Montag, 31. März 2008
Hamburg (AFP) — Nach dem Überwachungsskandal bei Lidl hat die Gewerkschaft Verdi auch Vorwürfe gegen die Drogeriekette Schlecker erhoben. Dort spähten Detektive und Sicherheitskräfte durch Lochwände teils stundenlang in die Verkaufsräume, sagte der Handelssekretär des Verdi-Bezirks Berlin-Brandenburg, Achim Neumann, der "Bild am Sonntag". Mitarbeiter berichteten, dass sie sich in dadurch in ihrem Verhalten und ihrer Leistung "ausgespäht und überwacht" fühlten. Schlecker und Lidl seien keine Einzelfälle. "Viele Discounter überwachen ihre Mitarbeiter." SPD-Generalsekretär Hubertus Heil legte Verbraucher einen Boykott von Lidl nahe. "Ich bin vorsichtig mit Boykottaurufen", sagte er der "Bild am Sonntag". "Aber es sollte die Verbraucher schon interessieren, ob die Menschen in einem Laden nur Jobs haben oder gute Arbeit, von der sie leben können, die nicht krank macht und die Würde der Beschäftigten wahrt." Heil verurteilte das Vorgehen von Lidl: "Wie hier die Würde von Arbeitnehmern verletzt wurde, ist widerlich", sagte er. "Mitarbeiter wurden wie Knechte behandelt." Am Mittwoch hatte das Nachrichtenmagazin "Stern" unter Berufung auf hunderte Seiten interner Lidl-Protokolle berichtet, der Einzelhändler habe seine Mitarbeiter systematisch überwachen lassen. So sei in vielen Filialen protokolliert worden, welcher Mitarbeiter wie oft zur Toilette gehe oder wer mit wem womöglich ein Liebesverhältnis habe. Inzwischen entschuldigte sich Lidl bei Mitarbeitern und Kunden für die Vorfälle, schrieb die Hauptverantwortung für die Überwachungen aber dem Übereifer von Ladendetektiven zu. 30.3.2008 URL: http://afp.google.com/article/ALeqM5hU4yPNA8B0_LJM1-6R_yyF2DpSLA
Nach dem Überwachungs-skandal bei Lidl erhebt die deutsche Gewerkschaft auch gegen den Drogeriediskonter Schlecker schwere Vorwürfe. "Beobachtungslöcher" in Wänden kennt man eigentlich nur aus Spionagethrillern und öffentlichen Bädern. Doch auch bei der Drogeriekette Schlecker sollen Detektive die Mitarbeiter heimlich observiert haben. Nach dem Überwachungsskandal beim Diskonter Lidl ist dies nun die nächste Tiefpreishandelskette unter Verdacht. Die Gewerkschaft Verdi wurde auf den Fall aufmerksam, da sich zahlreiche Mitarbeiter von Schlecker "überwacht und ausgespäht" fühlten. Vorwürfe sind kaum zu beweisen Allerdings dürfte es für die Arbeitnehmervertreter schwierig sein, Beweise für den Verdacht zu erbringen. Die Augenzeugen befürchten aufgrund ihrer Aussagen gekündigt zu werden. Die deutsche "RP Online" berichtet, dass Schlecker derzeit seine Arbeitsverträge erneuert. Alle Verkäufer haben nur Teilzeit-Arbeitsverträge. Sie sollen aber auch Übersunden machen, an Freizeittagen in die Filiale kommen oder ohne freien Tag von Montag bis Samstag durcharbeiten. Da viele Filialen ohnehin nur eine Mitarbeiterin haben, könnten sie anders gar nicht offen gehalten werden. "Überwachung ist üblich" Lidl, Schlecker - und die Affäre ist möglicherweise noch nicht zu Ende. Der Handelssekretär des Verdi-Bezirks Berlin-Brandenburg, Achim Neumann bekräftigte das Problem gegenüber der deutschen "Bild am Sonntag": "Viele Discounter überwachen ihre Mitabreiter Das ist deutlich üblicher, als man denkt. Es gehört zu den Führungsprinzipien vieler Discounter, Leistungsdruck und ein Klima der Angst zu erzeugen" (Ag/ebl) Mehr zum Thema: „Lidl muss künftig auf meine Dienste verzichten“ Lidl weist Vorwurf der Bespitzelung zurück "Lidl-Protokolle": Systematische Überwachung und Toilettenverbot
31.03.2008 | 09:05 | (DiePresse.com) URL: http://diepresse.com/home/wirtschaft/economist/373397/index.do
Lidl knickt ein - denn das Image ist in Gefahr: Der Discounter entschuldigt sich in großformatigen Anzeigen bei seinen Mitarbeitern für die heimliche Überwachung. Außerdem bekommen die Angestellten Einsicht in die Protokolle der Detektive.Berlin - Es ist Transparenz, die der eher öffentlichkeitsscheue Discounter nicht gewöhnt ist: Lidl kündigte an, die in insgesamt 219 Filialen angefertigten Überwachungsprotokolle den betroffenen Mitarbeitern offenzulegen. "Jedem Mitarbeiter einer betroffenen Filiale bieten wir jetzt an, die vorhandenen Protokolle einzusehen, um zu erfahren, ob es überhaupt Aufzeichnungen über ihn gibt, und wenn ja, welche", teilte Geschäftsführungsmitglied Jürgen Kisseberth in Neckarsulm mit. Den Mitarbeitern würden jene Passagen vorgelegt, die sich mit ihrer Person beschäftigten. Lidl wolle der Belegschaft damit "eine umfassende und lückenlose Einsicht in die schriftlich festgehaltenen Informationen der Detektive" anbieten, hieß es in einer Mitteilung des Discounters. Die neue Offenheit ist ungewöhnlich für den Discounter - und zeigt, wie sehr Lidl unter Druck geraten ist. Am vergangenen Mittwoch hatte das Nachrichtenmagazin "Stern" unter Berufung auf Hunderte Seiten interner Lidl-Protokolle berichtet, der Einzelhändler habe seine Mitarbeiter systematisch überwachen lassen. So sei in vielen Filialen protokolliert worden, welcher Mitarbeiter wie oft zur Toilette gehe oder wer mit wem womöglich ein Liebesverhältnis habe.
"SPITZEL-SKANDAL: Lidl will Überwachungsprotokolle offenlegen" vollständig lesen
Der Chaos Computer Club und Wolfgang Schäuble sind natürliche Gegner. In ihrem Magazin publizieren die Hacker jetzt einen Fingerabdruck des Bundesinnenministers - mitsamt einer Folie, die als Attrappe ausreichen soll, um Fingerabdruck-Scanner zu täuschen.
Den vollständigen Artikel erreichen Sie unter der URLhttp://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,544203,00.html
Sonntag, 30. März 2008
Du hast keine Ahnung! Es gibt nicht wirklich viele Filme, die ich mir immer und immer wieder gerne ansehe. Nicht nur wegen der knackigen Bösewichte. New Orleans. Eine Fähre voller feiernder Navy-Angehöriger, eine gigantische Explosion und 543 Tote. Um diesen Terroranschlag aufzuklären, setzen die leitenden FBI-Agenten McCready (Bruce Greenwood, The Riverman) und Pryzwarra (Val Kilmer) eine neuentwickelte Technologie ein, mit der man genau viereinhalb Tage in die Vergangenheit schauen kann – allerdings in jeder Sekunde nur aus einer einzigen Perspektive und zwar ohne die Möglichkeit vor- oder zurückzuspulen. Um dieses System möglichst effektiv nutzen zu können, holen sie sich den ortskundigen ATF-Agenten Doug Carlin (Denzel Washington) mit ins Boot, der ihnen dabei helfen soll, zur richtigen Zeit den richtigen Ort im Auge zu behalten. Und wirklich sitzt der Terrorist Carroll Oerstadt (Jim Caviezel) bald hinter Gittern. Als Carlin jedoch herausfindet, dass man mit der Technologie nicht nur in die Vergangenheit blicken, sondern diese auch beeinflussen, ja sogar Gegenstände in diese zurücksenden kann, will er mehr, als einfach nur den Killer zu schnappen. Deshalb stellt er sich trotz aller Risiken selbst als Versuchskaninchen zur Verfügung, um zurückzureisen und den Anschlag so doch noch verhindern zu können…
„Déjà Vu“ ist ein astreiner Hollywood Blockbuster, Denzel Washington brilliert, auch der Terrorist ist subjektiv annehmbar, wird er doch von Jim Caviezel (Die Passion Christi, Montecristo) intensiv und komplex und als fehlgeleiteter Patriot dargestellt, Clip: http://www.bvimovies.com/de/deja_vu/index.html
Ein Liebesroman. Thea Dorn ist bekannt dafür (sollte man einige ihrer Bücher gelesen haben), dass sie einen als Leser nicht einfach davon kommen lässt, sie lässt einen zappeln. Wie eine Spinne im Netz wartet sie ab, den Leser eins auszuwischen und ihn aus der vermeintlich sicheren Position zu verdrängen.
