US-Behörden müssen EFF erklären, wie sie in sozialen Netzen
ermitteln
Die US-Bürgerrechtsorganisation EFF hat zwei Dokumente
veröffentlicht, die zeigen, wie US-Strafverfolger in sozialen Netzen ermitteln.
Das Justizministerium etwa ermutigt Beamte, in Angeboten wie Facebook nach
Verdächtigen zu suchen, ihre Kontakte zu überprüfen und ihren Aufenthaltsort
herauszufinden.
US-Strafverfolger nutzen immer öfter soziale Netze wie
Facebook, um Verdächtige aufzustöbern. Dabei sind die Beamten nicht unbedingt
mit ihrer echten Identität unterwegs, sondern melden sich auch unter falschem
Namen an. Das geht aus mehreren internen Behördendokumenten hervor, deren
Herausgabe die US-Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF)
auf dem Gerichtsweg erreicht hat.
Präsentation des Justizministeriums
Das eine Dokument stammt von US-Justizministerium. Dabei handelt es sich um
einen
Leitfaden, der beschreibt, wie Strafverfolger soziale Netze
bei der Suche nach Verdächtigen nutzen können. Darüber könnten sie
beispielsweise herausfinden, mit wem ein Verdächtiger kommuniziere, heißt es in
dem DOJ-Leitfaden. So ließen sich persönliche Verbindungen ableiten und auf
Motive schließen, Alibis überprüfen oder der Aufenthaltsort einer Person
ermitteln. Es folgen Hinweise, welche Art von Informationen die Beamten in
Angeboten wie Facebook, Twitter oder Myspace finden.
Die Präsentation legt den Strafverfolgern nahe, unter falschem Namen bei den
Plattformen aufzutreten. So könnten sie mit Gesuchten in Kontakt treten und
beispielsweise an Informationen kommen, die nicht für jeden Nutzer zugänglich
seien.
Anleitung der Steuerbehörde
Das zweite
Dokument stammt von der US-Steuerbehörde, dem Internal
Revenue Service (IRS). Es ist eine Anleitung, wie die Finanzbeamten im Netz
Hinweise auf Steuervergehen finden können. Die Beamten lernen in mehreren
Lektionen, Suchmaschinen zu bedienen, Webseitenbetreiber über Whois-Abfragen zu
ermitteln, eine Website zu speichern oder nach alten Versionen einer Seite im
Internetarchiv Archive.org zu suchen. Es fehlt auch nicht der Hinweis, dass die
Beamten bei der Onlinerecherche vorsichtig sein sollen: Webseitenbetreiber
könnten ihnen auf die Schliche kommen, wenn sie die übertragene IP-Adresse als
zum IRS gehörig entlarven.
Anders als das DOJ, das offensichtlich in Kauf nimmt, dass Strafverfolger mit
einer falschen Identität auftreten, verbietet die Steuerbehörde ihren
Mitarbeitern das streng. Diese dürfen nur auf öffentlich zugänglichen Websites,
die keine Zugangsbeschränkung wie eine Registrierung haben, recherchieren. "Sie
dürfen keine Informationen auf Websites sammeln, wenn Sie sich mit einer
fiktiven Identität registrieren", heißt es in der Einleitung zu dem Kurs.
Erst der Anfang
Die beiden Dokumente sind die ersten, die die EFF erhalten hat. Sie erwartet
jedoch, dass in den kommenden Monaten weitere Strafverfolgungsbehörden und
Geheimdienste Dokumente übergeben, aus denen hervorgeht, wie sie soziale Netze
für Ermittlungen nutzen. Diese will die EFF ebenfalls
auf
ihrer Seite veröffentlichen.
Die EFF hatte im vergangenen Jahr von einer Reihe von Regierungsbehörden
verlangt, dass sie erklären, wie sie soziale Netze für Ermittlungen nutzen.
Nachdem mehrere der Behörden keine Auskunft geben wollten, hatten die
Bürgerrechtler im Dezember 2009 unter Berufung auf den Freedom of Information
Act auf die Offenlegung von Richtlinien zum Umgang mit sozialen Netzen
geklagt. Einige
Behörden, darunter der United States Marshals Service und das Bureau of
Alcohol, Tobacco, Firearms and Explosives, gaben an, keine schriftlich
fixierten Richtlinien zu haben. (wp)