sowie in der Dienstleistung in Information & Consulting
Rahmenkollektivvertrag für Angestellte im Handwerk und Gewerbe, in der Dienstleistung und in Information und Consulting veröffentlicht Ab dem 1.1.2012 gelten folgenden Änderungen:
Angestellte von Betrieben, die der Fachgruppe Finanzdienstleister angehören, unterliegen dem „Rahmenkollektivvertrag für Angestellte im Handwerk und Gewerbe, in der Dienstleistung, in Information und Consulting“. Der Rahmen-KV für 2012 wurde mit folgendem Ergebnis abgeschlossen:
1. Erhöhung der monatlichen Mindestgehälter: Verwendungsgruppe I um 4,1 %, Verwendungsgruppe II um 3,65 % - Achtung: Übergangsregelung beachten (siehe KV-Protokoll)!, Verwendungsgruppe III um 3,65 %, Verwendungsgruppe IV um 3,65 %, Verwendungsgruppe V um 3,65 %, Verwendungsgruppe VI um 3,65 %, Verwendungsgruppe MI um 3,65 %, Verwendungsgruppe MII um 3,65 %, Verwendungsgruppe MIII um 3,65 %.
2. Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 3,65 %. 3. Erhöhung der Nachtarbeitszulage um 3,65 %, neu € 1,67.
Für die Verwendungsgruppe I wurde vereinbart, dass für neu begründete Dienstverhältnisse ab 1.1.2012 die Verweildauer in der VerwGr. I maximal 3 Jahre beträgt. Danach hat eine Vorrückung in eine höhere Verwendungsgruppe gemäß § 17 Abs. (6) zu erfolgen. Für bereits bestehende Dienstverhältnisse in der VerwGr. I erfolgt ab 1.1.2015 eine Vorrückung in eine höhere Verwendungsgruppe gemäß § 17 Abs. (6). Im Rahmenrecht wurden Änderungen bei der Anrechnung von Karenz (§ 8b bzw. § 17 Abs. und der Freizeit bei Dienstverhinderung (§ vorgenommen.
Drei Jahre Gefängnis - davon zwei auf Bewährung - so lautet
das Urteil für einen ehemaligen Angestellten der Firma Windtec. Der
Diplomingenieur hatte sensible Firmendaten an eine chinesische Firma für mehr
als € 15.000,- verkauft. Weiters muss der Mann € 200.000,- an die Firma zurückzahlen.
Der Gesamtschaden soll 250 Mio. Dollar betragen.
Workplace Violence – strafrechtliches Verhalten am
Arbeitsplatz
Wozu ist ein gekränkter und unterschätzter Mitarbeiter
fähig, wenn, evtl. ausgelöst durch persönliche Krisensituationen, der berühmte
Tropfen fällt, der das Fass zum Überlaufen bringt und es kein Zurück mehr gibt.
Die Rechnungen des Detektivs
Die Ex-Vorstände der BEWAG (Burgenländische
Elektrizitätswirtschafts-Aktiengesellschaft) haben Erklärungsbedarf. Nicht nur
bei den Aufträgen an den Lobbyisten Hochegger, auch bei den Honoraren und
Auftragsinhalt für den Privatdetektiv Roland G. Young .
Detektiv-Notizen belasten „The Sun“ und „Daily Mirror“
Jahrelang spitzelte Glenn Mulcaire, der Anfang Dezember
wieder verhaftet wurde, für das britische Skandalblatt „News of the World“.
Recht Deutschland
25 Jahre berufsbegleitende Fortbildung durch die ZAD. Detektive
haben die Aufgabe, für Recht und Freiheit einzustehen; sie werden in
Beweisnotfällen bei Zivil- und Strafprozessen für Privatpersonen, aber auch für
Firmen und Institutionen tätig. Die Arbeit als Detektiv ist eine
außerordentlich vielseitige und anspruchsvolle Tätigkeit, die eine
qualifizierende Ausbildung erfordert. Jedoch gibt es in Deutschland für
Detektive keinen anerkannten Ausbildungsberuf. Flexibilität,
Organisationskenntnisse, logisch-kombinatorisches Denkvermögen und eine
ausgeprägte Verlässlichkeit sind in der Detektivtätigkeit Grundvoraussetzungen.
Detektiv-Videos: Ein Fall fürs Gericht
Versicherungsbetrug im großen Stil
Bildabgleich via Facebook
Videoüberwachung
Erheblicher Arbeitszeit-Betrug
Kaufhaus-Detektiv betrügt Justiz
Recht Schweiz
Detektive dürfen Balkone ausspionieren
Beim Arbeiten auf der Baustelle erwischt
Kritik an Detektiv-Lizenz
Recht Frankreich / Österreich / USA
Geldstrafe für staatlich kontrollierten Atomkonzern wegen
Greenpeace-Hack
Eine Überwachungsaktion führt einen 51-jährigen Mann vor den
Kadi – hat die Kamera funktioniert?
MÜNCHEN „Wie soll ich denn ohne Video meinen Job machen?”
Die Frage konnte ihm auch der Polizeibeamte nicht beantworten. Peter S. (51,
Name geändert) ist Privatdetektiv und setzt zur Überwachung auch Videokameras
ein. Das aber verstößt gegen das Bundesdatenschutgesetz, sagt die
Staatsanwaltschaft.
Peter S. beobachtete einen Aschheimer Firmensitz und ein
Privatanwesen, um für seinen Kunden - ein fränkisches Transportunternehmen, das
noch Rechnungen ausstehen hatte - auszuspionieren, ob die Aschheimer
Handelsfirma oder ihre Vorstände verwertbare Vermögenswerte besitzen. Für die
Staatsanwaltschaft ein illegales Vorgehen.
Die Kamera hatte Peter S. unter Kartons im Auto versteckt.
Irgendwann fiel dem Sicherheitsdienst das Auto auf. Die Polizei wurde alarmiert
und die Kamera entdeckt.
Doch hat das Videogerät tatsächlich funktioniert? Nein, sagt der Detektiv vor Gericht.
Die Kamera habe von Anfang an Schwierigkeiten gemacht. In seinem
Überwachungsbericht für den Auftraggeber schrieb er aber, dass eines der
Objekte per Video überwacht wurde. Der Prozess wird fortgesetzt.
Quelle: Abendzeitung München, John Schneider, vom 04.11.2011
07:00 Uhr
Detektive, Medien & Politik:The Good, the Bad and the Ugly
Hintergrundinformationen
zum „phone hacking scandal“ rund um News of the World
von Georg
Hirtl
Unter der Lupe betrachtet: Berufsbildung
für Detektive: Stand
und Perspektiven in der privaten Ermittlung
von Andreas
Heim
Recht Österreich
Videoüberwachung
gerichtlich eingeschränkt – Eingriff in die Privatsphäre
Recht Deutschland
Thesenarbeit
„Bei der Anwendung von Legende werden dem berufserfahrenen und rechtlich
gebildeten Privatermittler, da er ein berechtigtes Interesse für sein Tun hat,
weder rechtliche noch moralische Grenzen gesetzt!“ von Dr.
Odile Schwarz-Herion
Arbeitgeber
bekommt Detektivkosten nicht ersetzt
€
70.000,- Detektivkosten nicht erstattungsfähig
Verdeckte
GPS-Überwachung durch eine Detektei ist eine Straftat
Videoüberwachung
am Arbeitsplatz
Recht USA
Ehemann
darf per GPS überwacht werden
shortcuts
Codename
„Haubarg“
Fall
Kührer: Weiterer Pkw in Polen sichergestellt
Detektiv
keilt Anleger
Estibaliz
C: Tageszeitung soll Entschädigung zahlen
Wirtschafts- und Industriespionage: Handbuch Know-How-Schutz für die österreichische Wirtschaft
Termin: Dienstag, 13. September 2011, 19 Uhr (s.t.)
