Berufsdetektiv 2000
Der Berufsdetektiv von heute hat weder mit dem aus Film und Fernsehen bekannten Klischee, noch etwas mit dem aus den Sechzigern und Siebzigern bekannten Ehedetektiv gemeinsam. Viele Menschen haben nur eine ausschnitthafte Vorstellung vom tatsächlichen Leistungsspektrum eines Berufsdetektivs. Manchen entgehen dadurch wertvolle Vorteile.
Der Berufsdetektiv ist aufgrund seiner strengen Ausbildungs- und Zulassungserfordernisse nicht nur ausführendes Organ bei Sicherheits- und Rechtsproblemen, sondern verfügt dank seiner geprüften Rechtskenntnisse auch über eine funktionelle Beratungskompetenz.
Von Berufsdetektiven werden hochqualitative Dienstleistungen erbracht, die auf einem besonderen Vertrauensverhältnis zu ihren Klienten beruhen. Berufsdetektive sind dem Gesetz und ihrem ausgeprochen hohen Berufsethos verpflichtet. Sie vertreten ausschließlich die Interessen ihrer Klienten und sind von jedem Einfluß frei und unabhängig. Dadurch genießen sie vor Gericht den Status eines neutralen und besonders glaubwürdigen Zeugen.
Die Ausübung des Gewerbes der Berufsdetektive ist per Gesetz und zwar hauptsächlich durch die Gewerbeordnung geregelt. Nach deren Bestimmungen liegt ein reglementiertes Gewerbe vor. Das bedeutet, daß die Ausübung des Gewerbes eine ausdrückliche Bewilligung (früher Konzession) der Behörde voraussetzt. Neben den allgemeinen Bedingungen der selbständigen Gewerbeausübung sind für Berufsdetektive besondere Voraussetzungen wie der geforderte Befähigungsnachweis (fachliche und rechtliche Qualifikation) und eine besondere Zuverlässigkeit zwingend vorgschrieben und durch die Behörden zu kontrollieren.
Der Befähigungsnachweis besteht in der Ablegung einer Prüfung, welche wiederum in der Regel eine jahrelange Polizei-, Gendarmerie-, Kriminaldienst-, oder Detekteipraxis voraussetzt.
Gegenstände dieser Prüfung, die von einer mehrköpfigen Kommission abgenommen wird, sind insbesondere Kriminalistik, Strafrecht, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Grundsätze des straf- und zivilgerichtlichen Verfahrensrechtes u.v.m.
Die für die Berufsausübung notwendige Bewilligung wird nach der erfolgreich abgelegten Prüfung auf Ansuchen vom Landeshauptmann verliehen.
Ebenfalls in der Gewerbeordnung finden sich die vom Gesetzgeber geschaffenen Vorschriften über die Verschwiegenheitsverpflichtung, über die erforderliche Zuverlässigkeit der Mitarbeiter (und die Überprüfung dieser durch die Polizei, bzw. Behörde) sowie die Regelungen über die Berufsdetektivlegitimationen, die von der Republik Österreich ausgestellt werden.
Österreichische Berufsdetektive werden in zunehmenden Maße von der Wirtschaft (Industrie und Gewerbe), von Körperschaften (z.B. Wirtschaftskammern, Gemeinden, etc) und auch von Privatpersonen, die sich in einem Rechtsnachteil befinden, beauftragt.
Das Leistungsspektrum der Berufsdetektive
Im Rechtsbereich
Österreichische Zivilgerichte werden nicht von sich aus, sondern nur aufgrund von Anträgen tätig. Eine staatliche Stelle, die für Zivilprozesse etwa Beweise beschafft, (wie z.B. dieKriminalpolizei für Strafverfahren) existiert in Österreich nicht. Dazu ist ausschließlich der Berufsdetektiv befugt. Nur ihm obliegt es, das Verfahren zugunsten seines Klienten durch Beschaffung von Sach- oder zeugenschaftlichen Beweisen zu beinflussen.
Im Strafverfahren steht der Berufsdetektiv entweder auf der Seite des Geschädigten oder auf jener des Beschuldigten bzw. des Angeklagten. Im ersten Fall arbeitet er zumeist parallel mit den Strafverfolgungsbehörden, im zweiten Falle verfolgt er die Intentionen der Verteidigung.
