Drei Jahre Gefängnis - davon zwei auf Bewährung - so lautet
das Urteil für einen ehemaligen Angestellten der Firma Windtec. Der
Diplomingenieur hatte sensible Firmendaten an eine chinesische Firma für mehr
als € 15.000,- verkauft. Weiters muss der Mann € 200.000,- an die Firma zurückzahlen.
Der Gesamtschaden soll 250 Mio. Dollar betragen.
Workplace Violence – strafrechtliches Verhalten am
Arbeitsplatz
Wozu ist ein gekränkter und unterschätzter Mitarbeiter
fähig, wenn, evtl. ausgelöst durch persönliche Krisensituationen, der berühmte
Tropfen fällt, der das Fass zum Überlaufen bringt und es kein Zurück mehr gibt.
Die Rechnungen des Detektivs
Die Ex-Vorstände der BEWAG (Burgenländische
Elektrizitätswirtschafts-Aktiengesellschaft) haben Erklärungsbedarf. Nicht nur
bei den Aufträgen an den Lobbyisten Hochegger, auch bei den Honoraren und
Auftragsinhalt für den Privatdetektiv Roland G. Young .
Detektiv-Notizen belasten „The Sun“ und „Daily Mirror“
Jahrelang spitzelte Glenn Mulcaire, der Anfang Dezember
wieder verhaftet wurde, für das britische Skandalblatt „News of the World“.
Recht Deutschland
25 Jahre berufsbegleitende Fortbildung durch die ZAD. Detektive
haben die Aufgabe, für Recht und Freiheit einzustehen; sie werden in
Beweisnotfällen bei Zivil- und Strafprozessen für Privatpersonen, aber auch für
Firmen und Institutionen tätig. Die Arbeit als Detektiv ist eine
außerordentlich vielseitige und anspruchsvolle Tätigkeit, die eine
qualifizierende Ausbildung erfordert. Jedoch gibt es in Deutschland für
Detektive keinen anerkannten Ausbildungsberuf. Flexibilität,
Organisationskenntnisse, logisch-kombinatorisches Denkvermögen und eine
ausgeprägte Verlässlichkeit sind in der Detektivtätigkeit Grundvoraussetzungen.
Detektiv-Videos: Ein Fall fürs Gericht
Versicherungsbetrug im großen Stil
Bildabgleich via Facebook
Videoüberwachung
Erheblicher Arbeitszeit-Betrug
Kaufhaus-Detektiv betrügt Justiz
Recht Schweiz
Detektive dürfen Balkone ausspionieren
Beim Arbeiten auf der Baustelle erwischt
Kritik an Detektiv-Lizenz
Recht Frankreich / Österreich / USA
Geldstrafe für staatlich kontrollierten Atomkonzern wegen
Greenpeace-Hack
Detektive der Invalidenversicherung dürfen verdächtige
IV-Bezüger auch im privaten, aber öffentlich einsehbaren Raum überwachen. Das
Bundesgericht entschied gegen eine ausspionierte Frau.
Die Invalidenversicherung (IV) darf eine
missbrauchsverdächtigte Person auch bei Arbeiten auf dem Balkon ihrer Wohnung
observieren lassen. Laut Bundesgericht sind Überwachungen im privaten, aber
öffentlich einsehbaren Raum nicht grundsätzlich ausgeschlossen.
Eine Frau hatte sich 2008 bei der IV-Stelle des Kantons St.
Gallen zum Bezug einer Rente angemeldet. Sie klagte über Depressionen mit
Panikattacken, ein allgemeines Schmerzsyndrom sowie permanente Rückenschmerzen
mit starken Bewegungseinschränkungen.
Eine Überwachungsaktion führt einen 51-jährigen Mann vor den
Kadi – hat die Kamera funktioniert?
MÜNCHEN „Wie soll ich denn ohne Video meinen Job machen?”
Die Frage konnte ihm auch der Polizeibeamte nicht beantworten. Peter S. (51,
Name geändert) ist Privatdetektiv und setzt zur Überwachung auch Videokameras
ein. Das aber verstößt gegen das Bundesdatenschutgesetz, sagt die
Staatsanwaltschaft.
Peter S. beobachtete einen Aschheimer Firmensitz und ein
Privatanwesen, um für seinen Kunden - ein fränkisches Transportunternehmen, das
noch Rechnungen ausstehen hatte - auszuspionieren, ob die Aschheimer
Handelsfirma oder ihre Vorstände verwertbare Vermögenswerte besitzen. Für die
Staatsanwaltschaft ein illegales Vorgehen.
Die Kamera hatte Peter S. unter Kartons im Auto versteckt.
Irgendwann fiel dem Sicherheitsdienst das Auto auf. Die Polizei wurde alarmiert
und die Kamera entdeckt.
Doch hat das Videogerät tatsächlich funktioniert? Nein, sagt der Detektiv vor Gericht.
Die Kamera habe von Anfang an Schwierigkeiten gemacht. In seinem
Überwachungsbericht für den Auftraggeber schrieb er aber, dass eines der
Objekte per Video überwacht wurde. Der Prozess wird fortgesetzt.
Quelle: Abendzeitung München, John Schneider, vom 04.11.2011
07:00 Uhr
Detektive, Medien & Politik:The Good, the Bad and the Ugly
Hintergrundinformationen
zum „phone hacking scandal“ rund um News of the World
von Georg
Hirtl
Unter der Lupe betrachtet: Berufsbildung
für Detektive: Stand
und Perspektiven in der privaten Ermittlung
von Andreas
Heim
Recht Österreich
Videoüberwachung
gerichtlich eingeschränkt – Eingriff in die Privatsphäre
Recht Deutschland
Thesenarbeit
„Bei der Anwendung von Legende werden dem berufserfahrenen und rechtlich
gebildeten Privatermittler, da er ein berechtigtes Interesse für sein Tun hat,
weder rechtliche noch moralische Grenzen gesetzt!“ von Dr.
Odile Schwarz-Herion
Arbeitgeber
bekommt Detektivkosten nicht ersetzt
€
70.000,- Detektivkosten nicht erstattungsfähig
Verdeckte
GPS-Überwachung durch eine Detektei ist eine Straftat
Videoüberwachung
am Arbeitsplatz
Recht USA
Ehemann
darf per GPS überwacht werden
shortcuts
Codename
„Haubarg“
Fall
Kührer: Weiterer Pkw in Polen sichergestellt
Detektiv
keilt Anleger
Estibaliz
C: Tageszeitung soll Entschädigung zahlen
Abschluss
eines BWL-Studiums in Frankfurt/Main 1975, Eintritt in das Bundeskriminalamt
Wiesbaden. 14 monatige Ausbildung im Kriminal-dienst der KP Offenbach/Main mit
begleitendem Studium Fachhoch-schule des Bundes - Fachrichtung Polizei.
Nach
Abschluss Einsatz in den Bereichen "Organisierte
Rauschgiftkriminalität", "Organisierte Kriminalität", Einsatz
als "Verdeckter Ermittler". Zahlreiche Auslands-aufenthalte.
Ausbildung bei DEA und FBI.
Ausscheiden
aus dem BKA 1991, Gründung der Firma Mager & Partner GmbH,
Sicherheitsberatung/Detektei mit Sitz Höhenkirchen bei München und Ober-Ramstadt
bei Darmstadt.
Funktionen:
Geschäftsführender Gesellschafter sowie Ermittler/Berater bei M&P
Dozententätigkeit bei der Vereinigung für Sicherheit in der Wirtschaft (VSW),
Mainz
13.30 bis 16.30:Typologie
- Erkenne und nutze die Stärken und Schwächen von Menschen
Lehramtsprüfung
Pädag Graz 1977 Schwerpunkte Soziologie und Psychologie, bis 1995 Lehrberuf 1983
bis 1991 Aufsichtsrat Raiffeisenkasse Mitterdorf 1984
bis 1987 Militärakademie Wiener Neustadt (Logistik, Taktik, Führungslehre) 1994
bis 1995 Landesverteidigungsakademie (Strategieentwicklung, Logistik,
Führungstechnik und –methodik) Seit
1996 Beorderung im BM f. Landesverteidigung, Dienstgrad Oberstleutnant Seit
1995 selbstständiger Trainer und Consultant
Zwei Monate lang ließ ein Arbeitgeber den Mitarbeiter
beschatten und ertappte ihn bei einem anderen Job - die saftige Rechnung des
Privatdetektivs zahlt der Chef nun selbst. Das haben Arbeitsrichter
entschieden. In manchen Fällen aber müssen Blaumacher die Kosten ihrer eigenen
Überwachung tragen.
Überwacht ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter, kann er nicht
davon ausgehen, dass er die Detektivkosten ersetzt bekommt. Das hat das
Landesarbeitgericht Hamm entschieden.
