Laut Experten ist die Rechtslage eindeutig, die Republik
würde sich nicht der Hehlerei schuldig machen
Berlin/Zürich/Wien - Die Debatte rund um den Ankauf der
Steuersünder-CD durch Deutschland hat auch Österreich erreicht. "Sollte es
Hinweise darauf geben, dass sich auf der CD auch Informationen über
Steuerflüchtlige aus Österreich, befinden hätten wir natürlich großes Interesse
an einer Auswertung", sagt ein Sprecher von Finanzminister Josef Pröll zum
Standard. Juristisch gesehen besteht bei der Datenauswertung in Österreich kein
Problem, selbst der Ankauf wäre legal, meinen die Strafrechtler Robert Kert und
Helmut Fuchs.
Die CD soll Informationen über 1500 Steuerhinterzieher
enthalten, die Daten könnten von der HSBC oder Credit Suisse stammen. Sie wurde
für 2,5 Millionen Euro angeboten. Deutschlands Finanzminister Wolfgang Schäuble
hat bereits angekündigt, die Daten zu kaufen. Sollten auf der CD Österreicher
erwähnt werden, müssen diese Daten an Wien weitergegeben werden. Der Fall sei
ähnlich gelagert, wie der Erwerb einer CD im Zuge der Liechtensteinaffäre,
"wir konnten deshalb gar nicht anders entscheiden", sagte Schäuble.
Die Karlsruher Höchstrichter prüfen derzeit, ob der Ankauf damals legal war.
Wien - Darf der Staat rechtswidrig heruntergeladene
Informationen über Steuerflüchtige kaufen? Die zum Teil heftig geführte
Auseinandersetzung ist inzwischen auf Österreich übergesprungen. Aus
juristischer Sicht fällt die Antwort der Experten eindeutig aus:Ja, Österreich
dürfte kaufen und die Informationen in allfälligen Strafverfahren verwenden.
Denn die Republik würde dabei nicht als Hehler auftreten und
laut Strafrechtlern auch sonst kein Verbrechen begehen.
Hehlerei begeht laut Strafgesetzbuch, "wer den Täter
einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen fremdes Vermögen" unterstützt,
dieses zu verbergen oder zu verwerten. Daten gelten allerdings nicht als
Vermögen, sagen die beiden Wiener Strafrechtler Helmut Fuchs und Robert Kert
übereinstimmend. Datenklau ist juristisch gesehen auch kein Diebstahl. Denn in
Österreich wie in Deutschland gilt, dass nur körperliche Gegenstände gestohlen
werden können.
Welches Delikt kommt sonst infrage? Laut Kert keines. Das
illegale Herunterladen von Daten selbst sei natürlich strafbar (etwa
widerrechtlicher Zugriff auf ein Computersystem, Auskundschaften von
Geschäftsgeheimnissen). Wer die Informationen aber nach der Tat kauft, begehe
kein Verbrechen. Aber sogar wenn der Staat rechtswidrig handeln würde, könnte
er die Daten nutzen. Dem österreichischen Recht sind nämlich so genannte
Beweisverwertungsverbote fremd.
Verwendung von Beweisen
Bei dem sperrigen juristischen Begriff geht es um die Frage,
ob rechtswidrig erlangte Beweismittel vor Gericht benutzt werden können. In den
USA gilt der strenger Grundsatz des "Fruit of the poisonous tree"
(Früchte des vergifteten Baumes): Wurde ein Beweis von der Polizei in
rechtswidriger Weise gewonnen, könne dieser vor Gericht nicht verwendet werden.
Bekanntes Beispiel war der Fall von O. J. Simpson. In Österreich dagegen ist
die Verwertung von Beweisen nur dort verboten, wo das Gesetz dies ausdrücklich
verlangt, etwa bei widerrechtlichen Untersuchungen am Körper.
Dass der Kauf der Daten nicht rechtswidrig wäre, glaubt man
auch im Finanzministerium. Die konkrete Frage, ob Österreich geklaute Bankdaten
kaufen solle, habe sich noch nie gestellt, heißt es.
Im Zuge der Liechtensteinaffäre, tauchten auf der von den
deutschen Behörden erworbenen CD auch die Namen von rund 170 Österreichern auf.
Die Deutschen gaben die Daten weiter. Die anschließenden Finanzstrafverfahren
vor Gericht waren gänzlich unproblematisch, weil Österreich die Infos von
Deutschland bekam.
Im Wiener Finanzministerium heißt es auch diesmal, es
bestehe Interesse an der CD, sollten sich Hinweise ergeben, dass es auch
Informationen über österreichische Steuerflüchtige gibt. Sollte dies der Fall
sein, müsse Deutschland Amtshilfe leisten, heißt es auch aus dem Büro von
Finanzstaatssekretär Andreas Schieder (SPÖ). Das muss Deutschland übrigens
sowieso: Laut EU-Amtshilferichtlinie sind alle Unionsländer zum
Informationsaustausch über Steuerflüchtige verpflichtet.
Quelle: András Szigetvari, DER STANDARD, Printausgabe, 3.2.2010
Selbstanzeigen von Steuersündern häufen sich
Noch immer sind die Diskussionen um den Kauf der Steuersünder-CD nicht verebbt, noch ist der Ankauf gar nicht durchgeführt. Doch in den Finanzämtern Deutschlands gehen Tag für Tag immer mehr Selbstanzeigen von Steuerhinterziehern ei...
Weblog: Tagesgeld - Kapitalangebote vergleichen und sparen Aufgenommen: Feb 15, 19:09
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