Montag, 2. April 2007
Die Abberufung des Wiener Polizeigenerals Mag. Roland Horngacher scheint besiegelt – noch bevor Justiz und Disziplinarbehörden ihre Urteile gefällt haben.
Noch vor dem Sommer könnte das Wiener Landespolizeikommando einen neuen Chef bekommen. Die Zeit des ersten Wiener LPKs, Mag. Roland Horngacher, dürfte nach nicht einmal zwei Jahren Amtszeit abgelaufen sein. Horngacher galt als Karrierepolizist mit guten Chancen zu noch höheren Weihen. Er wurde schon als künftiger Polizeipräsident gehandelt. Jetzt befindet er sich in einem Karrieretal. Den (vorläufigen) Schlussstrich unter die Laufbahn des Generals setzte Polizeipräsident Dr. Peter Stiedl, als er Mitte Jänner ein Schreiben an seinen ehemaligen Weggefährten richtete (Stiedl und Horngacher arbeiteten in den 90er-Jahren in der Wirtschaftspolizei Tür an Tür als Chef und Referent). Das Schreiben erging auf Weisung von Dr. Wolfgang Schüssel. Er war nach dem Tod von Liese Prokop bis zur Bildung der neuen Regierung Bundeskanzler und Innenminister. In dem Schriftstück teilte Stiedl Horngacher nach § 38 Absatz 6 BDG mit, dass seine Abberufung vom Posten des LPKs bevorstehe. Stiedl bot Horngacher eine neue Planstelle im E-1-Bereich an, allerdings ohne genaue Bezeichnung von Verwendung oder Funktion. Horngacher blieben gemäß Beamten-Dienstrechtsgesetz zwei Wochen Zeit, „Einwendungen“ gegen die Pläne des Präsidenten bekannt zu geben.
Horngacher ließ Stiedl per SMS wissen, er wolle um sein Recht kämpfen, „bis zur letzten Patrone“. Nun wurde das Versetzungsverfahren gegen Horngacher eingeleitet – die Abberufung von seinem Arbeitsplatz und die Zuweisung einer anderen Planstelle. Horngacher hat die Möglichkeit, gegen die Entscheidungen der Dienstbehörde zu berufen. Ungewöhnlich an Stiedls Schritt ist der Zeitpunkt der Abberufung des Polizeigenerals: Gegen Horngacher laufen derzeit Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Nach Abschluss eines eventuell folgenden Strafverfahrens wird vermutlich ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Der Vorwurf der Geschenkannahme könnte trotz eines möglichen Freispruchs dienstrechtliche Folgen haben. In allen bisherigen Fällen wurden sowohl der Ausgang eines Strafverfahrens, als auch der Ausgang eines Disziplinarverfahrens abgewartet. Denn so lange gilt die Unschuldsvermutung – man sollte meinen, auch für Roland Horngacher. Ist die Abberufung General Horngachers eine Vorverurteilung? Dr. Peter Stiedl: Nein. Es geht um das Image der Wiener Polizei und seinen eigenen Schutz und um den Schutz seiner Familie. Seit seiner Bestellung hat es permanent Angriffe gegen seine Person gegeben, unter anderem mit Vorwürfen über angebliche Rotlichtkontakte. Das ist ja auch für seine Familie nicht angenehm. Scheinbar gibt es in seinem Umfeld eine erkleckliche Anzahl von Personen mit einer derart negativen Einstellung gegen ihn, so dass ich überzeugt bin, wenn er zurückkäme, ginge das Ganze von vorne los. Bei der erstbesten Gelegenheit gäbe es neue Anschuldigungen und Gerüchte. Darunter leidet ganz einfach die Arbeit. Das kann so nicht weitergehen. Die Behörde muss einmal zur Ruhe kommen. Denn die Bevölkerung interessiert, dass die Polizei für ihre Sicherheit sorgt, und nicht wer in der Polizei mit wem nicht kann und wer was über jemanden in der Polizei weiß. Es liegt also am Ausmaß und der Massivität der Anschuldigungen? Stiedl: Schauen Sie, ich habe einen dicken Ordner über die Presseberichte in Sachen Roland Horngacher. Die Kollegen werden auf der Straße angesprochen und gefragt, was los ist an der Spitze ihrer Behörde. Selbst wenn nichts dran ist an all diesen Anschuldigungen – das Ganze hat eine Dimension erreicht, die nicht tragbar ist. Heißt das, um jemanden Unangenehmen loszuwerden, muss man nur hartnäckig genug intrigieren? Stiedl: Nein, der Fall Horngacher hat eine einzigartige Geschichte. Das schleppt sich seit 2003. Mag. Horngacher hat sich möglicherweise im Zuge der Polizeireformen und durch seine Amtsführung so viele Feinde geschaffen, dass es so weit gekommen ist. Mir ist völlig bewusst, als Polizeibeamter und als Führungskraft in der Polizei ist man mehr als andere der Gefahr ausgesetzt, anonym angeschwärzt zu werden. Ich bin deshalb ganz bewusst keiner, der bei anonymen Anzeigen sofort sein Fähnchen nach dem Wind richtet und jemanden vorverurteilt. Aber im Fall Horngacher sind die Anschuldigungen derart massiv, von mehreren Seiten und regelmäßig gekommen, dass sein Verbleib in einer exponierten Position wie des Landespolizeikommandanten nicht mehr möglich war – auch wenn er in Wirklichkeit unschuldig sein sollte. Was war an seiner Amtsführung schlecht? Stiedl: Schlecht war gar nichts. Er war nur sehr dienstfordernd, aber nicht ungerecht. Sie müssen sich vorstellen, er ist aus der Wirtschaftspolizei gekommen, die hat wirklich erstklassig und reibungslos funktioniert. Das war auch eine überschaubare, gleichförmige Gruppe von Kriminalbeamten. Es ist aber nicht überall im Stil der Wirtschaftspolizei gearbeitet worden. Begonnen hat es, als Mag. Horngacher Kriminalamtsleiter geworden ist. Gesteigert hat es sich, als er Landespolizeikommandant geworden ist. Dort war er auch für Leute verantwortlich, die anders gearbeitet haben, als er es gewohnt war. Da waren Reibereien vorprogrammiert. Was passiert mit Mag. Horngacher weiter? Stiedl: Ich habe ihm eine E-1-Planstelle angeboten, die noch nicht näher bezeichnet ist. Wird diese Planstelle in der Wiener Polizei sein? Stiedl: Es ist sehr unwahrscheinlich, weil die Akzeptanz möglicherweise nicht gegeben wäre. Sie haben in einem Interview Analysekenntnisse und Analysefähigkeiten von Mag. Horngacher unterstrichen. Ist das eine Andeutung in Richtung Bundeskriminalamt, Analyseabteilung? Stiedl: Nein. Das war bisher noch kein Thema. Es gibt Gerüchte, wonach General Horngacher zurück in den A-1-Dienst wollte. Stiedl: Davon ist mir nichts bekannt. Er ist und bleibt E-1-Beamter. Interview: Gerhard Brennerhttp://www.kripo-online.at/krb/show_art.asp?id=1119
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