Vorausgegangen war ein monatelanges Gerangel um eine
Kündigung: Nachdem er ein halbes Jahr bei einem Unternehmen beschäftigt war,
hatte ein Kraftfahrer im August 2009 eine Änderungskündigung erhalten, sollte
also eine Beschäftigung zu anderen Bedingungen akzeptieren. Dagegen klagte er.
Anschließend sprach der Arbeitgeber insgesamt sieben fristlose Kündigungen aus
und ließ dem Mitarbeiter im Mai und Juni 2010 zudem zwei Monate lang nachspionieren.
Das Detektivteam fand heraus, dass der Mann einem anderen Job nachging.
Im Juli 2010 einigten sich die Parteien. Der Vergleich sah
vor, dass das Arbeitsverhältnis zum August 2009 endete, dafür erhielt der
Kraftfahrer eine Abfindung von 4400 Euro. Der Chef verlangte aber, dass er die
Detektivkosten trägt - nämlich 21.000 Euro.
Mit dieser Forderung blitzte der Arbeitgeber ab. Der
Mitarbeiter habe keine vorsätzliche Pflichtverletzung begangen, urteilte das
Arbeitsgericht; so sah es nun in der Berufung auch das Landesarbeitsgericht
Hamm. Zudem stehe die Höhe der Detektivkosten in keinem angemessenen Verhältnis
zum befürchteten Schaden. Eine Revision wurde nicht zugelassen (Aktenzeichen 4
Sa 322/11).
Manchmal müssen Blaumacher zahlen
Die Entscheidung bedeutet allerdings nicht, dass ein
Arbeitgeber grundsätzlich auf den Kosten für Privatermittler sitzen bleibt und
Angestellte aus dem Schneider sind. Mitunter müssen Angestellte, die beim
Blaumachen erwischt werden, auch für den Detektiv-Einsatz zahlen.
Dafür müssen jedoch strenge Voraussetzungen erfüllt sein:
Nur wenn bereits bei der Beauftragung des Detektivs ein konkreter Verdacht
vorliegt, der Mitarbeiter auch wirklich überführt wird und dazu der
Detektiv-Einsatz notwendig war, kann sich der Arbeitgeber die Kosten ersetzen.
So schildert der Arbeitsrechtler Oliver Grimm in einem KarriereSPIEGEL-Beitrag die
Folgerungen aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts im Falle einer Chefin,
die fast 38.000 Euro von einem Angestellten forderte (Aktenzeichen 8 AZR
547/09).
Erfolg hatte ein Unternehmen zum Beispiel Fall eines
Zeitungs- und Briefzustellers, der sich krank gemeldet hatte. Als Vertretung
beschäftigte der Arbeitgeber die Frau des Zustellers, der ihr dann aber bei der
Arbeit behilflich war, wie ein Privatdetektiv herausfand. Der Fall landete 2009
beim Landesarbeitsgericht Mainz.
Das Gericht entschied, dass der Angestellte dem Arbeitgeber
jeden Schaden ersetzen müsse, der mit der Verletzung der vertraglichen
Pflichten zusammenhänge. Und die Überwachungskosten habe der Zusteller
"schuldhaft veranlasst" - denn entweder habe er seine
Arbeitsunfähigkeit nur vorgetäuscht oder seine Genesung verzögert und gefährdet
(Aktenzeichen 7 Sa 197/08).
Datenschutzrecht ist immer wieder Thema in Nachrichten &
Co. Neben den Behörden wollen zunehmend auch viele Privatpersonen oder
Unternehmen wissen, was z.B. ihre Angestellten, Geschäftspartner, Kunden usw.
tun. Die Technik macht vieles möglich. Aber ob dies auch legal ist, ist eine
ganz andere Frage.
Die Grenzen mußte nun ein Privatdetektiv erfahren. Er warb
u.a. damit, daß er von der zu observierenden Zielperson ein lückenloses
Bewegungsprofil erstellen könne. Dazu setzte er eine GPS-Sende- und Empfangseinrichtung
ein, welche er unbemerkt am Pkw der Zielperson anbrachte. Diese Einrichtung
speicherte sämtliche Daten und der Privatdetektiv konnte diese dann auswerten.
Das AG Lüneburg ließ diese Einrichtung und das Zubehör gem. § 94 StPO
beschlagnahmen. Dagegen wehrte sich der Privatdetektiv vor dem LG Lüneburg
vergeblich.
Nach Ansicht des LG Lüneburg seien diese Gegenstände
Beweismittel für eine mögliche Strafbarkeit (sog. Anfangsverdacht) des Privatdetektivs
gem. § 43 Abs. 2 Nr.
1 BDSG, § 44 Abs.
1 BDSG.
Die mittels der Einrichtung erlangten GPS-Daten seien
personenbezogene Daten gem. § 3 Abs. 1 BDSG.
Zwar würde es zunächst erstmal nur belegen, wo sich der Pkw zum jeweiligen
Zeitpunkt befunden habe. Das Gericht spricht hier zunächst von einem
mittelbaren Personenbezug. Da aber der Privatdetektiv die Sende- und
Empfangseinrichtung (gezielt) an dem Pkw der Zielperson angebracht habe, sei es
folglich möglich, diese Daten konkret dieser Person zuzuordnen und dann
deren Bewegungsprofil zu erstellen.
Auch das Verarbeiten iSv. § 43 Abs. 2 Nr. 1 BDSG
sah das Gericht als gegeben an. Die GPS-Sende- und Empfangseinrichtung
speichere als sog. „Blackbox“ die Daten und werte sie diese auch aus. Zudem
können diese Daten auch abgerufen werden.
Das Gericht wendet sich dann der Frage nach dem Merkmal
“unbefugt” gem. § 43
Abs. 2 Nr. 1 BDSG zu. Was “unbefugt” ist, ergibt sich aus der Umkehrung von
§ 4 Abs. 1 BDSG,
denn dort ist geregelt, was zulässig ist.
Deshalb fragt das Gericht dann nach eventuellen
Rechtfertigungsgründen, welche es aber ablehnt.
Zunächst untersucht das Gericht § 32 Abs. 1 S. 2 BDSG,
lehnt die Rechtfertigung der Datenerhebung usw. mangels arbeitsvertraglicher
Beziehung zwischen Auftraggeber und Zielperson ab.
Es wäre also nach dieser Norm durchaus denkbar, daß der Arbeitgeber
einen Privatdetektiv damit beauftragt, einen seiner Mitarbeiter zu überwachen
und die hier geschilderte Variante als “befugt” angesehen werden könnte. Dies
erfordert die in § 32
Abs. 1 BDSG genannten Voraussetzung (Datenerhebung, -nutzung, -verarbeitung
ist erforderlich, um ein Beschäftigungsverhältnis zu begründen, Durchzuführen
oder zu beenden; bzw. der zu Überwachende hat im Beschäftigungsverhältnis eine
Straftat begangen und dessen schutzwürdige Interessen überwiegen nicht die
Interessen des Arbeitgebers).
Eine Rechtfertigung aus § 29 Abs. 1 BDSG
lehnte das Gericht ebenfalls ab.
Die Zielperson habe das aus Art.
2 Abs. 1 GG iVm. Art. 1
Abs. 1 GG folgende Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Es gewährt dem Betroffenen weitgehende Rechte über die
Verwendung seiner persönlichen Daten, insbesondere im sog. Kernbereich privater
Lebensführung selbst über das Schicksal personenbezogener Daten zu entscheiden
und so “Herr” dieser Daten zu bleiben. Hierzu gehört auch die Frage, ob und mit
welchem Ziel ein Fahrzeugführer sein Kraftfahrzeug bewegt.
Dieses Recht stehe der Zielperson nicht nur als Abwehrrecht
gegenüber Behörden, sondern auch gegenüber Privatpersonen zur Seite.
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist jedoch
nicht nur als klassisches Abwehrrecht des Bürgers gegenüber staatlichen Stellen
zu verstehen, sondern entfaltet auch Wirkung zwischen Privaten soweit in
wesentliche Teile der Lebensgestaltung eines Betroffenen oder seine
Persönlichkeit -so wie vorliegend- eingegriffen wird.
Das LG Lüneburg bejahte damit den Anfangsverdacht einer
Straftat. Selbst wenn sich im weiteren Verlauf herausstellen sollte, daß keine
Straftat vorliege, bliebe nach Ansicht des Gerichts eine Ordnungswidrigkeit
gem. § 43 Abs. 2 Nr.
1 BDSG. Insofern könne ein Bußgeld bis zu 300.000,00 € infrage kommen.
Der reverse C.S.I.-Effekt:
Wenn Spuren nicht beachtet werden
Teil 2: Mord oder Totschlag?
