Am
Mittwoch, den 7. Dezember letzten Jahres, fiel im Postlauf der Deutschen Bank
AG ein an den Chef Dr. Ackermann persönlich adressierter Brief auf. Bei der
routinemäßigen Röntgenuntersuchung durch die Poststelle der Bank konnte der
Brief als Unkonventionelle Spreng-Brandvorrichtung (USBV) identifiziert werden.
Die USBV wurde durch die Sprengstoffgruppe des hessischen Landeskriminalamtes
entschärft. Von Frank D. Stolt, Mannheim
Deutsche
Detektive vor Bundeskriminalamt
Die
Causa Aliyev hat auch im Jahr 2012 nicht an Aktualität eingebüßt und
beschäftigt weiter die österreichische Justiz und Medienlandschaft. Der Wiener
Rechtsanwalt Gabriel Lansky, der den Verein Tagdyr und der Privatbeteiligten
vertritt, ließ Verdächtige im Fall Aliyev observieren, während diese vom
Bundeskriminalamt einvernommen wurden.
Vom
Untersuchen der Untersuchung der Untersuchenden
Das
„öffentliche Opfer“ Kampusch kommt nicht aus den Schlagzeilen.
Sicherheit im Einzelhandel. Tipps
zur Abwehr von Ladendiebstahl, Betrug und Überfällen ... Frank
Horst / Dierk Dominicus / Rolf Geckle / Tobias Merbeth / Karsten Nowak
Der reverse C.S.I.-Effekt:
Wenn Spuren nicht beachtet werden
Teil 2: Mord oder Totschlag?
Ein Rückenschuß entscheidet Der Fall Streicher Teil 3: Durchgebrannt? -
Unfall? - Mord! Der Fall Raven Vollrath Saskia Reibe / Mark Benecke
Lockvogel
Ernsti
Der ehemalige Innenminister Ernst
Strasser ging trotz Ermittlungen seines „privaten Nachrichtendienstes“ der
"Sunday Times" im „Cash-for-Laws“-Skandal auf den Leim.
Ich war
es nicht – es war ein Unfall
Die
Ausreden nach Tötungen mit Schusswaffen oder Sprengstoff reichen von
phantasielos bis originell – der Sachverständige, der in den letzten drei
Jahrzehnten die meisten davon überprüft hat, ist Dr. Ingo Wieser. Von DI Markus
Schwaiger
Eigen-
oder Auftragsbrandstiftung
Eigenbrandstiftungen
sind insbesondere eine Folge der Einführung der Brandkassen und
Feuerversicherungen Ende des 17. bzw. Anfang des 18. Jahrhunderts. Aber auch
bei Eigenbrandstiftungen können sich neben den tatauslösenden materiellen
Brandstiftungsmotiven Umwelteinflüsse und in der Täterpersönlichkeit vorhandene
anlagebedingte Faktoren tatfördernd auswirken.
Sicherheitsfachwirt (FH)
Frank D. Stolt
ANDR
Junior Club „Underground“ ÖDV:
Freundschaftsabkommen Rumänien-Österreich
Recht
Österreich
Verlust des Ersatzes der
Detektivkosten
Agent
Provokateur (Anstiften) durch den Detektiv führt mitunter zum Verlust des
Ersatzes der Detektivkosten, aufgrund Wegfalls der Rechtsgrundlage zur
Klagsführung.
RAA Mag. Andreas Schweitzer, Berufsdetektiv und
Berufsgruppensprecher der WK-Bgld
Die Zukunft der akademischen
Sicherheit
Der
Bereich Sicherheit wird durch zunehmende Wirtschaftskriminalität, erhöhten
Anforderungen durch das neue Unternehmensstrafrecht, drohenden
Naturkatastrophen, Betriebsunfällen und Sabotage für Unternehmen immer
wichtiger. Das operationelle Sicherheitsmanagement umfasst dabei immer stärker
alle Unternehmensbereiche. http://www.sicherheitsportal.at/
Recht
Deutschland
Staatsanwalt
ermittelt gegen Detektiv und Schatz im Wald
Erstattung
von Detektivkosten
Detektivkosten
zur Ermittlung eines Wettbewerbsverstoßes sind bedingt erstattungsfähig
Entschädigung
wegen Videoüberwachung am Arbeitsplatz
„Sachkundeprüfung im
Bewachungsgewerbe gemäß § 34 a GewO“ von Ulrich Jochmann / Jörg Zitzmann
„Sachkundeprüfung im
Bewachungsgewerbe in Frage und Antwort“ von Ulrich Jochmann / Jörg Zitzmann
„Lehrbuch Geprüfte Schutz-
und Sicherheitskraft“ von Ebert / Foerster / Holleuffer-Kypke / Jochmann / Otto /
Pfeiffer
„Menschen lesen - Ein FBI-Agent erklärt, wie
man Körpersprache entschlüsselt" von Joe Navarro
„Business Profiling - Die Erstellung von
Persönlichkeitsprofilen und deren Bedeutung für Interaktionen im
wirtschaftlichen Bereich“ von Andreas Michael Mark
Berufsdetektive bewältigen Aufgaben wie Anhaltung von
Tatverdächtigen, Nothilfe, Erhebungen über straf bare Handlungen, bewaffneter
Personenschutz oder Ausforschung untergetauchter Personen. Da sie dabei immer
wieder in die Grundrechte Dritter eingreifen, ist ein hohes Maß an juristischem
Wissen wichtig. Dieses Buch wurde für Berufsdetektive maßgeschneidert, ist
Lehrbuch und Nachschlagewerk in einem und darüber hinaus die Basis für die
Vorbereitung auf die kommissionelle Befähigungsprüfung!
