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Sonntag, 8. August 2010Ex-Geheimdienstmitarbeiter suchen Stelle via XingStrafe nach Stellensuche im Internet Zwölf deutsche Ex-Geheimdienstler suchten im Jobkontaktnetzwerk Xing eine neue Stelle und verrieten dabei Staatsgeheimnisse. Im Fall der Xing-Jobprofile könnte es sich laut dem Deutschen Beamtenbund um Vergehen des Landesverrats oder um die Preisgabe von Staatsgeheimnissen handeln. Zwölf ehemalige Mitarbeiter des deutschen Bundesnachrichtendienstes (BND), die sich im Internet um eine neue Stelle beworben haben, müssen mit scharfen beamtenrechtlichen Konsequenzen rechnen. Möglicherweise drohen ihnen der Verlust von Pensionsansprüchen oder sogar eine Haftstrafe, wie Bild.de unter Berufung auf das deutsche Kanzleramt und den Bundesnachrichtendienst berichtete. Demnach suchten die früheren Geheimdienstmänner bei dem Internet-Jobkontaktnetzwerk Xing eine neue Stelle. Dabei verwiesen sie auf ihre frühere Geheimdienst-Mitarbeit und machten detaillierte Angaben zu ihrer Tätigkeit für den BND. BND-Sprecher David von Kiedrowski sagte laut der Online-Zeitung: "Mitarbeiter unseres Hauses sind auch nach Beendigung der Tätigkeit zu Stillschweigen über ihnen dienstlich bekanntgewordene Angelegenheiten verpflichtet." Das umfasse sowohl Erkenntnisse aus der Arbeit als auch die Funktion des Mitarbeiters beim Bundesnachrichtendienst selbst. Zulässig sei nur die Angabe des Dienstherrn BND, etwa in Bewerbungsverfahren, sagte Kiedrowski. Aus dem Kanzleramt in Berlin hieß es dazu laut Bild.de: "Beamte des BND haben - auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses - Verschwiegenheit über dienstliche Angelegenheiten zu bewahren." Das gelte auch für alle übrigen Angestellten und freien Mitarbeiter, die eine Vertraulichkeitserklärung unterschrieben haben. Landesverrat Der Deutsche Beamtenbund (DBB) rechnet mit harten Sanktionen gegen die ehemaligen BND-Mitarbeiter. Im Fall der Xing-Jobprofile könnte es sich laut DBB um Vergehen des Landesverrats oder um die Preisgabe von Staatsgeheimnissen handeln. Das hätte gravierende Konsequenzen. "Sind die entsprechenden Tatbestände erfüllt, liegt das Strafmaß bei Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren", sagte DBB-Sprecherin Britta Ibald. Auch der Verlust der Pensionsansprüche könnte nach Angaben des Beamtenbundes drohen. Kurier vom 07.08.2010 10:55 | apa, afp | bib http://kurier.at/karrieren/bewerbung/2022257.php Trackback: http://weblog.derdetektiv.at/archives/2114-Ex-Agenten-im-Internet-auf-Jobsuche.html
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22:22
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Freitag, 6. August 2010Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Gerichtspsychiater HallerInnsbrucker Anklagebehörde prüft Vorwurf des Betrugs, der Verleumdung und der Falschaussage Innsbruck - Bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck sind Ermittlungen gegen den renommierten Vorarlberger Gerichtspsychiater Reinhard Haller anhängig. Das bestätigte Behördensprecher Hansjörg Mayr. Es geht um den Vorwurf des Betrugs, der Verleumdung und der Falschaussage. Für Haller, der zu den Anschuldigungen bisher nicht vernommen wurde, gilt die Unschuldsvermutung. "Es ist einerseits der Vorwurf erhoben worden, dass Doktor Haller seine Gutachten nicht richtig macht. Daneben wird behauptet, dass er Tests verrechnet hat, die er gar nicht durchgeführt hat. Das wird nun von uns überprüft", sagte Mayr. Wie der Sprecher darlegte, sei Haller vom Gerichtsgutachten-Geschädigten-Verband (GGGV) zur Anzeige gebracht worden. Haller habe seinerseits den Anwalt des GGGV angezeigt, "weil er behauptet, dieser habe in einem Zivilverfahren unrichtige Behauptungen aufgestellt". Betrugsvorwurf Der Betrugsvorwurf, den der Gerichtsgutachten-Geschädigten-Verband (GGGV) gegen Reinhard Haller erhebt, bezieht sich auf zwei Fälle, in dem der Gerichtspsychiater im Rahmen seiner gutachterlichen Tätigkeit der Justiz den sogenannten Minnesota Multiphasic Personality Inventory (MMPI)-Persönlichkeitstest verrechnet haben soll, der ein gängiges Hilfsmittel bei der Untersuchung der Persönlichkeitsstruktur von psychisch Kranken darstellt. Der vor rund 80 Jahren in den USA entwickelte Test umfasst an die 570 Items und dauert zwei bis drei Stunden. Laut GGGV soll Haller jedoch in den beiden Fällen das Psychopathologische Kurzverfahren (PPKV) - eine abgespeckte Variante, die nur 72 Items enthält - angewandt haben, das maximal 15 Minuten in Anspruch nimmt. Dennoch habe Haller jeweils den kostspieligeren MMPI-Test abgerechnet. Stellungnahme Unterdessen hat Haller erstmals zum nicht rechtskräftigen Urteil des Landesgerichts Innsbruck Stellung genommen, demzufolge behauptet werden darf, dass ein von ihm abgegebenes Prognose-Gutachten einen "Kunstfehler" darstellt, da es "schwere Mängel" aufweise. Der verlorene Prozess kratze an seinem Ruf, sagte der Gutachter am Freitag in einem Interview mit dem ORF-Vorarlberg. Es sei ein Fehler gewesen, den Prozess anzustrengen. "Gerade in Pressesachen" sei es häufig so, dass man in der ersten Instanz "Probleme habe", weil es hier nur auf die subjektive Wertung des Richters ankomme. "Ich bin fachlich absolut zuversichtlich, dass man in der zweiten Instanz überzeugen kann. Juristisch gibt es nach Auskunft meiner Anwälte genügend Anhaltspunkte, um dieses Urteil richtig stellen zu lassen", deponierte Haller. Gegenüber den "Vorarlberger Nachrichten" erklärte Haller, er habe für sein Gutachten "psychiatrische, klinische Methoden angewandt - explorieren, psychopathologische Befunde und so weiter". Die von ihm eingesetzten projektiven Tests, die zumindest Teile der Wissenschaft für überholt halten, wären "nur Hilfsbefunde, auch deshalb, weil sie fälschungsanfällig sind. Diese Tests werden nur zusätzlich, quasi als Fleißaufgabe, gemacht." (APA) Quelle: Der Standard, 06. August 2010, 15:56 URL zum Artikel: http://derstandard.at/1280984149024/Staatsanwaltschaft-ermittelt-gegen-Gerichtspsychiater-Haller