Ein Rückenschuß entscheidet Der Fall Streicher Teil 3: Durchgebrannt? -
Unfall? - Mord! Der Fall Raven Vollrath Saskia Reibe / Mark Benecke
Lockvogel
Ernsti
Der ehemalige Innenminister Ernst
Strasser ging trotz Ermittlungen seines „privaten Nachrichtendienstes“ der
"Sunday Times" im „Cash-for-Laws“-Skandal auf den Leim.
Ich war
es nicht – es war ein Unfall
Die
Ausreden nach Tötungen mit Schusswaffen oder Sprengstoff reichen von
phantasielos bis originell – der Sachverständige, der in den letzten drei
Jahrzehnten die meisten davon überprüft hat, ist Dr. Ingo Wieser. Von DI Markus
Schwaiger
Eigen-
oder Auftragsbrandstiftung
Eigenbrandstiftungen
sind insbesondere eine Folge der Einführung der Brandkassen und
Feuerversicherungen Ende des 17. bzw. Anfang des 18. Jahrhunderts. Aber auch
bei Eigenbrandstiftungen können sich neben den tatauslösenden materiellen
Brandstiftungsmotiven Umwelteinflüsse und in der Täterpersönlichkeit vorhandene
anlagebedingte Faktoren tatfördernd auswirken.
Sicherheitsfachwirt (FH)
Frank D. Stolt
ANDR
Junior Club „Underground“ ÖDV:
Freundschaftsabkommen Rumänien-Österreich
Recht
Österreich
Verlust des Ersatzes der
Detektivkosten
Agent
Provokateur (Anstiften) durch den Detektiv führt mitunter zum Verlust des
Ersatzes der Detektivkosten, aufgrund Wegfalls der Rechtsgrundlage zur
Klagsführung.
RAA Mag. Andreas Schweitzer, Berufsdetektiv und
Berufsgruppensprecher der WK-Bgld
Die Zukunft der akademischen
Sicherheit
Der
Bereich Sicherheit wird durch zunehmende Wirtschaftskriminalität, erhöhten
Anforderungen durch das neue Unternehmensstrafrecht, drohenden
Naturkatastrophen, Betriebsunfällen und Sabotage für Unternehmen immer
wichtiger. Das operationelle Sicherheitsmanagement umfasst dabei immer stärker
alle Unternehmensbereiche. http://www.sicherheitsportal.at/
Recht
Deutschland
Staatsanwalt
ermittelt gegen Detektiv und Schatz im Wald
Erstattung
von Detektivkosten
Detektivkosten
zur Ermittlung eines Wettbewerbsverstoßes sind bedingt erstattungsfähig
Entschädigung
wegen Videoüberwachung am Arbeitsplatz
„Sachkundeprüfung im
Bewachungsgewerbe gemäß § 34 a GewO“ von Ulrich Jochmann / Jörg Zitzmann
„Sachkundeprüfung im
Bewachungsgewerbe in Frage und Antwort“ von Ulrich Jochmann / Jörg Zitzmann
„Lehrbuch Geprüfte Schutz-
und Sicherheitskraft“ von Ebert / Foerster / Holleuffer-Kypke / Jochmann / Otto /
Pfeiffer
„Menschen lesen - Ein FBI-Agent erklärt, wie
man Körpersprache entschlüsselt" von Joe Navarro
„Business Profiling - Die Erstellung von
Persönlichkeitsprofilen und deren Bedeutung für Interaktionen im
wirtschaftlichen Bereich“ von Andreas Michael Mark
Wenn Spuren nicht beachtet werden. Weltweit herrscht der
Glaube, dass Spuren erstens jeden Fall lösen könnten und dass sie zweitens,
wenn sie gefunden werden, immer die Wahrheit klären (“C.S.I.-Effekt”). Dass
beides nicht der Fall ist, zeigen drei Artikel aus unserer
Sachverständigen-Praxis. Der Fall Hartung. Von Saskia Reibe und Mark Benecke (www.benecke.com)
Die Waffenkammer des
BKA
Seit wenigen Jahren verfügt die deutsche Bundespolizei, das
Bundeskriminalamt (BKA), über ein neues Laborgebäude, mit einem großen
Fachbereich zur Untersuchung von Waffen und Munition. Von Frank B. Metzner
Lügnern ins Gehirn
geschrieben
Notorische Lügner haben eine Veränderung im Gehirn, die ihr
Moralempfinden herabsetzt. Notorische Lügner haben nachweisbare Hirnanomalien:
Die Struktur der Hirnregion, die für das Empfinden eines schlechten Gewissens
zuständig ist, weicht von einer normalen Hirnstruktur ab, haben Forscher aus
den USA nun herausgefunden (…)
short cuts
Späte Gerechtigkeit
Kindesrückholung endet vor Gericht
Zweifel am Tod von Millionenbetrüger
Die Sache Pellicano
Affäre um großzügige Vergabe von Gewerbeberechtigungen im
Sicherheitsgewerbe
Causa Kampusch Thema im Nationalrat
FC Barcelona heuerte Detektive an
Investigator.com – Das Ermittlerforum in den USA
Veranstaltungen
review
Specialist Security Equipment Presentation
EU-Antikorruptionsbehörde
Risiko & Sicherheit. Campus Forum 2010. Netzwerktreffen
der Sicherheits- und Risikobranche www.sicherheitsportal.at
61. Generalversammlung des Österreichischen Detektiv
Verbandes (ÖDV)
Freundschaftsabkommen Österreich - Slowenien
Recht Österreich
Stellungnahme zum Ersatz der Detektivkosten anhand dreier
Gerichtsentscheidungen von RAA Mag. Andreas Schweitzer
Recht Deutschland
HSH Nordbank verklagt die eigenen Detektive
Detektiv erpresst Manager
Einsatz von „Sozialdetektiv“ war rechtswidrig
Wirtschaftsspionage?
Recht Schweiz
Konkordat zur Zulassung Privater Sicherheitsdienstleistungen
Polizist als Hobby-Detektiv
tools
Transit Issue Nomad Journal
Spyclock mit Bewegungs-Sensor
Somikon DV-728HD: Der Foto-Video-Kugelschreiber nimmt Fotos
mit 12 Megapixeln und Videos in HD-Qualität mit 720p auf
Spytalk
Die Steuer-CD und ein Opfer
Watergate in Paris
Privatdetektive suchen angeblich nach Ex-SAP-Chef
Telekom-Spitzelaffäre „Bauernopfer“
Buch bringt Pentagon in Bedrängnis
Daimler luchst Post Sicherheitschefin ab
Rätsel um toten Spion
Früher war alles besser
book review
„leg cit“ von Stephan
Keiler/Christoph Bezemek
„Mafia Export“
von Francesco Forgione
„Die Tricks der
Politiker“ von Thomas Hofer
„Dauerthema
Ladendiebstahl“ von August Baumühlner, Roman Seeliger
„Klartext für Anwälte“
von Eva Engelken
„Spitzeln, Spähen,
Spionieren“ von Ingeborg Zerbes
„Der Agent“ von Werner
Stiller
„Schlagfertigkeit in
Preis- und Honorarverhandlung“ von Matthias Pöhm
„Strafprozessrecht“
von Birklbauer/Hilf/Luef-Kölbl/Steininger
„Phänomen Facebook“
von Jakob Steinschaden
„Schwarzbuch
Landwirtschaft“ von Hans Weiss
„Strafprozessrecht (f.
Österreich)“ von Christian Bertel/Andreas Venier
„Beweisverwertungsverbote“
von Kai Ambos
„Die
strafprozessualen Beweisverwertungsverbote“ von Raimund Baumann
„Beweisführung im
Strengbeweisverfahren“ von Jens Dallmeyer
„Rinderwahn und
Lungenseuche“ von Roland Sedivy
„Der Totenleser„ und „Dem Tod auf der Spur“ von Prof. Dr.
Michael Tsokos
Skandalbank HSH: Die Aufsichtsräte beraten nun über die
Spitzelaffäre - auch wenn diese gar nicht auf der Tagesordnung steht.
Wenn sich Top-Manager zur Sitzung treffen, stehen wirklich
wichtige Themen oft gar nicht auf der offiziellen Tagesordnung. Denn die könnte
ja nach außen sickern und für Aufregung sorgen. Zumindest bei der HSH Nordbank möchten
das viele gern vermeiden. An diesem Donnerstagmorgen um halb zehn treffen sich
die Aufsichtsräte des skandalgeschüttelten Instituts in Kiel. Auf ihrer
Tagesordnung stehen nur normale Belange. Es gibt keine Hinweise auf all die
Affären, mit denen die Landesbank zuletzt in Verruf geraten ist.
