*der detektiv* BLOG
ORF ONLINEKurierBILD.DEDienstag, Mai 21. 2013
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Donnerstag, 31. Januar 2013"der detektiv" Inhalt der Dezember Ausgabe 2012Berufliche Orientierung am Europäischen Qualifikationsrahmen Internationale Kommission der Detektiv-Verbände (IKD) beschließt gemeinsamen Kompetenzstandard für Privatermittler
„Bugs in the cold war until today“
Was tun bei anonymen Schreiben?
Kinderbrandstiftung Das gefährliche Spiel mit dem Feuer
Bodycam - die Kamera an der Uniform
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Geschrieben von Cornelia Haupt
in "der detektiv", Buchtipps, Datenschutz, Detektivausbildung BRD, Detektivausbildung Österreich, Detektive, DNA, Entscheidungen, Gesetze ..., Ersatz von Detektivkosten, Geheimdienste / Spionage, Gericht online, GPS, Kriminalbiologie, Kriminalistik, Kriminalität, OFA Operative Fallanalyse, Presse, Serienmörder, Mörder etc., Verbände, Videoüberwachung, Wissenschaft
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21:17
Montag, 1. Oktober 2012"der detektiv" Inhalt der Oktober Ausgabe 2012Lauschabwehr: eine detektivische Dienstleistung
Das Abhörangriff-Abwehr-Team im Einsatz:
„Bugs in the cold war until today“
Zündelnde Wachleute
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08:21
Dienstag, 3. Juli 2012"der detektiv" Inhalt der Juni Ausgabe 2012(kein) nationales Problem
Britische Detektive im Brennpunkt der Öffentlichkeit
Silikon, ein unterschätztes Abformmittel
10 Jahre „der detektiv“
Das Newton-Experiment
Recht Österreich
Recht Deutschland
Recht Schweiz
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15:57
Samstag, 24. März 2012"der detektiv" Inhalt der März Ausgabe 2012Gefahren durch Briefbomben
Deutsche Detektive vor Bundeskriminalamt
Vom Untersuchen der Untersuchung der Untersuchenden
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Ein aktueller Fall aus der Ermittlerpraxis. Böse Fallen für Firmengründer von Dr. Odile Schwarz-Herion, Ettlingen
Recht USA
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Montag, 19. März 2012Doku: Udo Proksch - Out of Control
Sendung (vom 18.3.2012, 23:00) noch ca. 7 Tage auf online zu sehen. Filmseite: http://www.udoproksch.at/ Der Name Udo Proksch dürfte außerhalb der Alpenrepublik den allerwenigsten ein Begriff sein. Zu Unrecht, spiegeln sich doch in der Karriere dieses mit allen Wassern gewaschenen Strizzis die Widersprüchlichkeiten der österreichischen Mentalität nieder. Robert Dornhelm hat darüber einen Film gemacht. „Out
of Control“ heißt der neueste Streifen des Regisseurs rumänischer Abstammung,
der sich mit dem Leben einer der skurrilsten Personen der österreichischen
Nachkriegsgeschichte beschäftigt. Udo Proksch (1934-2001) war vieles:
Schweinezüchter, Hilfsarbeiter, Brillendesigner, Chef des legendären Café
Demel, Gründer des „Vereins der Senkrechtbegrabenen“, Künstler, Regisseur,
Waffenfetischist und vieles mehr, aber vor allem: Selbstdarsteller. Ein Mann,
der es in seiner Zeit wie kein anderer verstand, sich und seine außergewöhnlichen
und bisweilen sehr obskuren Ideen zu vermarkten und zu verkaufen. Das von ihm
über lange Jahre gestrickte Netzwerk der Macht, das vor allem im berüchtigten
„Club 45“ seine Ausprägung erhielt, ermöglichte es ihm bis 1989 auf freiem Fuß
zu bleiben. Und das, obwohl der von ihm initiierte Versicherungsbetrug rund um
das Schiff „Lucona“, bei dem sechs Seemänner ums Leben kamen, bereits 1977
geschehen war.
Geschrieben von Cornelia Haupt
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22:24
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Mittwoch, 28. Dezember 2011Julia Kührer: sechs neue DNA-Spuren an ZigarettenstummelnDer Tod bleibt Rätsel FALL KÜHRER / Sechs neue DNA-Spuren an Zigarettenstummeln geben noch keine neuen Hinweise auf Ableben der 16-jährigen Pulkauerin. „Eine Verbindung der Spuren mit der Tat ist derzeit nicht herstellbar!“, so die Hauptaussage des Mediensprechers der Korneuburger Staatsanwaltschaft Friedrich Köhl im NÖN-Gespräch, dass im Kriminalfall Julia Kührer nun eine Auswertung der sichergestellten DNA-Spuren (im Haus des Verdächtigen in Dietmannsdorf im Bezirk Hollabrunn, in zwei Fahrzeugen und im Erdkeller, wo der Leichnam gefunden wurde) vorliegt. Sowohl in den beiden Fahrzeugen als auch im Erdkeller fanden sich keine DNA-Spuren, informiert Köhl. An Zigarettenstummeln, die im Haus gefunden wurden, konnten hingegen sechs vollständige DNA-Spuren von unbekannten Personen gefunden werden. Während Anwalt Farid Rifaat, der den tatverdächtigen Hauseigentümer Michael K. vertritt, darin entlastende Indizien sieht, befindet Staatsanwalt Köhl das Gutachten lediglich als Spur, die im Sande verläuft. „Ich sehe derzeit keinen Zusammenhang zwischen den DNA-Spuren und der Tat. Die Zigaretten könnten von jedem stammen“, konstatiert Köhl trocken und sieht Michael K. nach wie vor als Tatverdächtigen. Rifaat stellt noch immer in den Raum, dass die Leiche im Keller in Dietmannsdorf abgelegt worden sein oder die damals 16-Jährige dort gestorben sein könnte, möglicherweise an einer Überdosis Suchtgift, da hier Feste gefeiert worden sein könnten. Der Bürgermeister von Pulkau, Manfred Marihart, würde freiwillige DNA-Tests seiner Bürger unterstützen, wenn diese zur Klärung des Falles beitragen könnten.(...) WeiterlesenQuelle: NÖN, 26.12.2011, von Jutta Hahslinger und Gila Wohlmann URL zum Artikel: http://www.noen.at/news/chronik/Der-Tod-bleibt-Raetsel;art151,362284
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10:55
