Zwei Privatdetektive sind ihren "Zielpersonen" mit
Peilsendern auf die Pelle gerückt. Sie versteckten die GPS-Sender an Autos, um
vermeintlich untreue Ehemänner oder krankgeschriebene Angestellte zu
überwachen. Darf man das? Nur in absoluten Ausnahmen, urteilte der
Bundesgerichtshof.
Wer mit einem Peilsender Personen überwacht, macht sich
grundsätzlich strafbar. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun klargestellt, dass
solche Maßnahmen nur in absoluten Ausnahmefällen gerechtfertigt sein können
(Az.: 1 StR 32/13.). Lediglich bei einem "starken berechtigten
Interesse" - also notwehrähnlichen Situationen, in denen zum Beispiel die
berufliche Existenz auf dem Spiel stehe - könne dies erlaubt sein. Dazu zähle
aber auf gar keinen Fall eine Observation etwa von Eheleuten, die sich der
Untreue verdächtigen.
Der BGH bestätigte damit im Grundsatz ein Urteil des
Landgerichts Mannheim aus dem Jahr 2012, in dem zwei Detektive zu Bewährungsstrafen
verurteilt worden waren. Einen Teil der seinerzeit verhandelten Fälle wurden
jedoch an das Landgericht zurückverwiesen. Dort sei die Frage eines
"berechtigten Interesses" nicht ausreichend geklärt worden, rügten
die BGH-Richter des 1. Strafsenats.
Die beiden Privatermittler einer Stuttgarter Detektei hatten
an den Autos ihrer "Zielpersonen" GPS-Sender angebracht und damit
Bewegungsprofile erstellt. Unter anderem sollte die Untreue von Eheleuten
nachgewiesen werden. Außerdem wurden krankgeschriebene Arbeitnehmer überwacht;
zudem sollten im Auftrag eines Labors über Mitarbeiter einer Krankenkasse
kompromittierende Daten gesammelt werden.
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe
"Wir machen höchstens Bilder und sprechen unsere
Erkenntnisse auf ein Diktiergerät", sagte dazu Andreas Heim vom Bund
Internationaler Detektive (BID) "Der Einsatz von GPS-Systemen ist
tabu." Generell müssten sich Detektive auf das Hören, Sehen und Beobachten
verlassen. Auch Horst Probst vom Bundesverband Deutscher Detektive (BDD)
betonte: "Im Zweifel Finger weg von technischen Hilfsmitteln."
"Wenn ich gewusst hätte, dass ich GPS nicht verwenden
darf, hätte ich das nicht gemacht", sagte einer der beiden Detektive vor
Gericht. Die Überwachung per Peilsender stelle aber einen schwerwiegenden
Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen dar, belehrten ihn die
Richter. "Wenn man nicht weiß, ob so was erlaubt ist, dann muss man es
lassen."
Die Anwältinnen der Detektive hatten zuvor die bisherige unklare
Rechtsprechung moniert und argumentiert, dass GPS-Daten keine personenbezogenen
Daten und zudem allgemein zugänglich seien. Auch dem widersprach der BGH: Der
Personenbezug sei mit dem Einsatz des GPS von vorneherein gegeben. Auch seien
diese Daten schon deshalb nicht für jedermann zugänglich, weil sie nur mithilfe
des heimlich in ein fremdes Auto eingebauten Senders gewonnen werden könnten.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandelt die Frage, ob Detektive für Observierungen Peilsender
einsetzen dürfen (Az.: 1 StR 32/13.). Im konkreten Fall geht es
um zwei Privatermittler einer Stuttgarter Detektei, die am Auto ihrer
„Zielpersonen“ einen GPS-Sender anbrachten. Damit erstellten sie
Bewegungsprofile der Betroffenen. Für den BGH ist der Fall nach eigenen Angaben
Neuland. Bisher habe sich das Gericht im Zusammenhang mit dem Datenschutz noch
nicht mit einer solchen Konstellation befasst. Das Landgericht Mannheim hatte
die beiden Männer zu Bewährungsstrafen von jeweils 18 und acht Monaten
verurteilt. Die Angeklagten seien nicht befugt gewesen, den GPS-Empfänger
einzusetzen. Daraufhin waren die Detektive vor den BGH gezogen.
Nach
einer umfassenden Gebäude- und Umfeldinspektion erstellten wir einen
Maßnahmenkatalog. Mit Hilfe dieser Planung führten wir Untersuchungen an der
Bausubstanz und technische Überprüfungen an den IuK-Infrastrukturen durch. Uns
war jeder Zeit bewusst, dass die Wände Ohren haben -Walls have ears- und
stellten entsprechend unsere Arbeiten darauf ein.
In
Österreich besteht, obwohl die Tätigkeit des Berufsdetektivs durch das
bewilligungspflichtige Sicherheitsgewerbe geregelt ist, keine staatlich
organisierte Ausbildung. Dementsprechend bleibt es offen, in welcher Form und
mit welchen Inhalten Berufsdetektivanwärter auszubilden sind. Dieses Vorgehen
unterscheidet sich damit deutlich von anderen westeuropäischen Ländern wie
beispielsweise Frankreich und Spanien, in denen der Umfang und die fachlichen
Ausbildungsinhalte für private Ermittler von staatlicher Seite strikt
vorgegeben sind.
Dass
Detektive zur Observation ihrer Zielobjekte immer häufiger GPS-Sender verwenden
und diese Überwachungsmethoden öffentlich anpreisen: „Wir können ein genaues
Bewegungsmuster liefern“ wurde nun auch in der Schweiz thematisiert.
Recht Österreich
Observation während Krankenstand
Unternehmen bleibt auf Detektivkosten
sitzen: Eine Innviertlerin wurde nach mehr als zehnjähriger Tätigkeit in ihrem
Unternehmen gekündigt. Während der Kündigungsfrist erkrankte die Mutter zweier
Kinder und wurde im Auftrag ihres Arbeitsgebers von einem Detektiv beobachtet
worden.
NEUE SERIE
Detektei! Ein Fall aus der Praxis
Anruf aus Istanbul
Hier
werden regelmäßig Fälle aus dem echten Leben der Berufsdetektive dargestellt:
unverblümt und authentisch. Fälle, die sich tatsächlich ereignet haben.
Lediglich die Namen und fallweise die Orte wurden aus naheliegenden Gründen
verändert.
Private IT-Forensik und private
Ermittlungen, zwei Seiten einer Medaille? Eine
Analyse der Begriffe, Rollen und legalen Betätigungsfelder für private
IT-Forensik, zugleich Grundlegung für ein Berufsrecht der privaten IT-Forensik... von Raoul
Kirmes
Internal Investigations - Neue Tendenzen
privater Ermittlungen von Philipp
Reeb
Polizist und Mensch. Geschichten
die unter die Haut gehen von Christine
Dobretsberger
Der erfolgreiche Berater. Der
Weg zu Ansehen und Erfolg für Rechtsanwälte, Steuerberater und andere Dienstleister von Eisenberger/
Hödl
Berufliche Orientierung am
Europäischen Qualifikationsrahmen
Internationale
Kommission der Detektiv-Verbände (IKD) beschließt gemeinsamen Kompetenzstandard
für Privatermittler
Nach dem IKD Beschluss von Saragossa
im Jahr 2007 über einen „Gemeinsamen Mindeststandard für Privatermittler“, folgt nun ab
2013 die nächste konkrete Etappe der praktischen Umsetzung - des Gemeinsamen Kompetenzstandards für
den Bereich der privaten Ermittlung auf der Basis des Europäischen Qualifikationsrahmens.
