Die 17-Jährige ist am Ufer der Salzach vergewaltigt und
erwürgt worden. Ein bereits 1992 verdächtigter Lagerarbeiter muss sich nun vor
Gericht verantworten. Die Anklage beruht allerdings hauptsächlich auf Indizien.
18 Jahre nach dem Mord an der 17-jährigen Silke Schnabel in
der Stadt Salzburg hat die Staatsanwaltschaft jetzt Anklage erhoben. Anhand von
Indizien und zwei neuen Gerichtsgutachten soll bewiesen werden, dass ein
mittlerweile 52-jähriger Lagerarbeiter das Mädchen am 11. Juli 1992 an der
Salzach-Böschung brutal vergewaltigt und erwürgt hat. Der gebürtige
Burgenländer war bereits nach der Tat in Verdacht geraten. Die Ermittlungen
gegen ihn wurden aber im November 1993 eingestellt. Ein Prozesstermin steht
noch nicht fest. Opferanwalt Stefan Rieder hatte im Februar 2008 auf Wunsch von
Schnabels Mutter die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt. Nachdem mehrere
Beweismittel verschwunden sind, hat die Staatsanwaltschaft nun aufgrund von
neuen Beweisen das Verfahren fortgesetzt und Anklage erhoben. Der
Neuropsychiater Ernst Griebnitz stellte fest, dass der Angeklagte auf
Kränkungen gewalttätig reagiert und eine niedrige Frustrationstoleranz
aufweist. Das erklärte am Montag die Mediensprecherin der Salzburger
Staatsanwaltschaft, Barbara Feichtinger. Der Arbeiter sei zum Tatzeitpunkt auch
zurechnungsfähig gewesen.
Zudem hält der Kriminalpsychologe Thomas Müller die
Täterschaft des 52-Jährigen als sehr wahrscheinlich - unter der Voraussetzung,
er sei von seinem Opfer gedemütigt worden. Der Beschuldigte sei auch
einschlägig massiv vorbelastet und eine Täterschaft daher naheliegend.
"Neu sind auch die Angaben einer Prostituierten, gegen die der Angeklagte
gewaltsam vorgegangen ist, nachdem sie ihm eine Erektionsstörung vorgeworfen
hat", schilderte Feichtinger. Es gebe auch eine Zeugenaussage, wonach der
Beschuldigte nach seiner Enthaftung im November 1993 auf den Zuruf
"verschwinde, du Mörder" in dem Salzburger Lokal "Max &
Moritz" gerufen hätte, "halt die Goschn, sonst geht's dir wie der
Silke".
Opfer vergewaltigt und erwürgt
Der Lagerarbeiter wurde in den Morgenstunden des 11. Juli
1992 am Salzach-Ufer halbnackt von der Polizei aufgegriffen. In der Nacht zuvor
hatte er Silke Schnabel im "Max & Moritz" kennengelernt "und
mit ihr das Lokal um 5 Uhr verlassen", zitierte Feichtinger aus der
Anklageschrift, die Staatsanwalt Andreas Allex verfasst hatte. "Gemeinsam
gingen sie zum Josef-Mayburger-Kai. Am Salzachufer setzte er massive
Faustschläge gegen den Kopf und das Gesicht des Mädchens und stieß sie mit dem
Kopf gegen einen harten Untergrund." Schnabel habe ein Schädel-Hirn-Trauma
erlitten. Sie wurde vergewaltigt und gewürgt. Als Todesursache sei Erwürgen in
den frühen Morgenstunden festgestellt worden, sagte Feichtinger.
Danach soll der Mörder die Leiche in die Salzach geworfen
haben. Sie wurde am 21. Juli bei Ranshofen (OÖ) aus dem Inn gezogen. Der
Angeklagte bestreitet laut seinem Verteidiger Karl Wampl die Tat. Sie hätten
sich nach dem Lokalbesuch getrennt, seither habe er Schnabel nie wieder
gesehen. Der Arbeiter sitzt seit 10. September in U-Haft.
Beweismittel verloren gegangen
Bei einer Hausdurchsuchung in seiner Wohnung wurden 1992 ein
Damenblouson und ein Leinengürtel mit Blut der Blutgruppe A sichergestellt, die
auch das Opfer hatte. Das Blouson, an dem die Knöpfe fehlten, hatte die Mutter
des Verdächtigen bereits gewaschen. "Der Blutfleck war mengenmäßig nicht
ausreichend für eine DNA-Analyse, die 1992 ja noch in den Kinderschuhen
steckte", sagte Feichtinger. Diese Beweismittel, die vom
rechtsmedizinischen Institut in München untersucht wurden, sind ebenso spurlos
verschwunden wie ein Analabstrich des Mädchens, Fingernagelproben und drei
Holzproben von einer Bank in Tatortnähe. Wer den Verlust verschuldet hat, ist
unklar.
Den Vorwurf, dass bis zur Anklage 18 Jahre verstrichen sind,
will die Staatsanwaltschaft nicht auf sich sitzen lassen. Die Ermittlungen
gegen den Arbeiter seien damals vom Gericht eingestellt worden. Nach dem
Wiederaufnahmeantrag habe die Staatsanwaltschaft alles in Gang gesetzt, um das
Verfahren ins Rollen zu bringen. Es mussten dabei aber viele
strafprozessrechtliche Vorschriften eingehalten werden, betonte Feichtinger.
Verteidiger Wampl hielt die Fortführung nicht für gerechtfertigt, da seiner
Ansicht nach keine neuen Beweismittel vorliegen. Da die Anklage noch nicht
rechtskräftig ist, steht auch noch kein Termin für den Geschworenenprozess
fest. Als wahrscheinlich gilt, dass der Prozess im Jänner oder Februar
stattfindet.
(APA)
Quelle: DiePresse.com, 06.12.2010
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