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Donnerstag, 22. Dezember 2011"der detektiv" Inhalt der Dezember Ausgabe 2011Drei Jahre Haft für Industriespion
Workplace Violence – strafrechtliches Verhalten am Arbeitsplatz
Die Rechnungen des Detektivs
Detektiv-Notizen belasten „The Sun“ und „Daily Mirror“
Recht Deutschland
Recht Schweiz
Recht Frankreich / Österreich / USA
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Geschrieben von Cornelia Haupt
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16:16
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Montag, 17. Oktober 2011Suizid von Verdächtigem im Mordfall PaulinaWels (APA) - Der Hauptverdächtige im Mordfall Paulina, der 48-jährige Stiefvater des 14-jährigen Mädchens, hat sich Montag gegen 7.00 Uhr in seiner Zelle in der Justizanstalt Wels erhängt. Die Staatsanwaltschaft Wels bestätigte der APA einen Bericht von nachrichten.at. Am Vormittag wurde im Gefängnis ein Lokalaugenschein durchgeführt, der klären soll, wie es dem Mann gelingen konnte, sich das Leben zu nehmen. Es habe im Vorfeld keine Anzeichen gegeben, dass der 48-Jährige suizidgefährdet sei, so Staatsanwaltschafts-Leiter Franz Haas. Womit sich der Untersuchungshäftling erhängt hat, wurde zunächst nicht bekanntgegeben. Eine Obduktion der Leiche wurde angeordnet, das vorläufige Ergebnis soll am Mittwoch vorliegen. Bis alle Analysen fertig sind, könne es aber einige Wochen dauern, sagte Haas. Dem 19-jährigen Sohn des Mannes, der ebenfalls mordverdächtig und in Untersuchungshaft ist, gelte nun erhöhte Aufmerksamkeit. Ob er schon vom Selbstmord seines Vaters informiert worden ist, war zunächst unklar. Der 48-Jährige und sein Sohn sollen Paulina Anfang Juli bei einer Bushaltestelle in Bad Ischl (Bezirk Gmunden) abgepasst, in ein Auto gezerrt und getötet haben. Dann verscharrten sie den Körper des Mädchens in einem vorbereiteten Erdloch in einem Waldstück in der Ortschaft Radau in St. Wolfgang. Beide legten ein Tatsachengeständnis ab. Sie gaben zu, die Schülerin getötet zu haben, aber nicht, warum. Immer wieder wird ein Racheakt an der Mutter, die sich von dem 48-Jährigen kurz zuvor getrennt hatte, als Motiv ins Spiel gebracht. Der Stiefvater der Schülerin hatte bei den Einvernahmen angegeben, Stimmen gehört zu haben. Diese hätten ihm befohlen, Paulina Böses anzutun. Ein Gutachten des Gerichtspsychiaters Reinhard Haller über die Zurechnungsfähigkeit des Mannes war in Arbeit. Der Sohn des Hauptverdächtigen, Paulinas Stiefbruder, gab laut seinem Anwalt Farid Rifaat zu Protokoll, sein Vater habe ihm das Messer an den Hals gesetzt und ihn so gezwungen, bei dem Mord zu helfen. APA, 17.10.2011
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13:09
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Donnerstag, 13. Oktober 2011Aus aktuellem Anlass: "Der Fall Manfred B."Aus aktuellem Anlass berichtet "Schauplatz Gericht" auch über den "Fall Manfred B." aus Wels, der möglicherweise zu Unrecht wegen Mordes 17 Jahre lang im Gefängnis saß. Im Mai dieses Jahres meldete sich Manfred B. aus Wels in der
Redaktion von "Schauplatz Gericht" und behauptete, er wäre schuldlos
eingesperrt gewesen. Das ist an sich nichts Ungewöhnliches, Briefe aus
Haftanstalten landen oft am Redaktionsschreibtisch. Aber in diesem Fall war
einiges anders. Ein freundlich wirkender älterer Herr erzählte, er wäre vor
langer Zeit Zuhälter gewesen und hätte eine 17-jährige Freiheitsstrafe in der
Justizanstalt Garsten abgesessen - wegen Mordes an einer Salzburger
Prostituierten im Jahre 1980. Immer hätte er gesagt, dass er nicht der Mörder
war, aber einem mehrfach vorbestraften Zuhälter wollte niemand glauben. Das
Urteil fiel knapp aus: Mit 5 zu 3 sprachen ihn die Geschworenen trotz dürftiger
Beweislage schuldig und verurteilten ihn zu 20 Jahren Gefängnis. Er wäre
wahrscheinlich früher entlassen worden, aber er hätte Reue zeigen müssen und
zugeben, dass er die Tat begangen hat. Und das wollte er nicht, das hätte
seinem Ehrenkodex widersprochen. 14.10.2011, ORF 2, 21.20 Uhr, Schauplatz Gericht
Geschrieben von Cornelia Haupt
in Gericht online, Kriminalität, Presse, Serienmörder, Mörder etc., TV, Kino
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18:57
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Justiz rollt Rotlicht-Mordfall neu auf: Welser 17 Jahre unschuldig in Haft?SALZBURG. 31 Jahre nach dem Mord an einer Prostituierten rollt die Justiz den Kriminalfall wegen eines neuen Beweises wieder auf. Damit könnte ein schuldig gesprochener Welser (60) rehabilitiert werden, der wegen dieses Verbrechens 17 Jahre im Gefängnis saß. Ein Jahrzehnte zurückliegender Mordfall beschäftigt wieder die Justiz. Am 5. November 1980 wurde in einer Wohnung in Salzburg die Leiche einer 23-jährigen Prostituierten entdeckt. Ihr Mörder hatte die junge Frau mit dem Kabel eines Filmprojektors erdrosselt und in der Wohnung ihres Zuhälters liegengelassen. Ebendieser informierte damals die Polizei über den Leichenfund und wurde selbst zur Zielscheibe der Ermittler. Rasch wurden Stimmen im Milieu laut, die behaupteten, die Prostituierte habe aus der Rotlichtszene aussteigen wollen und sei deswegen von ihrem Zuhälter, damals 29, massiv bedroht worden. Martin K. (Name geändert), der heute in Wels lebt, stritt die Tat von Anfang an ab. Vergeblich. Ein Jahr später wurde der Mann in einem Indizienprozess ohne Beweise von den Geschworenen mit 5:3 Stimmen wegen Mordes schuldig gesprochen. Verurteilt zu 20 Jahren Haft, wurde K. 1997 nach 17 Jahren aus der Justizanstalt Garsten vorzeitig entlassen, baute sich als Leasingarbeiter eine neue Existenz auf und begann langsam, die Vergangenheit zu vergessen. Doch heuer im Februar erhielt der Ex-Häftling überraschend wieder Post von der Staatsanwaltschaft Salzburg. Er erfuhr, dass die Behörde „seinen“ Fall wegen neuer Fakten, die ihn entlasten, neu aufrollen wolle. Holländer im Visier Am Tatort wurden damals an einer Schatulle Fingerabdrücke eines Unbekannten gefunden. Ein Daten-Abgleich der alten Spur im Bundeskriminalamt ergab heuer einen Treffer. Es sind die Fingerabdrücke eines Holländers, der heute in München lebt und der 1980 als Lehrling in Salzburg arbeitete. Wie sich aus dem Akt ergibt, hatten Zeugen zur Tatzeit sogar einen „jungen Burschen“ im Stiegenhaus des Tatortes gesehen. Diesem Hinweis war damals nicht nachgegangen worden. Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat nun die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt. Das Landesgericht hat daraufhin ein Rechtshilfeersuchen an die Justiz in München gestellt und damit die neuen Ermittlungen ins Rollen gebracht. Die deutschen Behörden sollen den Holländer zum Mord verhören und auch seine Blutgruppe eruieren. Blutspur auf T-Shirt Denn auf dem Leibchen der Ermordeten fand sich Blut der Gruppe „0“, das weder vom Opfer noch von K. stammte. Ein DNA-Test war damals technisch noch nicht möglich. Heute gäbe es diese Möglichkeit, doch dieses Beweisstück ist mittlerweile verloren gegangen. WeiterlesenWiederaufnahme Liegen in einem Mordfall neue Beweise vor, die die Geschworenen zu einer neuen Lösung der Schuldfrage gelangen lassen würden, kann die Staatsanwaltschaft die Wiederaufnahme des Verfahrens beim Landesgericht beantragen. Bewilligt der Richtersenat den Antrag, ist das alte Urteil aufgehoben. Ab diesem Zeitpunkt kann die Anklagebehörde in alle Richtungen neu ermitteln, das Verfahren gegen den bisherigen Verdächtigen einstellen und gegen neue Verdächtige Anklage erheben. Fingerabdrücke In einer speziellen Datei, dem „Automatischen Fingerabdruck-Identifikationssystem“ (AFIS) werden von der Polizei immer wieder Fingerabdrücke von älteren Straftaten abgeglichen. Quelle: OOEN, 13.10.2011 URL zum Artikel: http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/art4,734632
Geschrieben von Cornelia Haupt
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18:52
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Sonntag, 9. Oktober 2011Amanda Knox: Sensationsfall als PR-GoldeselExklusiv-Interviews, Buch und Verfilmung sollen Millionen bringen Seattle (pte 05.10.2011/13:45) - Die kürzlich sensationell vom Mordverdacht freigesprochene US-Amerikanerin Amanda Knox sieht einer sehr lukrativen Zukunft entgegen. Nach Auffassung von PR- und Marketing-Experten könnte die 24-Jährige, die sich seit gestern, Dienstag, wieder in ihrer Heimat in den USA befindet, bald mit der Vermarktung ihrer persönlichen Lebensgeschichte ein sehr ansehnliches Vermögen anhäufen. Wenn sie es richtig anstellt, winken ihr Einnahmen in der Höhe von bis zu zehn Mio. Pfund (rund 11,6 Mio. Euro), schätzt etwa der britische PR-Guru Max Clifford. "Ich gehe schon davon aus, dass im Fall Knox mit einer breit angelegten Vermarktungsstrategie zu rechnen ist", meint Medienpsychologe Peter Vitouch vom Institut für Publizistik der Universität Wien http://www.univie.ac.at/Publizistik/ im Gespräch mit pressetext. Dass die US-Studentin Kapital aus ihrer ungewöhnlichen Geschichte schlägt, sei durchaus angebracht. "Ich sehe hier gewisse Parallelitäten zum Fall Kampusch: Das 'Opfer' versucht, die erlittenen psychischen Schmerzen in gewisser Weise mit Geld zu kompensieren, um sich dadurch ein schönes Leben zu ermöglichen", so Vitouch. Enormes öffentliches Interesse Das öffentliche Interesse an der Lebensgeschichte von Knox ist jedenfalls enorm. Während die junge Frau am Dienstagabend (Ortszeit) bei ihrer Ankunft am Flughafen in Seattle stürmisch von Verwandten und Freunden empfangen wurde, übertrug das US-Fernsehen live in Millionen von Haushalte. Laut Guardian-Bericht gibt es zudem bereits erste Gerüchte über ein Exklusiv-Interview, das die ursprünglich wegen Mord, Vergewaltigung und Raub zu 26 Jahren Haft Verurteilte einem großen US-amerikanischen TV-Sender versprochen haben soll. Auch über ein Buch bzw. eine Verfilmung wird bereits nachgedacht. "Die Öffentlichkeit hat ein großes Interesse an derartigen außergewöhnlichen Schicksalen", bestätigt Vitouch. Im Fall Knox komme noch hinzu, dass die Protagonistin jung und hübsch - sie wurde auch oft als "Engel mit den Eisaugen" bezeichnet - ist und seit Anbeginn des Prozesses vehement die eigene Unschuld beteuert. "Die Leute wollen wissen, wie es diese junge Frau übersteht, vier Jahre lang unter Androhung einer lebenslänglichen Gefängnisstrafe in Italien in Untersuchungshaft zu sitzen und lieben die emotionale Berg-und-Tal-Fahrt, auf die sie dabei geschickt werden", erläutert der Medienpsychologe. Gute Erfolgsaussichten Aus Sicht des PR-Fachmanns Clifford muss sich Knox aber im Zuge ihrer Vermarktungspläne auch Sorgen um das eigene Image machen, das in den vergangenen vier Jahren beträchtlich gelitten habe: "Wenn sie es nicht schafft, auch die Hälfte der Weltbevölkerung für sich zu gewinnen, die bislang noch glaubt, dass sie schuldig ist, könnte das ein Desaster für sie werden." "Ich bezweifle, dass sich Frau Knox derzeit viele Gedanken über ihr Image macht, sondern sich vor allem über ihre gewonnene Freiheit freut. Außerdem: Wenn auch nur die Hälfte der Menschen ihr Buch kaufen, ist ihr der Erfolg gewiss", entgegnet Vitouch.
