
Spruch der Geschworenen fiel einstimmig
Verteidigung gelang es am Ende nicht, belastende Gutachten zu entkräften.
Nach zwei Verhandlungstagen ist in der Nacht auf Mittwoch im Landesgericht Krems (Niederösterreich) das Urteil im Prozess um den Giftanschlag auf den Bürgermeister von Spitz an der Donau, Hannes Hirtzberger, gefallen.
Der 56-jährige Angeklagte Helmut O. wurde von einem Geschworenengericht für schuldig befunden, Hirtzberger am 8. Februar mit einer mit Strychnin versetzten Praline vergiftet zu haben, und in erster Instanz zu einer Haftstrafe von 20 Jahren verurteilt. Die Beratungen der Laienrichter hatten sich von 17.45 Uhr bis nach Mitternacht hingezogen. Ihr anschließender Spruch fiel einstimmig aus. Das Urteil ist vorerst nicht rechtskräftig.
Verteidiger: "Einseitig ermittelt"
Der Verteidiger des 56-Jährigen, Nikolaus Rast, hatte zuvor in seinem Schlussplädoyer noch einmal heftige Kritik an den Ermittlern in dem Fall geübt.
Diese hätten "eigentlich gar nicht" oder einseitig gegen seinen Mandanten ermittelt und seien Hinweisen auf mögliche andere Täter nicht nachgegangen. Der Anwalt nannte als Beispiele eine "blonde Frau", die zuletzt weinend neben Hirtzberger gesehen worden sein soll, und den angeblich eifersüchtigen Ehemann einer Reinigungskraft im Bürgermeisteramt. "An manchen Tagen arbeitet die Polizei, an manchen nicht", so Rast.
"Weil ich nix ang'stellt hab'"
Sein Mandant sei für den Giftanschlag nicht verantwortlich, argumentierte der Verteidiger, wobei er auch an seiner Überzeugung festhielt, dass Hirtzberger auf ganz andere Art und Weise vergiftet wurde. "Sie können die an Sie gerichtete Frage nach versuchtem Mord nur verneinen", schlussfolgerte Rast in Richtung der Geschworenen.
O. selbst, der nach seinem Anwalt nochmals das Wort ergriffen hatte, ersuchte die Laienrichter um "eine korrekte Betrachtung dieser Angelegenheit". Er sei "angeklagt auf lebenslänglich", was ihm "nicht wurscht" sei: "Bitte daher nicht böse sein, dass ich um meine Freiheit gekämpft habe", sagte O. Er könne aus logischen Gründen die Geschworenen nicht ersuchen, ihn freizusprechen, "weil ich nix ang'stellt hab'".
Staatsanwalt: "Wie es nur Täter macht"
Anderer Ansicht war das naturgemäß Staatsanwalt Friedrich Kutschera in seinem Schlussplädoyer: O. "hat ein Motiv", seine Söhne zu bitten, Speichel für einen verfälschten DNA-Abstrich abzugeben: Das sei "eine Vorgangsweise gewesen, die nur der Täter macht".
Er betonte zudem, dass es die Kinder des 56-Jährigen gewesen seien, die ihren Vater schwer belastet hätten - mehr dazu in oesterreich.ORF.at.
"Übereinstimmung mit DNA-Probe"
Zuvor waren am zweiten Prozesstag mehrere Sachverständige zu Wort gekommen. Die Molekularbiologin Christa Nussbaumer setzte sich dabei als letzte vor allem mit der DNA-Spur auseinander, die auf der Innenseite der Glückwunschkarte entdeckt wurde, die der vergifteten Praline beigelegt worden war.
Mit roter Farbe, möglicherweise von einem Lippenstift, hatte der vermutliche Täter zwei Herzen auf das Billett gemalt. Darüber fand sich der Schriftzug: "Du bist für mich ganz etwas Besonderes."
Man könne davon ausgehen, "dass Helmut O. dieses Billett in der Hand hatte, weil seine DNA drauf ist", bemerkte Nussbaumer. Im Bereich der roten Herzen hätte sich "eine gute Hautzellspur" gefunden, die eindeutig mit dem zweiten Mundhöhlenabstrich des Angeklagten übereinstimme.
"Aus Kostengründen nicht großflächig untersucht"
Die erste DNA-Probe, die die Polizei von dem Verdächtigen anforderte, hatte dieser laut Anklage mit dem Speichel seines 23-jährigen Sohnes versetzt, um - so hieß es jedenfalls in der Anklage - seinen genetischen Fingerabdruck zu verfälschen und die Behörden auf eine falsche Fährte zu locken.
Auf die Frage von Verteidiger Rast, weshalb offenbar keine DNA seines Mandanten an anderen Stellen der Karte entdeckt wurde, meinte Nussbaumer, das Billett sei aus Kostengründen nicht großflächig untersucht worden.
Reiter: "Mehrfach tödliche Dosis"
Hirtzberger sei mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit einer mehrfach tödlichen Dosis Strychnin vergiftet worden, die ihm in Form einer präparierten Mon-Cheri-Praline verabreicht wurde, hatte zuvor der Gerichtsmediziner Christian Reiter festgestellt.
Dass das Opfer überhaupt überlebt habe, grenze beinahe an ein Wunder. Den Berechnungen des Gerichtsmediziners zufolge dürfte Hirtzberger 700 Milligramm aufgenommen haben, wobei er das als "Richtwert" bezeichnete: "Ich lasse mir sofort 100 Milligramm herunterhandeln."
Wie kam Gift in die Praline?
Verteidiger Rast versuchte den Sachverständigen zu widerlegen und hatte zur Unterstützung einen eigenen Experten, Michael Freissmuth vom Pharmakologischen Institut der Medizinischen Universität Wien, aufgeboten.
Rast ließ ein Video abspielen, das dokumentieren sollte, dass es nicht möglich sei, eine so große Menge des Gifts in ein Mon Cheri zu injizieren.
Streit über chemisches Gutachten
Auch das Gutachten des chemischen Sachverständigen Günter Gmeiner, Leiter des Dopingkontrolllabors in Seibersdorf, sorgte für Diskussionen. Für die Verteidiger Rast und Kurt Wolfmair soll die Staatsanwaltschaft dem Chemiker einen unzureichenden Gutachtenauftrag erteilt haben.
Gmeiner war nicht gebeten worden, konkret nach Inhaltsstoffen eines Mon Cheri - Schokolade, Kakao, Vanillin - zu suchen. Sollte es das Gericht für nötig befinden, den Mageninhalt eingehender analysieren zu lassen, wäre das durch ein Ergänzungsgutachten machbar: Teile dieses Beweismittels wurden konserviert.
Quelle: ORF, 21.5.2008
URL: http://www.orf.at/080520-25308/index.html