*der detektiv* BLOG"der detektiv" Ausgabe März 2007
Donnerstag, März 8 2007 Kommunikationsgeheimnis gebrochen: Telekom verpfeift angeblich Kunden Donnerstag, September 4 2008 Digitale DNA verrät Harry-Potter-Dieb Freitag, Juli 20 2007 Detektiv-Verbände feiern (sich) im Oktober im Parkhotel Schönbrunn Montag, April 13 2009 Pixsy findet Fotos und Videos Mittwoch, April 12 2006 Unterweger-Mustang: Höchstbieter kann nicht bezahlen Montag, September 15 2008 Sicherheitslöcher in Internet Explorer, Firefox und Safari Mittwoch, April 26 2006 Polizei und LKA jagen Cyber-Gangster mit utrace Samstag, April 18 2009 Bonn - Prozessauftakt gegen Brutalo-Detektive Mittwoch, November 5 2008 "Forensic Factor - Mördersuche mit High-Tech-Methoden - Teil 1" Donnerstag, April 5 2007 ORF ONLINEKurierBILD.DEBlog abonnieren |
Donnerstag, 11. März 2010Handyortung ohne Zustimmung - möglich?Die Sorgen des Bürgers Wenn man die Suchbegriffe dieser und anderer Seiten auswertet, findet man nicht nur die Frage oben als mögliche Frage. Die Sorgen einiger besorgter Handynutzer macht sich auch anderswie bemerkbar und zwar in Anfragen wie:
Diese oder andere Anfragen lassen sich trennen. Zum einen gibt es solche, die etwas kostenlos wollen. Die “kostenlose” Lösung ist die inter GPS-Ortung genannte, zum anderen wollen einige einfach nur wissen, was wie möglich ist. Die grundsätzlichen Möglichkeiten der Handyortung Grundsätzlich gibt es genau zwei technisch unterschiedliche Möglichkeiten ein Handy zu lokalisieren. Zum einen ist das Handy in irgend einer bei einem Funknetzbetreiber in einer bestimmten lokalen Stelle angemeldet und man kennt die Funkzelle. Zum anderen aber kann ein Handy GPS-fähig sein und damit eben über diese Funktion seine Position selbst bestimmen. Die GSM-Handyortung Die GSM-Handyortung ist ein “Abfallprodukt” also etwas, dass genau deshalb möglich ist, weil die Funkwellen eines Handys eine nur sehr geringe Reichweite haben. Wäre die Reichweite größer als 800 km, so würde ein zentraler Funkmast in Deutschland genügen und die “Lokalisierung” würde in etwa den Abstand zum Funkmast angeben und bestenfalls noch ein Richtungskegel von vielleicht 30°. Etwas schärfer als “Handy ist in Deutschland” ist die Abschätzung schon, aber eben nicht viel mehr. Die Schärfe entsteht durch die Kleinheit der Funkzellen. In Städten sind diese kleiner als auf dem Lande. Das Handy ist nicht grundsätzlich gebaut worden um es lokalisieren zu können und es sind nur recht einfache Entfernungsabschätzungen nötig, um zum Beispiel einen nötigen Funkzellenwechsel bei einem bewegten Handy erkennen zu können. Weiterhin ist das Speichern von Daten teuer und wenn man einmal Geheimdienste ausschließt, dann wird niemand Geld in die Hand nehmen um diese Bewegungsdaten zu speichern. Das Erfassen der Bewegungsdaten wäre das Verfolgen einer Person und das Speichern der Daten wäre ein Anlegen einer “Stasi-Akte”. Selbst Geheimdienste würden hier Probleme bekommen, wenn solche Datenerfassungen und Speicherungen – ohne richterlichen Beschluss – bekannt würden. Damit ist real anzunehmen, dass die Leistungsfähigkeit der Funkmodule in einer GSM-Funkzelle bezogen auf das Merkmal “Lokalisieren des Handys” auf ein wirtschaftliches Minimum reduziert sind. Die Schaltungen ermitteln die Informationen, die sie benötigen, um einen bevorstehenden Zellwechsel rechtzeitig erkennen und sauber durchführen zu können, mehr nicht. Ein “legales Orten eines Handys” zielt darauf ab, diese Informationen abzugreifen und einem Kunden zur Verfügung zu stellen. So etwas kann nicht geschehen, durch einen Mitarbeiter von James Bond, der einen Telefonmasten hochkrabbelt und sich dann dort in irgend eine Leitung einklinkt. Hier entstehen in der Funkelektronik digitale Daten, die nur dann “rauskommen”, wenn irgendwo ein Flag gesetzt ist. Die Daten werden über eine Schnittstelle dann dem Dienstleister zur Verfügung gestellt werden, der Ihnen diese Ortungsmöglichkeit verkauft. Und Sie müssen IHREM Handyprovider den Auftrag geben, die Daten an den Dienstleister weiter zu reichen. Ganz gleich wie Sie diesen Auftrag geben, Sie können sicher sein, dass er sie darüber informiert. Entweder wird es auf Ihrer Rechnung stehen – auch wenn es ein Posten ist mit 0 Euro