Aus dem
Inhalt – zum Beispiel:
Allgemeine
Rechtskunde
Behörden-
und Gerichtsorganisation
Rechtliche
Grundlagen der Berufsausübung (GewO, AngG, DSG 2000 etc)
Beweiskunde und Beweislehre
Personenobservation vs. Stalking
Autor: Peter
Pokorny ist seit 1992 als Berufsdetektiv tätig, er ist stellvertretender
Präsident des Europäischen Detektiv-Verbandes (EURODET) und dessen Lehrbefugter
für Rechtskunde.
Zielgruppen: Berufsdetektive sowie Personen, die in
Bewachungsgesellschaften mit Berufsdetektiv-Gewerbeberechtigung detektivische
Aufgaben wahrnehmen
Der wohl berühmteste Dienstwagen der Welt hat einen neuen
Besitzer.
James Bonds silberner Aston Martin DB5 ist für 2,6 Millionen Pfund an
einen amerikanischen Sammler in London versteigert worden.
dpa
Jetzt hat der DB5 einen neuen Besitzer. Das kanadische
Auktionshaus R+M versteigerte ihn am späten Mittwochabend für 2,6 Millionen
Pfund in London - nur ein paar hundert Meter von der echten Zentrale des
„Geheimdienstes Ihrer Majestät“ entfernt. Mit Aufgeld (für das Auktionshaus)
muss der neue Besitzer sogar 2,91 Millionen Pfund (rund 3,34 Millionen Euro)
zahlen. Das ist zwar eine gewaltige Summe, aber letztlich doch weniger, als man
allgemein erwartet hatte. Zwar hatte ein Bieter schon als Anfangsgebot gleich
2,5 Millionen Pfund in den Saal von Battersea Evolution gerufen, und das
Publikum ging davon aus, dass nun eine wahre Bieterschlacht ausbrechen würde.
Doch mehr als die Steigerung auf 2,6 Millionen Pfund durch einen anderen
Autonarren waren dann doch schon alles. Der bisherige Besitzer hatte sich zuvor
zehn Millionen Pfund erhofft. Nun wurde es nur ein Viertel davon. (...) Weiterlesen
Quelle: F.A.Z., Bildmaterial: AFP, dapd, dpa, reuters, von
Boris Schmidt
Möglichkeiten derKooperation von Verteidigung und Detektiven
Berufsdetektive sind in Österreich die einzige Berufsgruppe,
die der Strafverteidigung als
professionelle und beauftragte Ermittler dienen darf. Leider
wird dieser Leistungsanteil von den Strafverteidigern nur selten genutzt. Im
Zuge des 8. Österreichischen StrafverteidigerInnentages der „Vereinigung
Österreichischer StrafverteidigerInnen“ erläuterte der Autor im Zuge eines
Vortrages die Vorteile und Möglichkeiten der Kooperation mit Berufsdetektiven.
von Christoph Jäger, Berufsdetektiv, Wien, www.jsi.at
Kriminelle sind keine andere Kategorie
von Menschen – Wirtschaftskriminelle auch nicht
Persönlichkeitsprofile
von Wirtschaftsstraftätern
Der
Berliner Detektiv Lothar Müller führte eine empirische Studie über
Persönlichkeitsprofile von
Wirtschaftsstraftätern
durch. Im Gespräch mit „der detektiv“ erläutert er die Erkenntnisse seiner
kriminalistischen Forschung.
von Mag.
Bernhard Maier, Berufsdetektiv und gerichtlich beeideter Sachverständiger, www.bm-investigations.at
Pokerface und Unschuldsmiene
Emotionen
sind für die Qualität unseres Lebens von ausschlaggebender Bedeutung. In keiner
Beziehung, an der uns etwas liegt, kommen wir ohne sie aus – am Arbeitsplatz nicht
und bei keiner Freundschaft, nicht im Umgang mit Familienmitgliedern und erst
recht nicht in unseren intimsten Beziehungen.