... Andreas Heim, Berlin
„Bugs in the cold war until today“
Folge
2: Savakwanzen am Mossadeghboulevard
Wir schreiben das Jahr 1979, das
innen- und außenpolitisch zu dem ereignisreichsten Abschnitt der Weltgeschichte zählte, wobei die
islamische Revolution im Iran zum beherrschenden Thema wurde.
Immer mehr Firmen von „Blackmail“
betroffen Ein Szenario, das Unternehmen zunehmend Kopfschmerzen bereitet: Vorwürfe,
Diffamierungen oder Bezichtigungen treffen per anonymen Schreiben ein. Hierbei werden entweder
Webmail-Adressen genutzt oder in klassischer Form Briefe ohne Absender versandt. Der
Inhalt der Schreiben bezieht sich häufig auf tatsächliche oder vermeintliche Missstände, die der
Verfasser anprangert.
Sind mobile Polizei-Kameras auchim Detektei-Dienst nützlich?
erhältlich hier:
MK-Wirtschaftsdienst GmbH, Rolf G. Wilmink, Detektei und Werkschutzmeisterbetrieb, Sicherheitsdienste und –produkte, Postf. 1652, D-58816 Plettenberg, Tel. 02391-3945. Fax: 02391-3706, Email: office@mkw-security.de
Recht
Deutschland
GPS-Verbot:
18 Monate auf Bewährung. Detektive
dürfen zur Observation keine GPS-Sender an fremden Autos installieren. Dies
geht aus einem Urteil des Mannheimer Landgerichts hervor. Die Strafkammer
verurteilte den Chef einer Stuttgarter Detektei zu einer Bewährungsstrafe von
18 Monaten.
Buchtipps
Private Ermittlungen. Die eigen und staatlich initiierte
Ermittlungstätigkeit von Privatpersonen im Kontext des strafprozessualen Täuschungsverbots. Von Martina
Matula
Der Schatten. Im Visier des Privatdetektivs. Von Andreas Straub / Wolfgang Paul
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cuts
Ermittlungen
gegen Lucona-Detektiv.
Juli
K.Gewissheit oder Ungewissheit
Veranstaltungen
VKÖ
- Tagesseminar „Briefbomben und
Sprengmittel"
15.
und 16. April 2013 Begrenzte
Teilnehmeranzahl! Weitere
Infos beim VKÖ (Vereinigung Kriminaldienst Österreich) unter
www.kripo.at bzw.
info@kripo.at
Mannheim: Detektive dürfen zur Observation keine GPS-Sender an fremden
Autos installieren.
Dies geht aus einem Urteil des Mannheimer Landgerichts
hervor. Die Strafkammer verurteilte den Chef einer Stuttgarter Detektei zu
einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten.
Die Richter befanden den 63-Jährigen für schuldig, in 29
Fällen gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstoßen zu haben. Ein früherer
Angestellter erhielt acht Monate auf Bewährung. Der 34-Jährige hatte im Auftrag
seines Chefs GPS-Peilsender an Autos von zu observierenden Personen angebracht.
Tatorte waren zwischen 2005 und 2009 unter anderem Mannheim, Karlsruhe,
Stuttgart und Worms. Auftraggeber waren meist Arbeitgeber oder misstrauische
Lebensgefährten. Die konnten anhand der dokumentierten Fahrtrouten überprüfen,
ob sich ihr Partner auf Abwegen befindet. Die Überwachung per GPS sei "mit
der Rechtsordnung nicht zu vereinbaren", sagte der Vorsitzende Richter
Rolf Glenz klar.
Beide Angeklagte räumten die Taten ein. Die GPS-Observierung
erleichtere die Arbeit und spare Personal. Der 63-Jährige bekannte, sich nicht
genügend mit der rechtlichen Problematik befasst zu haben. Der Chef der
Detektei sieht seine Zukunft düster. "Der Datenschutz wird immer enger.
Uns bleibt keine Bewegungsfreiheit", sagte er.
Möglicherweise muss er bald noch einmal vor Gericht. Gegen
ihn und weitere Personen laufen Ermittlungen der Mannheimer Staatsanwaltschaft. (...) Weiterlesen
Der Besitz fremder Informationen, das Erzielen eines
Informationsvorsprungs sind die Eckpfeiler der Machtausübung, die zur
Beeinflussung der Finanzwelt, der Wirtschaft, der Politik und anderen
gesellschaftlichen Prozessen einen wesentlichen Beitrag leisten.
Der Brandstifter, auf dessen Konto vier Brände in nur zwei
Tagen in einem noblen Hamburger Bauprojekt gehen, wurde am 19.01.2012 von der
Polizei verhaftet. Der Brandstifter war Wachmann auf dieser Baustelle. Der
22-Jährige zündelte im Dach- und Untergeschoss, der Tiefgarage und der
Technikzentrale des Büro-Neubaus.
Ein Fall aus der Praxis: Sachbeschädigung Der Fall begann -
wie so viele Causae- mit einer mehr oder weniger schwachsinnigen Frage am
Telefon. „Was kostet eine Videoüberwachung? war zu vernehmen. Ing. Peter
Pokorny
Recht Deutschland
Erstattung von Detektivkosten
Detektiv und Auftraggeber verurteilt
Neues Meldegesetz
Stalker überwacht Ex-Frau mit Peilsender
Detektiv gibt Daten weiter
Gericht erlaubt Videobeweis
spy talk
Anklage wegen mutmaßlicher Spionage
Festnahmen und Verurteilungen
Die Geheimnisse des FBI … Ronald Kessler
Industriespionage 2012 … Aktuelle Risiken für die deutsche
Wirtschaft durch Cyberwar: Download der gesamten Studie unter: http://corporate-trust.de/
Britische
Detektive im Brennpunkt der Öffentlichkeit
„der
detektiv“ berichtete im Herbst 2011 zu den Hintergründen im britischen
Handy-Abhörskandal, in den u. a. Privatdetektive verstrickt sein sollen. Nick
Davis, Journalist beim „The Guardian“, belegte bereits ab Juli 2009 in
Artikeln, dass bei einigen britischen Medien „eine Abhörkultur bestehe, die
weit über den Einzelfall von Mulcaire und Goodman hinaus ginge.“
von Andreas Heim
Silikon, ein
unterschätztes Abformmittel
Eine viel zu
selten in der Kriminaltechnik, Kriminalbiologie und Rechtsmedizin eingesetzte
Methode der Spurenabformung ist die anhand von Poly(organo/vinyl)siloxanen
(Silikon). Dabei kann buchstäblich jede Art von Oberfläche bis hin zu
Hautleistenabdru?cken und sogar gedruckte Schrift abgeformt werden. Die
Zweikomponentenanwendung des Silikons (bspw. mit Mikrosil) erfordert
normalweise etwas Übung, da das Silikon sehr schnell abbindet und daher aus
zwei Tuben stets neu angemischt werden muss. Wir testeten ein neues Produkt
(vermarktet bspw. als Reprocast und Accutrans), bei dem das Mischen entfällt,
da die Komponenten automatisch, im richtigen Verhältnis und zielgerichtet
anhand von Einweg-Spitzen auf die Spur gelangen. Zudem ist das Produkt in mehreren
Farben erhältlich, so dass beispielsweise verschiedene Farben von
Latentspurenpulver (weiss, silber, gelb usw.) kontraststark abgebildet werden
können.