Geschrieben von Cornelia Haupt
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16:06
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Samstag, 8. Oktober 2011"der detektiv" Inhalt der September Ausgabe 2011Stories
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14:21
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Mordfall Silke Schnabel: Strafe für Täter rechtskräftigBerufungsprozess Salzburg: Die 17-jährige Salzburgerin war 1992 vergewaltigt und ermordet worden Salzburg - Im Salzburger Mordfall Silke Schnabel hat ein Berufungssenat des Oberlandesgerichtes Linz am Dienstag das Urteil des Erstgerichtes bestätigt. Die Zusatzstrafe von 19 Jahren und acht Monaten für den 52-jährigen Anton W. wegen Vergewaltigung und Mordes ist damit rechtskräftig. Das OLG hat der Berufung von Verteidiger Karl Wampl keine Folge gegeben, der Rechtsanwalt hatte eine "erhebliche" Strafreduktion gefordert. Anton W. beteuerte am Dienstag erneut seine Unschuld. Mehr als 18 Jahre nach dem Mord an der 17-jährigen Salzburgerin am 11. Juli 1992 ist gegen den Lagerarbeiter Anton W. am 11. Februar dieses Jahres von einem Geschworenengericht am Salzburger Landesgericht ein Urteil ergangen. Es wurde eine Gesamtstrafe von 20 Jahren Haft verhängt - 19 Jahre plus acht Monate als Zusatz zu vier Monaten bedingt aus dem Jahr 1996. Da nur die Verteidigung eine Strafberufung angemeldet hatte, nicht aber die Staatsanwaltschaft, konnte die Strafe vom Berufungsgericht auch nicht erhöht werden. In Abwägung der Milderungs- und Erschwernisgründe hielt der Senat die ausgesprochene Gesamtstrafe für gerechtfertigt. Es wäre durchaus auch lebenslänglich in Erwägung zu ziehen gewesen, meinte Vorsitzender Karl Bergmayr. Nichtigkeitsbeschwerde Verteidiger Karl Wampl hatte auch eine Nichtigkeitsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof eingebracht, war damit aber abgeblitzt. Damit stand bereits fest, dass Anton W. für den Mord verantwortlich ist. Der damals 34-Jährige hat demnach das Mädchen an der Salzach-Böschung in der Nähe des Salzburger Hauptbahnhofes vergewaltigt und erwürgt. Danach warf er die Leiche in die Salzach. Sie wurde am 21. Juli bei Ranshofen (OÖ) aus dem Inn gezogen. Die Polizei fand Anton W. am 11. Juli 1992 um 6.20 Uhr am Ufer halbnackt im Gras liegen, seine Jeans waren durchnässt. Ein Strafverfahren gegen ihn wurde mangels Beweisen im November 1993 eingestellt. Die Mutter des Opfers erreichte mit Hilfe des Opferanwaltes Stefan Rieder eine Fortführung des Verfahrens. Die Anklage basierte auf einer neuen Zeugenaussage einer ehemaligen Prostituierten und drei Gerichtsgutachten, eines davon stammte vom Kriminalpsychologen Thomas Müller. Allerdings sind wichtige Beweismittel spurlos verschwunden. "Ich bin unschuldig" Das letzte Wort vor der Urteilsverkündung in der heutigen Verhandlung hatte der Angeklagte. "Mit tut es leid, dass das passiert ist. Ich bin unschuldig. Ich hab' damit nichts zu tun", betonte Anton W.. Sein Verteidiger hatte die verhängte Strafe als "bei weitem zu hoch" empfunden. Seiner Ansicht nach seien mehrere Milderungsgründe nicht gewertet worden, wie der lang zurückliegende Zeitpunkt der Tat, die Störung der Sexualpräferenz beim Angeklagten, der Alkoholmissbrauch zum Tatzeitpunkt und das Wohlverhalten, da sein Mandant außer zwei kleineren Delikten keine Straftat mehr begangen habe. Doch der Senatsvorsitzende hielt dem entgegen, dass die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit des Beschuldigten durch die attestierte Persönlichkeitsstörung ohnehin als gewichtiger Milderungsgrund gewertet worden sei. Zudem hätte Anton W. wissen müssen, dass der Alkoholkonsum eine enthemmende Wirkung auf ihn habe. Erschwerend sei auch das Zusammentreffen von zwei Verbrechen mit vier Vergehen gewesen. (APA) Quelle: Der Standard, 4.10.2011 URL zum Artikel: http://derstandard.at/1317019254295/Berufungsprozess-Salzburg-Mordfall-Silke-Schnabel-Strafe-fuer-Taeter-rechtskraeftig
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13:45
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Montag, 12. September 2011TV-Tipp: Die Gesichter des Bösen
"Höflich,
charmant, sehr gepflegt" - so wurde Jack Unterweger, Anfang der 90er Jahre
beschrieben. Als "Knastpoet" feierte ihn die Wiener Schickeria, die
sich nahezu geschlossen für seine vorzeitige Entlassung aus lebenslanger Haft
eingesetzt hatte. Mindestens einmal hatte Unterweger zu diesem Zeitpunkt
bereits gemordet. Im Gefängnis begann er zu schreiben, gab Lesungen,
inszenierte Theaterstücke. Jack Unterweger schien resozialisiert. In Freiheit
avancierte der Frauenmörder zum Liebling der Kulturszene. Er reiste durch das
Land - ein Schriftsteller, Regisseur und Reporter, im weißen Anzug mit roter
Blüte im Knopfloch und einem Schäferhund an seiner Seite. Er recherchierte für
TV-Sender im Rotlichtmilieu, gab Autogrammstunden und war gern gesehener Gast
in Talkshows. Und ermordete fast im Wochenrhythmus Prostituierte ... Josef
Fritzl und Wolfgang Prikopil setzten die Liste der bösen Männer fort ...