Dabei sind es Affären, die selbst hart gesottene Kontrolleure
schockieren. Auf der Agenda steht jedenfalls nichts von der Bespitzelung von
Bankvorständen in Hamburg.
Nichts zu vermeintlich untergeschobenen Kinderpornos in New York. Nichts zu den
Razzien bei der von der HSH beauftragten Spitzelfirma Prevent.
Dabei hatte sich der Aufsichtsratschef und ehemalige
Deutsch-Banker Hilmar Kopper nach der letzten Sitzung am 26.September schützend
vor Bankchef Dirk
Jens Nonnenmacher gestellt und ihm vollmundig das "uneingeschränkte
Vertrauen" aller 20 Kontrolleure ausgesprochen. Der 75-Jährige versprach,
eine "renommierte Anwaltskanzlei und eine
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft" damit zu beauftragen, die Vorgänge um
Nonnenmacher und andere Top-Banker lückenlos und schnell zu durchleuchten.
Gutachten offenbar fertig
Es spricht einiges dafür, dass die Aufsichtsräte am
Donnerstag mehr erfahren könnten - im inoffziellen Teil der Sitzung. Denn
angeblich hat die von Kopper beauftragte amerikanische Anwaltskanzlei Wilmer
Hale ihr Gutachten bereits fertig gestellt. Das verlautet aus dem Umfeld der
Bank. Demnach liegt der Staatsanwaltschaft in Kiel eine Teil-Auswertung der
US-Anwälte vor. Diese befasse sich mit Bankchef Nonnenmacher und dem inzwischen
beurlaubten Chefjuristen der HSH, Wolfgang Gößmann, heißt es - und mit ihren
Rollen bei der Bespitzelung von Kollegen. Die Sprecherin der Kieler
Staatsanwaltschaft wollte das nicht kommentieren.
Hintergrund der Affäre ist der Rauswurf
des HSH-Vorstands Frank Roth im April 2009. Dieser war nach nur elfmonatiger
Amtszeit fristlos gefeuert worden, weil er angeblich vertrauliche Unterlagen an
Journalisten verschickt hatte. Vor gut zwei Monaten waren aber Hinweise
aufgetaucht, wonach die Bank - damals schon unter der Führung von Nonnenmacher -
angeblich gezielt am Rauswurf von Roth gearbeitet haben könnte. Festgehalten
ist das in einem Gesprächsprotokoll zwischen Detektiv Arndt U. von der
Sicherheitsfirma Prevent und dem HSH-Betriebsratschef Olaf Behm.
Das Protokoll verrät Abenteuerliches: Der Detektiv hatte
laut diesen Aufzeichnungen in Roths Vorstandsbüro Wanzen installiert und dessen
Privatwohnung in Hamburg durchsucht. Auch die Telefonanlage will er angezapft
haben. Außerdem bekannte sich der Detektiv ursprünglich dazu, dass er "und
nicht Herr Roth" die Bankpapiere versandt habe, was zum Rauswurf
Roths führte.
Aussagen widerrufen
Inzwischen hat der
Detektiv seine Aussagen widerrufen. Doch die Kieler Staatsanwaltschaft
scheint sie für glaubhaft zu halten. Die schleswig-holsteinischen Fahnder hatten
Ende Juni das ursprünglich von der HSH gegen Roth angestrebte Strafverfahren
eingestellt. Es fehlten schlichtweg die Beweise für einen unterstellten
Geheimnisverrat. Inzwischen haben die Kieler erneut die Initiative ergriffen
und ein neues Ermittlungsverfahren eröffnet. Dieses Mal gegen die Bank. Sie
verdächtigten die HSH nun der "falschen Verdächtigung", sagte
Oberstaatsanwältin Birgit Heß. (...)
Als Ladendiebstahl bezeichnet man das Entfernen von
Handelswaren jeglicher Art aus Geschäften, die sich auf den Endverkauf dieser
Erzeugnisse konzentrieren. Ladendiebstahl ist eines der häufigsten Delikte mit
denen sich Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte beschäftigen. Im deutschen
Einzelhandel sind im Jahr 2008 Waren im Wert von € 3,9 Milliarden verschwunden.
Obwohl der Einzelhandel jährlich € 1,1 Milliarden in Sicherheitssysteme zur
präventiven Vorbeugung, Einsatz von Shopguards und in Kaufhausdetektive
investiert wird nur immer die Spitze des Eisberges, also gerade einmal 10%
erwischt. Dieses Buch nimmt die größte Zielgruppe – die Kunden - mit über 50%
Anteil am Inventurverlust unter die Lupe.
Auf 164 Seiten und mit über 670 (!) Bilddokumenten werden
die Arbeitsmethoden der „Entwendungstechniker“, auch genauestens ins Visier
genommen. Nicht nur Einzelhändler, Verkäufer und dem Sicherheitspersonal soll
gezeigt werden, wie Entwendungstechniker vorgehen, sich verhalten oder
verraten. Es soll auch anregen zu überprüfen, ob das eigene Sicherheitskonzept
zur Inventursicherung noch zeitgemäß ist. Eine Leseprobe als pdf. Datei finden
Sie unter www.entwendungstechniker.de.
Der Autor Claus Endress ist ZAD geprüfter Wirtschaftsdetektiv,
IHK geprüfte Werkschutzfachkraft, ehemaliger IHK Dozent und Mitglied des
Prüfungsausschusses für die IHK geprüfte Werkschutzfachkraft und
Sachkundeprüfung nach § 34 a GewO. Seit 1991 selbständiger Berufsdetektiv mit
dem Schwerpunkt Einzelhandel und Mitarbeiterkriminalität.
Gehört in jede Detektei, die sich mit der Vorbeugung und
Bekämpfung von Ladendiebstahl befasst!
Bei Angabe des Referenzcodes „DerDetektiv2010“ erhalten
unsere Leser bei einer Buchbestellung einen Rabatt von 10%!!
Möglichkeiten derKooperation von Verteidigung und Detektiven
Berufsdetektive sind in Österreich die einzige Berufsgruppe,
die der Strafverteidigung als
professionelle und beauftragte Ermittler dienen darf. Leider
wird dieser Leistungsanteil von den Strafverteidigern nur selten genutzt. Im
Zuge des 8. Österreichischen StrafverteidigerInnentages der „Vereinigung
Österreichischer StrafverteidigerInnen“ erläuterte der Autor im Zuge eines
Vortrages die Vorteile und Möglichkeiten der Kooperation mit Berufsdetektiven.
von Christoph Jäger, Berufsdetektiv, Wien, www.jsi.at
Kriminelle sind keine andere Kategorie
von Menschen – Wirtschaftskriminelle auch nicht
Persönlichkeitsprofile
von Wirtschaftsstraftätern
Der
Berliner Detektiv Lothar Müller führte eine empirische Studie über
Persönlichkeitsprofile von
Wirtschaftsstraftätern
durch. Im Gespräch mit „der detektiv“ erläutert er die Erkenntnisse seiner
kriminalistischen Forschung.
von Mag.
Bernhard Maier, Berufsdetektiv und gerichtlich beeideter Sachverständiger, www.bm-investigations.at
Pokerface und Unschuldsmiene
Emotionen
sind für die Qualität unseres Lebens von ausschlaggebender Bedeutung. In keiner
Beziehung, an der uns etwas liegt, kommen wir ohne sie aus – am Arbeitsplatz nicht
und bei keiner Freundschaft, nicht im Umgang mit Familienmitgliedern und erst
recht nicht in unseren intimsten Beziehungen.
Investigativer Journalismus:
Journalisten als Detektive
Investigativer
Journalismus, auch als „Enthüllungsjournalismus“ bezeichnet, stellt eine
besondere
Form
der Medienarbeit dar. Der Veröffentlichung kann dabei eine bisweilen
langwierige und umfassende, manchmal auch kostspielige Ermittlungsarbeit
vorausgehen.
von
Ing. Peter Pokorny
Short Cuts
Die
Schatzsucher von Tirol
Freispruch
nach sieben Jahre langem Missbrauchsprozess
Kampusch-Ermittler:
Selbstmord
Amtshaftungsklage
Freispruch
Detektiv
macht Druck
Ermittlungen
gegen Gerichtspsychiater Haller
Mord
an der Bankiersgattin Maria Bögerl
Veranstaltungen
Kronzeugenregelung – eine Waffe gegen
Organisierte Kriminalität, Wirtschaftskriminalität und
Die Digitalfotografie spielt eine wichtige Rolle in der modernen
Sachverständigen- und Ermittlungstätigkeit und hat ihre analoge Vorgängerin
nahezu vollständig abgelöst. Das Wesen digitaler Bilder eröffnet einerseits neue
Features wie Verknüpfung mit Orts- & Zeitangaben, andererseits jedoch auch
neue Manipulationsmöglichkeiten. Dieses Seminar beschäftigt sich mit Fragen der
intrinsischen Beweiswerte der Digitalfotografie sowie Maßnahmen und
Vorgehensweisen zur Erhaltung der Beweiskraft und des Nachweises der
Authentizität und Urheberschaft. Dazu gehören die wesentlichen Feststellungen, „wer,
wann, wo und mit welchen Mitteln“ ein bestimmtes Digitalfoto erzeugt hat. Dies
inkludiert sowohl Maßnahmen zur Sicherung der Authentizität, Dokumentation als
auch Angaben fotografischer Parameter wie Objektivkenndaten, Blende und Belichtungszeit.