Fachthemenübersicht.
Hier finden Sie eine redaktionelle Auswahl an wichtigen Fachartikeln und
Fachaufsätzen der bisher erschienenen 40 Ausgaben von 2002-2011
Das
Newton-Experiment
Das
ORF-Wissenschaftsmagazin Newton ging in seiner Sendung am 28.4.2012 der Frage
nach, wie viel und welche Information über eine Zielperson in öffentlich
zugänglichen Quellen ermittelt werden kann.
von Mag. Bernhard Maier
Recht
Österreich
OGH Entscheidung
zur „Lebensgemeinschaft“: Wann wird aus einer Beziehung eine Lebensgemeinschaft?
Diese Frage musste der Oberste Gerichtshof klären, und er drehte dabei das
Urteil der Vorinstanz um. Das hatte zur Folge, dass eine Frau weiterhin €
3.000,- monatlich von ihrem früheren Ehemann bekommt. Diesen Anspruch hätte sie
verloren, hätte sie in einer neuen Lebensgemeinschaft gelebt.
Die EU
zwingt Österreich zu zentralem Waffenregister
„Detektiv“
wegen schweren Betrug angeklagt
Gemeinde
engagierte Detektiv
Das neue
Dienstleistungsgesetz
Recht
Deutschland
Ermittlungen
in Deutsche-Bank-Spitzelaffäre eingestellt
Freispruch für
Detektiv
Zulässigkeit
von Ehrverletzungen im Rahmen von Gerichts- und Strafverfahren
Betriebsrätin
mit Burnout durfte segeln gehen
Recht
Schweiz
Beitritt zum
Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen
spytalk
Tod eines
Spions: Die Leiche - nackt, 1,72 Meter, 60 Kilogramm und ohne erkennbare
Verletzungen - steckte mit angezogenen Knien und auf der Brust überkreuzten
Armen in einer Sporttasche. Zwei Reißverschlüsse waren von außen mit einem
Sicherheitsschloss verriegelt. Zwei passende Schlüssel lagen unter dem Toten.
Die rote Tasche stand in der Badewanne einer Londoner Maisonette-Wohnung, die
der britische Auslandsnachrichtendienst MI6 für Mitarbeiter angemietet hat.
Tasche, Wanne, Fliesen und Kacheln wiesen weder Fingerabdrücke noch Scheuerspuren
auf. Die einzigen Abdrücke in den übrigen Räumen stammten vom toten Bewohner,
Gareth Williams, 31.
Geheimdienst
und Detektive jagen Windtec-Spion. 2004 kam der gut ausgebildete
Elektroingenieur „Dan“ nach Österreich und heuerte bei Windtec an, einer
Tochter des US-Konzerns AMSC. Er entwickelte Software für den Betrieb von
Windanlagen in China. Nachdem er degradiert worden war, verkaufte er die Daten
dem Hauptkunden Sinovel - für € 15.000,-, einen guten Job, Freundschaft und
Anerkennung
SpurensucheEinblicke in die Arbeit der Rechtsmedizin von Franziska von Aspern / Bodo Marks
„Detektiv-Kurier“
– Archiv: Von 1989
bis 2001 erschien die Zeitschrift "Detektiv-Kurier" mit
vielen Informationen, Meldungen, Beiträgen, Fachartikeln und Aufsätzen rund
um das Detektei-Gewerbe in Deutschland. Autoren und Experten aus den
verschiedensten Fach- und Wissenschaftsbereichen widmeten sich vor allem fachlichen
und rechtlichen Grundlagen, die bis heute für die tägliche Arbeit für Detektive
wichtig sind.
Am
Mittwoch, den 7. Dezember letzten Jahres, fiel im Postlauf der Deutschen Bank
AG ein an den Chef Dr. Ackermann persönlich adressierter Brief auf. Bei der
routinemäßigen Röntgenuntersuchung durch die Poststelle der Bank konnte der
Brief als Unkonventionelle Spreng-Brandvorrichtung (USBV) identifiziert werden.
Die USBV wurde durch die Sprengstoffgruppe des hessischen Landeskriminalamtes
entschärft. Von Frank D. Stolt, Mannheim
Deutsche
Detektive vor Bundeskriminalamt
Die
Causa Aliyev hat auch im Jahr 2012 nicht an Aktualität eingebüßt und
beschäftigt weiter die österreichische Justiz und Medienlandschaft. Der Wiener
Rechtsanwalt Gabriel Lansky, der den Verein Tagdyr und der Privatbeteiligten
vertritt, ließ Verdächtige im Fall Aliyev observieren, während diese vom
Bundeskriminalamt einvernommen wurden.
Vom
Untersuchen der Untersuchung der Untersuchenden
Das
„öffentliche Opfer“ Kampusch kommt nicht aus den Schlagzeilen.
Sicherheit im Einzelhandel. Tipps
zur Abwehr von Ladendiebstahl, Betrug und Überfällen ... Frank
Horst / Dierk Dominicus / Rolf Geckle / Tobias Merbeth / Karsten Nowak
Freund entpuppte sich als verheiratet: Liaison blieb
zulässig
. . Wie muss eine Frau handeln, wenn sie erfährt, dass ihr
Lebensgefährte in Wahrheit ein verheirateter Mann ist? Muss sie die Beziehung
sofort beenden, oder darf sie der Person an ihrer Seite noch eine Chance geben,
alles ins Reine zu bringen? Um diese Frage drehte sich ein Prozess, über den
der Oberste Gerichtshof befinden musste.
Eine Ehefrau scheiterte mit dem Versuch, der
Kurzzeitfreundin ihres Mannes Detektivkosten aufzuerlegen. Der Detektiv hatte
den Ehebruch festgehalten. Die Freundin muss aber nicht zahlen. Zuerst wusste
sie nicht, dass der Mann verheiratet war. Und dann hat der Mann versichert,
dass es schon einen Scheidungstermin gibt.
Denn die Frau des untreuen Ehemannes hatte einen Detektiv
beauftragt, der die uneheliche Beziehung aufdeckte. Die Kosten für den
Detektiveinsatz, immerhin fast 9800 Euro, forderte die Ehefrau von der
Kurzzeitfreundin ihres Mannes ein. Nun kann man Ehestörer grundsätzlich
tatsächlich belangen. Doch hier wandte die Freundin ein, dass sie sich eigentlich
immer korrekt verhalten habe. Tatsächlich wusste sie zunächst gar nichts vom
wahren Leben ihres Freundes. Dieser hatte ihr nämlich erzählt, dass er schon
seit zwei Jahren geschieden sei. Auch nach außen hin trat man ab Jänner 2010
als offizielles Paar auf. Man ging gemeinsam aus, vergnügte sich beim Ski- und
Radfahren, ging spazieren, joggen und shoppen. Auch der Sex – und damit der
formelle Ehebruch – durfte nicht fehlen. Die Ehefrau wusste wiederum vom
Doppelleben ihres Mannes nicht. Ihr erzählte der Mann nämlich immer wieder neue
Ausreden für sein Fernbleiben, etwa dass er zum Radfahren in der Toskana sei.(...)
