Montag, 23. Januar 2012
In nur vermeintlich unbeobachteten Momenten hatte sich eine 43-jährige Frau aus Wetter in unschöner Regelmäßigkeit aus der Kasse ihrer Chefin bedient. Dumm nur, dass die Videoüberwachung alles dokumentiert hatte. Jetzt stand die einschlägig Vorbestrafte vor dem Amtsgericht – und beteuerte ihre Unschuld. An drei Tagen im Oktober 2010 hatte sie zugeschlagen. Damals Angestellte in einem hiesigen Post-, Lotto- und Schreibwarengeschäft hatte sie Kundengelder in die eigene Tasche gesteckt – jeweils Beträge zwischen 100 und 130 Euro. Das Prinzip war relativ einfach: Insbesondere beim Verkauf von Zigaretten hatte sie die Ware nicht gescannt, also nicht in der Kasse verbucht. Zwar hatte sie das Geld zunächst in die Kasse gelegt, später jedoch verschwinden lassen. Dabei hatte sie nicht damit gerechnet, dass die Videoüberwachung tatsächlich, wie angekündigt und per Aufkleber an der Ladentür vermerkt, 24 Stunden pro Tag läuft. Als die Einbußen immer größer geworden waren, hatte sich ihre Chefin die Videobänder angesehen und das dreiste Vorgehen dabei entdeckt. Angeklagte bestreitetdie Vorwürfe (...) Weiterlesen Quelle: Der Westen, 22.1.2012 URL zum Artikel: http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-wetter-und-herdecke/videokamera-filmt-griff-in-die-ladenkasse-id6269762.html
Samstag, 21. Januar 2012
sowie in der Dienstleistung in Information & Consulting
Rahmenkollektivvertrag für Angestellte im Handwerk und Gewerbe, in der Dienstleistung und in Information und Consulting veröffentlicht Ab dem 1.1.2012 gelten folgenden Änderungen: Angestellte von Betrieben, die der Fachgruppe Finanzdienstleister angehören, unterliegen dem „Rahmenkollektivvertrag für Angestellte im Handwerk und Gewerbe, in der Dienstleistung, in Information und Consulting“. Der Rahmen-KV für 2012 wurde mit folgendem Ergebnis abgeschlossen: 1. Erhöhung der monatlichen Mindestgehälter: Verwendungsgruppe I um 4,1 %, Verwendungsgruppe II um 3,65 % - Achtung: Übergangsregelung beachten (siehe KV-Protokoll)!, Verwendungsgruppe III um 3,65 %, Verwendungsgruppe IV um 3,65 %, Verwendungsgruppe V um 3,65 %, Verwendungsgruppe VI um 3,65 %, Verwendungsgruppe MI um 3,65 %, Verwendungsgruppe MII um 3,65 %, Verwendungsgruppe MIII um 3,65 %. 2. Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 3,65 %. 3. Erhöhung der Nachtarbeitszulage um 3,65 %, neu € 1,67. Für die Verwendungsgruppe I wurde vereinbart, dass für neu begründete Dienstverhältnisse ab 1.1.2012 die Verweildauer in der VerwGr. I maximal 3 Jahre beträgt. Danach hat eine Vorrückung in eine höhere Verwendungsgruppe gemäß § 17 Abs. (6) zu erfolgen. Für bereits bestehende Dienstverhältnisse in der VerwGr. I erfolgt ab 1.1.2015 eine Vorrückung in eine höhere Verwendungsgruppe gemäß § 17 Abs. (6). Im Rahmenrecht wurden Änderungen bei der Anrechnung von Karenz (§ 8b bzw. § 17 Abs. und der Freizeit bei Dienstverhinderung (§ vorgenommen.
Die Änderungen treten mit 01.01.2012 in Kraft. Die Details des KV-Abschlusses finden Sie im Abschlussprotokoll unter http://infopool.wkv.at/easyLink/direkt.php?ID=eTiGMcDK&USER=GPR
Die neue Gehaltstabelle ab 01.01.2012 finden Sie hier http://infopool.wkv.at/easyLink/direkt.php?ID=eTCUQaqB&USER=GPR
Die aktualisierte Langversion des Kollektivvertrages stellen wir Ihnen ab Anfang/Mitte Jänner auf www.wko.at/kollektivvertrag zur Verfügung.
Quelle: wko.at
Schnüffler wegen Bestechung einer Polizistin vor Gericht verurteilt. Er wollte Polizei-Daten von der Beamtin.
