Genetische Analysen können Vaterschaft praktisch zweifelsfrei klären – aber nicht immer ist das ratsam
Die moderne DNA-Analyse machts möglich: Mann, Frau und Kind haben heute nach einem Vaterschaftstest innerhalb von zehn Tagen klare Familienverhältnisse. Die Vaterschaft zwischen Sein und Schein gehört somit der Vergangenheit an. Damit haben die Detekteien einen lukrativen Erwerbszweig verloren.
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R. I. ist in einem Vorort von Bern in bescheidenen Verhältnissen zusammen mit drei Geschwistern aufgewachsen. Seinen verstorbenen Vater hat er bewundert, und er ist überzeugt, diesem Vorbild und Erzieher seine Karriere als Offizier und Chefbeamter zu verdanken. Seine eigenen Kinder hat er nach der Art des Vaters offen und verständnisvoll erzogen, was sie ihm hoch anrechnen. Seine egozentrische Mutter mag er nicht, die Abneigung ist gegenseitig.
Kurz nach R. I.s 65. Geburtstag liegt die Mutter auf dem Sterbebett und beschliesst, eine umfassende Lebensbeichte abzulegen. Sie war bereits schwanger, als sie R. I.s gutmütigen Vater kennenlernte und kurz darauf heiratete. Er adoptierte das Kind, eine Tochter, die noch drei Halbbrüder bekommt, vermeintlich drei gemeinsame Kinder des Paars. Über den Vater der adoptierten Tochter schweigt sich die Mutter bis zuletzt aus.
Anders verhält sie sich – warum auch immer – im Fall der drei Söhne: R. I. entstamme wie sein ältester Bruder je einer kurzen Affäre mit zwei fremden Männern. Nur der mittlere Sohn sei ein richtiger I., mithin Produkt der ehelichen Beziehung. Damit hat die alte Dame ihr Gewissen beruhigt und stirbt, während für R. I., wie er sagt, «eine Welt zusammenbricht».
DNA-Analyse statt Detektei
Hanspeter Widmer, Inhaber der Detektei Golthenboth in St. Gallen, meint zu Fällen wie diesem, «Kuckuckskinder» habe es schon immer gegeben, und der familiären Eintracht sei es nach seiner Erfahrung «eher zuträglich, zu vergessen, dann aber auch konsequent zu schweigen». Eine Empfehlung, die seinem Geschäft nicht gerade zuträglich ist: Manch ein zweifelnder Ehemann liess früher Detektive ermitteln. Heute kann er zur DNA-Analyse greifen – und auch das tut er am ehesten, wenn der Familiensegen schon schief hängt.
Ebenso wie früher hört die Gutmütigkeit in der Regel auf, wenn es zur Trennung kommt und Alimente bezahlt werden müssen. Widmer hat in seinem Büro viele Väter empfangen, die kurz vor der Scheidung Zweifel an ihrer Vaterschaft äusserten, «weil es damals gewisse Vorkommnisse gegeben haben soll». Frauen wollen selten Klarheit, wenn sie nicht sicher sind, wer der Vater ist. Widmer: «Es ist immer der Mann, der sich betrogen fühlt und zumindest finanzielle Schadensbegrenzung erwirken will. Die Sache soll anonym ablaufen. Die Frau darf nichts wissen.»
Geschäft bei Scheidungen
Der Detektiv Widmer hat sich nach der Einführung des neuen Familienrechts vor acht Jahren, unter dem die Schuldfrage bei Scheidungen nicht mehr von Belang ist, umorientiert und befasst sich heute vorwiegend mit Wirtschaftsfällen. Im Rückblick staunt er über den Erfolg seiner Investigationen bei vermeintlich untreuen Ehepartnern. Rund 75 Prozent seines Umsatzes habe er damit erzielt. Es war ein lukratives Geschäft für die meist von Scheidungsanwälten beauftragten Detektive. Dabei wurde «mittels Observationen und Ermittlungen versucht, der Gegenpartei ein ehewidriges Verhalten nachzuweisen».