Auch die Höchstrichter gaben der Freundin recht: Von einer
„Maßstabsfigur“ (darunter verstehen Juristen einen mit Werten verbundenen
Durchschnittsmenschen) hätte man nicht fordern dürfen, dass sie sofort Schluss
macht. Erst als klar war, dass aus der Scheidung nichts wird, habe die Freundin
die Liaison beenden müssen. Das habe sie getan, daher müsse sie nicht für die
Detektivkosten aufkommen (3 Ob 232/11f).
Quelle: Die Presse, 11.03.2012 | 18:38 |PHILIPP AICHINGER (Die Presse)
In diesem Jahr veranstaltet die School GRC die
Fachtagung Kriminalistik gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für
Kriminalistik (DGfK):
Fachtagung Kriminalistik - „Mehr als Fotos und Fasern?“
am 25. April 2012 in Berlin
Kriminalistik - vor 100 Jahren hätten sich bei diesem Thema
ausschließlich Juristen über Strafrecht unterhalten. Heute versteht man
darunter die Erfassung und Auswertung von Spuren zur Täterfindung, doch eine
universitäre Ausbildung existiert in Deutschland nicht. Freuen Sie sich auf
spannende Vorträge von renommierten Rednern rund um das Thema Kriminalistik in
den unterschiedlichsten Facetten. Erfahren Sie, welches Handwerkszeug der gute
Ermittler benötigt, wo er dieses erlernt und wo er benötigt wird. Erweitern Sie
während der Veranstaltung und beim abschließenden Empfang Ihr Netzwerk. Programmflyer
Drei Jahre Gefängnis - davon zwei auf Bewährung - so lautet
das Urteil für einen ehemaligen Angestellten der Firma Windtec. Der
Diplomingenieur hatte sensible Firmendaten an eine chinesische Firma für mehr
als € 15.000,- verkauft. Weiters muss der Mann € 200.000,- an die Firma zurückzahlen.
Der Gesamtschaden soll 250 Mio. Dollar betragen.
Workplace Violence – strafrechtliches Verhalten am
Arbeitsplatz
Wozu ist ein gekränkter und unterschätzter Mitarbeiter
fähig, wenn, evtl. ausgelöst durch persönliche Krisensituationen, der berühmte
Tropfen fällt, der das Fass zum Überlaufen bringt und es kein Zurück mehr gibt.
Die Rechnungen des Detektivs
Die Ex-Vorstände der BEWAG (Burgenländische
Elektrizitätswirtschafts-Aktiengesellschaft) haben Erklärungsbedarf. Nicht nur
bei den Aufträgen an den Lobbyisten Hochegger, auch bei den Honoraren und
Auftragsinhalt für den Privatdetektiv Roland G. Young .
Detektiv-Notizen belasten „The Sun“ und „Daily Mirror“
Jahrelang spitzelte Glenn Mulcaire, der Anfang Dezember
wieder verhaftet wurde, für das britische Skandalblatt „News of the World“.
Recht Deutschland
25 Jahre berufsbegleitende Fortbildung durch die ZAD. Detektive
haben die Aufgabe, für Recht und Freiheit einzustehen; sie werden in
Beweisnotfällen bei Zivil- und Strafprozessen für Privatpersonen, aber auch für
Firmen und Institutionen tätig. Die Arbeit als Detektiv ist eine
außerordentlich vielseitige und anspruchsvolle Tätigkeit, die eine
qualifizierende Ausbildung erfordert. Jedoch gibt es in Deutschland für
Detektive keinen anerkannten Ausbildungsberuf. Flexibilität,
Organisationskenntnisse, logisch-kombinatorisches Denkvermögen und eine
ausgeprägte Verlässlichkeit sind in der Detektivtätigkeit Grundvoraussetzungen.
Detektiv-Videos: Ein Fall fürs Gericht
Versicherungsbetrug im großen Stil
Bildabgleich via Facebook
Videoüberwachung
Erheblicher Arbeitszeit-Betrug
Kaufhaus-Detektiv betrügt Justiz
Recht Schweiz
Detektive dürfen Balkone ausspionieren
Beim Arbeiten auf der Baustelle erwischt
Kritik an Detektiv-Lizenz
Recht Frankreich / Österreich / USA
Geldstrafe für staatlich kontrollierten Atomkonzern wegen
Greenpeace-Hack
Detektive der Invalidenversicherung dürfen verdächtige
IV-Bezüger auch im privaten, aber öffentlich einsehbaren Raum überwachen. Das
Bundesgericht entschied gegen eine ausspionierte Frau.
Die Invalidenversicherung (IV) darf eine
missbrauchsverdächtigte Person auch bei Arbeiten auf dem Balkon ihrer Wohnung
observieren lassen. Laut Bundesgericht sind Überwachungen im privaten, aber
öffentlich einsehbaren Raum nicht grundsätzlich ausgeschlossen.
Eine Frau hatte sich 2008 bei der IV-Stelle des Kantons St.
Gallen zum Bezug einer Rente angemeldet. Sie klagte über Depressionen mit
Panikattacken, ein allgemeines Schmerzsyndrom sowie permanente Rückenschmerzen
mit starken Bewegungseinschränkungen.
Eine Überwachungsaktion führt einen 51-jährigen Mann vor den
Kadi – hat die Kamera funktioniert?
MÜNCHEN „Wie soll ich denn ohne Video meinen Job machen?”
Die Frage konnte ihm auch der Polizeibeamte nicht beantworten. Peter S. (51,
Name geändert) ist Privatdetektiv und setzt zur Überwachung auch Videokameras
ein. Das aber verstößt gegen das Bundesdatenschutgesetz, sagt die
Staatsanwaltschaft.
Peter S. beobachtete einen Aschheimer Firmensitz und ein
Privatanwesen, um für seinen Kunden - ein fränkisches Transportunternehmen, das
noch Rechnungen ausstehen hatte - auszuspionieren, ob die Aschheimer
Handelsfirma oder ihre Vorstände verwertbare Vermögenswerte besitzen. Für die
Staatsanwaltschaft ein illegales Vorgehen.
Die Kamera hatte Peter S. unter Kartons im Auto versteckt.
Irgendwann fiel dem Sicherheitsdienst das Auto auf. Die Polizei wurde alarmiert
und die Kamera entdeckt.
Doch hat das Videogerät tatsächlich funktioniert? Nein, sagt der Detektiv vor Gericht.
Die Kamera habe von Anfang an Schwierigkeiten gemacht. In seinem
Überwachungsbericht für den Auftraggeber schrieb er aber, dass eines der
Objekte per Video überwacht wurde. Der Prozess wird fortgesetzt.
Quelle: Abendzeitung München, John Schneider, vom 04.11.2011
07:00 Uhr
Detektive, Medien & Politik:The Good, the Bad and the Ugly
Hintergrundinformationen
zum „phone hacking scandal“ rund um News of the World
von Georg
Hirtl
Unter der Lupe betrachtet: Berufsbildung
für Detektive: Stand
und Perspektiven in der privaten Ermittlung
von Andreas
Heim
Recht Österreich
Videoüberwachung
gerichtlich eingeschränkt – Eingriff in die Privatsphäre
Recht Deutschland
Thesenarbeit
„Bei der Anwendung von Legende werden dem berufserfahrenen und rechtlich
gebildeten Privatermittler, da er ein berechtigtes Interesse für sein Tun hat,
weder rechtliche noch moralische Grenzen gesetzt!“ von Dr.
