Big Brother im Büro
Was ist möglich?
In den USA werden bereits 80 Prozent der Bildschirmarbeitsplätze überwacht, schätzen die Organisatoren der Big Brother Awards. Auch in Österreich kommt es nicht selten vor, dass der Boss mitliest, was die Mitarbeiter in ihren e-mails schreiben.
Auch die Arbeit der Kassiererin, des Botenfahrers oder des Außendienstmitarbeiters sind lückenlos nachvollziehbar. Was ist möglich, was ist erlaubt und wie kann man sich schützen?
Die Speicherung von Daten darf nur dann erfolgen, wenn der Betriebsrat oder die Mitarbeiter darüber informiert wurden und zustimmen.
Der überwachte Arbeitnehmer
In einem Firmennetzwerk gibt es im Grunde keine Geheimnisse. Zumindest der Systemadministrator hat Zugriff auf alle elektronischen Dokumente, Kalendereinträge und E-Mails eines Benützers, solange diese nicht verschlüsselt oder durch Passwörter geschützt sind, und kann nachvollziehen, von welchem Internet-Zugang aus welche Webseiten aufgerufen wurden. Bekommt er von seinem Vorgesetzten den Auftrag, diese Daten zu speichern, auszuwerten oder an den Chef weiterzuleiten, würde das vom betroffenen Benützer nicht einmal bemerkt werden. Neben der Auswertung existierender Daten gibt es auch noch die Möglichkeit, so genannte Keylogger zu installieren, die jeden Tastendruck eines Benützers protokollieren, oder Spyware einzusetzen, die zum Beispiel im gesamten Netzwerk überprüft, ob von einem PC aus Sexseiten im Internet aufgerufen werden oder in E-Mails nach bestimmten Wörtern sucht.
Gründe für Überwachung
Die Gründe, warum Unternehmen ihre Mitarbeiter überwachen oder deren Online-Aktivitäten auswerten, sind vielfältig. Einerseits muss sich eine Firma vor Viren, Spam und anderen Schadprogrammen schützen. Diese Auswertungen erfolgen üblicherweise aber auch im Interesse der Arbeitnehmer und sind nicht personenbezogen.Im Interesse des Unternehmens ist es auch, Betriebsgeheimnisse zu schützen, die durch Spionageangriffe von außen gestohlen oder von Mitarbeitern weitergegeben werden könnten. Wenn Mitarbeiter über das Firmennetzwerk exzessiv privat surfen und E-Mails schreiben, Filme herunterladen oder illegal kopierte Musik tauschen, vergeudet das Ressourcen der Firma und könnte eventuell auch zu Urheberrechts-Klagen an die Firma führen. Manchmal geht es aber auch darum, über bestimmte unliebsame Mitarbeiter Informationen zu sammeln, um sie zu Mobben oder eine fristlose Entlassung argumentieren zu können.
Zustimmungspflicht
Egal, ob vorhandene Daten gespeichert und ausgewertet oder gezielt Überwachungsprogramme installiert werden: Die Speicherung und Auswertung von Daten darf nur dann erfolgen, wenn der Betriebsrat oder die Mitarbeiter darüber informiert wurden und zustimmen. Das Problem ist allerdings, dass zum Beispiel im Falle der Anfechtung einer fristlosen Entlassung wegen übermäßigen privaten Internet-Surfens auch illegal gesammelte Daten als Beweismittel vor Gericht zulässig sind.
Klare Regelung empfohlen
Grundsätzlich gilt, dass Computer, Internet-Zugang oder Telefon Betriebsmittel des Dienstgebers sind und dieser deshalb bestimmen kann, wofür diese eingesetzt werden. Es ist auch das Recht eines Arbeitgebers, dienstliche E-Mails zu lesen oder Dokumente einzusehen. Private E-Mails dürfte der Chef aber nicht lesen. Am besten ist es, wenn in einer Betriebsvereinbarung geregelt wird, ob Internet und E-Mail in der Firma auch für private Zwecke genützt werden dürfen und in welchem Ausmaß. Zu klären ist auch, ob private E-Mails als solche gekennzeichnet werden können. Am besten ist es jedoch, private E-Mails gar nicht von der Firmenadresse aus zu verschicken, sondern dafür eine private Adresse - am besten von daheim aus - zu verwenden. Heikle Telefonate, zum Beispiel ein Anruf bei der Gewerkschaft oder der Arbeiterkammer bei Schwierigkeiten in der Firma, sollte man ebenfalls besser nicht vom Telefon im Büro aus erledigen.
Gefahr erkannt - Gefahr gebannt
Die Interessensgemeinschaft work@IT der Gewerkschaft der Privatangestellten hat einer Borschüre herausgebracht, die erklärt, wo bei der Benützung von Internet und E-Mail Daten anfallen können, welche Formen der Überwachung möglich sind und wie man sich davor schützen kann.
Tipps
Die Broschüre "Rächer der enterbten Daten" kann bei der GPA bezogen oder von deren Website herunter geladen werden. Informationen über die Regelungen des Datenschutzes und Hilfe bei Problemen gibt es bei der Arge Daten, Unterstützung für Betriebsräte und bei Problemen mit dem Dienstgeber bietet die Arbeiterkammer.
Links
Quelle: Ö1
URL: http://oe1.orf.at/highlights/55675.html