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Montag, 29. März 2010Mein Job beim Big BrotherInternet-Überwacher lassen sich bei ihrer Arbeit nicht gern über die Schulter schauen. Für Technology Review gewährte ein Insider einen Blick hinter die Kulissen.
Dieser Text ist der Print-Ausgabe 03/2010 [1] von Technologie Review entnommen. Das Heft kann, genauso wie die aktuelle [2] Ausgabe, hier [3] online portokostenfrei bestellt werden.
"Mein Job beim Big Brother" vollständig lesen
Geschrieben von Cornelia Haupt
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19:00
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Freitag, 26. März 2010"der detektiv" Inhalt der März Ausgabe 2010
Europa wächst in den letzten Jahren
stetig zusammen, die Wirtschaft entwickelt sich flächendeckend und bislang
bestehende Handelsgrenzen verschwinden. Während auf wirtschaftlichem und
politischen Terrain seit 2006 gesamteuropäische Regelungen in nationales Recht
implementiert wurden, bleibt es in der Branche der Detektive und Privaten
Ermittler noch immer bei einer länderspezifischen Regelungsvielfalt mit
ungleichen Voraussetzungen. Umso beachtlicher, dass dabei die neuen osteuropäischen
Länder offensichtlich eine viel fortschrittlichere Haltung zur Branche der
Privaten Ermittler einnehmen, als die Westeuropäer. Von Andreas Heim, ZAD GmbH Berlin, www.z-a-d.de Operation
Scarface: Bunte vs. Stern Interview
mit dem Aufdecker.
Ein Gespräch mit dem Enthüllungsjournalisten Günter Wallraff führte Bernhard
Maier Short
Cuts Amtseinführung von Hofrat Geiger Hypo-Chef schaltete Detektiv ein € 460 Mio. aus Einzelhandel verschwunden Fortführungsantrag im Mordfall Claudia Deubler abgelehnt Kampusch SchuVT: Polizei geht mit Wunderwaffe auf Einbrecher-Jagd Recht
Österreich
Recht
Deutschland
Recht
Schweiz Versicherungen dürfen auch im Ausland
Detektive einsetzen Kino
TV Lie
to me. Nachdem wir
durch die Serie CSI wissen, dass wir eigentlich jedes Verbrechen mit Hilfe von
Spurensicherung, Ballistik, DNA etc. klären können befasst sich „Lie to me“
mit der psychologischen Alternative. http://www.fox.com/lietome/ „Der Räuber“ http://www.derraeuber.at/ „Sherlock Holmes“ http://sherlock-holmes-movie.warnerbros.com/ Spy-Talk
Tools
Digipix-News
Buchtipps Anwalt
Kommentar StPO Krekeler, Wilhelm / Löffelmann, Markus
/ Sommer, Ulrich Alles
unter Kontrolle? Überwachung – Privatsphäre – Datenschutz Österreichische
Juristenkommission (Hg.) Handbuch
für DNA Datenaustausch Die zweite Ausgabe des Interpol
Handbuchs für DNA-Datenaustausch und -Praxis ist eine offizielle Publikation
von ICPO-Interpol. Es wurde erarbeitet von den Mitgliedern der Interpol
DNA-Monitoring-Expertengruppe unter dem Vorsitz von Univ.-Prof. Dr. Richard
Scheithauer, Leiter des Gerichtsmedizinischen Institutes der Medizinischen
Universität Innsbruck und Chefinspektor Werner Schuller, MSc., Vizedirektor,
Leiter der Abteilung Forensik und Kriminaltechnik im Generalsekretariat von
Interpol Lyon. Wirtschaftsspionage.
Der geheime Krieg gegen unsere Arbeitsplätze Wie Wirtschaftsspionage deutsche
Unternehmen ausplündert und ruiniert. Udo Ulfkotte Das
ganz normale Böse Reinhard Haller Jahrbuch
Unternehmenssicherheit 2010 Dr. Harald Olschok Von
Udo Proksch bis Josef F. Doris Piringer Verheimlicht
– vertuscht – vergessen Gregor Wisnewski Ich
liebte eine Bestie Stephan Harbort Anforderungen
an Videoüberwachungssysteme auf zivilen Flughäfen Gerhard Harand Fußballfans
und Polizei: Einsatzuniform Walter Toniolli Zum
Schweigen gebracht Andreas von Rétyi Der
Brenner und der liebe Gott Wolf Haas
Geschrieben von Cornelia Haupt
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09:02
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Scannerkamera für Dias, Negative und PapierabzügeAutomatische Staub- und Kratzerretusche Reflecta hat mit dem Imagebox iR einen Scanner vorgestellt, der eingelegte Dias, Negative und Papierabzüge nicht zeilenweise einliest, sondern in einem Rutsch fotografiert. Eine Staub- und Kratzererkennung soll manuelle und zeitraubende Retuschearbeiten verhindern.