Odile Schwarz-Herion
Arbeitgeber
bekommt Detektivkosten nicht ersetzt
€
70.000,- Detektivkosten nicht erstattungsfähig
Verdeckte
GPS-Überwachung durch eine Detektei ist eine Straftat
Videoüberwachung
am Arbeitsplatz
Recht USA
Ehemann
darf per GPS überwacht werden
shortcuts
Codename
„Haubarg“
Fall
Kührer: Weiterer Pkw in Polen sichergestellt
Detektiv
keilt Anleger
Estibaliz
C: Tageszeitung soll Entschädigung zahlen
Abschluss
eines BWL-Studiums in Frankfurt/Main 1975, Eintritt in das Bundeskriminalamt
Wiesbaden. 14 monatige Ausbildung im Kriminal-dienst der KP Offenbach/Main mit
begleitendem Studium Fachhoch-schule des Bundes - Fachrichtung Polizei.
Nach
Abschluss Einsatz in den Bereichen "Organisierte
Rauschgiftkriminalität", "Organisierte Kriminalität", Einsatz
als "Verdeckter Ermittler". Zahlreiche Auslands-aufenthalte.
Ausbildung bei DEA und FBI.
Ausscheiden
aus dem BKA 1991, Gründung der Firma Mager & Partner GmbH,
Sicherheitsberatung/Detektei mit Sitz Höhenkirchen bei München und Ober-Ramstadt
bei Darmstadt.
Funktionen:
Geschäftsführender Gesellschafter sowie Ermittler/Berater bei M&P
Dozententätigkeit bei der Vereinigung für Sicherheit in der Wirtschaft (VSW),
Mainz
13.30 bis 16.30:Typologie
- Erkenne und nutze die Stärken und Schwächen von Menschen
Lehramtsprüfung
Pädag Graz 1977 Schwerpunkte Soziologie und Psychologie, bis 1995 Lehrberuf 1983
bis 1991 Aufsichtsrat Raiffeisenkasse Mitterdorf 1984
bis 1987 Militärakademie Wiener Neustadt (Logistik, Taktik, Führungslehre) 1994
bis 1995 Landesverteidigungsakademie (Strategieentwicklung, Logistik,
Führungstechnik und –methodik) Seit
1996 Beorderung im BM f. Landesverteidigung, Dienstgrad Oberstleutnant Seit
1995 selbstständiger Trainer und Consultant
Zwei Monate lang ließ ein Arbeitgeber den Mitarbeiter
beschatten und ertappte ihn bei einem anderen Job - die saftige Rechnung des
Privatdetektivs zahlt der Chef nun selbst. Das haben Arbeitsrichter
entschieden. In manchen Fällen aber müssen Blaumacher die Kosten ihrer eigenen
Überwachung tragen.
Überwacht ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter, kann er nicht
davon ausgehen, dass er die Detektivkosten ersetzt bekommt. Das hat das
Landesarbeitgericht Hamm entschieden.
Vorausgegangen war ein monatelanges Gerangel um eine
Kündigung: Nachdem er ein halbes Jahr bei einem Unternehmen beschäftigt war,
hatte ein Kraftfahrer im August 2009 eine Änderungskündigung erhalten, sollte
also eine Beschäftigung zu anderen Bedingungen akzeptieren. Dagegen klagte er.
Anschließend sprach der Arbeitgeber insgesamt sieben fristlose Kündigungen aus
und ließ dem Mitarbeiter im Mai und Juni 2010 zudem zwei Monate lang nachspionieren.
Das Detektivteam fand heraus, dass der Mann einem anderen Job nachging.
Im Juli 2010 einigten sich die Parteien. Der Vergleich sah
vor, dass das Arbeitsverhältnis zum August 2009 endete, dafür erhielt der
Kraftfahrer eine Abfindung von 4400 Euro. Der Chef verlangte aber, dass er die
Detektivkosten trägt - nämlich 21.000 Euro.
Mit dieser Forderung blitzte der Arbeitgeber ab. Der
Mitarbeiter habe keine vorsätzliche Pflichtverletzung begangen, urteilte das
Arbeitsgericht; so sah es nun in der Berufung auch das Landesarbeitsgericht
Hamm. Zudem stehe die Höhe der Detektivkosten in keinem angemessenen Verhältnis
zum befürchteten Schaden. Eine Revision wurde nicht zugelassen (Aktenzeichen 4
Sa 322/11).
Manchmal müssen Blaumacher zahlen
Die Entscheidung bedeutet allerdings nicht, dass ein
Arbeitgeber grundsätzlich auf den Kosten für Privatermittler sitzen bleibt und
Angestellte aus dem Schneider sind. Mitunter müssen Angestellte, die beim
Blaumachen erwischt werden, auch für den Detektiv-Einsatz zahlen.
Dafür müssen jedoch strenge Voraussetzungen erfüllt sein:
Nur wenn bereits bei der Beauftragung des Detektivs ein konkreter Verdacht
vorliegt, der Mitarbeiter auch wirklich überführt wird und dazu der
Detektiv-Einsatz notwendig war, kann sich der Arbeitgeber die Kosten ersetzen.
So schildert der Arbeitsrechtler Oliver Grimm in einem KarriereSPIEGEL-Beitrag die
Folgerungen aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts im Falle einer Chefin,
die fast 38.000 Euro von einem Angestellten forderte (Aktenzeichen 8 AZR
547/09).
Erfolg hatte ein Unternehmen zum Beispiel Fall eines
Zeitungs- und Briefzustellers, der sich krank gemeldet hatte. Als Vertretung
beschäftigte der Arbeitgeber die Frau des Zustellers, der ihr dann aber bei der
Arbeit behilflich war, wie ein Privatdetektiv herausfand. Der Fall landete 2009
beim Landesarbeitsgericht Mainz.
Das Gericht entschied, dass der Angestellte dem Arbeitgeber
jeden Schaden ersetzen müsse, der mit der Verletzung der vertraglichen
Pflichten zusammenhänge. Und die Überwachungskosten habe der Zusteller
"schuldhaft veranlasst" - denn entweder habe er seine
Arbeitsunfähigkeit nur vorgetäuscht oder seine Genesung verzögert und gefährdet
(Aktenzeichen 7 Sa 197/08).
Datenschutzrecht ist immer wieder Thema in Nachrichten &
Co. Neben den Behörden wollen zunehmend auch viele Privatpersonen oder
Unternehmen wissen, was z.B. ihre Angestellten, Geschäftspartner, Kunden usw.
tun. Die Technik macht vieles möglich. Aber ob dies auch legal ist, ist eine
ganz andere Frage.
Die Grenzen mußte nun ein Privatdetektiv erfahren. Er warb
u.a. damit, daß er von der zu observierenden Zielperson ein lückenloses
Bewegungsprofil erstellen könne. Dazu setzte er eine GPS-Sende- und Empfangseinrichtung
ein, welche er unbemerkt am Pkw der Zielperson anbrachte. Diese Einrichtung
speicherte sämtliche Daten und der Privatdetektiv konnte diese dann auswerten.
Das AG Lüneburg ließ diese Einrichtung und das Zubehör gem. § 94 StPO
beschlagnahmen. Dagegen wehrte sich der Privatdetektiv vor dem LG Lüneburg
vergeblich.
Nach Ansicht des LG Lüneburg seien diese Gegenstände
Beweismittel für eine mögliche Strafbarkeit (sog. Anfangsverdacht) des Privatdetektivs
gem. § 43 Abs. 2 Nr.