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20:04
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Mittwoch, 4. August 2010Julia Kührer: Altersmorphing soll neue Hinweise bringenFoto der Universität Freiburg zeigt Julia Kührer als 20-jährige Frau
Sachdienliche Hinweise richten Sie bitte an das Bundeskriminalamt unter der Telefonnummer 01 24836 85025. Rückfragehinweis: Mag. Alexander Marakovits, Leiter der kriminalpolizeilichen Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit, Tel.: 01 664 813 21 00 Helmut Greiner, Oberst, Pressesprecher des Bundeskriminalamts, Tel.: 01 664 813 21 28
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Tschechien: Spione aus Versehen enttarntTschechische Forscher stellten die Namen, Passfotos und Lebensläufe von Agenten des Landes ins Netz. Sehr zum Ärger des Geheimdienstes. Einige Wochen lang merkte niemand etwas: Frei zugänglich standen in Tschechien die Namen von Agenten des Militär-Geheimdienstes im Netz, inklusive Tarnnamen, Passfoto und Lebenslauf, veröffentlicht von einer staatlichen Behörde. An die tausend Namen umfasste die Liste, bevor das Leck auffiel. „Ein unglaubliches Versagen“, schimpfen tschechische Sicherheitsexperten. (...) Weiterlesen Quelle: Frankfurter Rundschau, 3.8.2010, Kilian Kirchgeßner URL zum Artikel: http://www.fr-online.de/panorama/spione-aus-versehen-enttarnt/-/1472782/4529542/-/index.html
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Security aus der Angreifer-Perspektiveentrada lädt zur Hacking Night am 2. September 2010 in PaderbornAm 2. September veranstaltet die entrada Kommunikations GmbH in Paderborn die
erste entrada Hacking Night für Systemhäuser und Security-Integratoren. Unter
Anleitung von Ethical Hacker Martin Dombrowski werden die Teilnehmer die Welt
der IT-Security aus der Perspektive des Angreifers kennen lernen. Als Key Note
Speaker referiert Wilfried Karden, IT-Security-Experte des nordrhein-westfälischen
Innenministeriums, über die neuesten Erkenntnisse in Sachen
Wirtschaftsspionage.
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08:13
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Montag, 2. August 2010iPhone 4: Hacker ermöglichen Jailbreak im BrowserEin Desktopsystem wird nicht benötigt. Das Entsperren klappt mit allen Versionen von iPhone und iPod Touch ab iOS-Version 3.1.2. iPad-Anwender mit aktueller Firmware 3.2.1 müssen sich noch gedulden. Das iPhone Dev Team hat eine Website zum Entsperren des Apple iPhone veröffentlicht. JailbreakMe.com kann das Gerät im Mobilbrowser Safari für die Nutzung beliebiger Apps und in beliebigen Mobilfunknetzen freischalten. Eine Installation oder Modifikation per PC ist nicht nötig. (...)
Quelle: ZDnet, 02.08.10, 09:52 Uhr, Steven Musil, Florian Kalenda URL zum Artikel: http://www.zdnet.de/news/mobile_wirtschaft_iphone_4_hacker_ermoeglichen_jailbreak_im_browser_story-39002365-41535626-1.htm
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18:46
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Unternehmen: Klopapier teurer als E-Mail-SecurityZehn Prozent verzichten aus Kostengründen auf wirksamen Schutz München/Berlin (pte/31.07.2010/06:00) - Noch immer geben Unternehmen mehr für Toilettenpapier als für E-Mail-Sicherheit aus. Wie eine Berechnung des Messaging-Spezialisten Retarus http://www.retarus.de zeigt, verbraucht ein Angestellter jährlich im Schnitt 24 Rollen für 37,50 Euro. Wird die Hälfte des Gesamtbedarfs während der Arbeitszeit verbraucht, entstehen Kosten von 18,75 Euro im Jahr oder 1,50 Euro im Monat. Die Aussage, Managed Services für E-Mail-Sicherheit sind zu kostspielig, lässt Retarus-Sprecher Peter Kopfmann gegenüber pressetext nicht gelten. "Ohne die Archivierung kostet die Dienstleistung pro User nur zwischen einem und maximal 1,30 Euro im Monat." "Produktivitätsbremse" Spam
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13:51
