SPÖ-Konsumentenschutzsprecher sieht Justizministerin
dringend gefordert Sozialbetrugsgesetz zu ändern
Wien (OTS/SK) - SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Johann Maier präsentiert
im Rahmen einer Pressekonferenz die aktuellen Zahlen und Entwicklungen, wie die
Justiz mit Anzeigen nach dem "Sozialbetrugsgesetz" umgeht. Aus den
Zahlen des Justizministeriums geht hervor, dass die Anzeigen seit der
Einführung des Sozialbetrugsgesetzes 2005 kontinuierlich ansteigen,
demgegenüber bleibt aber die Zahl der Verurteilungen erschreckend gering. So
hat die Gesamtanzahl des Anfalls bei Staatsanwaltschaften und Gerichten nach
dem "Sozialbetruggesetz" im Jahr 2009 von 1.683 (2008) auf 1.892 Fälle
weiter zugenommen. Die Hauptprobleme liegen aus Maiers Sicht in der großen
Anzahl vonVerfahrenseinstellungen und
-abbrüchen, die 2009 ebenfalls von 759 im Jahr 2008 auf 839 gestiegen sind
sowie in der richterlichen Tendenz, fast nur bedingte Strafen auszusprechen.
In den Jahren 2005 bis 2009 gab es insgesamt 1.989
rechtskräftige Verurteilungen nach den drei Tatbeständen des "Sozialbetrugsgesetzes".
Eine genauere Analyse fördert aber Interessantes zu Tage. Unbedingte Strafen
gab es in diesen Jahren nicht oft: Es waren insgesamt 69 unbedingte Verurteilungen
(52 unbedingte Geldstrafen sowie 17 unbedingte Freiheitsstrafen), bei insgesamt
1.989 rechtskräftigen Verurteilungen. Viel häufiger hingegen werden die
bedingten Strafen. So gab es in diesen Jahren 284 bedingte Geldstrafen sowie
1.589 bedingte Freiheitsstrafen. Schwer nachvollziehbar ist, wieso die
unabhängige Rechtssprechung "Sozialversicherungsbetrüger" und
"Organisierte Schwarzarbeit" in den meisten Fällen nur bedingt
straft, so der SPÖ-Abgeordnete.
1.521 Fälle wurden im Jahr 2009 im Bereich
Sozialversicherungsbetrug (§ 153c StGB) angezeigt, die zu 349 Verurteilungen
führten. 283 Anzeigen nach § 153d StGB führten zu 14 gerichtlichen
Verurteilungen.
Wegen "Organisierter Schwarzarbeit" (§ 153e StGB)
gab es im Jahr 2009 88 Anzeigen - dabei gab es nur 7 (!) gerichtliche
Verurteilungen.
"Organisierte Schwarzarbeit, Schwindelfirmen, Scheinfirmenkonstruktionen
und viele Sozialversicherungsbetrüger fügen der österreichischen
Volkswirtschaft einen immensen Schaden zu und gefährden unser Gesundheits- und
Sozialsystem", so Maier. Laut Schätzungen des Linzer Universitätsprofessor
Friedrich Schneider verursacht der "Pfusch am Bau" im Jahr 2010 einen
Schaden von 8,5 Milliarden Euro. Insgesamt werden 2010 geschätzte 21 Milliarden
Euro in der Schattenwirtschaft umgesetzt.
Maier sieht dringenden Handlungsbedarf bei Finanzminister
Josef Pröll und Justizministerin Bandion-Ortner. "Der Finanzminister hat ein
Paket gegen Steuer- und Sozialbetrug angekündigt. Die Zahlen bestätigen die
Forderung nach einer Verschärfung des Finanzstrafgesetzes, analog dazu müssen
auch die Strafbestimmungen des Sozialbetrugsgesetzes verschärft werden. Hier
ist die Justizministerin gefordert", so Maier. Außerdem fordert der SPÖ-Konsumentenschutzsprecher
einen Ausbau der Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung (KIAB). Weiters
soll laut Maier eine generelle Auftraggeberhaftung - statt dem
Sonderhaftungsrecht im Baubereich - eingeführt werden. Besonders nachdenklich
stimmt laut Maier die Tatsache, dass die Anzahl der Verurteilungen vor Inkrafttreten
des Sozialbetrugsgesetzes 2005 deutlich höher war als in den letzten Jahren, so
auch 2009.
Neben dem volkswirtschaftlichen Schaden kritisiert Maier insbesondere,
dass oft die Arbeitnehmer um ihren Lohn und letztendlich um ihre sozialen
Absicherungen betrogen werden. "Das Sozialbetrugsgesetz 2005 wollte eine
wirksame Waffe gegen die Schattenwirtschaft sein, die gerichtliche Erledigung
beziehungsweise Nicht-Erledigung spricht hingegen eine andere Sprache", so
der SPÖ-Konsumentenschutzsprecher. Als Hauptprobleme bezeichnete Maier die
unternehmerfreundliche Regelung der "tätigen Reue", das bedeute im
Fall einer Nachzahlung, dass es zu keiner weiteren strafrechtlichen
Verurteilung desUnternehmers kommt, des
Weiteren greift der Tatbestand der Organisierten Schwarzarbeit erst bei einer größeren
Zahl illegal beschäftigter Personen. "Außerdem müssen viele Strafverfahren
wegen unbekannten Aufenthaltes von Verdächtigen eingestellt oder abgebrochen
werden. So entziehen sich Sozial- und Wirtschaftsbetrüger den strafrechtlichen
Verfahren", kritisiert Maier abschließend. (Schluss) sm/mp