Das Gerät ist mit 260 x 227 x 150 mm recht groß. Im
Lieferumfang befinden sich ein Diahalter für vier gerahmte Dias sowie ein
Filmstreifenhalter für bis zu sechs Bilder. Dazu kommt der Fotohalter für
Papierabzüge. Quelle: Golem.de, 25.3.2010 URL zum Artikel: http://www.golem.de/1003/74073.html
Geschrieben von Cornelia Haupt
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08:30
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Samstag, 20. März 2010Ex-Autohändler legt Autos ferngesteuert lahmEntlassener Angestellter missbraucht System zur Disziplinierung von Schuldnern Autos, die nicht mehr starten oder mitten in der Nacht loshupen - ein entlassener Angestellter eines texanischen Autohauses hat rund 100 Autobesitzer auf Trab gehalten. Er war in das Nutzerkonto eines ehemaligen Kollegen eingedrungen und hatte die Autos ferngesteuert lahmgelegt. Aus Frust über seinen Rauswurf soll ein ehemaliger
Angestellter eines Autohauses über 100 Autos lahmgelegt haben. Betroffen waren
über 100 Autos, die das Texas Auto Center in Austin im US-Bundesstaat Texas
verkauft hatte. Sie konnten nicht mehr starten oder ihre Hupen wurden plötzlich
aktiviert, berichtet das US-Technikmagazin Wired. Quelle: Golem.de, 18.3.2010 URL zum Artikel: http://www.golem.de/1003/73941.html
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09:47
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Donnerstag, 18. März 2010US-Strafverfolger tummeln sich in sozialen NetzenUS-Behörden müssen EFF erklären, wie sie in sozialen Netzen ermitteln Die US-Bürgerrechtsorganisation EFF hat zwei Dokumente veröffentlicht, die zeigen, wie US-Strafverfolger in sozialen Netzen ermitteln. Das Justizministerium etwa ermutigt Beamte, in Angeboten wie Facebook nach Verdächtigen zu suchen, ihre Kontakte zu überprüfen und ihren Aufenthaltsort herauszufinden. US-Strafverfolger nutzen immer öfter soziale Netze wie
Facebook, um Verdächtige aufzustöbern. Dabei sind die Beamten nicht unbedingt
mit ihrer echten Identität unterwegs, sondern melden sich auch unter falschem
Namen an. Das geht aus mehreren internen Behördendokumenten hervor, deren
Herausgabe die US-Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF)
auf dem Gerichtsweg erreicht hat. Quelle: Golem.de, 17.3.2010 URL zum Artikel: http://www.golem.de/1003/73914.html
Geschrieben von Cornelia Haupt
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17:46
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SiFo-Studie 2009/10: Spionage und Know-how Abfluss als unterschätzte Gefahr
„Die Studie zeigt deutlich: Unternehmen können noch mehr tun, um sich gegen die Ausspähung ihrer Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu schützen?, betonte Innenminister Heribert Rech am Mittwoch, 17. März 2010, in Stuttgart. „Das Hightech-Land Baden-Württemberg muss sich besser schützen, und dabei kann die Publikation helfen?, ergänzte Wirtschaftsminister Ernst Pfister. Studie und Handlungsempfehlungen seien ein wichtiger Beitrag für zielgerichtete Maßnahmen zum Schutz betrieblichen Know-hows. Die „SiFo-Studie 2009/10 - Know-how-Schutz in Baden-Württemberg? sei im Auftrag des Sicherheitsforums Baden-Württemberg vom Ferdinand-Steinbeis-Institut gemeinsam mit Experten der School of Governance, Risk & Compliance der Steinbeis Hochschule Berlin erarbeitet worden. Mit ausgewerteten Angaben von rund 240 baden-württembergischen Unternehmen handle es sich um eine der größten themeneinschlägigen Untersuchungen zur Wirtschafts- und Industriespionage in Unternehmen. Rech und Pfister appellierten an die baden-württembergischen Betriebe, sich die Handlungsempfehlungen der Studie zueigen zu machen und sich bei Problemen an das Sicherheitsforum zu wenden. Zentrale Ergebnisse der Studie: Geistiges Eigentum wird zu wenig geschützt Unternehmen erleiden Schäden Täter sind unternehmensnah Unternehmen können ihre Schutzmaßnahmen verbessern Handlungsempfehlungen für Unternehmen Zusatzinformationen: Das Sicherheitsforum Baden-Württemberg ist ein unabhängiges Gremium aus Firmen, Forschungseinrichtungen, Verbänden, Kammern und Behörden. Es verfolgt keine geschäftlichen Interessen und ist politisch nicht gebunden. Die Aufgabe des Sicherheitsforums ist es, den Technologievorsprung der baden-württembergischen Wirtschaft und Forschung vor Wirtschaftsspionage zu schützen. Quelle: Cop2Cop, 17.3.2010 URL zum Artikel: http://www.cop2cop.de/2010/03/17/sifo-studie-200910/
Geschrieben von Cornelia Haupt
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07:55
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Donnerstag, 11. März 2010Handyortung ohne Zustimmung - möglich?Die Sorgen des Bürgers Wenn man die Suchbegriffe dieser und anderer Seiten auswertet, findet man nicht nur die Frage oben als mögliche Frage. Die Sorgen einiger besorgter Handynutzer macht sich auch anderswie bemerkbar und zwar in Anfragen wie:
Diese oder andere Anfragen lassen sich trennen. Zum einen gibt es solche, die etwas kostenlos wollen. Die “kostenlose? Lösung ist die inter GPS-Ortung genannte, zum anderen wollen einige einfach nur wissen, was wie möglich ist. Die grundsätzlichen Möglichkeiten der Handyortung Grundsätzlich gibt es genau zwei technisch unterschiedliche Möglichkeiten ein Handy zu lokalisieren. Zum einen ist das Handy in irgend einer bei einem Funknetzbetreiber in einer bestimmten lokalen Stelle angemeldet und man kennt die Funkzelle. Zum anderen aber kann ein Handy GPS-fähig sein und damit eben über diese Funktion seine Position selbst bestimmen. Die GSM-Handyortung Die GSM-Handyortung ist ein “Abfallprodukt? also etwas, dass genau deshalb möglich ist, weil die Funkwellen eines Handys eine nur sehr geringe Reichweite haben. Wäre die Reichweite größer als 800 km, so würde ein zentraler Funkmast in Deutschland genügen und die “Lokalisierung? würde in etwa den Abstand zum Funkmast angeben und bestenfalls noch ein Richtungskegel von vielleicht 30°. Etwas schärfer als “Handy ist in Deutschland? ist die Abschätzung schon, aber eben nicht viel mehr. Die Schärfe entsteht durch die Kleinheit der Funkzellen. In Städten sind diese kleiner als auf dem Lande. (...) Quelle: DEVSUP, Wolfgang Uhr, Donnerstag März 11, 2010 URL zum Artikel: http://devsup.de/artikel/handyortung-ohne-zustimmung+ Mittwoch, 10. März 2010Abmahnbetrug mit PaysafecardEin bisher unbekannter Täter nutzt die Bereitschaft von Internetnutzern, bei Porno-Vorwürfen auch schuldlos zu zahlen Pornografische Werke sind der Bereich, in denen die
Abmahnmaschinerie am geschmiertesten läuft. Das hat mehrere Gründe: Zum einen
können die Abmahner im Gegensatz zu anderen Film- oder Musikgenres mit
zusätzlichen Ermittlungen wegen Verstößen gegen den Nun nützte ein Betrüger den Ruf einer Rechtsanwaltskanzlei
und die Möglichkeit zum anonymen Zahlen. Er schrieb offenbar ausschließlich an
männliche Personen, deren Adressen er im Internet fand - darunter auch
Telepolis-Leser, die uns das Schreiben weiterleiteten. Der Brief wurde per
Email verbreitet, enthielt aber auch die zur Emailadresse gehörige Postadresse
des Empfängers. Neben dem Absender "anklage@kanzlei-knil.de" sind in
dem Schreiben auch andere Adressen mit dieser Endung aufgeführt. Die
dazugehörige Domain existiert und ist laut Das mit einer persönlichen Anrede und dem Betreff "Klage wegen Urheberrechtsverletzung pornografischen Materials" versehene Schreiben orientiert sich in seinen Formulierungen am Text echter Porno-Massenabmahnungen, enthält aber mehr Rechtschreib-, Grammatik- und Kommafehler. Im Text wird behauptet, der Empfänger habe sich "durch das Herunterladen urherberrechtlich [sic] geschützer [sic] Werke [...] laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit §§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht". Für den Internetanschluss des Empfängers, so die Mail, seien nämlich mehrere nicht näher genannte "Downloads von pornografischen [sic] Videomaterial und musikalischen Werken dokumentiert worden". Diese in einem "sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk" durchgeführten Downloads seien Urheberrechtsverletzungen, weil an den nicht spezifizierten Werken die Firma Videorama ausschließliche "Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG" habe. Die Essener Firma Videorama GmbH ist neben Magmafilm der bekannteste deutsche Pornografieanbieter, was für einen hohen Wiedererkennungswert bei den Angeschriebenen sorgen dürfte. Bei dem Unternehmen konnte bisher noch niemand für eine Stellungnahme erreicht werden. Die in dem Schreiben aufgestellte Behauptung, es würde sich bei dem Material um "geschützte Werke gemäß § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG" handeln, wäre selbst bei einer echten Pornoabmahnung mit Vorsicht zu genießen. Ob der häufig doch sehr vorhersagbaren Gestaltung der Geschlechtsakte die für einen Urheberrechtsschutz notwendige Schöpfungshöhe zukommt, oder ob bloße Leistungsschutzrechte beansprucht werden können, ist eine Frage, bei der Gerichte möglicherweise durchaus anders entscheiden würden, als von echten Anwälten ebenso wie von Betrügern behauptet. Dokumentiert worden sei die Urheberrechtsverletzung von einem Dienstleister, der "die einschlägigen Tauschbörsen im Internet technisch beobachtet und die IP-Adresse von Verletzern feststellt". Mit der IP-Adresse sei bei der Staatsanwaltschaft Essen Strafanzeige gegen den Empfänger der Mail gestellt worden, die über eine Anfrage beim - nicht näher spezifizierten - Provider des Empfängers der Mail dessen Namen und Adresse feststellte. Durch Einsicht in die Ermittlungsakte sei die Kanzlei dann an die persönlichen Daten gelangt. Weil die Staatsanwaltschaft Essen der Mail zufolge "gerade bei pornografischen [sic] Material und musikalischen Werken" ein "großes Interesse" daran habe, "jeden Nutzer genau zu überprüfen", mache man dem Empfänger das folgende "Angebot":