Algorithmen und Transformationen zur Bildmanipulation
Digitale Wasserzeichen und Steganographie
Multimediadaten in Befund und Gutachten (Markierungen,
Ausschnitte, etc.)
Spezialanwendungen: Wärmebildkameras, Unterwasserfotografie,
Nachtsichtgeräte, Endoskope etc.
Abgrenzung zu Videodaten
Wann: 30. 9. 2010, 09:00 bis 17:00 Uhr
Veranstaltungsort: Austrian Standards plus Trainings, 1020 Wien, Heinestraße 38
Vortragende
DDipl.-Ing. Mag.rer.soc.oec. Gernot Schmied: staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker, allgem.
beeideter und gerichtlich zert. Sachverständiger IKTech Ziviltechnikerbüro für Informations-
& Kommunikationstechnologie
Ing. Wolfgang Fabics: Nachrichtentechniker und digitaler Forensiker,
selbstständiger IT-Consultant
Anmeldung: per Post, per Fax +43 1 213 00-350, per E-Mail (trainings@as-plus.at) oder online unter www.as-plus.at/trainings
Teilnahmebeitrag:
EUR 420,00 (Teilnahmebeitrag)
EUR 380,00 (Ermäßigter Teilnahmebeitrag für den im Anmeldeabschnitt
angeführten Personenkreis) jeweils zzgl. 20% USt, einschließlich Unterlagen, Getränke
und Mittagsbuffet
Neue gemeinnützige Internetplattform klärt
auf: www.abhoerschutz24.at
Wien (OTS) - Auf abhoerschutz24.at informiert
EURODET detailliert über alle Aspekte zu den Themen Abhörschutz, Abhöreinrichtungen,
Sweeps sowie Wirtschaftsspionage.
EURODET setzt bei abhoerschutz24.at auf
Aufklärung: Detaillierte Insiderinformationen zu möglichen Angriffs- und
Abwehrmöglichkeiten ergänzen praktische Hinweise zur Vorgehensweise im
konkreten Verdachtsfall. Eine Checkliste für die seriöse Anbieterauswahl rundet
das Informationsangebot ab.
In Österreich ist der Kampf gegen private
Spionage exklusiv den Berufsdetektiven vorbehalten; offizielle "Wirtschaftsspionage-Statistiken"
gibt es nicht. Eine aktuelle Studie [Autor "Krisenkompass" 07/2010] besagt,
dass 20% der Betriebe mit mehr als 250 Mitarbeitern von Wirtschaftskriminalität
betroffen sind [d.h. offiziell zugeben].
Die Dunkelziffer ist jedoch wesentlich höher: EURODET
geht davon aus, dass nahezu 100% dieser Betriebe von Wirtschaftsspionage bzw.
Wirtschaftsbetrug betroffen sind - der entstehende Schaden ist enorm.
Berlin (dpa) - Der Gesetzentwurf der Regierung zum
Beschäftigten-Datenschutz hat nach Einschätzung von Arbeitgeberpräsident Dieter
Hundt wesentliche Mängel. Die Bekämpfung von Korruption und Kriminalität in
Unternehmen werde behindert.
Das teilte der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen
Arbeitgeberverbände (BDA) am Mittwoch in Berlin mit. Nach dem vorliegenden
Entwurf dürften Daten zur Korruptionsbekämpfung nur noch erhoben werden, wenn
ein konkreter Verdacht auf eine Straftat vorliege.
Zudem solle es nicht mehr möglich sein, den Datenschutz mit
Betriebsvereinbarungen zwischen Firmenleitung und Betriebsrat zu regeln. Für
diese Pläne habe er kein Verständnis, sagte Hundt. Auch beinhalte der Entwurf
zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe. Er sehe die Gefahr, dass die neue
Regelung mehr Streit provoziere und mehr Rechtsunsicherheit schaffe als
praxisgerechte Klarheit. «Bundestag und Bundesrat sollten deshalb den
Gesetzentwurf auf Rechtsklarheit und Unverständlichkeit überprüfen», forderte
Hundt.
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am Mittwoch
beschlossen. Damit reagiert die Bundesregierung auf eine Reihe von Skandalen in
Unternehmen wie dem Discounter Lidl, der Deutschen Bahn und der Deutschen
Telekom. Künftig sollen Beschäftigte besser gegen Überwachung und Bespitzelung
am Arbeitsplatz geschützt sein.
In Zukunft soll die heimliche Videoüberwachung von
Mitarbeitern verboten werden. Nach monatelangem Streit hat sich die
schwarz-gelbe Koalition nach übereinstimmenden Zeitungsberichten auf einen
Gesetzesentwurf zum Datenschutz für Arbeitnehmer verständigt. Die Regelung soll
am Mittwoch im Bundeskabinett verabschiedet werden, wie die Süddeutsche Zeitung
schreibt.
Allerdings sollen Arbeitgeber auch weiter Mitarbeiter
kontrollieren dürfen, wenn etwa ein Verdacht wegen Korruption besteht. Auch
offene Videoüberwachung beispielsweise an Firmeneingängen oder zur
Qualitätskontrolle ist möglich, "soweit sie zur Wahrung wichtiger
betrieblicher Interessen erforderlich" ist, zitiert Die Welt aus dem ihr
vorliegenden Entwurf. Weiter heißt es: Offene Überwachung ist möglich, wenn sie
den Interessen der Angestellten nicht entgegensteht und diese auf die Kameras
hingewiesen werden. (...) Daten ohne das Wissen der Beschäftigten zu sammeln, soll
zudem erschwert werden. Um Informationen über Beschäftigte zu erheben, müssten
sich die Arbeitgeber an strenge Vorgaben halten. Auch das Ausspähen von
Betriebsstätten, die überwiegend der privaten Lebensführung dienen, soll
künftig unzulässig sein. Beispielhaft in dem Entwurf sind Sanitär-, Umkleide-
und Schlafräume aufgeführt.
Der Bund Internationaler Detektive (BID e.V.) hat anlässlich
seines 50-jährigen Gründungsjubiläums eine Broschüre herausgegeben, die
detaillierten Einblick in den Alltag der Detektive vermittelt.
Es wird aus der Praxis beispielsweise über rechtskonforme
Ermittlungsdienstleistungen für Unternehmen berichtet, die Frage pro und kontra
bei
Die Verbandsbroschüre „Private Ermittlungen im internationalen Verbund - Beweisen, Informieren, Dokumentieren“ hat einen Umfang von 112 Seiten im Format DIN A4, Erstauflage 1000 Exemplare, erschienen 2010, redaktionelle Verantwortung: Manfred Lotze, Detektiv-Institut Kocks GmbH, Düsseldorf. Für eine Schutzgebühr von 17,50 Euro (Deutschland) ist die Broschüre zu beziehen über die Geschäftsstelle Bund Internationaler Detektive (BID) e. V., E-Mail: info@bid-detektive.de.
Zuhilfenahme von Detektiven in Fällen der Überprüfung von Arbeitnehmern
diskutiert und der qualifizierten Erwachsenenfort- und -weiterbildung für diese
Branche Raum gewährt. Ebenso ist die Situation der Detektive in Deutschland
Gegenstand der redaktionellen Arbeit. Wie nicht anders zu erwarten, vergleicht
dieser Bund Internationaler Detektive die gewerberechtlichen Vorschriften in
Deutschland mit der Situation des Gewerbes in verschiedenen europäischen
Ländern.
Wahrheit durch Lügendetektor?
Neben zahlreichen Insidern kommen auch externe Experten zu
Wort, so Bärbel Schwertfeger mit ihrem Thema „Nachgefragt: Ist der Ehrliche
zugleich der Dumme?“ Frau Schwertfeger ist Diplompsychologin und
Wirtschaftsjournalistin, Autorin von acht Büchern und vielfältig in den
namhaften Wirtschaftsprintmedien sowie Online präsent. Die Frage, ob der
Lügendetektor wirklich zur Wahrheitsfindung beitragen kann, wird von Klaus
Stüllenberg, dem Vorsitzenden der Stiftung Kriminalprävention in Münster,
kritisch beleuchtet. In einem ansonsten von Männern dominierten Beruf kommen
hier auch fünf Kolleginnen zu Wort und berichten über ihren Einstieg in das
Detektivgewerbe.