Investigativer Journalismus:
Journalisten als Detektive
Investigativer
Journalismus, auch als „Enthüllungsjournalismus“ bezeichnet, stellt eine
besondere
Form
der Medienarbeit dar. Der Veröffentlichung kann dabei eine bisweilen
langwierige und umfassende, manchmal auch kostspielige Ermittlungsarbeit
vorausgehen.
von
Ing. Peter Pokorny
Short Cuts
Die
Schatzsucher von Tirol
Freispruch
nach sieben Jahre langem Missbrauchsprozess
Kampusch-Ermittler:
Selbstmord
Amtshaftungsklage
Freispruch
Detektiv
macht Druck
Ermittlungen
gegen Gerichtspsychiater Haller
Mord
an der Bankiersgattin Maria Bögerl
Veranstaltungen
Kronzeugenregelung – eine Waffe gegen
Organisierte Kriminalität, Wirtschaftskriminalität und
Berufsdetektive bewältigen Aufgaben wie Anhaltung von
Tatverdächtigen, Nothilfe, Erhebungen über straf bare Handlungen, bewaffneter Personenschutz
oder Ausforschung untergetauchter Personen. Da sie dabei immer wieder in die
Grundrechte Dritter eingreifen, ist ein hohes Maß an juristischem Wissen
wichtig. Dieses Buch wurde für Berufsdetektive maßgeschneidert, ist Lehrbuch
und Nachschlagewerk in einem und darüber hinaus die Basis für die Vorbereitung
auf die kommissionelle Befähigungsprüfung!
Aus dem
Inhalt – zum Beispiel:
Allgemeine
Rechtskunde
Behörden-
und Gerichtsorganisation
Rechtliche
Grundlagen der Berufsausübung (GewO, AngG, DSG 2000 etc)
Beweiskunde
und Beweislehre
Personenobservation
vs. Stalking
Autor: Peter
Pokorny ist seit 1992 als Berufsdetektiv tätig, er ist stellvertretender
Präsident des Europäischen Detektiv-Verbandes (EURODET) und dessen Lehrbefugter
für Rechtskunde.
Zielgruppen: Berufsdetektive sowie Personen, die in
Bewachungsgesellschaften mit Berufsdetektiv-Gewerbeberechtigung detektivische
Aufgaben wahrnehmen
ISBN-13: 978-3214007195, erscheint im August im Manz Verlag Wien um ca. € 48,-
Inhaber einer Gewerbeberechtigung für Berufsdetektive und deren Gesellschafter,
Berufsdetektivassistenten, alle Interessenten aus dem Auftraggeber-Spektrum von
Berufsdetektiven (Rechtsanwälte, Banken, Versicherungen, Kaufhausbetreiber, Lebensmittelkonzerne,
Sicherheitsdienstleister, Privatpersonen, Unternehmen, usw..)
Inhalt:
Dr.
Knyrim – Allgemeine Grundlagen des Datenschutzgesetzes (DSG) 2000
Teil 1: allgemeine
Grundlagen
Teil 2 –
gemeinsam mit Mag. Schweitzer: allgemeine Grundlagen in Bezug auf die Ausübung
des Gewerbes „Berufsdetektiv“ (die Überwachung durch den Detektiv als
Datenanwendung)
Mag. Maier
und Mag. Schweitzer – Datenschutzrechtliche Analyse von berufsspezifischen
Belangen. Dabei wird anhand einiger Praxisfälle die Vorgehensweise durch den
Detektiv auf die datenschutzrechtliche Relevanz analysiert.
Dr. König –
Der Detektiv aus der Sicht der Datenschutzkommission (DSK)
Aus welcher
Perspektive betrachtet und verfolgt die DSK das Tätigwerden und die Arbeitsweise
der Berufsdetektiv und welche Maßnahmen können, bzw. sollten gesetzt werden,
damit der Berufsdetektiv die rechtliche Akzeptanz innerhalb des DSG erhält.
Zeitplan:
08:00
– 09:00 Registrierung und Kaffee
09:00 –
10:30 Allgemeine Grundlagen des DSG – Teil 1 / Knyrim
10:30 –
10:45 Kaffeepause
10:45 –
12:00 Allgemeine Grundlagen des DSG – Teil 2 / Knyrim/Schweitzer
12:00 –
13:00 Mittagspause – Essen
13:00 –
15:00 Datenschutzrechtliche Analyse von berufsspezifischen Belangen. Maier/Schweitzer
15:00 –
16:00 Der Detektiv aus der Sicht der DSK / König
16:00 –
17:00 Podiumsdiskussion / König – Maier – Schweitzer
Vortragende:
Dr. Rainer KNYRIM, Rechtsanwalt bei Preslmayr & Partner, Mitglied der „Task
force on Privacy and the Protection of Personal Data“, Autor zahlreicher Publikationen
im Bereich Datenschutzrecht
Dr. Gregor
KÖNIG, LL.M., stellvertretender Leiter der Datenschutzkommission, Universitätslektor
für Public Communication an der Uni Wien, Europarecht
Mag.
