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Samstag, 8. Oktober 2011Mordfall Silke Schnabel: Strafe für Täter rechtskräftigBerufungsprozess Salzburg: Die 17-jährige Salzburgerin war 1992 vergewaltigt und ermordet worden Salzburg - Im Salzburger Mordfall Silke Schnabel hat ein Berufungssenat des Oberlandesgerichtes Linz am Dienstag das Urteil des Erstgerichtes bestätigt. Die Zusatzstrafe von 19 Jahren und acht Monaten für den 52-jährigen Anton W. wegen Vergewaltigung und Mordes ist damit rechtskräftig. Das OLG hat der Berufung von Verteidiger Karl Wampl keine Folge gegeben, der Rechtsanwalt hatte eine "erhebliche" Strafreduktion gefordert. Anton W. beteuerte am Dienstag erneut seine Unschuld. Mehr als 18 Jahre nach dem Mord an der 17-jährigen Salzburgerin am 11. Juli 1992 ist gegen den Lagerarbeiter Anton W. am 11. Februar dieses Jahres von einem Geschworenengericht am Salzburger Landesgericht ein Urteil ergangen. Es wurde eine Gesamtstrafe von 20 Jahren Haft verhängt - 19 Jahre plus acht Monate als Zusatz zu vier Monaten bedingt aus dem Jahr 1996. Da nur die Verteidigung eine Strafberufung angemeldet hatte, nicht aber die Staatsanwaltschaft, konnte die Strafe vom Berufungsgericht auch nicht erhöht werden. In Abwägung der Milderungs- und Erschwernisgründe hielt der Senat die ausgesprochene Gesamtstrafe für gerechtfertigt. Es wäre durchaus auch lebenslänglich in Erwägung zu ziehen gewesen, meinte Vorsitzender Karl Bergmayr. Nichtigkeitsbeschwerde Verteidiger Karl Wampl hatte auch eine Nichtigkeitsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof eingebracht, war damit aber abgeblitzt. Damit stand bereits fest, dass Anton W. für den Mord verantwortlich ist. Der damals 34-Jährige hat demnach das Mädchen an der Salzach-Böschung in der Nähe des Salzburger Hauptbahnhofes vergewaltigt und erwürgt. Danach warf er die Leiche in die Salzach. Sie wurde am 21. Juli bei Ranshofen (OÖ) aus dem Inn gezogen. Die Polizei fand Anton W. am 11. Juli 1992 um 6.20 Uhr am Ufer halbnackt im Gras liegen, seine Jeans waren durchnässt. Ein Strafverfahren gegen ihn wurde mangels Beweisen im November 1993 eingestellt. Die Mutter des Opfers erreichte mit Hilfe des Opferanwaltes Stefan Rieder eine Fortführung des Verfahrens. Die Anklage basierte auf einer neuen Zeugenaussage einer ehemaligen Prostituierten und drei Gerichtsgutachten, eines davon stammte vom Kriminalpsychologen Thomas Müller. Allerdings sind wichtige Beweismittel spurlos verschwunden. "Ich bin unschuldig" Das letzte Wort vor der Urteilsverkündung in der heutigen Verhandlung hatte der Angeklagte. "Mit tut es leid, dass das passiert ist. Ich bin unschuldig. Ich hab' damit nichts zu tun", betonte Anton W.. Sein Verteidiger hatte die verhängte Strafe als "bei weitem zu hoch" empfunden. Seiner Ansicht nach seien mehrere Milderungsgründe nicht gewertet worden, wie der lang zurückliegende Zeitpunkt der Tat, die Störung der Sexualpräferenz beim Angeklagten, der Alkoholmissbrauch zum Tatzeitpunkt und das Wohlverhalten, da sein Mandant außer zwei kleineren Delikten keine Straftat mehr begangen habe. Doch der Senatsvorsitzende hielt dem entgegen, dass die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit des Beschuldigten durch die attestierte Persönlichkeitsstörung ohnehin als gewichtiger Milderungsgrund gewertet worden sei. Zudem hätte Anton W. wissen müssen, dass der Alkoholkonsum eine enthemmende Wirkung auf ihn habe. Erschwerend sei auch das Zusammentreffen von zwei Verbrechen mit vier Vergehen gewesen. (APA) Quelle: Der Standard, 4.10.2011 URL zum Artikel: http://derstandard.at/1317019254295/Berufungsprozess-Salzburg-Mordfall-Silke-Schnabel-Strafe-fuer-Taeter-rechtskraeftig
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Donnerstag, 29. September 2011Amtsmissbrauchsverdacht gegen Meinl-ChefermittlerDie Ermittlungen in der Causa Meinl könnten erneut ins Stocken geraten. Wien – Laut einem „Format“-Bericht laufen gegen den zuständigen Chefermittler Untersuchungen wegen Amtsmissbrauchs. Die Meinl Bank hatte zuvor eine entsprechende Anzeige eingebracht. Bezirkinspektor Wilfried Neurauter soll in einem Polizeibericht falsche Angaben zu einer Hausdurchsuchung in dem Räumen einer Meinl-Bank-Tochter in Zürich gemacht haben. Neurauter wollte sich gegenüber dem Magazin nicht zu den Vorwürfen äußern, für ihn gilt die Unschuldsvermutung. In dem Polizeibericht hat Neurauter laut „Format“ von der Einvernahme eines Theo Grossmann, Vizechef der Meinl-Bank-Tochter Citation SA, geschrieben. Dieser habe bei der Razzia im heurigen April ausgesagt, Julius Meinl gehe in der Firma in Zürich ein und aus. Im Nachhinein habe sich aber herausgestellt, dass Zeuge Grossmann zum fraglichen Zeitpunkt auf den Fiji-Inseln geurlaubt habe. „Es ist unrichtig, dass ich bei der Hausdurchsuchung vom 12. April 2011 in Zürich anwesend war“, zitiert „Format“ aus einer eidesstattlichen Erklärung. Erhärtet sich der Verdacht der Meinl Bank, dass Neurauter hier bewusst eine Falschaussage gemacht hat, könnte ihm der Fall aus der Hand genommen werden, schreibt das Magazin. Der niederösterreichische Wirtschaftsermittler Neurauter wurde im Oktober für die Klärung der Causa Libro gemeinsam mit seinem Kollegen Erwin Wimmer als Kriminalist des Jahres 2010 ausgezeichnet. „Wir wurden darüber informiert, dass die Staatsanwaltschaft jetzt ermittelt“, sagte ein Meinl-Bank-Sprecher der APA am Donnerstagnachmittag. Das Geldhaus sehe dies als „Bestätigung für die vorverurteilende Vorgangsweise gegen Julius Meinl und die Bank“. Erneut führte das Kreditinstitut die angeblich auch laut dem namhaften Verfassungsjuristen Heinz Mayer „unrechtmäßige“ Verhängung der U-Haft über Julius Meinl im Jahr 2009 ins Treffen; weiters eine laut slowakischem Verfassungsgerichtshof rechtswidrige Razzia in Bratislava sowie die Abberufung des Gutachters Thomas Havranek, der wegen Befangenheit seinen Hut nehmen musste. Die Untersuchungen in der Causa Meinl laufen bereits seit 2007. Ermittelt wird neben Julius Meinl gegen sämtliche Verantwortliche der Meinl Bank, u. a. wegen Betrugs und Untreue. Die Beschuldigten haben die Vorwürfe stets bestritten. Momentan wartet die Wiener Staatsanwaltschaft noch immer auf Unterlagen aus der Schweiz und aus Liechtenstein. Der Gerichtssachverständige Fritz Kleiner will sein Gesamtgutachten laut „Format“ Ende April 2012 vorlegen, auf Zwischengutachten will er verzichten. (APA) Quelle: Tiroler Tageszeitung, Onlineausgabe vom Do,