Haftungsrisiken durch Detektiveinsatz
Der Bund Internationaler Detektive ist aktiv im Bereich der
Qualitätssicherung privater Ermittlungsdienstleistungen durch Detektive, hier
gibt die Verbandsrichtlinie präzise Auskünfte. Zu diesem Thema gehört die
Unterhaltung einer Clearingstelle. Von dort können Auftraggeber während oder
nach Abschluss einer Auftragsabwicklung Unterstützung erhalten – auch im
Hinblick auf die Wahrung ihrer Interessen gegen den Detektiv bei berechtigter
Beschwerde. Über die Inanspruchnahme detektivischer Dienstleistung von
Anwälten, häufig auch Strafverteidigern, berichtet ein Jurist. Ein anderer
Anwalt hat die Frage beleuchtet, inwiefern durch einen Detektiveinsatz
Haftungsrisiken entstehen können, und ein „alter Hase“ des Gewerbes ist die
permanente Frage angegangen: „Detektiv oder nicht Detektiv?“
Breiten Raum nimmt das Statement zum Thema Produkt- und
Markenpiraterie ein, hier hat die Aktion Plagiarius die redaktionelle Arbeit
des Verbandes tatkräftig unterstützt und berichtet über die Zusammenarbeit der
Wirtschaft mit Privatdetekteien.
Schutz vor Datenklau
Zur IT und ihren offenen Flanken für kriminelle Angriffe
kommt von kompetenter Seite der Ratschlag, wie sich Unternehmen vor Datenklau
schützen können, und der Leser wird über die akute Bedrohung durch
Computerviren sachkundig informiert. Abgerundet wird das redaktionelle Bild mit
den Bereichen Videotechnik, Abwehr von Lauschangriffen sowie Abhörversuchen und
der Frage, welchen Nutzen detektivische Arbeit für den Bürger, die Wirtschaft
und den Staat tatsächlich erbringt. Ausführlich berichten die BID-Detektive
über ihre Erfolge, die „Schokoladenseite“ des Berufes.
Ob denn der Krankenschein tatsächlich die Lizenz zum
Nebenjob ist, wird untersucht, und auch von abgelehnten Aufträgen erfährt der
Leser. Genau beschrieben wird der Weg zur Mitgliedschaft im BID – die nur bei
Erfüllung einer Reihe von Voraussetzungen möglich ist. Für Mitglieder gilt dann
unter anderem die „BID-Richtlinie zur Qualitätssicherung privater Ermittlungs-dienstleistungen
durch Detektive“ – mit der Verpflichtung zur steten Fort- und Weiterbildung.
Zielgruppe für diese Infobroschüre sind Verantwortliche und
Mitarbeiter in allen Sicherheitsbereichen von Wirtschaft und Verwaltung,
weiterhin Berufsinteressenten, Berufseinsteiger, das Berufsförderungswerk der
Bundeswehr, Berufsberater, die Agentur für Arbeit, Industrie-, Handels- sowie
Handwerkskammern und Kreishandwerkerschaften, Juristen, Auftraggeber,
Detektive, Detekteiunternehmer sowie -mitarbeiter und alle, die an
Detektivarbeit interessiert sind.
Das TV-Experiment des Jahres! "Kerner"-Reporter
taucht unter: "Wo ist Sven?"
Wo ist Sven? Diese Frage stellt Johannes B. Kerner sich
selbst, seinem Publikum und ganz Deutschland. Denn im TV-Experiment des Jahres
versucht sein Reporter Sven drei Wochen lang unterzutauchen. Wer ihn entdeckt,
kassiert 10.000 Euro. Das Preisgeld hat Sven nicht dabei.
Quelle: SAT1
"Jeden Tag hinterlassen wir unzählige elektronische
Spuren", erklärt Johannes B. Kerner den Hintergrund des Experiments.
"Was geschieht eigentlich mit den vielen Aufzeichnungen von öffentlichen
Überwachungskameras? Weiß ich, wer alles an meine EC-Kartendaten kommt, wenn
ich an der Tankstelle bezahle? Wer kann mich orten, wenn ich das Handy anmache?
Wir wollen wissen: Ist es einem Verfolger möglich, unseren Kollegen Sven
aufzuspüren, wenn wir mitteilen, wann und wo er elektronisch aktiv war?"
Am 12. August packt Reporter Sven seine Koffer, um
unentdeckt quer durch die Republik zu reisen. Seine wichtigsten Reisebegleiter:
ein Handy, ein Laptop mit UMTS-Karte, diverse Verkleidungen sowie Bargeld, EC-
und eine Kreditkarte. Pro Tag stehen ihm im Schnitt 142 Euro zur Verfügung, von
denen er auch Essen, Übernachtungen und seine Reisen bezahlen muss. Jetzt
beginnt die Suche, an der sich ganz Deutschland beteiligen kann. Sven reist
drei Wochen kreuz und quer durch Deutschland, hinterlässt Spuren – mit seiner
EC- oder Kreditkarte, mit seinem Handy usw. Jede Spur landet ab Donnerstag um
22.25 Uhr im Netz auf wo-ist-sven.de.
Hier erzählt Sven täglich in einem Blog von den Etappen
seiner Reise und veröffentlicht Fotos – und die User können sich über ihre
Detektivtätigkeiten austauschen. Um die Suche noch spannender zu gestalten,
hinterlässt Sven täglich im "SAT.1-Frühstücksfernsehen" (Mo.-Fr. 5.30
Uhr) Videobotschaften und gibt seinen Verfolgern Hinweise, wo er als nächstes
auftauchen könnte. Das „SAT.1-Magazin“ (Mo.-Fr. 19.00 Uhr) fasst die Ereignisse
rund um die Suche nach Sven täglich zusammen. Wird Sven mit den Worten "Du
bist Sven" und einem Beweisfoto entlarvt, gewinnt sein Finder 10.000 Euro.
"Kerner" begleitet die Suche nach Sven in den
Sendungen am Donnerstag, spricht live mit ihm übers Internet, analysiert und
diskutiert die Ereignisse der Woche. "Über Datenschutz bei sozialen
Netzwerken ist derzeit viel zu lesen, jüngst gab es Meldungen, dass die Dichte
öffentlicher Überwachungskameras enorm gestiegen sei. Immer mehr Einkäufe und
ihre Bezahlungen werden über das Internet getätigt. Kann man trotz allem
unerkannt bleiben?" fragt sich Johannes B. Kerner. Aber vor allem: Wird
Sven entdeckt oder schafft er es nach drei Wochen Reise quer durch Deutschland
unerkannt zurück ins "Kerner"-Studio?>
Rechte, Pflichten, Haftungsrisiken: Was ein Sicherheitsmanager bei seiner
Tätigkeit beachten muss
Worauf muss ein Sicherheitsverantwortlicher achten, wenn das Unternehmen eine
Videoüberwachung installieren oder die Telefondaten von Mitarbeitern überprüfen
möchte?
(09.08.10) - Rechtliche Regelungen, Gesetze, Verordnungen, Richtlinien spielen
heute in jedem Unternehmen eine wichtige Rolle. Auch die Tätigkeit als
Sicherheitsmanager bleibt davon nicht unberührt. Denn in dieser Funktion werden
Verträge abgeschlossen, Arbeitsanweisungen erstellt, Abläufe organisiert,
Entscheidungen getroffen. Jede dieser Entscheidungen findet in einem
rechtlichen Umfeld statt vom bürgerlichen Recht über Datenschutzvorschriften bis
hin zum Strafrecht.
Aus diesem Grunde hat die Simedia erstmalig ein zweitägiges Seminar
("Rechtsgrundlagen für Sicherheitsverantwortliche - Rechte, Pflichten,
Haftungsrisiken" - Simedia-Spezialseminar am 26./27. Oktober 2010 in
Frankfurt a. M.) zusammengestellt, das die komplexe Materie des Rechts für
Sicherheitsverantwortliche in überschaubarer Form zusammenbringt.
Die beiden erfahrenen Seminarleiter werden u. a. folgende Fragen beantworten:
Was kann und darf in einem Vertrag auf einen Dienstleister übertragen
werden?
Kann ich damit jede Verantwortung abwälzen?
Worauf muss ich achten, wenn das Unternehmen eine Videoüberwachung
installieren oder die Telefondaten von Mitarbeitern überprüfen möchte?
Wie muss ich Mitarbeiter schulen, um zu vermeiden, dass diese sich
strafbar machen, etwa durch eine unterlassene Hilfeleistung oder sogar wenn man
nicht schnell genug hilft und eine besondere Verantwortung hat einer
Körperverletzung durch Unterlassen?