Dafür müsse man aber den "Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 01.03.2010 sicher und unkompliziert mit einer Paysafecard [...] bezahlen." "Eine Paysafecard", so das Schreiben weiter, sei die "sicherste Bezahlmethode im Internet und für jeden Bürger anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben." Den 16-stelligen Pin-Code der 100 Euro Paysafecard müsse der Empfänger der Mail nur an die Email-Adresse "zahlung@kanzlei-knil.de" schicken, wo man sie anhand der Absenderadresse zuordnen könne. Würde die Zahlung nicht innerhalb der gesetzten Frist eingehen, so die Mail, dann würde das Schreiben "nochmals auf dem normalen Postweg" zugestellt und "das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen" eingeleitet. Über die in dem Betrugsversuch zusätzlich aufgeführte Kontonummer 8 40 10 11 55 wollte man bei der als Bankverbindung aufgeführten Sparkasse Regensburg keine Auskunft geben. Quelle: Telepolis, 1.3.2010, Peter Mühlbauer URL zum Artikel: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/32/32167/1.html
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11:50
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Dienstag, 2. März 2010Stellungnahme von Patricia Riekel (Bunte-Chefin)
Geschrieben von Cornelia Haupt
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17:14
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IT-Recht - kostenloses Skript von Thomas Hoeren
Internetrecht überarbeitet, IT-Recht neu veröffentlicht
Thomas Hoeren hat zum Sommersemester 2010 nicht nur sein kostenloses Skript zum Internetrecht überarbeitet, sondern zugleich ein neues umfassendes Skript zum Thema IT-Recht veröffentlicht. Auf 460 Seiten beschäftigt sich der Leiter der Zivilrechtlichen
Abteilung des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht
an der Universität Münster mit verschiedenen Aspekten des IT-Rechts. Dabei geht
es um den Rechtsschutz für EDV-Produkte ebenso wie um EDV-Vertragsrecht,
Softwareüberlassungsverträge, Softwareerstellungsverträge, Softwarevermietung,
Softwareleasing sowie Softwarewartungs- und Pflegeverträge. Auch entsprechende
Musterverträge sind Bestandteil des Skripts IT-Recht, das auf den Seiten der Universität
Münster kostenlos zum Download bereitsteht. Quelle: golem.de, 1.3.2010 URL zum Artikel: http://www.golem.de/1003/73497.html
Geschrieben von Cornelia Haupt
in Detektive, Internet, Kriminalität, Presse, Technik, Weblogs, Wissenschaft
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15:36
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Donnerstag, 18. Februar 2010Der Systemadministrator darf nicht schnüffelnEin Systemadministrator hat grundsätzlich die Aufgabe, die vorhandenen Programme bei seinem Arbeitgeber zu warten und zu pflegen; er ist aber nicht befugt, die persönlichen eMails der Geschäftsführung zu lesen, schon gar nicht den Ordner „gesendete Objekte“ planmäßig zu durchforsten. Das LAG München hat eine außerordentliche fristlose Kündigung eines angestellten Systemadministrators bestätigt, der widerrechtlich "geschnüffelt" hatte. Während der Urlaubsabwesenheit eines Geschäftsführers legte der Systemadministrator dem zweiten Geschäftsführer eine Email vor, in dem der im Urlaub befindliche Geschäftsführer vor kurzer Zeit Kontakt mit einer konkurrierenden Firma aufnahm und eine Beschlusssammlung der eigenen Firma als Anhang beifügte. Dieses Emaildokument verschaffte sich der Systemadministrator durch einen gezielten von seiner Aufgabenstellung nicht gedeckten Recherche-Vorgang: Er griff von einem externen PC (mit Fernzugriffsmöglichkeit) auf die EDV-Anlage zu, druckte die Email aus legte diese dem zweiten Geschäftsführer vor, um auf die etwaigen vertraglichen Pflichtverletzungen des Geschäftsführers aufmerksam zu machen. Das LAG München hat die Entscheidung des Arbeitsgerichts bestätigt und damit die Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung festgestellt (vgl. LAG München, Urt. v. 08.07.2009 – 11 Sa 54/09). Der System-administrator hatte die Aufgabe, die vorhandenen Programme bei seinem Arbeitgeber zu warten und zu pflegen. Er war aber nicht befugt, die persönlichen eMails der Geschäftsführung zu lesen, schon gar nicht den Ordner „gesendete Objekte“ planmäßig zu durchforsten. Der Systemadministrator hat damit durch den Missbrauch von Zugriffsrechten in schwerwiegender Weise gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen. Die Entscheidung verdient Zustimmung: Ein Systemadministrator hat durch seine technischen Möglichkeiten i.d.R. Zugriff