Ort: Festsaal der Fachhochschule Campus Wien,
Favoritenstrasse 226, 1100 Wien
Im Rahmen einer Kooperation des Bundesamtes für
Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, der Industriellenvereinigung, der
Wirtschaftskammer Österreich und der Fachhochschule Campus Wien wurde Ende 2010
eine Studie über Gefahren durch Wirtschafts- und Industriespionage präsentiert.
Eine Hochrechnung der darin angegebenen monetären Schäden
durch Wirtschafts- und Industriespionage ergibt einen jährlichen Gesamtschaden
von ca. 880 Millionen Euro für die österreichische Wirtschaft.
Um in Zukunft diese Gefahren besser bewältigen zu können,
haben die Kooperationspartner das Handbuch „Know-How-Schutz für die
österreichische Wirtschaft“ erstellt. Dieses möchten wir Ihnen am 13. September
in einer hochkarätigen Veranstaltung gemeinsam mit Frau Bundesministerin für
Inneres Mag.a Johanna Mikl?Leitner vorstellen.
Programm
Begrüßung
FH-Prof. Dr. Heinz Schmidt, Rektor der Fachhochschule Campus
Wien
Impulsvortrag
Mag.a Johanna Mikl-Leitner, Bundesministerin für Inneres
Präsentation des Handbuchs
FH-Prof. DI Martin Langer, Leiter Fachbereich Risiko- und
Sicherheitsmanagement der Fachhochschule Campus Wien
ExpertInnentalk
Bundesministerin Mag.a Mikl-Leitner (Bundesministerium für
Inneres)
Generalsekretär Mag. Christoph Neumayer
(Industriellenvereinigung)
Stv. Generalsekretär Dr. Herwig Höllinger (Wirtschaftskammer
Österreich)
Chief Security Officer Helmut Karas (Uniqa)
FH-Prof. DI Martin Langer (Fachhochschule Campus Wien)
Die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist kostenlos. Aus
organisatorischen Gründen ist eine Anmeldung unter www.fh-campuswien.ac.at/wis
zwingend erforderlich.
In Kooperation mit dem Kuratorium Sicheres Österreich und
www.Sicherheitsportal.eu
Datenschutzrecht ist immer wieder Thema in Nachrichten &
Co. Neben den Behörden wollen zunehmend auch viele Privatpersonen oder
Unternehmen wissen, was z.B. ihre Angestellten, Geschäftspartner, Kunden usw.
tun. Die Technik macht vieles möglich. Aber ob dies auch legal ist, ist eine
ganz andere Frage.
Die Grenzen mußte nun ein Privatdetektiv erfahren. Er warb
u.a. damit, daß er von der zu observierenden Zielperson ein lückenloses
Bewegungsprofil erstellen könne. Dazu setzte er eine GPS-Sende- und Empfangseinrichtung
ein, welche er unbemerkt am Pkw der Zielperson anbrachte. Diese Einrichtung
speicherte sämtliche Daten und der Privatdetektiv konnte diese dann auswerten.
Das AG Lüneburg ließ diese Einrichtung und das Zubehör gem. § 94 StPO
beschlagnahmen. Dagegen wehrte sich der Privatdetektiv vor dem LG Lüneburg
vergeblich.
Nach Ansicht des LG Lüneburg seien diese Gegenstände
Beweismittel für eine mögliche Strafbarkeit (sog. Anfangsverdacht) des Privatdetektivs
gem. § 43 Abs. 2 Nr.
1 BDSG, § 44 Abs.
1 BDSG.
Die mittels der Einrichtung erlangten GPS-Daten seien
personenbezogene Daten gem. § 3 Abs. 1 BDSG.
Zwar würde es zunächst erstmal nur belegen, wo sich der Pkw zum jeweiligen
Zeitpunkt befunden habe. Das Gericht spricht hier zunächst von einem
mittelbaren Personenbezug. Da aber der Privatdetektiv die Sende- und
Empfangseinrichtung (gezielt) an dem Pkw der Zielperson angebracht habe, sei es
folglich möglich, diese Daten konkret dieser Person zuzuordnen und dann
deren Bewegungsprofil zu erstellen.
Auch das Verarbeiten iSv. § 43 Abs. 2 Nr. 1 BDSG
sah das Gericht als gegeben an. Die GPS-Sende- und Empfangseinrichtung
speichere als sog. „Blackbox“ die Daten und werte sie diese auch aus. Zudem
können diese Daten auch abgerufen werden.
Das Gericht wendet sich dann der Frage nach dem Merkmal
“unbefugt” gem. § 43
Abs. 2 Nr. 1 BDSG zu. Was “unbefugt” ist, ergibt sich aus der Umkehrung von
§ 4 Abs. 1 BDSG,
denn dort ist geregelt, was zulässig ist.
Deshalb fragt das Gericht dann nach eventuellen
Rechtfertigungsgründen, welche es aber ablehnt.
Zunächst untersucht das Gericht § 32 Abs. 1 S. 2 BDSG,
lehnt die Rechtfertigung der Datenerhebung usw. mangels arbeitsvertraglicher
Beziehung zwischen Auftraggeber und Zielperson ab.
Es wäre also nach dieser Norm durchaus denkbar, daß der Arbeitgeber
einen Privatdetektiv damit beauftragt, einen seiner Mitarbeiter zu überwachen
und die hier geschilderte Variante als “befugt” angesehen werden könnte. Dies
erfordert die in § 32
Abs. 1 BDSG genannten Voraussetzung (Datenerhebung, -nutzung, -verarbeitung
ist erforderlich, um ein Beschäftigungsverhältnis zu begründen, Durchzuführen
oder zu beenden; bzw. der zu Überwachende hat im Beschäftigungsverhältnis eine
Straftat begangen und dessen schutzwürdige Interessen überwiegen nicht die
Interessen des Arbeitgebers).
Eine Rechtfertigung aus § 29 Abs. 1 BDSG
lehnte das Gericht ebenfalls ab.
Die Zielperson habe das aus Art.
2 Abs. 1 GG iVm. Art. 1
Abs. 1 GG folgende Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Es gewährt dem Betroffenen weitgehende Rechte über die
Verwendung seiner persönlichen Daten, insbesondere im sog. Kernbereich privater
Lebensführung selbst über das Schicksal personenbezogener Daten zu entscheiden
und so “Herr” dieser Daten zu bleiben. Hierzu gehört auch die Frage, ob und mit
welchem Ziel ein Fahrzeugführer sein Kraftfahrzeug bewegt.
Dieses Recht stehe der Zielperson nicht nur als Abwehrrecht
gegenüber Behörden, sondern auch gegenüber Privatpersonen zur Seite.
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist jedoch
nicht nur als klassisches Abwehrrecht des Bürgers gegenüber staatlichen Stellen
zu verstehen, sondern entfaltet auch Wirkung zwischen Privaten soweit in
wesentliche Teile der Lebensgestaltung eines Betroffenen oder seine
Persönlichkeit -so wie vorliegend- eingegriffen wird.
Das LG Lüneburg bejahte damit den Anfangsverdacht einer
Straftat. Selbst wenn sich im weiteren Verlauf herausstellen sollte, daß keine
Straftat vorliege, bliebe nach Ansicht des Gerichts eine Ordnungswidrigkeit
gem. § 43 Abs. 2 Nr.
1 BDSG. Insofern könne ein Bußgeld bis zu 300.000,00 € infrage kommen.
Wer an einer Tankstelle sein Auto befüllt, ohne zu bezahlen,
muss mit hohen Geldforderungen der Tankstelle rechnen. Fällig werden nicht nur
Auslagen und Anwaltskosten, sondern gegebenenfalls auch die Kosten für einen
Detektiv, wie am Mittwoch der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied.
(Az.: VIII ZR 171/10). Via stern.de, 4.5.2011
Der reverse C.S.I.-Effekt:
Wenn Spuren nicht beachtet werden
Teil 2: Mord oder Totschlag?
