Freund entpuppte sich als verheiratet: Liaison blieb
zulässig
. . Wie muss eine Frau handeln, wenn sie erfährt, dass ihr
Lebensgefährte in Wahrheit ein verheirateter Mann ist? Muss sie die Beziehung
sofort beenden, oder darf sie der Person an ihrer Seite noch eine Chance geben,
alles ins Reine zu bringen? Um diese Frage drehte sich ein Prozess, über den
der Oberste Gerichtshof befinden musste.
Eine Ehefrau scheiterte mit dem Versuch, der
Kurzzeitfreundin ihres Mannes Detektivkosten aufzuerlegen. Der Detektiv hatte
den Ehebruch festgehalten. Die Freundin muss aber nicht zahlen. Zuerst wusste
sie nicht, dass der Mann verheiratet war. Und dann hat der Mann versichert,
dass es schon einen Scheidungstermin gibt.
Denn die Frau des untreuen Ehemannes hatte einen Detektiv
beauftragt, der die uneheliche Beziehung aufdeckte. Die Kosten für den
Detektiveinsatz, immerhin fast 9800 Euro, forderte die Ehefrau von der
Kurzzeitfreundin ihres Mannes ein. Nun kann man Ehestörer grundsätzlich
tatsächlich belangen. Doch hier wandte die Freundin ein, dass sie sich eigentlich
immer korrekt verhalten habe. Tatsächlich wusste sie zunächst gar nichts vom
wahren Leben ihres Freundes. Dieser hatte ihr nämlich erzählt, dass er schon
seit zwei Jahren geschieden sei. Auch nach außen hin trat man ab Jänner 2010
als offizielles Paar auf. Man ging gemeinsam aus, vergnügte sich beim Ski- und
Radfahren, ging spazieren, joggen und shoppen. Auch der Sex – und damit der
formelle Ehebruch – durfte nicht fehlen. Die Ehefrau wusste wiederum vom
Doppelleben ihres Mannes nicht. Ihr erzählte der Mann nämlich immer wieder neue
Ausreden für sein Fernbleiben, etwa dass er zum Radfahren in der Toskana sei.(...)
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Auch die Höchstrichter gaben der Freundin recht: Von einer
„Maßstabsfigur“ (darunter verstehen Juristen einen mit Werten verbundenen
Durchschnittsmenschen) hätte man nicht fordern dürfen, dass sie sofort Schluss
macht. Erst als klar war, dass aus der Scheidung nichts wird, habe die Freundin
die Liaison beenden müssen. Das habe sie getan, daher müsse sie nicht für die
Detektivkosten aufkommen (3 Ob 232/11f).
Quelle: Die Presse, 11.03.2012 | 18:38 | PHILIPP AICHINGER (Die Presse)
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