Experten des BVDW halten das kommende Gesetz zur Telekommunikationsüberwachung für nicht verfassungskonform. Jeder werde abgehört, dabei betrage der Anteil der wegen fehlender TK-Daten nicht aufklärbaren Straftaten weniger als 0,001 Prozent.
Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V., die Interessenvertretung aller am digitalen Wertschöpfungsprozess beteiligten Unternehmen, macht massiv Front gegen das geplante Gesetz zur Telekommunikationsüberwachung. Der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) zur Reform der Telekommunikationsüberwachung sei nach übereinstimmender Meinung aller BVDW-Rechtsexperten in entscheidenden Punkten verfassungswidrig.
Vor diesem Hintergrund hat der Branchenverband die Bundesregierung dazu aufgefordert, den Entwurf grundlegend zu überarbeiten. Sie solle noch einmal den Dialog mit den Interessenvertretungen der Wirtschaft und der Nutzer suchen. Im Kern sehen die BVDW-Vertreter verfassungsmäßig garantierte Bürgerrechte verletzt sowie höchstrichterliche Entscheidungen ad absurdum geführt. So mahnen sie zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses und der informationellen Selbstbestimmung, kritisieren aber auch die im Einzelfall zulässige Überwachung von Journalisten, Rechtsanwälten und Ärzten sowie die immensen Kosten, die der Internetwirtschaft auferlegt werden.
"Angesichts der Tatsache, dass der Referentenentwurf wider besseres Wissen Grundrechte unserer Verfassung ebenso ignoriert wie die noch anhängige Klage Irlands gegen die Richtlinie vor dem Europäischen Gerichtshof, stellt sich für uns eigentlich nur die Frage, wer das Gesetz zur Telekommunikationsüberwachung stoppt", sagt BVDW-Präsident Arndt Groth von der Epages Software GmbH. "Die Bundesregierung ist gut beraten, den Entwurf zurückzuziehen. Es wäre nicht das erste Mal, dass der Bundespräsident ein Gesetz aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken nicht unterzeichnet."
Mittlerweile hat sich unabhängig vom BVWD ein netzübergreifender Widerstand gegen die im Gesetzesentwurf geforderte totale Überwachung geregt. So können Bürger beispielsweise in dem Portal briefe.gegen.daten.speicherung.eu seit September vergangenen Jahres offene Protestbriefe gegen die von Union und SPD verfassen. Die Briefe werden allen 448 Abgeordneten von Union und SPD per E-Mail zugeleitet. Es stehen bereits deutlich über 1000 offen formulierte Briefvorlagen und Argumentationshilfen zur Verfügung.
Nur 0,001 Prozent ungelöste Straftaten wegen fehlender TK-Daten
Gleich reihenweise hatten Branchenverbände und Bürgerrechtsorganisationen Kritik am Referentenentwurf des BMJ geübt - der BVDW beispielsweise seit 2004. "Dass nun doch ein derartiger Entwurf vorgelegt wurde, ist vor diesem Hintergrund schon einigermaßen überraschend", sagt Gerd Fuchs, Referent Medienpolitik im BVDW. "Die Absurdität, alle Internet- und Mobilfunknutzer unter Generalverdacht zu stellen, bestätigt sogar das Bundeskriminalamt."
Das BKA habe erst vor gut einem Jahr Zahlen veröffentlicht, nach denen gerade einmal 381 Straftaten wegen fehlender Telekommunikationsdaten nicht aufgeklärt werden konnten. Gemessen am Gesamtaufkommen von 6,4 Millionen Straftaten, von denen rund 2,8 Millionen nicht aufgeklärt werden konnten, betrage der Anteil der wegen fehlender Telekommunikationsdaten nicht aufklärbaren Straftaten weniger als 0,001 Prozent. "Für diesen Prozentsatz elementare Grundrechte in Frage zu stellen und das Vertrauen der Nutzer in die elektronischen Medien bis ins Mark zu erschüttern, ist absurd", so Fuchs.
In der Praxis wenden sich schon jetzt Strafverfolgungsbehörden mit relativ unscharf formulierten Auskunftsersuchen an die Internetprovider. "Die Art und Weise, wie und in welchem Umfang diese Anfragen gestellt werden, lassen nicht selten den Schluss zu, dass es weniger um die Nachverfolgung von Vorermittlungen geht, sondern viel mehr auf Gutdünken nach Verdachtsmomenten in den Daten 'geschürft' wird", vermutet Fuchs. "Mit der Ausdehnung der relevanten Straftatbestände auf Betrugsdelikte und der verdachtsunabhängigen Datenspeicherung, wie sie der Entwurf vorsieht, werden diese Anfragen ganz sicher nicht abnehmen."
1984 im Jahr 2007
In jedem Fall ist es aus Sicht des Branchenverbands nicht hinnehmbar, dass pauschal sensible Informationen über die sozialen Beziehungen und die individuelle Lebenssituation (inklusive Bewegungsprofilen) der mehr als 80 Millionen Bundesbürger gesammelt werden sollen, ohne dass im Einzelfall ein konkreter Straftatverdacht vorliegt. Das sogenannte "Schürfen" nach Daten würde es gemäß der Auflagen der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) schlimmstenfalls sogar ermöglichen, dass aufgrund einer per Telefon oder Internet übermittelten Beleidigung im Rahmen einer Auskunftserteilung ein durchgehender Bereitschaftsdienst vorgehalten werden muss. "Es ist schizophren, dass sich die gleiche Regierung an anderer Stelle massiv für den Verbraucherschutz einsetzt und etwa die gezielte Verarbeitung von Daten, die mündige Bürger zu Marketingzwecken zur Verfügung gestellt haben, kritisch beäugt", so Peter Bisa, Mitglied im Gesamtvorstand des BVDW.
Aus Sicht der BVDW-Rechtsexperten nimmt der Gesetzgeber sehenden Auges eine nie da gewesene Verletzung grundlegender rechtsstaatlicher Prinzipien in Kauf. Auch die Ausnahmeregelungen, nach denen grundsätzlich eine Überwachung von Ärzten, Rechtsanwälten, Journalisten und anderen Geheimnisträgern zulässig wäre, stoßen auf massive Kritik.
"Die Möglichkeit und Pflicht zur Auskunftsverweigerung bilden eine unerlässliche Vertrauensgrundlage für diese Berufsgruppen", sagt Gerd Fuchs. "Diese Rechte sind genauso schützenswert wie die Rechte von Seelsorgern, Strafverteidigern und Abgeordneten, die laut Entwurf unantastbar sind." Dass mit Irland ausgerechnet ein Land gegen die EU-Richtlinie vor dem EuGH interveniere, in dem die gesetzlich vorgeschriebenen Speicherfristen schon jetzt mehrere Jahre betragen, werten die Experten des BVDW zudem als ein weiteres Indiz, dass die beabsichtigten Maßnahmen keinen wirklichen Beitrag zur Vereitelung und Aufklärung von Straftaten leisten. "Die Kriminalstatistiken Irlands belegen das jedenfalls nicht", so Bisa.
Quelle: ZDNet, Von Dietmar Müller, 5. Februar 2007
http://www.zdnet.de:80/security/analysen/0,39029458,39151090,00.htm