auf sämtliche sensible Daten seines Arbeitgebers (z.B. interne und externe Korrespondenz bei Zugriff auf die Emailkonten sowie alle persönliche Daten der Mitarbeiter bei Zugriff auf die Personalstelle der Personalabteilung). Er nimmt demnach im Betrieb eine besondere Vertrauensstellung ein. Der Arbeitgeber muss sich darauf verlassen können, dass der Systemadministrator seine Zugriffsrechte nicht missbraucht, um nach Material zu suchen, was andere Arbeitnehmer oder gar die Geschäftsführung belastet. Das „gut gemeinte“ Aufdecken der Kontaktaufnahme zu konkurrierenden Unternehmen darf daher keine Rolle spielen. Da die Kündigung bereits aus diesem Grund wirksam ausgesprochen werden konnte, musste sich das Gericht leider nicht mit einer weiteren spannenden Frage auseinandersetzen: Der Systemadministrator soll auch einen Fernzugriff auf das Laufwerk „Personal“ vorgenommen und private Daten der Mitarbeiter eingesehen haben. Auf dieses Laufwerk konnten nur er und die Personalleiterin mittels Passwort zugreifen. Bei einer reinen Einsicht in private Daten der Mitarbeiter, ohne diese zu kopieren, weiterzugeben oder als belastendes Material zu verwenden, müsste man zu einer Abmahnung oder einer fristgerechten Kündigung als mildere Maßnahmen abgrenzen. Bei diesem Tatbestand greift der Systemadministrator aber auch auf vertrauliche Daten zu und missbraucht seine technisch weit reichenden Möglichkeiten über seine konkrete Arbeitstätigkeit hinaus. Daher erscheint es – bei diesem zugegebenermaßen Grenzfall – auch nicht ausgeschlossen, dass ein Arbeitsrichter bei unserer heutigen sensiblen „Datenlage“ (Steuersünder-CD´s, Datenlecks bei Kreditkartenunternehmen. Krankenkassen und weiteren privatwirtschaftlichen Unternehmen) eine außerordentliche Kündigung annimmt. Quelle: blog-mein-recht-im-netz.de, 16.2.2010 URL zum Artikel: http://blog.mein-recht-im-netz.de/590.aspx
Geschrieben von Cornelia Haupt
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20:57
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Samstag, 13. Februar 2010Gläserner Nutzer: So sammeln seriöse Firmen private Daten
Ben Edelman, Junior-Professor an der Harvard Business School, Berater von McAfee und bekennender Google-Kritiker machte Ende Januar eine interessante Entdeckung: Die Google-Toolbar telefoniert jede URL, die der Nutzer in seinem Browser aufruft, vollständig nach Hause - und zwar auch dann, wenn der Anwender die Toolbar deaktiviert. Das wies Edelman nach, indem er einen Netzwerk-Sniffer einsetzte. Die Deaktivierung nahm er nicht in der Toolbar selbst vor, da jede Browsererweiterung Befehle wie "Disable" selbst interpretiert und sich einfach nur unsichtbar machen kann, während sie im Hintergrund weiter agiert. Edelman nutzte den Add-on-Manager des Internet Explorer 8, wie er in einem Video zeigt. Dabei erwartete er, dass der Browser bei Deaktivierung keine Informationen an die Google Toolbar weitergibt. Doch weit gefehlt: Was der von ihm eingesetzte HTTP-Sniffer kann, nämlich ohne Wissen des Browsers sämtlichen HTTP-Verkehr aufzeichnen, kann die Google-Toolbar natürlich auch. Für Edelman stand fest, dass dieses Verhalten der Google Toolbar nicht durch die Datenschutzbestimmungen gedeckt ist. Die sagen nämlich aus, dass die vollständige URL nur übermittelt wird, wenn man die sogenannten "erweiterten Funktionen" wie Pagerank oder Sidewiki nutzt. Man könne diese jederzeit deaktivieren, reaktivieren oder einfach nicht verwenden. Offensichtlich fühlte sich der Suchmaschinengigant "erwischt" und besserte seine Toolbar umgehend nach. Am 2. Februar berichtete Edelman in einem Blog-Beitrag für McAfee, dass Google die "nicht einvernehmlichen Übertragungen" eingestellt habe. Für Edelmann bleiben jedoch eine Reihe Fragen: Zum Beispiel, wie so ein "Bug" durch das interne Testing gelaufen sein kann, ohne entdeckt zu werden. Die Antwort auf diese Frage ist einfach: Dass es sich tatsächlich um einen Bug handelt, ist unwahrscheinlich. Es wird wohl eher ein "Feature" gewesen sein. Im Windows-Taskmanager kann man leicht nachschauen, dass die Google-Toolbar einen zweiten Prozess mit dem namens GoogleToolbarNotifier.exe startet. Dieser Prozess agiert unabhängig vom Browser. Alleine ein solches Verhalten sollte sich für ein seriöses Add-on verbieten. Quelle ZDNET, 12.2.2010, Christoph H. Hochstätter URL zum Artikel: http://www.zdnet.de/sicherheits_analysen_glaeserner_nutzer_so_sammeln_serioese_firmen_private_daten_story-39001544-41527184-t.htm
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18:45
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Spion in Spanien wegen Landesverrat verurteiltIn Spanien wurde nun zum ersten Mal seit dem Ende der
Franco-Diktatur 1975 wieder ein Spion verurteilt. Wegen Landesverrat muss der
