Wegen Verletzung eines Amtsgeheimnisses - Sauna-Betreiber hatte Ex-Kripo-Chef entlastet - Urteil nicht rechtskräftig
Der Mann, dem Kripochef Ernst Geiger eine geplante Razzia verraten haben soll, will davon nichts wissen. Doch das Schöffengericht glaubte dem Zeugen nicht und verurteilte den Polizeihofrat wegen Amtsmissbrauchs zu drei Monaten bedingter Haft.
Wien – Zweite und (vorerst) letzte Runde im Prozess gegen den Wiener Kripochef Ernst Geiger (52): derselbe Saal im Wiener Landesgericht, diesselbe Beginnzeit, dieselben Gesichter im Publikum wie am Vortag, und doch war Donnerstag alles anders. Als ob ein neuer Regisseur die Fortsetzung eines bekannten Filmes dreht. Der früher ruhige Richter brüllt Richtung Zeugenstand, der Verteidiger fällt ihm lautstark ins Wort, der Staatsanwalt weist schreiend auf die Prozessordnung hin.
Der Wetterumschwung im Gerichtssaal war mit Wolfgang B. (43) gekommen, dem Kronzeugen. Ihm soll Geiger eine geplante Razzia verraten haben, ihm gehörte die Goldentime FKK Sauna, ihm war die Polizei schon seit längerem wegen Menschenhandels und Zuführung zur Prostitution auf der Spur, ihm blüht deshalb bald ein eigener Prozess. Dennoch machte er nicht von seinem Recht Gebrauch, sich der Aussage zu entschlagen – und entlastete Geiger massiv.
Dem Vorsitzenden Thomas Kreuter stellte sich B. als "Geschäftsmann" vor. Er ist kein alteingesessener Strizzi aus dem Wiener Rotlichtmilieu. Früher hatte der 43-Jährige sogar eine Beratungsfirma gemeinsam mit seinem Schwager, dem Ex-Innenminister Karl Schlögl. Über diese Verbindung entwickelte sich auch die Freundschaft zu Ernst Geiger. Spätestens als B. die Sauna in Wien-Simmering übernahm, wollte Schlögl mit seinem angeheirateten Verwandten nichts mehr zu tun haben. Geiger hingegen hielt den Kontakt aufrecht.
"Ein, zwei Mal pro Woche habe man telefoniert, sich manchmal getroffen", beschrieb B. das Verhältnis zum Kripochef. Das Konzept der Sauna – Frauen und Männer zahlen Eintritt, für die plötzliche Lust auf Sex gibt es Séparées – habe er vom Vorbesitzer übernommen. "Ab Winter 2005 wurde es mit den Razzien immer schlimmer", so der kahlköpfige Saunachef.
Öfter geraunzt
B. dürfte bei Geiger, auf gut Wienerisch, öfter "geraunzt" haben. "Aber Hofrat Geiger hat immer gesagt, in dem Geschäft musst du ständig mit Razzien rechnen. Da kann ich dir nicht helfen", sagte B. vor Gericht. Geiger riet ihm, er solle eine Liste mit erfolgten Razzien und eine Beschwerde ins Polizeipräsidium schicken.
Staatsanwalt Friedrich König hingegen behauptete, dass sich Geiger am 10. März im Café Schottenring seinem Freund eine noch am selben Abend geplante Razzia verraten habe. Das Treffen wurde von der Polizei observiert, weil gegen B. schon seit längerem ermittelt worden war, ein eindeutiger Beweis wurde aber nicht erbracht. Die Beamten in Zivil, die am Nebentisch saßen, konnten nicht einmal sagen, ob es sich bei einem Papier, das Geiger B. zeigte, um ein Foto oder den Razzia-Einsatzbefehl handelte. Was Verteidiger Manfred Ainedter genüsslich mit "Kottan live" kommentierte.
Indizienkette
Geiger bestritt gar nicht, dass er beim Treffen mit B. von der geplanten Razzia bereits gewusste habe, aber "gesteckt" habe er demSaunachef nichts. Geiger vemutet vielmehr, dass ihm im Rahmen einer polizeiinternen Intrige eine Falle gestellt worden sei. Doch der Ankläger warf auch viele abgehörte Telefongespräche mit verdächtigen Andeutungen in die Waagschale. Der Umstand, dass Geiger das Treffen mit B. initiiert habe, mache die Indizienkette "lückenlos".
B. erinnerte sich dann plötzlich, dass er von der Razzia Tage vorher erfahren habe. „Die Spatzen haben es von den Dächern gepfiffen“, so B. in Berufung auf anonyme Infos aus dem "Milieu". Daraufhin platzte Richter Kreuter der Kragen, weil er das wohl als plumpen Versuch eines Freundschaftsdienstes wertete. Es folgte ein Schreiduell zwischen Verteidiger, Staatsanwalt und Richter.
Geigers letzte Bitte um einen Freispruch leistete der Schöffensenat nicht Folge. Der frühere Kripochef wurde zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
(Michael Simoner, DER STANDARD - Printausgabe, 1. September 2006)
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