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Mittwoch, 1. Februar 2012Studenten verhandeln jetzt direkt mit FacebookAb kommenden Montag verhandeln Vertreter von Facebook mit der Initiative europe-v-facebook.org, einer kleinen Gruppe rund um den Wiener Jusstudenten Max Schrems, über Datenschutzfragen in Wien.
Geschrieben von Cornelia Haupt
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23:19
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Montag, 23. Januar 2012Videokamera filmt Griff in die Ladenkasse
In nur vermeintlich unbeobachteten Momenten hatte sich eine 43-jährige Frau aus Wetter in unschöner Regelmäßigkeit aus der Kasse ihrer Chefin bedient. Dumm nur, dass die Videoüberwachung alles dokumentiert hatte. Jetzt stand die einschlägig Vorbestrafte vor dem Amtsgericht – und beteuerte ihre Unschuld.
An drei Tagen im Oktober 2010 hatte sie zugeschlagen. Damals Angestellte in einem hiesigen Post-, Lotto- und Schreibwarengeschäft hatte sie Kundengelder in die eigene Tasche gesteckt – jeweils Beträge zwischen 100 und 130 Euro. Das Prinzip war relativ einfach: Insbesondere beim Verkauf von Zigaretten hatte sie die Ware nicht gescannt, also nicht in der Kasse verbucht. Zwar hatte sie das Geld zunächst in die Kasse gelegt, später jedoch verschwinden lassen. Dabei hatte sie nicht damit gerechnet, dass die Videoüberwachung tatsächlich, wie angekündigt und per Aufkleber an der Ladentür vermerkt, 24 Stunden pro Tag läuft. Als die Einbußen immer größer geworden waren, hatte sich ihre Chefin die Videobänder angesehen und das dreiste Vorgehen dabei entdeckt. Angeklagte bestreitetdie Vorwürfe (...) Weiterlesen Quelle: Der Westen, 22.1.2012 URL zum Artikel: http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-wetter-und-herdecke/videokamera-filmt-griff-in-die-ladenkasse-id6269762.html
Geschrieben von Cornelia Haupt
in Gericht online, Kriminalität, Presse, Videoüberwachung
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08:09
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Samstag, 21. Januar 2012Detektiv hat Jobverbot
Geschrieben von Cornelia Haupt
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11:16
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Freitag, 20. Januar 2012Im Namen des Volkes: Piraten fordern kostenfreien Zugriff auf Gerichtsurteile
Die Piratenpartei fordert einen bundesweit kostenlosen Zugang zu in Deutschland gefällten Gerichtsurteilen. Es sei untragbar, dass Firmen Exklusivrechte auf gemeinfreie Gesetze und Gerichtsentscheidungen hätten - und freie Urteilsdatenbanken wie Openjur benachteiligt würden.
Anbieter wie Openjur.de sollen Urteile künftig ohne eigene Kosten und ohne Kosten für den Bürger öffentlich zugänglich machen dürfen. Das fordert die Piratenpartei Schleswig-Holstein in einer Pressemitteilung. Im Internet würden damit gut auffindbare Informationsquellen zur aktuellen Gesetzeslage geschaffen, die allen Bürgern zur Verfügung stünden. Der von den Politikern nun geforderte bundesweit kostenfreie Zugriff auf Gerichtsurteile ist jedoch vorerst Wunschdenken. Laut einer Entscheidung des Amtsgerichts Schleswig vom 20. Dezember 2011 sollen die Betreiber der kostenlos zugänglichen Urteilsdatenbank Openjur.de für jedes dort veröffentlichte Urteil 12,50 Euro zahlen. "Gerichtsurteile ergehen in Deutschland im Namen des Volkes und sollten diesem daher auch gebührenfrei zugänglich gemacht werden", sagte Torge Schmidt, Spitzenkandidat der Piratenpartei für die Landtagswahl in Schleswig-Holstein. "Dass private oder halbstaatliche Firmen im Rahmen von vorwiegend geheimen Verträgen Exklusivrechte haben und dadurch mit öffentlich finanzierten Daten Geld verdienen können, ist untragbar." Anspruch und Wirklichkeit Schmidt sieht nun das Justizministerium gefordert, es müsse unmissverständlich und flächendeckend in ganz Deutschland dafür sorgen, dass künftig Urteile kostenfrei und zeitnah jedem Bürger "ohne Wenn und Aber" zur Verfügung gestellt würden. Damit spielt Schmidt auf die enge geschäftliche Verbindung von Staat und Datenbanken wie Juris an. Die finanziellen Interessen dahinter beschrieb der Spiegel in seinem im April 2011 veröffentlichten Bericht "Jura-Datenbanken: So verdienen Finanzinvestoren am Verkauf deutscher Urteile". Auch Anwalt und Blogger Udo Vetter sieht Änderungsbedarf. In einer "immer mehr verrechtlichten Gesellschaft" sei es eine tolle Sache, dass sich Urteile heutzutage zur Orientierung im Privat- und Arbeitsleben googeln lassen. Vetter erklärte auf Law-Blog.de dazu: "Da könnte der Staat durchaus seinen Beitrag leisten und bei Projekten wie Openjur, immerhin ein gemeinnütziger und für seine Arbeit preisgekrönter Verein, einfach mal nicht die Hand aufhalten." Der Openjur e. V. setzt sich seit 2009 für die freie Verfügbarkeit von Gerichtsentscheidungen und Gesetzen ein. Nicht jedes Bundesland ist jedoch gleichermaßen vom Open Access überzeugt, ein Beispiel ist Bayern. Quelle: Golem.de, 16.1.2012, Christian Klaß URL zum Artikel: http://www.golem.de/1201/89086.html
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13:42
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Freitag, 13. Januar 2012Detektive jagen Matthäus
Insolvenzverwalter klagt gegen Rekordnationalspieler