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Donnerstag, 10. Juni 2010Social Network: Mutter findet entführte Kinder bei FacebookFacebook: Mutter spürt entführte Kinder über Social Network auf Eine Mutter aus dem US-Staat Kalifornien hat ihre vor 15 Jahren vom Vater entführten Kinder mit Hilfe von Facebook wiedergefunden. Die Kinder, die heute im Teenager-Alter sind, wollen von ihrer Mutter aber nichts mehr wissen. San Bernardino - Mit Hilfe des sozialen Netzwerks Facebook hat eine Mutter aus Kalifornien ihre seit 15 Jahren vermissten Kinder wiedergefunden. Der Vater hatte die Kinder 1995, als die beiden zwei und drei Jahre alt waren, entführt, wie der stellvertretende Bezirksstaatsanwalt Kurt Rowley in San Bernardino erklärte. Der Mutter zufolge erhielt sie damals, wenige Tage nach dem Verschwinden ihrer Kinder, einen Anruf von deren Vater: Die Kinder seien in Mexiko, und sie werde sie nie wiedersehen. Viele Jahre später suchte die Mutter nun nach dem Namen ihrer Tochter bei Facebook und fand schließlich deren Profil. Aus Behördenkreisen verlautete, inzwischen habe der Staat Florida das Sorgerecht für das heute 17 Jahre alte Mädchen und den 16-jährigen Jungen. Die Polizei in Florida nahm den Vater im vergangenen Monat nach einem Hinweis der Mutter wegen Entführung fest, wie Rowley der Zeitung "San Bernardino Sun" sagte. Der Zeitung zufolge hatte die Mutter mit ihrer Tochter über deren Facebook-Seite Kontakt aufgenommen und eine Zeitlang mit ihr kommuniziert. Unter anderem habe sie ihrer Tochter ein Foto zukommen lassen, das die Eltern und die Kinder gemeinsam zeigte. Die Tochter erklärte jedoch, sie sei mit ihren derzeitigen Lebensumständen zufrieden und wünsche keinen erneuten Kontakt zu ihrer Mutter, über die der Vater sehr schlecht gesprochen habe. Bezirksstaatsanwalt Rowley zufolge hatten die beiden Kinder eine andere Frau für ihre Mutter gehalten. Die Facebook-Seite der Tochter verschwand nach wenigen Tagen, doch die Anhaltspunkte aus der Online-Konversation reichten aus, um Vater und Kinder ausfindig zu machen. Der Vater sei am 26. Mai an einer Bushaltestelle verhaftet worden, berichtet die "Sun Bernardino Sun". Ein mit dem Fall befasster Polizist sagte der Zeitung: "In den 22 Jahren, die ich in Montclair arbeite, ist dies der erste derartige Fall, von dem ich höre." Es sei allerdings "unglücklich, dass es 15 Jahre gedauert hat, die beiden zu finden". Dem Vater der Kinder drohen nun Anklagen wegen Menschenraub und Kindesentführung in zwei Fällen. cis/APN URL zum Artikel: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,698981,00.html Quelle: Spiegelonline, 6.6.2010
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09:57
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Mittwoch, 14. April 2010Facebook: Anonymität als IllusionNutzer von Sozialen Netzwerken wie Facebook und Xing fühlen sich großteils sicher im Netz, wenn sie ihre privaten Daten nicht mit der Öffentlichkeit teilen. Forscher an der TU Wien haben es aber geschafft, Nutzer über ihre Gruppenzugehörigkeit und den Verlauf ihres Webbrowsers zu identifizieren. ORF.at hat mit dem Forscher Gilbert Wondracek über die Gefahren und Möglichkeiten gesprochen, sich davor zu schützen. Soziale Netzwerke werden von immer mehr Menschen genutzt, und die Datensammlungen, über die die Betreiber verfügen, wachsen stetig. Doch nicht nur die Anbieter entsprechender Dienste wissen, wer man ist. Einem vierköpfigen Expertenteam von der TU Wien, dem Institut Eurecom und der Unversität von Kalifornien ist es gelungen, Nutzer anhand ihrer Gruppenzugehörigkeit in Sozialen Netzwerken zu identifizieren. "Der User hinterlässt mit seinem Browser Spuren, wenn er Soziale Netzwerke verwendet. Der Browser speichert im Verlauf einer Sitzung jedes Detail eines Website-Besuchs ab, darunter auch den Besuch von bestimmten Gruppen. Das merkt der Nutzer nicht wirklich, der Browser merkt sich das aber sehr wohl", sagte Wondracek gegenüber ORF.at. "History Stealing"-Lücke seit zehn Jahren bekannt Bei der Attacke wird daher eine seit dem Jahr 2000 bekannte Sicherheitslücke namens "History Stealing" ausgenutzt. Um bereits besuchte Links auf Websites hervorzuheben, müssen Websites auf die Besuchshistory der Browser zurückgreifen, in der die bisherigen Wege des Nutzers durchs Web auf dessen Computer aufgezeichnet sind. Bei der Attacke werden Daten, die vom Angreifer mittels Webcrawling erhoben wurden, mit besagter Browser-History abgeglichen. So lässt sich meist - zumindest in 42 Prozent der Fälle - ein Nutzer eindeutig identifizieren, da selten zwei Nutzer exakt die gleichen Gruppenmitgliedschaften aufweisen. So funktioniert der Angriff: Beim Deanonymisierungsangriff der Forscher, der im Jänner 2010 erstmals erfolgreich durchgeführt wurde, werden Soziale Netzwerke mit einem Webcrawler durchforstet und nach Nutzergruppen und den dazugehörigen Mitgliedern gesucht. Diese Daten werden in einer Datenbank gespeichert. Als nächster Schritt müssen die Ausführenden die Personen zum Besuch einer bestimmten Website bewegen, auf der ein JavaScript-Programm läuft, das die vorher mit dem Webcrawler gesammelten Link-Adressen im Browserverlauf des Nutzers sucht. Dieser Prozess dauert nur wenige Sekunden. Das Gruppenprofil wird mit der Nutzerdatenbank des Webcrawlers verglichen, und es wird festgestellt, in welchen Gruppen der Nutzer aktiv ist. Dieser Prozess wird so lange durchgeführt, bis am Ende im Idealfall nur ein Nutzer übrig bleibt, der über seinen Profilnamen identifizierbar wird. Das ist laut einem technischen Bericht der Forscher in 42 Prozent aller Fälle möglich. Link: Technical Report: A Pratical Attack to De-Anonymize Social Network Users (PDF)
(futurezone/Barbara Wimmer) URL zum Artikel: http://futurezone.orf.at/stories/1644047/ Quelle: ORF Futurezone, 14.4.2010
