Vor allem Tabakhändler in den Kärntner Grenzgebieten haben
mit Umsatzeinbußen zu kämpfen - die Rede ist von Verlusten bis zu 35 Prozent.
Vor allem im Grenzgebiet sagen Tabakhändler dem Zigarettenschmuggel
mit zweifelhaften Maßnahmen den Kampf an
Klagenfurt - Eine umstrittene Überwachungsmaßnahme, mit der
sich Kärntner Trafikanten gegen Zigarettenschmuggel aus dem benachbarten
Slowenien wehren, hat rege Diskussionen ausgelöst. Detektive observieren die
Shops an den Grenzübergängen und dokumentieren die Menge der gekauften
Zigaretten sowie Autokennzeichen. Hat man mehr als die erlaubte Stange im
Sackerl, flattert den Ertappten ein Brief einer Anwaltskanzlei mit der Aufforderung,
350,20 Euro zu bezahlen ins Haus. Eine Anzeige wird in dem Schreiben
vorbehalten. "Das ist ganz klar Nötigung", erklärte Rechtsanwalt
Philipp Tschernitz. Als "völlig haltlos" bezeichnete hingegen
Trafikanten-Anwalt Alexander Todor-Kostic diesen Vorwurf.
Umsatzeinbußen im Grenzgebiet
Vor allem Tabakhändler in den Kärntner Grenzgebieten haben
mit Umsatzeinbußen zu kämpfen - die Rede ist von Verlusten bis zu 35 Prozent
und dies wird auf illegalen Import aus Slowenien zurückgeführt. Erlaubt sind
200 Zigaretten - also eine Stange - pro Person. Nachdem diese Grenze aber immer
wieder überschritten wird, hat die Wohlfahrtsvereinigung der Tabaktrafikanten
Detektive angeheuert, die dem Schmuggel einen Riegel vorschieben sollen.
Ausgangsbasis dafür sei Paragraf 7 a des Tabakgesetzes, wonach aus Slowenien
und Tschechien nur 200 Zigaretten mit nicht-deutschsprachigen Warnhinweisen
importiert werden dürfen. "Observiert werden die Fahrzeuge, die Lenker
werden gefilmt, ab dem Zeitpunkt wo sie das Geschäft verlassen", erklärte
Todor-Kostic.
120 Personen wurden in einer Abmahnwelle angeschrieben und
von ihnen "eine Pauschale von 350,20 Euro für anteilige Detektivkosten
unter dem Titel des Schadenersatzes zivilrechtlich gefordert", so der
Trafikanten-Anwalt. Der Betrag setzt sich aus der Pauschale der Detektivkosten
von 250 Euro, den Rechtsanwaltskosten plus Umsatzsteuer und den Kosten für die
Lenkererhebung in der Höhe von 14,90 Euro zusammen. "Das ist kein Betrag,
an dem man sich bereichern will, dem gegenüber steht ein wesentlich höherer
Wert an tatsächlichen Detektivkosten. Es wird zwar aufgefordert, den Betrag zu
bezahlen, aber nicht mit der Drohung, dass sonst angezeigt wird. Die Anzeige
wird vorbehalten." Wenn nicht gezahlt werde, gebe es die Möglichkeit, den
Betrag zivilrechtlich einzuklagen, meinte Todor-Kostic.
Keine Veranlassung für diese Maßnahme
Laut der Einschätzung von Tschernitz hingegen ist
"diese Vorgehensweise kriminell". Ein Detektiv sei zwar legitimiert,
Fotos zu machen, aber dürfe sie nicht weitergeben oder veröffentlichen. Die
Aufforderung "wenn du nicht zahlst, zeig ich dich an", geht laut
Tschernitz neben dem Tatbestand der Nötigung auch in Richtung Erpressung.
"Die Trafikanten haben keine Veranlassung für diese Maßnahme", so
Tschernitz. Schließlich hebe nicht der Händler, sondern der Staat die
Tabaksteuer ein. "Wenn ich so ein Schreiben bekommen würde, würde ich es
an die Staatsanwaltschaft weiterleiten und anregen, auf Nötigung zu
prüfen", so der Anwalt.
Wer schlussendlich angezeigt wird, obliegt allerdings der
Einschätzung der Wohlfahrtsvereinigung. "Das hängt von der Zahl der
gekauften Zigaretten ab, wird anhand der Detektivberichte ausgewertet und ist
nicht meine Entscheidung", sagte dazu der Trafikanten-Anwalt. Nötigung
oder Erpressung sei nicht im Sinne der Vereinigung: "Das wollten wir nicht
und das tun wir auch nicht." Ob die Anfertigung und Weitergabe von Fotos
legitim ist, ist fraglich. Es gebe diesbezüglich den zivilrechtlichen
Grundsatz, dass eine Person, die ein berechtigtes Interesse zum Nachweis einer
kriminellen Handlung hat, einen Detektiv beauftragen darf, der Fotos machen
kann. "Strittig könnte sein - das sage ich jetzt ganz objektiv - ob das
berechtigte Interesse von dieser Wohlfahrtsgesellschaft da ist", so Todor-Kostic.
(APA)