oder sie bekommen bei jeder Ortung eine SMS zugesendet oder was auch immer. Sie haben weiterhin das Prinzip, dass zwei Firmen sich die Arbeit teilen – und wohl auch teilen müssen. Ihr Provider stellt die Daten nur zur Verfügung, sie sind sein Kunde aber eben nicht sein Ortungskunde, sondern sein Handykunde. Und der Dienstleister selbst ist mit der Lokalisierung beauftragt. Übrigens: Es ist wichtig für Ihre Sicherheit, dass der Telefonprovider selbst nicht die Lokalisierung vornehmen kann. Das schließt aus, dass hier ein Mitarbeiter mal eben eine Einstellung ändert, jemanden ortet und dann wieder rückändert. Die GPS-Handyortung Bei der GPS-Handyortung muss das Handy selbst einen GPS-Empfänger eingebaut haben, das Signal empfangen und auswerten. Und es muss dazu noch diese Information dann an einen definierten Empfänger versenden. Nur bei der GPS-Verfolgung sind die Daten dann auch wirklich so genau, dass man die Person bis auf wenige Meter lokalisieren kann. Hier haben Sie das Problem, dass das Gerät eine Nachricht empfangen muss ggf. eine SMS eine Mail, dass es dann eine Messung durchführt und die Messung sendet. Hier wird das Handy genutzt und hier entsteht Bandbreite. Illegale Nutzungsmöglichkeiten der Handyortung Da die GPS-Ortung illegal etwas einfacher zu realisieren ist, beginnen wir hiermit. Handys mit GPS-Ortung Bei Handys mit GPS-Ortung würde ich zu allererst einmal an einen Virus denken, der auf dem Handy installiert wird und der bei eingeschaltetem Handy einfach regelmäßig die Positionsdaten sendet. Das kann geschehen über das Senden einer SMS oder – bei Internetverbindung – über den Aufruf einer URL mit den Koordinaten in den Parametern. Hier kann und möchte ich nicht behaupten, dass dies unmöglich sei. Das Gegenteil ist der Fall. Handys mit GSM-Ortung Bei der GPS-Ortung liefert das Handy die Daten und hier genügt ein einfaches Programm, dass auf welche Art und Weise auch immer installiert werden muss. Bei der GSM-Ortung stammen die Daten vom Netzprovider und – so ich illegal an die Daten kommen möchte – muss ich den Provider austricksen. Das kann damit geschehen, dass man jemanden mal eben etwas unterschreiben lässt oder dass man sogar die Unterschrift fälscht. Es gibt heute “Karten für Paare” und gerade hier kann er für sie oder sie für ihn den Ortungsauftrag unterschreiben. Mit anderen Worten: Je nach dem, wie nahe mir die Person steht ist es leichter oder schwerer. Dessen ungeachtet kommen immer mehrere Straftatbestände gleichzeitig zu Stande und dessen ungeachtet wird der Ortungsdienstleister einen klaren Vertrag haben mit demjenigen für den er die Ortungen durchführt. Würde er kriminelle Elemente unterstützen, dann würde es seinen Ruf ruinieren. Und noch eines sollten Sie wissen. Wenn Sie der Nutzer sind einer Karte, dann genügt im Verdachtsfall eine Mail an den Handyprovider mit Aussage, dass Sie das Handy nutzen und Sie den Verdacht haben, dass es zu Ihrer Ortung genutzt wird. Sie sind Vertragspartner des Providers, er wird Ihnen gegenüber keine Falschaussage tun. Er hat Sie als Kunden und will das Sie zufrieden sind mit ihm. Wenn Sie gegen ihren Willen geortet sind, wurde er ausgetrickst. Quelle: DEVSUP, Wolfgang Uhr, Donnerstag März 11, 2010 URL zum Artikel: http://devsup.de/artikel/handyortung-ohne-zustimmung+
Geschrieben von Cornelia Haupt
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22:04
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Mittwoch, 10. März 2010Abmahnbetrug mit PaysafecardEin bisher unbekannter Täter nutzt die Bereitschaft von Internetnutzern, bei Porno-Vorwürfen auch schuldlos zu zahlen Pornografische Werke sind der Bereich, in denen die
Abmahnmaschinerie am geschmiertesten läuft. Das hat mehrere Gründe: Zum einen
können die Abmahner im Gegensatz zu anderen Film- oder Musikgenres mit
zusätzlichen Ermittlungen wegen Verstößen gegen den Nun nützte ein Betrüger den Ruf einer Rechtsanwaltskanzlei
und die Möglichkeit zum anonymen Zahlen. Er schrieb offenbar ausschließlich an
männliche Personen, deren Adressen er im Internet fand - darunter auch
Telepolis-Leser, die uns das Schreiben weiterleiteten. Der Brief wurde per
Email verbreitet, enthielt aber auch die zur Emailadresse gehörige Postadresse