„Mädchenmörder“ ist ein interessanter Roman. Fängt schrecklich an, erinnert an Ereignisse der letzten Jahre (Natascha Kampusch) - im objektiven Sinn. Man fühlt als Leser mit und giert doch nach dem Schrecklichkeiten, nach noch mehr - Details. Der erste Teil des Roman „schwarzer sommer.doc“ endet. Das arme Mädchen… denkt der naive Leser noch. Der zweite Teil des Romans beginnt: „david.doc“. Man verlässt eine Welt und betritt eine andere. Abgründe der menschlichen Seele, trotzdem versucht man als Leser, ich jedenfalls, noch Sympathie, Erklärungen für die geschildernden Erlebnisse zu finden. Das Stockholm Syndron, etc. , ob man sie findet oder nicht, ist egal. Ein Roman Ein guter Roman Ein Roman, der mich seit langer Zeit gefesselt hat und den ich unbedingt bis zum bitteren Ende lesen wollte. Gut gemacht, Thea Dorn
Samstag, 29. März 2008
Handys sind heute aus dem Geschäftsalltag nicht mehr wegzudenken. Doch so viele Vorteile die mobile Kommunikation auch bietet, so viele Schwachstellen können ausgenutzt werden. Die Gefahr eines Handy-Missbrauchs wird unterschätzt. Unternehmen sollten die Handy-Nutzung genau regeln, um Abhörgefahren einzudämmen Handy Sicherheitstipps Was Sie tun müssen, um die größten Fehler zu vermeiden. Nach Angaben des deutschen Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) sollten folgende Sicherheitsmaßnahmen beachtet werden: Keine vertraulichen Gespräche Grundsätzlich sollten keine Mobiltelefongespräche geführt werden, wenn vertrauliche Inhalte besprochen werden sollen. Handy-Verbot in Meetings Handys haben in vertraulichen Sitzungen und Meetings nichts verloren - kontrollieren! GSM-Detektoren Es gibt Mobiltelefon-Detektoren im Handel, die GSM-Handys orten, die in Reichweite in Betrieb sind. Manche Detektoren können Handys, die sich in der Umgebung befinden, auch einschalten. "Es wird empfohlen, solche Warngeräte zu installieren und diese bei Gesprächen mit sensitivem oder vertraulichem Inhalt zu aktivieren." Entfernen des Akkus Es reicht nicht aus, ein Handy abzuschalten, um sich vor Abhören zu schützen. "Bei manipulierten Handys kann ein unbemerkter Übergang in den Sendebetrieb nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden." Gegen Fern-Inbetriebnahmen schützt nur das Entfernen des Akkus. Handy-Kauf Handys sollten in vertrauenswürdigen Geschäften gekauft werden, bei großer Stückzahl sollten Geräte mehrerer Anbieter beschafft werden. Manipulationsverdacht Handys, die möglicherweise manipuliert worden sind, sollten umgehend aus dem Verkehr gezogen werden. SIM-Kartenmissbrauch Um unerklärliche Gebühren und Rufnummern zu prüfen, sollten Einzelverbindungsnachweise beim Telekom-Provider angefordert werden. "Fehlende Gebühren für bestimmte Verbindungen können auf Abhören hindeuten." Illegale Hardware Manipulierte Handy-Hardware kann per Sichtprüfung nach Zerlegen der Geräte und durch Röntgenprüfverfahren nachgewiesen werden. Lauschangriff Mobilkommunikation kann laut BSI ohne Zugang zu den technischen Einrichtungen mit einigem technischen Aufwand abgehört werden. Krypto-Handys Das BSI empfiehlt für vertrauliche Gespräche den Einsatz von sogenannten Krypto-Mobiltelefonen in "geschlossenen Benutzergruppen". Handy-Wechsel Ein guter Schutz vor Abhörangriffen ist auch der häufige Wechsel von Handys und Telefonnummern. Handys sind die Abhörwanzen von heute. "Mobiltelefone können für das Abhören und Aufzeichnen von vertraulichen Gesprächen in Firmenräumen, Sitzungssälen oder Vorstandssitzungen missbraucht werden", warnt das deutsche Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI). Die einfachste Lausch-Variante ist, ein Handy "unauffällig in einem Besprechungszimmer zu positionieren, das von außen lautlos aktiviert wird oder bereits eingeschaltet ist."
Missbrauch als Tonband "Es ist heute gang und gäbe, dass jemand in Besprechungen, wenn es kritisch wird, unter dem Tisch ein Diktaphon oder Handy einschaltet", weiß Gunther Reimoser, IT-Experte von Ernst & Young. "Man muss in einem Meeting immer damit rechnen, dass irgendwer das Gespräch aufzeichnet." Nicht selten werden illegal aufgezeichnete Gespräche später bei firmeninternen Auseinandersetzungen wie Einsparungswellen als Druckmittel eingesetzt. "Früher hat man einen Aktenvermerk gemacht, heute liegen MP3-Files mit brisantem Inhalt herum, die darauf warten, dass die Situationen eintritt, wo sie gebraucht werden", sagt der Ernst-&-Young-Experte. Firmware-Manipulation "Es ist nach wie vor so, dass man in die Betriebssysteme von Handys eingreifen und diese fernsteuern kann", weiß Reimoser. "Die häufigste Variante ist, dass das Handy angerufen wird, es sozusagen selbst abhebt, aber der Handybesitzer merkt es nicht." Denn der Rufton und das Display wurden unterdrückt oder deaktiviert. "Es ist ein Gerätetyp bekannt, bei dem durch Manipulation der internen Software das Display abgeschaltet wird, obwohl zu dem Gerät eine Gesprächsverbindung besteht", bestätigen die BSI-Experten. "Es gibt entweder Hardware-Lösungen oder Software-Lösungen, das haben wir oft bei Windows-Handys", bestätigt der Berufsdetektiv und IT-Experte Markus Schwaiger. Das Handy als Wanze Dazu kommen noch einige Subvarianten des Handy-Lauschens. So können über das Push-to-talk-Feature innerhalb des gleichen Betreibernetzes Handys missbraucht und Gespäche mitgehört werden. Dabei werde die Möglichkeit des Handys, mehrere Gespräche gleichzeitig zu führen, ausgenutzt. Eine weitere Manipulationsmöglichkeit bietet das Bluetooth-Feature. Gefahr Bluetooth "Die Bluetooth-Funktionalitäten wurden nicht auf Sicherheit hin programmiert", sagt Reimoser. "Insbesondere können die Geräte so manipuliert werden, dass sie automatisch mit einem anderen Bluetooth-Gerät verbunden und so ferngesteuert werden. So lässt sich das Mikrofon für Übertragungen einschalten." Fallbeispiele gibt es viele: Ein harmloser Bluetooth-Kopfhörer wird in eine Konferenz mitgenommen, und im Nebenzimmer ist ein Handy als Basis-Abhörstation deponiert, das das illegale "Konferenzgespräch" weiter überträgt. Laut Experten sind auch die Reichweiten von Bluetooth-Geräten verbessert worden. Gefahr Akku-Wanze "Es gibt unendlich viele Spielarten, in ein Handy etwas einzubauen", sagt Reimoser. "Die Handy-Verbindung hat man relativ sicher gemacht, unter anderem durch Frequenz-Hopping und Verschlüsselung." Nachsatz: "Wenn man ein Handy abhören will, dann nicht in der Luft, sondern bei den Access-Points und Switches." Man kann aber auch in ganz normalen Handys Wanzen unterbringen, weiß der Fachmann. In der Regel wird dabei in einem günstigen Augenblick der Akku des Handys der Zielperson gegen einen optisch und äußerlich gleichen Akku getauscht, in dem eine Abhörwanze eingebaut ist. "Die Wanzen in Akkus sind die Hölle", bestätigt Schwaiger. "Die kann man schon für die gängisten Handys um 200 € im Internet ersteigern." In Internet-Shops werden sogenannte GSM-Spy-Handys unter anderem der Marke Nokia als Modelle 6100, 7260, N70 und N95 angeboten. Gefahr Handy-Kamera Eine weitere Gefahr droht durch moderne Handys mit eingebauter Kamera und der Speicherkapazität einer gängigen DVD. Mit solchen Handys lassen sich ganze Konstruktionspläne oder Kundenlisten im Handumdrehen ablichten, abspeichern und weiterleiten. Lesen Sie den ganzen Artikel im Wirtschaftsblatt http://www.wirtschaftsblatt.at/ Wirtschaftsblatt, von Kid Möchel | 28.03.2008 | 09:37 http://www.wirtschaftsblatt.at/home/schwerpunkt/dossiers/sicherheit/320088/index.do
Bekannter Kärntner Privatdetektiv musste Mittwoch wegen Betrugsverdacht vor Gericht. Er soll einen Auftraggeber aus der Schweiz um 150.000 Euro betrogen haben. "Bin unschuldig". "Ich bin seit 30 Jahren Privatdetektiv und war bei mindestens 150 Prozessen. Ich kenne meine Rechte", stellt der Angeklagte gleich zu Verhandlungsbeginn klar. Ob politische Bespitzelungen oder libysche Waffenlieferungen, der Detektiv spielte oft und gerne den "Aufdecker der Nation".
