Die Daten von Arbeitnehmern sollen besser vor Missbrauch
durch den Arbeitgeber geschützt werden. Bundesinnenminister de Maizière plant
striktere Vorschriften für die Videoüberwachung und die Durchführung von
Bluttests.
Bundesinnenministerinnenminister Thomas de Maizière (CDU)
stellte am Mittwoch die Eckpunkte eines Gesetzentwurfs vor, die in das
Bundesdatenschutzgesetz einfließen sollen. Eine heimliche Videoüberwachung oder
eine Gesundheitsprüfung von Beschäftigten soll es nur noch unter den neuen
Voraussetzungen geben.
"Wir wollen umfassende Regelung und volle
Rechtssicherheit", sagte de Maizière. Bislang gibt es Einzelfallregelungen
und Urteile, die sich teilweise widersprechen. Bis zur Sommerpause will er dem
Kabinett einen Gesetzentwurf vorlegen.
Die schwarz-gelbe Koalition reagiert damit auf mehrere
Skandale aus den vergangenen Jahren. So hatte der Lebensmitteldiscounter Lidl
Mitarbeiter mit versteckten Kameras überwacht und Krankheiten von Beschäftigten
systematisch festgehalten. Die Deutsche Telekom spähte Telefonverbindungen von
Managern und Aufsichtsräten zu Journalisten aus, die Deutsche Bahn glich die
Daten von Mitarbeitern mit jenen Firmen ab, zu denen sie Geschäftsbeziehungen
hatte. Umstritten sind zudem Bluttests, die unter anderem Daimler und der
Mitteldeutsche Rundfunk bei der Einstellung verlangten.
All dies soll nicht mehr ohne Weiteres möglich sein.
Kameraüberwachungen, Bluttests oder eine Ortung über Handys sollen nur erlaubt
sein, wenn ein "wichtiges betriebliches Interesse" dies erfordert,
wie de Maizière es formulierte. So wären Bluttests etwa bei Krankenschwestern
und eine Ortung bei Fernfahrern angemessen. Eine unangekündigte Kameraüberwachung
soll nur dann rechtens sein, wenn ein konkreter Verdacht vorliegt. Dabei soll
der Betriebsrat informiert werden.
Der Innenminister wies darauf hin, dass eine umfassende
Regelung abstrakte Formulierungen nötig mache. Ähnlich wie beim Mietrecht werde
es weiter Unklarheit über die Auslegung geben. Schon jetzt werden aber einige
Knackpunkte deutlich: So soll eine Videoüberwachung auch der Umkleidekabinen
möglich sein, wenn ein Verdacht vorliegt.
Der Opposition gehen diese Pläne zu weit. "Eine heimliche
Überwachung der Umkleidekabinen darf es auf keinen Fall geben", sagte
Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte bei Bündnis 90/Die
Grünen. Die Grünen fordern - ebenso wie der Bundesdatenschutzbeauftragte und
die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts - ein eigenes
Arbeitnehmerdatenschutzgesetz. Auch der frühere Arbeitsminister Olaf Scholz
(SPD) hatte ein solches geplant.
Kritiker mahnen, dass laut Bundesdatenschutzgesetz
Regelungen durch die Einwilligung betroffener Personen umgangen werden können.
"Das ist schwierig, weil der Arbeitnehmer immer in einem
Abhängigkeitsverhältnis zum Arbeitgeber steht", sagte Müller-Gemmeke. Bei
Missbrauch bleiben die Schadensersatzforderungen des bisherigen
Bundesdatenschutzgesetzes bestehen. So drohen einem Arbeitgeber beispielsweise
Geldbußen, in schweren Fällen bis zu 300.000 Euro, wenn er die gesamte
Kommunikation der Angestellten überwacht.
Klage und Recht
Elena Ein Verbund von Datenschutzorganisationen hat am
Donnerstag dem Bundesverfassungsgericht Akten von mehr als 22.000 Klägern für
eine Beschwerde gegen die zentrale Speicherung von Arbeitnehmerdaten
("Elena") übergeben. Dabei müssen Arbeitgeber seit Jahresbeginn die
Daten ihrer Angestellten an eine zentrale Speicherstelle bei der Deutschen
Rentenversicherung senden.
Schufa
Am 1. April treten die nächsten Neuerungen des
Bundesdatenschutzgesetzes in Kraft. Danach gelten strengere Auflagen und
größere Auskunftsrechte für die Sammlung über Bonität bei der Schufa und
anderen Firmen.
Quelle: Financial Times Deutschland, 31.3.2010, von Stefan
Tillmann Berlin