MÜNCHEN - Vorsicht, wenn man der Polizei bestimmte Offerten macht: Detektiv Harald B. (50) sollte für die finanziell schwach gestellte Beamtin Renate F. (48) private Ermittlungen durchführen. Der Schnüffler habe ihr angeblich angeboten: „Wenn Sie nicht zahlen können, dann zapfen Sie doch für mich bei Bedarf den Polizeicomputern an. Eine Hand wäscht die andere.“ Für den Detektiv hat das nun ein teures Nachspiel: Wegen Bestechung verurteilte ihn das Münchner Amtsgericht zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung, 1000 Euro an die Staatskasse und ein Jahr Berufsverbot. Harald B. reagierte empört:„Ich bin jetzt 30 Jahre in dem Beruf tätig. Ich bin doch nicht so blöd und besteche eine Polizistin. Ich werde in Berufung gehen.“ Die Polizistin und ihr Mann, ebenfalls ein Polizeibeamter, ermittelten 16 Jahre lang gegen die geschiedene Ex-Frau ihres Mannes. Der Hintergrund: „Mein Mann muss für sie immer noch Unterhalt zahlen, weil sie angeblich mittellos ist. Wir haben nicht herausbekommen, ob sie einen Job hat oder ob das Auto ihr gehört“, sagte Renate Z. vor Gericht. Daraufhin suchte sie einen Privatermittler: „Die meisten waren viel zu teuer.“ Harald D. sagte ihr gleich am Telefon: „Über den Preis lässt sich reden.“ Das erste Treffen fand direkt vor einer Münchner Polizeiinspektion statt. 1500 Euro für 40 Stunden hatten Harald B. und sein Mitarbeiter David D. (26) im Vertrag schriftlich fixiert. Die Beamtin: „Mehr Geld hatten wir nicht.“ Darauf machte ihr Harald B. das unkoscheres Angebot. Die Polizistin soll gleich abgewiegelt haben: „Auf keinen Fall.“ Vergeblich ermittelten Harald B. und sein Kollege David D. Aber auch sie konnten keine Information über die zu observierende Frau recherchieren. David D. hat der Polizistin daraufhin das Honorar zurückerstattet. Er sagte: „Für mich ist ein Auftrag erst bei Erfolg erledigt.“ Gegen ihn stellte Richter Gerhard Simon das Verfahren gegen 1000 Euro ein.
Quelle: Abendzeitung München, 20.1.2012, Torsten Huber URL zum Artikel: http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.gericht-detektiv-hat-jobverbot.e5f756fc-be3a-41ba-bdce-78e9faeb25a0.presentation.print.html
Freitag, 20. Januar 2012
Die Piratenpartei fordert einen bundesweit kostenlosen Zugang zu in Deutschland gefällten Gerichtsurteilen. Es sei untragbar, dass Firmen Exklusivrechte auf gemeinfreie Gesetze und Gerichtsentscheidungen hätten - und freie Urteilsdatenbanken wie Openjur benachteiligt würden. Anbieter wie Openjur.de sollen Urteile künftig ohne eigene Kosten und ohne Kosten für den Bürger öffentlich zugänglich machen dürfen. Das fordert die Piratenpartei Schleswig-Holstein in einer Pressemitteilung. Im Internet würden damit gut auffindbare Informationsquellen zur aktuellen Gesetzeslage geschaffen, die allen Bürgern zur Verfügung stünden. Der von den Politikern nun geforderte bundesweit kostenfreie Zugriff auf Gerichtsurteile ist jedoch vorerst Wunschdenken. Laut einer Entscheidung des Amtsgerichts Schleswig vom 20. Dezember 2011 sollen die Betreiber der kostenlos zugänglichen Urteilsdatenbank Openjur.de für jedes dort veröffentlichte Urteil 12,50 Euro zahlen. "Gerichtsurteile ergehen in Deutschland im Namen des Volkes und sollten diesem daher auch gebührenfrei zugänglich gemacht werden", sagte Torge Schmidt, Spitzenkandidat der Piratenpartei für die Landtagswahl in Schleswig-Holstein. "Dass private oder halbstaatliche Firmen im Rahmen von vorwiegend geheimen Verträgen Exklusivrechte haben und dadurch mit öffentlich finanzierten Daten Geld verdienen können, ist untragbar." Anspruch und Wirklichkeit Schmidt sieht nun das Justizministerium gefordert, es müsse unmissverständlich und flächendeckend in ganz Deutschland dafür sorgen, dass künftig Urteile kostenfrei und zeitnah jedem Bürger "ohne Wenn und Aber" zur Verfügung gestellt würden. Damit spielt Schmidt auf die enge geschäftliche Verbindung von Staat und Datenbanken wie Juris an. Die finanziellen Interessen dahinter beschrieb der Spiegel in seinem im April 2011 veröffentlichten Bericht "Jura-Datenbanken: So verdienen