Bernhard MAIER, selbständiger Berufsdetektiv in Wien, gerichtlich beeideter
Sachverständiger, Vizepräsident des Österreichischen Detektiv-Verbandes
(ÖDV)
Mag. Andreas
Schweitzer, selbständiger Berufsdetektiv, Berufsgruppensprecher der
Wirtschaftskammer Burgenland, Regelmäßige Publikationen in der Fachzeitschrift
„der detektiv“
Dauer: 8 LE
Termin: 24.9.2010,
9:00 – 17:00 Uhr
Kursort: WIFI
Eisenstadt Robert-Graf-Platz 1
Kosten: € 150,--
Kosten für
Mitglieder der LI Burgenland gewerbliche Dienstleister betragen € 50,--
inkl. Unterlagen
Kosten für
Nichtmitglieder inkl. Unterlagen betragen € 150,--
DSG
vs. Videoüberwachung zum
Zwecke der Beweisführung durch Detektive im Falle eines Beweisnotstandes.
Derzeit kursiert das Gerücht, dass die Videoüberwachung, nach der DSG-Novelle
2010, nunmehr verboten wurde. Grundsätzlich ist das auch richtig, doch wenn man
die Erläuterungen, bzw. den Kommentar zum DSG 20001 genauer betrachtet, wird
man erkennen, dass unter bestimmten Voraussetzungen die Überwachung erlaubt ist
und auch genehmigt wird. In einigen früheren OGH-Entscheidungen wurde über die
Zulässigkeit verdeckter, systematischer Videoüberwachung entschieden und dabei
genau erläutert, dass eine solche, grundsätzlich gegen das Grundrecht auf
Datenschutz und dessen Geheimhaltung gem. § 16 ABGB iVm 8 EMRK iVm 1 DSG 2000
verstößt.
von Mag. iur Andreas K. Schweitzer
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Undercover:
Mit Sympathie zum Ermittlungserfolg von Mag. Bernhard Maier, Heidi Schmid Serienbrandstiftungen
unter der Lupe von Frank D. Stolt Gründungsmitglied
der IKD verstorben.
Am 1. Mai verstarb Karl Georg Göltenboth (1920- 2010), der während seiner aktiven Zeit
als Mitglied in zahlreichen europäischen Detektivverbänden engagiert vertreten
und maßgeblich an der Gründung der IKD (Internationale Kommission der Detektiv-
Verbände) beteiligt war.
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Recht
Österreich
WLAN-Daten abgehört
Nebenjob-Verbot für Heeresagenten
Recht
Deutschland
Betriebsrat per GPS überwacht
Arbeitsgericht hält Schnüffeleien für
rechtmäßig
Detektivkosten werden ersetzt
Neuer Master-Studiengang
Sicherheitswirtschaft
Die Tücken der Videoüberwachung
Recht
Schweiz
Polizei-Opfer des IV-Betrugs
verdächtigt
Tools
Cufflinks
„The Cloak“
Handy als Nachtsichtgerät
Scannerkamera für Dias, Negative und
Papierabzüge
USB ohne Grenzen
Digipix-News
Samsung WB5500
Muvi Atom
Sony NEX-5
Sprachsteuerung für Digitalkameras
Spy-Talk
Urteile der Spitzelaffäre aufgehoben
Eldorado für Wirtschaftsspione
Handyortung deluxe
Software spioniert Facebook aus
Britischer Geheimdienst MI5 entlässt
Agenten
SiFo-Studie 2009/10
Cinema
Udo Proksch – Out of Control
Aufschneider
Bernd Eichinger dreht Film über Natascha
Kampusch
Buchtipps
Handbuch Datenschutzrecht
Lukas Bauer
/ Sebastian Reimer
Kronzeugenprogramme
(für Österreich)
Kartellrecht – Strafrecht –
Zivilrecht
Theodor
Thanner / Richard Soyer / Thomas Hölzl
Computer-Forensik
Computerstraftaten erkennen,
ermitteln, aufklären
Alexander
Geschonneck
Ein
Fall für Zwei
Ehetipps vom Scheidungsanwalt
Dr. Manfred
Ainedter
Ihr
kriegt mich nicht klein!
Eine Discounter-Angestellte
kämpft um ihre Rechte
Ulrike
Schramm-de Robertis
Brieffreundschaft
mit einem Serienmörder
Petra
Klages
Der
Fall Natascha Kampusch
Die ersten acht Jahre eines
einzigartigen Entführungsfalles im Spiegel der Medien
Recht Deutschland: Ein interessanter Artikel von RA Kranz aus Frankfurt.
Am Steuer eines Fahrzeugs (hierzu zählen übrigens auch
Fahrräder) ist das Handy bekanntlich tabu. Wer dennoch telefoniert riskiert 40
€ Bußgeld und einen Punkt in Flensburg.