Beschaffung von Sach- und/oder zeugenschaftlichen Beweisen für:
Arbeitsgerichtsprozesse (Mitarbeiteruntreue, Entlassungstatbestände, etc.)
Ehescheidungsverfahren (Nachweis der Eheverfehlung)
Erbschaftsstreitigkeiten
Patentrechtsstreitigkeiten
Strafverfahren (Be- oder Entlastungsbeweise für Verteidigung oder Privatbeteiligung)
UWG- Verfahren
Mietrechtsprozesse
Schadenersatzprozesse
Durchleuchtung von Zeugen.
Überprüfung der Befangenheit von Organen der Rechtspflege
Kritische Nachprüfung von polizeilichen Ermittlungsverfahren
Im Wirtschaftsbereich
Der Berufsdetektiv ist dazu berufen, die freie Marktwirtschaft von illegalen Störfaktoren zu säubern. Seine Aufgabe ist es, regulierend in verschiedene interne oder externe Betriebsabläufe einzugreifen, um Rechts- oder Vertragswidrigkeiten mit vorgegeben gesetzlichen Grundlagen zu bekämpfen.
Im Sicherheitsbereich
Neben der amtlichen Tätigkeit von Exekutivorganen, ist der Berufsdetektiv der einzige
Berufsstand, der zum Schutz von Personen (Leib und Leben) befugt ist.
Bewaffneter Schutz von Personen (Leibwächter),
Schutz von Personen während Veranstaltungen (Security)
Begleitung von Wirtschaftsdelegationen
Erstellung von Sicherheitsanalysen für Betriebs- und Wohnobjekte
Abhörschutz, Abwehr von Lausch- und unberechtigten Videoangriffen
In sonstigen Bereichen
Diskrete Beschaffung von vertraulichen Informationen (z.B. als Entscheidungshilfe)
Intervention; Herbeiführen außergerichtlicher Lösungen
Auffindung von Schuldnern und verschafftem Kapital
Auffindung unbekannter Erben
Kontrolle des Umganges von Jugendlichen; Gegenmaßnahmen bei schlechtem Umgang
Aufklären von Verleumdung, übler Nachrede und Kreditschädigung
Der Aktionsradius der Berufsdetektive ist weltumspannend. Aufgrund bestehender Kontakte oder Mitgliedschaften in internationalen Verbänden gibt es nur wenige Länder der Erde, die als Wirkungsbereich ausfallen.
Hinter jedem Berufsdetektiv steht die Dienstleistung einer modernen, aufwendigen Detektei mit allen erforderlichen technischen Ausrüstungen sowie die eines Bürobetriebes. Die Ausübung des Detektivberufes ist arbeits- und risikoreich. Die intensive Berufserfahrung stärkt und verfeinert sein Durchsetzungsvermögen, sowie die Fähigkeit, zum richtigen Zeitpunkt die richtigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Interessen seines Klienten nach besten Wissen und Gewissen zu vertreten.
Der einzelne Berufsdetektiv lebt ausschließlich vom guten Ruf seiner Arbeit und vom Vertrauen seiner Klienten. Gebietsschutz oder etwa die von anderen Berufen her bekannte Bedarfsprüfung ist für die Branche der Berufsdetektive nicht vorgesehen.
Mancher, der es vielleicht notwendig hätte, verzichtet auf den Rat eines Berufsdetektives, nur weil er Kosten scheut. Doch es zahlt sich aus, Vorurteile abzustreifen und sich genauer zu informieren. Schlecht oder gar nicht beraten zu sein, oder gar selbst "Detektiv zu spielen" kommt in der Konsequenz oft um ein Vielfaches teurer als professionelle Hilfe.
Die Kosten der notwendigen Beauftragung eines Berufsdetektives gelten als sogenannte Rechtsverfolgungskosten für die das Verursacherprinzip gilt. Derjenige, der durch sein Verhalten den Einsatz von Berufsdetektiven notwendig gemacht hat, muß dem Auftraggeber diese Kosten ersetzen.