Nach einem Jahr voller Beziehungsprobleme (Scheidung von Ehefrau Liliana) und sportlicher Misserfolge ( Rauswurf als Bulgarien-Trainer) beginnt 2012 für das Fußball-Idol mit juristischen Schwierigkeiten. Ein Insolvenzverwalter hat vorm Landgericht Wuppertal Klage gegen Matthäus erhoben. Worum es geht, ist bislang nicht bekannt. Klar ist nur, dass die Benachrichtigung über die Klageschrift seit dem 30.12.2011 im Gericht aushängt. Die öffentliche Zustellung war angeordnet worden, weil der Kläger die Anschrift des Rekordnationalspielers nicht herausfinden konnte.In einer Pressemitteilung beschreibt das Gericht die Chronik einer Suche, die auch im nüchternen Juristen-Deutsch unfassbar klingt.„So erhielt der Kläger nach seinen Angaben vom Einwohnermeldeamt München nach mehrfachen Anfragen lediglich die Auskunft, Lothar Matthäus sei nach Israel gemeldet (dort arbeitete Matthäus von April 2008 bis Juni 2009 als Trainer, d. Red.). Dort konnte ihn der Kläger jedoch nicht ausfindig machen“, heißt es in der Pressemitteilung. Deshalb sei ein Gerichtsvollzieher eingeschaltet worden, um die Klageschrift in der Münchener Allianz Arena zuzustellen. Dieser Plan sei jedoch gescheitert , weil Bayern München dem Gerichtsvollzieher Hausverbot im Stadion erteilte. Angeblich warteten die privaten Ermittler vor dem Bundesliga-Spiel zwischen Bayern und Dortmund (0:1) in der Tiefgarage der Münchener Arena auf ihre „Zielperson“, die aber nicht auftauchte. Eine „ähnliche Zugriffsmaßnahme“ im Stadion soll am 22.11.2011 – im Rahmen des Champions-League-Spiels gegen Villarreal – gescheitert sein. Die Detektive, die an mehreren Zugängen auf Matthäus gewartet haben sollen, fanden nach Angaben des Klägers nur heraus, dass sich der joblose Trainer in wechselnden Hotels im In- und Ausland aufhält. Was sagt Matthäus, der zuletzt bei der Weltfußballer-Gala am Montag öffentlich auftrat, zu der Klage? Gegenüber BILD gibt er sich ratlos: „Ich kann mir das überhaupt nicht erklären. Ich weiß nicht, worum es geht“ Quelle: Bild, 13.01.2012 URL zum Artikel: http://www.bild.de/sport/fussball/lothar-matthaeus/klage-gegen-fussball-idol-22055384.bild.html
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16:42
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Dienstag, 3. Januar 2012"Privatdetektive im Einsatz" kehrt auf den Bildschirm zurückRTL II holt seine Privatdetektive zurück Ab dem 6. Februar 2012 setzt RTL II wieder auf das Format «Privatdetektive im Einsatz», das schon im Sommer 2011 auf dem
18.00 Uhr-Slot eingesetzt wurde. In der ersten Staffel ließ RTL II von filmpool 15 Folgen herstellen, die zweite Runde umfasst nun gleich 80 Ausgaben. Detektei-Chef Carsten Stahl und sein sechsköpfiges Team sind die «Privatdetektive im Einsatz». „Die Ermittler arbeiten an spannenden und emotionalen Fällen, vom Ehebruch bis hin zu actiongeladenen Ermittlungen im kriminellen Milieu“, beschreibt der Sender das Format selbst....... Redakteur: Manuel Weis, Quelle: http://www.quotenmeter.de/cms/?p1=n&p2=54054&p3=
Geschrieben von Cornelia Haupt
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20:38
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Mittwoch, 28. Dezember 2011Julia Kührer: sechs neue DNA-Spuren an ZigarettenstummelnDer Tod bleibt Rätsel FALL KÜHRER / Sechs neue DNA-Spuren an Zigarettenstummeln geben noch keine neuen Hinweise auf Ableben der 16-jährigen Pulkauerin. „Eine Verbindung der Spuren mit der Tat ist derzeit nicht herstellbar!“, so die Hauptaussage des Mediensprechers der Korneuburger Staatsanwaltschaft Friedrich Köhl im NÖN-Gespräch, dass im Kriminalfall Julia Kührer nun eine Auswertung der sichergestellten DNA-Spuren (im Haus des Verdächtigen in Dietmannsdorf im Bezirk Hollabrunn, in zwei Fahrzeugen und im Erdkeller, wo der Leichnam gefunden wurde) vorliegt. Sowohl in den beiden Fahrzeugen als auch im Erdkeller fanden sich keine DNA-Spuren, informiert Köhl. An Zigarettenstummeln, die im Haus gefunden wurden, konnten hingegen sechs vollständige DNA-Spuren von unbekannten Personen gefunden werden. Während Anwalt Farid Rifaat, der den tatverdächtigen Hauseigentümer Michael K. vertritt, darin entlastende Indizien sieht, befindet Staatsanwalt Köhl das Gutachten lediglich als Spur, die im Sande verläuft. „Ich sehe derzeit keinen Zusammenhang zwischen den DNA-Spuren und der Tat. Die Zigaretten könnten von jedem stammen“, konstatiert Köhl trocken und sieht Michael K. nach wie vor als Tatverdächtigen. Rifaat stellt noch immer in den Raum, dass die Leiche im Keller in Dietmannsdorf abgelegt worden sein oder die damals 16-Jährige dort gestorben sein könnte, möglicherweise an einer Überdosis Suchtgift, da hier Feste gefeiert worden sein könnten. Der Bürgermeister von Pulkau, Manfred Marihart, würde freiwillige DNA-Tests seiner Bürger unterstützen, wenn diese zur Klärung des Falles beitragen könnten.(...) WeiterlesenQuelle: NÖN, 26.12.2011, von Jutta Hahslinger und Gila Wohlmann URL zum Artikel: http://www.noen.at/news/chronik/Der-Tod-bleibt-Raetsel;art151,362284
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10:55
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Donnerstag, 22. Dezember 2011"der detektiv" Inhalt der Dezember Ausgabe 2011Drei Jahre Haft für Industriespion
Workplace Violence – strafrechtliches Verhalten am Arbeitsplatz
Die Rechnungen des Detektivs
Detektiv-Notizen belasten „The Sun“ und „Daily Mirror“
Recht Deutschland
Recht Schweiz
Recht Frankreich / Österreich / USA
short cuts
spytalk
Buchtipps
Veranstaltungen
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16:16
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Dienstag, 29. November 2011Schweiz: Detektive dürfen Balkone ausspionierenBundesgericht Detektive der Invalidenversicherung dürfen verdächtige IV-Bezüger auch im privaten, aber öffentlich einsehbaren Raum überwachen. Das Bundesgericht entschied gegen eine ausspionierte Frau. Die Invalidenversicherung (IV) darf eine missbrauchsverdächtigte Person auch bei Arbeiten auf dem Balkon ihrer Wohnung observieren lassen. Laut Bundesgericht sind Überwachungen im privaten, aber öffentlich einsehbaren Raum nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Frau hatte sich 2008 bei der IV-Stelle des Kantons St. Gallen zum Bezug einer Rente angemeldet. Sie klagte über Depressionen mit Panikattacken, ein allgemeines Schmerzsyndrom sowie permanente Rückenschmerzen mit starken Bewegungseinschränkungen. Weiterlesen(Urteil 8C_272/ 2011 vom 11.11.2011; BGE-Publikation) URL zum Artikel: http://www.20min.ch/news/schweiz/story/29852173 Quelle: 20min.ch, 28. November 2011 12:00; Akt: 28.11.2011 12:13