Österreich, 2011, Dokumentation, Spiegel TV Österreich 12.9.2011, 20.15 Uhr, PULS4 WH, 12.9.2011, 23.30 Uhr, 18.9.2011, 12.30 Uhr
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19:38
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Donnerstag, 8. September 2011"Todeshexe": "Krone" soll Entschädigung zahlenKellerleichen-Berichte Medienrichterin sieht in Berichterstattung über verdächtige Eissalonbesitzerin Beschimpfung - Urteil nicht rechtskräftig Wien - Die "Kronen Zeitung" muss der unter Doppelmord-Verdacht stehenden Eissalon-Besitzerin Estibaliz C. wegen ihrer Berichterstattung über den aufsehenerregenden Kriminalfall Entschädigung zahlen. Die Bezeichnungen, die die Zeitung für die 32-Jährige gewählt hatte - unter anderem war der Ausdruck "Todeshexe" verwendet worden - erfüllten laut Richterin Nicole Baczak den Tatbestand der Beschimpfung, weswegen sie die "Krone" am Donnerstag am Wiener Straflandesgericht zu Entschädigungszahlungen in der Höhe von 5.000 Euro und einer Veröffentlichung des Spruchs verurteilte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Freigesprochen wurde die Zeitung hingegen von dem Vorwurf, sie habe den höchstpersönlichen Lebensbereich der Frau verletzt, weil unter anderem über ihre Schwangerschaft spekuliert wurde. Dazu merkte die Richterin an, dass Informationen über eine etwaige Schwangerschaft bereits vor der Berichterstattung durch ihren Anwalt preisgegeben worden sei. Auch die Anonymität von Estibaliz C. müsse nicht gewahrt bleiben, so die Richterin. Insgesamt hat Heinz-Dieter Schimanko, der medienrechtliche Vertreter der Geschäftsfrau, wegen angeblicher Verletzung der Unschuldsvermutung, Preisgabe der Identität der Verdächtigen, Verletzung ihres höchstpersönlichen Lebensbereichs und Beleidigung gegen mehrere, vor allem im Boulevard-Bereich tätige Medieninhaber rund zwei Dutzend Klagen auf Entschädigung nach dem Mediengesetz eingebracht. Estibaliz C. steht im Verdacht, zwei ihrer Partner ermordet und im Keller unter ihrem Eissalon in Wien-Meidling eingemauert zu haben. Als die Toten Anfang Juni zufällig gefunden wurden, setzte sie sich kurzzeitig ins Ausland ab, wurde aber wenige Tage später in Italien festgenommen. (APA) Quelle: Der Standard, 8.9.2011 URL zum Artikel: http://derstandard.at/1315005826200/Kellerleichen-Berichte-Todeshexe-Krone-soll-Entschaedigung-zahlen
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12:17
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Montag, 22. August 2011Fall Kührer: Auto in Litauen sichergestelltEinen neuen Ermittlungsansatz gibt es im Fall Kührer. Das Auto des Besitzers
jenes Grundstücks, auf dem die sterblichen Überreste des Mädchens gefunden
wurden, ist nun in Litauen aufgetaucht und soll nun untersucht werden. Finden
Kriminalisten neue Spuren? noe.ORF.at; 4.8.11: Verdächtiger bleibt auf freiem Fuß Quelle: ORF NÖ, 17.8.2011 URL zum Artikel: http://noe.orf.at/stories/532489/
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06:20
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Samstag, 13. August 2011Haus von Josef F. wird WohnsiedlungDer Keller des Hauses von Josef F. in Amstetten wird zubetoniert. Das Haus, das
darüber steht, wird nicht abgerissen, sondern neu genützt. Ein Bauträger soll
das Haus kaufen und in Wohnungen umbauen, sagt der Masseverwalter Walter Anzböck von Josef F. Nichts
soll mehr an "Horrorhaus" erinnern. Außerdem muss sich der Käufer verpflichten, das Haus nicht für Besichtigungen
oder Führungen zu nutzen. Menschen, die im ehemaligen Haus von Josef F. wohnen
wollen, gibt es genug, sagt Anzböck. "Es ist sicherlich nicht jedermanns Sache, in ein solches Haus einziehen
zu wollen, aber offensichtlich dürfte die Nachfrage da sein, sonst hätte sich
der Bauträger darüber wahrscheinlich keine Gedanken gemacht", sagt
Anzböck, der den Konkursfall Josef F. abwickelt. Über den Kaufpreis wurde
Stillschweigen vereinbart. noe.ORF.at; 12.8.11 Quelle: ORF NÖ, 13.8.2011 URL zum Artikel: http://noe.orf.at/stories/531914/
Geschrieben von Cornelia Haupt
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22:43
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Samstag, 6. August 2011Kampusch wird Werbe-Unternehmerin und gründet die Consolea GmbHEntführungsopfer Natascha Kampusch hat eine Firma gegründet, seit dem 21. Juni 2011 firmiert unter der Firmenbuchnummer FN 363414h die „Consolea GmbH mit ... URL zum Artikel: http://www.oe24.at/leute/oesterreich/Consolea-GmbH-Kampusch-wird-Werbe-Unternehmerin/36387801
Geschrieben von Cornelia Haupt
in Gericht online, Natascha Kampusch, Presse, Serienmörder, Mörder etc.
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00:27
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Freitag, 5. August 2011Jakobs von Metzler: Mörder entschädigtDem Kindesentführer und Mörder des Bankierssohns Jakob von Metzler wurde im Verhör Folter angedroht. Unvorstellbares Leid einer Familie: Die Geschwister und Eltern von Jakob von Metzler. Die Familie entstammt dem ältesten PrivatBankhaus Deutschlands Es ist eine harte Probe für unser Rechtssystem", schreibt der Stern.
"Das Urteil stellt das Rechtsempfinden vieler Menschen auf die
Probe", schreibt Spiegel Online. Das Land Hessen muss den wegen
erpresserischen Menschenraubs und Mordes zu lebenslanger Haft verurteilten 36-jährigen
Magnus Gäfgen wegen einer "unmenschlichen Behandlung" durch die
Polizei mit 3000 Euro entschädigen. Die Polizei fand die Leiche des Buben in einem Teich. Dieses Verbrechen sorgt bis heute für Emotionen. Gäfgen zieht seit seiner Verurteilung im Juli 2003 durch alle Instanzen. Der damalige Frankfurter Vize-Polizeipräsident Wolfgang Daschner und der vernehmende Beamte wurden wegen Folterandrohung zu Geldstrafen auf Bewährung verurteilt. "Unmenschlich" Weiterlesen URL zum Artikel: http://kurier.at/nachrichten/4066645.php Quelle: Kurier, 04.08.2011 14:00 , Susanne Bobek
Geschrieben von Cornelia Haupt
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00:06
