
Mit einem einstimmigen Schuldspruch ist am Mittwoch knapp nach Mitternacht am Landesgericht Krems der Prozess gegen den Heurigenbesitzer Helmut O. zu Ende gegangen. Der 56-Jährige wurde wegen versuchten Mordes zu 20 Jahren Haft verurteilt, weil er nach Ansicht der Geschworenen den Spitzer Bürgermeister Hannes Hirtzberger mit einer mit Strychnin versetzten Praline vergiftet hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Verteidiger Nikolaus Rast kündigte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, Staatsanwalt Friedrich Kutschera will ebenfalls berufen.
"Habe den Hannes nicht vergiftet"Auf die Frage der Vorsitzenden Richterin, Ingeborg Kristen, ob der Angeklagte das Urteil verstanden habe, bemerkte dieser sichtlich mitgenommen: "Ich hab's wohl verstanden, versteh's aber trotzdem nicht. Ich habe den Hannes nicht vergiftet. Ich nehme das Urteil nicht an" - mehr dazu in noe.ORF.at. Als der 56-jährige Heurigenwirt aus dem Verhandlungssaal geführt wurde, sagte er zu Journalisten: "Ich bin fassungslos, ich verstehe es nicht."
Giftanschlag auf BürgermeisterSechs Stunden hatten die acht Laienrichter über die Frage beraten, ob der Angeklagte jener zunächst Unbekannte war, der am Abend des 8. April 2008 die mit einer mehrfach tödlichen Dosis Strychnin präparierte Praline unter Beilage einer Glückwunschkarte hinter den Scheibenwischer am Pkw des Spitzer Ortsvorstehers steckte.
Hirtzberger bleibt PflegefallHirtzberger hatte das Naschwerk am nächsten Morgen verzehrt, auf der Fahrt in seine Kremser Kanzlei wurde ihm plötzlich schlecht. Er konnte noch anhalten und Passantinnen sinngemäß zurufen, diese sollten einen Arzt verständigen, er habe ein Mon Cheri gegessen und sei vergiftet worden. Danach verlor er das Bewusstsein, erlitt einen Herzstillstand, konnte aber reanimiert werden. Doch Hirtzberger wird bis an sein Lebensende ein Pflegefall bleiben, wie Gerichtsmediziner Christian Reiter in seinem Gutachten erläuterte.
Gattin: "Es geht ihm sehr schlecht""Es ist zweifellos von schweren Dauerfolgen auszugehen", so Reiter. Infolge der Vergiftung seien "schwere, irreparable Schäden des Gehirngewebes" aufgetreten: "Es ist mit einer lebenslangen Behinderung zu rechnen." Nach Darstellung der Ehefrau des Opfers, Renate Hirtzberger, befindet sich ihr Mann, der derzeit im Klinikum St. Pölten behandelt wird, in einer Art Wachkoma. Es gehe ihm "sehr schlecht".
Söhne belasteten VaterDer Angeklagte hatte stets bestritten, mit dem heimtückischen Giftanschlag etwas zu tun zu haben. Ausschlaggebend für den Schuldspruch dürften vor allem die Zeugenaussagen der Söhne des 56-Jährigen und ein DNA-Gutachten gewesen sein, das den Angeklagten massiv belastete.
Um Speichel gebetenSein genetischer Fingerabdruck war auf der Innenseite des der Praline beigelegten Billetts gefunden worden, wofür der Wirt keine plausible Erklärung bieten konnte.
Darüber hinaus sagten seine Söhne aus, dass ihr Vater sie gebeten hatte, in ein Marmeladeglas zu spucken, um mit ihrem Speichel die DNA-Probe zu verfälschen, um die ihn die Polizei Mitte Februar ersucht hatte. Der Staatsanwalt betonte, dass es die Kinder des 56-Jährigen gewesen seien, die ihren Vater schwer belastet hatten - mehr dazu in noe.ORF.at.
Umwidmung als TatmotivAls Motiv für den Mordversuch hatte der Staatsanwalt die sich hinschleppenden Umwidmung für den Heurigen samt angeschlossenem Grundbesitz des Angeklagten ins Treffen geführt. Der Angeklagte wollte seinen Besitz als Bauland gewidmet bekommen, um ihn verkaufen bzw. einem Hotelprojekt zuführen zu können.
Unterlagen nicht gebrachtHirtzberger soll dem zwar grundsätzlich nicht im Wege gestanden sein, aber unabdingbare Voraussetzungen - etwa die Vorlage eines Businessplanes und die Zusage von Fördermitteln des Landes Niederösterreich - eingefordert haben, die der 56-Jährige nicht beibringen konnte oder wollte. Für diese Verzögerung habe der Mann den Bürgermeister verantwortlich gemacht, so der Anklagevertreter.
Symbolischer SchadenersatzDas Gericht verurteilte den 56-Jährigen auch zur Zahlung eines symbolischen Schadenersatzes an den Bürgermeister. Bei der Strafbemessung waren grundsätzlich die bisherige Unbescholtenheit des Mannes sowie der Umstand mildernd, "dass es beim Versuch geblieben ist", wie die Richterin formulierte. Erschwerend war die Heimtücke. Außerdem sei der "körperlich ausgesprochen schlechte Zustand" Hirtzbergers bei der Strafbemessung zu berücksichtigen gewesen, sagte die Richterin.
ORF NÖ, 21.5.2008
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