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09:11
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„James Bonds“ sind zu alt für Facebook und Twitter Britischer Geheimdienst: MI5 entlässt Agenten...weil sie keine Ahnung von sozialen Netzwerken haben! Uhren mit Sprengfunktion, Schleudersitze im Auto, ein schwer bewaffneter Ein-Mann-Hubschrauber: Geheimagent James Bond ist bekannt für seine extravagante Ausstattung. Bloß der Kommunikationstechnik hinkt „007“ stets hinterher. Für den Agenten aus der bekannten Filmreihe ist es das höchste aller technischen Gefühle, geheime Telefongespräche zu verschlüsseln! In der Realität sieht das offenbar nicht anders aus: Der britische Inlandsgeheimdienst MI5 will laut einem jetzt veröffentlichten Geschäftsbericht zahlreiche altgediente Agenten entlassen, weil sie sich im Umgang mit sozialen Netzwerken wie Facebook zu schlecht auskennen! Vor allem Agenten aus der „James-Bond-Generation“ sollen betroffen sein: MI5-Mitarbeiter, die im Kalten Krieg aktiv waren und womöglich unzählige gegnerische Spione enttarnt, aber nicht viel Ahnung von Facebook und Twitter haben! MI5-Generaldirektor Jonathan Evans: „Manche der jetzigen Mitarbeiter entsprechen vielleicht nicht ganz dem künftigen Anforderungsprofil.“ Geheimdienste setzen bei der Verbrecherjagd auch auf moderne Hilfsmittel wie soziale Netzwerke. Vor allem islamistische Terroristen sollen vermehrt über das Internet ihre Anschläge planen! Agenten sollten daher imstande sein, solche Aktivitäten zu überwachen, so Evans. Vor allem im Vorfeld und während der Olympischen Spiele 2012 in London müssten Verdächtige auch im Internet kontrolliert werden können. Der MI5 will nicht nur alte Agenten entlassen, sondern auch neue Cyber-Spezialisten einstellen. „Wir brauchen Leute aus allen Gesellschaftsschichten, die viele Sprachen sprechen und bestimmte technische Fähigkeiten beherrschen“, sagt Generaldirektor Evans. Mehr als 3500 Agenten arbeiten beim britischen Inlandsgeheimdienst. Nach den aktuellen Entlassungen soll bis zum nächsten Jahr auf 4100 Mitarbeiter aufgestockt werden. Quelle: Bild.de, 12.4.2010 URL zum Artikel: http://www.bild.de/BILD/news/2010/04/12/james-bond-ist-zu-alt-fuer-facebook-und-twitter/britischer-geheimdienst-mi5-entlaesst-agenten.html
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08:38
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Montag, 12. April 2010Cyberspionagering brach in den Rechner des Dalai Lama einKanadische Forscher legen neuen Information-Warfare-Monitor-Report vor Die IT-Sicherheitsexperten des Citizen Lab in Kanada haben acht Monate lang die Aktivitäten eines Cyberspionagerings beobachtet. Er soll von China aus geheime Raketenpläne aus Indien erbeutet und die E-Mail-Korrespondenz des Dalai Lamas mitgelesen haben. Forscher des Citizen Lab an der University of Toronto wollen
Beweise dafür haben, dass chinesische IT-Experten Computernetzwerke der
Regierung in Indien, die Büros des Dalai Lama und Institutionen der Vereinten
Nationen angegriffen haben. Die Angriffe sollen ihren Ursprung in der
westchinesischen Stadt Chengdu haben. Für den Report mit dem Titel Information Warfare Monitor haben Experten aus Kanada und
den USA über acht Monate einen Cyberspionagering beobachtet. Quelle: golem.de, 7.4.2010 URL zum Artikel: http://www.golem.de/1004/74312.html
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11:02
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Donnerstag, 8. April 2010Das Bundeskriminalamt (BK) Österreich auf FacebookMontag, 29. März 2010Mein Job beim Big BrotherInternet-Überwacher lassen sich bei ihrer Arbeit nicht gern über die Schulter schauen. Für Technology Review gewährte ein Insider einen Blick hinter die Kulissen.
Dieser Text ist der Print-Ausgabe 03/2010 [1] von Technologie Review entnommen. Das Heft kann, genauso wie die aktuelle [2] Ausgabe, hier [3] online portokostenfrei bestellt werden.
"Mein Job beim Big Brother" vollständig lesen
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19:00
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Sonntag, 28. März 2010Londoner Polizei überwacht Internet-CafesBesitzer werden zur Meldung von Verdächtigen verpflichtet London (pte/27.03.2010/13:30) - Die britische Polizeibehörde Metropolitan Police Service (MPS) http://www.met.police.uk setzt in ihrem Kampf gegen terroristische Bedrohungen auf eine neue Taktik. Im Zentrum des Interesses stehen dabei vor allem die Betreiber von Internet-Cafes, die in Zukunft dazu verpflichtet werden sollen, die Online-Aktivitäten ihrer Kunden zu überwachen. Falls sich diese auf einschlägigen Seiten im Web betätigen oder in sonst irgendeiner Art und Weise in Verdacht geraten, die Innere Sicherheit des Landes zu gefährden, soll so schnell wie möglich die Polizei informiert werden, um potenzielle Bedrohungen rechtzeitig abwenden zu können. "Bei der Internet-Cafe-Initiative geht es nicht darum,
Leute zu verhaften", zitiert BBC News aus einer aktuellen
MPS-Stellungnahme. Die geplante Überwachung der Besucher solcher Lokale sei
vielmehr als Teil einer präventiven Strategie unter dem Titel "Preventing
Violent Extremism" zu sehen, die Menschen davon abhalten soll, Terroristen
zu werden oder zu unterstützen.