Betrugsverdacht. Immer wieder schaffte er es in die Schlagzeilen. Nun wurde ihm sein Job zum Verhängnis: Laut Anklage soll der Kärntner Privatdetektiv einen Auftraggeber aus der Schweiz um 150.000 Euro betrogen haben. "Ich bin unschuldig", wehrt sich der Mann. Mit einem Gesetzbuch in der Hand sitzt er trotzig auf der Anklagebank. Keine Beweise und kein Geld. Laut Staatsanwaltschaft bekam der Detektiv von einem reichen Schweizer Arzt den Auftrag, zwei Betrüger ans Messer zu liefern. Das Duo hatte den vermögenden Mediziner um 300.000 Euro erleichtert. Der Angeklagte lieferte tatsächlich die Beweise dafür. Als die Betrüger verurteilt wurden, ging die Detektivgeschichte jedoch weiter. Anklägerin Gabriele Lutschounig weiß: "Der Detektiv sagte dem Arzt, eine bestimmte Bank würde mit den Betrügern unter einer Decke stecken". Das könne er beweisen. Sofern der Arzt 150.000 Euro zahle. Nobel, nobel: Im Zimmer 206 im Sheraton in Salzburg folgte die Geldübergabe. "Doch der Angeklagte erbrachte weder die Beweise gegen die Bank, noch gab er dem Arzt das Geld zurück", sagt die Staatsanwältin. "Anklage ist ein Witz". "Die Anklage ist ein einziger Witz", tobt der Detektiv lauthals. Bald wird klar: Er gilt nicht zu Unrecht als Mann fürs Grobe. Als er zu grob wird, reicht es der Richterin. Sie unterbricht den Prozess für zehn Minuten, "damit sich der Herr Angeklagte beruhigt". Sogar von seiner eigenen Anwältin wird der Detektiv ermahnt: "Wenn Sie so weitertun, bekommen Sie noch eine Ordnungsstrafe." Die Richterin vertagt. Weitere Zeugen sollen befragt werden. Kurzer Prozess wird das keiner. MANUELA KALSER, Kleine Zeitung, 19.3.2008 Quelle: http://www.kleinezeitung.at/nachrichten/chronik/1027406/index.do
Vor zwei Jahren hat eine Detektei im Auftrag der TIWAG Erhebungen durchgeführt und dafür über 150.000 Euro verlangt. Vertrauliche TIWAG-Informationen waren zuvor an die Öffentlichkeit gelangt. Wie, ist nach wie vor nicht klar. "Recht und Pflicht der TIWAG" Für die TIWAG hat sich das Einschalten es Detektivs als nutzlose Abwehraktion entpuppt. Das zeigt eine dem ORF jetzt vorliegende und eigentlich vertrauliche Rechnung der Detektei.
Nach dem Auftauchen des Cross-Border-Leasing Vertrags auf der Internetseite von Kraftwerkskritiker Markus Wilhelm sollten Schwachpunkte gefunden werden. Laut TIWAG-Vorstand Bruno Wallnöfer wollte man Schaden abwenden, die TIWAG sei schließlich ausspioniert worden. Für Wallnöfer war der von ihm angeordnete Abwehrversuch das Recht und die Pflicht der TIWAG. Ob der Detektiv TIWAG-Mitarbeitern oder Markus Wilhelm nachspioniert hat, wollte Wallnöfer weder einräumen noch ausschließen. Der TIWAG-Betriebsrat sagt, er habe von der Arbeit des Detektivs nichts gewusst. Hätte man davon gewusst, hätte man versucht, es zu verhindern, heißt es. weiterer Link; tirol.ORF.at; 8.03.08 "Profil": TIWAG bezahlte Detektivbüro ORF Tirol, 29.03.2008 URL: http://tirol.orf.at/stories/267022/
AK-Dinkhauser fordert "Entschuldigung" von Landeshauptmann Van Staa
Wien (OTS) - Wie das Nachrichtenmagazin "profil" in seiner Montag erscheinenden Ausgabe berichtet, hat der Tiroler Energieversorger ein einer niederösterreichischen Detektei 152.574,41 Euro bezahlt, um angeblich undichte Stellen im Konzern auszuforschen. Laut einer "profil" vorliegenden Honorarnote suchte das Detektivbüro dreieinhalb Monate erfolglos nach einem Maulwurf, der in den Jahren 2004 und 2005 vertrauliche Tiwag-Informationen an die Öffentlichkeit gespielt haben soll. Die Detektive verrrechneten über tausend Arbeitsstunden, mehr als 24.000 gefahrene Kilometer, mehrere Tausend Euro nicht belegbare Barausgaben und Spesen sowie einen nicht näher spezifizierten "Organisationsbeitrag" von mehr als 16.000 Euro. Ihr Abschlussbericht wird unter Verschluss gehalten. Tiwag-Chef Bruno Wallnöfer gegenüber "profil": "Wir waren Objekt von Diebstahl und Spionage." Arbeiterkammerpräsident Fritz Dinkhauser fordert unterdessen eine öffentliche "Entschuldigung" von Tiwag-Eigentümervertreter, Landeshauptmann Herwig Van Staa: "Da geht es um Volksvermögen." Wenn Leute, "die sich trauen, etwas zu veröffentlichen, mit 150.000 Euro ausgespitzelt werden, ist es um die Demokratie schlecht bestellt", so Dinkhauser gegenüber "profil". Link: http://www.news.at/profil/
In ziemlich genau 6 Monaten ist Annahmeschluß für den Big Brother Award 2008 - Trotz Halbzeit trudeln schon die ersten Nominierungen herein - und das zum großen Teil dank alter Bekannter.
Hat sich auch viel getan in der letzten Woche: Der Discounter Lidl nimmt sich Schlecker als Vorbild und bespitzelt ebenfalls seine Mitarbeiter. Er reiht sich damit in die Kategorie ein, denen wir depesche-Lesern den reflektierten Umgang mit solchen Unternehmen empfehlen. Zumal Lidl schon einmal den BBA 2004 in .de gewonnen hat.http://diepresse.com/home/wirtschaft/economist/372342/index.do
Die TIWAG hat es nicht leicht mit Ihren Kritikern. Im Kampf gegen deren Meinungsfreiheit ist dem Landeskonzern bisher beinahe jedes Mittel recht gewesen - auch der Einsatz von Privatdetektiven. Näheres dazu bringt das Profil vom Montag.http://www.ots.at/presseaussendung.php?schluessel=OTS_20080329_OTS0006
Wie schnell eine Datensammlung neue Begehrlichkeiten weckt - nämlich noch vor Ihrer Fertigstellung - demonstriert gerade die EU Kommission: Ungeachtet dass es noch einige Jahre dauern wird, bis alle Europäer beim Reisepass biometrisch erfasst und gespeichert werden - besteht die EU Kommission bereits auf einer Zusammenführung aller Fingerabdrücke in einer zentralen EU-weiten Datenbank. Bei all den Fingerabdrücken reiben sich einige Geheimdienste bereits die Hände.http://futurezone.orf.at/it/stories/266514/
Vorschläge für den Big Brother Award 2008 bitten wir den geneigten Leser unter http://www.bigbrotherawards.at/2007/Formular einzuwerfen.
In dem Zusammenhang sei auch die Podiumsdiskussion des Demokratischen Forums diesen Sonntag erwähnt: "Demokratie und Überwachung" Teilnehmer sind Hans Rauscher vom Standard, Marie Ringler von den Grünen, Michael Reimon vom Demokratischen Salon und ein Vertreter der quintessenz.