Im Fall von Vaterschaftsklagen braucht es heute den Detektiv nicht mehr, die DNA-Analyse (siehe Kasten) hat diesen Erwerbszweig weitgehend abgelöst. Widmers Firma verzeichnet aber immer noch eine kleine Anzahl von Aufträgen von getrennt lebenden Ehemännern, die «einen Trumpf im Ärmel brauchen»: «In 95 Prozent der Fälle geht es ums Geld.» Seine Erfahrungen fasst Widmer so zusammen: «Das ,schlimme Ereignis‘ wird verleugnet, bis es nicht mehr wahr ist.» Bestätige sich eine angezweifelte Vaterschaft, schämten sich die meisten Auftraggeber und möchten den Besuch bei ihm am liebsten aus der Welt schaffen: «Der Klient will sicher sein, dass ich den Mund halte, auf ewig und immer.» Ein Dankeschön habe er noch nie erhalten.
Nur mit Einverständnis
Die DNA-Analyse wurde Mitte der 1980er Jahre entwickelt, war aber in den ersten Jahren kaum bekannt und für Private weder zugänglich noch erschwinglich. Vor 1980 gab es Vaterschaftstests aufgrund von Blutprotein-Analysen. Diese Tests waren aber erheblich weniger aussagekräftig als mit der heutigen Technik, mit der Resultate bereits für 1000 Franken und weniger erhältlich sind. In der Schweiz sind DNA-Analysen in Vaterschaftsfragen vor Gericht allerdings nur restriktiv zugelassen. Die Mutter muss mit dem Test einverstanden sein.
Die neue Methode hat auch Geschäftemacher auf den Plan gerufen. Im Internet preisen Labors ihre Dienste an, zum Beispiel so: «Sie leben mit einem schrecklichen Verdacht, den Sie nicht länger ertragen? Sie möchten Gewissheit haben, ob Ihr Sohn leiblicher Vater Ihres Enkelkindes ist? Bevor Sie Ihre Enkel im Testament berücksichtigen, wollen Sie eindeutig abklären, ob diese auch tatsächlich Ihre leiblichen Nachkommen sind?» Interessierten wird ein Set zugeschickt, mit dem sie selber die für die Analyse die nötigen Mundschleimhaut-Proben nehmen und dem Labor anschliessend einschicken können. Labors bieten auch einen Kinder-DNA-Ausweis an. Damit sei die genetische Identität dauerhaft festgestellt – Verwechslungen im Spital nach der Geburt seien dann ausgeschlossen, ebenso alle weiteren denkbaren Varianten der angezweifelten genetischen Herkunft.
Strenge Vorschriften
Auf die Einhaltung strenger Kriterien legen die anerkannten Untersuchungsinstitute grössten Wert, wie das Beispiel der seit 2004 vom Bund akkreditierten Abteilung für Molekularbiologie am Institut für Rechtsmedizin der Universität Bern zeigt. Dessen Leiter, Naseem Malik, betont: «Man konnte nie einfach mit einem Nuggi zu uns kommen.» Im Formular «Privatauftrag für eine genetische Abstammungsuntersuchung» verlangt das Institut die Einwilligung der Mutter für den eigenen und den Test ihres Kindes bis zu dessen 16. Altersjahr.
Ab 12 Jahren ist auch die Unterschrift des Kindes nötig. Wenn das Kind älter als 16 ist, befindet es allein über seine Einwilligung. Für die Analyse von Mutter, Kind und Vater benötigt das Institut einen Wangenschleimhautabstrich. Die Proben werden beim Vertrauensarzt gleichzeitig entnommen, damit sich die drei Personen gegenseitig identifizieren können. Der gesetzliche Vater hat in jedem Fall Anspruch, das Resultat der Analyse zu erfahren.
Testkits zurückgezogen
Trotz zunehmendem Bekanntheitsgrad der DNA-Analyse und steigenden Scheidungsraten hat die Nachfrage nach Tests beim Berner Institut in den letzten Jahren nur leicht zugenommen und liegt bei 150 Fällen pro Jahr. Die Anfragen erfolgen via Hausarzt oder Gericht, wenn die Vormundschaftsbehörde Klarheit über die Vaterschaft erwirken will. Malik stellt fest, dass heute auch Private gewöhnlich gut informiert sind über ihre Möglichkeiten, wohl in erster Linie übers Internet. Trotzdem werden er und sein Team gelegentlich noch von Männern kontaktiert, die glaubten, Haare eines Kindes oder ein von diesem gekauter Kaugummi reiche aus. Malik vermutet, dass daran sogenannte «Vaterschaftstest-Kits» schuld sind, die vor einigen Jahren in Apotheken erhältlich waren, inzwischen aber aus dem Verkehr gezogen wurden. Und was will Naseem Malik über seine Klienten und ihre Beweggründe wissen? «Ich bin Wissenschaftler. Ich brauche nur Hintergrundinformationen, die für die Untersuchung notwendig sind. Das ist auch am besten so. Damit bleibe ich neutral.» Als Privatperson mache er sich aber natürlich auch Gedanken darüber, wie sich das Resultat eines Vaterschaftstests in den betroffenen Familien auswirken könne, sprechen mag er darüber indessen nicht.
