Prozess noch im Frühjahr
Die Zeugenaussage in der "Prügelaffäre" um seinen früheren Leibwächter hat für BZÖ-Obmann Westenthaler schwerwiegende Folgen: Er wird sich wegen Falschaussage vor Gericht verantworten müssen. Der Strafantrag werde Westenthaler in den nächsten Tagen zugestellt, so die Staatsanwaltschaft Wien - der Prozess gegen den BZÖ-Chef soll noch im Frühjahr über die Bühne gehen.
Bis zu drei Jahre Haft
Strafantrag wird BZÖ-Obmann in den kommenden Tagen zugestellt.
BZÖ-Obmann Peter Westenthaler wird sich wegen falscher Zeugenaussage vor Gericht verantworten müssen. Der entsprechende Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Wien sei vom Justizministerium vollinhaltlich genehmigt worden, gab am Dienstag Behördensprecher Gerhard Jarosch auf APA-Anfrage bekannt.
"Der Strafantrag wird Westenthaler in den nächsten Tagen zugestellt", so Jarosch. Damit ist davon auszugehen, dass der Prozess gegen den BZÖ-Chef noch im Frühjahr über die Bühne gehen kann.
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Zeugenaussage in "Prügelaffäre"
Westenthaler hat sich das Strafverfahren, in dem ihm nun im Falle eines Schuldspruchs bis zu drei Jahre Haft drohen, mit seinem Zeugenauftritt im Prozess gegen seinen früheren Leibwächter Siegfried Kobal "eingebrockt".
Der Bodyguard wurde im März 2007 in der orange "Prügelaffäre" am Wiener Landesgericht zu vier Monaten bedingter Haft verurteilt, weil er den früheren Sprecher von Ex-Justizministerin Karin Gastinger, Christoph Pöchinger, mehr als unsanft aus einem Lokal befördert hatte.
"Sehr, sehr fröhlicher Abend"
Westenthaler hatte unter Wahrheitspflicht zu Protokoll gegeben, ihm sei "nichts aufgefallen von Tumulten, Schlägereien". Er habe "einen sehr, sehr fröhlichen Abend verbracht".
Zahlreiche andere Augenzeugen konnten sich hingegen mehr oder weniger deutlich an einen Tumult oder zumindest an eine lebhafte Diskussion zwischen Westenthaler und Pöchinger über den Parteiaustritt von Gastinger erinnern, für den der BZÖ-Chef offenbar ihren Sprecher mitverantwortlich machte.
"Zeugen, die relativ dumm daherlügen"
Bereits unmittelbar nach diesen Angaben hatte der Staatsanwalt mit folgenden Worten rechtliche Schritte angekündigt: "Wie es bei Wirtshausraufereien so üblich ist, gibt es Zeugen, die relativ dumm daherlügen. Die werden noch von der Staatsanwaltschaft hören."
Keine Anklage wegen Körperverletzung
Der Strafantrag gegen Westenthaler bezieht sich ausschließlich auf seine angebliche Falschaussage im Prozess gegen seinen früheren Leibwächter.
Die zuletzt publizierten Behauptungen des Bodyguards, der BZÖ-Obmann habe ihn dezidiert dazu aufgefordert, den früheren Sprecher Gastingers aus dem Lokal zu werfen, wurden nicht aufgegriffen und zur Anklage gebracht.
Westenthaler wird sich daher nicht wegen Anstiftung zur Nötigung und Körperverletzung zu verantworten haben.
Auch Parteisprecher auf Anklagebank
Der BZÖ-Chef wird sich die Anklagebank mit Parteisprecher Lukas Brucker teilen, den Staatsanwalt Hans-Peter Kronawetter ebenfalls der falschen Zeugenaussage bezichtigt.
Brucker hatte im Verfahren gegen Westenthalers Bodyguard in Bezug auf die inkriminierten Prügelszenen behauptet, die Stimmung im Lokal wäre "sehr positiv" gewesen.
Die Frage nach einem Tumult oder einer Meinungsverschiedenheit hatte Brucker folgendermaßen beantwortet: "Ich habe nichts mitbekommen und schließe das aus, weil es zu keinerlei Handgreiflichkeiten und gewalttätigen Szenen gekommen ist."
Links:
BZÖ
Justizministerium
ORF; 1.4.2008
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