des Empfängers. Neben dem Absender "anklage@kanzlei-knil.de" sind in
dem Schreiben auch andere Adressen mit dieser Endung aufgeführt. Die
dazugehörige Domain existiert und ist laut Das mit einer persönlichen Anrede und dem Betreff "Klage wegen Urheberrechtsverletzung pornografischen Materials" versehene Schreiben orientiert sich in seinen Formulierungen am Text echter Porno-Massenabmahnungen, enthält aber mehr Rechtschreib-, Grammatik- und Kommafehler. Im Text wird behauptet, der Empfänger habe sich "durch das Herunterladen urherberrechtlich [sic] geschützer [sic] Werke [...] laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit §§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht". Für den Internetanschluss des Empfängers, so die Mail, seien nämlich mehrere nicht näher genannte "Downloads von pornografischen [sic] Videomaterial und musikalischen Werken dokumentiert worden". Diese in einem "sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk" durchgeführten Downloads seien Urheberrechtsverletzungen, weil an den nicht spezifizierten Werken die Firma Videorama ausschließliche "Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG" habe. Die Essener Firma Videorama GmbH ist neben Magmafilm der bekannteste deutsche Pornografieanbieter, was für einen hohen Wiedererkennungswert bei den Angeschriebenen sorgen dürfte. Bei dem Unternehmen konnte bisher noch niemand für eine Stellungnahme erreicht werden. Die in dem Schreiben aufgestellte Behauptung, es würde sich bei dem Material um "geschützte Werke gemäß § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG" handeln, wäre selbst bei einer echten Pornoabmahnung mit Vorsicht zu genießen. Ob der häufig doch sehr vorhersagbaren Gestaltung der Geschlechtsakte die für einen Urheberrechtsschutz notwendige Schöpfungshöhe zukommt, oder ob bloße Leistungsschutzrechte beansprucht werden können, ist eine Frage, bei der Gerichte möglicherweise durchaus anders entscheiden würden, als von echten Anwälten ebenso wie von Betrügern behauptet. Dokumentiert worden sei die Urheberrechtsverletzung von einem Dienstleister, der "die einschlägigen Tauschbörsen im Internet technisch beobachtet und die IP-Adresse von Verletzern feststellt". Mit der IP-Adresse sei bei der Staatsanwaltschaft Essen Strafanzeige gegen den Empfänger der Mail gestellt worden, die über eine Anfrage beim - nicht näher spezifizierten - Provider des Empfängers der Mail dessen Namen und Adresse feststellte. Durch Einsicht in die Ermittlungsakte sei die Kanzlei dann an die persönlichen Daten gelangt. Weil die Staatsanwaltschaft Essen der Mail zufolge "gerade bei pornografischen [sic] Material und musikalischen Werken" ein "großes Interesse" daran habe, "jeden Nutzer genau zu überprüfen", mache man dem Empfänger das folgende "Angebot":
Dafür müsse man aber den "Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 01.03.2010 sicher und unkompliziert mit einer Paysafecard [...] bezahlen." "Eine Paysafecard", so das Schreiben weiter, sei die "sicherste Bezahlmethode im Internet und für jeden Bürger anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben." Den 16-stelligen Pin-Code der 100 Euro Paysafecard müsse der Empfänger der Mail nur an die Email-Adresse "zahlung@kanzlei-knil.de" schicken, wo man sie anhand der Absenderadresse zuordnen könne. Würde die Zahlung nicht innerhalb der gesetzten Frist eingehen, so die Mail, dann würde das Schreiben "nochmals auf dem normalen Postweg" zugestellt und "das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen" eingeleitet. Über die in dem Betrugsversuch zusätzlich aufgeführte Kontonummer 8 40 10 11 55 wollte man bei der als Bankverbindung aufgeführten Sparkasse Regensburg keine Auskunft geben. Quelle: Telepolis, 1.3.2010, Peter Mühlbauer URL zum Artikel: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/32/32167/1.html
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11:50
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Dienstag, 2. März 2010Stellungnahme von Patricia Riekel (Bunte-Chefin)
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17:14
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IT-Recht - kostenloses Skript von Thomas Hoeren
Internetrecht überarbeitet, IT-Recht neu veröffentlicht
