Nach mehr als einem Jahr Untersuchungshaft werden die
Handschellen wieder abgenommen: Die Geschworenen sahen in Ildar A. keinen
kasachischen Spion
Geschäftsmann Ildar A. soll eine Entführung geplant haben -
Am Montag wurde er nicht rechtskräftig freigesprochen.
Wien - "Ich vertraue dem Gericht. Ich vertraue den
Geschworenen", lautet das "letzte Wort" des Angeklagten. Dann
müssen die Geschworenen urteilen, ob der kasachische Geschäftsmann Ildar A. im
Sommer 2008 als kasachischer "Spion" eine gescheiterte Entführung des
ehemaligen kasachischen Geheimdienstchefs Alnur Mussajew geplant und
organisiert hat.
Das Vertrauen wird aus der Sicht des Angeklagten belohnt:
Die Geschworenen sprechen ihn Montagnachmittag von allen Anklagepunkten frei.
Staatsanwalt Hans-Peter Kronawetter gibt keine Erklärung ab - das Urteil ist
somit nicht rechtskräftig. Ildar A. sagt zum Urteil hingegen ein kurzes
"Danke".
Zuvor hatte Kronawetter in seinem Schlussvortrag dem Gericht
noch einmal die umfassenden Ermittlungsergebnisse und Anklagepunkte mithilfe
von Projektionen und Schautafeln vorgebracht - jenes Netzwerk und die
Verwicklungen rund um den früheren kasachischen Botschafter in Wien, Rakhat
Alijew.
Fünf Vorfälle
Insgesamt fünf Vorfälle habe es gegeben, bei denen der beim
kasachischen Präsidenten in Ungnade gefallene Alijew und seine Vertrauten
"überredet" werden sollten, in ihre Heimat zurückzukehren. Im Zentrum
dieses Prozesses: ein Vorfall in einer Gasse gegenüber dem Straflandesgericht -
bei dem drei Männer den Ex-Geheimdienstchef Mussajew bedrängt haben sollen, in
ihr Auto einzusteigen.
Laut Anklage hatte Ildar A. im Vorfeld ein Wertkartenhandy
mit einer Kundenkarte seiner Frau gekauft. Dieses Handy war vor dem Vorfall
beim Landesgericht tagelang bei einem unbewohnten Haus Ildar A.s eingeloggt -
und der Angeklagte hatte mehr als 500-mal mit diesem Handy der
"Tätergruppe" telefoniert. Auch zum Zeitpunkt des Zwischenfalls.
"Samariter?"
Außerdem hatte sich Ildar A. bei einem Polizeibeamten nach
Adressen unter anderem von Mussajew erkundigt - jener wurde auch wegen
illegaler Abfragen im Polizeicomputer rechtskräftig verurteilt. Und er hatte um
4000 Euro einen Privatdetektiv engagiert, der die Adresse Mussajews ausfindig
machen sollte. "Das alles machen Sie einfach so, als Samariter?",
fragte der Staatsanwalt.
Die Geschworenen folgten trotzdem der Argumentation von
Verteidiger Anton Draskovits. Die Darstellung der angeblichen Entführung sei
"nicht schlüssig nachvollziehbar" - so habe etwa das
"Opfer" nach dem Zwischenfall noch zweimal mit den "Tätern"
telefoniert. Allein bei einem Entführungsversuch die Handy-Nummer weiterzugeben
wäre aus Sicht der Täter "absolut wahnsinnig".
Die Geschworenen sprachen Ildar A. von allen Anklagepunkten
frei: geheime nachrichtendienstliche Tätigkeit zum Nachteil der Republik
Österreich, versuchte Überstellung an eine ausländische Macht und Bestimmung
zum Amtsmissbrauch.
"Bloße Spekulationen"
Jetzt will Draskovits eine Haftentschädigung einklagen:
"Fakt ist, dass mein Mandant auf Basis bloßer Spekulationen über ein Jahr
zu Unrecht in U-Haft verbringen musste", sagt er gegenüber der Austria
Presseagentur.
Der nicht rechtskräftige Freispruch selbst überrasche ihn
nicht: "So wie der parlamentarische U-Ausschuss zu der angeblichen
Spionage-Affäre eine reine Polit-Show gewesen ist, war der Prozess eine
Anklage-Show ohne Substrat", sagt Draskovits. Die ausgeklügelte
multimediale Präsentation des Staatsanwalts "konnte über die fehlenden
Beweise für die angebliche Entführung nicht hinwegtäuschen". (Roman
David-Freihsl, DER STANDARD Printausgabe, 19.1.2010)