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16:31
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Dienstag, 15. November 2011Abhörskandal: Früherer Scotland-Yard-Vize von Vorwürfen freigesprochenDer im Zuge des Abhörskandals um die Zeitung „News of the World“ zurückgetretene Scotland-Yard-Vize John Yates ist vom Vorwurf eines Fehlverhaltens freigesprochen worden. Wie die britische Polizeiaufsichtskommission IPCC am
Montag mitteilte, fand sie keinen Beweis für ein Fehlverhalten, das die
Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen Yates rechtfertigen würde.Yates war im Juli von seinem Posten als Vizechef der
Londoner Polizeibehörde Scotland Yard zurückgetreten. Ihm war vorgeworfen
worden, der Tochter des früheren stellvertretenden Chefredakteurs von „News of
the World“, Neil Wallis, geholfen zu haben, einen Job bei der Polizei zu
erhalten. Wallis hatte nach seinem Ausscheiden bei der Zeitung von Medienmogul
Rupert Murdoch als PR-Berater für die Polizei gearbeitet.Scotland Yard war in den Verdacht geraten, wegen ihrer engen
Verbindungen zu der Zeitung erst mit Verspätung die Ermittlungen zum
Abhörskandal um die Zeitung wieder aufgenommen zu haben. (...) Weiterlesen Quelle: Handelsblatt, 15.11.2011, 01:21 Uhr URL zum Artikel: http://www.handelsblatt.com/politik/international/frueherer-scotland-yard-vize-von-vorwuerfen-freigesprochen/5836368.html
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19:19
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Untersuchung im Abhörskandal: Detektiv-Notizen belasten "The Sun" und "Daily Mirror"Jahrelang spitzelte Glenn Mulcaire für das britische Skandalblatt "News of the World". Auch andere Zeitungen könnten von seinen Methoden profitiert haben: Ermittler präsentierten jetzt Unterlagen des Privatdetektivs, in denen "The Sun" und "Daily Mirror" erwähnt werden. London - Wie weit reichten die Abhöraktivitäten in Rupert Murdochs News Corp. wirklich? Fast vier Monate nach dem Höhepunkt des Abhörskandals rund um die britische Zeitung "News of the World" hat eine Untersuchungskommission ihre Arbeit aufgenommen, um Fragen wie diese zu klären. Schon am ersten Tag werden neben dem inzwischen eingestellten Blatt auch der Schwesterntitel "The Sun" und dessen Konkurrenzblatt "Daily Mirror" mit der Affäre in Verbindung gebracht. Die beiden Zeitungen tauchen in den Notizen des Privatdetektivs Glenn Mulcaire auf, der offenbar schon seit Mai 2001 und damit länger als gedacht im Auftrag der News-Corp.-Europatochter News International spitzelte. Details darüber, in welchem Zusammenhang Mulcaire die Blätter erwähnt, wurden nicht bekannt. Insgesamt habe man in Mulcaires Aufzeichnungen 28 Namen früherer Mitarbeiter des Verlags gefunden, sagte Ermittler Robert Jay in der Anhörung, die live im Internet übertragen wurde. Die Anzahl der Namen und die Vielzahl der Aktivitäten deutet ihm zufolge daraufhin, dass das Management des Verlags mindestens Bescheid gewusst und die illegalen Praktiken geduldet haben müsse. Oder aber die Aufsicht habe versagt. Jay zufolge, so berichtet es der "Guardian", sprechen die Beweise dafür, dass es eine Kultur des Abhörens bei News International gegeben habe. Jedoch sei die Spionage nicht auf den Konzern beschränkt gewesen. Dafür spricht auch die Erwähnung des "Daily Mirror" in Mulcaires Notizen, herausgegeben vom Wettbewerber Trinity Mirror. Ein Sprecher des Verlags sagte laut "Guardian", das Unternehmen habe keinerlei Kenntnis davon, jemals mit dem Detektiv zusammengearbeitet zu haben. Fast 6000 Opfer illegaler Abhöraktionen (...) Quelle: spiegel.de, 14.11.2011 http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,797777,00.html
Geschrieben von Cornelia Haupt
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19:13
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Donnerstag, 10. November 2011Neue Ermittlungen: Ernst Strasser unter GeldwäscheverdachtEx-Innenminister Strasser steht nicht nur unter Korruptionsverdacht, sondern ihm wird auch vorgeworfen Eigengeldwäsche betrieben zu haben.
Korruptionsstaatsanwaltschaft nimmt zusätzliche Ermittlungen auf - Strassers Anwalt Kralik: "Keine verdächtigen Zahlungen"
Die Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt gegen Ex-Innenminister Ernst Strasser mittlerweile nicht nur wegen Korruptionsverdacht, geprüft wird nun auch der Verdacht auf Geldwäsche, berichtet das Ö1 Morgenjournal. Das geht aus einem neuen Kontoöffnungsantrag der Korruptionsermittler an Österreichs Banken hervor.
Bei den bisherigen Kontoöffnungen in der "Geld für Gesetz-Affäre" von Ex-Innenminister Ernst Strasser ist die Korruptionsstaatsanwaltschaft offenbar auf Überweisungen von einem bisher nicht bekannten Konto der GP-Unternehmensberatungs-GesmbH gestoßen. Deshalb will man nun mit einem neuen Kontoöffungsantrag die Zahlungsaktivitäten der Beratungsfirma mit Sitz in St. Pölten überprüfen.
Strassers Anwalt: "Routinemaßnahme"
Die GP-Unternehmensberatung wurde bis zum Auffliegen der Affäre im Frühjahr 2011 treuhändisch von Strassers Steuerberater geleitet. Mittlerweile ist Strasser Alleingesellschafter der GP. Über die Unternehmensberatungsfirma sollen Honorare, die Strasser in seiner Zeit als Berater verdient hatte, geflossen sein. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Firma mehrere Konten unterhält, heißt es im Kontoöffnungsantrag, der am 17. Oktober vom Gericht bewilligt wurde.
Seit einem Jahr ist auch Eigengeldwäsche strafbar. Falls also Strasser tatsächlich Bestechungsgelder angenommen und deren Herkunft verschleiert haben sollte, dann könnte ihm zusätzlich der Vorwurf der Eigengeldwäsche angelastet werden.
Es würden alle relevanten Zahlungsflüsse überprüft, sagt der Sprecher der Korruptionsstaatsanwaltschaft Martin Ulrich. Strasser hat stets alle Korruptionsvorwürfe bestritten, für ihn gilt die Unschuldsvermutung.
