Ein bisher unbekannter Täter nutzt die Bereitschaft von
Internetnutzern, bei Porno-Vorwürfen auch schuldlos zu zahlen
Pornografische Werke sind der Bereich, in denen die
Abmahnmaschinerie am geschmiertesten läuft. Das hat mehrere Gründe: Zum einen
können die Abmahner im Gegensatz zu anderen Film- oder Musikgenres mit
zusätzlichen Ermittlungen wegen Verstößen gegen den §
184 StGB drohen, zum anderen ist das Peinlichkeitspotenzial so groß, dass
ein Abmahner sich praktisch keine Gedanken darüber machen muss, ob jene
Personen, die er anschreibt, sich tatsächlich schuldhaftes oder fahrlässiges
Handeln vorzuwerfen haben, weil sie häufig lieber den geforderten Betrag
zahlen, als die Ehefrau oder den Familienanwalt von den Vorwürfen wissen zu
lassen.
Nun nützte ein Betrüger den Ruf einer Rechtsanwaltskanzlei
und die Möglichkeit zum anonymen Zahlen. Er schrieb offenbar ausschließlich an
männliche Personen, deren Adressen er im Internet fand - darunter auch
Telepolis-Leser, die uns das Schreiben weiterleiteten. Der Brief wurde per
Email verbreitet, enthielt aber auch die zur Emailadresse gehörige Postadresse
des Empfängers. Neben dem Absender "anklage@kanzlei-knil.de" sind in
dem Schreiben auch andere Adressen mit dieser Endung aufgeführt. Die
dazugehörige Domain existiert und ist laut Denic
auf eine im polnischen Lublin wohnhafte Person eingetragen.
Zusätzlich zu dieser "Kanzlei Knil", die sich
nicht im amtlichen Anwaltsverzeichnis findet, nennt die Betrugsmail die für Abmahnungen
im Pornobereich bekannt gewordene Kanzlei KUW. Das dazu aufgeführte Postfach 10
03 27 in 93003 Regensburg gehört zur 2008 abgetrennten "Forensik- und
Forderungsabteilung" von KUW, die nun unter dem Namen C+U
firmiert. Auch die beiden am Schluss des Schreibens namentlich genannten Rechtsanwälte
Thomas Urmann und Christopher Lihl sind jetzt bei C+U. Bei dem in KWB
umbenannten Teil der ehemals
unter KUW firmierenden Kanzlei erhielt Telepolis die Auskunft, dass es sich
bei den Kanzlei-Knil-Mails um einen Betrugsfall handeln würde und man gerade
dabei sei, Strafanzeige zu stellen. C+U weist auf der Firmenwebsite ebenfalls
jede Verantwortung für die Mails von sich.
Das mit einer persönlichen Anrede und dem Betreff
"Klage wegen Urheberrechtsverletzung pornografischen Materials"
versehene Schreiben orientiert sich in seinen Formulierungen am Text echter
Porno-Massenabmahnungen, enthält aber mehr Rechtschreib-, Grammatik- und
Kommafehler. Im Text wird behauptet, der Empfänger habe sich "durch das
Herunterladen urherberrechtlich [sic] geschützer [sic] Werke [...] laut § 106 Abs
1 UrhG i.V. mit §§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht".
Für den Internetanschluss des Empfängers, so die Mail, seien
nämlich mehrere nicht näher genannte "Downloads von pornografischen [sic]
Videomaterial und musikalischen Werken dokumentiert worden". Diese in
einem "sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk" durchgeführten Downloads
seien Urheberrechtsverletzungen, weil an den nicht spezifizierten Werken die
Firma Videorama ausschließliche "Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne
der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG" habe. Die Essener Firma Videorama GmbH
ist neben Magmafilm der bekannteste deutsche Pornografieanbieter, was für einen
hohen Wiedererkennungswert bei den Angeschriebenen sorgen dürfte. Bei dem
Unternehmen konnte bisher noch niemand für eine Stellungnahme erreicht werden.
Die in dem Schreiben aufgestellte Behauptung, es würde sich
bei dem Material um "geschützte Werke gemäß § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG"
handeln, wäre selbst bei einer echten Pornoabmahnung mit Vorsicht zu genießen.
Ob der häufig doch sehr vorhersagbaren Gestaltung der Geschlechtsakte die für
einen Urheberrechtsschutz notwendige Schöpfungshöhe zukommt, oder ob bloße
Leistungsschutzrechte beansprucht werden können, ist eine Frage, bei der
Gerichte möglicherweise durchaus anders entscheiden würden, als von echten
Anwälten ebenso wie von Betrügern behauptet.
Dokumentiert worden sei die Urheberrechtsverletzung von
einem Dienstleister, der "die einschlägigen Tauschbörsen im Internet
technisch beobachtet und die IP-Adresse von Verletzern feststellt". Mit
der IP-Adresse sei bei der Staatsanwaltschaft Essen Strafanzeige gegen den
Empfänger der Mail gestellt worden, die über eine Anfrage beim - nicht näher
spezifizierten - Provider des Empfängers der Mail dessen Namen und Adresse
feststellte. Durch Einsicht in die Ermittlungsakte sei die Kanzlei dann an die
persönlichen Daten gelangt.
Weil die Staatsanwaltschaft Essen der Mail zufolge
"gerade bei pornografischen [sic] Material und musikalischen Werken"
ein "großes Interesse" daran habe, "jeden Nutzer genau zu
überprüfen", mache man dem Empfänger das folgende "Angebot":
Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen
offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen, Gerichtsterminen aus dem
Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten
vollständig anonym zu bezahlen. Wenn sie anonym bezahlen garantiert unser
Mandant der Staatsanwaltschaft mitzuteilen das [sic] der Schadensersatzanspruch
irrtümlich gegen sie gerichtet worden ist, und alle Ansprüche gegen Sie
fallengelassen werden sollen. Wenn die Staatsanwaltschaft keinen Auftrag hat
kann sie auch nicht tätig werden!
Dafür müsse man aber den "Schadensersatzanspruch von
100 Euro bis zum 01.03.2010 sicher und unkompliziert mit einer Paysafecard
[...] bezahlen." "Eine Paysafecard", so das Schreiben weiter,
sei die "sicherste Bezahlmethode im Internet und für jeden Bürger anonym
an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben." Den 16-stelligen Pin-Code der
100 Euro Paysafecard müsse der Empfänger der Mail nur an die Email-Adresse
"zahlung@kanzlei-knil.de" schicken, wo man sie anhand der Absenderadresse
zuordnen könne. Würde die Zahlung nicht innerhalb der gesetzten Frist eingehen,
so die Mail, dann würde das Schreiben "nochmals auf dem normalen
Postweg" zugestellt und "das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen"
eingeleitet. Über die in dem Betrugsversuch zusätzlich aufgeführte Kontonummer
8 40 10 11 55 wollte man bei der als Bankverbindung aufgeführten Sparkasse
Regensburg keine Auskunft geben.