Verzögerungen bzw. bis zuletzt gänzlichen Unterlassung
nachhaltigst indizierter Ermittlungsfortschritte“, einer „wesentlichen
Behinderung der vom Innenministerium angeordneten Evaluierung“ und einer
„sachlich nicht vertretbaren Druckausübung“ auf einen leitenden Polizeibeamten,
der schließlich „Mitauslöser“ für dessen tragischen Selbstmord gewesen sei. (...)
Graz/Wien - Der Tod des Chef-Ermittlers der Soko-Kampusch,
Franz Kröll, der sich laut Polizei Ende Juni auf seiner Terrasse in Graz
erschossen habe, weil er "psychische Probleme" gehabt habe, sorgt
weiter für Aufregung. Der Bruder des Verstorbenen, Karl Kröll, will aber nicht
an einen Selbstmord glauben: "Ich habe mit ihm telefoniert, er wollte übers
Wochenende nach Kroatien fahren und hat alles dafür hergerichtet", erzählt
er. Der Vorsitzende der Evaluierungskommission im Fall Natascha Kampusch,
Ludwig Adamovich, und Grünen-Politiker Peter Pilz sagen, dass der verstorbene
Chef-Ermittler nicht an die Einzeltäter-Theorie geglaubt habe - der Standard
berichtete.
Der Bruder des Ex-Leiters der Evaluierungskommission
behauptet, er habe brisantes Material im Entführungsfall Kampusch.
Über den Freitod des Grazer Polizeioberst Franz Kröll heuer
im Juni wächst kein Gras. Der Bruder des ehemaligen Leiters der
Kampusch-Evaluierungskommission behauptet, er habe brisantes Material zur
Mitwisser- und Mittätertheorie im Entführungsfall Natascha Kampusch. In drei
Wochen werde eine Bombe platzen, avisierte er dem KURIER, ohne Unterlagen
vorzulegen. (...) Weiterlesen
Möglichkeiten derKooperation von Verteidigung und Detektiven
Berufsdetektive sind in Österreich die einzige Berufsgruppe,
die der Strafverteidigung als
professionelle und beauftragte Ermittler dienen darf. Leider
wird dieser Leistungsanteil von den Strafverteidigern nur selten genutzt. Im
Zuge des 8. Österreichischen StrafverteidigerInnentages der „Vereinigung
Österreichischer StrafverteidigerInnen“ erläuterte der Autor im Zuge eines
Vortrages die Vorteile und Möglichkeiten der Kooperation mit Berufsdetektiven.
von Christoph Jäger, Berufsdetektiv, Wien, www.jsi.at
Kriminelle sind keine andere Kategorie
von Menschen – Wirtschaftskriminelle auch nicht
Persönlichkeitsprofile
von Wirtschaftsstraftätern
Der
Berliner Detektiv Lothar Müller führte eine empirische Studie über
Persönlichkeitsprofile von
Wirtschaftsstraftätern
durch. Im Gespräch mit „der detektiv“ erläutert er die Erkenntnisse seiner
kriminalistischen Forschung.
von Mag.
Bernhard Maier, Berufsdetektiv und gerichtlich beeideter Sachverständiger, www.bm-investigations.at
Pokerface und Unschuldsmiene
Emotionen
sind für die Qualität unseres Lebens von ausschlaggebender Bedeutung. In keiner
Beziehung, an der uns etwas liegt, kommen wir ohne sie aus – am Arbeitsplatz nicht
und bei keiner Freundschaft, nicht im Umgang mit Familienmitgliedern und erst
recht nicht in unseren intimsten Beziehungen.
