Recht Deutschland
Vor einem Monat sind fast unbemerkt von der Öffentlichkeit neue formale Anforderungen unter anderem für Geschäftsbriefe in Form von E-Mails in Kraft getreten. Nun rollt offenbar bereits die erste diesbezügliche Abmahnwelle. Mehrere deutsche Webhoster berichteten heise online, dass sie am heutigen Donnerstagmorgen eine Abmahnung des Unternehmens Iglusoft GmbH in ihrem Fax-Eingang vorfanden.
Iglusoft moniert in dem Anschreiben, dass die E-Mails der Abgemahnten "nicht den Formvorschriften entsprechen, die für E-Mails gelten, welche Geschäftsbriefe ersetzen". Aufgrund der Rechtsverletzung sollen demzufolge Iglusoft "umfassende Unterlassungsansprüche und Schadensersatzansprüche" zustehen. Man sei "als Konkurrenzunternehmen beziehungsweise direkter Mitbewerber" abmahnberechtigt. In der beigefügten Unterlassungserklärung verlangt Iglusoft ohne weitere Begründung eine "pauschale Aufwandsentschädigung" von 137 Euro plus Mehrwertsteuer. Unterzeichnet ist die Abmahnung von einem "Rechtsassessor" des Unternehmens.
Offenbar verfährt Iglusoft stets nach derselben Masche: Der "Einkauf" des Unternehmens oder der Geschäftsführer Christian Gersch selbst fordern vom Webhosting-Unternehmen per E-Mail ein Angebot an. Antwortet dieses und enthält die Nachricht nicht die neuerdings erforderlichen Pflichtangaben, folgt die Abmahnung.
Paradoxerweise entsprechen aber die juristischen Forderungen, die Iglusoft sowohl in der Abmahnung als auch in der Unterlassungserklärung an die Empfänger stellt, selbst nicht vollständig den Vorgaben der Gesetzesänderung. In einem heise online vorliegenden Schreiben wird etwa eine GmbH darüber belehrt, dass "derartige Schreiben Angaben über die Rechtsform und den Sitz der Gesellschaft, das Registergericht und die Nummer, unter der die Gesellschaft ins Handelsregister eingetragen ist" enthalten müsse. Nach dem einschlägigen Paragraph 35a des GmbH-Gesetzes sind jedoch zusätzlich auch alle Geschäftsführer zu nennen.
Die Legitimation, abmahnen zu dürfen, bezieht das Unternehmen aus der Wettbewerbssituation, da man mit dem Angebot "starnames.de" ebenfalls im Domain-Geschäft tätig ist. starnames.de allerdings war wegen dubiosem Geschäftsgebaren selbst immer wieder Thema in Verbraucherschutzforen. Iglusoft warb damit, die erste Domain-Registrierung bei starnames für ein Jahr nicht zu berechnen. Im Kleingedruckten fand sich dann aber der Hinweis: "Mit dem Vertragsabschluss berechnen wir weiterhin 379,95 Euro einmalige Einrichtungsgebühr". Bekannt bei Verbraucherschützern ist Iglusoft außerdem durch das Abzockangebot "eusms". Dort versprach das Unternehmen den Versand von 99 SMS-Nachrichten, wies aber eine Zeit lang nur in grauer kleiner Schrift auf türkisfarbenem Hintergrund auf eine "Einrichtungsgebühr" von 94,69 Euro hin.
In welchem Umfang Iglusoft heute Abmahnungen verschickt hat, ist bisher unklar. Bisher war das Gießener Unternehmen für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Unter der Geschäftstelefonnummer ertönt eine Endlos-Warteschleife. Die von Geschäftsführer Gersch genutzte Mail-Adresse zur Einholung der Domainhosting-Angebote scheint nicht mehr zu existieren. Anfragen kommen als "unzustellbar" zurück.
Einige der betroffenen Unternehmen kündigten an, die Abmahnungen juristisch überprüfen zu lassen. Ob Verstöße gegen die Pflichtangaben in E-Mails überhaupt wettbewerbsrechtliche Ansprüche von Mitbewerbern auslösen und damit derartige Abmahnungen berechtigt wären, wird von den meisten Juristen ohnehin bezweifelt.
Ausführliche Hinweise und Muster-E-Mails, wie abmahnsichere Geschäfts-E-Mails zu gestalten sind, bringt ein Online-Artikel in heise resale:
Abmahnsichere Geschäfts-E-Mail
Zu dem Thema siehe auch:
Geschäftsbriefe per E-Mail: Vorsicht, Abmahnfalle
(hob/c't)
Heise online, 1.2.2007
URL: http://www.heise.de/newsticker/meldung/84670