Strassers Anwalt, Thomas Kralik, bestätigte die Kontoöffnung bezeichnete sie aber als "Routinemaßnahme". Er betonte, dass es "keine Zahlungen gibt, die verdächtig oder Schmiergeld sind oder aus Korruption herrühren".
(red/APA, derStandard.at, 9.11.2011)
Quelle: Der Standard, 09. November 2011 08:34
URL zum Artikel: http://derstandard.at/1319182344296/Neue-Ermittlungen-Ernst-Strasser-unter-Geldwaescheverdacht
Geschrieben von Cornelia Haupt
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08:01
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Montag, 7. November 2011Spionage: Deutscher Diplomat in Falle Moskauer AgentinBerlin (dpa) - Ein deutscher Spitzendiplomat soll einem «Focus»-Bericht zufolge in die Liebesfalle einer mutmaßlichen russischen Spionin getappt sein. Der Topbeamte habe mit der 26-Jährigen täglich bis zu 100 E-Mails und Kurznachrichten ausgetauscht und darin auch über die Nato und andere sensible dienstliche Angelegenheiten berichtet, meldet das Magazin unter Berufung auf den britischen Geheimdienst MI5. Die Informationen soll die Russin an den Moskauer Auslandsgeheimdienst weitergeleitet haben. Zeit.de, 06.11.2011 - 12:48 Uhr URL zum Artikel: http://www.zeit.de/news/2011-11/06/spionage-focus-deutscher-diplomat-in-falle-moskauer-agentin-06124802
Geschrieben von Cornelia Haupt
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09:22
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Samstag, 5. November 2011Amtsgericht Detektiv-Videos: Ein Fall fürs GerichtEine Überwachungsaktion führt einen 51-jährigen Mann vor den Kadi – hat die Kamera funktioniert? MÜNCHEN „Wie soll ich denn ohne Video meinen Job machen?” Die Frage konnte ihm auch der Polizeibeamte nicht beantworten. Peter S. (51, Name geändert) ist Privatdetektiv und setzt zur Überwachung auch Videokameras ein. Das aber verstößt gegen das Bundesdatenschutgesetz, sagt die Staatsanwaltschaft. Peter S. beobachtete einen Aschheimer Firmensitz und ein Privatanwesen, um für seinen Kunden - ein fränkisches Transportunternehmen, das noch Rechnungen ausstehen hatte - auszuspionieren, ob die Aschheimer Handelsfirma oder ihre Vorstände verwertbare Vermögenswerte besitzen. Für die Staatsanwaltschaft ein illegales Vorgehen. Die Kamera hatte Peter S. unter Kartons im Auto versteckt.
Irgendwann fiel dem Sicherheitsdienst das Auto auf. Die Polizei wurde alarmiert
und die Kamera entdeckt. Quelle: Abendzeitung München, John Schneider, vom 04.11.2011 07:00 Uhr URL zum Artikel: http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.amtsgericht-detektiv-videos:-ein-fall-fuers-gericht.d7f89928-db93-4ebc-b26f-ad12f13f8e8e.htmlMontag, 17. Oktober 2011Spitzelaffäre: Greenpeace fordert 8,3 Millionen von EDF-KonzernDie Umweltschutzorganisation Greenpeace fordert von dem französischen Energiekonzern Electricite de France (Electricite de France (EdF) ) 8,3 Millionen Euro Schadensersatz. Das bestätigte ein Greenpeace-Sprecher am Donnerstag in Paris. Hintergrund ist eine Spitzelaffäre aus dem Jahre 2006. EDF wird sich deswegen vom kommenden Montag an vor Gericht verantworten müssen. Dem weltgrößten Atomkraftanbieter wird vorgeworfen, eine Sicherheitsfirma beauftragt zu haben, in den Computer des früheren Greenpeace-Kampagnenchefs Yannick Jadot einzudringen. Der Leiter des Unternehmens, ein Ex-Geheimdienstler, bekannte sich in einem Interview zu der Tat und nannte EDF als seinen Auftraggeber. Ziel des Konzerns sei es gewesen, früh über geplante Aktionen der Anti-Atombewegung Bescheid zu wissen. EDF hatte bereits nach Einleitung des Ermittlungsverfahrens zwei leitende Mitarbeiter suspendiert, die für die Sicherheit der Atomkraftwerke zuständig waren. Auslöser der Affäre soll ein Informationsleck bei EDF gewesen sein. Greenpeace und eine weitere Anti-Atom-Organisation hatten ein streng vertrauliches EDF-Papier zugespielt bekommen. Aus diesem ging nach Angaben der Atomkraftgegner hervor, dass der neue Europäische Druckwasserreaktor (EPR) gegen eine Terrorattacke mit einem Flugzeug schlechter geschützt sei als von EDF behauptet./aha/DP/she dpa-AFX
Geschrieben von Cornelia Haupt
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15:26
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Donnerstag, 13. Oktober 2011Aus aktuellem Anlass: "Der Fall Manfred B."Aus aktuellem Anlass berichtet "Schauplatz Gericht" auch über den "Fall Manfred B." aus Wels, der möglicherweise zu Unrecht wegen Mordes 17 Jahre lang im Gefängnis saß. Im Mai dieses Jahres meldete sich Manfred B. aus Wels in der
Redaktion von "Schauplatz Gericht" und behauptete, er wäre schuldlos
eingesperrt gewesen. Das ist an sich nichts Ungewöhnliches, Briefe aus
Haftanstalten landen oft am Redaktionsschreibtisch. Aber in diesem Fall war
einiges anders. Ein freundlich wirkender älterer Herr erzählte, er wäre vor
langer Zeit Zuhälter gewesen und hätte eine 17-jährige Freiheitsstrafe in der
Justizanstalt Garsten abgesessen - wegen Mordes an einer Salzburger
Prostituierten im Jahre 1980. Immer hätte er gesagt, dass er nicht der Mörder
war, aber einem mehrfach vorbestraften Zuhälter wollte niemand glauben. Das
Urteil fiel knapp aus: Mit 5 zu 3 sprachen ihn die Geschworenen trotz dürftiger
Beweislage schuldig und verurteilten ihn zu 20 Jahren Gefängnis. Er wäre
wahrscheinlich früher entlassen worden, aber er hätte Reue zeigen müssen und
zugeben, dass er die Tat begangen hat. Und das wollte er nicht, das hätte
seinem Ehrenkodex widersprochen. 14.10.2011, ORF 2, 21.20 Uhr, Schauplatz Gericht
Geschrieben von Cornelia Haupt
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18:57