29.09.2011 19:38
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Sonntag, 25. September 2011Bewag: Die Rechnungen des DetektivsDie Ex-Vorstände haben immer mehr Erklärungsbedarf. Nicht nur bei den Aufträgen an Hochegger, auch bei den Honoraren für einen Privatdetektiv. Der Privatdetektiv Roland G. Young umgibt sich gerne mit der Aura des Geheimnisvollen. So geheim, dass der Mitarbeiter, der im Büro in der Wiener Mahlerstraße das Telefon abhebt, nicht einmal seinen Namen preisgeben will und nur darauf verweist, dass der Herr Young ohnehin nicht mit Medien spricht. Rätselhaft sind auch die Rechnungen, die jetzt die Sonderprüfer des burgenländischen Energieversorgers Bewag zutage beförderten. Ab 19. Mai 2009 wurden häppchenweise insgesamt 202.460 Euro an Herrn Young überwiesen. Der Großteil davon für "Projektrecherchen in CEE-Ländern". Anfangs wurde noch dokumentiert. So schulte der Young-Subunternehmer Joachim Weichselbaumer als "wirtschaftsphilosophischer Berater" drei Tage lang die Mitarbeiter der kroatischen Bewag-Tochter in Sachen Ethik. Für die weiteren Rechnungen über in Summe 176.355 Euro fanden die Prüfer jedoch weder Vorstandsbeschlüsse noch eine Dokumentation der Leistungen. Was Herr Young so eifrig in Polen, Tschechien, Kroatien und
der Slowakei recherchierte, wissen nur er sowie die beiden geschassten
Ex-Vorstände Hans Lukits (SP) und Josef Münzenrieder (VP). (...) Quelle; Kurier, 24.09.2011 15:00, Andrea Hodoschek URL zum Artikel: http://kurier.at/wirtschaft/4154742.php
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Donnerstag, 22. September 2011ÖDV-Fortbildungsseminar: Befragungstechniken und TypologieFreitag, 14.10.2011, Hotel Roomz Vienna, Paragonstraße 1, 1110 Wien 9.00 bis 12.00: Befragungstechniken
13.30 bis 16.30: Typologie - Erkenne und nutze die Stärken und Schwächen von Menschen
Sonntag, 18. September 2011Videoüberwachung gerichtlich eingeschränktDie auch in Salzburg bei privaten Besitztümern immer stärker verbreitete
Videoüberwachung bekommt nun bundesweit einen Dämpfer - durch ein
Gerichtsurteil in Vorarlberg. Dieses verschärft die Zulassungen. Wildwuchs
dürfte künftig ein Ende haben ORF.at; 17.08.11 Quelle: ORF Salzburg, 18.9.2011 URL zum Artikel: http://salzburg.orf.at/stories/538217/
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Mittwoch, 14. September 2011Spion aus dem Reich der MitteEin 63-jähriger Chinese muss sich seit Montag vor dem sechsten Strafsenat am Oberlandesgericht München wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit verantworten. Die Generalbundesanwaltschaft legt dem ehemaligen Lehrer und Koch zur Last, die uigurische Gemeinschaft in München im Auftrag der chinesischen Staatssicherheit ausspioniert zu haben. Laut Anklage wurde der Mann bei seiner Agententätigkeit von zwei Mitarbeitern des chinesischen Konsulats in München angeleitet. Liansgheng G. soll von Mitte 2005 bis November 2009 für den chinesischen Nachrichtendienst in München aktiv gewesen sein. Zu seinen Aufgaben gehörte die Sammlung von Informationen über geplante Demonstrationen uigurischer Organisationen sowie über deren Mitglieder. Quelle: Süddeutsche.de, 13.9.2011 URL zum Artikel: http://www.sueddeutsche.de/75M387/198207/Spion-aus-dem-Reich-der-Mitt.html
Montag, 12. September 2011Private Intelligence:Geheimdienstliche Aktivitäten nicht-staatlicher AkteureStephan Blancke 1. Aufl. 25.05.2011, Paperback (VS Verlag für Sozialwissenschaften)
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22:50
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Codename "Haubarg": HSH Nordbank setzte Detektive auf Journalisten anEin Geheimbericht enthüllt: Die Detektivfirma Prevent hat offenbar deutsche Redaktionen und Journalisten überwacht. Der Bespitzelungsauftrag kam nach SPIEGEL-Informationen von der HSH Nordbank. Hamburg - Die HSH Nordbank hat monatelang Detektive der Firma Prevent auf Redaktionen angesetzt und Journalisten ausgeforscht. Das geht nach SPIEGEL-Informationen aus einem streng vertraulichen Bericht hervor, den die Anwaltskanzlei WilmerHale Mitte Oktober 2010 dem Aufsichtsrat der zu 83,3 Prozent den Ländern Hamburg und Schleswig- Holstein gehörenden Bank vorgelegt hat. Der in englischer Sprache verfasste Report, zu dem es eine deutsche Zusammenfassung gibt, befasst sich mit den Umständen der Entlassung des ehemaligen IT-Vorstands der HSH Nordbank. Frank Roth war im April 2009 gefeuert worden, weil er angeblich interne Dokumente an die Presse durchgesteckt hatte – ein Vorwurf, den die Bank mittlerweile mit Bedauern zurückgenommen hat. WeiterlesenQuelle: Spiegel.de, 11.9.2011 URL zum Artikel: http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,785579,00.html
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Donnerstag, 8. September 2011"Todeshexe": "Krone" soll Entschädigung zahlenKellerleichen-Berichte Medienrichterin sieht in Berichterstattung über verdächtige Eissalonbesitzerin Beschimpfung - Urteil nicht rechtskräftig Wien - Die "Kronen Zeitung" muss der unter Doppelmord-Verdacht stehenden Eissalon-Besitzerin Estibaliz C. wegen ihrer Berichterstattung über den aufsehenerregenden Kriminalfall Entschädigung zahlen. Die Bezeichnungen, die die Zeitung für die 32-Jährige gewählt hatte - unter anderem war der Ausdruck "Todeshexe" verwendet worden - erfüllten laut Richterin Nicole Baczak den Tatbestand der Beschimpfung, weswegen sie die "Krone" am Donnerstag am Wiener Straflandesgericht zu Entschädigungszahlungen in der Höhe von 5.000 Euro und einer Veröffentlichung des Spruchs verurteilte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Freigesprochen wurde die Zeitung hingegen von dem Vorwurf, sie habe den höchstpersönlichen Lebensbereich der Frau verletzt, weil unter anderem über ihre Schwangerschaft spekuliert wurde. Dazu merkte die Richterin an, dass Informationen über eine etwaige Schwangerschaft bereits vor der Berichterstattung durch ihren Anwalt preisgegeben worden sei. Auch die Anonymität von Estibaliz C. müsse nicht gewahrt bleiben, so die Richterin. Insgesamt hat Heinz-Dieter Schimanko, der medienrechtliche Vertreter der Geschäftsfrau, wegen angeblicher Verletzung der Unschuldsvermutung, Preisgabe der Identität der Verdächtigen, Verletzung ihres höchstpersönlichen Lebensbereichs und Beleidigung gegen mehrere, vor allem im Boulevard-Bereich tätige Medieninhaber rund zwei Dutzend Klagen auf Entschädigung nach dem Mediengesetz eingebracht. Estibaliz C. steht im Verdacht, zwei ihrer Partner ermordet und im Keller unter ihrem Eissalon in Wien-Meidling eingemauert zu haben. Als die Toten Anfang Juni zufällig gefunden wurden, setzte sie sich kurzzeitig ins Ausland ab, wurde aber wenige Tage später in Italien festgenommen. (APA) Quelle: Der Standard, 8.9.2011 URL zum Artikel: http://derstandard.at/1315005826200/Kellerleichen-Berichte-Todeshexe-Krone-soll-Entschaedigung-zahlen
