Mehr als acht Jahre lang saß Peter Heidegger unschuldig im Gefängnis. In einem neuen Prozess wurden nun die beiden Angeklagten verurteilt.
Fast 14 Jahre nach dem Mord an der Salzburger Taxilenkerin Claudia Deubler (28) wurde heute, Freitag, am 19. Verhandlungstag das bereits dritte Urteil gefällt. Nachdem der Oberösterreicher Peter Heidegger 1994 verurteilt und nach acht Jahren Gefängnis wegen erwiesener Unschuld freigesprochen worden war, fand ein Salzburger Schwurgericht zwei Schuldige: Tomi S. (30) erhielt zehn Jahre und acht Monate Haft wegen Mordes, Daniel N. (29) wegen Beitrags zum Raub sechs Monate Haft auf Bewährung. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Die beiden Salzburger mussten sich vor einem Jugendgericht (Vorsitzende Richterin: Bettina Maxones-Kurkowski) verantworten, weil sie zum Zeitpunkt der Tat noch nicht erwachsen waren. Sie waren damals unbescholten. Bei S. wurden auch zwei frühere bedingte Urteile nun zu unbedingten Strafen, so dass er in Summe zwölf Jahre absitzen muss. Er erbat sich drei Tage Bedenkzeit. N. nahm das Urteil an. Da die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgab, sind beide Sprüche noch nicht rechtskräftig.
Der Wahrspruch der Geschworenen erfolgte einstimmig. Richterin Maxones-Kurkowski erläuterte, dass bei S. als strafmildernd seine Unbescholtenheit zum Tatzeitpunkt sowie seine schwer vernachlässigte Erziehung angerechnet wurden. Erschwerend hätten sich die heimtückische Vorgangsweise sowie die Tatsache, dass mehrere Verbrechen auf einmal verübt wurden, ausgegewirkt.
Reumütiges Geständnis
Bei N. habe es keine erschwerenden Gründe gegeben, strafmildernd sei unter anderem sein umfassendes und reumütiges Geständnis gewesen, zudem, dass er sich selbst gestellt habe, und mit seinem Geständnis zur Wahrheitsfindung sowie zum Freispruch Peter Heideggers beigetragen habe. Außerdem habe er bei der Tat nur eine untergeordnete Rolle verübt.
Artikel vom 27.04.2007, 19:55 | apa | dk
Urteil 14 Jahre nach der Tat
Chronologie der Ereignisse im Fall der ermordeten Taxilenkerin Claudia Deubler.
Der Gmundner Fliesenleger Peter Heidegger saß mehr als acht Jahre schuldlos im Gefängnis.
5. Juli 1993: Die Taxilenkerin Claudia Deubler (28) wird bei einem Baggersee in Wals bei Salzburg erschossen, von dem oder den Tätern fehlt zunächst jede Spur.
8. Juli 1993: Der 19-jährige Grundwehrdiener Peter Heidegger wird in Gmunden verhaftet. Ein Wirt will ihn in der Tatnacht im Auto in unmittelbarer Nähe des Tatortes mitgenommen haben. Unter dem Druck der Vernehmung legt Heidegger ein Geständnis ab.
23. Juli 1993: Der Verdächtige widerruft sein mehrmals abgelegtes Geständnis und bleibt ab jetzt dabei, in der Tatnacht gar nicht in Salzburg, sondern in Gmunden gewesen zu sein.
10. Juni 1994: Peter Heidegger wird wegen Mordes zu 20 Jahren Haft verurteilt.
23. Juni 1994: Der Salzburger Daniel N. behauptet bei der Polizei, dass er Zeuge des Mordes gewesen sei, den sein Freund Tomi S. verübt habe. Doch man glaubt ihm nicht.
18. Jänner 2001: Nach zahlreichen vergeblichen Bemühungen Heideggers und dessen Anwaltes entscheidet ein Dreier-Senat des Landesgerichtes, dass der Fall neu aufgerollt wird.
11. Mai 2001: Heidegger wird nach Leistung einer Kaution in der Höhe von 800.000 Schilling (58.138 Euro) - erbracht aus Spenden - aus der (inzwischen Untersuchungs-)Haft entlassen
17. März 2003: Der neue Prozess im Mordfall Deubler beginnt, angeklagt ist erneut Peter Heidegger.
16. Mai 2003: Heidegger wird wegen erwiesener Unschuld freigesprochen, bereits drei Tage später ist der Freispruch rechtskräftig.
23. März 2004: Die Staatsanwaltschaft Salzburg leitet Voruntersuchungen gegen Tomi S. wegen des Mordes und gegen Daniel N. wegen Raubes ein.
13. April 2004: Die Staatsanwaltschaft Linz nimmt Vorerhebungen gegen sechs Salzburger Gendarmen auf, die im Mordfall Deubler schwere Erhebungsfehler gemacht haben sollen.
19. Mai 2004: Peter Heidegger erhält für die acht Jahre, die er schuldlos in Haft gesessen ist, Schadenersatz in der Höhe von 950.000 Euro zugesprochen.
5. Jänner 2006: Das Verfahren gegen die sechs Gendarmen wird eingestellt, weil der Großteil der Vorwürfe verjährt sei.
9. Mai 2006: Die Staatsanwaltschaft Salzburg erhebt Anklage gegen Tomi S. und Daniel N.
19. Mai 2006: Das Justizministerium fordert von fünf Ex-Ermittlern wegen angeblicher Ermittlungsfehler jeweils 40.000 Euro Schadensersatz nach dem Amtshaftungsgesetz, um einen Teil von Heideggers Haftentschädigung zu regressieren.