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Justiz rollt Rotlicht-Mordfall neu auf: Welser 17 Jahre unschuldig in Haft?SALZBURG. 31 Jahre nach dem Mord an einer Prostituierten rollt die Justiz den Kriminalfall wegen eines neuen Beweises wieder auf. Damit könnte ein schuldig gesprochener Welser (60) rehabilitiert werden, der wegen dieses Verbrechens 17 Jahre im Gefängnis saß. Ein Jahrzehnte zurückliegender Mordfall beschäftigt wieder die Justiz. Am 5. November 1980 wurde in einer Wohnung in Salzburg die Leiche einer 23-jährigen Prostituierten entdeckt. Ihr Mörder hatte die junge Frau mit dem Kabel eines Filmprojektors erdrosselt und in der Wohnung ihres Zuhälters liegengelassen. Ebendieser informierte damals die Polizei über den Leichenfund und wurde selbst zur Zielscheibe der Ermittler. Rasch wurden Stimmen im Milieu laut, die behaupteten, die Prostituierte habe aus der Rotlichtszene aussteigen wollen und sei deswegen von ihrem Zuhälter, damals 29, massiv bedroht worden. Martin K. (Name geändert), der heute in Wels lebt, stritt die Tat von Anfang an ab. Vergeblich. Ein Jahr später wurde der Mann in einem Indizienprozess ohne Beweise von den Geschworenen mit 5:3 Stimmen wegen Mordes schuldig gesprochen. Verurteilt zu 20 Jahren Haft, wurde K. 1997 nach 17 Jahren aus der Justizanstalt Garsten vorzeitig entlassen, baute sich als Leasingarbeiter eine neue Existenz auf und begann langsam, die Vergangenheit zu vergessen. Doch heuer im Februar erhielt der Ex-Häftling überraschend wieder Post von der Staatsanwaltschaft Salzburg. Er erfuhr, dass die Behörde „seinen“ Fall wegen neuer Fakten, die ihn entlasten, neu aufrollen wolle. Holländer im Visier Am Tatort wurden damals an einer Schatulle Fingerabdrücke eines Unbekannten gefunden. Ein Daten-Abgleich der alten Spur im Bundeskriminalamt ergab heuer einen Treffer. Es sind die Fingerabdrücke eines Holländers, der heute in München lebt und der 1980 als Lehrling in Salzburg arbeitete. Wie sich aus dem Akt ergibt, hatten Zeugen zur Tatzeit sogar einen „jungen Burschen“ im Stiegenhaus des Tatortes gesehen. Diesem Hinweis war damals nicht nachgegangen worden. Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat nun die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt. Das Landesgericht hat daraufhin ein Rechtshilfeersuchen an die Justiz in München gestellt und damit die neuen Ermittlungen ins Rollen gebracht. Die deutschen Behörden sollen den Holländer zum Mord verhören und auch seine Blutgruppe eruieren. Blutspur auf T-Shirt Denn auf dem Leibchen der Ermordeten fand sich Blut der Gruppe „0“, das weder vom Opfer noch von K. stammte. Ein DNA-Test war damals technisch noch nicht möglich. Heute gäbe es diese Möglichkeit, doch dieses Beweisstück ist mittlerweile verloren gegangen. WeiterlesenWiederaufnahme Liegen in einem Mordfall neue Beweise vor, die die Geschworenen zu einer neuen Lösung der Schuldfrage gelangen lassen würden, kann die Staatsanwaltschaft die Wiederaufnahme des Verfahrens beim Landesgericht beantragen. Bewilligt der Richtersenat den Antrag, ist das alte Urteil aufgehoben. Ab diesem Zeitpunkt kann die Anklagebehörde in alle Richtungen neu ermitteln, das Verfahren gegen den bisherigen Verdächtigen einstellen und gegen neue Verdächtige Anklage erheben. Fingerabdrücke In einer speziellen Datei, dem „Automatischen Fingerabdruck-Identifikationssystem“ (AFIS) werden von der Polizei immer wieder Fingerabdrücke von älteren Straftaten abgeglichen. Quelle: OOEN, 13.10.2011 URL zum Artikel: http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/art4,734632
Geschrieben von Cornelia Haupt
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18:52
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Sonntag, 9. Oktober 2011Tatort HerrengasseWie der unter Verdacht stehende Kabinettschef TA-Chef Ametsreiter unter Druck setzte Machtmissbrauch, Interventionen, Einschüchterungen: Wie ein handverlesener Zirkel im VP-regierten Innenministerium versuchte, die Untersuchungen im Telekom-Skandal zu manipulieren. Jetzt ermittelt die Justiz gegen den Kabinettschef der Innenministerin. Das Protokoll einer Verschwörung. Als Michael Kloibmüller sich am Vormittag des 4. Oktober
2011 zu einer Einvernahme durch die Staatsanwaltschaft Wien verfügte, dürfte er
noch nicht geahnt haben, was ihn wirklich erwartete. Wenige Tage zuvor war dem
Kabinettschef von ÖVP-Innenministerin Johanna Mikl-Leitner eine schmucklose
Ladung zugestellt worden, in welcher er als „Beschuldigter“ geführt wurde. Es
geht um den nicht näher ausgeführten Verdacht des Amtsmissbrauchs und des
Geheimnisverrats. Quelle: profil, 8.10.2011, von Michael Nikbakhsh und Ulla Schmid URL zum Artikel: http://www.profil.at/articles/1140/560/308846/innenministerum-tatort-herrengasse
Geschrieben von Cornelia Haupt
in Datenschutz, Gericht online, Kriminalität, Presse
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16:27
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Amanda Knox: Sensationsfall als PR-GoldeselExklusiv-Interviews, Buch und Verfilmung sollen Millionen bringen Seattle (pte 05.10.2011/13:45) - Die kürzlich sensationell vom Mordverdacht freigesprochene US-Amerikanerin Amanda Knox sieht einer sehr lukrativen Zukunft entgegen. Nach Auffassung von PR- und Marketing-Experten könnte die 24-Jährige, die sich seit gestern, Dienstag, wieder in ihrer Heimat in den USA befindet, bald mit der Vermarktung ihrer persönlichen Lebensgeschichte ein sehr ansehnliches Vermögen anhäufen. Wenn sie es richtig anstellt, winken ihr Einnahmen in der Höhe von bis zu zehn Mio. Pfund (rund 11,6 Mio. Euro), schätzt etwa der britische PR-Guru Max Clifford. "Ich gehe schon davon aus, dass im Fall Knox mit einer breit angelegten Vermarktungsstrategie zu rechnen ist", meint Medienpsychologe Peter Vitouch vom Institut für Publizistik der Universität Wien