Investigativer Journalismus:
Journalisten als Detektive
Investigativer
Journalismus, auch als „Enthüllungsjournalismus“ bezeichnet, stellt eine
besondere
Form
der Medienarbeit dar. Der Veröffentlichung kann dabei eine bisweilen
langwierige und umfassende, manchmal auch kostspielige Ermittlungsarbeit
vorausgehen.
von
Ing. Peter Pokorny
Short Cuts
Die
Schatzsucher von Tirol
Freispruch
nach sieben Jahre langem Missbrauchsprozess
Kampusch-Ermittler:
Selbstmord
Amtshaftungsklage
Freispruch
Detektiv
macht Druck
Ermittlungen
gegen Gerichtspsychiater Haller
Mord
an der Bankiersgattin Maria Bögerl
Veranstaltungen
Kronzeugenregelung – eine Waffe gegen
Organisierte Kriminalität, Wirtschaftskriminalität und
Ludwig Adamovich, Chef der Kampusch-Kommission: Weitere
Nachforschungen wären in seinem Interesse. Peter Pilz (Grüne) möchte Druck auf
Innenministerium erhöhen, auch Max Edelbacher will endlich Aufklärung.
Wenn am 7. September „3096 Tage“ erscheint, wird Ludwig
Adamovich (78) wohl einer der ersten Leser sein. „Das Buch von Natascha
Kampusch ist von großer Bedeutung“, sagt er gegenüber „Heute“. Immerhin gebe es
viele Fragezeichen. Offen wagt er es angesichts eines laufenden Verfahrens
wegen übler Nachrede in der Sache Kampusch zwar nicht zu sagen, doch eine
Neuauflage der Ermittlungen wäre, so lässt er durchblicken, in seinem
Interesse. Weiterlesen
Mit einem schnellen Freispruch hat heute der Prozess gegen den früheren Freund
des Kampusch-Entführers Wolfgang Priklopil geendet. Die Anklage lautete auf
Begünstigung.
Die Richterin sprach den Freund Priklopils frei.
"Lebensbeichte" im Auto des Freundes
Die Richterin sah es als nicht erwiesen an, dass der Angeklagte seinen
Bekannten durch eine mehrstündige Autofahrt, als bereits nach Priklopil
gefahndet worden war, vom Zugriff der Polizei bewahrt hat. Priklopil habe
offenbar nicht vorgehabt zu fliehen, sondern noch eine Aussprache gesucht. Das Urteil
ist nicht rechtskräftig.
Priklopil hatte am 23. August 2006 seinen Freund verständigt, nachdem Natascha
Kampusch geflohen war. Gemeinsam fuhren sie in dem Auto des Freundes mehrere
Stunden durch Wien. Währenddessen soll der Entführer gegenüber seinem Freund
eine Art "Lebensbeichte" abgelegt haben. Die Staatsanwaltschaft sah
in dieser Fahrt den Vorwurf der Begünstigung.
Der Angeklagte sagte, er habe sich nicht getraut, sich
Priklopil zu widersetzen.
Wagte es nicht, sich zu widersetzen
Vor Gericht sagte der frühere Freund von Priklopil, Priklopil habe ihn
angerufen und zum Donauzentrum bestellt. Am Treffpunkt angelangt, sei Priklopil
zu ihm ins Auto gestiegen und habe ihm "Anordnungen" erteilt, denen
er sich nicht zu widersetzen wagte, erzählte dessen ehemaliger Freund. Handy
auf Anordnung Priklopils ausgeschaltet
Die Anklagebehörde warf ihm vor, er habe wie Priklopil im Wissen um die gegen
diesen laufende Fahndung sein Mobiltelefon ausgeschaltet und damit die Peilung
seines Handys unmöglich gemacht. Zudem habe er mit seinem Pkw mehrmals einen
Standortwechsel vorgenommen und Priklopil damit vor dem Zugriff der Polizei
geschützt.
Noch am selben Abend nahm sich der Kampusch-Entführer das Leben, indem er sich
am Nordbahnhof vor einen einfahrenden Zug warf. Kampusch nicht beim Prozess
Priklopils Freund wies die Vorwürfe zurück. Er sei mit Priklopil fünf Stunden
im Auto herumgefahren und habe sich dessen "Lebensbeichte" angehört.
Es habe keine Möglichkeit bestanden, die Polizei zu rufen. Die Handys habe er auf
Geheiß seines Freundes außer Betrieb gesetzt.
