Wegen Amtsmissbrauchs und Verletzung des Amtsgeheimnisses wurde der Polizeichef zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt.
Mit der ausgesprochenen Strafe wäre für Horngacher der automatische Amtsverlust verbunden - das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig.
Der außer Dienst gestellte Landespolizeikommandant Roland Horngacher ist Mittwoch Abend im Wiener Straflandesgericht zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der Schöffensenat unter Vorsitz von Roland Weber, befand den 47-jährigen Polizeigeneral nach fünf Verhandlungstagen des Missbrauchs der Amtsgewalt und der Verletzung des Amtsgeheimnisses in zwei Fällen für schuldig. Von der Geschenkannahme durch Beamte wurde Horngacher freigesprochen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Verteidiger Richard Soyer meldete dagegen unverzüglich Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.
Mit der ausgesprochenen Strafe wäre - sollte der Gerichtsentscheid in Rechtskraft erwachsen - der automatische Amtsverlust verbunden.
"Das Gericht hat gesprochen"
Mildernd wirkte Horngachers bisherige Unbescholtenheit. Doch seine gänzlich leugnende Verantwortung sowie das Zusammentreffen mehrerer strafbarer Handlungen wirkten schwer. Es sei "ganz, ganz unabdingbar, eine strenge Strafe zu verhängen, um solchen Tätigkeiten ein Ende zu setzen", so die Urteilsbegründung. "Gerade bei den derzeitigen Zuständen in der Wiener Polizei muss entsprechend gezeigt werden, dass solche Handlungsweisen einfach nicht gehen."
"Das Gericht hat gesprochen. Mehr will ich dazu nicht sagen", beschied der Verurteilte nach der Verhandlung.
Zwei Fälle von Amtsmissbrauch
Dem Urteil zufolge missbrauchte Horngacher erstmals im Zusammenhang mit einer Amtshandlung in einem Casino im Wiener Prater seine Stellung, indem er am 5. April 2005 per Weisung 14 Afrikaner ohne jedwede gesetzliche Grundlage von Uniformierten aus dem Lokal eines befreundeten Unternehmers weisen ließ, der ihn wiederholt Pkw´s aus seinem schmucken Fuhrpark unentgeltlich nutzen hatte lassen. Für das Gericht stand fest, dass diese Amtshandlung rechtswidrig war und von Horngacher im Wissen um ihre Unrechtmäßigkeit in die Wege geleitet wurde.
Als Amtsmissbrauch wurde auch das Abspielen geheimer Audio-Dateien gewertet, die Horngacher im Juni 2006 dem "profil"-Journalisten Emil Bobi zur Kenntnis gebracht haben soll. Die sieben Files waren im Rahmen einer richterlich genehmigten Überwachung aufgezeichnet worden und dokumentierten Telefongespräche zwischen Ernst Geiger, ehemaliger Leiters der Wiener Kriminalabteilung, und Wolfgang B., Betreiber eines als FKK-Sauna getarnten Bordells. Geiger und Horngacher galten als "Intimfeinde", Horngacher dürfte sich mit der Preisgabe der geheimen Informationen eine mediale Rufschädigung seines Gegners erwartet haben.
Damit seien Geiger und Wolfgang B. um ihr Recht auf ein faires Verfahren und die Republik um ihren Anspruch auf ein effizientes Strafverfahren gebracht worden. Die Kriminaldirektion (KD) 1 hatte bereits seit Monate gegen den Sauna-Betreiber wegen des Verdachts in Richtung Menschenhandel und grenzüberschreitenden Prostitution ermittelt und war dabei auf dessen freundschaftliches Verhältnis zu Geiger gestoßen.
Zwei Brüche des Amtsgeheimnisses
Der Verrat von Amtsgeheimnissen bezog sich auf zwei Auskünfte, die Horngacher im November 2001 und im Juli 2005 verbotenerweise der Bawag übermittelt haben soll. Dabei war es jeweils um "Unbedenklichkeitsbescheinigungen" über potenzielle Geschäftspartner des milliardenschweren Investors und Bawag-Großkunden Martin Schlaff gegangen.
Ein Freispruch
Demgegenüber wurde der Polizeigeneral vom Vorwurf der Geschenkannahme durch Beamte freigesprochen. In diesem Anklagepunkt hatten die Reisegutscheine eine Rolle gespielt, die Horngacher über Jahre hinweg vom Ex-BAWAG-General Elsner bekommen haben soll. "Die Optik ist fatal, absolut fatal", hielt Richter Weber fest.
Es habe sich allerdings kein ursächlicher Zusammenhang zwischen einem begangenen Rechtsbruch und dem Geschenkempfang feststellen lassen.
Hintergrund
Quelle: Kurier vom 17.10.2007, 23:07 | apa | frö, bib
URL: http://www.kurier.at/nachrichten/chronik/115729.php