Geschrieben von Cornelia Haupt
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19:22
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Samstag, 20. März 2010Kriminell dumm: 'Ndrangheta-Killer nach Facebook-Posting gefasstDer Polizei in Süditalien ist ein gefürchteter Profikiller ins Netz gegangen. Einst tötete Pasquale "Scarface" Manfredi einen rivalisierenden Gangsterboss mit Hilfe einer Bazooka - nun verriet er der Polizei seinen Aufenthaltsort mit einem Facebook-Posting. Mit Kriegswaffen kannte er sich aus - mit moderner Kommunikationstechnologie offenbar nicht ganz so gut. In Kalabrien hat die Polizei den 33-jährigen Pasquale Manfredi, genannt "Scarface", gefasst. Der Berufskiller hatte sich durch allzu soziale Aktivitäten verraten: Weil er für ein Facebook-Posting einen Internet-USB-Stick verwendete, konnten Fahnder seinen Aufenthaltsort ermitteln. In der Nacht von Sonntag auf Montag schlug ein Sondereinsatzkommando in dem Örtchen Isola Capo Rizzuto in Süditalien zu. Inwieweit Facebook und der Mobilfunkanbieter des Killers an der Verhaftung beteiligt waren, wurde nicht mitgeteilt. Die Ortung von Manfredis mobilem Internetzugang führte die Beamten italienischen Zeitungsberichten zufolge zu einem dreistöckigen Gebäude in dem Ort nahe der Mittelmeerküste. Manfredi, der sich in einer Wohnung im zweiten Stock aufgehalten hatte, versuchte noch, über die Hausdächer zu entkommen, wurde von Polizisten aber gestellt und verhaftet. Der Killer und lokale Boss des sogenannten Nicoscia-Clans der kriminellen Organisation 'Ndrangheta stand auf einer Liste der 100 meistgesuchten Verbrecher Italiens. Nun muss sich der Mann, den man nach der Hauptfigur von Brian de Palmas Film-Klassiker "Scarface" nannte, vor Gericht verantworten. Neben Waffenhandel, Erpressung und anderen Straftaten wirft man ihm auch mindestens zwei Morde vor: Unter anderem soll Manfredi an der Tötung des rivalisierenden Clanchefs Carmine Arena beteiligt gewesen sein - der wurde im Oktober 2004 mit Hilfe eines Raketenwerfers und mehrerer Kalaschnikows umgebracht. Arenas gepanzerte Limousine konnte ihn vor den schweren Waffen nicht schützen: Das Killerkommando hatte drei Raketen auf seinen Wagen abgeschossen, bevor sie ihr Opfer mit automatischen Waffen niederstreckten. Manfredi soll sogar eine Spezialausbildung für die Handhabung von Kriegswaffen bekommen haben - finanziert von seinem 'Ndrangheta-Clan, der damals mit dem Arena-Clan im Krieg lag. cis/dpa Quelle: Spiegel.de, 16.3.2010 URL zum Artikel: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,683882,00.html
Geschrieben von Cornelia Haupt
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09:38
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Mittwoch, 10. März 2010Abmahnbetrug mit PaysafecardEin bisher unbekannter Täter nutzt die Bereitschaft von Internetnutzern, bei Porno-Vorwürfen auch schuldlos zu zahlen Pornografische Werke sind der Bereich, in denen die
Abmahnmaschinerie am geschmiertesten läuft. Das hat mehrere Gründe: Zum einen
können die Abmahner im Gegensatz zu anderen Film- oder Musikgenres mit
zusätzlichen Ermittlungen wegen Verstößen gegen den Nun nützte ein Betrüger den Ruf einer Rechtsanwaltskanzlei
und die Möglichkeit zum anonymen Zahlen. Er schrieb offenbar ausschließlich an
männliche Personen, deren Adressen er im Internet fand - darunter auch
Telepolis-Leser, die uns das Schreiben weiterleiteten. Der Brief wurde per
Email verbreitet, enthielt aber auch die zur Emailadresse gehörige Postadresse
des Empfängers. Neben dem Absender "anklage@kanzlei-knil.de" sind in
dem Schreiben auch andere Adressen mit dieser Endung aufgeführt. Die
dazugehörige Domain existiert und ist laut Das mit einer persönlichen Anrede und dem Betreff "Klage wegen Urheberrechtsverletzung pornografischen Materials" versehene Schreiben orientiert sich in seinen Formulierungen am Text echter Porno-Massenabmahnungen, enthält aber mehr Rechtschreib-, Grammatik- und Kommafehler. Im Text wird behauptet, der Empfänger habe sich "durch das Herunterladen urherberrechtlich [sic] geschützer [sic] Werke [...] laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit §§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht". Für den Internetanschluss des Empfängers, so die Mail, seien nämlich mehrere nicht näher genannte "Downloads von pornografischen [sic] Videomaterial und musikalischen Werken dokumentiert worden". Diese in einem "sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk" durchgeführten Downloads seien Urheberrechtsverletzungen, weil an den nicht spezifizierten Werken die Firma Videorama ausschließliche "Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG" habe. Die Essener Firma Videorama GmbH ist neben Magmafilm der bekannteste deutsche Pornografieanbieter, was für einen hohen Wiedererkennungswert bei den Angeschriebenen sorgen dürfte. Bei dem Unternehmen konnte bisher noch niemand für eine Stellungnahme erreicht werden. Die in dem Schreiben aufgestellte Behauptung, es würde sich bei dem Material um "geschützte Werke gemäß § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG" handeln, wäre selbst bei einer echten Pornoabmahnung mit Vorsicht zu genießen. Ob der häufig doch sehr vorhersagbaren Gestaltung der Geschlechtsakte die für einen Urheberrechtsschutz notwendige Schöpfungshöhe zukommt, oder ob bloße Leistungsschutzrechte beansprucht werden können, ist eine Frage, bei der Gerichte möglicherweise durchaus anders entscheiden würden, als von echten Anwälten ebenso wie von Betrügern behauptet. Dokumentiert worden sei die Urheberrechtsverletzung von einem Dienstleister, der "die einschlägigen Tauschbörsen im Internet technisch beobachtet und die IP-Adresse von Verletzern feststellt". Mit der IP-Adresse sei bei der Staatsanwaltschaft Essen Strafanzeige gegen den Empfänger der Mail gestellt worden, die über eine Anfrage beim - nicht näher spezifizierten - Provider des Empfängers der Mail dessen Namen und Adresse feststellte. Durch Einsicht in die Ermittlungsakte sei die Kanzlei dann an die persönlichen Daten gelangt. Weil die Staatsanwaltschaft Essen der Mail zufolge "gerade bei pornografischen [sic] Material und musikalischen Werken" ein "großes Interesse" daran habe, "jeden Nutzer genau zu überprüfen", mache man dem Empfänger das folgende "Angebot":