Natascha Kampusch selbst war bei der Verhandlung nicht dabei.
wien.ORF.at;
22.8.10
Ermittlungspannen in der Causa Kampusch sollen im Jahr 2006 vertuscht worden
sein. Das berichtet das Nachrichtenmagazin "profil". Kampusch:
Ermittlungspannen vertuscht?
wien.ORF.at; 20.8.10
Für die Lesung von Natascha Kampusch am 9. September stellt sich die
Buchhandlung Thalia in Wien-Landstraße auf einen großen Andrang ein. Zahlreiche
Medienanfragen aus dem Ausland zeigen das große Interesse. Andrang für
Kampusch-Lesung
Vier Jahre nach der Flucht von Natascha Kampusch gibt es nun
ein kleines juristisches Nachspiel.
Wien – Morgen Montag muss sich Ernst H., der ehemalige
Freund des Kampusch-Entführers Wolfgang Priklopil, im Wiener Straflandesgericht
verantworten. Die Anklage legt dem 45-Jährigen Begünstigung zur Last. Die
Verhandlung wurde ob des zu erwartenden Medienandrangs in den Großen
Schwurgerichtssaal verlegt. Die Frage, ob der Angeklagte den Peiniger von
Natascha Kampusch – wie ihm von der Staatsanwaltschaft unterstellt wird – der
behördlichen Verfolgung entziehen wollte, dürfte zumindest in erster Instanz
rasch geklärt sein.
Bei so großen Veranstaltungen ist natürlich auch die
Sicherheit ein Thema. Bokon wird neben der Security des Einkaufszentrums extra
weitere Sicherheitsleute engagieren und auch mit der Polizei in Kontakt treten.
(APA)
Innenministerium wollte sich vor Nationalratswahlen keinen
Skandal leisten
Wien (OTS) - Wie das Nachrichtenmagazin "profil"
in seiner Montag erscheinenden Ausgabe berichtet, hatte das Innenministerium
unter VP-Ministerin Liese Prokop 2006 versucht, Ermittlungspannen im Fall Natascha
Kampusch zu vertuschen. Aus den Einvernahmeprotokollen hochrangiger
Exekutivbeamter vor der Sonderkommission 2008 sowie aus internen Aktenvermerken und Mails geht hervor,
dass sich die Ministerin und ihr Kabinett kurz vor den Wahlen "keinen Polizeiskandal"
leisten wollten. Es ging um die Meldung eines polizeilichen Hundesführers, der
1998 sechs Wochen nach dem Verschwinden des Mädchens eine entscheidende
Personen- und Charakterbeschreibung von Wolfgang Priklopil abgegeben hatte.
Diesem Hinweis war nicht nachgegangen worden. Im August 2006, nachdem Kampusch
die Flucht gelungen war, wurde der Hundesführer auf Anweisung ranghoher Beamter
aufgesucht und gedrängt, mit niemandem über seine damalige Aussage zu reden.
Grün-Mandatar Peter Pilz verlangt nun strafrechtliche Bestimmungen,
um parteipolitische Einflussnahme auf die Arbeit von Beamten und auf
Postenbesetzungen zu ahnden.
Rückfragehinweis: "profil"-Redaktion, Tel.: (01) 534
70 DW 3501 und 3502
Termin am 9. September in der Buchhandlung Thalia - Natascha
Kampusch präsentiert "3096 Tage"
Wien - Das Entführungsopfer Natascha Kampusch wird am 9.
September aus ihrer neu erscheinenden Autobiografie lesen. Wie im Internet
ankündigt, wird die 22-Jährige in der Wiener Buchhandlung Thalia in der
Landstraße aus der Neuerscheinung "3096 Tage" vortragen. Darin
beschreibt sie die Zeit ihrer mehr als acht Jahre dauernden Gefangenschaft. Der
Eintritt der Lesung ist frei.
Das 220 Seiten starke Werk erscheint bereits am 8. September
beim deutschen List Verlag. Der Titel "3096 Tage" nennt exakt die
Zeit, in der sich das 1998 im Alter von zehn Jahren entführte Mädchen in der
Gewalt Wolfgang Priklopils befand, der am Tag von Natascha Kampuschs Flucht aus
seinem Haus in Strasshof Selbstmord beging. "3096 Tage" wird 20,60
Euro kosten und kann bereits bestellt werden.