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Donnerstag, 1. September 2011Wirtschafts- und Industriespionage: Handbuch Know-How-Schutz für die österreichische WirtschaftBuchpräsentation & ExpertInnentalk Wirtschafts- und Industriespionage: Handbuch Know-How-Schutz für die österreichische Wirtschaft
Im Rahmen einer Kooperation des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, der Industriellenvereinigung, der Wirtschaftskammer Österreich und der Fachhochschule Campus Wien wurde Ende 2010 eine Studie über Gefahren durch Wirtschafts- und Industriespionage präsentiert. Eine Hochrechnung der darin angegebenen monetären Schäden durch Wirtschafts- und Industriespionage ergibt einen jährlichen Gesamtschaden von ca. 880 Millionen Euro für die österreichische Wirtschaft. Um in Zukunft diese Gefahren besser bewältigen zu können, haben die Kooperationspartner das Handbuch „Know-How-Schutz für die österreichische Wirtschaft“ erstellt. Dieses möchten wir Ihnen am 13. September in einer hochkarätigen Veranstaltung gemeinsam mit Frau Bundesministerin für Inneres Mag.a Johanna Mikl?Leitner vorstellen. Programm Begrüßung Die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist kostenlos. Aus organisatorischen Gründen ist eine Anmeldung unter www.fh-campuswien.ac.at/wis zwingend erforderlich. In Kooperation mit dem Kuratorium Sicheres Österreich und www.Sicherheitsportal.eu
Montag, 22. August 2011Nachspioniert: Chef bleibt auf Detektivkosten sitzenZwei Monate lang ließ ein Arbeitgeber den Mitarbeiter
beschatten und ertappte ihn bei einem anderen Job - die saftige Rechnung des
Privatdetektivs zahlt der Chef nun selbst. Das haben Arbeitsrichter
entschieden. In manchen Fällen aber müssen Blaumacher die Kosten ihrer eigenen
Überwachung tragen. Überwacht ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter, kann er nicht davon ausgehen, dass er die Detektivkosten ersetzt bekommt. Das hat das Landesarbeitgericht Hamm entschieden. Vorausgegangen war ein monatelanges Gerangel um eine Kündigung: Nachdem er ein halbes Jahr bei einem Unternehmen beschäftigt war, hatte ein Kraftfahrer im August 2009 eine Änderungskündigung erhalten, sollte also eine Beschäftigung zu anderen Bedingungen akzeptieren. Dagegen klagte er. Anschließend sprach der Arbeitgeber insgesamt sieben fristlose Kündigungen aus und ließ dem Mitarbeiter im Mai und Juni 2010 zudem zwei Monate lang nachspionieren. Das Detektivteam fand heraus, dass der Mann einem anderen Job nachging. Im Juli 2010 einigten sich die Parteien. Der Vergleich sah vor, dass das Arbeitsverhältnis zum August 2009 endete, dafür erhielt der Kraftfahrer eine Abfindung von 4400 Euro. Der Chef verlangte aber, dass er die Detektivkosten trägt - nämlich 21.000 Euro. Mit dieser Forderung blitzte der Arbeitgeber ab. Der Mitarbeiter habe keine vorsätzliche Pflichtverletzung begangen, urteilte das Arbeitsgericht; so sah es nun in der Berufung auch das Landesarbeitsgericht Hamm. Zudem stehe die Höhe der Detektivkosten in keinem angemessenen Verhältnis zum befürchteten Schaden. Eine Revision wurde nicht zugelassen (Aktenzeichen 4 Sa 322/11). Manchmal müssen Blaumacher zahlen Die Entscheidung bedeutet allerdings nicht, dass ein Arbeitgeber grundsätzlich auf den Kosten für Privatermittler sitzen bleibt und Angestellte aus dem Schneider sind. Mitunter müssen Angestellte, die beim Blaumachen erwischt werden, auch für den Detektiv-Einsatz zahlen. Dafür müssen jedoch strenge Voraussetzungen erfüllt sein: Nur wenn bereits bei der Beauftragung des Detektivs ein konkreter Verdacht vorliegt, der Mitarbeiter auch wirklich überführt wird und dazu der Detektiv-Einsatz notwendig war, kann sich der Arbeitgeber die Kosten ersetzen. So schildert der Arbeitsrechtler Oliver Grimm in einem KarriereSPIEGEL-Beitrag die Folgerungen aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts im Falle einer Chefin, die fast 38.000 Euro von einem Angestellten forderte (Aktenzeichen 8 AZR 547/09). Erfolg hatte ein Unternehmen zum Beispiel Fall eines Zeitungs- und Briefzustellers, der sich krank gemeldet hatte. Als Vertretung beschäftigte der Arbeitgeber die Frau des Zustellers, der ihr dann aber bei der Arbeit behilflich war, wie ein Privatdetektiv herausfand. Der Fall landete 2009 beim Landesarbeitsgericht Mainz. Das Gericht entschied, dass der Angestellte dem Arbeitgeber jeden Schaden ersetzen müsse, der mit der Verletzung der vertraglichen Pflichten zusammenhänge. Und die Überwachungskosten habe der Zusteller "schuldhaft veranlasst" - denn entweder habe er seine Arbeitsunfähigkeit nur vorgetäuscht oder seine Genesung verzögert und gefährdet (Aktenzeichen 7 Sa 197/08). jol/dpa Quelle: Spiegel.de, 22.8.2011 URL zum Artikel: http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/0,1518,781695,00.html
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18:40
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Fall Kührer: Auto in Litauen sichergestelltEinen neuen Ermittlungsansatz gibt es im Fall Kührer. Das Auto des Besitzers
jenes Grundstücks, auf dem die sterblichen Überreste des Mädchens gefunden
wurden, ist nun in Litauen aufgetaucht und soll nun untersucht werden. Finden
Kriminalisten neue Spuren? noe.ORF.at; 4.8.11: Verdächtiger bleibt auf freiem Fuß Quelle: ORF NÖ, 17.8.2011 URL zum Artikel: http://noe.orf.at/stories/532489/