Dafür müsse man aber den "Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 01.03.2010 sicher und unkompliziert mit einer Paysafecard [...] bezahlen." "Eine Paysafecard", so das Schreiben weiter, sei die "sicherste Bezahlmethode im Internet und für jeden Bürger anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben." Den 16-stelligen Pin-Code der 100 Euro Paysafecard müsse der Empfänger der Mail nur an die Email-Adresse "zahlung@kanzlei-knil.de" schicken, wo man sie anhand der Absenderadresse zuordnen könne. Würde die Zahlung nicht innerhalb der gesetzten Frist eingehen, so die Mail, dann würde das Schreiben "nochmals auf dem normalen Postweg" zugestellt und "das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen" eingeleitet. Über die in dem Betrugsversuch zusätzlich aufgeführte Kontonummer 8 40 10 11 55 wollte man bei der als Bankverbindung aufgeführten Sparkasse Regensburg keine Auskunft geben. Quelle: Telepolis, 1.3.2010, Peter Mühlbauer URL zum Artikel: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/32/32167/1.html
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Dienstag, 2. März 2010IT-Recht - kostenloses Skript von Thomas Hoeren
Internetrecht überarbeitet, IT-Recht neu veröffentlicht
Thomas Hoeren hat zum Sommersemester 2010 nicht nur sein kostenloses Skript zum Internetrecht überarbeitet, sondern zugleich ein neues umfassendes Skript zum Thema IT-Recht veröffentlicht. Auf 460 Seiten beschäftigt sich der Leiter der Zivilrechtlichen
Abteilung des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht
an der Universität Münster mit verschiedenen Aspekten des IT-Rechts. Dabei geht
es um den Rechtsschutz für EDV-Produkte ebenso wie um EDV-Vertragsrecht,
Softwareüberlassungsverträge, Softwareerstellungsverträge, Softwarevermietung,
Softwareleasing sowie Softwarewartungs- und Pflegeverträge. Auch entsprechende
Musterverträge sind Bestandteil des Skripts IT-Recht, das auf den Seiten der Universität
Münster kostenlos zum Download bereitsteht. Quelle: golem.de, 1.3.2010 URL zum Artikel: http://www.golem.de/1003/73497.html
Geschrieben von Cornelia Haupt
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Freitag, 5. Februar 2010Google ruft GeheimdienstDie Suchmaschine sieht sich Hackern aus China ausgesetzt und bittet den US-Geheimdienst um Hilfe. Ziel der Datendiebstähle war etwa der Quelltext der zentralen Programmiersprache von Google. Wien (mar). Medienberichte über die mächtigste Suchmaschine der Welt thematisieren üblicherweise zweierlei: den wirtschaftlichen Erfolg, der aus ihrem unaufhaltsamen Aufstieg resultiert, und ihren schier unersättlichen Datenhunger. Dass der Internetgigant nun mit dem US-Geheimdienst National Security Agency (NSA) kooperiert, ist allerdings neu. Zwar wollen beide Seiten einen entsprechenden Bericht der „Washington Post“ nicht kommentieren, dennoch zweifeln US-Experten nicht am Wahrheitsgehalt der Meldung. Bereits am 12.Jänner setzte Google einen bemerkenswerten Schritt: Der Konzern ging wegen der jüngsten Angriffe aus dem Cyberspace an die Öffentlichkeit – ebenso wie mehr als 30 andere große Technologiekonzerne in den USA. Ziel der Datendiebstähle waren sensible Daten der Unternehmen oder etwa der Quelltext der zentralen Programmiersprache von Google. Die Operationen waren akribisch vorbereitet und gingen in ihrer Professionalität weit über bisherige Hacker-Attacken hinaus. Auch wenn es kaum endgültige Beweise gibt, glaubt Google genau zu wissen, wer hinter den Angreifern steht: staatliche Stellen Chinas. Mitte Jänner gab der Konzern unter Hinweis auf die Zensur und Hacker-Angriffe seinen Rückzug vom Milliardenmarkt Chinas bekannt. Schlüsselpersonen im Fokus Vor wenigen Tagen berichtete die US-Zeitung „Christian Science Monitor“ von einem anderen spektakulären Fall: Die US-Ölriesen ExxonMobil, Marathon Oil und ConocoPhillips seien systematisch mit maßgeschneiderten Angriffen ausspioniert worden. Man habe es noch nie mit einer so hartnäckigen Art der Computerspionage zu tun gehabt, zitierte die Zeitung die US-Bundespolizei FBI. Das Ziel waren hoch sensible Daten über weltweite Ölfunde, ihre Menge und Wert – also das Ergebnis jahrelanger Arbeit und Investitionen in Millionenhöhe. Der Ausgangspunkt der Angriffe sei vorerst unbekannt, hieß es. Doch auch hier führe mindestens eine Spur nach China. Freilich betreiben nicht nur China und Russland Wirtschaftsspionage – angelsächsische Länder gelten auf dem Gebiet immer noch als führend. Der deutsche Verfassungsschutz registriert eine weltweite Zunahme elektronischer Angriffe. Bei den Angriffen auf Unternehmen Westeuropas sieht die Behörde die Hauptauftraggeber bei den Nachrichtendiensten Chinas und Russlands. Die Operationen sind technisch exzellent vorbereitet und schleusen sich oft gezielt in die persönliche Kommunikation von Schlüsselpersonen ein. China