http://www.univie.ac.at/Publizistik/ im Gespräch mit pressetext. Dass die US-Studentin Kapital aus ihrer ungewöhnlichen Geschichte schlägt, sei durchaus angebracht. "Ich sehe hier gewisse Parallelitäten zum Fall Kampusch: Das 'Opfer' versucht, die erlittenen psychischen Schmerzen in gewisser Weise mit Geld zu kompensieren, um sich dadurch ein schönes Leben zu ermöglichen", so Vitouch. Enormes öffentliches Interesse Das öffentliche Interesse an der Lebensgeschichte von Knox ist jedenfalls enorm. Während die junge Frau am Dienstagabend (Ortszeit) bei ihrer Ankunft am Flughafen in Seattle stürmisch von Verwandten und Freunden empfangen wurde, übertrug das US-Fernsehen live in Millionen von Haushalte. Laut Guardian-Bericht gibt es zudem bereits erste Gerüchte über ein Exklusiv-Interview, das die ursprünglich wegen Mord, Vergewaltigung und Raub zu 26 Jahren Haft Verurteilte einem großen US-amerikanischen TV-Sender versprochen haben soll. Auch über ein Buch bzw. eine Verfilmung wird bereits nachgedacht. "Die Öffentlichkeit hat ein großes Interesse an derartigen außergewöhnlichen Schicksalen", bestätigt Vitouch. Im Fall Knox komme noch hinzu, dass die Protagonistin jung und hübsch - sie wurde auch oft als "Engel mit den Eisaugen" bezeichnet - ist und seit Anbeginn des Prozesses vehement die eigene Unschuld beteuert. "Die Leute wollen wissen, wie es diese junge Frau übersteht, vier Jahre lang unter Androhung einer lebenslänglichen Gefängnisstrafe in Italien in Untersuchungshaft zu sitzen und lieben die emotionale Berg-und-Tal-Fahrt, auf die sie dabei geschickt werden", erläutert der Medienpsychologe. Gute Erfolgsaussichten Aus Sicht des PR-Fachmanns Clifford muss sich Knox aber im Zuge ihrer Vermarktungspläne auch Sorgen um das eigene Image machen, das in den vergangenen vier Jahren beträchtlich gelitten habe: "Wenn sie es nicht schafft, auch die Hälfte der Weltbevölkerung für sich zu gewinnen, die bislang noch glaubt, dass sie schuldig ist, könnte das ein Desaster für sie werden." "Ich bezweifle, dass sich Frau Knox derzeit viele Gedanken über ihr Image macht, sondern sich vor allem über ihre gewonnene Freiheit freut. Außerdem: Wenn auch nur die Hälfte der Menschen ihr Buch kaufen, ist ihr der Erfolg gewiss", entgegnet Vitouch.
Geschrieben von Cornelia Haupt
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Samstag, 8. Oktober 2011"der detektiv" Inhalt der September Ausgabe 2011Stories
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Mordfall Silke Schnabel: Strafe für Täter rechtskräftigBerufungsprozess Salzburg: Die 17-jährige Salzburgerin war 1992 vergewaltigt und ermordet worden Salzburg - Im Salzburger Mordfall Silke Schnabel hat ein Berufungssenat des Oberlandesgerichtes Linz am Dienstag das Urteil des Erstgerichtes bestätigt. Die Zusatzstrafe von 19 Jahren und acht Monaten für den 52-jährigen Anton W. wegen Vergewaltigung und Mordes ist damit rechtskräftig. Das OLG hat der Berufung von Verteidiger Karl Wampl keine Folge gegeben, der Rechtsanwalt hatte eine "erhebliche" Strafreduktion gefordert. Anton W. beteuerte am Dienstag erneut seine Unschuld. Mehr als 18 Jahre nach dem Mord an der 17-jährigen Salzburgerin am 11. Juli 1992 ist gegen den Lagerarbeiter Anton W. am 11. Februar dieses Jahres von einem Geschworenengericht am Salzburger Landesgericht ein Urteil ergangen. Es wurde eine Gesamtstrafe von 20 Jahren Haft verhängt - 19 Jahre plus acht Monate als Zusatz zu vier Monaten bedingt aus dem Jahr 1996. Da nur die Verteidigung eine Strafberufung angemeldet hatte, nicht aber die Staatsanwaltschaft, konnte die Strafe vom Berufungsgericht auch nicht erhöht werden. In Abwägung der Milderungs- und Erschwernisgründe hielt der Senat die ausgesprochene Gesamtstrafe für gerechtfertigt. Es wäre durchaus auch lebenslänglich in Erwägung zu ziehen gewesen, meinte Vorsitzender Karl Bergmayr. Nichtigkeitsbeschwerde Verteidiger Karl Wampl hatte auch eine Nichtigkeitsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof eingebracht, war damit aber abgeblitzt. Damit stand bereits fest, dass Anton W. für den Mord verantwortlich ist. Der damals 34-Jährige hat demnach das Mädchen an der Salzach-Böschung in der Nähe des Salzburger Hauptbahnhofes vergewaltigt und erwürgt. Danach warf er die Leiche in die Salzach. Sie wurde am 21. Juli bei Ranshofen (OÖ) aus dem Inn gezogen. Die Polizei fand Anton W. am 11. Juli 1992 um 6.20 Uhr am Ufer halbnackt im Gras liegen, seine Jeans waren durchnässt. Ein Strafverfahren gegen ihn wurde mangels Beweisen im November 1993 eingestellt. Die Mutter des Opfers erreichte mit Hilfe des Opferanwaltes Stefan Rieder eine Fortführung des Verfahrens. Die Anklage basierte auf einer neuen Zeugenaussage einer ehemaligen Prostituierten und drei Gerichtsgutachten, eines davon stammte vom Kriminalpsychologen Thomas Müller. Allerdings sind wichtige Beweismittel spurlos verschwunden. "Ich bin unschuldig" Das letzte Wort vor der Urteilsverkündung in der heutigen Verhandlung hatte der Angeklagte. "Mit tut es leid, dass das passiert ist. Ich bin unschuldig. Ich hab' damit nichts zu tun", betonte Anton W.. Sein Verteidiger hatte die verhängte Strafe als "bei weitem zu hoch" empfunden. Seiner Ansicht nach seien mehrere Milderungsgründe nicht gewertet worden, wie der lang zurückliegende Zeitpunkt der Tat, die Störung der Sexualpräferenz beim Angeklagten, der Alkoholmissbrauch zum Tatzeitpunkt und das Wohlverhalten, da sein Mandant außer zwei kleineren Delikten keine Straftat mehr begangen habe. Doch der Senatsvorsitzende hielt dem entgegen, dass die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit des Beschuldigten durch die attestierte Persönlichkeitsstörung ohnehin als gewichtiger Milderungsgrund gewertet worden sei. Zudem hätte Anton W. wissen müssen, dass der Alkoholkonsum eine enthemmende Wirkung auf ihn habe. Erschwerend sei auch das Zusammentreffen von zwei Verbrechen mit vier Vergehen gewesen. (APA) Quelle: Der Standard, 4.10.2011 URL zum Artikel: http://derstandard.at/1317019254295/Berufungsprozess-Salzburg-Mordfall-Silke-Schnabel-Strafe-fuer-Taeter-rechtskraeftig