Ex-Spion Roberto Flórez García für zwölf Jahre in Haft. Dabei handelt es sich
um die mögliche Höchststrafe. Es war das erste Urteil dieser Art seit
Einführung der Demokratie in Spanien, Roberto Flórez García ist der erste
rechtskräftig verurteilte Landesverräter seit über 35 Jahren. 12.2.2010 URL zum Artikel: http://www.spanien-bilder.com/aktuelles_aus_spanien_details6345.htm
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18:04
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Freitag, 5. Februar 2010Google ruft GeheimdienstDie Suchmaschine sieht sich Hackern aus China ausgesetzt und bittet den US-Geheimdienst um Hilfe. Ziel der Datendiebstähle war etwa der Quelltext der zentralen Programmiersprache von Google. Wien (mar). Medienberichte über die mächtigste Suchmaschine der Welt thematisieren üblicherweise zweierlei: den wirtschaftlichen Erfolg, der aus ihrem unaufhaltsamen Aufstieg resultiert, und ihren schier unersättlichen Datenhunger. Dass der Internetgigant nun mit dem US-Geheimdienst National Security Agency (NSA) kooperiert, ist allerdings neu. Zwar wollen beide Seiten einen entsprechenden Bericht der „Washington Post“ nicht kommentieren, dennoch zweifeln US-Experten nicht am Wahrheitsgehalt der Meldung. Bereits am 12.Jänner setzte Google einen bemerkenswerten Schritt: Der Konzern ging wegen der jüngsten Angriffe aus dem Cyberspace an die Öffentlichkeit – ebenso wie mehr als 30 andere große Technologiekonzerne in den USA. Ziel der Datendiebstähle waren sensible Daten der Unternehmen oder etwa der Quelltext der zentralen Programmiersprache von Google. Die Operationen waren akribisch vorbereitet und gingen in ihrer Professionalität weit über bisherige Hacker-Attacken hinaus. Auch wenn es kaum endgültige Beweise gibt, glaubt Google genau zu wissen, wer hinter den Angreifern steht: staatliche Stellen Chinas. Mitte Jänner gab der Konzern unter Hinweis auf die Zensur und Hacker-Angriffe seinen Rückzug vom Milliardenmarkt Chinas bekannt. Schlüsselpersonen im Fokus Vor wenigen Tagen berichtete die US-Zeitung „Christian Science Monitor“ von einem anderen spektakulären Fall: Die US-Ölriesen ExxonMobil, Marathon Oil und ConocoPhillips seien systematisch mit maßgeschneiderten Angriffen ausspioniert worden. Man habe es noch nie mit einer so hartnäckigen Art der Computerspionage zu tun gehabt, zitierte die Zeitung die US-Bundespolizei FBI. Das Ziel waren hoch sensible Daten über weltweite Ölfunde, ihre Menge und Wert – also das Ergebnis jahrelanger Arbeit und Investitionen in Millionenhöhe. Der Ausgangspunkt der Angriffe sei vorerst unbekannt, hieß es. Doch auch hier führe mindestens eine Spur nach China. Freilich betreiben nicht nur China und Russland Wirtschaftsspionage – angelsächsische Länder gelten auf dem Gebiet immer noch als führend. Der deutsche Verfassungsschutz registriert eine weltweite Zunahme elektronischer Angriffe. Bei den Angriffen auf Unternehmen Westeuropas sieht die Behörde die Hauptauftraggeber bei den Nachrichtendiensten Chinas und Russlands. Die Operationen sind technisch exzellent vorbereitet und schleusen sich oft gezielt in die persönliche Kommunikation von Schlüsselpersonen ein. China wolle sich bis 2020 als führende Wirtschaftsmacht positionieren, und das sei nur mit „Technologietransfer“ möglich. Auch gebe es bereits Kooperationen zwischen dem Verfassungsschutz und Firmen, die Hilfe suchen, so eine Sprecherin der Behörde gegenüber der „Presse“. Google hat sich dafür echte Profis ausgesucht: Der NSA ist auf Überwachung von Kommunikation spezialisiert. Der größte und am besten finanzierte Geheimdienst der USA war schon immer an Googles Aktivitäten interessiert, doch der Konzern soll selbst bei Terrorfahndungen nach 2001 eine Kooperation verweigert haben. Kritiker des Deals sehen daher nun ein Problem von ganz anderer Seite: Hat ein Geheimdienst seinerseits erst Zugriff auf sensible Nutzerdaten von Google, wird er es nicht bei einer reinen Hilfestellung belassen. ("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.02.2010) http://diepresse.com/home/wirtschaft/international/537627/index.do?_vl_backlink=/home/wirtschaft/international/index.do
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11:49
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Montag, 1. Februar 2010Datenschutz-Agentur auf TwitterWeilheim, 30.01.2010 - Ab sofort können aktuelle Meldungen, Berichte und Hinweise der Datenschutz-Agentur zu allen Datenschutzthemen auch über Twitter unter http://twitter.com/dsagentur empfangen werden. Gerade dieses Medium bietet es an, aktuelle Sicherheitshinweise und Tipps schnell an den Computer-Anwender zu bringen. Folgen Sie der Datenschutz-Agentur unter Twitter oder besuchen Sie die Internetseite des Datenschutz-Unternehmens unter http://www.datenschutz-agentur.de.