Thomas Hoeren hat zum Sommersemester 2010 nicht nur sein kostenloses Skript zum Internetrecht überarbeitet, sondern zugleich ein neues umfassendes Skript zum Thema IT-Recht veröffentlicht. Auf 460 Seiten beschäftigt sich der Leiter der Zivilrechtlichen
Abteilung des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht
an der Universität Münster mit verschiedenen Aspekten des IT-Rechts. Dabei geht
es um den Rechtsschutz für EDV-Produkte ebenso wie um EDV-Vertragsrecht,
Softwareüberlassungsverträge, Softwareerstellungsverträge, Softwarevermietung,
Softwareleasing sowie Softwarewartungs- und Pflegeverträge. Auch entsprechende
Musterverträge sind Bestandteil des Skripts IT-Recht, das auf den Seiten der Universität
Münster kostenlos zum Download bereitsteht. Quelle: golem.de, 1.3.2010 URL zum Artikel: http://www.golem.de/1003/73497.html
Geschrieben von Cornelia Haupt
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15:36
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Donnerstag, 18. Februar 2010Der Systemadministrator darf nicht schnüffelnEin Systemadministrator hat grundsätzlich die Aufgabe, die vorhandenen Programme bei seinem Arbeitgeber zu warten und zu pflegen; er ist aber nicht befugt, die persönlichen eMails der Geschäftsführung zu lesen, schon gar nicht den Ordner „gesendete Objekte“ planmäßig zu durchforsten. Das LAG München hat eine außerordentliche fristlose Kündigung eines angestellten Systemadministrators bestätigt, der widerrechtlich "geschnüffelt" hatte. Während der Urlaubsabwesenheit eines Geschäftsführers legte der Systemadministrator dem zweiten Geschäftsführer eine Email vor, in dem der im Urlaub befindliche Geschäftsführer vor kurzer Zeit Kontakt mit einer konkurrierenden Firma aufnahm und eine Beschlusssammlung der eigenen Firma als Anhang beifügte. Dieses Emaildokument verschaffte sich der Systemadministrator durch einen gezielten von seiner Aufgabenstellung nicht gedeckten Recherche-Vorgang: Er griff von einem externen PC (mit Fernzugriffsmöglichkeit) auf die EDV-Anlage zu, druckte die Email aus legte diese dem zweiten Geschäftsführer vor, um auf die etwaigen vertraglichen Pflichtverletzungen des Geschäftsführers aufmerksam zu machen. Das LAG München hat die Entscheidung des Arbeitsgerichts bestätigt und damit die Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung festgestellt (vgl. LAG München, Urt. v. 08.07.2009 – 11 Sa 54/09). Der System-administrator hatte die Aufgabe, die vorhandenen Programme bei seinem Arbeitgeber zu warten und zu pflegen. Er war aber nicht befugt, die persönlichen eMails der Geschäftsführung zu lesen, schon gar nicht den Ordner „gesendete Objekte“ planmäßig zu durchforsten. Der Systemadministrator hat damit durch den Missbrauch von Zugriffsrechten in schwerwiegender Weise gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen. Die Entscheidung verdient Zustimmung: Ein Systemadministrator hat durch seine technischen Möglichkeiten i.d.R. Zugriff auf sämtliche sensible Daten seines Arbeitgebers (z.B. interne und externe Korrespondenz bei Zugriff auf die Emailkonten sowie alle persönliche Daten der Mitarbeiter bei Zugriff auf die Personalstelle der Personalabteilung). Er nimmt demnach im Betrieb eine besondere Vertrauensstellung ein. Der Arbeitgeber muss sich darauf verlassen können, dass der Systemadministrator seine Zugriffsrechte nicht missbraucht, um nach Material zu suchen, was andere Arbeitnehmer oder gar die Geschäftsführung belastet. Das „gut gemeinte“ Aufdecken der Kontaktaufnahme zu konkurrierenden Unternehmen darf daher keine Rolle spielen. Da die Kündigung bereits aus diesem Grund wirksam ausgesprochen werden konnte, musste sich das Gericht leider nicht mit einer weiteren spannenden Frage auseinandersetzen: Der Systemadministrator soll auch einen Fernzugriff auf das Laufwerk „Personal“ vorgenommen und private Daten der Mitarbeiter eingesehen haben. Auf dieses Laufwerk konnten nur er und die Personalleiterin mittels Passwort zugreifen. Bei einer reinen Einsicht in private Daten der Mitarbeiter, ohne diese zu kopieren, weiterzugeben oder als belastendes Material zu verwenden, müsste man zu einer Abmahnung oder einer fristgerechten Kündigung als mildere Maßnahmen abgrenzen. Bei diesem Tatbestand greift der Systemadministrator aber auch auf vertrauliche Daten zu und missbraucht seine technisch weit reichenden Möglichkeiten über seine konkrete Arbeitstätigkeit hinaus. Daher erscheint es – bei diesem zugegebenermaßen Grenzfall – auch nicht ausgeschlossen, dass ein Arbeitsrichter bei unserer heutigen sensiblen „Datenlage“ (Steuersünder-CD´s, Datenlecks bei Kreditkartenunternehmen. Krankenkassen und weiteren privatwirtschaftlichen Unternehmen) eine außerordentliche Kündigung annimmt. Quelle: blog-mein-recht-im-netz.de, 16.2.2010 URL zum Artikel: http://blog.mein-recht-im-netz.de/590.aspx
