Polizei filmt Nackte und einen Einbrecher
Das Oberlandesgericht Linz bewilligte Aufnahmen in der Garderobe eines Linzer Schwimmbads. Eine Einbruchsserie konnte so gestoppt werden.
VON BENEDIKT KOMMENDA (Die Presse) 02.05.2006
WIEN/LINZ. Viele Badegäste, die sich in den vergangenen Wochen im Garderobenbereich eines Linzer Schwimmbads unbeobachtet wähnten, waren nicht so allein, wie sie dachten: Die Polizei war dabei. Das Oberlandesgericht (OLG) Linz hatte den Sicherheitsbehörden für einen beschränkten Zeitraum erlaubt, per Video den Bereich der Herren- und Familienspinde zu überwachen. "Wir sind keine Spanner", sagt Polizei-Oberst Karl Pogutter in Hinblick auf den delikaten Drehort. Die Polizei habe aber keine andere Möglichkeit gesehen, eine lange Serie von Einbruchsdiebstählen in dem Hallenbad (mit Freibad) abzustellen.
Die Untersuchungsrichterin hatte die von der Staatsanwaltschaft beantragten Videoaufnahmen nicht bewilligen wollen: Mit Rücksicht darauf, dass es sich um überwiegend geringfügige Diebstähle gehandelt habe, sei der massive Eingriff in die Privatsphäre unbeteiligter Dritter nicht zu rechtfertigen. Immerhin, so argumentierte die U-Richterin, würden viele von ihnen nackt gefilmt werden.
Beim OLG Linz fiel die Abwägung zwischen Aufklärungsinteresse und Schutz der Privatsphäre jedoch anders aus. Wie der Drei-Richter-Senat betonte, waren die angezeigten Straftaten zumindest in Summe nicht so geringfügig. Immerhin war innerhalb eines Jahres allein im Herren- und Familienspindbereich 48mal eingebrochen worden. Dabei wurden nicht nur Bargeld, Handys und andere Wertgegenstände im Wert von mehreren tausend Euro erbeutet, sondern auch Ausweise und Plastikgeld. Der Verdacht richtete sich auf das Verbrechen des Einbruchsdiebstahls (Strafdrohung: sechs Monate bis fünf Jahre Haft) oder gar, falls konstant eine Person oder eine Gruppe am Werk war, auf gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahl (ein bis zehn Jahre Haft).
Dazu kam, dass man mit anderen Mitteln dem oder den Tätern nicht auf die Schliche kommen konnte: Die Überwachung der Schwimmhalle führte nicht zum Erfolg, eine persönliche Observation der Garderoben schien angesichts der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich.
Die (grammatikalisch leicht missglückte) Bilanz des OLG: "Angesichts der Schwere der zahlreichen Angriffe gegen fremdes Vermögen, deren Häufung und permanenter Begehung, dem bereits eingetretenen beträchtlichen Schaden und dem damit verbundenen erheblichen Störwert sowie dem Umstand, dass auch die überwachten Personen zum potentiellen Opferkreis gehören, steht der Einsatz der Videofalle in einem vertretbaren Verhältnis zu den damit verbundenen Eingriffen in die Rechte unbeteiligter Dritter" (9 Bs 60/06x.) Statt einer Überwachung einen Monat lang rund um die Uhr bewilligte das Gericht aber nur knappe drei Wochen, und dies nur jeweils in den Nachmittagsstunden, in denen die meisten Einbrüche geschehen waren.
Oberst Pogutter betont auch, dass nicht etwa die Umkleidekabinen ins Visier genommen wurden, sondern die Spinde. Außer dem OLG gab auch der Erfolg der Polizei Recht: Unter den ahnungslosen Besuchern, die gefilmt wurden, war auch der Täter. Pogutter zufolge gestand er nicht nur die Serieneinbrüche in der Garderobe, sondern auch Diebstähle aus Badetaschen in der Schwimmhalle und auch Taten in einem anderen Bad. Der Mann wurde angezeigt.
Die Presse, 2.5.2006
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