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06:20
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Detektiv muss in Abhöraffäre Auftraggeber preisgebenLondon — Ein im Mittelpunkt der Abhöraffäre um die Boulevardzeitung "News of the World" stehender Privatdetektiv ist gerichtlich angewiesen worden, die Namen seiner Auftraggeber zu nennen. Dem Detektiv Glenn Mulcaire sei es nicht gelungen, gegen ein Urteil Berufung einzulegen, wonach er offenlegen muss, wer genau bei der Zeitung ihn beauftragt hat, teilte die Anwaltsfirma Schillings mit. Der Detektiv habe dazu bis zum 31. August Zeit. Mulcaire gilt als Schlüsselfigur in der Abhöraffäre, in der womöglich die Telefone tausender Menschen von Reportern der "News of the World" abgehört wurden. Seine Angaben könnten womöglich auch hochrangige Vertreter aus dem Medienkonzern von Rupert Murdoch in Schwierigkeiten bringen. Die Gerichtsentscheidung sei "eine sehr wichtige Entwicklung" in der Affäre, sagte Schillings-Anwalt John Kelly. Betroffen von dem Urteil sind den Angaben zufolge die Fälle des Models Elle McPherson, des PR-Beraters Max Clifford, des Fußball-Agenten Sky Andrew, des Politikers Simon Hughes sowie zweier Fußball-Funktionäre. In einem weiteren Fall des Schauspielers Steve Coogan, der im Februar in erster Instanz die Preisgabe des Auftraggebers zugesprochen bekam, läuft laut Schillings die Prüfung beim Berufungsgericht noch. Mulcaire musste 2007 sechs Monate ins Gefängnis, weil er mit einem "News of the World"-Reporter Telefone von Mitarbeitern des Königshauses abgehört haben soll. Damals stellte die Murdoch-Zeitung dies als Einzelfall dar. Inzwischen ist aber klar, dass es zahllose Fälle gibt. Journalisten der Boulevardzeitung sollen nicht nur Prominente abgehört und Polizisten bestochen, sondern auch Handy-Mailboxen der Angehörigen von getöteten Soldaten sowie eines entführten Mädchens geknackt haben. "News of the World" wurde inzwischen angesichts massiven öffentlichen Drucks eingestellt; mehr als ein dutzend Mitarbeiter wurden mittlerweile wegen der Affäre festgenommen. AFP, 21.8.2011
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05:36
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Samstag, 13. August 2011Haus von Josef F. wird WohnsiedlungDer Keller des Hauses von Josef F. in Amstetten wird zubetoniert. Das Haus, das
darüber steht, wird nicht abgerissen, sondern neu genützt. Ein Bauträger soll
das Haus kaufen und in Wohnungen umbauen, sagt der Masseverwalter Walter Anzböck von Josef F. Nichts
soll mehr an "Horrorhaus" erinnern. Außerdem muss sich der Käufer verpflichten, das Haus nicht für Besichtigungen
oder Führungen zu nutzen. Menschen, die im ehemaligen Haus von Josef F. wohnen
wollen, gibt es genug, sagt Anzböck. "Es ist sicherlich nicht jedermanns Sache, in ein solches Haus einziehen
zu wollen, aber offensichtlich dürfte die Nachfrage da sein, sonst hätte sich
der Bauträger darüber wahrscheinlich keine Gedanken gemacht", sagt
Anzböck, der den Konkursfall Josef F. abwickelt. Über den Kaufpreis wurde
Stillschweigen vereinbart. noe.ORF.at; 12.8.11 Quelle: ORF NÖ, 13.8.2011 URL zum Artikel: http://noe.orf.at/stories/531914/
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22:43
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Neue Steuer-CD für deutsche Behörden: Finanz dementiertDas deutsche Finanzministerium hat keinerlei Kenntnisse über den Erwerb einer neuen CD aus der Schweiz mit Daten mutmaßlicher deutscher Steuerbetrüger. Die „Frankfurter Rundschau“ hatte zuvor von einem solchen Ankauf berichtet. Ein Sprecher des Finanzministeriums sagte heute auf Anfrage in Berlin, über die bisher bekannten Fälle hinaus sei kein weiterer Kauf einer Steuerdaten-CD einer Schweizer Bank bekannt. Ähnlich äußerten sich das Justiz- und das Finanzministerium im deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen. Die „Frankfurter Rundschau“ hatte demgegenüber berichtet, deutsche Ermittler seien im Besitz einer neuen CD mit Daten Tausender deutscher Bankkunden einer großen Schweizer Bank. Der Kauf sei von den Behörden vor der Öffentlichkeit erfolgreich geheim gehalten worden, schrieb das Blatt. Staatsanwaltschaften und Steuerfahnder mehrerer deutscher Bundesländer bereiteten derzeit eine konzertierte Durchsuchungsaktion bei den Verdächtigen vor. Quelle: ORF News, 11.8.2011 URL zum Artikel: http://orf.at/stories/2073438/
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22:34
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Finanzminister bereitet größte Strafbefreiung der deutschen Geschichte vorSteuerabkommen mit der Schweiz - Deutschlands Kriminalbeamte wütend auf Schäuble Presse Aussendung des BDK – Bund Deutscher Kriminalbeamter In einer Geheimaktion hat die Bundesregierung unter Federführung von Bundesfinanzmister Dr. Wolfgang Schäuble und seinem Staatsekretär mit der Schweiz die größte Begnadigung deutscher Straftäter, die die Geschichte je gesehen hat, ausgehandelt. Ein dreistelliger Milliardenbetrag bislang unbekannten Vermögens deutscher Staatsbürger schlummert auf geheimen Konten und Depots Schweizer Banken. Nach dem Willen des Finanzministers soll das auch so bleiben. In öffentlichen Verlautbarungen und Presseberichten wird verharmlosend von „Schwarzgeld“ und „Steuersündern“ gesprochen. Tatsächlich spricht jedoch alles dafür, dass ein hoher Anteil dieser Vermögensmassen aus kriminellen Aktivitäten deutscher Straftäter stammt. Es handelt sich um Gelder aus Betrug, Untreue, Drogengeschäften, Menschenhandel, Korruption und Organisierter Kriminalität, um nur einige Beispiele zu nennen. Der Umgang der Bundesregierung diesen Kriminalitätsformen gegenüber ist mit Worten nicht mehr zu greifen. „Da doktert ein und dasselbe Finanzministerium an den Geldwäschevorschriften herum, um bis zum Jahresende wenigstens formell den internationalen Vorgaben zu genügen, und legalisiert zeitgleich eine der größten Geldwaschanlagen Europas.