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Donnerstag, 4. August 2011Leichen im Keller: Justizgroteske um EissalonbesitzerinDie unter Mordverdacht stehende Eissalonbesitzerin Estibaliz C. kämpft um ihre Privatsphäre. Und stößt auf Probleme. Wien. Estibaliz C., die Eissalonbesitzerin aus Wien-Meidling, die im Verdacht steht, ihren Ehemann und danach ihren Freund erschossen, zerstückelt und im Keller ihres Eissalons einbetoniert zu haben, wehrt sich gegen aggressive Berichte österreichischer Boulevardmedien. Sie begehrt Entschädigungen gemäß Mediengesetz, weil in diversen Artikeln ihre Identität preisgegeben wurde. Kurios: In einer Mitteilung über die Einleitung solcher Verfahren, die der Zeitung „Österreich“ aufgetragen wurde, musste – aufgrund eines Beschlusses des Straflandesgerichts Wien – wiederum der volle Name der Verdächtigen genannt werden. Anderes Gericht, andere Rechtsansicht Der Medienanwalt der im Gefangenenhaus Wien-Josefstadt in U-Haft sitzenden Spanierin, Dietmar Schimanko, hatte dem Gericht vorgeschlagen, „dass der Name der Klientin abgekürzt wird“. Dabei hatte Schimanko noch ausdrücklich an § 7a Mediengesetz, „Schutz vor Bekanntgabe der Identität in besonderen Fällen“, erinnert. Doch im Straflandesgericht Wien verwies man auf den Wortlaut des Gesetzes – und trug der Zeitung eben auf, den vollständigen Namen der 32-Jährigen abzudrucken. Wenig überraschend geißelte die Zeitung dies, gleich auf derselben Seite, als „absurd“. Aber es geht auch anders: Nach medienrechtlichen Anträgen gegen die „Niederösterreichischen Nachrichten“ (NÖN), beschloss das Landesgericht St. Pölten, dass die entsprechende Mitteilung, wonach ein Verfahren anhängig sei, mit abgekürztem Namen abzudrucken ist. URL zum Artikel: http://diepresse.com/text/home/recht/rechtallgemein/682409 Quelle: diepresse.com, 31.07.2011 | 18:18 | MANFRED SEEH (Die Presse)
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23:56
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Beschuldigter im Fall Julia Kührer bleibt auf freiem Fuß: Beschwerde über EnthaftungOLG sieht "keinen dringenden Tatverdacht" - Beschwerde gegen Enthaftung von Staatsanwaltschaft abgelehnt Wien/Korneuburg - Der für die Ermittler im Kriminalfall Julia Kührer "dringend tatverdächtige" 50-jährige Wiener Michael K. bleibt weiterhin auf freiem Fuß. Das Oberlandesgericht Wien (OLG) habe der Beschwerde der Staatsanwaltschaft Korneuburg gegen die Enthaftung des Mannes nicht Folge geleistet, teilte Sprecher Leo Levnaic-Iwanski am Donnerstag mit. Man sei wie auch der Haftrichter, der den 50-Jährigen bei der Haftverhandlung nach seiner Festnahme Anfang Juli freigelassen hatte, der Ansicht, dass "kein dringender Tatverdacht" für eine U-Haft gegeben sei. Die Staatsanwaltschaft kann gegen diese Entscheidung kein weiteres Rechtsmittel einbringen. Erst wenn neue Beweise gegen den Mann gefunden werden, kann ein neuer U-Haft-Antrag gestellt werden. Man nehme das Urteil des OLG zur Kenntnis, sagte Karl Schober, Leiter der Korneuburger Anklagebehörde auf Anfrage. An der Sicht der Ermittler dürfte sich dadurch allerdings nichts geändert haben - die Suche nach belastenden Beweisen gegen Michael K. werde unvermindert fortgesetzt, betonte Schober. Keine weiteren, belastenden Indizien Bis dato seien keine weiteren, belastenden Indizien gegen den Wiener aufgetaucht. Auch die Untersuchungsergebnisse der Gerichtsmediziner - zu Todesursache und -zeitpunkt - lassen weiter auf sich warten. Eine Freigabe der Leiche für die Beerdigung sei daher weiterhin nicht in Sicht. Auch die Tatortarbeit der Ermittler sei noch nicht gänzlich abgeschlossen. Bundes- und Landeskriminalamt seien zwar nicht mehr durchgehend in Dietmannsdorf, einzelne Aufträge zu Nacherhebungen würde es aber noch geben, so Schober. Die damals 16-jährige Julia Kührer aus Pulkau im Bezirk Hollabrunn verschwand am 27. Juni 2006. Am Abend des 30. Juni 2011 entdeckten Nachbarn - durch Zufall, wie es hieß - das Skelett des Mädchens in einem Erdkeller auf dem Grundstück Dietmannsdorf 3 in der Gemeinde Zellerndorf (Bezirk Hollabrunn). Auch Überreste von Schulbüchern und einer blauen Decke wurden gefunden. Zahnanalysen und DNA-Tests bestätigten die Identität Kührers. Der Verfügungsberechtigte über das Grundstück, auf dem Julias Leiche gefunden wurde, Michael K., wurde am Tag nach dem Auffinden der Toten an seinem Wohnsitz in Wien festgenommen. Dem Haftrichter war die Beweislage allerdings zu dünn gewesen, weshalb er den Mann wieder freiließ. Das OLG gab dieser Sichtweise nun recht - und lehnte die diesbezügliche Beschwerde der Staatsanwaltschaft ab. Michael K. beteuerte im vergangen Monat in zahlreichen Medien seine Unschuld. Er behauptet, Unbekannte hätten die Tote auf seinem Grundstück abgelegt. (APA) Quelle: Der Standard, 04. August 2011 11:21 URL zum Artikel: http://derstandard.at/1311802688805/Beschwerde-ueber-Enthaftung-Beschuldigter-im-Fall-Kuehrer-bleibt-auf-freiem-Fuss
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23:49
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Kampusch-Ermittlungen: Justizministerium ist am ZugINNSBRUCK. In der Amtsmissbrauchsaffäre um angeblich vertuschte Hinweise auf einen weiteren Entführer von Natascha Kampusch hat der Ermittlungsrichter in Innsbruck seine Arbeit abgeschlossen. Der Innsbrucker Ermittlungsrichter Georg Putz musste klären, ob sich tatsächlich fünf Wiener Staatsanwälte des Amtsmissbrauchs schuldig gemacht haben, indem sie mehrere Hinweise, die ein anderes Bild über den Entführungsfall zeichnen könnten, ignorierten. Zunächst brachten der ehemalige Präsident des Obersten Gerichtshofs, Johann Rzeszut, und der Ex-Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Ludwig Adamovich, ihre Kritikpunkte zu Protokoll. In der Vorwoche sagte auch jene 25-jährige Wienerin aus, die im Jahr 1996 als einzige Person Zeugin der Entführung von Kampusch geworden war und stets gesagt hatte, sie hätte zwei Täter gesehen. Was sie vor Ermittlungsrichter Putz aussagte, ist nicht bekannt. Die Akten gingen nun an die Staatsanwaltschaft Innsbruck zur weiteren Beurteilung. Diese wird einen Vorhabensbericht (Anklage oder Einstellung) an das Justizministerium schicken, das wegen des Weisungsrechtes das letzte Wort haben wird. Quelle: Oberösterreichische Nachrichten, 03. August 2011 - 00:04 Uhr URL zum Artikel: http://www.nachrichten.at/nachrichten/chronik/art58,681602 siehe auch "Die Presse" vom 2.8.2011
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23:36
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Fall Julia Kührer: Antworten erst im September??Aufwändig, schwierig und kompliziert: So beschreibt das Bundeskriminalamt die Ermittlungen im Fall Kührer. Bis es Antworten auf die vielen offenen Fragen gibt, könnte es bis September dauern. Arbeit am Fundort geht weiter OLG entscheidet über Enthaftung noe.ORF.at; 6.7.11. Der Fall Julia Kührer
beschäftigt die Behörden weiter. Die Enthaftung des 50-jährigen Verdächtigen
will man so nicht hinnehmen: "Wir werden eine Beschwerde einbringen",
kündigte die Staatsanwaltschaft Korneuburg nun an. Quelle: ORF Niederösterreich, 3.8.2011 URL zum Artikel: http://noe.orf.at/stories/530122/
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Montag, 1. August 2011"der detektiv" Inhalt der Juli Ausgabe 2011Stories
„Wir werden ja sehen, was da in Meidling wirklich passiert ist“ …
Wenn Frauen töten. Über besondere Formen weiblicher Tötungsdelinquenz von Stephan Harbort
Recht Österreich
Recht Deutschland
tools
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Montag, 25. Juli 2011Natascha Kampusch als einzige Zeugin vor Richter?