Ein Rückenschuß entscheidet Der Fall Streicher Teil 3: Durchgebrannt? -
Unfall? - Mord! Der Fall Raven Vollrath Saskia Reibe / Mark Benecke
Lockvogel
Ernsti
Der ehemalige Innenminister Ernst
Strasser ging trotz Ermittlungen seines „privaten Nachrichtendienstes“ der
"Sunday Times" im „Cash-for-Laws“-Skandal auf den Leim.
Ich war
es nicht – es war ein Unfall
Die
Ausreden nach Tötungen mit Schusswaffen oder Sprengstoff reichen von
phantasielos bis originell – der Sachverständige, der in den letzten drei
Jahrzehnten die meisten davon überprüft hat, ist Dr. Ingo Wieser. Von DI Markus
Schwaiger
Eigen-
oder Auftragsbrandstiftung
Eigenbrandstiftungen
sind insbesondere eine Folge der Einführung der Brandkassen und
Feuerversicherungen Ende des 17. bzw. Anfang des 18. Jahrhunderts. Aber auch
bei Eigenbrandstiftungen können sich neben den tatauslösenden materiellen
Brandstiftungsmotiven Umwelteinflüsse und in der Täterpersönlichkeit vorhandene
anlagebedingte Faktoren tatfördernd auswirken.
Sicherheitsfachwirt (FH)
Frank D. Stolt
ANDR
Junior Club „Underground“ ÖDV:
Freundschaftsabkommen Rumänien-Österreich
Recht
Österreich
Verlust des Ersatzes der
Detektivkosten
Agent
Provokateur (Anstiften) durch den Detektiv führt mitunter zum Verlust des
Ersatzes der Detektivkosten, aufgrund Wegfalls der Rechtsgrundlage zur
Klagsführung.
RAA Mag. Andreas Schweitzer, Berufsdetektiv und
Berufsgruppensprecher der WK-Bgld
Die Zukunft der akademischen
Sicherheit
Der
Bereich Sicherheit wird durch zunehmende Wirtschaftskriminalität, erhöhten
Anforderungen durch das neue Unternehmensstrafrecht, drohenden
Naturkatastrophen, Betriebsunfällen und Sabotage für Unternehmen immer
wichtiger. Das operationelle Sicherheitsmanagement umfasst dabei immer stärker
alle Unternehmensbereiche. http://www.sicherheitsportal.at/
Recht
Deutschland
Staatsanwalt
ermittelt gegen Detektiv und Schatz im Wald
Erstattung
von Detektivkosten
Detektivkosten
zur Ermittlung eines Wettbewerbsverstoßes sind bedingt erstattungsfähig
Entschädigung
wegen Videoüberwachung am Arbeitsplatz
„Sachkundeprüfung im
Bewachungsgewerbe gemäß § 34 a GewO“ von Ulrich Jochmann / Jörg Zitzmann
„Sachkundeprüfung im
Bewachungsgewerbe in Frage und Antwort“ von Ulrich Jochmann / Jörg Zitzmann
„Lehrbuch Geprüfte Schutz-
und Sicherheitskraft“ von Ebert / Foerster / Holleuffer-Kypke / Jochmann / Otto /
Pfeiffer
„Menschen lesen - Ein FBI-Agent erklärt, wie
man Körpersprache entschlüsselt" von Joe Navarro
„Business Profiling - Die Erstellung von
Persönlichkeitsprofilen und deren Bedeutung für Interaktionen im
wirtschaftlichen Bereich“ von Andreas Michael Mark
Um 9 Uhr kommt Detektiv
Dietmar Guggenbichler. Ein Kredit, der an ihn vergeben wurde, war es auch, der
zur Anklage gegen Wolfgang Kulterer, Gert Xander und Albin Ruhdorfer führte.
Um 13 Uhr ist Tilo Berlin als Zeuge geladen. Er soll aufklären, wann Wolfgang
Kulterer von den Kaufabsichten der Bayern erfahren hat.
Die Kleine Zeitung Redakteure Thomas Fian, Philip Stotter
und Thomas Cik berichten LIVE vom Prozess gegen den Ex-Hypo Boss Wolfgang
Kulterer am Landesgericht in Klagenfurt.
Ein Arbeitgeber kann zur Zahlung von Schadenersatz
verpflichtet sein, wenn er im Eingangsbereich zu seinen Geschäftsräumen eine
Kamera anbringen lässt, die nicht nur den Eingang, sondern auch einen dahinter
befindlichen Arbeitsplatz eines Mitarbeiters überwacht. Das geht aus einer
Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 25. Oktober 2010 hervor
(Az.: 7 Sa 1586/09). Dem Urteil lag die Klage einer kaufmännischen Angestellten
zugrunde, die in einer Niederlassung eines bundesweit tätigen Unternehmens
arbeitete.
Verletzung der Persönlichkeitsrechte?
Das Büro der Klägerin befand sich direkt gegenüber dem
Eingang zu der Niederlassung. Ihr Arbeitgeber ließ im Eingangsbereich eine
Videokamera anbringen, die nach seinen Worten dem Schutz der Mitarbeiter vor
Übergriffen durch betriebsfremde Personen dienen sollte.
Die Kamera war aber nicht nur auf den Eingangsbereich,
sondern auch auf den Arbeitsplatz der Klägerin gerichtet. Diese fühlte sich
dadurch massiv in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt und verlangte Abhilfe.
Doch trotz wiederholter Bitte war ihr Arbeitgeber nicht dazu
bereit, die Ausrichtung der Kamera ausschließlich auf den Eingangsbereich zu
beschränken, was technisch kein Problem gewesen wäre.
Erfolgreiche Klage
Die Beschäftigte zog daraufhin vor das Arbeitsgericht. In
ihrer Klage verlangte sie von ihrem Arbeitgeber nicht nur eine andere
Ausrichtung der Kamera, sondern auch die Zahlung von Schadenersatz. Mit Erfolg. Sowohl das Arbeitsgericht als auch das von dem
Arbeitgeber in Berufung angerufene Landesarbeitsgericht gaben der Klage dem
Grunde nach statt. Lediglich zur Höhe des von dem Arbeitgeber zu zahlenden
Schadenersatzes gelangten die Gerichte zu unterschiedlichen Bewertungen. Grundsätzlich, so die Richter, hat der Arbeitgeber in
schwerwiegender und hartnäckiger Weise das Recht auf informationelle
Selbstbestimmung seiner Mitarbeiterin verletzt.
Teure Hartnäckigkeit
Den Einwand des Arbeitgebers, dass die Kamera nicht ständig
eingeschaltet war und zur Sicherheit der Mitarbeiter angebracht wurde, ließen
die Richter nicht gelten. „Denn allein die Unsicherheit darüber, ob die Kamera
tatsächlich aufzeichnet oder nicht, hat die Klägerin einem ständigen
Überwachungsdruck ausgesetzt, den sie nicht hinnehmen musste, zumal eine andere
Ausrichtung möglich gewesen wäre“, so das Gericht. Anders als das in der ersten Instanz angerufene
Arbeitsgericht Wetzlar, welches der Klägerin eine Entschädigung in Höhe von
15.000 Euro zugesprochen hatte, verurteilte das Hessische Landesarbeitsgericht
den Arbeitgeber in der Berufungsverhandlung unter Abwägung aller Umstände
jedoch lediglich zur Zahlung einer Entschädigung von 7.000 Euro.
Internetnutzer sind in Syrien vielen Schikanen ausgesetzt:
In Internet-Cafés werden sie registriert, E-Mails werden gefiltert und Seiten
gesperrt. Blogger bekommen Anrufe vom Geheimdienst. Der Regierung geht dies
noch nicht weit genug - sie plant schärfere Gesetze.
Es ist ein Katz-und-Maus-Spiel, sagt Abdel Nour,
Chefredakteur der syrischen Internetseite all4syria. Ein gefährliches
Katz-und-Maus-Spiel. "Das Regime hat alle Blogs gesperrt, also Webseiten,
auf denen freier Meinungsaustausch stattfindet. Wer trotzdem einen neuen Blog
eröffnet, kommt über kurz oder lang ins Gefängnis - und da sitzen inzwischen
viele", klagt er.