“, schimpft Sebastian Fiedler, einer der Sprecher einer Initiative des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DStG), des Bundes der Richter und Staatsanwälte in NRW (DRB-NRW) und der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ), die es sich auf die Fahne geschrieben hat, die Geldwäschebekämpfung in Deutschland zu forcieren. Die professionellsten Steuerbetrüger und Verbrecher müssen sich künftig nicht mehr um ihr illegales Vermögen in der Schweiz sorgen. Sie zahlen einfach anonym einen Abschlag an den deutschen Fiskus und können fortan ruhig schlafen, da ihre Straftaten unentdeckt bleiben werden. Darüber hinaus hat sich die Bundesregierung nun der Schweiz gegenüber verpflichtet, auf Ankäufe von Steuer-CDs in der Zukunft zu verzichten - trotz der durchschlagenden Erfolge der deutschen Strafverfolgungs- und Finanzbehörden. „Wenn die Kriminalpolizeien des Bundes und der Länder aus Überlastungsgründen ihre Akten nicht bearbeitet bekommen, müssen die Kolleginnen und Kollegen mit Strafverfahren wegen Strafvereitelung im Amte rechnen. Was hier nun passiert, geht um Lichtjahre darüber hinaus. Wir werden uns mal Gedanken machen müssen wie das Verhalten des Bundesfinanzministers, seines Staatssekretärs und der beteiligten Ministerialbeamten strafrechtlich zu würdigen ist. Hier wird bewusst und gewollt aus vermeintlich fiskalischen Gründen die Strafverfolgung vereitelt.“, rügt Sebastian Fiedler. „Nicht nur der ehrliche Steuerzahler ist der Dumme, auch die deutschen Strafverfolger, Steuerfahnder, Finanzbeamten, Zöllner und Staatsanwälte müssen sich angesichts des Vorhabens veralbert vorkommen.“ Rückfragen an Bund Deutscher Kriminalbeamter – Bundesgeschäftsstelle – Berlin: bdk.bgs (at) bdk.de / www.bdk.de
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22:26
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Samstag, 6. August 2011Kampusch wird Werbe-Unternehmerin und gründet die Consolea GmbHEntführungsopfer Natascha Kampusch hat eine Firma gegründet, seit dem 21. Juni 2011 firmiert unter der Firmenbuchnummer FN 363414h die „Consolea GmbH mit ... URL zum Artikel: http://www.oe24.at/leute/oesterreich/Consolea-GmbH-Kampusch-wird-Werbe-Unternehmerin/36387801
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00:27
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Freitag, 5. August 2011Jakobs von Metzler: Mörder entschädigtDem Kindesentführer und Mörder des Bankierssohns Jakob von Metzler wurde im Verhör Folter angedroht. Unvorstellbares Leid einer Familie: Die Geschwister und Eltern von Jakob von Metzler. Die Familie entstammt dem ältesten PrivatBankhaus Deutschlands Es ist eine harte Probe für unser Rechtssystem", schreibt der Stern.
"Das Urteil stellt das Rechtsempfinden vieler Menschen auf die
Probe", schreibt Spiegel Online. Das Land Hessen muss den wegen
erpresserischen Menschenraubs und Mordes zu lebenslanger Haft verurteilten 36-jährigen
Magnus Gäfgen wegen einer "unmenschlichen Behandlung" durch die
Polizei mit 3000 Euro entschädigen. Die Polizei fand die Leiche des Buben in einem Teich. Dieses Verbrechen sorgt bis heute für Emotionen. Gäfgen zieht seit seiner Verurteilung im Juli 2003 durch alle Instanzen. Der damalige Frankfurter Vize-Polizeipräsident Wolfgang Daschner und der vernehmende Beamte wurden wegen Folterandrohung zu Geldstrafen auf Bewährung verurteilt. "Unmenschlich" Weiterlesen URL zum Artikel: http://kurier.at/nachrichten/4066645.php Quelle: Kurier, 04.08.2011 14:00 , Susanne Bobek
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00:06
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Donnerstag, 4. August 2011Beschuldigter im Fall Julia Kührer bleibt auf freiem Fuß: Beschwerde über EnthaftungOLG sieht "keinen dringenden Tatverdacht" - Beschwerde gegen Enthaftung von Staatsanwaltschaft abgelehnt Wien/Korneuburg - Der für die Ermittler im Kriminalfall Julia Kührer "dringend tatverdächtige" 50-jährige Wiener Michael K. bleibt weiterhin auf freiem Fuß. Das Oberlandesgericht Wien (OLG) habe der Beschwerde der Staatsanwaltschaft Korneuburg gegen die Enthaftung des Mannes nicht Folge geleistet, teilte Sprecher Leo Levnaic-Iwanski am Donnerstag mit. Man sei wie auch der Haftrichter, der den 50-Jährigen bei der Haftverhandlung nach seiner Festnahme Anfang Juli freigelassen hatte, der Ansicht, dass "kein dringender Tatverdacht" für eine U-Haft gegeben sei. Die Staatsanwaltschaft kann gegen diese Entscheidung kein weiteres Rechtsmittel einbringen. Erst wenn neue Beweise gegen den Mann gefunden werden, kann ein neuer U-Haft-Antrag gestellt werden. Man nehme das Urteil des OLG zur Kenntnis, sagte Karl Schober, Leiter der Korneuburger Anklagebehörde auf Anfrage. An der Sicht der Ermittler dürfte sich dadurch allerdings nichts geändert haben - die Suche nach belastenden Beweisen gegen Michael K. werde unvermindert fortgesetzt, betonte Schober. Keine weiteren, belastenden Indizien Bis dato seien keine weiteren, belastenden Indizien gegen den Wiener aufgetaucht. Auch die Untersuchungsergebnisse der Gerichtsmediziner - zu Todesursache und -zeitpunkt - lassen weiter auf sich warten. Eine Freigabe der Leiche für die Beerdigung sei daher weiterhin nicht in Sicht. Auch die Tatortarbeit der Ermittler sei noch nicht gänzlich abgeschlossen. Bundes- und Landeskriminalamt seien zwar nicht mehr durchgehend in Dietmannsdorf, einzelne Aufträge zu Nacherhebungen würde es aber noch geben, so Schober. Die damals 16-jährige Julia Kührer aus Pulkau im Bezirk Hollabrunn verschwand am 27. Juni 2006. Am Abend des 30. Juni 2011 entdeckten Nachbarn - durch Zufall, wie es hieß - das Skelett des Mädchens in einem Erdkeller auf dem Grundstück Dietmannsdorf 3 in der Gemeinde Zellerndorf (Bezirk Hollabrunn). Auch Überreste von Schulbüchern und einer blauen Decke wurden gefunden. Zahnanalysen und DNA-Tests bestätigten die Identität Kührers. Der Verfügungsberechtigte über das Grundstück, auf dem Julias Leiche gefunden wurde, Michael K., wurde am Tag nach dem Auffinden der Toten an seinem Wohnsitz in Wien festgenommen. Dem Haftrichter war die Beweislage allerdings zu dünn gewesen, weshalb er den Mann wieder freiließ. Das OLG gab dieser Sichtweise nun recht - und lehnte die diesbezügliche Beschwerde der Staatsanwaltschaft ab. Michael K. beteuerte im vergangen Monat in zahlreichen Medien seine Unschuld. Er behauptet, Unbekannte hätten die Tote auf seinem Grundstück abgelegt. (APA) Quelle: Der Standard, 04. August 2011 11:21 URL zum Artikel: http://derstandard.at/1311802688805/Beschwerde-ueber-Enthaftung-Beschuldigter-im-Fall-Kuehrer-bleibt-auf-freiem-Fuss