Wien/Innsbruck - Vor 13 Jahren war sie die einzige Zeugin der Entführung von Natascha Kampusch. Die damals zwölfjährige A. sagte zwar gegenüber der Polizei aus, zwei Männer dabei beobachtet zu haben, wie sie die damals zehnjährige Kampusch in ein Auto zerrten, wurde aber bisher nie von der Justiz einvernommen. Nächste Woche soll sie nun in Innsbruck vor Richter Georg
Putz, der die Ermittlungen gegen fünf Staatsanwälte führt, aussagen. Unter den
Beschuldigten, denen im Zusammenhang mit dem Fall Kampusch Amtsmissbrauch
vorgeworfen wird, sind der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Werner
Pleischl, und der Leiter der Staatsanwaltschaft Graz, Thomas Mühlbacher. Sie
weisen alle Vorwürfe vehement von sich. (...) Weiterlesen (...) Alle Details, die die Zeugin A. als junges Mädchen erzählte, also Tatort, Tatzeitpunkt und das Auto Wolfgang Priklopils, stimmten mit den Fakten, die nach Kampuschs Befreiung 2006 bekannt wurden, überein. Polizeibeamte vermerkten aber schon 1998, bevor diese Details bekannt wurden, dass das Mädchen einen "absolut glaubwürdigen" Eindruck machte. Trotzdem revidierte A. Ende 2009 bei einer polizeilichen Gegenüberstellung mit Kampusch und deren Anwalt ihre früheren Aussagen. Anwesend war damals - der Standard berichtete - der Chefermittler der Soko Kampusch, Franz Kröll, der sich Monate nach Abschluss der Ermittlungen das Leben nahm. Rzeszut und Adamovich glauben, dass der verstorbene Polizist die Ermittlungen gerne weitergeführt hätte, da er nicht glaubte, dass Priklopil ein Einzeltäter war, aber "unter Druck" gesetzt wurde. Und auch die heute 25-jährige A. habe sich bei der Gegenüberstellung mit Kampusch eingeschüchtert gefühlt. Sie wollte Kampusch, die von einem Täter sprach, "nicht der Lüge zeihen", so Rzeszut, der die aktuellen Ermittlungen auslöste. Autobiografie von Adamovich Das Ermittlungsverfahren, das seit Herbst 2010 läuft, soll voraussichtlich bis Ende Juli abgeschlossen werden. Dann wandert der Akt von Richter Putz zurück an die Staatsanwaltschaft Innsbruck, die nicht selbst gegen die andere Anklagebehörde ermitteln durfte. Adamovich erzählte dem Standard am Freitag, dass er im Oktober seine soeben fertiggestellte Autobiografie (Seifert Verlag) veröffentlichen werde. Darin soll die Causa Kampusch neben anderen Fällen, wie dem Ortstafelstreit mit dem verstorbenen Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider, "in vernünftiger, umfassender Weise dargestellt werden". (Colette M. Schmidt/DER STANDARD, Printausgabe, 23./24. Juli 2011) Quelle: Der Standard, 22.7.2011 URL zum Artikel: http://derstandard.at/1310511953614/Fall-Kampusch-Einzige-Zeugin-erstmals-vor-Richter
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21:39
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Donnerstag, 14. Juli 2011NEWS-exklusiv: Neue Spuren im "Fall Kührer"Zwei Hundekadaver und ein Toyota in Litauen stehen nun im Fokus der Fahnder Wien (OTS) - Drei Tage war Michael K. in Untersuchungshaft, nachdem am 30. Juni die sterblichen Überreste von Julia Kührer auf seinem Anwesen in Dietmannsdorf - in einem Erdkeller – gefunden worden waren. Dann wurde der Mann "aus Mangel an Beweisen" von der Justiz auf freien Fuß gesetzt. Nach wie vor gilt jedoch der 50-Jährige als Haupttatverdächtiger in der Causa; zunehmends mehr gerät er in das Visier der Fahnder. Wie NEWS (Heft 28/11) in seiner am Donnerstag erscheinenden Ausgabe berichtet, liegen nun nämlich weitere belastende Ermittlungsergebnisse gegen den 50-Jährigen vor. So haben Anrainer des Hauses in Dietmannsdorf kürzlich bei der Polizei zu Protokoll gegeben, dass sich die Schülerin am Tag ihres Verschwindens (am 27. Juni 2006) vermutlich gemeinsam mit Michael K. auf dessen Grundstück aufgehalten habe. Weiters hätte K. in Verhören erklärt, zum Zeitpunkt der Tat über kein Auto verfügt zu haben. Und weiters behauptete er, dass zwei Fahrzeuge (ein Mazda 121 und ein Toyota Picnic), die vor Juni 2006 in seinem Besitz gewesen wären, längst verschrottet seien. Ein "Irrtum" - wie nun Erhebungen ergaben. Der Mazda wurde nun nämlich nahe seiner neuen Wohnadresse in Wien sichergestellt, der Toyota in Litauen. Beide Pkw's sollen jetzt kriminaltechnisch untersucht werden. Am Grundstück des Tatverdächtigen wurden jetzt zwei vergrabene Hunde entdeckt, die von K. kurz nach Julias Verschwinden angeblich erschossen worden sein sollen. Weil die Tiere, so die Vermutung der Fahnder, immer wieder in den Erdkeller gelaufen waren; weil sie verkohlte Kleidungsstücke von der Leiche des verbrannten Mädchens gerissen und ins Freie geschleppt hatten? Die Kadaver werden nun von Gerichtsmedizinern und Veterinärärzten untersucht; ihre Knochen, ihre Mägen, ihre Gedärme.