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20:57
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Samstag, 13. Februar 2010Gläserner Nutzer: So sammeln seriöse Firmen private Daten
Ben Edelman, Junior-Professor an der Harvard Business School, Berater von McAfee und bekennender Google-Kritiker machte Ende Januar eine interessante Entdeckung: Die Google-Toolbar telefoniert jede URL, die der Nutzer in seinem Browser aufruft, vollständig nach Hause - und zwar auch dann, wenn der Anwender die Toolbar deaktiviert. Das wies Edelman nach, indem er einen Netzwerk-Sniffer einsetzte. Die Deaktivierung nahm er nicht in der Toolbar selbst vor, da jede Browsererweiterung Befehle wie "Disable" selbst interpretiert und sich einfach nur unsichtbar machen kann, während sie im Hintergrund weiter agiert. Edelman nutzte den Add-on-Manager des Internet Explorer 8, wie er in einem Video zeigt. Dabei erwartete er, dass der Browser bei Deaktivierung keine Informationen an die Google Toolbar weitergibt. Doch weit gefehlt: Was der von ihm eingesetzte HTTP-Sniffer kann, nämlich ohne Wissen des Browsers sämtlichen HTTP-Verkehr aufzeichnen, kann die Google-Toolbar natürlich auch. Für Edelman stand fest, dass dieses Verhalten der Google Toolbar nicht durch die Datenschutzbestimmungen gedeckt ist. Die sagen nämlich aus, dass die vollständige URL nur übermittelt wird, wenn man die sogenannten "erweiterten Funktionen" wie Pagerank oder Sidewiki nutzt. Man könne diese jederzeit deaktivieren, reaktivieren oder einfach nicht verwenden. Offensichtlich fühlte sich der Suchmaschinengigant "erwischt" und besserte seine Toolbar umgehend nach. Am 2. Februar berichtete Edelman in einem Blog-Beitrag für McAfee, dass Google die "nicht einvernehmlichen Übertragungen" eingestellt habe. Für Edelmann bleiben jedoch eine Reihe Fragen: Zum Beispiel, wie so ein "Bug" durch das interne Testing gelaufen sein kann, ohne entdeckt zu werden. Die Antwort auf diese Frage ist einfach: Dass es sich tatsächlich um einen Bug handelt, ist unwahrscheinlich. Es wird wohl eher ein "Feature" gewesen sein. Im Windows-Taskmanager kann man leicht nachschauen, dass die Google-Toolbar einen zweiten Prozess mit dem namens GoogleToolbarNotifier.exe startet. Dieser Prozess agiert unabhängig vom Browser. Alleine ein solches Verhalten sollte sich für ein seriöses Add-on verbieten. Quelle ZDNET, 12.2.2010, Christoph H. Hochstätter URL zum Artikel: http://www.zdnet.de/sicherheits_analysen_glaeserner_nutzer_so_sammeln_serioese_firmen_private_daten_story-39001544-41527184-t.htm
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18:45
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Spion in Spanien wegen Landesverrat verurteiltIn Spanien wurde nun zum ersten Mal seit dem Ende der
Franco-Diktatur 1975 wieder ein Spion verurteilt. Wegen Landesverrat muss der
Ex-Spion Roberto Flórez García für zwölf Jahre in Haft. Dabei handelt es sich
um die mögliche Höchststrafe. Es war das erste Urteil dieser Art seit
Einführung der Demokratie in Spanien, Roberto Flórez García ist der erste
rechtskräftig verurteilte Landesverräter seit über 35 Jahren. 12.2.2010 URL zum Artikel: http://www.spanien-bilder.com/aktuelles_aus_spanien_details6345.htm
Geschrieben von Cornelia Haupt
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18:04