All4syria kann man in Syrien nur noch mit
computertechnischen Tricks auf den Bildschirm holen. Die Seite wird inzwischen
aus Dubai statt aus Syrien ins Netz gestellt, die Beiträge gelangen meist per
E-Mail dorthin.
Atmosphäre der Unsicherheit, Angst und Selbstzensur
"Die Geheimdienstler arbeiten mit Gummibegriffen wie
Gefährdung der Staatssicherheit. Es gibt überhaupt keine klare Definition, was
das konkret sein soll. Sie wollen uns im Unklaren lassen, was erlaubt ist und
was nicht," bemängelt ein Internet-Journalist, der hier Hamzeh Hamoudeh
genannt werden soll. (...)
Berufsdetektive bewältigen Aufgaben wie Anhaltung von
Tatverdächtigen, Nothilfe, Erhebungen über straf bare Handlungen, bewaffneter
Personenschutz oder Ausforschung untergetauchter Personen. Da sie dabei immer
wieder in die Grundrechte Dritter eingreifen, ist ein hohes Maß an juristischem
Wissen wichtig. Dieses Buch wurde für Berufsdetektive maßgeschneidert, ist
Lehrbuch und Nachschlagewerk in einem und darüber hinaus die Basis für die
Vorbereitung auf die kommissionelle Befähigungsprüfung!
Aus dem
Inhalt – zum Beispiel:
Allgemeine
Rechtskunde
Behörden-
und Gerichtsorganisation
Rechtliche
Grundlagen der Berufsausübung (GewO, AngG, DSG 2000 etc)
Beweiskunde und Beweislehre
Personenobservation vs. Stalking
Autor: Peter
Pokorny ist seit 1992 als Berufsdetektiv tätig, er ist stellvertretender
Präsident des Europäischen Detektiv-Verbandes (EURODET) und dessen Lehrbefugter
für Rechtskunde.
Zielgruppen: Berufsdetektive sowie Personen, die in
Bewachungsgesellschaften mit Berufsdetektiv-Gewerbeberechtigung detektivische
Aufgaben wahrnehmen
Wenn Spuren nicht beachtet werden. Weltweit herrscht der
Glaube, dass Spuren erstens jeden Fall lösen könnten und dass sie zweitens,
wenn sie gefunden werden, immer die Wahrheit klären (“C.S.I.-Effekt”). Dass
beides nicht der Fall ist, zeigen drei Artikel aus unserer
Sachverständigen-Praxis. Der Fall Hartung. Von Saskia Reibe und Mark Benecke (www.benecke.com)
Die Waffenkammer des
BKA
Seit wenigen Jahren verfügt die deutsche Bundespolizei, das
Bundeskriminalamt (BKA), über ein neues Laborgebäude, mit einem großen
Fachbereich zur Untersuchung von Waffen und Munition. Von Frank B. Metzner
Lügnern ins Gehirn
geschrieben
Notorische Lügner haben eine Veränderung im Gehirn, die ihr
Moralempfinden herabsetzt. Notorische Lügner haben nachweisbare Hirnanomalien:
Die Struktur der Hirnregion, die für das Empfinden eines schlechten Gewissens
zuständig ist, weicht von einer normalen Hirnstruktur ab, haben Forscher aus
den USA nun herausgefunden (…)
short cuts
Späte Gerechtigkeit
Kindesrückholung endet vor Gericht
Zweifel am Tod von Millionenbetrüger
Die Sache Pellicano
Affäre um großzügige Vergabe von Gewerbeberechtigungen im
Sicherheitsgewerbe
Causa Kampusch Thema im Nationalrat
FC Barcelona heuerte Detektive an
Investigator.com – Das Ermittlerforum in den USA
Veranstaltungen
review
Specialist Security Equipment Presentation
EU-Antikorruptionsbehörde
Risiko & Sicherheit. Campus Forum 2010. Netzwerktreffen
der Sicherheits- und Risikobranche www.sicherheitsportal.at
61. Generalversammlung des Österreichischen Detektiv
Verbandes (ÖDV)
Freundschaftsabkommen Österreich - Slowenien
Recht Österreich
Stellungnahme zum Ersatz der Detektivkosten anhand dreier
Gerichtsentscheidungen von RAA Mag. Andreas Schweitzer
Recht Deutschland
HSH Nordbank verklagt die eigenen Detektive
Detektiv erpresst Manager
Einsatz von „Sozialdetektiv“ war rechtswidrig
Wirtschaftsspionage?
Recht Schweiz
Konkordat zur Zulassung Privater Sicherheitsdienstleistungen
Polizist als Hobby-Detektiv
tools
Transit Issue Nomad Journal
Spyclock mit Bewegungs-Sensor
Somikon DV-728HD: Der Foto-Video-Kugelschreiber nimmt Fotos
mit 12 Megapixeln und Videos in HD-Qualität mit 720p auf
Spytalk
Die Steuer-CD und ein Opfer
Watergate in Paris
Privatdetektive suchen angeblich nach Ex-SAP-Chef
Telekom-Spitzelaffäre „Bauernopfer“
Buch bringt Pentagon in Bedrängnis
Daimler luchst Post Sicherheitschefin ab
Rätsel um toten Spion
Früher war alles besser
book review
„leg cit“ von Stephan
Keiler/Christoph Bezemek
„Mafia Export“
von Francesco Forgione
„Die Tricks der
Politiker“ von Thomas Hofer
„Dauerthema
Ladendiebstahl“ von August Baumühlner, Roman Seeliger
„Klartext für Anwälte“
von Eva Engelken
„Spitzeln, Spähen,
Spionieren“ von Ingeborg Zerbes
„Der Agent“ von Werner
Stiller
„Schlagfertigkeit in
Preis- und Honorarverhandlung“ von Matthias Pöhm
„Strafprozessrecht“
von Birklbauer/Hilf/Luef-Kölbl/Steininger
„Phänomen Facebook“
von Jakob Steinschaden
„Schwarzbuch
Landwirtschaft“ von Hans Weiss
„Strafprozessrecht (f.
Österreich)“ von Christian Bertel/Andreas Venier
„Beweisverwertungsverbote“
von Kai Ambos
„Die
strafprozessualen Beweisverwertungsverbote“ von Raimund Baumann
„Beweisführung im
Strengbeweisverfahren“ von Jens Dallmeyer
„Rinderwahn und
Lungenseuche“ von Roland Sedivy
„Der Totenleser„ und „Dem Tod auf der Spur“ von Prof. Dr.
Michael Tsokos
Am Dienstag begann der Prozess, in dem der gekündigte Direktor des Klinikum
Klagenfurt, Matthias Angres, sein Dienstverhältnis einklagt. Es gehe vor allem
um "Reputation", so sein Anwalt. Thema war auch die
"Spitzelaffäre".
Angres soll Ziele nicht erreicht haben
Mit dem ersten Verhandlungstag des Arbeitsgerichtsprozesses steht auch der
offizielle Entlassungsgrund fest: Angres soll in seinen viereinhalb Monaten als
medizinischer Leiter des Klinikum Klagenfurt die gesetzten Ziele nicht erreicht
haben. Für seinen Anwalt Gernot Murko ist dies kein ausreichender Grund für
eine Entlassung, er klagt auf Aufrechterhaltung des Dienstverhältnisses.
Angres selbst war beim Prozessauftakt nicht anwesend. Durch die wetterbedingten
Behinderungen im internationalen Flugverkehr konnte er nicht anreisen. Zeugen
waren für den ersten Prozesstag nicht geladen, anwesend waren nur die Anwälte
der Parteien. Anwalt thematisiert "Spitzelaffäre"
Verteidiger Gernot Murko - er ist auch Präsident der Kärntner
Rechtsanwaltskammer - will im Prozess auch die so genannte
"KABEG-Spitzelaffäre" thematisieren. Angres war am 28. Oktober
unmittelbar nach einer Betriebsversammlung der Ärzte gefeuert worden, bei der
er das Wort ergriffen hatte. Diese Betriebsversammlung war von einem
Mitarbeiter des KABEG-Rechtsanwaltes bespitzelt worden. KABEG-Chefin Ines
Manegold hatte bestritten, hinter der Aktion zu stehen.