Strafe bei Missbrauch
Seit sich die DNA-Analyse vor etwa zehn Jahren etabliert hat, können in der Schweiz neben den rechtsmedizinischen Instituten auch private, vom Bund akkreditierte Labors Vaterschaftstests anbieten. Eines dieser wenigen privaten Schweizer Labors ist Microsynth im sankt-gallischen Balgach, das den Test seit 2003 anbietet. Georges Wigger von Microsynth verweist auf den Unterschied zu ausländischen Labors, die ihre Dienste über Internet zwar billiger anböten, aber leicht mit dem Schweizer Gesetz in Konflikt kämen. Das Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen bedroht mit Gefängnis oder Busse, «wer vorsätzlich ohne die erforderliche Zustimmung der betroffenen Person eine genetische Untersuchung veranlasst oder durchführt». Dieses Gesetz ist seit April 2007 in Kraft und schreibt ausserdem vor, dass die Proben im Labor oder beim Arzt zu entnehmen sind.
Der einfachste Weg führt zum Vertrauensarzt, der mit Einwilligung der Mutter ihr, dem Mann und dem Kind eine Speichelprobe entnimmt und diese Proben ans Labor einschickt. Das Resultat wird den Beteiligten direkt zugestellt oder ihnen auf Wunsch wiederum vom Arzt eröffnet. Arzt und Labor unterstehen dem Berufsgeheimnis. Manche Männer melden sich laut Wigger direkt bei seiner Firma: «Früher ging man davon aus: Was nicht sein darf, kann nicht sein. Heute lassen die Männer einen Test machen, um Ruhe zu haben. Sie wollen reinen Tisch haben, wenn es zur Trennung kommt.»
Vielerlei Beweggründe
Wie der Detektiv Widmer stellt der Naturwissenschaftler Wigger fest, dass die Frau im «Normalfall» mit Sicherheit weiss, wer der Vater ist, und der Anstoss für den Test fast immer vom Mann ausgeht, wenn das Verhältnis zwischen den Partnern gestört ist. Er berichtet aber auch über Anfragen von Frauen: Sie wollen etwa erfahren, wie ihr neuer Partner sich vergewissern kann, ob er für das Kind aus einer früheren Beziehung tatsächlich zahlen muss – was er vielleicht weiterhin einfach täte, weil er den Test scheut. Oder sie informieren sich für ihre Söhne, die mit 18 noch nicht einschätzen können, welche Verpflichtung sie für die nächsten rund 20 Jahre eingehen, wenn sie die Vaterschafts-Anerkennung unterzeichnen. Ein Widerruf ist in der Regel nur innerhalb eines Jahres möglich, und nur wenn die Anerkennung auf Irrtum oder gar Drohung beruht.
Die meisten Abklärungen führt Wiggers Labor durch, wenn die Kinder noch klein sind. Der häufigste Grund: Den Mann lasse die Frage nach der Geburt nicht mehr los, ob er denn wirklich der biologische Vater sei – eine emotionale und für alle Seiten «happige» Situation. Gutachten, welche die Vaterschaft ausschliessen, sind zwar für Gerichte nicht bindend, aber Wigger kennt keinen Fall, bei dem ein Gericht die Analyse als Beweismittel zurückgewiesen hat. Weiter berichtet er von Erwachsenen, die sich auf der Suche nach ihren tatsächlichen Wurzeln für eine DNA-Analyse entscheiden. Juristisch sind zwar alle Ansprüche und Verpflichtungen verjährt, aber es gehe hier darum, sich persönlich Gewissheit über die familiären Verhältnisse zu schaffen.
http://www.espace.ch/artikel_519510.html
Quelle: Der Bund, 13.5.2008