wolle sich bis 2020 als führende Wirtschaftsmacht positionieren, und das sei nur mit „Technologietransfer“ möglich. Auch gebe es bereits Kooperationen zwischen dem Verfassungsschutz und Firmen, die Hilfe suchen, so eine Sprecherin der Behörde gegenüber der „Presse“. Google hat sich dafür echte Profis ausgesucht: Der NSA ist auf Überwachung von Kommunikation spezialisiert. Der größte und am besten finanzierte Geheimdienst der USA war schon immer an Googles Aktivitäten interessiert, doch der Konzern soll selbst bei Terrorfahndungen nach 2001 eine Kooperation verweigert haben. Kritiker des Deals sehen daher nun ein Problem von ganz anderer Seite: Hat ein Geheimdienst seinerseits erst Zugriff auf sensible Nutzerdaten von Google, wird er es nicht bei einer reinen Hilfestellung belassen. ("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.02.2010) http://diepresse.com/home/wirtschaft/international/537627/index.do?_vl_backlink=/home/wirtschaft/international/index.do
Geschrieben von Cornelia Haupt
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11:49
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Dienstag, 24. November 2009Alibi durch FacebookOnline während der Tatzeit Seine Aktivitäten bei Facebook haben einen jungen New Yorker vor dem Gefängnis bewahrt: Weil er zum Zeitpunkt einer Straftat sein Profil in dem Social Network bearbeitet hat, kam er als Täter nicht in Frage. Der Ruf nach Pfannkuchen hat einen 19-jährigen New Yorker
vor dem Gefängnis bewahrt: Am 17. Oktober 2009, einem Samstag, kurz vor 12 Uhr
mittags, tippte Rodney Bradford den Satz "Wo ist mein Pfannkuchen?"
vom Computer seines Vater aus in sein Profil im Social Network Facebook. Dieser
Satz, geschrieben in, so die New York Times, "nicht zu entziffernder
Umgangssprache", hat ihn vor dem Gefängnis bewahrt. Quelle: Golem.de, 12.11.2009
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07:58
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Dienstag, 27. Oktober 2009PM: Detektiv-Adventure “Kriminologie? erscheint im November für Nintendo DSHobby Kriminologen ermitteln nun in “Kriminologie?, exklusiv für Nintendo DS
Bei der Jagd nach dem Mörder stehen alle möglichen
Instrumente für eine forensische 27.Okt.2009
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19:23
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Dienstag, 29. September 2009Obama-Attentat auf Facebook: US-Geheimdienst ermittelt
Der amerikanische Secret Service hat Ermittlungen in
Zusammenhang mit einer Online-Umfrage aufgenommen, in der über ein Attentat auf
US-Präsident Barack Obama abgestimmt werden sollte. Die Befragung war am
Samstag auf Facebook erschienen. Die Betreiber der Social-Networking-Site
entfernten die Frage mit dem Wortlaut "Sollte Obama getötet werden?"
umgehend wieder. Quelle: Die Presse, 28.9.2009 URL zum Artikel: http://diepresse.com/home/techscience/internet/511529/index.do?_vl_backlink=/home/index.doSamstag, 8. August 2009Facebook sorgt für Wirbel bei US-Mordprozess
Soziale Online-Netzwerke wie Facebook sind heute aus dem kommunikativen Alltag der Menschen nicht mehr wegzudenken. Dass diese Entwicklung aber nicht nur Vorteile, sondern auch einige Probleme mit sich bringt, zeigt die aktuelle Aufregung um einen gewichtigen Mordprozess im Verwaltungsbezirk Lancaster County im US-Bundesstaat Pennsylvania. "Facebook sorgt für Wirbel bei US-Mordprozess" vollständig lesen
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21:31
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Dienstag, 4. August 2009Handy-Ortung nur noch mit schriftlicher Einwilligung zulässig(prcenter.de) Dienste, bei denen Standortdaten von Mobiltelefonen an Dritte weitergegeben werden, sind ab sofort nur noch dann zulässig, wenn der Inhaber des zu ortenden Handys seine Zustimmung in schriftlicher Form gegeben hat.
Quelle: Rayermann Zimmer Rechtsanwälte, 04.08.2009 - 14:01 Uhr URL zum Artikel: http://www.prcenter.de/Handy-Ortung-nur-noch-mit-schriftlicher-Einwilligung-zulaessig.69124.html
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um
23:11
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Handbuch einer neuen Vollformatkamera von Sony aufgetaucht
Das PDF-Handbuch, das Golem.de vorliegt, listet auch die Spezifikationen der Kamera. Ihr CMOS-Sensor im Format 35,9 x 24 mm erreicht eine Auflösung von 24,6 Megapixeln und kann drei Bilder pro Sekunde aufnehmen. Bei der A900 sind es immerhin fünf Bilder pro Sekunde. Der Sensor
ist beweglich aufgehängt und kann so als Bildstabilisator mit jedem beliebigen
Objektiv verwendet werden, das an das Alpha-Bajonett passt. Der Sensor kann mit
ISO 100 bis 6.400 arbeiten und liegt dabei gleichauf mit der "großen
Schwester". Das gilt auch für die Verschlussgeschwindigkeit von 1/8.000
Sekunde. Quelle: Golem.de, 3.8.2009 URL zum Artikel: http://www.golem.de/0908/68761.html
Geschrieben von Cornelia Haupt
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08:41
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Montag, 3. August 2009Finde den Sexualstraftäter in deiner Nähe