Anwalt will, dass Entlassung aufgehoben wird.
Manegold soll Mitschuld nachgewiesen werden
Murko will beweisen, dass Angres keinerlei Gründe für seine Kündigung geliefert
habe und es werde sich zeigen, "dass der Rechtsanwaltsanwärter mit Wissen
und Wollen von Frau Manegold in dieser Betriebsversammlung der Ärzte war."
Letztlich will Murko damit erreichen, dass die Entlassung rückgängig gemacht
wird: "Dass Vorwürfe, die in einer Betriebsversammlung geäußert wurden, zu
einer Entlassung führen, das ist in diesem Rechtsstaat bisher noch nicht
vorgekommen."
Kein Interesse an Vergleich.
Angres kämpft um "Reputation"
Der Appell von Richterin Birgit Reiter zum Prozessauftakt, sich zu vergleichen,
damit "der frühere medizinische Direktor das, was er begonnen hat,
weiterführen kann", hatte wenig Echo.
Die Intitiative dazu müsse von der KABEG ausgehen, sagte Murko. Angres gehe es
aber um die Wiederherstellung seiner Reputation und nicht um Geld. Der
Rechtsanwalt von KABEG-Chefin Manegold, Michael Sommer, sprach daraufhin von
Vertrauensverlust.
Nächste Verhandlung am 27. Jänner.
Betriebsrat könnte Manegold-Rücktritt fordern
Sollte Murko der Nachweis gelingen, dass Manegold in die Spitzelaffäre
involviert war, dann will der Betriebsrat Manegold das Vetrtrauen entziehen und
sie zum Rücktritt auffordern. Manegold-Anwalt Sommer wies das zurück, die
KABEG-Chefin habe nichts mit der "Spitzelaffäre" zu tun.
Bei der nächsten Verhandlung am 27. Jänner soll unter anderem auch jener Mann
als Zeuge aussagen, der das umstrittene Protokoll aus der Betriebsversammlung
verfasst hat. kaernten.ORF.at
Nachbeben der Spitzelaffäre bei Ärztebetriebsversammlung:
Angrés-Anwalt will beweisen, dass Ines Manegold passiv und aktiv darin
verwickelt ist. Manegold kämpft nun um das berufliche Überleben.
Knalleffekt am Dienstag vor der vorbereitenden Tagsatzung im
Verfahren vor dem Arbeitsgericht, das der entlassene medizinische Direktor des
Klinikums Klagenfurt, Matthias Angrés, gegen die Landesspitälerholding Kabeg
angestrengt hat: "Ich werde den Beweis antreten, dass die Teilnahme eines
Rechtsanwaltes an der Ärztebetriebsversammlung vom 28. Oktober mit Wissen und Wollen
von Frau Manegold erfolgt ist", so der Anwalt von Angrés, Gernot Murko,
Montag auf Anfrage der Kleinen Zeitung.
Wie berichtet, war Anfang November aufgeflogen, dass ein
Mitarbeiter von Kabeg-Anwalt Robert Kugler ein Wortprotokoll von besagter
Ärztesitzung angefertigt hatte, in dem er Angrés ein bislang nirgendwo
bestätigtes "Stasi"-Zitat unterstellte. Drei Stunden später wurde
Angrés, der innerhalb weniger Monate zu einer Integrationsfigur im Klinikum
Klagenfurt geworden war, von Manegold gefeuert. Trotz unmissverständlichen
Hinweises, dass es sich um eine nicht öffentliche Veranstaltung handle, war der
Spitzel im Saal geblieben. Kugler hatte ihn später mit dem hanebüchenen
Argument verteidigt, sein Mitarbeiter habe geglaubt, nur die Presse wäre
ausgeschlossen. Außerdem übernahm Kugler die volle Verantwortung für die
Aktion. Und Ines Manegold beteuerte mehrfach, nichts davon gewusst zu haben.
Kursierende Gerüchte bestätigt
Der nunmehrige Vorwurf, den Angrés-Anwalt Gernot Murko
Dienstag vor Gericht vorbringen wird, bestätigt seit Längerem kursierende
Gerüchte. So recht wollte ohnehin niemand die Version von Manegold glauben,
zumal bald durchsickerte, dass Kugler ein paar Tage vor dem Eklat einen
rückwirkenden Konsulentenvertrag erhalten hatte.
Manegold kämpft jetzt um das berufliche Überleben, denn Betriebsratschef
Arnold Auer hat mit Nachdruck klargelegt, dass die Belegschaft mit einer
Vorstandschefin, von der sie bespitzelt wurde, keinen Tag länger mehr arbeiten
werde. Man kann davon ausgehen, dass die Arbeitnehmervertretung vor
Protestmaßnahmen nicht zurückschrecken würde.
Die Kleine Zeitung ersuchte Ines Manegold Montag um
Aufklärung und fragte nach, ob sie ein etwaiges Dementi durch eine
eidesstattliche Erklärung untermauern würde. Manegold lehnte eine Stellungnahme
mit der Begründung, es handle sich um ein laufendes Verfahren, ab.
Quelle: Kleine Zeitung, 21.12.2010, Wolfgang Rausch
BONN (dpa-AFX) - Die Bespitzelungsaffäre bei der Deutschen
Telekom soll laut "Focus" endgültig zu den Akten gelegt werden. Die
Staatsanwaltschaft wolle keine neuen Schritte gegen Ex-Vorstandschef Kai-Uwe
Ricke und Ex-Aufsichtsratschef Klaus Zumwinkel einleiten, berichtet das Magazin
unter Berufung auf Bonner Justizkreise. Die Aussagen des Ende November zu
dreieinhalb Jahren Haft verurteilten früheren Abteilungsleiters für
Konzernsicherheit, Klaus T., seien dafür zu vage.
Anfrage der
Abgeordneten Mag. Johann Maier, Pendl, Angela Lueger, Dr. Matznetter, Ulrike Königsberger-Ludwig
und GenossInnen an die Bundesministerin für Inneres betreffend
„Sicherheitsgewerbe (Berufsdetektive und Bewachungsgewerbe) - Gesetzliche
Regelungen".
Mit der AB
1727/XXIII.GP vom 21.12.2007 wurden die Fragen des Fragestellers Abg. Mag. Johann Maier zur
gleichlautenden Anfrage letztmalig beantwortet. Aus systematischen
Gründen werden ähnliche Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen und
Informationen zu erhalten.
Die SPD-Rüsselsheim hat den Einsatz eines Privatdetektivs
zur Ausspionierung eines krank gemeldeten Mitarbeiters der städtischen
Betriebshöfe (ECHO vom Samstag) scharf kritisiert und gleichzeitig die Haltung
der Baustadträrin Silke Klinger zu der Angelegenheit begrüßt.
Klinger, zu deren Dezernat der Eigenbetrieb Betriebshöfe
gehört, hatte den von Betriebshöfeleiter Jens Will veranlassten Detektiveinsatz
gegenüber dem ECHO missbilligt und angekündigt, die auf die Art eingeholten
Informationen nicht verwenden zu wollen. Man teile die Einschätzung der
Dezernentin, so die SPD, dass ein Einsatz eines Detektivs »absolut inakzeptabel
ist«, heißt es in einer Pressemitteilung.
Die SPD mahnt »zu einem achtungsvollen Umgang mit
Mitarbeitern«. Man setze sich »für eine Unternehmenskultur ein, die ein gutes
Betriebs- und Arbeitsklima ermöglicht«. Personalrat und Betriebsleitungen
müssten an einem Strang ziehen und so Fehlverhalten sowohl von Seiten der
Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer verhindern.