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Ehemann darf in den USA per GPS überwacht werdenEin Gericht in den USA hat entschieden, dass der eigene Ehemann von seiner
Gattin per GPS überwacht werden durfte. Die Begründung für diese Entscheidung
dürfte jedoch so manche Person erschüttern, da sie elementare Gedanken von
Privatsphäre völlig auf den Kopf stellt. (...) via http://www.gulli.com/news/16564-ehemann-darf-per-gps-ueberwacht-werden-2011-07-10
Geschrieben von Cornelia Haupt
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23:46
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Kampusch-Ermittlungen: Justizministerium ist am ZugINNSBRUCK. In der Amtsmissbrauchsaffäre um angeblich vertuschte Hinweise auf einen weiteren Entführer von Natascha Kampusch hat der Ermittlungsrichter in Innsbruck seine Arbeit abgeschlossen. Der Innsbrucker Ermittlungsrichter Georg Putz musste klären, ob sich tatsächlich fünf Wiener Staatsanwälte des Amtsmissbrauchs schuldig gemacht haben, indem sie mehrere Hinweise, die ein anderes Bild über den Entführungsfall zeichnen könnten, ignorierten. Zunächst brachten der ehemalige Präsident des Obersten Gerichtshofs, Johann Rzeszut, und der Ex-Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Ludwig Adamovich, ihre Kritikpunkte zu Protokoll. In der Vorwoche sagte auch jene 25-jährige Wienerin aus, die im Jahr 1996 als einzige Person Zeugin der Entführung von Kampusch geworden war und stets gesagt hatte, sie hätte zwei Täter gesehen. Was sie vor Ermittlungsrichter Putz aussagte, ist nicht bekannt. Die Akten gingen nun an die Staatsanwaltschaft Innsbruck zur weiteren Beurteilung. Diese wird einen Vorhabensbericht (Anklage oder Einstellung) an das Justizministerium schicken, das wegen des Weisungsrechtes das letzte Wort haben wird. Quelle: Oberösterreichische Nachrichten, 03. August 2011 - 00:04 Uhr URL zum Artikel: http://www.nachrichten.at/nachrichten/chronik/art58,681602 siehe auch "Die Presse" vom 2.8.2011
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23:36
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Fall Julia Kührer: Antworten erst im September??Aufwändig, schwierig und kompliziert: So beschreibt das Bundeskriminalamt die Ermittlungen im Fall Kührer. Bis es Antworten auf die vielen offenen Fragen gibt, könnte es bis September dauern. Arbeit am Fundort geht weiter OLG entscheidet über Enthaftung noe.ORF.at; 6.7.11. Der Fall Julia Kührer
beschäftigt die Behörden weiter. Die Enthaftung des 50-jährigen Verdächtigen
will man so nicht hinnehmen: "Wir werden eine Beschwerde einbringen",
kündigte die Staatsanwaltschaft Korneuburg nun an. Quelle: ORF Niederösterreich, 3.8.2011 URL zum Artikel: http://noe.orf.at/stories/530122/
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23:22
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Montag, 1. August 2011Detektiv gegen Geheimdienst: Abhörskandal "News of the World""News of the World" soll neben Soldatenwitwen und Mordopfern auch einen Agenten ausspioniert haben. Die Presseaufseherin ist derweil ihren Job los.
Der Privatdetektiv Glenn Mulcaire, der für das Abhören der Telefone verantwortlich war, sagte am Wochenende, dass er stets im Auftrag der News of the World gehandelt habe. Er sei bei dem Blatt "faktisch angestellt" gewesen. Mulcaire reagierte mit seiner Aussage auf Enthüllungen, dass er auch das Telefon von Sara Payne, deren achtjährige Tochter Sarah im Jahr 2000 ermordet wurde, abgehört habe. Der Privatdetektiv war 2007 gemeinsam mit dem Königshausreporter Clive Goodman zu einer mehrmonatigen Gefängnisstrafe verurteilt worden, weil er das Handy von Prinz William angezapft hatte. Prinz William übrigens soll sich der Londoner Zeitung The Times zufolge im Januar während eines Essens mit James Murdoch und der früheren NotW-Chefredakteurin Rebekah Brooks darüber beklagt haben, dass sich niemand bei ihm für das heimliche Telefonabhören entschuldigt habe. Beide hätte sich daraufhin beim Prinzen entschuldigt. Quelle: taz.de, 1.8.2011, von RALF SOTSCHECK URL zum Artikel: http://www.taz.de/!75467/
Geschrieben von Cornelia Haupt
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20:42
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"der detektiv" Inhalt der Juli Ausgabe 2011Stories
„Wir werden ja sehen, was da in Meidling wirklich passiert ist“ …
Wenn Frauen töten. Über besondere Formen weiblicher Tötungsdelinquenz von Stephan Harbort
Recht Österreich
Recht Deutschland
tools
spytalk
short cuts
book review
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19:10
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Samstag, 30. Juli 2011Britischer Abhörskandal: Weitere ErmittlungenIm Abhörskandal um die britische Zeitung „News of the World“ weitet die Londoner Polizei die Ermittlungen weiter aus. Ein neues Untersuchungsteam solle Vorwürfen nachgehen, dass die inzwischen eingestellte Zeitung nicht nur Handy-Mailboxen, sondern auch Computer hacken ließ, teilte Scotland Yard mit. Im Rahmen des Skandals ermitteln zwei Teams bereits zu den Vorwürfen der abgehörten Mailboxen sowie der Bestechung von Polizisten. Anfang Juli war bekannt geworden, dass Journalisten der zum Konzern von Rupert Murdoch gehörenden „News of the World“ nicht nur Prominente abgehört und Polizisten bestochen, sondern auch Handy-Mailboxen der Angehörigen von getöteten Soldaten sowie eines entführten Mädchens geknackt hatten. Die Affäre brachte den Konzern ins Wanken und Premierminister David Cameron, der enge Beziehungen zur Murdoch-Presse gepflegt hatte, in Erklärungsnöte. Auch die Londoner Polizei geriet wegen ihrer Verbindungen zur Murdoch-Zeitungsgruppe News International unter Druck, ihr Chef Paul Stephenson und ein weiterer hochrangiger Beamter der Behörde, John Yates, mussten wegen der Affäre bereits zurücktreten. http://www.orf.at/#/stories/2071401/
Geschrieben von Cornelia Haupt
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08:55
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Montag, 25. Juli 2011Natascha Kampusch als einzige Zeugin vor Richter?