Nach dem OLG Hamm ist bereits das ablesen der Uhrzeit vom
Display ebenso eine Ordnungswidrigkeit, wie das Lesen einer SMS oder einer
Telefonnummer aus dem Telefonbuch. Laut Gesetz ist das „in der Hand halten“
verboten. Hierzu zählt nach dem OLG Jena dann auch die Nutzung als
Diktiergerät. Das bloße Verlegen des Handys von z.B. der Mittelkonsole in ein
Ablagefach ist nach dem OLG Köln allerdings straffrei. Selbstverständlich kann
das Telefon, wenn es beim Fahren in den Fußraum fällt, laut OLG Bamberg
straffrei aufgehoben werden. So bald jedoch das Gerät bedient wird, ist das
Bußgeld fällig. Nach dem OLG Köln gilt dies selbst für die Nutzung eines
integrierten Navi, es sei denn das Handy steckt in einer Halterung und braucht
nicht mehr berührt zu werden.
Hierbei spielt es auch keine Rolle, ob es sich um ein
normales Mobiltelefon, einen Organizer oder ein fest eingebautes Autotelefon
handelt – so bald mit dem Gerät telefoniert werden kann, ist der Wortlaut des
Gesetzes erfüllt. Nach dem OLG Köln bildet wohl die einzige Ausnahme
überraschenderweise das Schnurlostelefon der Festnetzanlage, da dies aus Sicht
der Richter eben kein Mobiltelefon ist.
Das OLG Düsseldorf ist der Meinung, dass wer auf dem
Seitenstreifen hält, um zu telefonieren, ein höheres Bußgeld verdient hat, da
der Seitenstreifen nur für den Fall einer Panne gedacht sei. Straffrei ist
dagegen, wer an einer roten Ampel den Motor ausstellt, telefoniert und das Auto
erst wieder startet, wenn das Gespräch beendet ist.
Straffrei bleib laut OLG Hamm theoretisch auch, wer das
Telefon nur nutzt, um sich mit dem Akku sein entzündetes Ohr zu wärmen, dem entschiedenen
Fall glaubten die Richter jedoch die Ausrede nicht und verurteilten den
Betroffenen trotzdem.
Im Zweifel sollte ein entsprechender Bußgeldbescheid
anwaltlich überprüft werden, zumindest, wenn eine Rechtsschutzversicherung die
Kosten dafür übernimmt.
Quelle: 123recht.net, 30.3.2010, von Rechtsanwalt Oliver
Kranz, Frankfurt, www.feldmann-klug.de
Aufregung in der Anwaltschaft: Ein Strafverteidiger ließ
sich mit der Unterwelt ein und kommt selber vor Gericht.
Der Waffenlobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly und sein
Strafverteidiger Harald Schuster stehen auf vertrautem Fuß miteinander, wie man
so sagt. "Auf die Jagd gehe ich mit ihm trotzdem nicht", sagt der
Anwalt: "Von 30 Treffen fanden 29 in meiner Kanzlei statt." Was
Schuster damit meint: Distanz muss sein. "Ich sitze nicht vorne auf der
Anklagebank, sondern dahinter."
Das kann Strafverteidiger Werner Tomanek nicht (mehr) von sich sagen. Ihm wird
demnächst als mutmaßlichem Auftraggeber für Brandstiftung in seiner eigenen
Wiener Wohnung sowie wegen Versicherungsbetruges der Prozess gemacht (siehe
Hintergrund). Wie auch immer der ausgeht: Mit seiner Nähe zu manchen Mandanten
(aus der Unterwelt) hat Tomanek sich und seiner Zunft nichts Gutes getan.
Der KURIER hat sich umgehört, wie viel Abstand die
Rechtsanwälte zu ihren Klienten halten: Da gibt es solche wie Thomas Kralik,
die mit ihnen möglichst "per Sie" bleiben: "Auch von der
Glaubwürdigkeit den Richtern gegenüber ist es keine gute Optik, mit jedem ,per
Du' zu sein."
Kollege Ernst Schillhammer hält es "wie die Ärzte":
Familienmitglieder werden nicht persönlich operiert. "Bei heiklen Dingen
schicke ich einen Freund zu einem befreundeten Anwalt und vertrete ihn nicht
selbst." Nachsatz: "Außer es handelt sich bloß um eine
Parkverbotsstrafe."
Anwalts-Doyen Herbert Eichenseder zitiert den legendären, längst verstorbenen
alten Stern: "Der größte Feind des Verteidigers ist sein eigener
Klient" und hält ebenfalls Abstand.
Strafverteidiger und Rechtsprofessor Richard Soyer glaubt: "Jeder hat
Anspruch auf Verteidigung, das darf nicht infrage gestellt werden. Aber nur mit
der nötigen Distanz hilft man seinem Mandanten und ist in überzeugender Weise
glaubwürdig." Kollegin Elisabeth Rech erachtet es für sinnvoll, eine
Grenze zu ziehen: "Weil man sonst die Objektivität verliert, um gut
beraten zu können."