Finanzinvestoren am Verkauf deutscher Urteile". Auch Anwalt und Blogger Udo Vetter sieht Änderungsbedarf. In einer "immer mehr verrechtlichten Gesellschaft" sei es eine tolle Sache, dass sich Urteile heutzutage zur Orientierung im Privat- und Arbeitsleben googeln lassen. Vetter erklärte auf Law-Blog.de dazu: "Da könnte der Staat durchaus seinen Beitrag leisten und bei Projekten wie Openjur, immerhin ein gemeinnütziger und für seine Arbeit preisgekrönter Verein, einfach mal nicht die Hand aufhalten." Der Openjur e. V. setzt sich seit 2009 für die freie Verfügbarkeit von Gerichtsentscheidungen und Gesetzen ein. Nicht jedes Bundesland ist jedoch gleichermaßen vom Open Access überzeugt, ein Beispiel ist Bayern. Quelle: Golem.de, 16.1.2012, Christian Klaß URL zum Artikel: http://www.golem.de/1201/89086.html
„Im Fahrzeug liegend“ Affäre Aliyev: Kasachische Verdächtige in Auftrag von Anwaltskanzlei bespitzelt Der für Kasachstan tätige Wiener Rechtsanwalt Gabriel Lansky ließ Verdächtige im Fall Aliyev bespitzeln – während diese vom Bundeskriminalamt einvernommen wurden. Ein Mercedes C220 CDI, weiß lackiert, im deutschen Pforzheim registriert. Ein Fiat 500, schwarz lackiert, Wiener Kennzeichen, jeweils zwei unbekannte Insassen. Und zwei Streifenbeamte.
Was sich am 7. und 8. November 2011 vor den Toren des Wiener Bundeskriminalamts am Josef-Holaubek-Platz 1 anbahnte, könnte den Stoff für eine Agentenklamotte allererster Güte liefern. Drinnen im Haus wurden an diesen beiden ¬Tagen vier verdächtige Kasachen befragt. Sie sollen an der Entführung und Ermordung zweier Landsleute mitgewirkt haben. Und das im Auftrag von Rakhat Aliyev, einstmals kasachischer Botschafter in Wien und Ex-Schwiegersohn von Staatspräsident Nursultan Nasarbajew.
Der untergetauchte Aliyev wurde – ebenso wie seine mutmaßlichen Komplizen – in Kasachstan in Abwesenheit zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt; Österreich verweigerte bisher jedoch konsequent deren Auslieferung und sorgte damit für heftige diplomatische Verwerfungen mit Astana. Die heimische Justiz hegt nicht unberechtigte Zweifel, dass den Herren in ihrer Heimat kein fairer Prozess gemacht wurde, und hat nun ihrerseits Ermittlungen eingeleitet.
Als wäre die Gemengelage nicht schon kompliziert genug, setzten die Ereignisse von Anfang November dem noch eins drauf. profil liegt ein bisher unter Verschluss gehaltener „Zwischenbericht“ des Bundeskriminalamts zu „Vorfällen während der Vernehmungen“ vor, datiert mit 10. November 2011. Darin heißt es: „Aufgrund der Sensibilität der Ermittlungen wurde während der Vernehmungen das Vorfeld des Amtsgebäudes JHPI (Josef-Holaubek-Platz 1, Anm.) durch Kräfte des BK überwacht. Am 08.11.2011 gegen 14.40 Uhr teilte der Leiter des mit der Überwachung beauftragten Teams mit, dass die Eingänge zum BAG (Bundesamtsgebäude, Anm.) … offensichtlich observiert werden … Eines des Fahrzeuge sei den Kräften bereits am 07.11.2011 aufgefallen.“
Der zuständige Chefinspektor beorderte daraufhin eine uniformierte Streife zu den „verdächtigen Fahrzeugen“: „Im Zuge der Kontrolle des Mercedes gaben die Personen an, sie seien deutsche Studenten, die auf einen Studienkollegen warten. Da einer der Insassen ein Fernglas bei sich hatte und zuvor festgestellt werden konnte, dass er im Fahrzeug liegend unter Verwendung des Fernglases das Bundesamtsgebäude … beobachtete, wurde er dazu befragt. Er gab an, er sei Jäger und habe deshalb das Fernglas im Fahrzeug.“
Ein Jäger, in der Großstadt auf der Pirsch, im „Fahrzeug liegend“? Die Personen, welche im zweiten Fahrzeug saßen, kamen da schon schneller zur Sache. Im Protokoll heißt es: „In weiterer Folge wurde auch der Fiat kontrolliert und gaben die Insassen bekannt, dass sie Detektive seien und mit einem verantwortlichen Beamten des BK sprechen möchten. Dabei gaben sie den einschreitenden Beamten gegenüber indirekt zu verstehen, dass sie aktive deutsche Polizeibeamte seien, die nebenberuflich für eine Privatdetektei tätig seien.“ Und zwar für eine Münchner „Result Group Global Risk and Crisis Management“.
