Dienstag, 11. April 2006
"Fall Foco". Ein klassisches Beispiel für ein "Fehlurteil" und ein Versagen der Justiz?
Blaulicht&Graulicht berichtet heute: "Charta 97 schlägt Alarm - Unrecht im Namen der Republik."
Hier der gesamte Artikel: So kündigt die Charta 97 ein Gespräch an, das am 28. April 2006 in Wien statt findet. Es heißt: "Seit Jahren verzeichnen wir eine hohe, offenbar sogar noch steigende Zahl von Fehlentscheidungen der Justiz. Folge jeder einzelnen Fehlentscheidung sind erschütternde Schicksale der direkt Betroffenen, oft auch ihrer Familien, Mitarbeiter, Geschäftspartner und Freunde (die durch ruinöse Fehlentscheidungen in Zivil- oder Strafverfahren mit ins wirtschaftliche Aus schlittern)."
Weiter in der Aussendung: "Fehlurteile in Strafverfahren gefährden zudem die Sicherheit der Allgemeinheit: Die wahren Täter können ihre Verbrechen ungehindert weiter begehen. Und jede Fehlentscheidung schädigt und verringert die objektiv für ein funktionierendes, florierendes, lebenswertes Gemeinwesen unverzichtbare Rechtssicherheit."
10 Prozent Fehlentscheidungen
Laut aktuellen Angaben aus dem BMfJ rechnet die Justiz selbst mit rund "10 % Fehlentscheidungen", so die Charta 97. Dass dabei von "bedauerlichen Einzelfällen“ und "Justizirrtümern“ gesprochen wird, ist "eine nach unserer Einschätzung unzulässige Beschönigung": "Dafür ist 10 % Fehlerquote viel zu viel, außerdem ist nach unserer belegbaren Erfahrung die Quote deutlich zu niedrig geschätzt. Noch schlimmer ist, dass die ganz überwiegende Mehrheit der von der Charta 97 dokumentierten Fehlentscheidungen erst durch Gesetzesbrüche und Rechtsbeugungen möglich wurden. Begangen im Verfahren von Staatsanwälten und Richtern."
Sakrosankte Staatsbeamte
"Damit nicht genug", so die Charta 97: "Es besteht in weitesten Kreisen der Justiz die Tendenz, einmal gefällte Urteile um (fast) jeden Preis in Rechtskraft zu erhalten. Dass solche schädliche Tendenz von ganz oben kommt, hat schon der vormalige Sektionsleiter für Strafrecht (der höchste Beamte der Strafjustiz), Dr. Christoph Mayerhofer, öffentlich unverblümt einbekannt: "Wir wissen, dass der Fall Foco eine Leiche im Keller ist. Aber an rechtskräftigen Urteilen soll man nicht rütteln.“
Die Charta 97 wurde als direkte Folge des "Falles Foco" in Linz gegründet. Sie setzt sich aus einer Reihe von ehrenamtlichen, fleißigen Mitarbeitern zusammen. Man sammelt Fälle ein, die österreichweit geschehen und analysiert sie.
"Fehler sind unvermeidbar", so die Charta 97, "wo immer Menschen tätig sind". "Das kann bei der Justiz nicht anders sein. Doch hat eine Analyse der von der Charta 97 erfassten Fehlentscheidungen (inzwischen weit über hundert, aus allen Bereichen der Rechtsfindung, Straf- wie Zivilrecht) ergeben, dass alle auf einige wenige Schwachstellen unserer Rechtsordnung zurückzuführen sind."
Massive Kritik am § 90 StPO
Als Hauptursache an Fehlurteilen sieht die Charta 97 den "völligen Mangel an effizienter Kontrolle etwa der Tätigkeit oder Untätigkeit der Staatsanwälte, ja sogar an jeder Möglichkeit dazu (insbesondere § 90 StPO)".
Als zweite Hauptursache sieht man die "weltweit nur in Österreich gegebene, unkontrollierte Einflussmöglichkeit der Berufsrichter auf die Laienrichter". Schöffen und Geschworene sind am Gängelband der Berufsrichter und nicht umgekehrt.
Diese beiden Punkte, Reform des § 90 StPO und Reform des Schöffen- und Geschworenensystems im Strafrecht, sind die Hauptstoßrichtungen zur Verbesserung der Rechtspflege.
"Einladung zum Missbrauch"
Beide Punkte müßten hart reformiert werden, da sie sich unter der gegebenen Gesetzeslage "als Einladung zum Missbrauch erwiesen" haben, so die Charta 97.
Das Gespräch der Charta 97 steigt am 28. April 2006, 10 Uhr c.t. in der Aula der Universität Wien. Teilnehmer sind Peter Römer (Obmann) sowie die Rechtsanwälte Dr. Herbert Wegscheider und Dr. Roland Gabl. Angekündigt sind auch Justizopfer! URL Artikel: http://gerichtlive.twoday.net/stories/1817654/#1818548 URL Graulicht&Blaulicht: http://gerichtlive.twoday.net/
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