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Donnerstag, 29. September 2011Amtsmissbrauchsverdacht gegen Meinl-ChefermittlerDie Ermittlungen in der Causa Meinl könnten erneut ins Stocken geraten. Wien – Laut einem „Format“-Bericht laufen gegen den zuständigen Chefermittler Untersuchungen wegen Amtsmissbrauchs. Die Meinl Bank hatte zuvor eine entsprechende Anzeige eingebracht. Bezirkinspektor Wilfried Neurauter soll in einem Polizeibericht falsche Angaben zu einer Hausdurchsuchung in dem Räumen einer Meinl-Bank-Tochter in Zürich gemacht haben. Neurauter wollte sich gegenüber dem Magazin nicht zu den Vorwürfen äußern, für ihn gilt die Unschuldsvermutung. In dem Polizeibericht hat Neurauter laut „Format“ von der Einvernahme eines Theo Grossmann, Vizechef der Meinl-Bank-Tochter Citation SA, geschrieben. Dieser habe bei der Razzia im heurigen April ausgesagt, Julius Meinl gehe in der Firma in Zürich ein und aus. Im Nachhinein habe sich aber herausgestellt, dass Zeuge Grossmann zum fraglichen Zeitpunkt auf den Fiji-Inseln geurlaubt habe. „Es ist unrichtig, dass ich bei der Hausdurchsuchung vom 12. April 2011 in Zürich anwesend war“, zitiert „Format“ aus einer eidesstattlichen Erklärung. Erhärtet sich der Verdacht der Meinl Bank, dass Neurauter hier bewusst eine Falschaussage gemacht hat, könnte ihm der Fall aus der Hand genommen werden, schreibt das Magazin. Der niederösterreichische Wirtschaftsermittler Neurauter wurde im Oktober für die Klärung der Causa Libro gemeinsam mit seinem Kollegen Erwin Wimmer als Kriminalist des Jahres 2010 ausgezeichnet. „Wir wurden darüber informiert, dass die Staatsanwaltschaft jetzt ermittelt“, sagte ein Meinl-Bank-Sprecher der APA am Donnerstagnachmittag. Das Geldhaus sehe dies als „Bestätigung für die vorverurteilende Vorgangsweise gegen Julius Meinl und die Bank“. Erneut führte das Kreditinstitut die angeblich auch laut dem namhaften Verfassungsjuristen Heinz Mayer „unrechtmäßige“ Verhängung der U-Haft über Julius Meinl im Jahr 2009 ins Treffen; weiters eine laut slowakischem Verfassungsgerichtshof rechtswidrige Razzia in Bratislava sowie die Abberufung des Gutachters Thomas Havranek, der wegen Befangenheit seinen Hut nehmen musste. Die Untersuchungen in der Causa Meinl laufen bereits seit 2007. Ermittelt wird neben Julius Meinl gegen sämtliche Verantwortliche der Meinl Bank, u. a. wegen Betrugs und Untreue. Die Beschuldigten haben die Vorwürfe stets bestritten. Momentan wartet die Wiener Staatsanwaltschaft noch immer auf Unterlagen aus der Schweiz und aus Liechtenstein. Der Gerichtssachverständige Fritz Kleiner will sein Gesamtgutachten laut „Format“ Ende April 2012 vorlegen, auf Zwischengutachten will er verzichten. (APA) Quelle: Tiroler Tageszeitung, Onlineausgabe vom Do,
29.09.2011 19:38
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Sonntag, 25. September 2011Bewag: Die Rechnungen des DetektivsDie Ex-Vorstände haben immer mehr Erklärungsbedarf. Nicht nur bei den Aufträgen an Hochegger, auch bei den Honoraren für einen Privatdetektiv. Der Privatdetektiv Roland G. Young umgibt sich gerne mit der Aura des Geheimnisvollen. So geheim, dass der Mitarbeiter, der im Büro in der Wiener Mahlerstraße das Telefon abhebt, nicht einmal seinen Namen preisgeben will und nur darauf verweist, dass der Herr Young ohnehin nicht mit Medien spricht. Rätselhaft sind auch die Rechnungen, die jetzt die Sonderprüfer des burgenländischen Energieversorgers Bewag zutage beförderten. Ab 19. Mai 2009 wurden häppchenweise insgesamt 202.460 Euro an Herrn Young überwiesen. Der Großteil davon für "Projektrecherchen in CEE-Ländern". Anfangs wurde noch dokumentiert. So schulte der Young-Subunternehmer Joachim Weichselbaumer als "wirtschaftsphilosophischer Berater" drei Tage lang die Mitarbeiter der kroatischen Bewag-Tochter in Sachen Ethik. Für die weiteren Rechnungen über in Summe 176.355 Euro fanden die Prüfer jedoch weder Vorstandsbeschlüsse noch eine Dokumentation der Leistungen. Was Herr Young so eifrig in Polen, Tschechien, Kroatien und
der Slowakei recherchierte, wissen nur er sowie die beiden geschassten
Ex-Vorstände Hans Lukits (SP) und Josef Münzenrieder (VP). (...) Quelle; Kurier, 24.09.2011 15:00, Andrea Hodoschek URL zum Artikel: http://kurier.at/wirtschaft/4154742.php
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Donnerstag, 22. September 2011ÖDV-Fortbildungsseminar: Befragungstechniken und TypologieFreitag, 14.10.2011, Hotel Roomz Vienna, Paragonstraße 1, 1110 Wien 9.00 bis 12.00: Befragungstechniken
13.30 bis 16.30: Typologie - Erkenne und nutze die Stärken und Schwächen von Menschen
Sonntag, 18. September 2011Videoüberwachung gerichtlich eingeschränktDie auch in Salzburg bei privaten Besitztümern immer stärker verbreitete
Videoüberwachung bekommt nun bundesweit einen Dämpfer - durch ein
Gerichtsurteil in Vorarlberg. Dieses verschärft die Zulassungen. Wildwuchs
dürfte künftig ein Ende haben ORF.at; 17.08.11 Quelle: ORF Salzburg, 18.9.2011 URL zum Artikel: http://salzburg.orf.at/stories/538217/