Wann: SO 30.03.2008, 19:00 Uhr Wo: depot, Breite Gasse 3, 1070 Wien (www.depot.or.at) Quelle: quintessenz URL: http://quintessenz.at/d/000100004280
§§ Jur-Blog.de §§
Lidl-Skandal III: Dies ist keine Geschichte aus einem Jugendbuch mehr. Die vom Stern (Nr.14, 2008) unter dem Titel “Der Lidl-Skandal - Die Lidl-Stasi? angeprangerten Methoden werden nun auch von Insidern kritisiert. Wie ein Detektiv-blog berichtete, sind “Lidl-Mitarbeiter systematisch ausspioniert worden.? 1. Was Detektive dürfenIn dem o. g. Artikel wird auf den Bundesverband Deutscher Detektive (BDD) verwiesen, nach dem ein berechtigtes Interesse an der Überwachung nicht gegeben war. Nur, weil es Probleme mit Ladendiebstählen gegeben habe, liege noch keine Rechtfertigung für das Vorgehen des Konzerns vor, wird BDD-Geschäftsführer Hans Sturhan zitiert. 2. Beteiligung an einer Straftat?Wie hier bereits dargelegt, kommen u.a. nach § 202a StGB (Ausspähung von Daten) eine Begehung von Straftaten in Betracht. Durch die beteiligten Detektive wäre dann eine Beihilfe gegeben, wenn diese erkennen konnten und mussten, dass die Installation der Mini-Kameras zur Videoüberwachung bzw. eine Telefonüberwachung unzulässig waren. Der Stern hatte solche Mini-Kameras, kaum größer als je ein 1-Cent-Stück, abgebildet. § 27 StGB [Beihilfe] (1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat. (2) Die Strafe für den Gehilfen richtet sich nach der Strafdrohung für den Täter. Sie ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.
3. Zurück zur LegalitätDen beteiligten Detektiven wird ein Rückweg zum Gesetz nicht leicht fallen: Sollten Sie aus Reue die Taten gestehen und ggf. Aufzeichnungen den Staatsanwaltschaften zur Verfügung stellen, könnte dies für eine tätige Reue bzw. Strafminderung sprechen. Andererseits wird durch ein solches Verhalten die Vertraulichkeit des Vertragsverhältnis mit den Auftraggebern, den Vertretern des Unternehmens Lidl, aufgegeben. Hier könnten Schadensersatzforderungen drohen. Ob diese aber durchsetzbar wäre ist zweifelhaft, wenn man die erteilten Aufträge zur Mitarbeiter- und Kundenüberwachung selbst als sittenwidrig einstufen muss. Darstellung und Beratung: Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel - www.it-jurist.com Siehe auch auf Jur-Blog:
Verwandte Artikel Quelle: JUR-BLOG.de, 29. Mrz. 2008 | von RA Exner | URL: http://www.jur-blog.de/datenschutz-recht/rechtsanwalt/2008-03/lidl-und-die-detektive-beihilfe-zur-ausspaehung-daten/
Der Discounter Lidl hat eingestanden, dass Detektive in Filialen Überwachungskameras installiert hätten. Sie hätten aber nicht den Auftrag gehabt, die Mitarbeiter auszuspionieren.
Das Magazin „Stern“ berichtete, der Lebensmittel-Discounter Lidl habe Mitarbeiter systematisch überwacht. Beschäftigte seien mit Hilfe von Kameras ausgespäht worden. Dem Magazin liegen nach eigenen Angaben mehrere Hundert Seiten interner Protokolle vor, in denen genau notiert sei, wann und wie häufig Mitarbeiter auf die Toilette gingen oder wer möglicherweise mit wem ein Liebesverhältnis habe. Die meisten dieser Einsatzberichte stammen aus Lidl-Filialen in Niedersachsen. Lidl-Geschäftsleitungsmitglied Jürgen Kisseberth sagte dazu: „Wir haben keine Mitarbeiter ausspioniert.“ Kisseberth zufolge schaltete Lidl zwei Detekteien ein, um durch Diebstahl verursachte „Inventurverluste“ zu vermeiden. Dies sei eine „handelsübliche Maßnahme“. Die beiden Detekteien hätten aber nicht den Auftrag gehabt, Mitarbeiter auszuspähen. Lidl werde nun generell nicht mehr mit Detekteien zusammenarbeiten, kündigte er an. Etwaige Daten, die von Detektiven über Mitarbeiter gesammelt worden seien, würden nicht verwendet. Ein Bespitzeln von Mitarbeitern sei „nicht gewollt“.
Ver.di spricht von Schweinereien
Dem „Stern“ zufolge funktionierte die Überwachung immer nach dem gleichen Schema: Detektive hätten in Filialen Miniaturkameras installiert. Die Detektive hätten dann aber auch ihre genauen Beobachtungen der Lidl-Mitarbeiter notiert. Der Ver.di-Handelsexperte Achim Neumann sagte dem MDR, was Lidl gemacht habe, dürfe man nicht hinnehmen. „Wenn Unternehmen den Rechtsstaat mit Füßen treten, dann müssen sie weg.“ Er bekräftigte das Ziel, bei Lidl Betriebsräte durchzusetzen. Dann würden „solche Schweinereien“ nicht mehr passieren. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, sagte dem „Stern“, dass das Protokollieren eines Toilettenbesuchs und ähnliches einen schweren Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz darstelle: „Ich gehe davon aus, dass, wenn solche Vorgänge bekannt werden, die zuständige Datenschutzbehörde tätig wird und Ermittlungen einleitet.“ hei/Reuters Focus, 26.3.2008 URL: http://www.focus.de/finanzen/news/bespitzelung_aid_267030.html ZUM THEMA Bespitzelung: Datenschützer nehmen Lidl ins Visier Videoüberwachung: Wie weit dürfen Arbeitgeber gehen? Discounter: Lidl soll Beschäftigte bespitzelt haben Rangliste: Die größten Discounter Deutschlands
Von der Spitzel-Affäre beim Lebensmitteldiscounter Lidl sind, wie stern.de berichtete, möglicherweise nicht nur Mitarbeiter der Supermarktkette betroffen. Auch Kunden könnten ausspioniert worden sein. Denn im Visier der geheimen Lidl-Kameras waren auch Eingabegeräte für EC-Kartenzahlungen.
