Aufregung in der Anwaltschaft: Ein Strafverteidiger ließ
sich mit der Unterwelt ein und kommt selber vor Gericht.
Der Waffenlobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly und sein
Strafverteidiger Harald Schuster stehen auf vertrautem Fuß miteinander, wie man
so sagt. "Auf die Jagd gehe ich mit ihm trotzdem nicht", sagt der
Anwalt: "Von 30 Treffen fanden 29 in meiner Kanzlei statt." Was
Schuster damit meint: Distanz muss sein. "Ich sitze nicht vorne auf der
Anklagebank, sondern dahinter."
Das kann Strafverteidiger Werner Tomanek nicht (mehr) von sich sagen. Ihm wird
demnächst als mutmaßlichem Auftraggeber für Brandstiftung in seiner eigenen
Wiener Wohnung sowie wegen Versicherungsbetruges der Prozess gemacht (siehe
Hintergrund). Wie auch immer der ausgeht: Mit seiner Nähe zu manchen Mandanten
(aus der Unterwelt) hat Tomanek sich und seiner Zunft nichts Gutes getan.
Der KURIER hat sich umgehört, wie viel Abstand die
Rechtsanwälte zu ihren Klienten halten: Da gibt es solche wie Thomas Kralik,
die mit ihnen möglichst "per Sie" bleiben: "Auch von der
Glaubwürdigkeit den Richtern gegenüber ist es keine gute Optik, mit jedem ,per
Du' zu sein."
Kollege Ernst Schillhammer hält es "wie die Ärzte":
Familienmitglieder werden nicht persönlich operiert. "Bei heiklen Dingen
schicke ich einen Freund zu einem befreundeten Anwalt und vertrete ihn nicht
selbst." Nachsatz: "Außer es handelt sich bloß um eine
Parkverbotsstrafe."
Anwalts-Doyen Herbert Eichenseder zitiert den legendären, längst verstorbenen
alten Stern: "Der größte Feind des Verteidigers ist sein eigener
Klient" und hält ebenfalls Abstand.
Strafverteidiger und Rechtsprofessor Richard Soyer glaubt: "Jeder hat
Anspruch auf Verteidigung, das darf nicht infrage gestellt werden. Aber nur mit
der nötigen Distanz hilft man seinem Mandanten und ist in überzeugender Weise
glaubwürdig." Kollegin Elisabeth Rech erachtet es für sinnvoll, eine
Grenze zu ziehen: "Weil man sonst die Objektivität verliert, um gut
beraten zu können."
Abstand
Die Objektivität und das Ansehen: Nach wie vor wird den
Strafverteidigern vielfach unterstellt, mit ihren Klienten unter einer Decke zu
stecken. Deshalb hält auch die Polizei die Anwälte auf Abstand, obwohl diese
grundsätzlich das Recht haben (aber eben mit Ausnahmen), beim Verhör ihrer
Mandanten dabei zu sein.
Dass zu viel Nähe (zur Unterwelt) gefährlich werden kann, haben auch schon
einige Spitzen-Polizisten erfahren müssen: Der inzwischen voll rehabilitierte
Ernst Geiger erlitt wegen seiner Freundschaft zu einem Bordell-Betreiber einen
Knick in seiner Karriere. Ex-Polizeigeneral Roland Horngacher musste die
Uniform ausziehen. Und ein suspendierter Chefinspektor - einst zu Gast bei der
Hochzeit einer bekannten Rotlicht-Größe - bekommt demnächst seinen Prozess
wegen Amtsmissbrauchs.
Verfehlungen: Wann Anwälte gesperrt werden
Statut
Strafen für Anwälte sind im Disziplinarstatut für Rechtsanwälte (DSt) geregelt.
In §1, Absatz 1 heißt es: "Ein Rechtsanwalt, der schuldhaft die Pflichten
seines Berufes verletzt oder inner- oder außerhalb seines Berufes durch sein
Verhalten die Ehre oder das Ansehen des Standes beeinträchtigt, begeht ein
Disziplinarvergehen."
Disziplinarstrafen
Diese werden vom Disziplinarrat ausgesprochen, der am Sitz jeder
Rechtsanwaltskammer zu errichten ist. Disziplinarstrafen sind: schriftlicher
Verweis, Geldbuße bis zum Betrag von 45.000 Euro, Untersagung der Ausübung der
Rechtsanwaltschaft bis zur Dauer eines Jahres und die Streichung von der Liste.
Einstweilige Maßnahmen
Diese werden u.a. beschlossen, wenn gegen den Rechtsanwalt als Beschuldigten
oder Angeklagten ein Strafverfahren (bei Tomanek) geführt wird. Einige
Maßnahmen: die Entziehung des Vertretungsrechtes vor bestimmten (Tomanek in
Graz) oder allen Gerichten, vorläufige Untersagung der Ausübung der
Rechtsanwaltschaft.
Artikel vom 29.03.2010 16:55 | KURIER | Ricardo Peyerl,
Johannes Wolf