Im Zuge weiterführender Ermittlungen dürften die Beamten des Bundeskriminalamts aus dem Staunen nicht herausgekommen sein: „Die eingesetzten Kräfte hatten weiters festgestellt, dass das Bundesamtsgebäude von mindestens fünf Personen und vier Fahrzeugen observiert wird.“ Darunter auch ein gewisser Wilfried B., pikanterweise ein pensionierter Bundeskriminalist. (...) Weiterlesen
Der zunächst nur gegen die im Auftrag von Lansky spitzelnden Detektive gerichtete Vorwurf: nachrichtendienstliche Tätigkeit zum Nachteil Österreichs. Quelle: Profil, 14.1.2012, Von Michael Nikbakhsh und Ulla Schmid URL zum Artikel: http://www.profil.at/articles/1202/560/316516/aliyev-im-fahrzeug
Freitag, 13. Januar 2012
Insolvenzverwalter klagt gegen Rekordnationalspieler Nach einem Jahr voller Beziehungsprobleme (Scheidung von Ehefrau Liliana) und sportlicher Misserfolge ( Rauswurf als Bulgarien-Trainer) beginnt 2012 für das Fußball-Idol mit juristischen Schwierigkeiten. Ein Insolvenzverwalter hat vorm Landgericht Wuppertal Klage gegen Matthäus erhoben. Worum es geht, ist bislang nicht bekannt. Klar ist nur, dass die Benachrichtigung über die Klageschrift seit dem 30.12.2011 im Gericht aushängt. Die öffentliche Zustellung war angeordnet worden, weil der Kläger die Anschrift des Rekordnationalspielers nicht herausfinden konnte.In einer Pressemitteilung beschreibt das Gericht die Chronik einer Suche, die auch im nüchternen Juristen-Deutsch unfassbar klingt.„So erhielt der Kläger nach seinen Angaben vom Einwohnermeldeamt München nach mehrfachen Anfragen lediglich die Auskunft, Lothar Matthäus sei nach Israel gemeldet (dort arbeitete Matthäus von April 2008 bis Juni 2009 als Trainer, d. Red.). Dort konnte ihn der Kläger jedoch nicht ausfindig machen“, heißt es in der Pressemitteilung. Deshalb sei ein Gerichtsvollzieher eingeschaltet worden, um die Klageschrift in der Münchener Allianz Arena zuzustellen. Dieser Plan sei jedoch gescheitert , weil Bayern München dem Gerichtsvollzieher Hausverbot im Stadion erteilte. Angeblich warteten die privaten Ermittler vor dem Bundesliga-Spiel zwischen Bayern und Dortmund (0:1) in der Tiefgarage der Münchener Arena auf ihre „Zielperson“, die aber nicht auftauchte. Eine „ähnliche Zugriffsmaßnahme“ im Stadion soll am 22.11.2011 – im Rahmen des Champions-League-Spiels gegen Villarreal – gescheitert sein. Die Detektive, die an mehreren Zugängen auf Matthäus gewartet haben sollen, fanden nach Angaben des Klägers nur heraus, dass sich der joblose Trainer in wechselnden Hotels im In- und Ausland aufhält. Was sagt Matthäus, der zuletzt bei der Weltfußballer-Gala am Montag öffentlich auftrat, zu der Klage? Gegenüber BILD gibt er sich ratlos: „Ich kann mir das überhaupt nicht erklären. Ich weiß nicht, worum es geht“ Quelle: Bild, 13.01.2012 URL zum Artikel: http://www.bild.de/sport/fussball/lothar-matthaeus/klage-gegen-fussball-idol-22055384.bild.html
Dienstag, 3. Januar 2012
RTL II holt seine Privatdetektive zurück
Ab dem 6. Februar 2012 setzt RTL II wieder auf das Format «Privatdetektive im Einsatz», das schon im Sommer 2011 auf dem
18.00 Uhr-Slot eingesetzt wurde.

In der ersten Staffel ließ RTL II von filmpool 15 Folgen
herstellen, die zweite Runde umfasst nun gleich 80 Ausgaben.
Detektei-Chef
Carsten Stahl und sein sechsköpfiges Team sind die «Privatdetektive im
Einsatz». „Die Ermittler arbeiten an spannenden und emotionalen Fällen, vom
Ehebruch bis hin zu actiongeladenen Ermittlungen im kriminellen Milieu“,
beschreibt der Sender das Format selbst.......
Redakteur: Manuel Weis, Quelle: http://www.quotenmeter.de/cms/?p1=n&p2=54054&p3=
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