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Freitag, 5. Februar 2010Google ruft GeheimdienstDie Suchmaschine sieht sich Hackern aus China ausgesetzt und bittet den US-Geheimdienst um Hilfe. Ziel der Datendiebstähle war etwa der Quelltext der zentralen Programmiersprache von Google. Wien (mar). Medienberichte über die mächtigste Suchmaschine der Welt thematisieren üblicherweise zweierlei: den wirtschaftlichen Erfolg, der aus ihrem unaufhaltsamen Aufstieg resultiert, und ihren schier unersättlichen Datenhunger. Dass der Internetgigant nun mit dem US-Geheimdienst National Security Agency (NSA) kooperiert, ist allerdings neu. Zwar wollen beide Seiten einen entsprechenden Bericht der „Washington Post“ nicht kommentieren, dennoch zweifeln US-Experten nicht am Wahrheitsgehalt der Meldung. Bereits am 12.Jänner setzte Google einen bemerkenswerten Schritt: Der Konzern ging wegen der jüngsten Angriffe aus dem Cyberspace an die Öffentlichkeit – ebenso wie mehr als 30 andere große Technologiekonzerne in den USA. Ziel der Datendiebstähle waren sensible Daten der Unternehmen oder etwa der Quelltext der zentralen Programmiersprache von Google. Die Operationen waren akribisch vorbereitet und gingen in ihrer Professionalität weit über bisherige Hacker-Attacken hinaus. Auch wenn es kaum endgültige Beweise gibt, glaubt Google genau zu wissen, wer hinter den Angreifern steht: staatliche Stellen Chinas. Mitte Jänner gab der Konzern unter Hinweis auf die Zensur und Hacker-Angriffe seinen Rückzug vom Milliardenmarkt Chinas bekannt. Schlüsselpersonen im Fokus Vor wenigen Tagen berichtete die US-Zeitung „Christian Science Monitor“ von einem anderen spektakulären Fall: Die US-Ölriesen ExxonMobil, Marathon Oil und ConocoPhillips seien systematisch mit maßgeschneiderten Angriffen ausspioniert worden. Man habe es noch nie mit einer so hartnäckigen Art der Computerspionage zu tun gehabt, zitierte die Zeitung die US-Bundespolizei FBI. Das Ziel waren hoch sensible Daten über weltweite Ölfunde, ihre Menge und Wert – also das Ergebnis jahrelanger Arbeit und Investitionen in Millionenhöhe. Der Ausgangspunkt der Angriffe sei vorerst unbekannt, hieß es. Doch auch hier führe mindestens eine Spur nach China. Freilich betreiben nicht nur China und Russland Wirtschaftsspionage – angelsächsische Länder gelten auf dem Gebiet immer noch als führend. Der deutsche Verfassungsschutz registriert eine weltweite Zunahme elektronischer Angriffe. Bei den Angriffen auf Unternehmen Westeuropas sieht die Behörde die Hauptauftraggeber bei den Nachrichtendiensten Chinas und Russlands. Die Operationen sind technisch exzellent vorbereitet und schleusen sich oft gezielt in die persönliche Kommunikation von Schlüsselpersonen ein. China wolle sich bis 2020 als führende Wirtschaftsmacht positionieren, und das sei nur mit „Technologietransfer“ möglich. Auch gebe es bereits Kooperationen zwischen dem Verfassungsschutz und Firmen, die Hilfe suchen, so eine Sprecherin der Behörde gegenüber der „Presse“. Google hat sich dafür echte Profis ausgesucht: Der NSA ist auf Überwachung von Kommunikation spezialisiert. Der größte und am besten finanzierte Geheimdienst der USA war schon immer an Googles Aktivitäten interessiert, doch der Konzern soll selbst bei Terrorfahndungen nach 2001 eine Kooperation verweigert haben. Kritiker des Deals sehen daher nun ein Problem von ganz anderer Seite: Hat ein Geheimdienst seinerseits erst Zugriff auf sensible Nutzerdaten von Google, wird er es nicht bei einer reinen Hilfestellung belassen. ("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.02.2010) http://diepresse.com/home/wirtschaft/international/537627/index.do?_vl_backlink=/home/wirtschaft/international/index.do
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11:49
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Montag, 1. Februar 2010Datenschutz-Agentur auf TwitterWeilheim, 30.01.2010 - Ab sofort können aktuelle Meldungen, Berichte und Hinweise der Datenschutz-Agentur zu allen Datenschutzthemen auch über Twitter unter http://twitter.com/dsagentur empfangen werden. Gerade dieses Medium bietet es an, aktuelle Sicherheitshinweise und Tipps schnell an den Computer-Anwender zu bringen. Folgen Sie der Datenschutz-Agentur unter Twitter oder besuchen Sie die Internetseite des Datenschutz-Unternehmens unter http://www.datenschutz-agentur.de.
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Freitag, 29. Januar 2010Das Telefonat mit dem versierten SchuldnerEs gibt einen Typus Mensch den man je nach Laune etwa als ”versierten Schuldner” oder auch deftiger tituliert.