Wo verbergen sich die größten Haftungsrisiken?
Diese u.a. Rechtsfragen werden kompetent und dennoch leicht verständlich und
auf die Tätigkeit von Sicherheitsverantwortlichen zugeschnitten beantwortet.
Darüber hinaus ist das Seminar so angelegt, dass genügend Spielraum für
individuelle Fragestellungen besteht. Die Anwesenheit beider renommierter
Experten soll auch Gelegenheit bieten, Antworten auf drängende und ungeklärte
rechtliche Fragestellungen in diesem Kontext zu bekommen. (Simedia: ra)
Berufsdetektive bewältigen Aufgaben wie Anhaltung von
Tatverdächtigen, Nothilfe, Erhebungen über straf bare Handlungen, bewaffneter Personenschutz
oder Ausforschung untergetauchter Personen. Da sie dabei immer wieder in die
Grundrechte Dritter eingreifen, ist ein hohes Maß an juristischem Wissen
wichtig. Dieses Buch wurde für Berufsdetektive maßgeschneidert, ist Lehrbuch
und Nachschlagewerk in einem und darüber hinaus die Basis für die Vorbereitung
auf die kommissionelle Befähigungsprüfung!
Aus dem
Inhalt – zum Beispiel:
Allgemeine
Rechtskunde
Behörden-
und Gerichtsorganisation
Rechtliche
Grundlagen der Berufsausübung (GewO, AngG, DSG 2000 etc)
Beweiskunde
und Beweislehre
Personenobservation
vs. Stalking
Autor: Peter
Pokorny ist seit 1992 als Berufsdetektiv tätig, er ist stellvertretender
Präsident des Europäischen Detektiv-Verbandes (EURODET) und dessen Lehrbefugter
für Rechtskunde.
Zielgruppen: Berufsdetektive sowie Personen, die in
Bewachungsgesellschaften mit Berufsdetektiv-Gewerbeberechtigung detektivische
Aufgaben wahrnehmen
ISBN-13: 978-3214007195, erscheint im August im Manz Verlag Wien um ca. € 48,-
SPÖ-Konsumentenschutzsprecher fordert verpflichtende
Grundausbildung für Securitys und regelmäßige Schulungen
Wien (OTS/SK) - "Securitys sind nicht immer die
Schlimmen, machen aber aufgrund ihrer schlechten Ausbildung katastrophale
Fehler. Menschen, die im Sicherheitsbereich arbeiten, müssen besser ausgebildet
sein", kommentierte SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Johann Maier die hohe
Zahl der tätlichen Übergriffe zwischen Sicherheitspersonal von Diskotheken oder
Veranstaltungen und Besuchern. 2009 gab es 847 Verletzte sowie einen Toten bei Auseinandersetzungen
zwischen Sicherheitspersonal und Gästen. Provokationen und Auseinandersetzung
führen zunehmend zu rechtswidrigen Übergriffen von Türstehern. Andererseits
seien sie aber auch selbst oft Opfer von Attacken, "die von aggressiven Diskotheken-
oder Veranstaltungbesuchern gezielt angezettelt werden", stellte Maier
heute, Montag, gegenüber dem SPÖ-Pressedienst klar.
2009 wurden 778 Auseinandersetzungen bekannt (ohne Wien).
Das bedeutet gegenüber dem Jahr 2008 einen Rückgang um 21,6 Prozent (946).
Maier wies darauf hin, dass dem Security-Personal "bei ihrer Tätigkeit die
österreichische Rechtslage oft nicht bewusst ist". So dürfen "Gewalt-
und Zwangsmittel" ebenso wenig angewandt werden, wie die "Ausübung
polizeilicher Befugnisse". Deshalb fordert der SPÖ-Konsumentenschutzsprecher
ein Bundesgesetz für das private Sicherheitsgewerbe bzw. Änderungen in der
Gewerbeordnung (siehe Regierungsübereinkommen). "Eine verpflichtende
Grundausbildung sowie regelmäßige Schulungen für das Sicherheitspersonal müssen
her", so Maier, der betonte, dass "Zuverlässigkeit und Eignung
zentrale Vorraussetzungen für eine derartige Beschäftigung sein müssen". Überdies
brauche es klare Verantwortlichkeiten bei der Beauftragung einer privaten
Sicherheitsunternehmens, damit Haftungsfragen geklärt seien. Eine
"regelmäßige Verlässlichkeitsprüfung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
im privaten Sicherheitsgewerbe" sei ebenso notwendig, fordert Maier.
939 gerichtliche Strafanzeigen waren es 2009, die erstattet
wurden. Gegenüber 2008 gab es dabei einen Rückgang von 18,6 Prozent (1.114). Wegen
Körperverletzung wurden 2009 474 Türsteher und Ordner angezeigt. 524 waren es
2008 - die Steigerung gegenüber 2007 betrug 2008 allerdings 18,8 Prozent.
(Schluss) mo
SERVICE: Eine detaillierte Unterlage zum Thema ist unter www.spoe.at abrufbar.
Die Meldepflicht für Videokameras ist für manche Geschäfte
nicht mehr nötig. Viele überwachen schon lange.
Angst hätte ich nur, würde ein Räuber hinter das
Verkaufspult kommen", sagt Trafikantin Petra Geringer. Dort wacht jedoch
Leo, ein großer schwarzer Labrador. Mit dem sollten sich Kunden mit schlechter
Absicht lieber nicht anlegen.
Seit einem Überfall vor einigen Jahren (im alten Geschäft) hat Geringer in
ihrer Trafik in der Wiener Otto-Bauer-Gasse 2 eine digitale Videokamera
installiert. "Auf Empfehlung der Polizei und damit man eine bessere
Beschreibung des Täters liefern kann", erklärt sie den Grund dafür. Alle
paar Tage werden die Aufzeichnungen gelöscht - so sich nichts Verdächtiges
ereignet hat.
(...)
Ausnahmen
Gut ein Drittel der 850 Trafiken in Wien hat mittlerweile
eine Videoüberwachung. Seit Kurzem ist die Installation einer solchen noch
einfacher geworden: Für Trafiken, Banken, Juweliere (Antiquitäten, Kunsthandel)
und Tankstellen besteht keine Meldepflicht mehr bei der Datenschutzkommission
(DSK).
Bei diesen Geschäften geht man von einer grundsätzlich vorliegenden erhöhten
Gefährdung aus (für Strafdelikte), erklärt Eva Souhrada-Kirchmayer,
geschäftsführendes Mitglied der DSK. Für alle anderen gilt weiter: Meldung an
die DSK, die dann im Zuge eines Registrierungsverfahrens feststellt, ob die
Videoüberwachung zur Recht erfolgt.
Mit der jüngsten Novelle des Datenschutzgesetzes samt entsprechender Verordnung
wurden nun erstmals Regelungen zum Thema Videoüberwachung (abseits jener für
die Exekutive) im Gesetz festgeschrieben. Zuvor war nur die Entscheidungspraxis
der DSK maßgeblich.
Fixiert ist jetzt auch, was für den privaten Bereich umstritten war: Wer etwa
den Eingangsbereich seines Einfamilienhauses per Video überwacht, muss dies
nicht melden. Vorausgesetzt, die Kamera filmt keinen öffentlichen Grund
(Gehsteig etc.) oder den Nachbarn. Ausgenommen von der Meldepflicht ist auch
die "Echtzeitüberwachung", wenn also keine Aufzeichnung erfolgt.
Die neue Regelung hat bei den Trafiken zu keinem Video-Boom geführt. "Wir
haben vor zwei Jahren einfachere Anmeldebedingungen für unser Mitglieder
erwirkt, das haben einige genützt", sagt Rudolf Vogt, Geschäftsführer des
Landesgremiums der Tabaktrafikanten in der Wiener Wirtschaftskammer. Und viele
Banken und Juweliere haben ohnehin seit Langem Kameras installiert. Kein Video
war übrigens nötig, um Montagfrüh jenen Mann auszuforschen, der versucht hatte,
die Trafik in der U-6-Station Josefstädter Straße zu überfallen. Der zog ohne
Beute ab, kehrte aber wieder zurück - weil er seine Visitenkarte samt Foto
verloren hatte. Doch da stand schon die Polizei im Laden.
DSG
vs. Videoüberwachung zum
Zwecke der Beweisführung durch Detektive im Falle eines Beweisnotstandes.