Als Ladendiebstahl bezeichnet man das Entfernen von
Handelswaren jeglicher Art aus Geschäften, die sich auf den Endverkauf dieser
Erzeugnisse konzentrieren. Ladendiebstahl ist eines der häufigsten Delikte mit
denen sich Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte beschäftigen. Im deutschen
Einzelhandel sind im Jahr 2008 Waren im Wert von € 3,9 Milliarden verschwunden.
Obwohl der Einzelhandel jährlich € 1,1 Milliarden in Sicherheitssysteme zur
präventiven Vorbeugung, Einsatz von Shopguards und in Kaufhausdetektive
investiert wird nur immer die Spitze des Eisberges, also gerade einmal 10%
erwischt. Dieses Buch nimmt die größte Zielgruppe – die Kunden - mit über 50%
Anteil am Inventurverlust unter die Lupe.
Auf 164 Seiten und mit über 670 (!) Bilddokumenten werden
die Arbeitsmethoden der „Entwendungstechniker“, auch genauestens ins Visier
genommen. Nicht nur Einzelhändler, Verkäufer und dem Sicherheitspersonal soll
gezeigt werden, wie Entwendungstechniker vorgehen, sich verhalten oder
verraten. Es soll auch anregen zu überprüfen, ob das eigene Sicherheitskonzept
zur Inventursicherung noch zeitgemäß ist. Eine Leseprobe als pdf. Datei finden
Sie unter www.entwendungstechniker.de.
Der Autor Claus Endress ist ZAD geprüfter Wirtschaftsdetektiv,
IHK geprüfte Werkschutzfachkraft, ehemaliger IHK Dozent und Mitglied des
Prüfungsausschusses für die IHK geprüfte Werkschutzfachkraft und
Sachkundeprüfung nach § 34 a GewO. Seit 1991 selbständiger Berufsdetektiv mit
dem Schwerpunkt Einzelhandel und Mitarbeiterkriminalität.
Gehört in jede Detektei, die sich mit der Vorbeugung und
Bekämpfung von Ladendiebstahl befasst!
Bei Angabe des Referenzcodes „DerDetektiv2010“ erhalten
unsere Leser bei einer Buchbestellung einen Rabatt von 10%!!
Möglichkeiten derKooperation von Verteidigung und Detektiven
Berufsdetektive sind in Österreich die einzige Berufsgruppe,
die der Strafverteidigung als
professionelle und beauftragte Ermittler dienen darf. Leider
wird dieser Leistungsanteil von den Strafverteidigern nur selten genutzt. Im
Zuge des 8. Österreichischen StrafverteidigerInnentages der „Vereinigung
Österreichischer StrafverteidigerInnen“ erläuterte der Autor im Zuge eines
Vortrages die Vorteile und Möglichkeiten der Kooperation mit Berufsdetektiven.
von Christoph Jäger, Berufsdetektiv, Wien, www.jsi.at
Kriminelle sind keine andere Kategorie
von Menschen – Wirtschaftskriminelle auch nicht
Persönlichkeitsprofile
von Wirtschaftsstraftätern
Der
Berliner Detektiv Lothar Müller führte eine empirische Studie über
Persönlichkeitsprofile von
Wirtschaftsstraftätern
durch. Im Gespräch mit „der detektiv“ erläutert er die Erkenntnisse seiner
kriminalistischen Forschung.
von Mag.
Bernhard Maier, Berufsdetektiv und gerichtlich beeideter Sachverständiger, www.bm-investigations.at
Pokerface und Unschuldsmiene
Emotionen
sind für die Qualität unseres Lebens von ausschlaggebender Bedeutung. In keiner
Beziehung, an der uns etwas liegt, kommen wir ohne sie aus – am Arbeitsplatz nicht
und bei keiner Freundschaft, nicht im Umgang mit Familienmitgliedern und erst
recht nicht in unseren intimsten Beziehungen.
Investigativer Journalismus:
Journalisten als Detektive
Investigativer
Journalismus, auch als „Enthüllungsjournalismus“ bezeichnet, stellt eine
besondere
Form
der Medienarbeit dar. Der Veröffentlichung kann dabei eine bisweilen
langwierige und umfassende, manchmal auch kostspielige Ermittlungsarbeit
vorausgehen.
von
Ing. Peter Pokorny
Short Cuts
Die
Schatzsucher von Tirol
Freispruch
nach sieben Jahre langem Missbrauchsprozess
Kampusch-Ermittler:
Selbstmord
Amtshaftungsklage
Freispruch
Detektiv
macht Druck
Ermittlungen
gegen Gerichtspsychiater Haller
Mord
an der Bankiersgattin Maria Bögerl
Veranstaltungen
Kronzeugenregelung – eine Waffe gegen
Organisierte Kriminalität, Wirtschaftskriminalität und
In Zukunft soll die heimliche Videoüberwachung von
Mitarbeitern verboten werden. Nach monatelangem Streit hat sich die
schwarz-gelbe Koalition nach übereinstimmenden Zeitungsberichten auf einen
Gesetzesentwurf zum Datenschutz für Arbeitnehmer verständigt. Die Regelung soll
am Mittwoch im Bundeskabinett verabschiedet werden, wie die Süddeutsche Zeitung
schreibt.
Allerdings sollen Arbeitgeber auch weiter Mitarbeiter
kontrollieren dürfen, wenn etwa ein Verdacht wegen Korruption besteht. Auch
offene Videoüberwachung beispielsweise an Firmeneingängen oder zur
Qualitätskontrolle ist möglich, "soweit sie zur Wahrung wichtiger
betrieblicher Interessen erforderlich" ist, zitiert Die Welt aus dem ihr
vorliegenden Entwurf. Weiter heißt es: Offene Überwachung ist möglich, wenn sie
den Interessen der Angestellten nicht entgegensteht und diese auf die Kameras
hingewiesen werden. (...) Daten ohne das Wissen der Beschäftigten zu sammeln, soll
zudem erschwert werden. Um Informationen über Beschäftigte zu erheben, müssten
sich die Arbeitgeber an strenge Vorgaben halten. Auch das Ausspähen von
Betriebsstätten, die überwiegend der privaten Lebensführung dienen, soll
künftig unzulässig sein. Beispielhaft in dem Entwurf sind Sanitär-, Umkleide-
und Schlafräume aufgeführt.
Der Bund Internationaler Detektive (BID e.V.) hat anlässlich
seines 50-jährigen Gründungsjubiläums eine Broschüre herausgegeben, die
detaillierten Einblick in den Alltag der Detektive vermittelt.
Es wird aus der Praxis beispielsweise über rechtskonforme
Ermittlungsdienstleistungen für Unternehmen berichtet, die Frage pro und kontra
bei
Die Verbandsbroschüre „Private Ermittlungen im internationalen Verbund - Beweisen, Informieren, Dokumentieren“ hat einen Umfang von 112 Seiten im Format DIN A4, Erstauflage 1000 Exemplare, erschienen 2010, redaktionelle Verantwortung: Manfred Lotze, Detektiv-Institut Kocks GmbH, Düsseldorf. Für eine Schutzgebühr von 17,50 Euro (Deutschland) ist die Broschüre zu beziehen über die Geschäftsstelle Bund Internationaler Detektive (BID) e. V., E-Mail: info@bid-detektive.de.
Zuhilfenahme von Detektiven in Fällen der Überprüfung von Arbeitnehmern
diskutiert und der qualifizierten Erwachsenenfort- und -weiterbildung für diese
Branche Raum gewährt. Ebenso ist die Situation der Detektive in Deutschland
Gegenstand der redaktionellen Arbeit. Wie nicht anders zu erwarten, vergleicht
dieser Bund Internationaler Detektive die gewerberechtlichen Vorschriften in
Deutschland mit der Situation des Gewerbes in verschiedenen europäischen
Ländern.
Wahrheit durch Lügendetektor?