Wien/Innsbruck - Vor 13 Jahren war sie die einzige Zeugin der Entführung von Natascha Kampusch. Die damals zwölfjährige A. sagte zwar gegenüber der Polizei aus, zwei Männer dabei beobachtet zu haben, wie sie die damals zehnjährige Kampusch in ein Auto zerrten, wurde aber bisher nie von der Justiz einvernommen. Nächste Woche soll sie nun in Innsbruck vor Richter Georg
Putz, der die Ermittlungen gegen fünf Staatsanwälte führt, aussagen. Unter den
Beschuldigten, denen im Zusammenhang mit dem Fall Kampusch Amtsmissbrauch
vorgeworfen wird, sind der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Werner
Pleischl, und der Leiter der Staatsanwaltschaft Graz, Thomas Mühlbacher. Sie
weisen alle Vorwürfe vehement von sich. (...) Weiterlesen (...) Alle Details, die die Zeugin A. als junges Mädchen erzählte, also Tatort, Tatzeitpunkt und das Auto Wolfgang Priklopils, stimmten mit den Fakten, die nach Kampuschs Befreiung 2006 bekannt wurden, überein. Polizeibeamte vermerkten aber schon 1998, bevor diese Details bekannt wurden, dass das Mädchen einen "absolut glaubwürdigen" Eindruck machte. Trotzdem revidierte A. Ende 2009 bei einer polizeilichen Gegenüberstellung mit Kampusch und deren Anwalt ihre früheren Aussagen. Anwesend war damals - der Standard berichtete - der Chefermittler der Soko Kampusch, Franz Kröll, der sich Monate nach Abschluss der Ermittlungen das Leben nahm. Rzeszut und Adamovich glauben, dass der verstorbene Polizist die Ermittlungen gerne weitergeführt hätte, da er nicht glaubte, dass Priklopil ein Einzeltäter war, aber "unter Druck" gesetzt wurde. Und auch die heute 25-jährige A. habe sich bei der Gegenüberstellung mit Kampusch eingeschüchtert gefühlt. Sie wollte Kampusch, die von einem Täter sprach, "nicht der Lüge zeihen", so Rzeszut, der die aktuellen Ermittlungen auslöste. Autobiografie von Adamovich Das Ermittlungsverfahren, das seit Herbst 2010 läuft, soll voraussichtlich bis Ende Juli abgeschlossen werden. Dann wandert der Akt von Richter Putz zurück an die Staatsanwaltschaft Innsbruck, die nicht selbst gegen die andere Anklagebehörde ermitteln durfte. Adamovich erzählte dem Standard am Freitag, dass er im Oktober seine soeben fertiggestellte Autobiografie (Seifert Verlag) veröffentlichen werde. Darin soll die Causa Kampusch neben anderen Fällen, wie dem Ortstafelstreit mit dem verstorbenen Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider, "in vernünftiger, umfassender Weise dargestellt werden". (Colette M. Schmidt/DER STANDARD, Printausgabe, 23./24. Juli 2011) Quelle: Der Standard, 22.7.2011 URL zum Artikel: http://derstandard.at/1310511953614/Fall-Kampusch-Einzige-Zeugin-erstmals-vor-Richter
Geschrieben von Cornelia Haupt
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21:39
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Donnerstag, 14. Juli 2011NEWS-exklusiv: Neue Spuren im "Fall Kührer"Zwei Hundekadaver und ein Toyota in Litauen stehen nun im Fokus der Fahnder Wien (OTS) - Drei Tage war Michael K. in Untersuchungshaft, nachdem am 30. Juni die sterblichen Überreste von Julia Kührer auf seinem Anwesen in Dietmannsdorf - in einem Erdkeller – gefunden worden waren. Dann wurde der Mann "aus Mangel an Beweisen" von der Justiz auf freien Fuß gesetzt. Nach wie vor gilt jedoch der 50-Jährige als Haupttatverdächtiger in der Causa; zunehmends mehr gerät er in das Visier der Fahnder. Wie NEWS (Heft 28/11) in seiner am Donnerstag erscheinenden Ausgabe berichtet, liegen nun nämlich weitere belastende Ermittlungsergebnisse gegen den 50-Jährigen vor. So haben Anrainer des Hauses in Dietmannsdorf kürzlich bei der Polizei zu Protokoll gegeben, dass sich die Schülerin am Tag ihres Verschwindens (am 27. Juni 2006) vermutlich gemeinsam mit Michael K. auf dessen Grundstück aufgehalten habe. Weiters hätte K. in Verhören erklärt, zum Zeitpunkt der Tat über kein Auto verfügt zu haben. Und weiters behauptete er, dass zwei Fahrzeuge (ein Mazda 121 und ein Toyota Picnic), die vor Juni 2006 in seinem Besitz gewesen wären, längst verschrottet seien. Ein "Irrtum" - wie nun Erhebungen ergaben. Der Mazda wurde nun nämlich nahe seiner neuen Wohnadresse in Wien sichergestellt, der Toyota in Litauen. Beide Pkw's sollen jetzt kriminaltechnisch untersucht werden. Am Grundstück des Tatverdächtigen wurden jetzt zwei vergrabene Hunde entdeckt, die von K. kurz nach Julias Verschwinden angeblich erschossen worden sein sollen. Weil die Tiere, so die Vermutung der Fahnder, immer wieder in den Erdkeller gelaufen waren; weil sie verkohlte Kleidungsstücke von der Leiche des verbrannten Mädchens gerissen und ins Freie geschleppt hatten? Die Kadaver werden nun von Gerichtsmedizinern und Veterinärärzten untersucht; ihre Knochen, ihre Mägen, ihre Gedärme.