Abstand
Die Objektivität und das Ansehen: Nach wie vor wird den
Strafverteidigern vielfach unterstellt, mit ihren Klienten unter einer Decke zu
stecken. Deshalb hält auch die Polizei die Anwälte auf Abstand, obwohl diese
grundsätzlich das Recht haben (aber eben mit Ausnahmen), beim Verhör ihrer
Mandanten dabei zu sein.
Dass zu viel Nähe (zur Unterwelt) gefährlich werden kann, haben auch schon
einige Spitzen-Polizisten erfahren müssen: Der inzwischen voll rehabilitierte
Ernst Geiger erlitt wegen seiner Freundschaft zu einem Bordell-Betreiber einen
Knick in seiner Karriere. Ex-Polizeigeneral Roland Horngacher musste die
Uniform ausziehen. Und ein suspendierter Chefinspektor - einst zu Gast bei der
Hochzeit einer bekannten Rotlicht-Größe - bekommt demnächst seinen Prozess
wegen Amtsmissbrauchs.
Verfehlungen: Wann Anwälte gesperrt werden
Statut
Strafen für Anwälte sind im Disziplinarstatut für Rechtsanwälte (DSt) geregelt.
In §1, Absatz 1 heißt es: "Ein Rechtsanwalt, der schuldhaft die Pflichten
seines Berufes verletzt oder inner- oder außerhalb seines Berufes durch sein
Verhalten die Ehre oder das Ansehen des Standes beeinträchtigt, begeht ein
Disziplinarvergehen."
Disziplinarstrafen
Diese werden vom Disziplinarrat ausgesprochen, der am Sitz jeder
Rechtsanwaltskammer zu errichten ist. Disziplinarstrafen sind: schriftlicher
Verweis, Geldbuße bis zum Betrag von 45.000 Euro, Untersagung der Ausübung der
Rechtsanwaltschaft bis zur Dauer eines Jahres und die Streichung von der Liste.
Einstweilige Maßnahmen
Diese werden u.a. beschlossen, wenn gegen den Rechtsanwalt als Beschuldigten
oder Angeklagten ein Strafverfahren (bei Tomanek) geführt wird. Einige
Maßnahmen: die Entziehung des Vertretungsrechtes vor bestimmten (Tomanek in
Graz) oder allen Gerichten, vorläufige Untersagung der Ausübung der
Rechtsanwaltschaft.
Artikel vom 29.03.2010 16:55 | KURIER | Ricardo Peyerl,
Johannes Wolf
Ein Mann muss Unterhalt für den Hund zahlen, den er mit seiner Ex angeschafft
hat: Manfred Ainedter, Österreichs prominentester Scheidungsanwalt, kennt sie
alle, die Abgründe der Rosenkriege. „Es werden immer wieder die gleichen Fehler
gemacht, dabei sind die meisten völlig überflüssig“, findet er. Deshalb nützt
er jetzt seine Erfahrungen anders herum und leitet aus seinen teils höchst
skurrilen Fällen Ehe- statt Scheidungstipps ab. Aus der Praxis geboren sind die
vermutlich effizienter als tiefgründigste Paarpsychologie.
Dr. Manfred Ainedter gründete 1980 seine Kanzlei in Wien und
ist heute einer der versiertesten Strafrechtler und Scheidungsspezialisten
Österreichs. Gekonnt setzt er sich auch öffentlich für seine Mandanten und
deren Belange ein. Diese Fähigkeit, sowie prominente Klienten von Austropopper
Rainhard Fendrich bis Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, trugen ihm den
Nimbus des Anwalts der Reichen und Schönen ein. Tatsächlich vertritt Ainedter,
der sich allein nach oben gearbeitet hat, ohne Unterschied Klienten aus allen
sozialen Schichten.
Wer sich
auf dem Markt behaupten will, braucht brandaktuelle Informationen über seine
Konkurrenten. Zur langfristigen Sicherung des Markterfolges ist die permanente
Überwachung unerlässlich. Dabei sollte es oberste Prämisse sein, dass man sich
– in puncto Informationsbeschaffung über Mitbewerber - im rechtlichen Rahmen
bewegt. Competitive Intelligence ist eine Methode zur Erarbeitung von
Wettbewerbsvorteilen.
In der
Kolumne „Undercover“ berichtet Bernhard Maier über Ermittlungen unter Legende und
über Techniken der Legendenbildung.
von Mag. Bernhard Maier
Mitarbeiterüberwachung: Ja
Lidl: Nein
Stasi- und
Spionagemethoden muss der Diskonter Lidl sich nun wieder nachsagen
lassen.
Selbst nachdem erstmals vor etwa einem Jahr systematische
Mitarbeiterüberwachung aufgedeckt wurde, wurden weiterhin Aufzeichnungen mit
Krankheitsdaten von Mitarbeitern geführt.