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Freitag, 29. Januar 2010Das Telefonat mit dem versierten SchuldnerEs gibt einen Typus Mensch den man je nach Laune etwa als ?versierten Schuldner? oder auch deftiger tituliert.
Telefonate mit Leuten, die es gewohnt sind Anrufe entgegen zu nehmen, die der Eintreibung von Geld dienen sollen, verlaufen meiner Erfahrung nach, fast immer nach einem bestimmten Muster ab, das grob wie folgt aussieht: Phase I: “Einleitung?: Auf das “Hallo? (der versierte Schuldner meldet sie fast nie mit Namen) folgt auf Nachfrage nur eine zögerliche Identitätsbestätigung. Phase II: “Ausrede?: Auf eine bestimmte Forderung angesprochen, folgt meist eine routinierte Antwort, ein Irrtum / das Geld ist bereits längst überwiesen / der Fehler liegt bei der Bank / der Fehler liegt beim Anrufer selbst. Phase III “Aggression?: Steigert der Anrufer nun den Druck mit dem glaubwürdigen Verweis, dass er nun andere Seiten aufziehen werde etc., folgt meist ein Umschlagen des Tones des Schuldners in die aggressive Richtung nach dem Motto der Betrüger ist der Anrufer / der Schuldner werde den Anrufer wg. Nötigung anzeigen etc. Phase IV “Aufgabe?: Zeigt sich der Anrufer nun unbeeindruckt ist das Ende nahe: Der Schuldner wechselt die Rolle auf “streichelweich?, gesteht sein Versäumnis und macht Zusagen der umgehendsten Begleichung aller Forderungen samt Zinsen und Kosten. Phase V “Nachwort?: Verleiht der Anrufer nun am Gesprächsende z.B. der gesetzten Frist nochmals mit einer Drohung Nachdruck (Konsequenz sofortige Klage, Strafanzeige etc.) kommt nicht selten noch ein Statement des Schuldners wie, man würde ja heute noch zur Bank gehen, aber ein schweres Leiden / Betreuungspflichten / mildtätige Aktivitäten / ein Wohnungsbrand hindern den Schuldner gerade im Moment daran. Bei den richtig geschickten Schuldner hat der Anrufer jetzt ein schlechtes Gewissen.
Geschrieben von Cornelia Haupt
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Montag, 4. Januar 2010Verschlüsselte USB-Sticks: Zugriff ohne gültiges KennwortSoftware-Update verhindert künftige Angriffe 26C3 Die Sicherheitsspezialisten von Syss haben Fehler bei verschlüsselten USB-Sticks gefunden, die dazu führen, dass Angreifer ohne gültiges Kennwort auf die Daten auf den USB-Sticks zugreifen können. Beide Produkte sollen eigentlich besonders sicher sein. Gefunden wurden die Fehler in speziellen USB-Sticks von
Sandisk und Kingston, die jeweils nach dem FIPS-Standard der NIST für den
Einsatz beim US-amerikanischen Militär sowie bei der US-amerikanischen
Regierung zertifiziert wurden. Nach Syss-Angaben
lässt sich die Kennwortüberprüfung beider Produkte leicht aushebeln. Denn beide
USB-Sticks setzen auf eine Software-Lösung, die den Zugriff auf die Daten auf
dem Speichermedium freigibt. Eine Hardware-Verschlüsselung bieten beide Geräte
nicht. Quelle: Golem.de, 30.12.2009 URL zum Artikel: http://www.golem.de/0912/72131.html
Geschrieben von Cornelia Haupt
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Donnerstag, 31. Dezember 2009Digitalkameras 2010: Der Megapixelwahn flaut abTrends im Digital-Imaging-Markt Abrüstung ist angesagt. Jahrelang ist die Fotobranche neuen Megapixelrekorden hinterhergerannt, das ist langsam vorbei. Weniger ist mehr, heißt jetzt die Devise. Das gilt allerdings nicht für die Lichtempfindlichkeit, hier wurde das Rennen gerade erst eröffnet. Die neuen Kameras dringen in Bereiche vor, die bislang Restlichtverstärkern vorbehalten waren. Die digitalen Spiegelreflexkameras (DSLR) belegen
mittlerweile das Preissegment vom Einsteiger bis zum Profi und bekommen mächtig
Konkurrenz aus einem ganz neuen Bereich. Spiegellose Kompaktkameras mit
Wechselobjektiven, die den Einsteigermodellen unter den DSLRs in puncto
Bildqualität fast ebenbürtig, dabei aber viel kleiner und leichter sind, haben
die Bühne betreten. Die neuen Modelle werden schneller fokussieren als die erste
Generation und mit besseren Displays und Suchern ausgestattet sein. Die sind