29. Mai 2006: Claudia Deublers Vater Helmut fordert in einem Zivilprozess von Tomi S. rund 9.000 Euro Schmerzensgeld. Die Verhandlung wird bis zum Ausgang des Strafverfahrens vertagt.
22. August 2006: Salzburgs Polizeigewerkschaft droht im Gegenzug mit einer Anzeige der übergeordnete Behörden - also Staatsanwälte, U-Richter und die Verantwortlichen der Sicherheitsbehörde - wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs
5. September 2006: Das Justizministerium klagt fünf Kriminalbeamte beim Arbeits- und Sozialgericht Salzburg und fordert "100.000 Euro zur ungeteilten Hand".
10. Oktober 2006: Der Prozess gegen die fünf Ex-Ermittler wird auf Frühjahr 2007 vertagt, weil die Finanzprokuratur die Klage noch konkretisieren muss.
20. Dezember 2006: Die Staatsanwaltschaft Salzburg terminisiert den Verhandlungsbeginn gegen Tomi S. und Daniel N. auf 29. Jänner 2007.
29. Jänner 2007: Der Prozess gegen Tomi S. und Daniel N. beginnt.
27. April 2007: Tomi S. wird wegen Mordes verurteilt.
Artikel vom 27.04.2007, 19:07 | apa | dk
DNA-Abdruck auf Zigarettenschachtel
Kurz vor dem Finale des Prozesses tauchte ein unerwartetes Beweismittel auf
Drei Monate dauerte der Prozess, in dem es erst kurz vor dem Finale eine Sensation gab: Auf einer Zigarettenpackung der Marke "Lucky Strike", die am Tatort kurz nach dem Mord am 5. Juli 1993 sichergestellt wurde, fand der Salzburger DNA-Analytiker Franz Neuhuber ein DNA-Profil, das mit dem "biologischen Fingerabdruck" des Zweitangeklagten Daniel N. übereinstimmte.
Glaubhafter Kronzeuge
Staatsanwältin Herta Krainer sah in dem DNA-Beweis - übrigens der erste in dem Mordfall - ein objektives Beweismittel, das die Glaubwürdigkeit des Kronzeugen und Zweitangeklagten Daniel N. noch untermauere. Der zum Tatzeitpunkt erst 15-Jährige hatte bereits ein Jahr nach dem Mord und wenige Tage nach der Verurteilung Heideggers im Juni 1994 vor der Exekutive behauptet: Er und der damals 16-Jährige Tomi S. hätten die Taxilenkerin nur berauben wollen, doch plötzlich habe S. die Pistole gezückt und Deubler erschossen. Nach der Tat machten sie sich mit ihrem Geld, rund 3.000 Schilling, davon und reisten nach Amsterdam. Doch die Beamten glaubten ihm nicht, ein Gutachter attestierte eine "Störung der Realitätskontrolle".
Bis zum Prozessende beteuerte der mehrmals vorbestrafte Tomi S.: "Ich habe mit dem Verbrechen nichts zu tun." Wo er zum Tatzeitpunkt war, daran könne er sich nach so vielen Jahren nicht mehr erinnern. Sein Verteidiger Wolfgang Auer plädierte auf einen Freispruch. Es gebe keinen objektiven Beweis, der auf die Täterschaft seines Mandanten schließen lasse. Selbst bei der erst 1998 aufgefundenen Pistole - eine Walther P38 - hätten die Gutachter nicht mit Sicherheit sagen können, dass es sich dabei um die Tatwaffe handelte.
Prozess gegen Ermittler
Die Ermittlungsarbeit vor allem der Kriminalbeamten im ersten Verfahren gegen Heidegger war von Pannen geprägt. Wegen angeblicher Ermittlungsfehler fordert das Justizministerium in einem Zivilprozess von fünf Ex-Ermittlern "100.000 Euro zur ungeteilten Hand". Staatsanwältin Krainer strich im jetzigen Prozess die profunde Aktenkenntnis der damaligen Verteidiger Franz Gerald Hitzenbichler und Franz Mahr hervor, die viel Aufklärungsarbeit geleistet hätten. Die Anklagebehörde machte eine Kehrtwendung. Sie schenkte jenen Hinweisen und Zeugenaussagen, die Peter Heidegger entlastet hätten, erst im Verfahren gegen Tomi S. und Daniel N. Glauben. N. wurde zum Kronzeugen der Anklage.
Artikel vom 27.04.2007, 19:55 | apa | dk
Heidegger: "Endlich Ruhe"
Kommentar des Justizopfers nach Ende des Prozesses.
Peter Heidegger verbrachte acht Jahre unschuldig im Gefängnis. "Endlich Ruhe", so kommentierte Justizopfer Peter Heidegger am Freitagabend die Schuldsprüche im Mordfall Deubler. Vor dem Gerichtsgebäude gratulierte er dem Kronzeugen und Mitangeklagten Daniel N., dass dieser mit einer Bewährungsstrafe davongekommen war. Seiner Aussage hatte es Heidegger zu verdanken, dass er nach acht Jahren, die er schuldlos im Gefängnis zugebracht hatte, 2003 freigesprochen wurde.
"Jetzt kann ich in Frieden leben", sagte N. nach dem Urteil. Er sei mit dem Spruch zufrieden. S. der bei der Urteilsverkündigung fast zusammenbrach, wurde sofort danach wieder abgeführt. Er sagte nur, dass er sich drei Tage Bedenkzeit erbitte. Der Vater des Mordopfers, Helmut Deubler, war "zu 100 Prozent einverstanden mit dem Urteil". Er freue sich nun auf den Zivilprozess gegen die damaligen Ermittler.
Artikel vom 27.04.2007, 19:42 | apa | dk