Primitivtäter
Früher habe er "viele schöne Fälle" gehabt, schwelgt Geiger: "Solche mit hoher krimineller Energie. Heute gibt es eher nur Primitivtäter. Massendelikte", sagt er verächtlich. Die Aufklärung der Entführung der Natascha Kampusch sei überhaupt DER Fall: "Da konnte man sich damals nicht festlegen, da gab es keinen Tatort, keine Koordinaten."
Und ausgerechnet daran kann Geiger jetzt nicht mitarbeiten. Kaltgestellt wegen der sogenannten Sauna-Affäre. In Erwartung seines Prozesses wegen Amtsmissbrauchs, der kommenden Mittwoch beginnt.
Bis zum 29. März 2006 saß der Hofrat nach seinem Morgenlauf um fünf Uhr früh täglich ab 7.30 Uhr im Büro. Von Sonntagen und Urlauben abgesehen. 28 Jahre lang. Suchte nach Natascha Kampusch, stellte sich der Rammbock-Bande entgegen, ermittelte rund um die Favoritener Mädchenmorde, jagte der Saliera hinterher, sammelte Indizien gegen Prostituiertenmörder Jack Unterweger . . .
"Der hat mir in seinem Prozess, in dem ich acht Stunden im Zeugenstand war, die besten Fragen gestellt. Besser als sein Verteidiger und der Richter. Er wusste ja als Täter am besten Bescheid."
Am 30. März 2006 hatte Geiger neben dem Schock der Suspendierung zum ersten Mal im Leben das Problem: "Wie gestalte ich meinen Tag sinnvoll?" Da gerate man schon sehr schnell "in eine depressive Phase". Er musste sich selbst verbieten, weiterhin den aktuellen Stand des kriminellen Geschehens abzufragen, wenngleich ihn die Kollegen natürlich schon laufend informieren.
Patschert
Das "Genick gebrochen" hat ihm sein Naheverhältnis zum Betreiber einer dem Rotlichtmilieu zugeordneten FKK-Sauna. "Ich habe mich dadurch angreifbar gemacht. Wäre ich geschickter gewesen, hätte ich den Kontakt rechtzeitig abgebrochen. Aber in eigenen Angelegenheiten ist man oft patscherter", sagt Geiger.
Die richtige Distanz ist überhaupt eine Gratwanderung. "Die erfolgreichsten Polizisten sind die, welche die besten Zunds bekommen. Aber über diese nahen Kontakte stolpert man auch leicht. Das geht eine Zeit lang rasant bergauf, dann kommt oft ein tiefer Fall."
Auch wenn Geiger vehement bestreitet, sein Amt missbraucht, Amtsgeheimnisse verraten, eine Razzia gesteckt zu haben, ist er Realist genug: Bei seinem Prozess "kann trotzdem eine Verurteilung herauskommen." Und selbst wenn nicht, wenn er freigesprochen wird: "Beschädigt ist man trotzdem", die Karriere ist kaputt.
Mit den derzeit "handelnden Personen" wollte er bei der Polizei ohnehin nichts mehr werden. Es gibt bereits andere Angebote, aus der Wirtschaft, im Bereich Ausbildung, das klingt nicht uninteressant. Freilich ist der 52-Jährige mit Haut und Haaren Kriminalist: "Das reine Geldverdienen hat mich nie so unbedingt interessiert."
Kurier vom 27.08.2006, 13:50 | KURIER | Ricardo Peyerl
http://kurier.at/nachrichten/chronik/25266.php?from/nachrichten/chronik/25406
Ermittlungen gegen den "Chef" verboten
Die Amtshandlung gegen den im Zuge der Sauna-Affäre suspendierten Leiter der Wiener Kriminaldirektion war "rechtswidrig", glaubt sein Anwalt.
Die Ermittlungen gegen Geiger (Bild) fallen in den Kompetenzbereich der BIA, behauptet sein Verteidiger.
Ernst Geiger will nicht mehr
Der suspendierte Kripo-Chef steht vor Gericht. Selbst bei einem Freispruch will er bei der Polizei nichts mehr werden.
Hochspannung herrscht vor dem Prozess gegen den suspendierten Leiter der Wiener Kriminaldirektion, Hofrat Ernst Geiger, der sich ab kommendem Mittwoch wegen Amtsmissbrauchs im Wiener Straflandesgericht verantworten muss. Geiger soll in der so genannten Sauna-Affäre dem befreundeten Betreiber eines Rotlicht-Etablissements einen Razzia-Termin verraten haben, was er entschieden bestreitet.
Ladung für Ermittler
Sollte es notwendig sein, könnte sich das zunächst auf zwei Verhandlungstage anberaumte Verfahren in die Länge ziehen. Falls das Gericht nämlich den Angaben Geigers keinen Glauben schenken sollte, er habe Wolfgang B. beim inkriminierten Treffen am 9. März 2006 im Cafe Schottenring kein Amtsgeheimnis verraten, möchte Ainedter die Beamten laden, die gegen Geiger ermittelt hatten.
Laut Ainedter war deren Amtshandlung nämlich "rechtswidrig", wie er Wochenende erklärte: "Sie haben gegen ihren Vorgesetzten ermittelt, statt das Büro für Interne Angelegenheiten einzuschalten." Dabei wäre es eindeutig in den Kompetenzbereich der BIA gefallen, sich darum zu kümmern, legte Ainedter dar.
Razzia
Geigers Treffen mit Wolfgang B. wurde observiert, zumal gegen letzteren seit längerem Ermittlungen wegen Verdachts auf Menschenhandel, Zuführung zur Prostitution und Zuhälterei im Laufen waren. Aus dem Observationsbericht und Telefonüberwachungsprotokollen soll sich laut Anklage der Verdacht erhärtet haben, Geiger habe seinem Bekannten "gesteckt", dass am selben Abend in dessen Sauna eine Razzia geplant sei.
Für den Staatsanwalt stellt das weit mehr als den bloßen Verrat eines Amtsgeheimnisses dar: Geiger habe als Entscheidungsträger eine Amtshandlung, die nicht die seine war, verhindert, somit seine Befugnis, in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, wissentlich missbraucht und die Republik in ihrem Recht auf ordentliche Vornahme dieser Amtsgeschäfte geschädigt. Sollte Geiger schuldig gesprochen werden, drohen ihm zwischen sechs Monate und fünf Jahre Haft.
Kurier vom 27.08.2006, 13:50 | APA | grü
http://kurier.at/nachrichten/chronik/25406.php
Bis zu fünf Jahre Haft drohen
Ernst Geiger ist wegen des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt angeklagt, für das sechs Monate bis fünf Jahre Haft vorgesehen sind.
Dem suspendierten Leiter der Kriminalpolizei wird vorgeworfen, dem mit ihm befreundeten Chef des Simmeringer Rotlicht-Sauna-Etablissements "Goldentime", Wolfgang B., zumindest in einem Fall eine unmittelbar bevorstehende Razzia gesteckt zu haben. Gegen diesen B. und sein Umfeld laufen Voruntersuchungen wegen Prostitutionshandels und Zuhälterei.
Die Vorwürfe gegen Geiger basieren im Wesentlichen auf Telefonüberwachung und Observationen. Der 52-Jährige bestreitet von Anfang an, eine Razzia verraten zu haben. Sein Verteidiger Manfred Ainedter freut sich schon auf den Prozess, "wo wir die wahre Sicht der Dinge darstellen können" und rechnet mit Freispruch.
Artikel vom 25.08.2006, 18:25 | KURIER |