Schlecker-Mitarbeiter sagen, dass sie am Arbeitsplatz ohne
ihr Wissen von Kameras überwacht worden sind. Ist das erlaubt? Wo dürfen unter
welchen Voraussetzungen Kameras installiert werden? stern TV erklärt die
Rechtslage.
Grundsätzlich ja. Man muss dabei aber zwischen Räumen, die
jeder betreten darf, und Räumen, die nur für Mitarbeiter zugänglich sind,
unterscheiden:
In Räumen, die jeder betreten darf, zum Beispiel in Verkaufsräumen von
Geschäften, muss auf die Kameraüberwachung aufmerksam gemacht werden, zum
Beispiel durch Hinweisschilder. Dann darf der Arbeitgeber Kameras installieren,
um sein Hausrecht wahrzunehmen. Eine heimliche Kameraüberwachung ist
grundsätzlich nicht erlaubt.
In Räumen, die nur von Mitarbeitern betreten werden dürfen - zum Beispiel in
Büros oder Lagerräumen - ist eine heimliche Kameraüberwachung allerdings unter
bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
Grundsätzlich ja. Man muss dabei aber zwischen Räumen, die
jeder betreten darf, und Räumen, die nur für Mitarbeiter zugänglich sind,
unterscheiden:
In Räumen, die jeder betreten darf, zum Beispiel in Verkaufsräumen von
Geschäften, muss auf die Kameraüberwachung aufmerksam gemacht werden, zum
Beispiel durch Hinweisschilder. Dann darf der Arbeitgeber Kameras installieren,
um sein Hausrecht wahrzunehmen. Eine heimliche Kameraüberwachung ist
grundsätzlich nicht erlaubt.
In Räumen, die nur von Mitarbeitern betreten werden dürfen - zum Beispiel in
Büros oder Lagerräumen - ist eine heimliche Kameraüberwachung allerdings unter
bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
In Büroräumen oder in Lagern dürfen Arbeitgeber heimlich
Kameras installieren, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
1) Es muss der konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer anderen
schweren Verfehlung zu Lasten des Arbeitgebers bestehen – zum Beispiel der
Verdacht der Industriespionage oder der Verdacht, dass ein Mitarbeiter
regelmäßig stiehlt.
2) Die Videoüberwachung muss die letzte Möglichkeit des Arbeitgebers sein, den
Verdacht aufzuklären. Alle sonstigen Mittel, mit denen man den Verdacht hätte
aufklären können, müssen ausgeschöpft sein.
3) Es darf nur die Person überwacht werden, die verdächtigt wird, dem
Arbeitgeber zu schaden.
4) Die verdeckte Überwachung muss zeitlich begrenzt sein.
In Räumen, die jeder betreten darf - zum Beispiel in Verkaufsräumen von
Geschäften - ist eine heimliche Videoüberwachung grundsätzlich verboten.
In Büroräumen oder in Lagern dürfen Arbeitgeber heimlich
Kameras installieren, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
1) Es muss der konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer anderen
schweren Verfehlung zu Lasten des Arbeitgebers bestehen – zum Beispiel der
Verdacht der Industriespionage oder der Verdacht, dass ein Mitarbeiter
regelmäßig stiehlt.
2) Die Videoüberwachung muss die letzte Möglichkeit des Arbeitgebers sein, den
Verdacht aufzuklären. Alle sonstigen Mittel, mit denen man den Verdacht hätte
aufklären können, müssen ausgeschöpft sein.
3) Es darf nur die Person überwacht werden, die verdächtigt wird, dem
Arbeitgeber zu schaden.
4) Die verdeckte Überwachung muss zeitlich begrenzt sein.
In Räumen, die jeder betreten darf - zum Beispiel in Verkaufsräumen von
Geschäften - ist eine heimliche Videoüberwachung grundsätzlich verboten.
Wenn Mitarbeiter zum Beispiel ohne begründeten Verdacht
ungefragt überwacht werden oder Arbeitgeber in Verkaufsräumen Kameras
installieren, ohne darauf aufmerksam zu machen, ist das ein Verstoß gegen das
Datenschutzgesetz. Ein solcher Verstoß wird mit einem Bußgeld von bis zu
300.000 Euro bestraft. Die Höhe der Strafe ist jedoch von Fall zu Fall
unterschiedlich.
Auch strafrechtlich kann heimliche Videoüberwachung relevant sein. Gegen die Supermarktkette
Lidl wurden 2008 von den Datenschutzaufsichtsbehörden Bußgelder wegen
schwerwiegender Datenschutzverstöße in Höhe von über 1,4 Millionen Euro
festgesetzt.
Wenn Mitarbeiter zum Beispiel ohne begründeten Verdacht
ungefragt überwacht werden oder Arbeitgeber in Verkaufsräumen Kameras
installieren, ohne darauf aufmerksam zu machen, ist das ein Verstoß gegen das
Datenschutzgesetz. Ein solcher Verstoß wird mit einem Bußgeld von bis zu
300.000 Euro bestraft. Die Höhe der Strafe ist jedoch von Fall zu Fall
unterschiedlich.
Auch strafrechtlich kann heimliche Videoüberwachung relevant sein. Gegen die
Supermarktkette Lidl wurden 2008 von den Datenschutzaufsichtsbehörden Bußgelder
wegen schwerwiegender Datenschutzverstöße in Höhe von über 1,4 Millionen Euro
festgesetzt.
Beweismittel, die Arbeitgeber unter Verletzung der
Persönlichkeitsrechte gesammelt haben, sind vor Gericht nicht verwertbar. Bei
der Videoüberwachung ist im Speziellen das Recht am eigenen Bild relevant.
Dieses und andere allgemeine Persönlichkeitsrechte gelten auch am Arbeitsplatz.
Beweismittel, die Arbeitgeber unter Verletzung der
Persönlichkeitsrechte gesammelt haben, sind vor Gericht nicht verwertbar. Bei
der Videoüberwachung ist im Speziellen das Recht am eigenen Bild relevant.
Dieses und andere allgemeine Persönlichkeitsrechte gelten auch am Arbeitsplatz.
Wenn eine Videoüberwachung im Betrieb eingeführt werden
soll, muss der Betriebsrat zustimmen. Voraussetzung ist dafür ist natürlich,
dass es einen Betriebsrat gibt.
Wenn eine Videoüberwachung im Betrieb eingeführt werden
soll, muss der Betriebsrat zustimmen. Voraussetzung ist dafür ist natürlich,
dass es einen Betriebsrat gibt.