Höchste
Gefährdung durch Angriffe auf die IT. Mit der IT verknüpfte Gefahren sind für
die Wirtschaft der stärkste Risikofaktor im Bereich Sicherheit. Diese Aussage
gilt nach wie vor, auch wenn deren Gefährdungsgrad erstmals seit 2000
zurückging. Auch in Zukunft wird die IT-Gefährdung - und hier insbesondere die
Internetbasierte
Kriminalität
- im Fokus der Sicherheitsexperten bleiben. Dies ist eine der zentralen
Aussagen der 9. WIK Sicherheits-Enquête, einer umfangreichen Befragung, an der
zwischen Oktober 2008 und Januar 2009 über 240 Führungskräfte aus der
Unternehmenssicherheit und der Sicherheitsdienstleistung teilgenommen haben.
Eine ausführliche Analyse der Ergebnisse der WIK-Sicherheits-Enquête
2008/2009 finden Sie in der April-Ausgabe der WIK (2/2009). www.wik.info
Fall Kampusch: Es gab Mitwisser
Gleich zwei
Kommissionen arbeiten an der Aufarbeitung des Falles Natascha Kampusch. Seit
Oktober wird mit der Einsetzung einer Sonderkommission der Exekutive der zuvor
abgeschlossene Fall neu aufgerollt. Klarer Auftrag: Die Ermittler sollen
klären, ob es einen oder mehrere Mittäter des Entführers Wolfgang P. gegeben
habe. Die Ermittlungen dauern zwar noch an, aber laut bisher gewonnenen
Erkenntnissen steht fest: Es gab in der achteinhalb Jahre andauernden
Entführung auf jeden Fall „Mitwisser“. Ob es sich auch um Mittäter
handle, müsste nach Abschluss der neuerlichen Polizeiarbeit das Gericht klären,
heißt es im Mai 2009. Die sechsköpfigeEvaluierungskommission geht der Frage nach, ob und warum Pannen bei
Ermittlungen passiert sind und wie sich solche künftig verhindern lassen.
Phantom-Panne und „CSI“-Effekt
Die DNA
einer Verpackerin führte hunderte Ermittler jahrelang in die Irre (siehe „Die
Unsichtbare“, „der detektiv“ 1/09 S 12ff). Viele Gerichte ziehen den
Rückschluss zu schnell, dass der Spurenverursacher auch der Täter ist. Die DNA
sei zunächst nichts weiter als eine Spur - wie sie an den Tatort komme, sei
eine ganz andere Frage. Auch wenn die Ermittler der Sonderkommission „Parkplatz“
betonen, im Fall der in Heidelberg ermordeten Polizistin Michele K. auch andere
Spuren verfolgt zu haben, auch sie litten wohl unter dem „CSI“-Effekt.
Marcus J. Oswald bloggt seit April diesen Jahres wieder, nun unter dem Namen “diegalerie?, quasi eine Reinkarnation seiner von 2005 bis 2007 betriebenen Website „gerichtlive“, also ein “gerichtlive-reloaded? - es hat sich nur die Domain geändert.
Im Februar 2007 wurde die „alte“ – „gerichtlive“ Website vom Provider geschlossen und Marcus J. Oswald hat sich ein Jahr Ruhe gegönnt. Nun geht er wieder ans „Eingemachte“ und hat durchaus interessante Artikel und Reportagen im Repertoire (z.B. von RA Roland Friis zu finden unter: http://diegalerie.wordpress.com/category/gastautoren/mag-roland-friis/)
Die Vereinigung Österreichischer StrafverteidigerInnen hat sich gegen den Einsatz verdeckter Online-Durchsuchungen von PCs und Computernetzwerken im Strafverfahren ausgesprochen. Anlässlich des 6. Strafverteidigertags in Linz verabschiedeten die Anwälte eine entsprechende Resolution.
...einer Wiener Anwältin, unter dem Pseudonym Katarina Zara geschrieben, soll von der Allegro-Film verfilmt werden (siehe Buchbesprechung „der detektiv“ 1/2003 S 31)
Klicken Sie für die Buchbesprechung auf den linken Banner
Dass es richtige und falsche, gute und schlechte, nachvollziehbare und unverständliche Strafurteile gibt, weiß jeder, der häufiger oder gar regelmäßig mit der Strafjustiz zu tun hat. Dass es bisweilen eine Frage der Perspektive ist, ob ein Urteil für richtig oder falsch, für gut oder für schlecht befunden wird, ist auch klar. Nicht umsonst heißt ein altes Juristensprichwort: "Zwei Juristen, drei Meinungen".
123recht.net ist ein Online-Magazin der Branche Recht
Neben statischen Ratgebern über wichtige Rechtsgebiete bietet 123recht.net kostenlos hochwertige aktuelle Informationen des nationalen und internationalen Rechtsbereiches. Diese werden auf möglichst schnell abrufbare und leicht verständliche Art und Weise aufbereitet, im Sinne unserer Marke "123" (schnell, leicht, im Handumdrehen).