Der Entführungsfall Kampusch wird auch verfilmt: Bernd
Eichinger wird den Streifen für die Constantin Film produzieren. Gedreht werden
soll im kommenden Jahr, der Filmstart ist für 2012 geplant. (APA/red)
Fall Kampusch: NEWS bekam Einblick in das "Geständnis
des Grauens".
Vor seinem Tod legte Nataschas Entführer vor seinem besten
Freunde eine "Lebensbeichte" ab - nun wird Ernst H. der Prozess gemacht.
Wien (OTS) - Am 30. August wird Ernst H., Wolfgang
Priklopils bestem Freund, der Prozess gemacht, wegen des Verdachts der "Begünstigung". Nachdem Natascha am 23. August 2006
die Flucht aus dem Haus ihres Peinigers gelungen war - hatte sich der Kidnapper
mit Ernst H. getroffen.
Erst Ende 2009hat
Ernst H. zugegeben, dass Priklopil vor seinem Selbstmord vor ihm eine
"Beichte" abgelegt hat. Wie in der am Donnerstag erscheinenden
Ausgabe von NEWS berichtet wird, hatte Priklopil - Ernst H.s Angaben zufolge -
zunächst vorgehabt, mit einem Auto gegen eine Betonwand zu rasen.
Als Motiv für das Kidnapping habe Priklopil seine
"krumme Nase" genannt. Mitte der 1990-er Jahre habe der Mann darüber
nachzudenken begonnen, "sich unters Messer zu legen". Die Kosten für
eine OP habe er aber dann "lieber in den Bau eines Bunkers
investiert", mit dem Ziel - "ein weibliches Wesen zu entführen und in
Gefangenschaft zu seiner Traumpartnerin zu machen."
Die Wahl sei auf ein Kind gefallen, weil der Täter "nur
ein unberührtes Mädchen" haben wollte.Laut den Angaben von Ernst H. soll Priklopil bereits dabei gewesen sein,
die "Beziehung" zu seinem Opfer mithilfe gefälschter Dokumente zu
"legalisieren". Und es letztlich "ganz offiziell" zu
heiraten.
3096 Tage befand sich Natascha Kampusch (22) in der Gewalt
von Wolfgang Priklopil. Die Kripo hätte ihr dies womöglich ersparen können.
Wie das österreichische Nachrichtenportal «Heute» berichtet,
prüft Natascha Kampusch eine Klage gegen die Republik Österreich. Die Frage
dabei ist: Wäre ihr das Martyrium möglicherweise erspart geblieben, hätte die
Kriminalpolizei sorgfältiger gearbeitet? Diese wurde nämlich auf das Fahrzeug
des Entführers aufmerksam, verfolgte dann aber die Spur nicht weiter.
Schmerzensgeld von bis zu 500 000 Euro
Ihr Anwalt Gerald Ganzger liess «Heute» wissen: «Die
Verjährungsfrist beträgt für eine Amtshaftungsklage drei Jahre, wir haben also
bis Februar 2011 Zeit.» Vermutlich wird die Entscheidung nach der
Veröffentlichung des Buchs von Kampusch fallen.
Gewinnt Kampusch, könnte sie ein Schmwerzensgeld von bis zu
500 000 Euro bzw. ca. 750 000 Franken erhalten.
Was war geschehen?
Die damals zehnjährige Österreicherin Natascha Kampusch
wurde 1998 von Wolfgang Priklopil in Wien entführt und länger als acht Jahre
gefangen gehalten. Als Kampusch 2006 im Alter von 18 Jahren fliehen konnte,
führte ihr plötzliches Auftauchen zu einem weltweiten Medienecho. (skh)
Polizei-Oberst Franz Kröll, der einst die "SOKO
Kampusch" geleitet hatte, ist am Sonntag in Graz erschossen aufgefunden
worden. Soweit bisher bekannt ist, dürfte sich der 58-Jährige, der zuletzt dem
Innenministerium zugeteilt war, bereits am Freitag auf der Terrasse seiner
Wohnung das Leben genommen haben. Er rauchte noch eine Zigarette und
schoss sich danach mit einer Pistole älterer Bauart eine Kugel in den Kopf.