Neben zahlreichen Insidern kommen auch externe Experten zu
Wort, so Bärbel Schwertfeger mit ihrem Thema „Nachgefragt: Ist der Ehrliche
zugleich der Dumme?“ Frau Schwertfeger ist Diplompsychologin und
Wirtschaftsjournalistin, Autorin von acht Büchern und vielfältig in den
namhaften Wirtschaftsprintmedien sowie Online präsent. Die Frage, ob der
Lügendetektor wirklich zur Wahrheitsfindung beitragen kann, wird von Klaus
Stüllenberg, dem Vorsitzenden der Stiftung Kriminalprävention in Münster,
kritisch beleuchtet. In einem ansonsten von Männern dominierten Beruf kommen
hier auch fünf Kolleginnen zu Wort und berichten über ihren Einstieg in das
Detektivgewerbe.
Haftungsrisiken durch Detektiveinsatz
Der Bund Internationaler Detektive ist aktiv im Bereich der
Qualitätssicherung privater Ermittlungsdienstleistungen durch Detektive, hier
gibt die Verbandsrichtlinie präzise Auskünfte. Zu diesem Thema gehört die
Unterhaltung einer Clearingstelle. Von dort können Auftraggeber während oder
nach Abschluss einer Auftragsabwicklung Unterstützung erhalten – auch im
Hinblick auf die Wahrung ihrer Interessen gegen den Detektiv bei berechtigter
Beschwerde. Über die Inanspruchnahme detektivischer Dienstleistung von
Anwälten, häufig auch Strafverteidigern, berichtet ein Jurist. Ein anderer
Anwalt hat die Frage beleuchtet, inwiefern durch einen Detektiveinsatz
Haftungsrisiken entstehen können, und ein „alter Hase“ des Gewerbes ist die
permanente Frage angegangen: „Detektiv oder nicht Detektiv?“
Breiten Raum nimmt das Statement zum Thema Produkt- und
Markenpiraterie ein, hier hat die Aktion Plagiarius die redaktionelle Arbeit
des Verbandes tatkräftig unterstützt und berichtet über die Zusammenarbeit der
Wirtschaft mit Privatdetekteien.
Schutz vor Datenklau
Zur IT und ihren offenen Flanken für kriminelle Angriffe
kommt von kompetenter Seite der Ratschlag, wie sich Unternehmen vor Datenklau
schützen können, und der Leser wird über die akute Bedrohung durch
Computerviren sachkundig informiert. Abgerundet wird das redaktionelle Bild mit
den Bereichen Videotechnik, Abwehr von Lauschangriffen sowie Abhörversuchen und
der Frage, welchen Nutzen detektivische Arbeit für den Bürger, die Wirtschaft
und den Staat tatsächlich erbringt. Ausführlich berichten die BID-Detektive
über ihre Erfolge, die „Schokoladenseite“ des Berufes.
Ob denn der Krankenschein tatsächlich die Lizenz zum
Nebenjob ist, wird untersucht, und auch von abgelehnten Aufträgen erfährt der
Leser. Genau beschrieben wird der Weg zur Mitgliedschaft im BID – die nur bei
Erfüllung einer Reihe von Voraussetzungen möglich ist. Für Mitglieder gilt dann
unter anderem die „BID-Richtlinie zur Qualitätssicherung privater Ermittlungs-dienstleistungen
durch Detektive“ – mit der Verpflichtung zur steten Fort- und Weiterbildung.
Zielgruppe für diese Infobroschüre sind Verantwortliche und
Mitarbeiter in allen Sicherheitsbereichen von Wirtschaft und Verwaltung,
weiterhin Berufsinteressenten, Berufseinsteiger, das Berufsförderungswerk der
Bundeswehr, Berufsberater, die Agentur für Arbeit, Industrie-, Handels- sowie
Handwerkskammern und Kreishandwerkerschaften, Juristen, Auftraggeber,
Detektive, Detekteiunternehmer sowie -mitarbeiter und alle, die an
Detektivarbeit interessiert sind.
Innsbrucker Anklagebehörde prüft Vorwurf des Betrugs, der
Verleumdung und der Falschaussage
Innsbruck - Bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck sind
Ermittlungen gegen den renommierten Vorarlberger Gerichtspsychiater Reinhard
Haller anhängig. Das bestätigte Behördensprecher Hansjörg Mayr. Es geht um den
Vorwurf des Betrugs, der Verleumdung und der Falschaussage. Für Haller, der zu
den Anschuldigungen bisher nicht vernommen wurde, gilt die Unschuldsvermutung.
"Es ist einerseits der Vorwurf erhoben worden, dass
Doktor Haller seine Gutachten nicht richtig macht. Daneben wird behauptet, dass
er Tests verrechnet hat, die er gar nicht durchgeführt hat. Das wird nun von
uns überprüft", sagte Mayr.
Wie der Sprecher darlegte, sei Haller vom
Gerichtsgutachten-Geschädigten-Verband (GGGV) zur Anzeige gebracht worden.
Haller habe seinerseits den Anwalt des GGGV angezeigt, "weil er behauptet,
dieser habe in einem Zivilverfahren unrichtige Behauptungen aufgestellt".
Betrugsvorwurf
Der Betrugsvorwurf, den der
Gerichtsgutachten-Geschädigten-Verband (GGGV) gegen Reinhard Haller erhebt,
bezieht sich auf zwei Fälle, in dem der Gerichtspsychiater im Rahmen seiner
gutachterlichen Tätigkeit der Justiz den sogenannten Minnesota Multiphasic
Personality Inventory (MMPI)-Persönlichkeitstest verrechnet haben soll, der ein
gängiges Hilfsmittel bei der Untersuchung der Persönlichkeitsstruktur von
psychisch Kranken darstellt.
Der vor rund 80 Jahren in den USA entwickelte Test umfasst
an die 570 Items und dauert zwei bis drei Stunden. Laut GGGV soll Haller jedoch
in den beiden Fällen das Psychopathologische Kurzverfahren (PPKV) - eine
abgespeckte Variante, die nur 72 Items enthält - angewandt haben, das maximal
15 Minuten in Anspruch nimmt. Dennoch habe Haller jeweils den kostspieligeren
MMPI-Test abgerechnet.
Stellungnahme
Unterdessen hat Haller erstmals zum nicht rechtskräftigen
Urteil des Landesgerichts Innsbruck Stellung genommen, demzufolge behauptet
werden darf, dass ein von ihm abgegebenes Prognose-Gutachten einen
"Kunstfehler" darstellt, da es "schwere Mängel" aufweise.
Der verlorene Prozess kratze an seinem Ruf, sagte der Gutachter am Freitag in
einem Interview mit dem ORF-Vorarlberg.
Es sei ein Fehler gewesen, den Prozess anzustrengen. "Gerade in
Pressesachen" sei es häufig so, dass man in der ersten Instanz "Probleme
habe", weil es hier nur auf die subjektive Wertung des Richters ankomme.
"Ich bin fachlich absolut zuversichtlich, dass man in
der zweiten Instanz überzeugen kann. Juristisch gibt es nach Auskunft meiner
Anwälte genügend Anhaltspunkte, um dieses Urteil richtig stellen zu
lassen", deponierte Haller.
Gegenüber den "Vorarlberger Nachrichten" erklärte
Haller, er habe für sein Gutachten "psychiatrische, klinische Methoden
angewandt - explorieren, psychopathologische Befunde und so weiter". Die
von ihm eingesetzten projektiven Tests, die zumindest Teile der Wissenschaft
für überholt halten, wären "nur Hilfsbefunde, auch deshalb, weil sie
fälschungsanfällig sind. Diese Tests werden nur zusätzlich, quasi als
Fleißaufgabe, gemacht." (APA)
Rechte, Pflichten, Haftungsrisiken: Was ein Sicherheitsmanager bei seiner
Tätigkeit beachten muss
Worauf muss ein Sicherheitsverantwortlicher achten, wenn das Unternehmen eine
Videoüberwachung installieren oder die Telefondaten von Mitarbeitern überprüfen
möchte?