Telefonate mit Leuten, die es gewohnt sind Anrufe entgegen zu nehmen, die der Eintreibung von Geld dienen sollen, verlaufen meiner Erfahrung nach, fast immer nach einem bestimmten Muster ab, das grob wie folgt aussieht: Phase I: “Einleitung”: Auf das “Hallo” (der versierte Schuldner meldet sie fast nie mit Namen) folgt auf Nachfrage nur eine zögerliche Identitätsbestätigung. Phase II: “Ausrede”: Auf eine bestimmte Forderung angesprochen, folgt meist eine routinierte Antwort, ein Irrtum / das Geld ist bereits längst überwiesen / der Fehler liegt bei der Bank / der Fehler liegt beim Anrufer selbst. Phase III “Aggression”: Steigert der Anrufer nun den Druck mit dem glaubwürdigen Verweis, dass er nun andere Seiten aufziehen werde etc., folgt meist ein Umschlagen des Tones des Schuldners in die aggressive Richtung nach dem Motto der Betrüger ist der Anrufer / der Schuldner werde den Anrufer wg. Nötigung anzeigen etc. Phase IV “Aufgabe”: Zeigt sich der Anrufer nun unbeeindruckt ist das Ende nahe: Der Schuldner wechselt die Rolle auf “streichelweich”, gesteht sein Versäumnis und macht Zusagen der umgehendsten Begleichung aller Forderungen samt Zinsen und Kosten. Phase V “Nachwort”: Verleiht der Anrufer nun am Gesprächsende z.B. der gesetzten Frist nochmals mit einer Drohung Nachdruck (Konsequenz sofortige Klage, Strafanzeige etc.) kommt nicht selten noch ein Statement des Schuldners wie, man würde ja heute noch zur Bank gehen, aber ein schweres Leiden / Betreuungspflichten / mildtätige Aktivitäten / ein Wohnungsbrand hindern den Schuldner gerade im Moment daran. Bei den richtig geschickten Schuldner hat der Anrufer jetzt ein schlechtes Gewissen.
Geschrieben von Cornelia Haupt
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Montag, 4. Januar 2010Verschlüsselte USB-Sticks: Zugriff ohne gültiges KennwortSoftware-Update verhindert künftige Angriffe 26C3 Die Sicherheitsspezialisten von Syss haben Fehler bei verschlüsselten USB-Sticks gefunden, die dazu führen, dass Angreifer ohne gültiges Kennwort auf die Daten auf den USB-Sticks zugreifen können. Beide Produkte sollen eigentlich besonders sicher sein. Gefunden wurden die Fehler in speziellen USB-Sticks von
Sandisk und Kingston, die jeweils nach dem FIPS-Standard der NIST für den
Einsatz beim US-amerikanischen Militär sowie bei der US-amerikanischen
Regierung zertifiziert wurden. Nach Syss-Angaben
lässt sich die Kennwortüberprüfung beider Produkte leicht aushebeln. Denn beide
USB-Sticks setzen auf eine Software-Lösung, die den Zugriff auf die Daten auf
dem Speichermedium freigibt. Eine Hardware-Verschlüsselung bieten beide Geräte
nicht. Quelle: Golem.de, 30.12.2009 URL zum Artikel: http://www.golem.de/0912/72131.html
Geschrieben von Cornelia Haupt
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20:58
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Donnerstag, 31. Dezember 2009Digitalkameras 2010: Der Megapixelwahn flaut abTrends im Digital-Imaging-Markt Abrüstung ist angesagt. Jahrelang ist die Fotobranche neuen Megapixelrekorden hinterhergerannt, das ist langsam vorbei. Weniger ist mehr, heißt jetzt die Devise. Das gilt allerdings nicht für die Lichtempfindlichkeit, hier wurde das Rennen gerade erst eröffnet. Die neuen Kameras dringen in Bereiche vor, die bislang Restlichtverstärkern vorbehalten waren. Die digitalen Spiegelreflexkameras (DSLR) belegen
mittlerweile das Preissegment vom Einsteiger bis zum Profi und bekommen mächtig
Konkurrenz aus einem ganz neuen Bereich. Spiegellose Kompaktkameras mit
Wechselobjektiven, die den Einsteigermodellen unter den DSLRs in puncto
Bildqualität fast ebenbürtig, dabei aber viel kleiner und leichter sind, haben
die Bühne betreten. Die neuen Modelle werden schneller fokussieren als die erste
Generation und mit besseren Displays und Suchern ausgestattet sein. Die sind