Geschrieben von Cornelia Haupt
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10:37
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Dienstag, 12. Juli 2011"Kellerleichen": 21 medienrechtliche BeschwerdenDer Fall der "Kellerleichen" unter einem Eissalon in Wien-Meidling hat erwartungsgemäß medienrechtliche Konsequenzen für mehrere Zeitungen zur Folge. Wie der Medienanwalt der Tatverdächtigen, Goidsargi Estibaliz C., Heinz-Dietmar Schimanko, am Montag zur APA sagte, wurden bisher 21 Anträge gegen sechs Medieninhaber eingebracht. Schimanko erhebt namens seiner Mandantin Beschwerden wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte, "übler Nachrede über ihren Lebenswandel", Verstöße gegen den Identitätsschutz und Verstöße gegen die Unschuldsvermutung sowie Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs, wie er sagte. In zwei Fällen ("Krone" und "Heute") habe man bereits Veröffentlichungen von Mitteilungen über die Einleitung von Medienverfahren erwirkt. Den Österreichischen Presserat hat der Medienanwalt derzeit noch nicht angerufen, wie er sagte. Er habe "vollstes Vertrauen in die Mediengerichtsbarkeit". Er sehe den Presserat "eher als moralische Instanz, für die ich sicher nicht darauf verzichte, die Mediengerichte anzurufen". Hintergrund: Wer den Presserat einschaltet, verwirkt die Möglichkeit, medienrechtliche Schritte zu ergreifen. Vor allem in Boulevardmedien hatte der Fall um zwei getöteten Männer im Keller unter dem Eissalon der Frau besonders drastische Formulierungen nach sich gezogen. So war von der "Metzgerin von Meidling", dem "Eis-Engel", oder der "Eis-Baronin" die Rede gewesen, was den Journalistengewerkschafter Franz C. Bauer dazu veranlasste, nach dem Presserat zu rufen. Dieser hat nämlich die Möglichkeit, auch von selbst "amtswegig" tätig zu werden, was er im Fall von Estibaliz C. auch tat, wie der Geschäftsführer der Gremiums, Alexander Warzilek, der APA sagte. Der Haken: Wie in der vielkritisierten Geschäftsordnung des Presserates vorgesehen, darf dieses jedoch nicht öffentlich gemacht werden, bis es im Jahresbericht steht. Insofern bleibt die Entscheidung geheim. Auch eine Kundmachung im verurteilten Medium ist nicht zwingend. Der von Medienexperten kritisierte Passus der Geschäftsordnung könnte allerdings schon bald Vergangenheit sein, so Warzilek. Derzeit befinde man sich in Gesprächen zu einer Anpassung des Regelwerks. Dazu werde überlegt, wie man Verurteilungen bei "amtswegigen" Verfahren kommunizieren könne. APA, 11.7.2011
Geschrieben von Cornelia Haupt
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22:55
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Fall Kührer: Der Verdächtige sprichtIn einem Erdkeller ist das Skelett der seit fünf Jahren vermissten Julia Kührer
gefunden worden, ein Mann gilt als Hauptverdächtiger. In der ORF-Sendung Thema
hat er ein ausführliches Interview gegeben. "Ein paar Mal bei mir im
Geschäft" Verdächtiger beteuert Unschuld Keine Erklärung für den Fundort Videothek des Verdächtigen wird ebenfalls durchsucht. Stück für Stück wird das Skelett von Julia Kührer seit der Vorwoche auf
tödliche Verletzungen untersucht. Daneben sollen toxikologische Untersuchungen
zeigen, ob Drogen oder Medikamente im Spiel gewesen sind, do der
Gerichtsmediziner Wolfgang Denk. noe.ORF.at; 8.7.11 DNA-Test bestätigt: Skelett von Julia Kührer Quelle: ORF NÖ, 12.7.2011 URL zum Artikel: http://noe.orf.at/stories/526124/
Geschrieben von Cornelia Haupt
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22:29
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Montag, 27. Juni 2011Verstoß gegen das BDSG – Wenn der Privatdetektiv zuviel wissen willDatenschutzrecht ist immer wieder Thema in Nachrichten & Co. Neben den Behörden wollen zunehmend auch viele Privatpersonen oder Unternehmen wissen, was z.B. ihre Angestellten, Geschäftspartner, Kunden usw. tun. Die Technik macht vieles möglich. Aber ob dies auch legal ist, ist eine ganz andere Frage. Die Grenzen mußte nun ein Privatdetektiv erfahren. Er warb u.a. damit, daß er von der zu observierenden Zielperson ein lückenloses Bewegungsprofil erstellen könne. Dazu setzte er eine GPS-Sende- und Empfangseinrichtung ein, welche er unbemerkt am Pkw der Zielperson anbrachte. Diese Einrichtung speicherte sämtliche Daten und der Privatdetektiv konnte diese dann auswerten. Das AG Lüneburg ließ diese Einrichtung und das Zubehör gem. § 94 StPO beschlagnahmen. Dagegen wehrte sich der Privatdetektiv vor dem LG Lüneburg vergeblich. Nach Ansicht des LG Lüneburg seien diese Gegenstände Beweismittel für eine mögliche Strafbarkeit (sog. Anfangsverdacht) des Privatdetektivs gem. § 43 Abs. 2 Nr. 1 BDSG, § 44 Abs. 1 BDSG. Die mittels der Einrichtung erlangten GPS-Daten seien
personenbezogene Daten gem. § 3 Abs. 1 BDSG. Auch das Verarbeiten iSv. § 43 Abs. 2 Nr. 1 BDSG sah das Gericht als gegeben an. Die GPS-Sende- und Empfangseinrichtung speichere als sog. „Blackbox“ die Daten und werte sie diese auch aus. Zudem können diese Daten auch abgerufen werden. Das Gericht wendet sich dann der Frage nach dem Merkmal “unbefugt” gem. § 43 Abs. 2 Nr. 1 BDSG zu. Was “unbefugt” ist, ergibt sich aus der Umkehrung von § 4 Abs. 1 BDSG, denn dort ist geregelt, was zulässig ist. Deshalb fragt das Gericht dann nach eventuellen Rechtfertigungsgründen, welche es aber ablehnt. Zunächst untersucht das Gericht § 32 Abs. 1 S. 2 BDSG, lehnt die Rechtfertigung der Datenerhebung usw. mangels arbeitsvertraglicher Beziehung zwischen Auftraggeber und Zielperson ab. Es wäre also nach dieser Norm durchaus denkbar, daß der Arbeitgeber einen Privatdetektiv damit beauftragt, einen seiner Mitarbeiter zu überwachen und die hier geschilderte Variante als “befugt” angesehen werden könnte. Dies erfordert die in § 32 Abs. 1 BDSG genannten Voraussetzung (Datenerhebung, -nutzung, -verarbeitung ist erforderlich, um ein Beschäftigungsverhältnis zu begründen, Durchzuführen oder zu beenden; bzw. der zu Überwachende hat im Beschäftigungsverhältnis eine Straftat begangen und dessen schutzwürdige Interessen überwiegen nicht die Interessen des Arbeitgebers). Eine Rechtfertigung aus § 29 Abs. 1 BDSG
lehnte das Gericht ebenfalls ab. Es gewährt dem Betroffenen weitgehende Rechte über die Verwendung seiner persönlichen Daten, insbesondere im sog. Kernbereich privater Lebensführung selbst über das Schicksal personenbezogener Daten zu entscheiden und so “Herr” dieser Daten zu bleiben. Hierzu gehört auch die Frage, ob und mit welchem Ziel ein Fahrzeugführer sein Kraftfahrzeug bewegt. Dieses Recht stehe der Zielperson nicht nur als Abwehrrecht gegenüber Behörden, sondern auch gegenüber Privatpersonen zur Seite. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist jedoch nicht nur als klassisches Abwehrrecht des Bürgers gegenüber staatlichen Stellen zu verstehen, sondern entfaltet auch Wirkung zwischen Privaten soweit in wesentliche Teile der Lebensgestaltung eines Betroffenen oder seine Persönlichkeit -so wie vorliegend- eingegriffen wird. Das LG Lüneburg bejahte damit den Anfangsverdacht einer Straftat. Selbst wenn sich im weiteren Verlauf herausstellen sollte, daß keine Straftat vorliege, bliebe nach Ansicht des Gerichts eine Ordnungswidrigkeit gem. § 43 Abs. 2 Nr. 1 BDSG. Insofern könne ein Bußgeld bis zu 300.000,00 € infrage kommen. Quelle: http://conlegi.de/?p=2714
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