Am Dienstag war der Auftakt zum Prozess gegen fünf ehemalige Ermittler nach dem Mord an der Taxifahrerin Claudia Deubler 1993. Die Republik will Schadenersatz wegen angeblicher Ermittlungsfehler. Die Verhandlungstage beginnen aber erst im März.
100.000 Euro Klagssumme
Die Kriminalbeamten wurden vom Justizministerium auf 100.000 Euro zur ungeteilten Hand geklagt. Die Klage hat die Finanzprokuratur, das ist so etwas wie die Anwaltskanzlei der Republik, eingebracht. Wie viel jeder einzelne bezahlen soll, muss das Arbeits- und Sozialgericht entscheiden.
Der Salzburger Rechtsanwalt Andreas Pallauf vertritt vier der fünf Ex-Ermittler.
Anwälte müssen sich in Akten einarbeiten
Bei dem Prozesstermin am Dienstag legte die zuständige Richterin nur den Verfahrenszeitplan fest. Die Akten sind so umfangreich und komplex, dass erst Ende März mit der tatsächlichen Verhandlung begonnen wird.
Bis dorthin müssen sich der Anwalt der Republik und der Anwalt der Kriminalisten vorbereiten.
"Republik hat Beweis anzutreten"
Der größte Aufwand wird darin liegen, Tabellen zu erstellen, wo auf ein Stichwort hin alle relevanten Aktenstellen sofort gefunden werden können.
"Die Republik sagt, es gab Ermittlungsfehler. Die waren grob fahrlässig. Die Republik hat den Beweis anzutreten und glaubt, dass sie den Beweis antreten kann", sagt Herbert Arzberger, der den Kläger vertritt. "Es kann sich aber durchaus ergeben, dass der eine oder andere Beklagte tatsächlich als nicht schuldig erkannt wird, weil es Argumente geben kann, dass ein grobes Verschulden von einzelnen Beamten doch nicht vorliegt."
Ex-Ermittler "empört über Klage"
Das wäre Pallauf, Anwalt der fünf Kriminalisten, wohl recht: "Die Mandaten waren empört über die Klage selbst. Sie haben nach ihrem besten Wissen und Gewissen gehandelt und sind natürlich mehr als enttäuscht, dass der Arbeitgeber - die Republik Österreich - hier eine Klage gegen sie einbringt."
Abwarten mit Anzeige gegen andere Behörden
Die Salzburger Polizeigewerkschaft wartete hingegen vorerst ab: Sie hat ihre angekündigte Anzeige wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs gegen Staatsanwälte, U-Richter und die Verantwortlichen der Sicherheitsdirektion noch nicht eingebracht.
"Wir warten ab, welche Argumente die Finanzprokuratur in dem Zivilprozess vorbringt", sagte Gewerkschaftsvorsitzender Walter Scharinger zur APA. Die Gewerkschafter sehen nicht ein, dass jetzt "die fünf kleinsten Beamten zum Handkuss kommen sollen". Die übergeordneten Behörden seien über jeden Ermittlungsschritt informiert gewesen.
Heidegger unschuldig in Haft
Der Mord an der Taxilenkerin Claudia Deubler liegt 13 Jahre zurück. Im Jahr 1994 wurde der Gmundner Peter Heidegger dafür zu 20 Jahren Haft verurteilt. 2003 sprachen ihn die Richter wegen seiner erwiesenen Unschuld frei. Bei diesem Verfahren sah das Gericht Ermittlungspannen der Gendarmerie.
Heidegger erhielt auch 950.000 Euro Entschädigung vom Justizministerium, weil er jahrelang unschuldig im Gefängnis saß. Ein Teil des Geldes soll nun im Zivilprozess von den Kriminalisten zurückgeholt werden.
salzburg.ORF.at; 23.8.06
In die Auseinandersetzung zwischen Justizministerium und Polizeigewerkschaft im Mordfall Deubler meldete sich nun auch der Rechtsanwalt Franz Gerald Hitzenbichler zu Wort. Er übt heftige Kritik an den Beamten, die in dem Falll ermittelt haben.
Rechtsanwalt kritisiert ermittelnde Beamte
22.8.06
Nach der Klagsankündigung des Justizministeriums gegen fünf Ex-Ermittler im Mordfall Deubler wehrt sich die Salzburger Polizei-Personalvertretung. Sie will auch die übergeordneten Behörden in dem Fall anzeigen.
Polizei-Gewerkschaft will Behörden anzeigen
21.8.06
Wegen Ermittlungsfehlern nach dem Mord an der Taxifahrerin Claudia Deubler 1993 sollen fünf Ex-Ermittler Entschädigung zahlen. Das Justizministerium habe dazu einen Klagsauftrag erteilt, berichten die "Salzburger Nachrichten".
Republik wird Ex-Ermittler klagen
Quelle: ORF Salzburg
http://salzburg.orf.at/stories/142568/