Ein wirklich informatives und witzig geschriebenes Blog haben die Anwälte Rainer Pohlen und Gerhard Meister ins Leben gerufen.
Die Anwälte, mit Kanzleisitz in Mönchengladbach und Palma de Mallorca, füttern das Blog seit Anfang Jänner mit Infos aus ihrem turbulenten Berufsalltag, Wissens- und Staunenswertem, Lustigem, Traurigem und Alltäglichem aus dem harten, harten Anwaltsleben, dekoriert mit subjektiven Eindrücken, Einfällen und Kommentaren.
"Fall Foco". Ein klassisches Beispiel für ein "Fehlurteil" und ein Versagen der Justiz?
Blaulicht&Graulicht berichtet heute: "Charta 97 schlägt Alarm - Unrecht im Namen der Republik."
Hier der gesamte Artikel: So kündigt die Charta 97 ein Gespräch an, das am 28. April 2006 in Wien statt findet. Es heißt: "Seit Jahren verzeichnen wir eine hohe, offenbar sogar noch steigende Zahl von Fehlentscheidungen der Justiz. Folge jeder einzelnen Fehlentscheidung sind erschütternde Schicksale der direkt Betroffenen, oft auch ihrer Familien, Mitarbeiter, Geschäftspartner und Freunde (die durch ruinöse Fehlentscheidungen in Zivil- oder Strafverfahren mit ins wirtschaftliche Aus schlittern)."
Dort ist ab nun ein PDF-File mit den "Allgemeinen Honorar-Kriterien" (AHK) nachzulesen. Die Bestimmungen gelten nur für Österreich, nicht für Deutschland oder die Schweiz.
OGH entscheidet für Schadenersatz bei unzulässigem Eintrag in Warndatei der Banken
Datenschutzkommission betont Löschungsanspruch
Gratis-Dienste werden immer öfter zur Bonitätsfalle
besonders Privatpersonen davon betroffen
Auskunft und Löschung regelmäßig verlangen - Firmen die Bonitätsdaten verwenden können schadenersatzpflichtig werden
Der Oberste Gerichtshof hat mit 6 Ob 275/05t festgestellt, dass die Eintragung in die Warnliste der Banken nur nach Benachrichtigung des Betroffenen erfolgen darf.
Wie "die Presse" heute berichtet, darf die WAZ den Sohn von DICHANDnicht geheim filmen.
Sind manche Menschen "gleicher"? Oder gehört von manchen Personen des "öffentlichen Lebens" die Privatsphäre mehr geschützt, als von anderen? Bilden Sie sich Ihre eigene Meinung ... C.Haupt
"Die Presse" schreibt weiters: Eine wochenlange Videoüberwachung eines Hauseingangs, mit der die aktuelle Wohnadresse eines Prozessgegners nachgewiesen werden soll, verletzt in unzulässiger Weise die Privatsphäre. Das hat der Oberste Gerichtshof entschieden (8ob108_05y.).Das Höchstgericht hat damit dem Essener Medienkonzern WAZ, Hälfteeigentümer der "Kronen Zeitung", verboten, ein Haus der Familie Dichand per Videokamera überwachen zu lassen. Die Gegner im sogenannten "Krone"-Konflikt, der noch immer nicht ausgestanden ist, waren vor nichts zurückgeschreckt. Auf beiden Seiten, wohlgemerkt: Michael Dichand, der ältere Sohn des zweiten Hälfteeigners Hans Dichand, hatte der WAZ Geschäfte mit mafiösen Kreisen in Südosteuropa vorgeworfen.
Die Inhalte umfassen: Gesetze und Richtlinien, Rechtssprechung in Österreich, Rechtssprechungen in anderen Staaten, Quicklinks der EU-Kommission, Aufsätze, Links zum Internetrecht (Österreich(, Links zum Internetrecht (Deutschland), Domain-Registrierung, Venture Capital für Internet Unternehmen, ...
Rechtsanwalt Dr. Günther Tews aus Linz hat auf seiner Homepage dankenswerterweise die wichtigsten Entscheidungen zum Thema „Ersatz von Detektivkosten“ aufgelistet, kommentiert und mit zahlreichen weiterführenden Links versehen.
Auszug: Ehebruch und ehewidrige Beziehung sind strafrechtlich nicht mehr verfolgbar. Auch wenn seit der Eherechtsreform der Ehebruchnicht mehr ein absoluter Ehescheidungsgrund ist, so sind ehewidrige Beziehungen und ein Ehebruch nach wie vor zivilrechtlich nicht "erlaubt".
Insbesondere hat der gehörnte Ehegatte in der Regel Anspruch darauf, sich Aufklärung zu verschaffen. Sind diese Nachforschungen erfolgreich so haben sie der außenstehende Ehestörer und der untreue Ehegatte zur ungeteilten Hand zu ersetzen.
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