Schon als es um die Weitergabe der Passagierdaten an die USA ging, zeigten sich Politiker eher wenig beeindruckt von der Kritik. Man müsse ja nicht in die USA reisen, hieß es lapidar; Geschäftsreisen und Konsequenzen der Weigerung, eine solche zu unternehmen, wurden nicht zur Kenntnis genommen, der Kritiker als Paranoiker betrachtet, der sich doch lässig entziehen könne. Das EU-Parlament äußerte sich hinsichtlich der Problematik und brachte gleichzeitig auch seine Kritik bezüglich der Weitergabe der SWIFT-Daten an, danach wurde es still um das Thema.
Weitgehend unthematisiert blieb die Überwachung von Briefen, Dokumenten und Päckchen/Paketen, die, wie Die Zeit berichtet , bereits dazu führt, dass den USA vorab Daten über Absender, Empfänger sowie Inhalte mitgeteilt werden. Bei Express-Paketen sei dies durch ein 2004 abgeschlossenes Handelsabkommen legitimiert, dies würde jedoch auch Briefe und Dokumente mit einschließen. DHL, ansässig in Deutschland und den USA, würde dem Ansinnen, entsprechende Daten zu liefern, bereits nachkommen.
Adresse, Empfänger, Inhalt – weitergereicht, ganz ohne Information der Betroffenen
Der Bundesdatenschutzbeauftragte, Peter Schaar, ließ durch einen Sprecher mitteilen, man habe sich beraten lassen und sehe keine datenschutzrechtlichen Probleme, ansonsten sei hier die Post zuständig, weitere Frage zu beantworten. Auskunft darüber ob ein Verfahren möglicherweise gegen das Postgeheimnis verstoße, soll also von demjenigen kommen, der gegebenenfalls gegen das Postgeheimnis verletzt.
Das Postgeheimnis ist natürlich nicht absolut und es gibt bereits eine Vielzahl von Ausnahmen. So dürfen unter anderem die Nachrichtendienste und der Zoll Post öffnen und beschlagnahmen. Diese Ausnahmen sind im so genannten Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis(G10-Gesetz) geregelt. In dieser Vorschrift wird die Öffnung und die Beschlagnahmung von Post legitimiert.
Allerdings ist dort nicht die Rede von der Weitergabe der so erlangten Daten - oder der Daten, welche vor der Öffnung beispielsweise durch Zollangaben feststehen. Das Postgeheimnis schützt insbesondere den Inhalt von Sendungen, jedoch auch die näheren Umstände des Postverkehrs, d.h. Angaben über Empfänger und Absender - eben jene Angaben also, die bereits an die USA weitergereicht werden.
Anders als bei den Fluggastdaten wird über diese Datenübermittlung bisher geschwiegen. Die Betroffenen bleiben uninformiert darüber, dass auch hier bereits ein elementares Recht aufgeweicht wurde und können sich so mangels Information diesen Maßnahmen nicht entziehen. Auch wenn der Bundesdatenschutzbeauftragte keine datenschutzrechtlichen Probleme sieht, würde man sich hier entsprechende Informationskampagnen wünschen, die jeden Bundesbürger erreichen: Kurzbriefe, die an jeden Haushalt verteilt werden oder Infobroschüren, die nicht nur für die ohnehin interessierten Personen an einigen Plätzen ausgelegt werden, sondern direkt ins Haus kommen. So aber bleibt das Problem ein Randgruppenthema.
Sensible Informationen aus europäischen Ländern
Die USA erhalten auf verschiedenen Wegen immer mehr sensible Informationen aus europäischen Ländern, die zusammengefügt wichtige Erkenntnisse bei der Wirtschaftsspionage liefern können: Unter anderem durch Echelon gewonnene Telekommunikationsdaten, Flugpassagierdaten, Daten, die die Post weiterreicht und die obligatorischen Fingerabdrücke bei der Einreise. So ist es wenig verwunderlich, dass die USA bereits die Hände nach den Daten ausgestrecht hat, welche im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung gesammelt werden sollen.
Bereits 2006 hatte der für Justiz, Freiheit und Sicherheit zuständige EU-Kommissar Franco Frattini erklärt, dass die durch die VDS gewonnenen Daten in besonderen und gut definierten Fällen gemäß den bestehenden Vereinbarungen zum Austausch von Daten in Strafverfahren weitergegeben werden könnten.
Eine direkte Weitergabe sei aber nicht durch die EU-Richtlinie geregelt, sondern unterliege der nationalen Gesetzgebung. Angesichts der Tatsache, dass sich Wolfgang Schäuble bereits bei der Flugpassagierdatenweitergabe dahingehend äußerte, dass man eine solche Weitergabe gerne auch ungeregelt vorgenommen hätte, sind die Aussichten, dass man in Deutschland die VDS-Daten nicht an die USA weiterreicht, gering. Und das Thema der Wirtschaftsspionage wird wahrscheinlich auch dabei keine Rolle spielen, sondern mit dem Pauschalargument, die USA würden diese Daten nun einmal zur Terrorbekämpfung benötigen, abgeschmettert werden.
heise.de, 22.01.2008
URL: http://www.heise.de/tp/blogs/5/102255