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Mittwoch, 14. September 2011Spion aus dem Reich der MitteEin 63-jähriger Chinese muss sich seit Montag vor dem sechsten Strafsenat am Oberlandesgericht München wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit verantworten. Die Generalbundesanwaltschaft legt dem ehemaligen Lehrer und Koch zur Last, die uigurische Gemeinschaft in München im Auftrag der chinesischen Staatssicherheit ausspioniert zu haben. Laut Anklage wurde der Mann bei seiner Agententätigkeit von zwei Mitarbeitern des chinesischen Konsulats in München angeleitet. Liansgheng G. soll von Mitte 2005 bis November 2009 für den chinesischen Nachrichtendienst in München aktiv gewesen sein. Zu seinen Aufgaben gehörte die Sammlung von Informationen über geplante Demonstrationen uigurischer Organisationen sowie über deren Mitglieder. Quelle: Süddeutsche.de, 13.9.2011 URL zum Artikel: http://www.sueddeutsche.de/75M387/198207/Spion-aus-dem-Reich-der-Mitt.html
Montag, 12. September 2011Private Intelligence:Geheimdienstliche Aktivitäten nicht-staatlicher AkteureStephan Blancke 1. Aufl. 25.05.2011, Paperback (VS Verlag für Sozialwissenschaften)
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22:50
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Codename "Haubarg": HSH Nordbank setzte Detektive auf Journalisten anEin Geheimbericht enthüllt: Die Detektivfirma Prevent hat offenbar deutsche Redaktionen und Journalisten überwacht. Der Bespitzelungsauftrag kam nach SPIEGEL-Informationen von der HSH Nordbank. Hamburg - Die HSH Nordbank hat monatelang Detektive der Firma Prevent auf Redaktionen angesetzt und Journalisten ausgeforscht. Das geht nach SPIEGEL-Informationen aus einem streng vertraulichen Bericht hervor, den die Anwaltskanzlei WilmerHale Mitte Oktober 2010 dem Aufsichtsrat der zu 83,3 Prozent den Ländern Hamburg und Schleswig- Holstein gehörenden Bank vorgelegt hat. Der in englischer Sprache verfasste Report, zu dem es eine deutsche Zusammenfassung gibt, befasst sich mit den Umständen der Entlassung des ehemaligen IT-Vorstands der HSH Nordbank. Frank Roth war im April 2009 gefeuert worden, weil er angeblich interne Dokumente an die Presse durchgesteckt hatte – ein Vorwurf, den die Bank mittlerweile mit Bedauern zurückgenommen hat. WeiterlesenQuelle: Spiegel.de, 11.9.2011 URL zum Artikel: http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,785579,00.html
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Donnerstag, 8. September 2011"Todeshexe": "Krone" soll Entschädigung zahlenKellerleichen-Berichte Medienrichterin sieht in Berichterstattung über verdächtige Eissalonbesitzerin Beschimpfung - Urteil nicht rechtskräftig Wien - Die "Kronen Zeitung" muss der unter Doppelmord-Verdacht stehenden Eissalon-Besitzerin Estibaliz C. wegen ihrer Berichterstattung über den aufsehenerregenden Kriminalfall Entschädigung zahlen. Die Bezeichnungen, die die Zeitung für die 32-Jährige gewählt hatte - unter anderem war der Ausdruck "Todeshexe" verwendet worden - erfüllten laut Richterin Nicole Baczak den Tatbestand der Beschimpfung, weswegen sie die "Krone" am Donnerstag am Wiener Straflandesgericht zu Entschädigungszahlungen in der Höhe von 5.000 Euro und einer Veröffentlichung des Spruchs verurteilte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Freigesprochen wurde die Zeitung hingegen von dem Vorwurf, sie habe den höchstpersönlichen Lebensbereich der Frau verletzt, weil unter anderem über ihre Schwangerschaft spekuliert wurde. Dazu merkte die Richterin an, dass Informationen über eine etwaige Schwangerschaft bereits vor der Berichterstattung durch ihren Anwalt preisgegeben worden sei. Auch die Anonymität von Estibaliz C. müsse nicht gewahrt bleiben, so die Richterin. Insgesamt hat Heinz-Dieter Schimanko, der medienrechtliche Vertreter der Geschäftsfrau, wegen angeblicher Verletzung der Unschuldsvermutung, Preisgabe der Identität der Verdächtigen, Verletzung ihres höchstpersönlichen Lebensbereichs und Beleidigung gegen mehrere, vor allem im Boulevard-Bereich tätige Medieninhaber rund zwei Dutzend Klagen auf Entschädigung nach dem Mediengesetz eingebracht. Estibaliz C. steht im Verdacht, zwei ihrer Partner ermordet und im Keller unter ihrem Eissalon in Wien-Meidling eingemauert zu haben. Als die Toten Anfang Juni zufällig gefunden wurden, setzte sie sich kurzzeitig ins Ausland ab, wurde aber wenige Tage später in Italien festgenommen. (APA) Quelle: Der Standard, 8.9.2011 URL zum Artikel: http://derstandard.at/1315005826200/Kellerleichen-Berichte-Todeshexe-Krone-soll-Entschaedigung-zahlen
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Donnerstag, 1. September 2011Wirtschafts- und Industriespionage: Handbuch Know-How-Schutz für die österreichische WirtschaftBuchpräsentation & ExpertInnentalk Wirtschafts- und Industriespionage: Handbuch Know-How-Schutz für die österreichische Wirtschaft
Im Rahmen einer Kooperation des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, der Industriellenvereinigung, der Wirtschaftskammer Österreich und der Fachhochschule Campus Wien wurde Ende 2010 eine Studie über Gefahren durch Wirtschafts- und Industriespionage präsentiert. Eine Hochrechnung der darin angegebenen monetären Schäden durch Wirtschafts- und Industriespionage ergibt einen jährlichen Gesamtschaden von ca. 880 Millionen Euro für die österreichische Wirtschaft. Um in Zukunft diese Gefahren besser bewältigen zu können, haben die Kooperationspartner das Handbuch „Know-How-Schutz für die österreichische Wirtschaft“ erstellt. Dieses möchten wir Ihnen am 13. September in einer hochkarätigen Veranstaltung gemeinsam mit Frau Bundesministerin für Inneres Mag.a Johanna Mikl?Leitner vorstellen. Programm Begrüßung Die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist kostenlos. Aus organisatorischen Gründen ist eine Anmeldung unter www.fh-campuswien.ac.at/wis zwingend erforderlich. In Kooperation mit dem Kuratorium Sicheres Österreich und www.Sicherheitsportal.eu
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