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10:37
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Dienstag, 12. Juli 2011"Kellerleichen": 21 medienrechtliche BeschwerdenDer Fall der "Kellerleichen" unter einem Eissalon in Wien-Meidling hat erwartungsgemäß medienrechtliche Konsequenzen für mehrere Zeitungen zur Folge. Wie der Medienanwalt der Tatverdächtigen, Goidsargi Estibaliz C., Heinz-Dietmar Schimanko, am Montag zur APA sagte, wurden bisher 21 Anträge gegen sechs Medieninhaber eingebracht. Schimanko erhebt namens seiner Mandantin Beschwerden wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte, "übler Nachrede über ihren Lebenswandel", Verstöße gegen den Identitätsschutz und Verstöße gegen die Unschuldsvermutung sowie Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs, wie er sagte. In zwei Fällen ("Krone" und "Heute") habe man bereits Veröffentlichungen von Mitteilungen über die Einleitung von Medienverfahren erwirkt. Den Österreichischen Presserat hat der Medienanwalt derzeit noch nicht angerufen, wie er sagte. Er habe "vollstes Vertrauen in die Mediengerichtsbarkeit". Er sehe den Presserat "eher als moralische Instanz, für die ich sicher nicht darauf verzichte, die Mediengerichte anzurufen". Hintergrund: Wer den Presserat einschaltet, verwirkt die Möglichkeit, medienrechtliche Schritte zu ergreifen. Vor allem in Boulevardmedien hatte der Fall um zwei getöteten Männer im Keller unter dem Eissalon der Frau besonders drastische Formulierungen nach sich gezogen. So war von der "Metzgerin von Meidling", dem "Eis-Engel", oder der "Eis-Baronin" die Rede gewesen, was den Journalistengewerkschafter Franz C. Bauer dazu veranlasste, nach dem Presserat zu rufen. Dieser hat nämlich die Möglichkeit, auch von selbst "amtswegig" tätig zu werden, was er im Fall von Estibaliz C. auch tat, wie der Geschäftsführer der Gremiums, Alexander Warzilek, der APA sagte. Der Haken: Wie in der vielkritisierten Geschäftsordnung des Presserates vorgesehen, darf dieses jedoch nicht öffentlich gemacht werden, bis es im Jahresbericht steht. Insofern bleibt die Entscheidung geheim. Auch eine Kundmachung im verurteilten Medium ist nicht zwingend. Der von Medienexperten kritisierte Passus der Geschäftsordnung könnte allerdings schon bald Vergangenheit sein, so Warzilek. Derzeit befinde man sich in Gesprächen zu einer Anpassung des Regelwerks. Dazu werde überlegt, wie man Verurteilungen bei "amtswegigen" Verfahren kommunizieren könne. APA, 11.7.2011
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22:55
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Fall Kührer: Der Verdächtige sprichtIn einem Erdkeller ist das Skelett der seit fünf Jahren vermissten Julia Kührer
gefunden worden, ein Mann gilt als Hauptverdächtiger. In der ORF-Sendung Thema
hat er ein ausführliches Interview gegeben. "Ein paar Mal bei mir im
Geschäft" Verdächtiger beteuert Unschuld Keine Erklärung für den Fundort Videothek des Verdächtigen wird ebenfalls durchsucht. Stück für Stück wird das Skelett von Julia Kührer seit der Vorwoche auf
tödliche Verletzungen untersucht. Daneben sollen toxikologische Untersuchungen
zeigen, ob Drogen oder Medikamente im Spiel gewesen sind, do der
Gerichtsmediziner Wolfgang Denk. noe.ORF.at; 8.7.11 DNA-Test bestätigt: Skelett von Julia Kührer Quelle: ORF NÖ, 12.7.2011 URL zum Artikel: http://noe.orf.at/stories/526124/
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22:29
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Montag, 27. Juni 2011Causa Kampusch: Ein Deutscher Hinweisgeber wird von der österreichischen Justiz konsequent ignoriert"Kann zur Aufklärung des Falles beitragen" Streng vertraulich. Unterlagen aus dem Innenministerium,
Aufzeichnungen von Sonderermittlern. Umfangreiches Material zur Causa Kampusch,
das dem KURIER vorliegt und das mehr Komplexität und Spannung birgt als so
mancher Blockbuster. Viele Namen, von potenziellen Tätern und möglichen
weiteren Opfern, viele offene Fragen. Rege Kontakte Tatsächlich beinhalten Vogels Angaben, Informationen und Unterlagen zumindest teilweise Aspekte, die in das Bild der Recherchen von den Sonderermittlern rund um Franz Kröll passen. Thomas Vogel: "Ich war mit Oberst Kröll in regem Kontakt, ich habe mich viel mit ihm ausgetauscht. Doch leider hat man seine Arbeit in diesem Zusammenhang nicht gewürdigt. Ebenso wenig wie meine Angaben. Warum auch immer." Causa Kampusch: Justiz läuft im Kreis Quelle: Kurier vom 25.06.2011 15:00 URL zum Artikel: http://kurier.at/nachrichten/3917372.php
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00:05
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Freitag, 10. Juni 2011Detektiv Pöchhacker: Spanierin reagierte merkwürdigDer Detektiv Walter Pöchhacker stand nach dem Verschwinden des Heiligenbergers Manfred H. (47) in Kontakt mit dessen Angehörigen. Diese hatten sich an den Privatermittler gewendet, weil die Polizei nur mäßig an dem Vermisstenfall interessiert war. OÖN: Wie kamen Sie in Kontakt mit den Angehörigen von Manfred H.? Pöchhacker: Seine Schwester kontaktierte mich, nachdem der Bruder spurlos verschwunden war. Er hatte sich zum Geburtstag der Mutter nicht gemeldet, was den Angehörigen verdächtig vorkam. Die Polizei nahm zwar die Abhängigkeitsanzeige auf, aber es hat sich danach nichts getan. OÖN: Die Verwandten hatten nach dem spurlosen Verschwinden von H. an seine spanische Freundin im Verdacht? Pöchhacker: Ja. Er hatte die Frau seinen Angehörigen vorgestellt. Er borgte der Frau einen großen Geldbetrag, 80.000 Euro bis 100.000 Euro. Als er verschwunden war, fragten die Angehörigen nach dem Geld. Auf diese Frage dürfte die Spanierin sehr merkwürdig reagiert haben. OÖN: Vermuten Sie hinter dem Fall organisierte Kriminalität? Pöchhacker: In dem Keller wurden ja Präzisionswaffen gefunden. Der Mann hatte Geschäftskontakte nach Italien und Russland. Mir hat es die Nackenhaare aufgestellt bei diesen Indizien. Quelle: OOEN, 10.6.2011 URL zum Artikel: http://www.nachrichten.at/nachrichten/chronik/art58,646466
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