«Auf den Kamerabildern ist zu sehen, dass zum Beispiel auch die Tastaturen erfasst wurden, in die die Kunden bei Kartenzahlung ihre EC-Geheimzahlen eingeben», erklärt die stellvertretende Leiterin des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD), Marit Hansen, in Kiel. Zwar gibt es bis jetzt keinen Hinweis darauf, dass mit den Aufnahmen aus den Lidl-Filialen wirklich EC-Kartenbetrug stattgefunden hat - doch die Verunsicherung der Kunden wird dadurch wohl nicht kleiner. Stern online URL: http://www.stern.de/wirtschaft/unternehmen/unternehmen/615420.html?nv=ct_mt
STERN Taschenkontrollen, Mobbing, Bespitzelung – eine ehemalige Leiterin einer niedersächsischen Lidl-Filiale berichtet, wie sie selbst vor Jahren zum Ziel versteckter Kameras wurde und das nur durch Zufall entdeckte. Lidl will die Vorwürfe jetzt klären. München - Angelika Düerkop erinnert sich noch genau an jenen Winterabend im Jahr 2003. Eigentlich hatte sie längst Feierabend, war schon zu Hause. Aber schließlich fuhr sie doch noch mal zurück in die Lidl-Filiale. "Ich hatte irgendwie ein ungutes Gefühl, weil ich dachte, ich hätte vielleicht das Licht im Geschäft angelassen", sagt die heute 42-Jährige. Damals arbeitete sie als Leiterin eines Lidl-Discounters im niedersächsischen Helmstedt. Tatsächlich: Das Licht in der Filiale brannte an jenem Abend. Doch was Düerkop dann erlebte, konnte sie erst gar nicht glauben. "Da kam plötzlich die damalige Lidl-Bezirksleiterin mit einem unbekannten Mann aus dem Laden", sagt sie. "Ein Techniker", wie ihr die Bezirksleitung umgehend erklärt habe. Düerkop erinnert sich: "Meine Chefin sagte, dass ein Kollege geklaut haben könnte. Deshalb wollte sie, dass alle Mitarbeiter mit versteckten Kameras gefilmt werden." Lidl räumt auf Nachfrage von SPIEGEL ONLINE ein, dass eine damalige Bezirkschefin zumindest in einem Fall eine heimliche Überwachung der Mitarbeiter in Düerkops Filiale mit versteckten Kameras anordnete. "Die überdurchschnittlich hohe Inventurdifferenz hat diese Maßnahme notwendig gemacht", rechtfertigt Sprecherin Gertrud Bott den Schritt. Düerkop wurde damals nach eigenen Angaben um Stillschweigen gebeten. Schließlich sei, so habe man ihr versichert, alles mit der nächsthöheren Instanz, der sogenannten Gebietsverkaufsleitung (GVL), abgeklärt worden. Düerkop gehorchte deshalb zunächst. "Als ich am nächsten Tag im Laden war, schaute ich nach den Kameras. Die schwarzen Stifte hinter den Deckenplatten waren nur beim genauen Hinsehen zu erkennen", berichtet sie. Die versteckten Kameras seien nicht nur über dem Kassenraum, sondern auch im Pausenraum angebracht worden, sagt sie – das habe sie merkwürdig gefunden. Die ehemalige Marktleiterin vermutet: "Die haben auch die Gesprächsinhalte aufgezeichnet." So habe sie einer Mitarbeiterin einmal etwas vollkommen Privates im Ruheraum anvertraut. "Es gab keine Zeugen. Doch kurz darauf wusste die Bezirksleitung davon, obwohl die Kollegin mit dieser nie Kontakt hatte und versicherte, nichts gesagt zu haben." Lidl-Sprecherin Bott widerspricht dieser Darstellung. Gespräche der Angestellten seien "definitiv nicht" aufgezeichnet worden. Die einstige Marktleiterin geht davon aus, dass ihre Vorgesetzten sie und die Mitarbeiter ihrer Filiale "nicht nur einmal" mit versteckten Kameras überwachten. Sechs Jahre arbeitete sie nach eigenen Angaben bei Lidl. Düerkop sagt, sie habe im Herbst 2004 gekündigt - auch weil sie "die ständige Schnüffelei nicht mehr aushielt". Lidl-Sprecherin Bott sagt, sie könne bislang nicht sagen, ob es weitere geheime Überwachungen in der Filiale gegeben habe. "Wir werden den Fall und das Verhalten der beteiligten Angestellten ausführlich prüfen", versichert sie. In ihrer Filiale herrschte ein "ständiges Klima des Misstrauens", erzählt Düerkop. Ein Bezirksleiter habe mehrmals ohne konkreten Verdacht bei Mitarbeitern nach deren Schicht den Kofferraum kontrolliert, bevor diese nach Hause fahren durften. Sie sagt: "Jeder Mitarbeiter hat schon Angst gehabt, wenn ein Fünf-Cent-Stück auf den Boden fällt." Auch würden bei Lidl extra Mitarbeiter angestellt, "um die Kollegen zu bespitzeln", behauptet Düerkop. Offiziell seien diese zwar nur Ansprechpartner für "Probleme und soziale Spannungen von Mitarbeitern" gewesen. Brisante Erkenntnisse über Mitarbeiter hätten sie aber immer umgehend der Bezirksleitung mitgeteilt. Vor allem, wenn Lidl einen Angestellten loswerden wolle, suche die Bezirksleitung "um jeden Preis nach Gründen". Dies ist laut Düerkop ein Motiv für die "ständige Überwachung". So sei eine ihrer Kolleginnen so lange unter Druck gesetzt worden, bis sie selbst gekündigt habe. "Die haben sie in Einzelgesprächen in die Mangel genommen, bis sie geheult hat." Der damalige Bezirksleiter habe bei der "Taschenkontrolle" bemerkt, dass die Kollegin zuvor mehrmals Alkohol gekauft hatte. "Als sie öfters krank wurde, wollten die sie los werden", sagt Düerkop.
"ÜBERWACHUNGSSKANDAL: Im Visier der Lidl-Spitzel" vollständig lesen
Online-Überwachung von Mitarbeitern im Trend London (pte/29.03.2008/06:10) - Rund 85 Prozent aller britischen Unternehmen überwachen und protokollieren regelmäßig die Onlineaktivitäten ihrer Mitarbeiter. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Untersuchung der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers http://www.pwc.com, die diese im Auftrag des Department for Business, Enterprise & Regulatory Reform in Großbritannien durchgeführt hat. Laut dem vorgelegten Bericht setzen zudem 81 Prozent der analysierten britischen Betriebe Firewall-Programme ein, um ihren Angestellten den Zugriff zu bestimmten Webseiten zu blockieren. Ausschlaggebend für die strengen Kontrollmaßnahmen sei vor allem ein generell gesteigertes Gefahrenbewusstsein in den Reihen der Wirtschaftsunternehmen. Diese würden zunehmend versuchen ihre Mitarbeiter in punkto Sicherheit durch entsprechende Maßnahmen zu drillen. Einerseits wolle man so versuchen, vertrauliche firmeninterne Informationen besser zu schützen, andererseits sei man aber auch um das eigene Image besorgt. Denn im Internet - speziell auf Community-Seiten wie Facebook, MySpace und Bebo - würden Mitarbeiter ihre Arbeitsstätte oft nicht in besonders gutem Licht erscheinen lassen, so der Bericht. "Eine derartige Überwachung wäre auch in Deutschland gesetzlich legitim", erklärt Verena Eckert, Rechtsexpertin der IT-Recht Kanzlei http://www.it-recht-kanzlei.de , im Gespräch mit pressetext. Entscheidendes Kriterium in diesem Zusammenhang sei aber, ob der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern überhaupt eine private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz gestatte oder nicht. "Wenn ein Internetzugang für dienstliche Zwecke nicht unbedingt notwendig ist, kann ein Unternehmen dessen private Nutzung generell verbieten", stellt Eckert fest. Sei diese aber erst einmal erlaubt, habe der Arbeitgeber auch das Recht, die Onlineaktivitäten seiner Angestellten zu kontrollieren. "In der Praxis sind generelle Surfverbote eher die Ausnahme als die Regel", ergänzt Eckert. Zum Schutz von Firmengeheimnissen und gegen Gefahren aus dem Internet wie Trojaner- oder Virenattacken sei ein solcher Schritt aber oft durchaus gerechtfertigt. "Gleichzeitig ist der Arbeitgeber aber auch dazu verpflichtet, die Geheimnisse seiner Mitarbeiter zu schützen", betont Eckert.
Den Ergebnissen der aktuellen Untersuchung zufolge unterhalten 68 Prozent aller britischen Unternehmen eigene Informationssicherheitsrichtlinien. Dieser Wert hat sich in den vergangenen acht Jahren vervierfacht. Vor allem in größeren Betrieben sind demnach strenge Sicherheitskontrollen bereits gang und gäbe. Nur zwölf Prozent gaben in diesem Bereich an, keine klar definierten Vorgaben für den Umgang mit dem Internet zur Verfügung zu haben. Auch die Verwendung von multifaktoriellen Authentifizierungssystemen hat sich seit 2006 nahezu verdoppelt, rund 53 Prozent der großen Unternehmen gaben an, derartige Systeme zu verwenden.
Obwohl das Vertrauen in die eigenen Mitarbeiter in Großbritannien nicht allzu groß zu sein scheint, erlauben immerhin 54 Prozent der britischen Unternehmen ihren Mitarbeitern den Fernzugriff auf das Firmensystem. Im Vergleich zu 2006 entspricht dies einem Anstieg um 18 Prozent. In rund zwei Drittel dieser Fälle werden allerdings zusätzliche Authentifizierungskontrollen angewandt, um unerlaubte Zugriffe zu verhindern. Wie auf Anfrage von pressetext bei PricewaterhouseCoopers zu erfahren war, ist eine ähnliche Untersuchung für Deutschland noch nicht durchgeführt worden. (Ende) Aussender: pressetext.deutschland Redakteur: Markus Steiner email: steiner@pressetext.com Tel. +43-1-81140-317
Freitag, 28. März 2008
Schnüffelei: Ein Mini-Gerät kann unlautere Mitarbeiter überführen - Missbrauch nicht ausgeschlossenFür Ermittler und Daten-Spione ein Segen, für Computer-User eine Riesengefahr: Der winzige KeyGhost zeichnet alle Tastatureingaben auf Das Ding ist verdammt klein, kaum ein PC-Benutzer weiß, wie es aussieht, geschweige denn, dass es am Computer heimlich angedockt wurde: Die Rede ist von einem so genannten Keylogger wie dem KeyGhost, ein DIN-steckerähnliches Gerät, das alle Tastatureingaben eines Computers inklusive der Zugangscodes mitliest und speichert.