Oberst Kröll hatte seine Karriere bei der Grazer Polizei
begonnen, war in Leoben und beim steirischen Landespolizeikommando tätig.
DSG
vs. Videoüberwachung zum
Zwecke der Beweisführung durch Detektive im Falle eines Beweisnotstandes.
Derzeit kursiert das Gerücht, dass die Videoüberwachung, nach der DSG-Novelle
2010, nunmehr verboten wurde. Grundsätzlich ist das auch richtig, doch wenn man
die Erläuterungen, bzw. den Kommentar zum DSG 20001 genauer betrachtet, wird
man erkennen, dass unter bestimmten Voraussetzungen die Überwachung erlaubt ist
und auch genehmigt wird. In einigen früheren OGH-Entscheidungen wurde über die
Zulässigkeit verdeckter, systematischer Videoüberwachung entschieden und dabei
genau erläutert, dass eine solche, grundsätzlich gegen das Grundrecht auf
Datenschutz und dessen Geheimhaltung gem. § 16 ABGB iVm 8 EMRK iVm 1 DSG 2000
verstößt.
von Mag. iur Andreas K. Schweitzer
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Undercover:
Mit Sympathie zum Ermittlungserfolg von Mag. Bernhard Maier, Heidi Schmid Serienbrandstiftungen
unter der Lupe von Frank D. Stolt Gründungsmitglied
der IKD verstorben.
Am 1. Mai verstarb Karl Georg Göltenboth (1920- 2010), der während seiner aktiven Zeit
als Mitglied in zahlreichen europäischen Detektivverbänden engagiert vertreten
und maßgeblich an der Gründung der IKD (Internationale Kommission der Detektiv-
Verbände) beteiligt war.
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Recht
Österreich
WLAN-Daten abgehört
Nebenjob-Verbot für Heeresagenten
Recht
Deutschland
Betriebsrat per GPS überwacht
Arbeitsgericht hält Schnüffeleien für
rechtmäßig
Detektivkosten werden ersetzt
Neuer Master-Studiengang
Sicherheitswirtschaft
Die Tücken der Videoüberwachung
Recht
Schweiz
Polizei-Opfer des IV-Betrugs
verdächtigt
Tools
Cufflinks
„The Cloak“
Handy als Nachtsichtgerät
Scannerkamera für Dias, Negative und
Papierabzüge
USB ohne Grenzen
Digipix-News
Samsung WB5500
Muvi Atom
Sony NEX-5
Sprachsteuerung für Digitalkameras
Spy-Talk
Urteile der Spitzelaffäre aufgehoben
Eldorado für Wirtschaftsspione
Handyortung deluxe
Software spioniert Facebook aus
Britischer Geheimdienst MI5 entlässt
Agenten
SiFo-Studie 2009/10
Cinema
Udo Proksch – Out of Control
Aufschneider
Bernd Eichinger dreht Film über Natascha
Kampusch
Buchtipps
Handbuch Datenschutzrecht
Lukas Bauer
/ Sebastian Reimer
Kronzeugenprogramme
(für Österreich)
Kartellrecht – Strafrecht –
Zivilrecht
Theodor
Thanner / Richard Soyer / Thomas Hölzl
Computer-Forensik
Computerstraftaten erkennen,
ermitteln, aufklären
Alexander
Geschonneck
Ein
Fall für Zwei
Ehetipps vom Scheidungsanwalt
Dr. Manfred
Ainedter
Ihr
kriegt mich nicht klein!
Eine Discounter-Angestellte
kämpft um ihre Rechte
Ulrike
Schramm-de Robertis
Brieffreundschaft
mit einem Serienmörder
Petra
Klages
Der
Fall Natascha Kampusch
Die ersten acht Jahre eines
einzigartigen Entführungsfalles im Spiegel der Medien
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