KREMS. Vor dem am Montag beginnenden Prozess gegen Helmut O. gingen am Freitag die Verteidiger des Angeklagten, Nikolaus Rast und Kurt Wolfmair, per Presseaussendung in die Gegenoffensive. Sie äußerten „die klare Überzeugung, dass Helmut O. unschuldig ist“ und starke Zweifel, dass Hirtzberger überhaupt mit einem Mon Cheri vergiftet wurde.
Reges öffentliches Interesse ist garantiert, wenn am kommenden Montag im Landesgericht Krems der Prozess gegen Helmut O. eröffnet wird. Der Staatsanwalt legt dem 56-Jährigen im Zusammenhang mit dem heimtückischen Giftanschlag auf den Spitzer Bürgermeister Hannes Hirtzberger versuchten Mord zur Last. Am Freitag sind die Verteidiger des Angeklagten, Nikolaus Rast und Kurt Wolfmair, per Presseaussendung in die Gegenoffensive gegangen. Sie äußerten „die klare Überzeugung, dass Helmut O. unschuldig ist“ und starke Zweifel, dass Hirtzberger überhaupt mit einem Mon Cheri vergiftet wurde.
Mit Strychnin versetzte Praline für Bürgermeister
Laut Anklage soll Helmut O. dem Bürgermeister eine mit 700 Milligramm Strychnin versetzte Praline zukommen haben lassen, die dieser am 9. Februar 2008 auf dem Weg in seine Kanzlei verzehrte. Hirtzberger verlor umgehend das Bewusstsein, wurde im Spital in den künstlichen Tiefschlaf besetzt, rang wochenlang mit dem Tod und befindet sich inzwischen zur neurologischen Rehabilitation in St. Pölten. Einem Gutachten zufolge ist „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine massive bleibende körperliche und geistige Behinderung zu erwarten“.
Verteidiger zweifeln an Vergiftung durch Praline
Die Verteidiger weisen nunmehr darauf hin, dass Helmut O. niemals - wie von der Anklageschrift skizziert - Giftköder zu Jagdzwecken besessen hätte. Bei der Hausdurchsuchung auf seinem Anwesen sei außerdem kein Strychnin gefunden worden. Dafür seien „im Rahmen der Vorbereitung auf die Hauptverhandlung Informationen aufgetaucht, welche die Handhabung von Strychnin in einem anderen Licht erscheinen lassen“. Die Verteidigung bezweifle „sehr stark, dass die Vergiftung durch Einnahme eines Mon Cheri erfolgte“.
Die entsprechenden Informationen werden in der Presseerklärung als „erdrückend“ bezeichnet. Näheres wollten Rast und Wolfmair in der Verhandlung darlegen.
Verteidiger orten Verfahrensfehler
Die Rechtsvertreter des Angeklagten orten weiters „Verfahrensfehler im Ermittlungsverfahren“. Helmut O. habe keinerlei Motiv gehabt, Hirtzberger nach dem Leben zu trachten. Ihr Mandant habe nämlich gar nicht persönlich ein Thermenhotel-Projekt verwirklichen wollen, sondern lediglich die Absicht gehabt, seinen Klosterhof und die Weingärten mit der Aussicht auf Umwidmung und Realisierung zu verkaufen. Die Gemeinde sei diesen Plänen nicht im Weg gestanden, weshalb O. schon Kaufverträge für Investoren vorbereitet habe. Ein bindendes Kaufoffert sei bereits vorgelegen. Der Denkmalschutzaspekt habe den vom Interessenten erwogenen Hotelbau in keinster Weise berührt.
Rast und Wolfmair weisen weiters darauf hin, dass der Angeklagte bis zuletzt ein gutes Einvernehmen mit Hirtzberger gehabt habe. So habe dieser dem Bürgermeister am 25. Dezember 2007 ein Schreiben mit Weihnachtsgrüßen geschickt. „Schon aus dem schriftlichen Umgang und der Ansprache ’Werter Hannes!’ ergibt sich seine Hochschätzung gegenüber dem Bürgermeister und keinesfalls eine Feindseligkeit“, stellen die Strafverteidiger fest.
Dass Helmut O. von Mitgliedern seiner eigenen Familie belastet wird, führen seine Rechtsbeistände auf die mediale Vorverurteilung, angeblich einseitige Erhebungen der ermittelnden Beamten und die „Familiengeschichte“ zurück: Die Advokaten kündigen Beweisanträge und Zeugen an, „die vor allem zur Motivfrage sowie zur Familiengeschichte Auskunft geben können“.
Auch auf den genetischen Fingerabdruck von Helmut O. gehen Rast und Wolfmair ein, die auf der Innenseite der Grußkarte gefunden wurde, die dem Mon Cheri beigelegen haben soll: „Zwischen den auf der Grußkarte gefundenen DNA-Spuren und dem Mon Cheri besteht kein nachweisbarer Kausalzusammenhang. Die DNA-Spur allein reicht für eine Verurteilung nicht aus. Es wird von der Sachverständigen darzutun sein, wie leicht fremde DNA-Spuren auf Sachen übertragen werden können.“
Sollte Helmut O. von den Geschworenen schuldig gesprochen werden, drohen ihm zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft.
apa/nachrichten.at, 16.05.2008, 12:42
URL: http://www.nachrichten.at/regional/oesterreich/684274 / Foto APA / source: http://resources.vol.at/FastResource.aspx?ResourceID=news-20080409-10331876-image