Vordergründig geht es beim Zivilprozess, den Star-Detektiv Dietmar Guggenbichler gegen das Leondinger Uno Shopping angestrengt hat, um ein offenes Honorar
Im Hintergrund geht es um brisante Ermittlungen im Dunstkreis einflussreicher Politiker.
170.000 Euro Honorar fordert Guggenbichler - seit den Skandalen "Lucona" und "Noricum" international als Privatermittler bekannt - vor Gericht von der Uno Einkaufszentrum GmbH. Brisante "Munition" hätte er liefern sollen gegen "einflussreiche Persönlichkeiten aus Wirtschaft und Politik", damit die Eigentümer-Familie bei ihrem Lobbying gegenüber der Landesregierung eine starke Position einnehmen könne, sagt Guggenbichlers Anwalt Michael Metzler.
Wie berichtet behauptet der Detektiv, von Seniorchef Josef Handlbauer angeheuert worden zu sein, um die Änderung der Raumordnung für den Ausbau des Einkaufscenters zu beschleunigen. Nach jahrelangem "Nein" der Landesregierung zur weiteren Expansion der Uno kam es überraschend im Sommer 2005 zum positiven Raumordnungsbeschluss.
"Sohn hat nichts gewusst"
"Wenn mir der Auftraggeber jetzt mein Geld nicht zahlen will, muss ich das Honorar einklagen", sagt Guggenbichler. Gestern war der Prozessauftakt am Landesgericht Linz. Handlbauer-Anwalt Walter Müller bestritt die Ansprüche des Detektivs. "Alleiniger Geschäftsführer der Uno ist nicht Senior Josef sondern Junior Christof Handlbauer. Und der stand mit Ausnahme der Installation einer Videoanlage nie in Geschäftsbeziehung mit Guggenbichler", sagte der Jurist. Anwalt Metzler verwies daraufhin auf Korrespondenzen, in denen Vater und Sohn gemeinsam in Erscheinung getreten seien und auf Geldtransfers auf das Konto des Detektivs.
"Der Vater war vom Sohn offensichtlich für den Auftrag bevollmächtigt", sagte Metzler. "Dann sollen sich das Handlbauer senior und Guggenbichler ausmachen. Der Sohn will aus dem Streit herausgehalten werden", antwortete Anwalt Müller.
Seniorchef als Zeuge
Richterin Amalia Berger-Leitner will sich mit der Klage weiter beschäftigen. "Zur Frage, ob es eine Vereinbarung über diesen Auftrag gab, wird das Gericht den Senior als Zeugen laden", sagte die Richterin.
"Ich kann die einschlägigen Gespräche mit Handlbauer mittels Tonbandaufnahmen nachweisen", sagte Guggenbichler. "Das ist rechtswidriges Beweismaterial", protestierte der Uno-Anwalt. Das Gericht will die Bänder nötigenfalls zulassen.
Vorerst nicht laden wird das Gericht jene Zeugen, die die konkreten Ermittlungen bestätigen sollen. Die Liste liest sich wie ein Stelldichein der heimischen Prominenz aus Politik und Wirtschaft. "Wir gehen jetzt der Frage der Auftragsvergabe nach", sagte die Richterin. Der Prozess wurde vertagt.
Oberösterreichische Nachrichten vom 13.05.2006URL: http://www.nachrichten.at/lokal/444961?PHPSESSID=1f1fd51109968dc78cbada0f2c044d58
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