1 BDSG, § 44 Abs.
1 BDSG.
Die mittels der Einrichtung erlangten GPS-Daten seien
personenbezogene Daten gem. § 3 Abs. 1 BDSG.
Zwar würde es zunächst erstmal nur belegen, wo sich der Pkw zum jeweiligen
Zeitpunkt befunden habe. Das Gericht spricht hier zunächst von einem
mittelbaren Personenbezug. Da aber der Privatdetektiv die Sende- und
Empfangseinrichtung (gezielt) an dem Pkw der Zielperson angebracht habe, sei es
folglich möglich, diese Daten konkret dieser Person zuzuordnen und dann
deren Bewegungsprofil zu erstellen.
Auch das Verarbeiten iSv. § 43 Abs. 2 Nr. 1 BDSG
sah das Gericht als gegeben an. Die GPS-Sende- und Empfangseinrichtung
speichere als sog. „Blackbox“ die Daten und werte sie diese auch aus. Zudem
können diese Daten auch abgerufen werden.
Das Gericht wendet sich dann der Frage nach dem Merkmal
“unbefugt” gem. § 43
Abs. 2 Nr. 1 BDSG zu. Was “unbefugt” ist, ergibt sich aus der Umkehrung von
§ 4 Abs. 1 BDSG,
denn dort ist geregelt, was zulässig ist.
Deshalb fragt das Gericht dann nach eventuellen
Rechtfertigungsgründen, welche es aber ablehnt.
Zunächst untersucht das Gericht § 32 Abs. 1 S. 2 BDSG,
lehnt die Rechtfertigung der Datenerhebung usw. mangels arbeitsvertraglicher
Beziehung zwischen Auftraggeber und Zielperson ab.
Es wäre also nach dieser Norm durchaus denkbar, daß der Arbeitgeber
einen Privatdetektiv damit beauftragt, einen seiner Mitarbeiter zu überwachen
und die hier geschilderte Variante als “befugt” angesehen werden könnte. Dies
erfordert die in § 32
Abs. 1 BDSG genannten Voraussetzung (Datenerhebung, -nutzung, -verarbeitung
ist erforderlich, um ein Beschäftigungsverhältnis zu begründen, Durchzuführen
oder zu beenden; bzw. der zu Überwachende hat im Beschäftigungsverhältnis eine
Straftat begangen und dessen schutzwürdige Interessen überwiegen nicht die
Interessen des Arbeitgebers).
Eine Rechtfertigung aus § 29 Abs. 1 BDSG
lehnte das Gericht ebenfalls ab.
Die Zielperson habe das aus Art.
2 Abs. 1 GG iVm. Art. 1
Abs. 1 GG folgende Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Es gewährt dem Betroffenen weitgehende Rechte über die
Verwendung seiner persönlichen Daten, insbesondere im sog. Kernbereich privater
Lebensführung selbst über das Schicksal personenbezogener Daten zu entscheiden
und so “Herr” dieser Daten zu bleiben. Hierzu gehört auch die Frage, ob und mit
welchem Ziel ein Fahrzeugführer sein Kraftfahrzeug bewegt.
Dieses Recht stehe der Zielperson nicht nur als Abwehrrecht
gegenüber Behörden, sondern auch gegenüber Privatpersonen zur Seite.
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist jedoch
nicht nur als klassisches Abwehrrecht des Bürgers gegenüber staatlichen Stellen
zu verstehen, sondern entfaltet auch Wirkung zwischen Privaten soweit in
wesentliche Teile der Lebensgestaltung eines Betroffenen oder seine
Persönlichkeit -so wie vorliegend- eingegriffen wird.
Das LG Lüneburg bejahte damit den Anfangsverdacht einer
Straftat. Selbst wenn sich im weiteren Verlauf herausstellen sollte, daß keine
Straftat vorliege, bliebe nach Ansicht des Gerichts eine Ordnungswidrigkeit
gem. § 43 Abs. 2 Nr.
1 BDSG. Insofern könne ein Bußgeld bis zu 300.000,00 € infrage kommen.
Der reverse C.S.I.-Effekt:
Wenn Spuren nicht beachtet werden
Teil 2: Mord oder Totschlag?
Ein Rückenschuß entscheidet Der Fall Streicher Teil 3: Durchgebrannt? -
Unfall? - Mord! Der Fall Raven Vollrath Saskia Reibe / Mark Benecke
Lockvogel
Ernsti
Der ehemalige Innenminister Ernst
Strasser ging trotz Ermittlungen seines „privaten Nachrichtendienstes“ der
"Sunday Times" im „Cash-for-Laws“-Skandal auf den Leim.
Ich war
es nicht – es war ein Unfall
Die
Ausreden nach Tötungen mit Schusswaffen oder Sprengstoff reichen von
phantasielos bis originell – der Sachverständige, der in den letzten drei
Jahrzehnten die meisten davon überprüft hat, ist Dr. Ingo Wieser. Von DI Markus
Schwaiger
Eigen-
oder Auftragsbrandstiftung
Eigenbrandstiftungen
sind insbesondere eine Folge der Einführung der Brandkassen und
Feuerversicherungen Ende des 17. bzw. Anfang des 18. Jahrhunderts. Aber auch
bei Eigenbrandstiftungen können sich neben den tatauslösenden materiellen
Brandstiftungsmotiven Umwelteinflüsse und in der Täterpersönlichkeit vorhandene
anlagebedingte Faktoren tatfördernd auswirken.
Sicherheitsfachwirt (FH)
Frank D. Stolt
ANDR
Junior Club „Underground“ ÖDV:
Freundschaftsabkommen Rumänien-Österreich
Recht
Österreich
Verlust des Ersatzes der
Detektivkosten
Agent
Provokateur (Anstiften) durch den Detektiv führt mitunter zum Verlust des
Ersatzes der Detektivkosten, aufgrund Wegfalls der Rechtsgrundlage zur
Klagsführung.