Das jedenfalls ist das propagierte Ziel der 0.99$ kostenden App. So zeigt einem die App auf einer Karte zum einen den eigenen Standpunkt durch eine grüne Stecknadel auf der Karte an, die roten Stecknadeln repräsentieren vorbestrafte Sexualstraftäter. Durch antippen auf eine solche Stecknadel bekommt man neben einem Foto auch Informationen über die begangenen und bestraften Taten, die aktuell gemeldete Wohnadresse und das Geburtsdatum des Täters auf den Bildschirm. Diese Daten nimmt sich die App aus einer von den US Behörden geführten Datenbank. Wird ein Sexualstraftäter in den USA verurteilt, muss er ein Dokument unterschreiben, welches es der Regierung erlaubt, dessen gemeldete Daten sowie den aktuellen Aufenthaltsort zu registrieren, überwachen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Diese Datenbank umfasst aktuell ungefähr 50.000 Sexualstraftäter aus allen Staaten der USA. ThinAir Wireless bewirbt die App im App Store mit den Worten: ?They know where you and your family are…now it’s time to turn the tables so that you know where they live and can make better decisions about where to allow your kids to play.? Sicher ist es nicht von unbedeutender Wichtigkeit zu wissen, ob in der Nachbarschaft Sexualstraftäter wohnen. Ob man diese Informationen allerdings auch auf dem iPhone immer dabei haben muss und so überall weiss, wer sich gerade in unmittelbarer Nähe befinden und welche Taten diese Personen schon begangen haben, ist wohl eher zweifelhaft. Denn wer setzt sich noch gerne abends in ein Café oder Restaurant, wenn er weiss, dass zwei Häuser weiter ein vorbestrafter Sexualstraftäter wohnt? Was sagt ihr zu der App und deren Nutzen? Haltet ihr es für einen Fluch oder doch eher für einen Segen immer wissen zu können, welcher Krimineller sich gerade um euch herum befindet? Quelle: Macforlife, 29.7.2009 URL zum Artikel: http://www.macforlife.de/2009/07/29/finde-den-sexualstraftater-in-deiner-nahe/
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15:56
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Webseite des Geheimdienstes MI5 war angreifbarDer britische Geheimdienst MI5 hat rechtzeitig eine Sicherheitslücke in seiner Webseite schließen können, bevor diese von einem Angreifer ausgenutzt werden konnte.
Die Betreiber des Forum informierten daraufhin das MI5 über
das Posting. Der Entdecker der Schwachstelle wartete mit der Veröffentlichung
von Beispielcodes für einen Angriff ab, bis das Problem aus der Welt geschafft
war. Nach Angaben des Geheimdienstes habe man den Fehler inzwischen behoben. Quelle: winfuture, 30.7.2009
Geschrieben von Cornelia Haupt
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15:47
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Samstag, 20. Juni 2009Street View: Google einigt sich mit Datenschützern
Geschrieben von Cornelia Haupt
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13:23
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Dienstag, 19. Mai 2009Gratis: Handyortung sieben Tage kostenlos zum Test
Den Datenschützern ist es ein Graus, besorgten Eltern und so
manchen Teenager-Cliquen aber ein Segen: Die Handyortung. Ein neuer Dienst
bietet nun an, den Service sieben Tage kostenlos zu testen. Danach fallen
allerdings wöchentliche Gebühren an.Die Handyortung zum Nulltarif ist also nur in den ersten sieben
Tagen gratis - innerhalb des Testzeitraums können auch nur 15 Ortungen
durchgeführt werden. Wichtig zu wissen: Die Freunde müssen ebenfalls bei dem
Dienst "NowHere" registriert sein und der Ortung zugestimmt haben.
Nach Ablauf der kostenlosen Testphase fallen wöchentlich teure 2,99 Euro an.
Das Abo ist allerdings jederzeit durch eine SMS mit dem Text
"stopnowhere" an die Nummer "30600" kündbar. http://www.discountfan.de/artikel/mai-2009/gratis-handyortung-sieben-tage-kostenlos-zum-test-3747.php
Geschrieben von Cornelia Haupt
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19:26
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Samstag, 3. Januar 2009Windows 7 wird das bessere Windows VistaVerbesserungen bei der Energieverwaltung und eine neue Taskleiste Anfang 2010 will Microsoft alle Arbeiten an Windows 7 abgeschlossen haben. In diesem Jahr wird die Öffentlichkeit die Entwicklung des Nachfolgers von Windows Vista mitverfolgen können. Den Start macht Anfang Januar 2009 die offene Betaversion von Windows 7. Kurz vor Jahresende wurden die Hoffnungen begraben, dass mit der Betaversion von Windows 7 weitere fundamentale Neuerungen in das Betriebssystem integriert werden. Denn im Internet macht bereits inoffiziell die Beta 1 von Windows 7 die Runde, in der sich im Vergleich zur Vorabversion vom Herbst 2008 keine signifikanten Änderungen finden. Es wurden eigentlich nur die neuen Funktionen integriert, die in der auf der PDC verteilten Vorabversion noch fehlten, aber bereits von Microsoft vorgestellt wurden. Komfortfunktionen bei der Fensterverwaltung In Windows 7 wird der neue Internet Explorer 8integriert. Microsofts Browser unterstützt dabei auch die Tab-Vorschau in der Taskleiste. Sind im Internet Explorer 8 mehrere Tabs geöffnet, erscheinen diese Browserfenster auch in der Task-Vorschau. Dadurch kann der Anwender ein Browsertab über die Taskleiste aktivieren. Allerdings leidet bei vielen offenen Browsertabs leicht die Übersichtlichkeit, so dass es im Praxiseinsatz nur geringen Nutzen bringt. Praktisch und zum Teil mehr als überfällig erscheinen die Verbesserungen bezüglich der Netzwerkfunktionen von Windows 7. Endlich kann das System so konfiguriert werden, dass etwa im Büronetzwerk ein bestimmter Standarddrucker verwendet und im privaten Heimnetzwerk ein anderer Drucker standardmäßig aktiviert wird. Bisher kennt Windows nur einen Standarddrucker, der dann in allen Netzwerken gleichermaßen gilt. Device Stage vereinfacht Hardwareverwaltung Quelle: golem.de. 2.1.2009, URL: http://www.golem.de/0901/64328.html Donnerstag, 6. November 2008Heute schon straffällig geworden???
Geschrieben von Cornelia Haupt
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19:47
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