"Kein Virenscanner oder Malware-Detektor kann diese Hardware erkennen und den User warnen", weiß Manfred Wöhrl, Chef der IT-Sicherheitsfirma R.I.C.S. "Mit einfachen KeyGhost-Modellen können bis zu 500.000 Tastenanschläge gespeichert werden, Varianten des KeyGhosts, die als Verlängerungskabel für Tastaturen angeboten werden, haben Speicher bis zu einer Million Anschläge." Und es wird die Zeitangabe gespeichert, wann die Eingaben erfolgt sind. Der Tastaturrekorder KeyGhost SX arbeitet unter allen gängigen Betriebssystemen (Windows, Linux, OS/2, DOS, Sun Solaris, BeOS), der KeyGhost USB auch auf Apple-Rechnern. Strom bezieht er über den Computer. Software muss keine installiert werden, und ausgelesen wird er mit einem Texteditor. Großer Datensammler "Ein KeyGhost ist so groß wie ein Glied von einem kleinen Finger" sagt Markus Schwaiger, ausgewiesener IT-Experte und konzessionierter Berufsdetektiv, dessen Firma MSI ( http://www.keyghost.at/) die Geräte vertreibt und anwendet. "Kein Mensch schaut jeden Tag hinter seinen Computer." Zugleich gibt es "interne" KeyGhost-Modelle, die in Tastaturen eingebaut werden. Einsatz bei Ermittlungen KeyGhosts werden unter anderem zur Überführung mutmaßlich unlauterer Mitarbeiter im Auftrag von Unternehmen eingesetzt. "Dabei geht es meist um Mitarbeiter, gegen die schon ein Anfangsverdacht besteht, zum Beispiel wegen Industriespionage", bestätigt Schwaiger. In der Regel werde ein KeyGhost nur zwei, drei Tage eingeloggt. Fakt ist aber auch: Der Einsatz eines Keyloggers an einem anderen, sprich fremden Computer ohne Wissen des Besitzers ist illegal und kann vor einem Strafgericht enden. Quelle: Wirtschaftsblatt, 27.3.2008, Kid Möchel URL: http://www.wirtschaftsblatt.at/home/schwerpunkt/dossiers/sicherheit/320105/index.do
Donnerstag, 27. März 2008
Der Verteidiger der zu 20 Jahren Haft verurteilten Witwe Inge Bühl beantragete eine Wiederaufnahme des Verfahrens.Im spektakulären Tiroler Mordfall Bühl geht ein vom Verteidiger in Auftrag gegebenes Privatgutachten von Selbstmord des im Jahr 2000 getöteten Kufsteiner Unternehmers aus. Der Verteidiger der zu 20 Jahren Haft verurteilten Witwe Inge Bühl, Albert Heiss, stellte einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens am Landesgericht Innsbruck. Das teilte der Rechtsanwalt am Donnerstag in einer Pressekonferenz in Innsbruck mit.
Selbstmordtheorie
Der Unternehmer war im Februar 2000 mit vier Schüssen niedergestreckt tot in seinem Wohnzimmer aufgefunden worden. Seine Frau, Inge Bühl, galt für die Ermittler schnell als Hauptverdächtige und wurde im Jänner 2003 von einem Innsbrucker Schwurgericht für schuldig befunden. Ihr Anwalt Heiss setzt sich jetzt für eine Wiederaufnahme des Verfahrens ein. Bühl sitze unschuldig in Haft. Heiss stützt sich auf ein Gutachten des ehemaligen Vorstands des gerichtsmedizinischen Instituts der Universität Graz, Univ.-Prof. Leinzinger. In diesem Gutachten geht der Gerichtsmediziner davon aus, dass auch Selbstmord als Todesursache infrage komme.
Am Tatort habe völlige Ordnung geherrscht. Bis zum Zeitpunkt des Stürzens des Unternehmers, seien keine "außergewöhnlich hastigen oder extreme Bewegungen wie bei Kampfgeschehen, Abwehr oder Flucht" getätigt worden. "Es ist doch nicht normal, sich viermal beschießen zu lassen und sich dagegen nicht zu wehren - in Todesangst wohlgemerkt", fügte der Rechtsanwalt hinzu. Zudem sei die Rekonstruktion des Tathergangs mit einem involvierten Täter nicht nachvollziehbar, erläuterte Heiss.
Eine Schussverletzung werde vorerst wie ein Faustschlag empfunden, schildert Leinzinger im Gutachten. Dieser dürfte eine zwar heftig blutende, keinesfalls aber ein tödliche Verletzung verursacht haben. Das Opfer hätte sich bei einem Mordversuch instinktiv zur Wehr gesetzt und dabei unwillkürlich die auf dem Glastisch vor ihm befindlichen Gegenstände wie Weinflasche und Gläser umgestoßen.
Nur Spuren des Toten an der Tatwaffe
Weiters ließe eine DNA-Untersuchung der Schusswaffe nur die Spuren des Toten am Griff und Blutspritzer des Opfers erkennen. Eine Schusshandbestimmung mittels Weinsäure ergab ein positives Ergebnis von Pulverrückständen an der rechten Hand des Verstorbenen.
Inge Bühl war Anfang Jänner 2003 nach einem über mehrere Monate andauernden Indizienprozess zu 18 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Nach Berufung der Staatsanwaltschaft wegen zu geringer Strafe wurde das Urteil im November auf 20 Jahre erhöht. Die Witwe hatte stets jeden Zusammenhang mit der Bluttat geleugnet und habe kein Motiv für die Tat gehabt. Quelle: tirol.com, 20.03.2008
URL: http://www.tirol.com/chronik/innsbruck/78236/index.do
Mittwoch, 19. März 2008
Rechtsanwalt: Fehler im vorausgegangenen Ermittlungsverfahren und neues gerichtsmedizinisches Gutachten Der aufsehenerregende Tiroler Mordprozess gegen die zu 20 Jahren Haft verurteilte Unternehmerwitwe Inge Bühl soll neu aufgerollt werden. Der Rechtsanwalt der seit Jänner 2003 Inhaftierten will Fehler im vorausgegangenen Ermittlungsverfahren gefunden haben. Zudem gebe es ein neues gerichtsmedizinisches Gutachten. Details will der Rechtsanwalt Albert Heiss am Donnerstag bei einer Pressekonferenz in Innsbruck bekanntgeben. In der Vergangenheit war ein Antrag auf Wiederaufnahme vom Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) im Jänner 2006 und zuvor vom Landesgericht im April 2005 abgelehnt worden. Die Familie und Freunde der inzwischen 62-jährigen Bühl hatten auch via Medien für eine Fortführung des Verfahrens gekämpft. Sie hatten sich auf mehrere neue entlastende Zeugenaussagen berufen. Bühl war Anfang Jänner 2003 nach einem über mehrere Monate andauernden Indizienprozess zu 18 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte darauf Berufung wegen zu geringer Strafe beantragt und recht bekommen. Zehn Monate später im November wurde das Urteil vom OLG auf 20 Jahre erhöht. Die Frau soll laut Anklage ihren Mann am 13. Februar 2000 im gemeinsamen Haus in Kufstein ermordet haben. Der damals 56-Jährige war mit vier Schüssen aus seinem eigenen Revolver niedergestreckt und im Wohnzimmer aufgefunden worden. Erst im Zuge der Obduktion der Leiche wurde ein Fremdverschulden festgestellt. Als Motiv kamen für den Staatsanwalt Eifersucht auf die Freundin ihres Mannes, verletzter Stolz und die in Aussicht gestellte Trennung von ihrem Mann infrage. Ursprünglich waren die Ermittler von Selbstmord ausgegangen. Die Witwe hatte stets jeden Zusammenhang mit der Bluttat geleugnet. Sie habe kein Motiv für die Tat gehabt. Zudem sprach sie von dubiosen Geschäftspartnern, mit denen sich ihr Mann am Abend vor der Tat in der Villa getroffen haben soll. Sie selbst habe zur Tatzeit Arbeiten in der Firma Bühl erledigt und sei mit dem Hund spazieren gegangen. Als sie zurückkam, habe sie ihren Ehemann tot aufgefunden. Die Staatsanwaltschaft erklärte, dass sich die Angeklagte im Laufe der Ermittlungen und des Prozesses in ihren Aussagen ständig widersprochen hätte. Quelle: tirol.com, 17.03.2008
http://www.tirol.com/chronik/innsbruck/78164/index.do
Samstag, 15. März 2008
Das gab's noch nie: Ein Privatsender floppt mit einem ambitionierten Spielfilm - Jahre später kauft die ARD das Werk und lässt es umschneiden. Das Ergebnis ist ein exzellentes Justizdrama: Den Krimi "Vera Brühne" über Geld, Macht und schwitzende Männerkörper muss man heute Abend sehen. Eine "Lebedame" nannten sie die Zeitungen. Zweimal geschieden war sie, und mit Frauen soll Vera Brühne auch geschlafen haben. Das reichte in der Nachkriegsära mit seinem Feinripp-Sex, um sich vorstellen zu können, dass sie zu jeder Ungeheuerlichkeit fähig sei.