RAA Mag. Andreas Schweitzer, Berufsdetektiv und
Berufsgruppensprecher der WK-Bgld
Die Zukunft der akademischen
Sicherheit
Der
Bereich Sicherheit wird durch zunehmende Wirtschaftskriminalität, erhöhten
Anforderungen durch das neue Unternehmensstrafrecht, drohenden
Naturkatastrophen, Betriebsunfällen und Sabotage für Unternehmen immer
wichtiger. Das operationelle Sicherheitsmanagement umfasst dabei immer stärker
alle Unternehmensbereiche. http://www.sicherheitsportal.at/
Recht
Deutschland
Staatsanwalt
ermittelt gegen Detektiv und Schatz im Wald
Erstattung
von Detektivkosten
Detektivkosten
zur Ermittlung eines Wettbewerbsverstoßes sind bedingt erstattungsfähig
Entschädigung
wegen Videoüberwachung am Arbeitsplatz
„Sachkundeprüfung im
Bewachungsgewerbe gemäß § 34 a GewO“ von Ulrich Jochmann / Jörg Zitzmann
„Sachkundeprüfung im
Bewachungsgewerbe in Frage und Antwort“ von Ulrich Jochmann / Jörg Zitzmann
„Lehrbuch Geprüfte Schutz-
und Sicherheitskraft“ von Ebert / Foerster / Holleuffer-Kypke / Jochmann / Otto /
Pfeiffer
„Menschen lesen - Ein FBI-Agent erklärt, wie
man Körpersprache entschlüsselt" von Joe Navarro
„Business Profiling - Die Erstellung von
Persönlichkeitsprofilen und deren Bedeutung für Interaktionen im
wirtschaftlichen Bereich“ von Andreas Michael Mark
Wenn Spuren nicht beachtet werden. Weltweit herrscht der
Glaube, dass Spuren erstens jeden Fall lösen könnten und dass sie zweitens,
wenn sie gefunden werden, immer die Wahrheit klären (“C.S.I.-Effekt”). Dass
beides nicht der Fall ist, zeigen drei Artikel aus unserer
Sachverständigen-Praxis. Der Fall Hartung. Von Saskia Reibe und Mark Benecke (www.benecke.com)
Die Waffenkammer des
BKA
Seit wenigen Jahren verfügt die deutsche Bundespolizei, das
Bundeskriminalamt (BKA), über ein neues Laborgebäude, mit einem großen
Fachbereich zur Untersuchung von Waffen und Munition. Von Frank B. Metzner
Lügnern ins Gehirn
geschrieben
Notorische Lügner haben eine Veränderung im Gehirn, die ihr
Moralempfinden herabsetzt. Notorische Lügner haben nachweisbare Hirnanomalien:
Die Struktur der Hirnregion, die für das Empfinden eines schlechten Gewissens
zuständig ist, weicht von einer normalen Hirnstruktur ab, haben Forscher aus
den USA nun herausgefunden (…)
short cuts
Späte Gerechtigkeit
Kindesrückholung endet vor Gericht
Zweifel am Tod von Millionenbetrüger
Die Sache Pellicano
Affäre um großzügige Vergabe von Gewerbeberechtigungen im
Sicherheitsgewerbe
Causa Kampusch Thema im Nationalrat
FC Barcelona heuerte Detektive an
Investigator.com – Das Ermittlerforum in den USA
Veranstaltungen
review
Specialist Security Equipment Presentation
EU-Antikorruptionsbehörde
Risiko & Sicherheit. Campus Forum 2010. Netzwerktreffen
der Sicherheits- und Risikobranche www.sicherheitsportal.at
61. Generalversammlung des Österreichischen Detektiv
Verbandes (ÖDV)
Freundschaftsabkommen Österreich - Slowenien
Recht Österreich
Stellungnahme zum Ersatz der Detektivkosten anhand dreier
Gerichtsentscheidungen von RAA Mag. Andreas Schweitzer
Recht Deutschland
HSH Nordbank verklagt die eigenen Detektive
Detektiv erpresst Manager
Einsatz von „Sozialdetektiv“ war rechtswidrig
Wirtschaftsspionage?
Recht Schweiz
Konkordat zur Zulassung Privater Sicherheitsdienstleistungen
Polizist als Hobby-Detektiv
tools
Transit Issue Nomad Journal
Spyclock mit Bewegungs-Sensor
Somikon DV-728HD: Der Foto-Video-Kugelschreiber nimmt Fotos
mit 12 Megapixeln und Videos in HD-Qualität mit 720p auf
Spytalk
Die Steuer-CD und ein Opfer
Watergate in Paris
Privatdetektive suchen angeblich nach Ex-SAP-Chef
Telekom-Spitzelaffäre „Bauernopfer“
Buch bringt Pentagon in Bedrängnis
Daimler luchst Post Sicherheitschefin ab
Rätsel um toten Spion
Früher war alles besser
book review
„leg cit“ von Stephan
Keiler/Christoph Bezemek
„Mafia Export“
von Francesco Forgione
„Die Tricks der
Politiker“ von Thomas Hofer
„Dauerthema
Ladendiebstahl“ von August Baumühlner, Roman Seeliger
„Klartext für Anwälte“
von Eva Engelken
„Spitzeln, Spähen,
Spionieren“ von Ingeborg Zerbes
„Der Agent“ von Werner
Stiller
„Schlagfertigkeit in
Preis- und Honorarverhandlung“ von Matthias Pöhm
„Strafprozessrecht“
von Birklbauer/Hilf/Luef-Kölbl/Steininger
„Phänomen Facebook“
von Jakob Steinschaden
„Schwarzbuch
Landwirtschaft“ von Hans Weiss
„Strafprozessrecht (f.
Österreich)“ von Christian Bertel/Andreas Venier
„Beweisverwertungsverbote“
von Kai Ambos
„Die
strafprozessualen Beweisverwertungsverbote“ von Raimund Baumann
„Beweisführung im
Strengbeweisverfahren“ von Jens Dallmeyer
„Rinderwahn und
Lungenseuche“ von Roland Sedivy
„Der Totenleser„ und „Dem Tod auf der Spur“ von Prof. Dr.
Michael Tsokos
Skandalbank HSH: Die Aufsichtsräte beraten nun über die
Spitzelaffäre - auch wenn diese gar nicht auf der Tagesordnung steht.
Wenn sich Top-Manager zur Sitzung treffen, stehen wirklich
wichtige Themen oft gar nicht auf der offiziellen Tagesordnung. Denn die könnte
ja nach außen sickern und für Aufregung sorgen. Zumindest bei der HSH Nordbank möchten
das viele gern vermeiden. An diesem Donnerstagmorgen um halb zehn treffen sich
die Aufsichtsräte des skandalgeschüttelten Instituts in Kiel. Auf ihrer
Tagesordnung stehen nur normale Belange. Es gibt keine Hinweise auf all die
Affären, mit denen die Landesbank zuletzt in Verruf geraten ist.
Dabei sind es Affären, die selbst hart gesottene Kontrolleure
schockieren. Auf der Agenda steht jedenfalls nichts von der Bespitzelung von
Bankvorständen in Hamburg.
Nichts zu vermeintlich untergeschobenen Kinderpornos in New York. Nichts zu den
Razzien bei der von der HSH beauftragten Spitzelfirma Prevent.
Dabei hatte sich der Aufsichtsratschef und ehemalige
Deutsch-Banker Hilmar Kopper nach der letzten Sitzung am 26.September schützend
vor Bankchef Dirk
Jens Nonnenmacher gestellt und ihm vollmundig das "uneingeschränkte
Vertrauen" aller 20 Kontrolleure ausgesprochen. Der 75-Jährige versprach,
eine "renommierte Anwaltskanzlei und eine
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft" damit zu beauftragen, die Vorgänge um
Nonnenmacher und andere Top-Banker lückenlos und schnell zu durchleuchten.
Gutachten offenbar fertig
Es spricht einiges dafür, dass die Aufsichtsräte am
Donnerstag mehr erfahren könnten - im inoffziellen Teil der Sitzung. Denn
angeblich hat die von Kopper beauftragte amerikanische Anwaltskanzlei Wilmer
Hale ihr Gutachten bereits fertig gestellt. Das verlautet aus dem Umfeld der
Bank. Demnach liegt der Staatsanwaltschaft in Kiel eine Teil-Auswertung der
US-Anwälte vor. Diese befasse sich mit Bankchef Nonnenmacher und dem inzwischen
beurlaubten Chefjuristen der HSH, Wolfgang Gößmann, heißt es - und mit ihren
Rollen bei der Bespitzelung von Kollegen. Die Sprecherin der Kieler
Staatsanwaltschaft wollte das nicht kommentieren.