derzeit noch das größte Manko. DSLRs auf Lichtsuche Kompaktkameras mit weniger Megapixeln? Quelle: Golem.de, 25.12.2009 URL zum Artikel: http://www.golem.de/0912/71869.html
Geschrieben von Cornelia Haupt
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Dienstag, 22. Dezember 2009Gut essen in Wien ... JA! ... JO9... Johannesgasse 9 im ErstenMan spürt, das Team von JO9 ist bemüht qualitativ hochwertige und abwechslungsreiche Speisen anzubieten. Auch die vegetarischen Freunde kommen nicht zu kurz! ![]()
Geschrieben von Cornelia Haupt
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01:10
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Donnerstag, 17. Dezember 2009"der detektiv" - Inhalt der Dezember Ausgabe 2009Die Wahrheit ist eine eiskalte GeliebteDr. Mark Benecke, Kriminalbiologe und einer von 20 Spezialisten weltweit, hält in Wien einen ganztägigen Vortrag zum Thema „Kriminalbiologie - Forensic Science in der gerichtlichen Beweisführung“. Von Cornelia Haupt, MSc., http://www.detektiv.atFeuerteufel am ArbeitsplatzDas Ziel dieses Beitrages ist es an ausgesuchten Fallbeispielen, die der Autor allein im letzten Jahr zu ermitteln hatte, auf das bekannte jedoch oft nicht erkannte Problem „Brandstiftung von Mitarbeitern in Unternehmen“ hinzuweisen und schlaglichtartig die unterschiedlichen Täter, Motive, Tatmittel sowie Vorgehensweisen zu beleuchten. Von Frank D. Stolt nachgefragt …Der lebende Beweis Prof. Kathrin Yen hat die erste klinisch-forensische Ambulanz in Österreich ins Leben gerufen. Die Ambulanz ist eine Untersuchungsstelle für Menschen jeden Alters, die von körperlicher und sexueller Gewalt, Kindesmissbrauch oder Kindesmisshandlung betroffen sind. Von Georg Krasser Risikofaktor MenschMitarbeiter als potenzielle Gefahrenquelle Die Ursachen für Gefährdungen, die im Unternehmen selbst wurzeln, werden in der Regel unterschätzt. Gerade aber im Dienstleistungsbereich, wo es primär auf die Arbeitskraft „Mensch“ ankommt, kann vom Mitarbeiter Gefahr ausgehen. Von Cornelia Haupt, MSc., http://www.detektiv.at Short CutsAlibi durch Facebook McCanns von Detektiv betrogen Festnahmen in der Causa Flick Oskar und die Detektive Natascha Kampusch Dokumentation Verhandlung im Fall Kampusch Recht ÖsterreichKrankenstand: Kino ja, Fensterputzen nein Büroservice der WKW Recht DeutschlandBeweisverwertungsverbot bei mitgehörten Telefongesprächen Diözese kündigt Behinderte wegen unehelicher Beziehung Fristlose Kündigung rechtens Edeka Spitzelskandal Unternehmer muss Wettbewerber Detektivkosten ersetzen Hehler haftet für Detektivkosten Online-Sammlung von Datenschutz-Verstößen Recht SchweizDürfen Mitarbeiter mit einer Videokamera überwacht werden? Detektiv entlarvte IV-Rentnerin Digipix NewsCanon-USB Stick Canon EOS 1D Mark IV Anschauungsmaterial Aiptek Pencam Trio HD Canon EOS 1D Mark IV SpytalkProzess gegen Ex-Geheimdienst-Mitarbeiter Luxemburgischer Geheimdienstler wird Sicherheitschef bei Siemens USA bezahlten angeblich Lockerbie-Zeugen BuchtippsTodesermittlung: Befundaufnahme &
Spurensicherung Ein praktischer Leitfaden für Polizei, Juristen und Ärzte Martin Grassberger , Harald Schmid Gläserne Belegschaften? Das Handbuch zum Arbeitnehmerdatenschutz Wolfgang Däubler Betrug in der Kraftfahrzeugversicherung Norbert Meschkat / Ralf Nauert Observation Praxisleitfaden für private und behördliche Ermittlungen Klaus-Henning Glitza Die Grenzen der Gestaltungsmöglichkeiten im
Internationalen Steuerrecht (für Österreich) Michael Lang, Josef Schuch, Claus Staringer 36. Ottensteiner Fortbildungsseminar aus
Strafrecht und Kriminologie Schriftenreihe des Bundesministeriums für Justiz – Band 138 Bundesministerium für Justiz (Hg.) Schwarzgeld richtig legalisieren Wege zurück in die Steuerehrlichkeit Anton-Rudolf Götzenberger Tatort Kinderseele Sexueller Mißbrauch und die Folgen Max H. Friedrich Giftmord Gerichtschemiker in ihrem Element Helga Schimmer Warum man Spaghetti nicht durch zwei teilen
kann und andere neue Erkenntnisse vom Spaß-Nobelpreis Mark Benecke Die Macht des Bösen Wahre Kriminalfälle aus Österreich Helga Schimmer |
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