Wer außer ihr sollte also den Frauenarzt Dr. Otto Praun am Gründonnerstag 1960 auf seinem Anwesen am Starnberger See samt dessen Haushälterin erschossen haben? Offensichtlich war Brühne dem Doktor gegen finanzielle Zuwendung sexuell zu Diensten, und ihr Alibi für die ungefähre Tatzeit war mehr als brüchig. Aufgrund fragwürdiger Indizien sprach man sie und ihren Bekannten Johann Ferbach zwei Jahre später des Doppelmordes schuldig. Brühne saß bis 1979 in Haft, dann wurde sie begnadigt – just in jenem Moment, als ihr Fall endlich neu verhandelt werden sollte. Zuvor hatten die Gerichte ganze acht Wiederaufnahmeanträge abgeschmettert. Irgendjemand hatte großes Interesse daran, dass die Sache nicht mehr aufgerollt wird. Jüngst zugänglich gemachte Akten belegen, dass auch der BND seine Hände im Spiel hatte. Auch fast fünf Jahrzehnte später bleibt der Fall Vera Brühne eines der großen Rätsel der jungen Bundesrepublik. Angemessen also, dass die Macher des Zeitgeschichtskrimis "Vera Brühne" zur weiteren Durchdringung der Materie nicht nur virtuos alle Mittel des Gerichtsthrillers ausschöpfen – sondern gleich auch noch fernsehjuristisches Neuland betreten: 2001, wenige Wochen, nachdem Brühne 91-jährig verstorben war, hatten sie ihren Film als knapp fünfstündiges Zeitenpanorama bei Sat.1 ausgestrahlt, nun haben sie im Auftrag des NDR aus dem Material für die ARD einen Dreistünder mit extrem schnellen Puls geschnitten. Was für ein Ereignis: Ein öffentlich-rechtlicher Sender erwirbt von der privaten Konkurrenz einen Film, um ihn dann in einem radikalen Remix zu präsentieren. Und zu Recht: Wenn ein TV-Movie je eine solch aufwendige und rechtlich komplizierte Revision verdient hat, dann ist das "Vera Brühne". Geschäfte mit Beischlaf oder Bombgerät Der Regisseur und gelernte Jurist Hark Bohm ("Der kleine Staatsanwalt") nutzt das historische Gerichtsverfahren als Grundlage für ein verschlungenes Verschwörungsszenario. Der ermordete Arzt war in Waffengeschäfte verstrickt, an denen auch höchste Kreise der deutschen Politik beteiligt gewesen sind. Ob Geschäfte mit Beischlaf oder Bombgerät – unterm Nierentischchen ging es offensichtlich hart zur Sache. Die verstörende Wirkung stellt sich vor allem deshalb ein, weil die ausladende Geschichte sich bedenklich der Gegenwart nähert, ohne zu einem befriedigenden Abschluss zu kommen. Für den Sat.1-Zuschauer war das bei der Erstausstrahlung vor sieben Jahren wohl eine zu große Zumutung. Die beiden Folgen des rund sechs Millionen Euro teuren Recherche-Thrillers soffen quotentechnisch ab – und waren letztlich dafür verantwortlich, dass sich der Sender von der Produktion schwieriger Eventmovies verabschiedete. Seitdem produzierte man bei Sat.1 höchstens noch Histotainment-Edelkitsch wie "Die Luftbrücke", wo Gut und Böse schön übersichtlich präsentiert werden. Solch ein piefig-redliches Puschenkino ist mit Hark Bohm nicht zu machen. Was keineswegs heißt, dass er nicht klar Position für seine Filmheldin bezieht. Die wird nämlich sehr wohl als Opfer gezeichnet – und das gleich in dreifacher Hinsicht: Opfer einer legeren Handhabung des Rechts, wo Mutmaßungen von einer immer noch nazistisch durchwirkten Justiz zu Beweisen umgedeutet wurden. Opfer eines Komplotts, bei dem Bonzen aus Industrie und Politik mitgemischt haben. Und schließlich Opfer einer rigiden Moralvorstellung, die jede offene Abweichung von den Paarungskonventionen der Nachkriegsrepublik streng sanktionierte. Verteufelte Blondine Doch es ist Corinna Harfouch zu verdanken, dass die Titelfigur eben nicht zu einer heiligen Johanna der Aufklärung stilisiert wird. Harfouch, die mit ihrem blondierten Haar an die Hollywood-Diva Barbara Stanwyck erinnert und mit der gleichen unterkühlten Erotik spielt, hält ihre Figur ambivalent. Einerseits setzt Brühne ihre Sexualität geschickt als Ware ein, andererseits kämpft sie auf geradezu rührende Art um ihre Würde. Ist die Frau nun besonders naiv oder extrem gerissen? Harfouch gelingt es, die längst zur Ikone erstarrte Brühne mit Leben zu füllen, ohne ihr das letzte Geheimnis zu nehmen. Das erstaunt in der revidierten Fassung umso mehr, da diese jetzt komplett um die verteufelte Blondine herum gebaut ist. Der gesellschaftliche Panorama-Blick der Originalversion wird hier verengt, sodass sich fast alle Szenen um Brühne drehen – eine objektive Sicht auf die Verstrickungen der Dame gibt es allerdings wieder nicht. In einem nervösen Rückblendengeflecht werden die Ereignisse nämlich aus unterschiedlichen Perspektiven rekonstruiert, Falschaussagen und wacklige Mutmaßungen inklusive. Das fühlt sich an wie Billy Wilders Courtroom-Klassiker "Zeugin der Anklage" als dreistündiges Jump-Cut-Gewitter. Die Freunde der gepflegten Geschichtsnostalgie dürften sich diesmal also noch erschrockener abwenden, auch wenn es hier im hitzigen Stakkato der echten und vermeintlichen Erinnerungen manch interessanten Einblick gibt. Denn so schmerzlich es ist, dass viele der kaleidoskopischen Impressionen des Nachkriegsspektakels nach der Straffung von 280 auf 180 Minuten nur als schroffe Fragmente aufleuchten – die politische Dimension dieses modernen Fernsehklassikers kommt deutlicher zum Tragen. Mit Verweisen auf den BND und den bayerischen Landesfürsten Franz Josef Strauß, der Brühne Ende der Siebziger begnadigte und so weitere Untersuchungen verhinderte, wird in dem nachgerüsteten Sittengemälde nun wie nebenbei auch die alte Verschwörungstheorie von der heimlichen Wiederbewaffnung neu befeuert. Geld, Macht und schwitzende alte Männerkörper - "Vera Brühne Reloaded" zeichnet auf verstörende Weise die psychosexuellen Strömungen nach, die zur Aufrüstung in der jungen Bundesrepublik führten. Quelle: Spiegel.de, 14.3.2008, von Christian Buß URL: http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,541473,00.html
Freitag, 14. März 2008
Urteil im zweiten Prozess gegen den Ex-Kripo-Chef. Er wurde beschuldigt, in der "Sauna-Affäre" eine Razzia verraten zu haben. Ernst Geiger hat dem Betreiber der Wiener FKK-Sauna "Goldentime" keine Razzia verraten. Das entschied der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Minou Factor am späten Donnerstagabend. Der ehemalige Leiter der kriminalpolizeilichen Abteilung wurde im Wiener Landesgericht vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs freigesprochen. Er hatte sich in der sogenannten "Sauna-Affäre" stets als schuldlos und als Opfer einer Intrige gesehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Staatsanwalt Friedrich Alexander Koenig gab keine Erklärung ab. "Ich bin erleichtert und müde zugleich", sagte Geiger in einer ersten Reaktion auf das von Applaus im Großen Schwurgerichtssaal begleitete Urteil. Es sei ein langer Kampf gewesen. Zur Frage, ob er nun seine Rückkehr in den Polizeidienst anstrebe, meinte Geiger: "Das ist eine Überlegung, für die es noch viel zu früh ist. Zunächst muss das Urteil Rechtskraft erlangen."
Geiger war bereits zum zweiten Mal vor Gericht gestanden, weil er seinem Freund, dem Betreiber der dem Rotlicht zugezählten FKK-Sauna "Goldentime" am 10. März 2006 eine Razzia verraten haben sollte. Im August 2006 war er wegen Verrats eines Amtsgeheimnisses verurteilt worden, der Oberste Gerichtshof wies das Verfahren aber an die erste Instanz zurück. "Causa drehte sich um 180 Grad" Sein Verteidiger Manfred Ainedter bezeichnete den Richterspruch als "Sieg der Gerechtigkeit". Die Causa habe sich "um 180 Grad gedreht, mein Mandant ist vom Täter zum Opfer geworden". Der Anwalt kündigte an, die Sache nicht auf sich beruhen zu lassen: "Der Fall wird ein Nachspiel haben müssen für jene Beamte, die die Amtshandlung geführt haben."