Hintergrund der Affäre ist der Rauswurf
des HSH-Vorstands Frank Roth im April 2009. Dieser war nach nur elfmonatiger
Amtszeit fristlos gefeuert worden, weil er angeblich vertrauliche Unterlagen an
Journalisten verschickt hatte. Vor gut zwei Monaten waren aber Hinweise
aufgetaucht, wonach die Bank - damals schon unter der Führung von Nonnenmacher -
angeblich gezielt am Rauswurf von Roth gearbeitet haben könnte. Festgehalten
ist das in einem Gesprächsprotokoll zwischen Detektiv Arndt U. von der
Sicherheitsfirma Prevent und dem HSH-Betriebsratschef Olaf Behm.
Das Protokoll verrät Abenteuerliches: Der Detektiv hatte
laut diesen Aufzeichnungen in Roths Vorstandsbüro Wanzen installiert und dessen
Privatwohnung in Hamburg durchsucht. Auch die Telefonanlage will er angezapft
haben. Außerdem bekannte sich der Detektiv ursprünglich dazu, dass er "und
nicht Herr Roth" die Bankpapiere versandt habe, was zum Rauswurf
Roths führte.
Aussagen widerrufen
Inzwischen hat der
Detektiv seine Aussagen widerrufen. Doch die Kieler Staatsanwaltschaft
scheint sie für glaubhaft zu halten. Die schleswig-holsteinischen Fahnder hatten
Ende Juni das ursprünglich von der HSH gegen Roth angestrebte Strafverfahren
eingestellt. Es fehlten schlichtweg die Beweise für einen unterstellten
Geheimnisverrat. Inzwischen haben die Kieler erneut die Initiative ergriffen
und ein neues Ermittlungsverfahren eröffnet. Dieses Mal gegen die Bank. Sie
verdächtigten die HSH nun der "falschen Verdächtigung", sagte
Oberstaatsanwältin Birgit Heß. (...)
Als Ladendiebstahl bezeichnet man das Entfernen von
Handelswaren jeglicher Art aus Geschäften, die sich auf den Endverkauf dieser
Erzeugnisse konzentrieren. Ladendiebstahl ist eines der häufigsten Delikte mit
denen sich Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte beschäftigen. Im deutschen
Einzelhandel sind im Jahr 2008 Waren im Wert von € 3,9 Milliarden verschwunden.
Obwohl der Einzelhandel jährlich € 1,1 Milliarden in Sicherheitssysteme zur
präventiven Vorbeugung, Einsatz von Shopguards und in Kaufhausdetektive
investiert wird nur immer die Spitze des Eisberges, also gerade einmal 10%
erwischt. Dieses Buch nimmt die größte Zielgruppe – die Kunden - mit über 50%
Anteil am Inventurverlust unter die Lupe.
Auf 164 Seiten und mit über 670 (!) Bilddokumenten werden
die Arbeitsmethoden der „Entwendungstechniker“, auch genauestens ins Visier
genommen. Nicht nur Einzelhändler, Verkäufer und dem Sicherheitspersonal soll
gezeigt werden, wie Entwendungstechniker vorgehen, sich verhalten oder
verraten. Es soll auch anregen zu überprüfen, ob das eigene Sicherheitskonzept
zur Inventursicherung noch zeitgemäß ist. Eine Leseprobe als pdf. Datei finden
Sie unter www.entwendungstechniker.de.
Der Autor Claus Endress ist ZAD geprüfter Wirtschaftsdetektiv,
IHK geprüfte Werkschutzfachkraft, ehemaliger IHK Dozent und Mitglied des
Prüfungsausschusses für die IHK geprüfte Werkschutzfachkraft und
Sachkundeprüfung nach § 34 a GewO. Seit 1991 selbständiger Berufsdetektiv mit
dem Schwerpunkt Einzelhandel und Mitarbeiterkriminalität.
Gehört in jede Detektei, die sich mit der Vorbeugung und
Bekämpfung von Ladendiebstahl befasst!
Bei Angabe des Referenzcodes „DerDetektiv2010“ erhalten
unsere Leser bei einer Buchbestellung einen Rabatt von 10%!!
Möglichkeiten derKooperation von Verteidigung und Detektiven
Berufsdetektive sind in Österreich die einzige Berufsgruppe,
die der Strafverteidigung als
professionelle und beauftragte Ermittler dienen darf. Leider
wird dieser Leistungsanteil von den Strafverteidigern nur selten genutzt. Im
Zuge des 8. Österreichischen StrafverteidigerInnentages der „Vereinigung
Österreichischer StrafverteidigerInnen“ erläuterte der Autor im Zuge eines
Vortrages die Vorteile und Möglichkeiten der Kooperation mit Berufsdetektiven.
von Christoph Jäger, Berufsdetektiv, Wien, www.jsi.at
Kriminelle sind keine andere Kategorie
von Menschen – Wirtschaftskriminelle auch nicht
Persönlichkeitsprofile
von Wirtschaftsstraftätern
Der
Berliner Detektiv Lothar Müller führte eine empirische Studie über
Persönlichkeitsprofile von
Wirtschaftsstraftätern
durch. Im Gespräch mit „der detektiv“ erläutert er die Erkenntnisse seiner
kriminalistischen Forschung.
von Mag.
Bernhard Maier, Berufsdetektiv und gerichtlich beeideter Sachverständiger, www.bm-investigations.at
Pokerface und Unschuldsmiene
Emotionen
sind für die Qualität unseres Lebens von ausschlaggebender Bedeutung. In keiner
Beziehung, an der uns etwas liegt, kommen wir ohne sie aus – am Arbeitsplatz nicht
und bei keiner Freundschaft, nicht im Umgang mit Familienmitgliedern und erst
recht nicht in unseren intimsten Beziehungen.
Investigativer Journalismus:
Journalisten als Detektive
Investigativer
Journalismus, auch als „Enthüllungsjournalismus“ bezeichnet, stellt eine
besondere
Form
der Medienarbeit dar. Der Veröffentlichung kann dabei eine bisweilen
langwierige und umfassende, manchmal auch kostspielige Ermittlungsarbeit
vorausgehen.
von
Ing. Peter Pokorny
Short Cuts
Die
Schatzsucher von Tirol
Freispruch
nach sieben Jahre langem Missbrauchsprozess
Kampusch-Ermittler:
Selbstmord
Amtshaftungsklage
Freispruch
Detektiv
macht Druck
Ermittlungen
gegen Gerichtspsychiater Haller
Mord
an der Bankiersgattin Maria Bögerl
Veranstaltungen
Kronzeugenregelung – eine Waffe gegen
Organisierte Kriminalität, Wirtschaftskriminalität und
Die Digitalfotografie spielt eine wichtige Rolle in der modernen
Sachverständigen- und Ermittlungstätigkeit und hat ihre analoge Vorgängerin
nahezu vollständig abgelöst. Das Wesen digitaler Bilder eröffnet einerseits neue
Features wie Verknüpfung mit Orts- & Zeitangaben, andererseits jedoch auch
neue Manipulationsmöglichkeiten. Dieses Seminar beschäftigt sich mit Fragen der
intrinsischen Beweiswerte der Digitalfotografie sowie Maßnahmen und
Vorgehensweisen zur Erhaltung der Beweiskraft und des Nachweises der
Authentizität und Urheberschaft. Dazu gehören die wesentlichen Feststellungen, „wer,
wann, wo und mit welchen Mitteln“ ein bestimmtes Digitalfoto erzeugt hat. Dies
inkludiert sowohl Maßnahmen zur Sicherung der Authentizität, Dokumentation als
auch Angaben fotografischer Parameter wie Objektivkenndaten, Blende und Belichtungszeit.