(09.08.10) - Rechtliche Regelungen, Gesetze, Verordnungen, Richtlinien spielen
heute in jedem Unternehmen eine wichtige Rolle. Auch die Tätigkeit als
Sicherheitsmanager bleibt davon nicht unberührt. Denn in dieser Funktion werden
Verträge abgeschlossen, Arbeitsanweisungen erstellt, Abläufe organisiert,
Entscheidungen getroffen. Jede dieser Entscheidungen findet in einem
rechtlichen Umfeld statt vom bürgerlichen Recht über Datenschutzvorschriften bis
hin zum Strafrecht.
Aus diesem Grunde hat die Simedia erstmalig ein zweitägiges Seminar
("Rechtsgrundlagen für Sicherheitsverantwortliche - Rechte, Pflichten,
Haftungsrisiken" - Simedia-Spezialseminar am 26./27. Oktober 2010 in
Frankfurt a. M.) zusammengestellt, das die komplexe Materie des Rechts für
Sicherheitsverantwortliche in überschaubarer Form zusammenbringt.
Die beiden erfahrenen Seminarleiter werden u. a. folgende Fragen beantworten:
Was kann und darf in einem Vertrag auf einen Dienstleister übertragen
werden?
Kann ich damit jede Verantwortung abwälzen?
Worauf muss ich achten, wenn das Unternehmen eine Videoüberwachung
installieren oder die Telefondaten von Mitarbeitern überprüfen möchte?
Wie muss ich Mitarbeiter schulen, um zu vermeiden, dass diese sich
strafbar machen, etwa durch eine unterlassene Hilfeleistung oder sogar wenn man
nicht schnell genug hilft und eine besondere Verantwortung hat einer
Körperverletzung durch Unterlassen?
Wo verbergen sich die größten Haftungsrisiken?
Diese u.a. Rechtsfragen werden kompetent und dennoch leicht verständlich und
auf die Tätigkeit von Sicherheitsverantwortlichen zugeschnitten beantwortet.
Darüber hinaus ist das Seminar so angelegt, dass genügend Spielraum für
individuelle Fragestellungen besteht. Die Anwesenheit beider renommierter
Experten soll auch Gelegenheit bieten, Antworten auf drängende und ungeklärte
rechtliche Fragestellungen in diesem Kontext zu bekommen. (Simedia: ra)
Berufsdetektive bewältigen Aufgaben wie Anhaltung von
Tatverdächtigen, Nothilfe, Erhebungen über straf bare Handlungen, bewaffneter Personenschutz
oder Ausforschung untergetauchter Personen. Da sie dabei immer wieder in die
Grundrechte Dritter eingreifen, ist ein hohes Maß an juristischem Wissen
wichtig. Dieses Buch wurde für Berufsdetektive maßgeschneidert, ist Lehrbuch
und Nachschlagewerk in einem und darüber hinaus die Basis für die Vorbereitung
auf die kommissionelle Befähigungsprüfung!
Aus dem
Inhalt – zum Beispiel:
Allgemeine
Rechtskunde
Behörden-
und Gerichtsorganisation
Rechtliche
Grundlagen der Berufsausübung (GewO, AngG, DSG 2000 etc)
Beweiskunde
und Beweislehre
Personenobservation
vs. Stalking
Autor: Peter
Pokorny ist seit 1992 als Berufsdetektiv tätig, er ist stellvertretender
Präsident des Europäischen Detektiv-Verbandes (EURODET) und dessen Lehrbefugter
für Rechtskunde.
Zielgruppen: Berufsdetektive sowie Personen, die in
Bewachungsgesellschaften mit Berufsdetektiv-Gewerbeberechtigung detektivische
Aufgaben wahrnehmen
ISBN-13: 978-3214007195, erscheint im August im Manz Verlag Wien um ca. € 48,-
Inhaber einer Gewerbeberechtigung für Berufsdetektive und deren Gesellschafter,
Berufsdetektivassistenten, alle Interessenten aus dem Auftraggeber-Spektrum von
Berufsdetektiven (Rechtsanwälte, Banken, Versicherungen, Kaufhausbetreiber, Lebensmittelkonzerne,
Sicherheitsdienstleister, Privatpersonen, Unternehmen, usw..)
Inhalt:
Dr.
Knyrim – Allgemeine Grundlagen des Datenschutzgesetzes (DSG) 2000
Teil 1: allgemeine
Grundlagen
Teil 2 –
gemeinsam mit Mag. Schweitzer: allgemeine Grundlagen in Bezug auf die Ausübung
des Gewerbes „Berufsdetektiv“ (die Überwachung durch den Detektiv als
Datenanwendung)
Mag. Maier
und Mag. Schweitzer – Datenschutzrechtliche Analyse von berufsspezifischen
Belangen. Dabei wird anhand einiger Praxisfälle die Vorgehensweise durch den
Detektiv auf die datenschutzrechtliche Relevanz analysiert.
Dr. König –
Der Detektiv aus der Sicht der Datenschutzkommission (DSK)
Aus welcher
Perspektive betrachtet und verfolgt die DSK das Tätigwerden und die Arbeitsweise
der Berufsdetektiv und welche Maßnahmen können, bzw. sollten gesetzt werden,
damit der Berufsdetektiv die rechtliche Akzeptanz innerhalb des DSG erhält.
Zeitplan:
08:00
– 09:00 Registrierung und Kaffee
09:00 –
10:30 Allgemeine Grundlagen des DSG – Teil 1 / Knyrim
10:30 –
10:45 Kaffeepause
10:45 –
12:00 Allgemeine Grundlagen des DSG – Teil 2 / Knyrim/Schweitzer
12:00 –
13:00 Mittagspause – Essen
13:00 –
15:00 Datenschutzrechtliche Analyse von berufsspezifischen Belangen. Maier/Schweitzer
15:00 –
16:00 Der Detektiv aus der Sicht der DSK / König
16:00 –
17:00 Podiumsdiskussion / König – Maier – Schweitzer
Vortragende:
Dr. Rainer KNYRIM, Rechtsanwalt bei Preslmayr & Partner, Mitglied der „Task
force on Privacy and the Protection of Personal Data“, Autor zahlreicher Publikationen
im Bereich Datenschutzrecht
Dr. Gregor
KÖNIG, LL.M., stellvertretender Leiter der Datenschutzkommission, Universitätslektor
für Public Communication an der Uni Wien, Europarecht
Mag.
Bernhard MAIER, selbständiger Berufsdetektiv in Wien, gerichtlich beeideter
Sachverständiger, Vizepräsident des Österreichischen Detektiv-Verbandes
(ÖDV)
Mag. Andreas
Schweitzer, selbständiger Berufsdetektiv, Berufsgruppensprecher der
Wirtschaftskammer Burgenland, Regelmäßige Publikationen in der Fachzeitschrift
„der detektiv“
Dauer: 8 LE
Termin: 24.9.2010,
9:00 – 17:00 Uhr
Kursort: WIFI
Eisenstadt Robert-Graf-Platz 1
Kosten: € 150,--
Kosten für
Mitglieder der LI Burgenland gewerbliche Dienstleister betragen € 50,--
inkl. Unterlagen
Kosten für
Nichtmitglieder inkl. Unterlagen betragen € 150,--
Peking (Reuters) - In Peking ist ein US-Bürger wegen
Wirtschaftsspionage zu acht Jahren Haft verurteilt worden.
Dies teilte die US-Botschaft am Montag mit. Der in China
geborene Geologe war Ende 2007 festgenommen worden. Sein Prozess ist bereits
seit mehr als einem Jahr beendet. Die chinesische Justiz wirft dem 44-Jährigen
vor, er habe an Staatsgeheimnisse gelangen wollen, um diese weiterzugeben.
Konkret geht es um den Verkauf von Daten zur chinesischen Ölbranche. Der
Verurteilte Xue Feng hatte den Verkauf einer entsprechenden Datenbank an seinen
Arbeitgeber IHS arrangiert, eine in Colorado ansässige Energie-Beratungsfirma. Weiterlesen
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