Samstag, 21. Januar 2012
sowie in der Dienstleistung in Information & Consulting
Rahmenkollektivvertrag für Angestellte im Handwerk und Gewerbe, in der Dienstleistung und in Information und Consulting veröffentlicht Ab dem 1.1.2012 gelten folgenden Änderungen: Angestellte von Betrieben, die der Fachgruppe Finanzdienstleister angehören, unterliegen dem „Rahmenkollektivvertrag für Angestellte im Handwerk und Gewerbe, in der Dienstleistung, in Information und Consulting“. Der Rahmen-KV für 2012 wurde mit folgendem Ergebnis abgeschlossen: 1. Erhöhung der monatlichen Mindestgehälter: Verwendungsgruppe I um 4,1 %, Verwendungsgruppe II um 3,65 % - Achtung: Übergangsregelung beachten (siehe KV-Protokoll)!, Verwendungsgruppe III um 3,65 %, Verwendungsgruppe IV um 3,65 %, Verwendungsgruppe V um 3,65 %, Verwendungsgruppe VI um 3,65 %, Verwendungsgruppe MI um 3,65 %, Verwendungsgruppe MII um 3,65 %, Verwendungsgruppe MIII um 3,65 %. 2. Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 3,65 %. 3. Erhöhung der Nachtarbeitszulage um 3,65 %, neu € 1,67. Für die Verwendungsgruppe I wurde vereinbart, dass für neu begründete Dienstverhältnisse ab 1.1.2012 die Verweildauer in der VerwGr. I maximal 3 Jahre beträgt. Danach hat eine Vorrückung in eine höhere Verwendungsgruppe gemäß § 17 Abs. (6) zu erfolgen. Für bereits bestehende Dienstverhältnisse in der VerwGr. I erfolgt ab 1.1.2015 eine Vorrückung in eine höhere Verwendungsgruppe gemäß § 17 Abs. (6). Im Rahmenrecht wurden Änderungen bei der Anrechnung von Karenz (§ 8b bzw. § 17 Abs. und der Freizeit bei Dienstverhinderung (§ vorgenommen.
Die Änderungen treten mit 01.01.2012 in Kraft. Die Details des KV-Abschlusses finden Sie im Abschlussprotokoll unter http://infopool.wkv.at/easyLink/direkt.php?ID=eTiGMcDK&USER=GPR
Die neue Gehaltstabelle ab 01.01.2012 finden Sie hier http://infopool.wkv.at/easyLink/direkt.php?ID=eTCUQaqB&USER=GPR
Die aktualisierte Langversion des Kollektivvertrages stellen wir Ihnen ab Anfang/Mitte Jänner auf www.wko.at/kollektivvertrag zur Verfügung.
Quelle: wko.at
|
Kommentare