Derzeit kursiert das Gerücht, dass die Videoüberwachung, nach der DSG-Novelle
2010, nunmehr verboten wurde. Grundsätzlich ist das auch richtig, doch wenn man
die Erläuterungen, bzw. den Kommentar zum DSG 20001 genauer betrachtet, wird
man erkennen, dass unter bestimmten Voraussetzungen die Überwachung erlaubt ist
und auch genehmigt wird. In einigen früheren OGH-Entscheidungen wurde über die
Zulässigkeit verdeckter, systematischer Videoüberwachung entschieden und dabei
genau erläutert, dass eine solche, grundsätzlich gegen das Grundrecht auf
Datenschutz und dessen Geheimhaltung gem. § 16 ABGB iVm 8 EMRK iVm 1 DSG 2000
verstößt.
von Mag. iur Andreas K. Schweitzer
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Undercover:
Mit Sympathie zum Ermittlungserfolg von Mag. Bernhard Maier, Heidi Schmid Serienbrandstiftungen
unter der Lupe von Frank D. Stolt Gründungsmitglied
der IKD verstorben.
Am 1. Mai verstarb Karl Georg Göltenboth (1920- 2010), der während seiner aktiven Zeit
als Mitglied in zahlreichen europäischen Detektivverbänden engagiert vertreten
und maßgeblich an der Gründung der IKD (Internationale Kommission der Detektiv-
Verbände) beteiligt war.
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Recht
Österreich
WLAN-Daten abgehört
Nebenjob-Verbot für Heeresagenten
Recht
Deutschland
Betriebsrat per GPS überwacht
Arbeitsgericht hält Schnüffeleien für
rechtmäßig
Detektivkosten werden ersetzt
Neuer Master-Studiengang
Sicherheitswirtschaft
Die Tücken der Videoüberwachung
Recht
Schweiz
Polizei-Opfer des IV-Betrugs
verdächtigt
Tools
Cufflinks
„The Cloak“
Handy als Nachtsichtgerät
Scannerkamera für Dias, Negative und
Papierabzüge
USB ohne Grenzen
Digipix-News
Samsung WB5500
Muvi Atom
Sony NEX-5
Sprachsteuerung für Digitalkameras
Spy-Talk
Urteile der Spitzelaffäre aufgehoben
Eldorado für Wirtschaftsspione
Handyortung deluxe
Software spioniert Facebook aus
Britischer Geheimdienst MI5 entlässt
Agenten
SiFo-Studie 2009/10
Cinema
Udo Proksch – Out of Control
Aufschneider
Bernd Eichinger dreht Film über Natascha
Kampusch
Buchtipps
Handbuch Datenschutzrecht
Lukas Bauer
/ Sebastian Reimer
Kronzeugenprogramme
(für Österreich)
Kartellrecht – Strafrecht –
Zivilrecht
Theodor
Thanner / Richard Soyer / Thomas Hölzl
Computer-Forensik
Computerstraftaten erkennen,
ermitteln, aufklären
Alexander
Geschonneck
Ein
Fall für Zwei
Ehetipps vom Scheidungsanwalt
Dr. Manfred
Ainedter
Ihr
kriegt mich nicht klein!
Eine Discounter-Angestellte
kämpft um ihre Rechte
Ulrike
Schramm-de Robertis
Brieffreundschaft
mit einem Serienmörder
Petra
Klages
Der
Fall Natascha Kampusch
Die ersten acht Jahre eines
einzigartigen Entführungsfalles im Spiegel der Medien
Detektive kennt man aus dem Fernsehen und aus Romanen.
Sherlock Holmes, Matula oder Monk lösen ihre heiklen Fälle auf spektakuläre
Weise. In Wirklichkeit aber ist der Berufsalltag von Detektiven eher
unauffällig und diskret. Ihre Auftraggeber haben die unterschiedlichsten Motive
für eine Überwachung. 70 Prozent der Aufträge entfallen auf die Wirtschaft. Wie
genau arbeitet man als verdeckter Ermittler und welche Rechte haben Detektive?
Wie wird ein Detektiv ausgebildet und welche Untersuchungsmethoden gibt es?
Mit
Hilfe von Norbert Idel, einem erfahrenen Privatermittler, tritt "Planet
Wissen" ein in die bizarre Welt der Schattenmänner.
Dienstag, 1. Juni 2010 SWR, WDR, 15.00 Planet Wissen
WH am 2.6.2010, 05:00 Uhr, ebenfalls am 2.6.2010 um 12:30 BR
und 14:25 RBB
Die Daten von Arbeitnehmern sollen besser vor Missbrauch
durch den Arbeitgeber geschützt werden. Bundesinnenminister de Maizière plant
striktere Vorschriften für die Videoüberwachung und die Durchführung von
Bluttests.
Bundesinnenministerinnenminister Thomas de Maizière (CDU)
stellte am Mittwoch die Eckpunkte eines Gesetzentwurfs vor, die in das
Bundesdatenschutzgesetz einfließen sollen. Eine heimliche Videoüberwachung oder
eine Gesundheitsprüfung von Beschäftigten soll es nur noch unter den neuen
Voraussetzungen geben.
"Wir wollen umfassende Regelung und volle
Rechtssicherheit", sagte de Maizière. Bislang gibt es Einzelfallregelungen
und Urteile, die sich teilweise widersprechen. Bis zur Sommerpause will er dem
Kabinett einen Gesetzentwurf vorlegen.
Die schwarz-gelbe Koalition reagiert damit auf mehrere
Skandale aus den vergangenen Jahren. So hatte der Lebensmitteldiscounter Lidl
Mitarbeiter mit versteckten Kameras überwacht und Krankheiten von Beschäftigten
systematisch festgehalten. Die Deutsche Telekom spähte Telefonverbindungen von
Managern und Aufsichtsräten zu Journalisten aus, die Deutsche Bahn glich die
Daten von Mitarbeitern mit jenen Firmen ab, zu denen sie Geschäftsbeziehungen
hatte. Umstritten sind zudem Bluttests, die unter anderem Daimler und der
Mitteldeutsche Rundfunk bei der Einstellung verlangten.
All dies soll nicht mehr ohne Weiteres möglich sein.
Kameraüberwachungen, Bluttests oder eine Ortung über Handys sollen nur erlaubt
sein, wenn ein "wichtiges betriebliches Interesse" dies erfordert,
wie de Maizière es formulierte. So wären Bluttests etwa bei Krankenschwestern
und eine Ortung bei Fernfahrern angemessen. Eine unangekündigte Kameraüberwachung
soll nur dann rechtens sein, wenn ein konkreter Verdacht vorliegt. Dabei soll
der Betriebsrat informiert werden.
Der Innenminister wies darauf hin, dass eine umfassende
Regelung abstrakte Formulierungen nötig mache. Ähnlich wie beim Mietrecht werde
es weiter Unklarheit über die Auslegung geben. Schon jetzt werden aber einige
Knackpunkte deutlich: So soll eine Videoüberwachung auch der Umkleidekabinen
möglich sein, wenn ein Verdacht vorliegt.
Der Opposition gehen diese Pläne zu weit. "Eine heimliche
Überwachung der Umkleidekabinen darf es auf keinen Fall geben", sagte
Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte bei Bündnis 90/Die
Grünen. Die Grünen fordern - ebenso wie der Bundesdatenschutzbeauftragte und
die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts - ein eigenes
Arbeitnehmerdatenschutzgesetz. Auch der frühere Arbeitsminister Olaf Scholz
(SPD) hatte ein solches geplant.
Kritiker mahnen, dass laut Bundesdatenschutzgesetz
Regelungen durch die Einwilligung betroffener Personen umgangen werden können.
"Das ist schwierig, weil der Arbeitnehmer immer in einem
Abhängigkeitsverhältnis zum Arbeitgeber steht", sagte Müller-Gemmeke. Bei
Missbrauch bleiben die Schadensersatzforderungen des bisherigen
Bundesdatenschutzgesetzes bestehen. So drohen einem Arbeitgeber beispielsweise
Geldbußen, in schweren Fällen bis zu 300.000 Euro, wenn er die gesamte
Kommunikation der Angestellten überwacht.
Klage und Recht
Elena Ein Verbund von Datenschutzorganisationen hat am
Donnerstag dem Bundesverfassungsgericht Akten von mehr als 22.000 Klägern für
eine Beschwerde gegen die zentrale Speicherung von Arbeitnehmerdaten
("Elena") übergeben. Dabei müssen Arbeitgeber seit Jahresbeginn die
Daten ihrer Angestellten an eine zentrale Speicherstelle bei der Deutschen
Rentenversicherung senden.
Schufa
Am 1. April treten die nächsten Neuerungen des
Bundesdatenschutzgesetzes in Kraft. Danach gelten strengere Auflagen und
größere Auskunftsrechte für die Sammlung über Bonität bei der Schufa und
anderen Firmen.
Quelle: Financial Times Deutschland, 31.3.2010, von Stefan
Tillmann Berlin
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