Videokameras, die Mitarbeiter an ihren Arbeitsplätzen
kontrollieren, sind verboten. Ausnahmen sind Banken und Juweliere.
Das wird es wohl in Zukunft nicht mehr geben: Ein Betreiber
von Eissalons, der in seinem Wohnzimmer Monitore aufgestellt hat, über die er
seine Eisverkäufer beim Befüllen der Becher und Stanitzel kontrolliert.
Nach zehn Jahren ist das Datenschutzgesetz mit 1. 1. 2010 erstmals novelliert
worden. Wesentlicher Inhalt der Neuregelung ist, dass nun die grundsätzliche
Genehmigungspflicht von Videoüberwachungen ausdrücklich geregelt wird. Im
Prinzip wurde das bisher bereits von der Datenschutzkommission praktizierte
Verfahren in Gesetzesform gegossen: Videoüberwachungen sind dem
Datenverarbeitungsregister vorab mit den im Internet bereitgestellten
Meldeformularen zu melden.
Vor allem ist nun die Videoüberwachung zum Zweck der Mitarbeiterkontrolle an
Arbeitsstätten eindeutig verboten. Der Eis-Verkäufer wird die Kameras in den
Eisdielen abmontieren müssen.
Ausnahmen bestätigen die Regel: In Bankfilialen oder bei Juwelieren werden auch
künftig Kameras hängen dürfen, "weil hier das Objekt, also etwa die Kassa
oder die Preziosen, überwacht werden sollen, nicht aber die Leistung der
Mitarbeiter", erklärt Rechtsanwalt Hermann Hansmann von der Wiener Kanzlei
PHH.
Internet
Dass die Überwachung am Arbeitsplatz ein brisantes Thema
ist, das zeigt auch eine Umfrage der Arbeiterkammer Oberösterreich unter 600
Mitgliedern. Fast die Hälfte der Beschäftigten, die sich überwacht glauben,
nehmen an, dass ihre eMails und die Internetnutzung kontrolliert werden. 36
Prozent vermuten eine kontinuierliche Beobachtung während der Arbeitszeit durch
den Vorgesetzten. Einen Einfluss auf die Überwachung dürfte die Betriebsgröße
haben: Nur 30 Prozent in Betrieben mit mehr als 500 Beschäftigten denken,
sicher nicht überwacht zu werden. In Betrieben mit bis zu 20
Mitarbeitern/-innen sind 51 % überzeugt, keiner schaue ihnen über die Schulter.
Videokameras etwa in Großraumbüros, die ständig auf die Mitarbeiter gerichtet
sind, verletzen deren Privatsphäre und sind daher verboten. Zu beobachten, wer
gerade an seinem PC sitzt, mit Kollegen plaudert oder in der Nase bohrt, ist
nicht gestattet. Selbst wenn es zu Diebstählen in Büros kommt, würde dies die
Installation von Überwachungsgeräten nicht rechtfertigen. Generell muss immer
das schonendste Mittel gefunden werden, sollte Kontrolle vonnöten sein.
Geht es "nur" um die Einhaltung von Dienstpflichten, gibt es einen
Grundsatz: Stichprobenweise Kontrollen sind erlaubt, lückenlose nicht.
Kameras, die nur Echtzeitaufnahmen liefern, die auch nicht gespeichert werden,
sind legal. So wird etwa bei größeren Unternehmen häufig der Eingangsbereich der
Firma überwacht.
Ein Tiroler Krankenhaus ging aber zu weit. Es wollte die
Anwesenheits-Zeiterfassung der Dienstnehmer durch Finger-Scans messen. Das hat
der Oberste Gerichtshof verboten.
Schutz: Vor zu viel Kontrolle
Sollten Sie der Ansicht sein, eine Videoüberwachungsanlage,
von der Sie selbst betroffen sind, ist nicht datenschutzkonform in Betrieb, so
können Sie mit dem "Datenverarbeitungsregister" Kontakt aufnehmen.
Sollte keine Registrierung erfolgt sein und auch kein Meldeverfahren anhängig
sein, dann kann man sich an die Datenschutzkommission wenden, die
gegebenenfalls ein Kontroll- und Ombudsman-Verfahren einleitet.