derzeit noch das größte Manko. DSLRs auf Lichtsuche Kompaktkameras mit weniger Megapixeln? Quelle: Golem.de, 25.12.2009 URL zum Artikel: http://www.golem.de/0912/71869.html
Geschrieben von Cornelia Haupt
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Dienstag, 22. Dezember 2009Gut essen in Wien ... JA! ... JO9... Johannesgasse 9 im ErstenMan spürt, das Team von JO9 ist bemüht qualitativ hochwertige und abwechslungsreiche Speisen anzubieten. Auch die vegetarischen Freunde kommen nicht zu kurz! ![]()
Geschrieben von Cornelia Haupt
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Donnerstag, 17. Dezember 2009"der detektiv" - Inhalt der Dezember Ausgabe 2009Die Wahrheit ist eine eiskalte GeliebteDr. Mark Benecke, Kriminalbiologe und einer von 20 Spezialisten weltweit, hält in Wien einen ganztägigen Vortrag zum Thema „Kriminalbiologie - Forensic Science in der gerichtlichen Beweisführung“. Von Cornelia Haupt, MSc., http://www.detektiv.atFeuerteufel am ArbeitsplatzDas Ziel dieses Beitrages ist es an ausgesuchten Fallbeispielen, die der Autor allein im letzten Jahr zu ermitteln hatte, auf das bekannte jedoch oft nicht erkannte Problem „Brandstiftung von Mitarbeitern in Unternehmen“ hinzuweisen und schlaglichtartig die unterschiedlichen Täter, Motive, Tatmittel sowie Vorgehensweisen zu beleuchten. Von Frank D. Stolt nachgefragt …Der lebende Beweis Prof. Kathrin Yen hat die erste klinisch-forensische Ambulanz in Österreich ins Leben gerufen. Die Ambulanz ist eine Untersuchungsstelle für Menschen jeden Alters, die von körperlicher und sexueller Gewalt, Kindesmissbrauch oder Kindesmisshandlung betroffen sind. Von Georg Krasser Risikofaktor MenschMitarbeiter als potenzielle Gefahrenquelle Die Ursachen für Gefährdungen, die im Unternehmen selbst wurzeln, werden in der Regel unterschätzt. Gerade aber im Dienstleistungsbereich, wo es primär auf die Arbeitskraft „Mensch“ ankommt, kann vom Mitarbeiter Gefahr ausgehen. Von Cornelia Haupt, MSc., http://www.detektiv.at Short CutsAlibi durch Facebook McCanns von Detektiv betrogen Festnahmen in der Causa Flick Oskar und die Detektive Natascha Kampusch Dokumentation Verhandlung im Fall Kampusch Recht ÖsterreichKrankenstand: Kino ja, Fensterputzen nein Büroservice der WKW Recht DeutschlandBeweisverwertungsverbot bei mitgehörten Telefongesprächen Diözese kündigt Behinderte wegen unehelicher Beziehung Fristlose Kündigung rechtens Edeka Spitzelskandal Unternehmer muss Wettbewerber Detektivkosten ersetzen Hehler haftet für Detektivkosten Online-Sammlung von Datenschutz-Verstößen Recht SchweizDürfen Mitarbeiter mit einer Videokamera überwacht werden? Detektiv entlarvte IV-Rentnerin Digipix NewsCanon-USB Stick Canon EOS 1D Mark IV Anschauungsmaterial Aiptek Pencam Trio HD Canon EOS 1D Mark IV SpytalkProzess gegen Ex-Geheimdienst-Mitarbeiter Luxemburgischer Geheimdienstler wird Sicherheitschef bei Siemens USA bezahlten angeblich Lockerbie-Zeugen BuchtippsTodesermittlung: Befundaufnahme &
Spurensicherung Ein praktischer Leitfaden für Polizei, Juristen und Ärzte Martin Grassberger , Harald Schmid Gläserne Belegschaften? Das Handbuch zum Arbeitnehmerdatenschutz Wolfgang Däubler Betrug in der Kraftfahrzeugversicherung Norbert Meschkat / Ralf Nauert Observation Praxisleitfaden für private und behördliche Ermittlungen Klaus-Henning Glitza Die Grenzen der Gestaltungsmöglichkeiten im
Internationalen Steuerrecht (für Österreich) Michael Lang, Josef Schuch, Claus Staringer 36. Ottensteiner Fortbildungsseminar aus
Strafrecht und Kriminologie Schriftenreihe des Bundesministeriums für Justiz – Band 138 Bundesministerium für Justiz (Hg.) Schwarzgeld richtig legalisieren Wege zurück in die Steuerehrlichkeit Anton-Rudolf Götzenberger Tatort Kinderseele Sexueller Mißbrauch und die Folgen Max H. Friedrich Giftmord Gerichtschemiker in ihrem Element Helga Schimmer Warum man Spaghetti nicht durch zwei teilen
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