Factor sagte in ihrer Urteilsbegründung, dass in dem Verfahren zwei Fragen voneinander getrennt beantwortet werden mussten. Zum einen betraf das das inkriminierte Verhalten Geigers, das trotz einer schlechten Optik der Angeklagte in einer "für den Schöffensenat überzeugenden Weise erklären konnte. Zum anderen stellte sich die Frage, wie die Amtshandlung geführt worden sei. "Jeder, auch und ganz besonders der Senat, konnte sich ein Bild darüber machen, wie hier Methoden Platz gegriffen haben, die eines Rechtsstaats unwürdig sind", so die Richterin.
"Da haben sich Untiefen aufgetan, es ist wirklich erschütternd. Als Richter und als Staatsanwalt muss man darauf vertrauen können, dass Erhebungen korrekt geführt werden", betonte Factor. Besonders den ehemaligen Leiter der Kriminaldirektion 1 (KD1), Roland Frühwirth griff sie wegen seiner Aussage als Zeuge an: "Früwhwirth hat ein Bild seiner Amtshandlung dargelegt, der der Schöffensenat einfach die Glaubwürdigkeit absprechen muss."
Ähnliches hatte schon Ainedter in seinem Schlussplädoyer am Ende eines langen und über weite Strecken ermüdenden Verhandlungstag gesagt. "Der hat den Mund aufgemacht und gelogen", meinte der Anwalt über Frühwirth. An den Ermittlungen in der Sauna-Affäre ließ er kein gutes Haar: "Was habe ich falsch gemacht, dass mir so eine Amtshandlung, die eine einzige Rechtswidrigkeit ist und ein wirklicher Amtsmissbrauch, nicht aufgefallen ist?", fragte er.
Koenig hatte sich hingegen einen Schuldspruch "mit milder Strafe" erhofft. "Wenn alles stimmt, was im Prüfbericht steht (den die Bundespolizeidirektion über die Ermittlungen in der Sauna-Affäre anfertigte, Anm.), ist das empörend. Aber es ändert nichts am Verhalten des Doktor Geiger", sagte Koenig. Von dessen Schuld gab er sich überzeugt. Kurier, vom 14.03.2008 00:24 | apa | dk, big
Mittwoch, 12. März 2008
"der detektiv" Inhalt 1/2008 
State of the artBetriebs- und Wirtschaftsspionage stellen zunehmend ein Problem in unserer hochtechnisierten Geschäftswelt dar. Vor allem die Abhörmöglichkeiten durch immer kleiner werdende elektronische Geräte sind kritisch. Recht DeutschlandKriterien zur Auswahl und Beauftragung Privater Ermittler Rechtliche Einordnung des Detektei-Gewerbes. Die Aufnahme eines Detektei-Gewerbes steht ’Jedermann’ frei und bedarf staatlicherseits lediglich der gewerblichen Anzeigepflicht. Zum Nachweis seiner persönlichen Zuverlässigkeit hat der Detektiv gegenüber der Gewerbebehörde ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister vorzulegen (...) Andreas Heim, Berlin Computer-Attacken auf deutsche Unternehmen nehmen rasant zuRien ne va plus. Plötzlich ging nichts mehr. Denn Kriminelle hatten das Netzwerk eines Online-Glücksspiels attackiert und hielten dadurch alle auf das Spielgeschehen gerichteten Webkameras besetzt. Zahlende Kunden konnten nicht mehr mitspielen und standen sozusagen vor verschlossener Tür. Für den Großanbieter der Spielebranche hatte der Angriff die drastische Folge, dass er einen Tag lang einen Umsatzausfall in Millionenhöhe verzeichnen musste (...) Ulrich Hottelet, Berlin § 6 Waffengesetz Aktualität bekommt das Waffenrecht durch eine Häufung von 3 Amokläufen innerhalb des Jahres 2007 mit insgesamt 48 getöteten Menschen. Die Serie begann mit dem Amoklauf eines 23-jährigen Studenten am 16. April 2007 in Blacksburg / Virginia mit 32 Toten und 29 Verletzten, dann folgte am 7. November 2007 der Amoklauf des 18-jährigen Schülers in Tuusula / Finnland mit 8 Toten und zuletzt der Amoklauf eines 19-jährigen Arbeitslosen in Omaha / Nebraska am 5. Dezember 2007 ebenfalls mit 8 Toten. Im Jahr 2008 ereigneten sich bereits 2 Amokläufe mit insgesamt 11 Toten. Am 7. Februar 2008 tötete ein Amokläufer bei einer Stadtratssitzung in Kirkwood (Missouri) 5 Menschen und am 14. Februar 2008 erschoß nach neuesten Meldungen ein Student in der Universität von Chicago (Illinois) 5 Menschen und tötete danach sich selbst. Aufgrund liberaler waffenrechtlicher Bestimmungen in den jeweiligen Ländern konnten die Täter zuvor Schusswaffen und Munition einfach erwerben (...) Dr. Rainer Skrypzinski, Diplom-Psychologe, Northeim
""der detektiv" Ausgabe März 2008" vollständig lesen
Sonntag, 9. März 2008
In dem Prozess gegen den als „Privatdetektiv der Stars“ in Hollywood bekannten Anthony Pellicano werden in den kommenden Wochen prominente Zeugen vor Gericht erwartet. Der 63-Jährige muss sich wegen Gaunereien, des Abhörens von Telefongesprächen und der illegalen Beschaffung vertraulicher Informationen vor Gericht verantworten. LOS ANGELGES (SN, DPA) Wie das Filmblatt „Variety“ (Donnerstagausgabe) berichtete, könnten unter anderem die Schauspieler Sylvester Stallone, Chris Rock, Garry Shandling und Farrah Fawcett neben zahlreichen Filmstudiobossen in den Zeugenstand treten. Am Dienstag hatte die Staatsanwaltschaft eine Liste mit 127 möglichen Zeugen bekannt gegeben. Zudem wurden zwölf Geschworene für das Verfahren ausgewählt. Bei der Anklageerhebung im Februar 2006 vor einem Bundesgericht in Los Angeles hatte Pellicano auf „nicht schuldig“ plädiert. Mit ihm sind vier Helfer, darunter ein früherer Polizist, angeklagt. Im Auftrag reicher Klienten sollen sie Telefone angezapft und mit dubiosen Mitteln Informationen über „Zielpersonen“, darunter die Schauspieler Stallone und Shandling, beschafft haben. Laut Anklageschrift beschatteten und bedrohten sie auch Geschäftsleute und Journalisten von renommierten Zeitungen. Zu Pellicanos Kunden gehörten früher Hollywoodstars wie Tom Cruise, John Travolta und Steven Seagal. Auch Popstar Michael Jackson hatte seine Dienste in Anspruch genommen. Salzburger Nachrichten, 6.3.2008 URL: http://www.salzburg.com/nwas/index.php?article=DText/ef6q42c4pzbaizh0xvncbab&img=&text=&mode=§ion=kino&channel=freizeit&sort=
Die TIWAG soll in den Jahren 2004 und 2005 laut "Profil" mehr als 150.000 Euro für ein niederösterreichisches Detektivbüro ausgegeben haben. Tiwag-Chef Bruno Wallnöfer sieht darin ein legales Mittel gegen Industriespionage.
Suche nach undichter Stelle Das TIWAG-Management suchte offenbar nach einer undichten Stelle im eigenen Haus. Geheime Cross-Border-Leasing-Verträge erschienen unter anderem auf der Homepage des Ötztaler Kraftwerkskritikers Markus Wilhelm.
Normales Vorgehen gegen Industriespionage "In Österreich hat jedes Wirtschaftsunternehmen, somit auch die TIWAG, das Recht und die Pflicht, sich gegen Industriespionage und gegen die versuchte Ausspähung sensibler Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse mit legalen Mitteln zur Wehr zu setzen", erklärte Vorstandsvorsitzender Bruno Wallnöfer der APA.
Quelle: ORF Tirol, 8.3.2008 URL: http://oesterreich.orf.at/tirol/stories/262242/
Samstag, 8. März 2008
RAHMENKOLLEKTIVVERTAG für Angestellte im HANDWERK und Gewerbe in der Dienstleistung, in INFORMATION und CONSULTING http://www.bauhilfsgewerbe-wien.at/kvang_2008rahmen.pdf Lohntabellen Angestellte
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