Die Bilanz nach einem Jahr IV-Betrugsbekämpfung liegt vor.
Bei 150 von 2600 Fällen erhärtete sich der Verdacht. Nur im Ausland läufts noch
nicht rund: In Thailand wurde ein einziger Betrüger aufgespürt - und im Kosovo
musste die Überwachung aus Sicherheitsgründen eingestellt werden.
Seit einem Jahr wird schweizweit ein einheitliches Konzept
zur Betrugsbekämpfung in der IV angewendet. Alle neuen Gesuche werden
systematisch und aufgrund präziser Anhaltspunkte auf möglichen
Versicherungsbetrug hin überprüft. Das gleiche Verfahren wird auch bei der
regelmässigen Überprüfung aller Rentenbezüger angewendet, die im Durchschnitt
etwa alle 5 Jahre stattfindet.
Bei Verdacht auf ungerechtfertigten Leistungsbezug dürfen
die IV-Stellen zur Beweissicherung verdeckte Abklärungen vornehmen oder
vornehmen lassen. Bei bestätigtem Verdacht werden bestehende Leistungen
eingestellt oder neue verweigert. Die Offensive der Invalidenversicherung gegen
den Versicherungsbetrug zeige Wirkung, hält das Bundesamt für
Sozialversicherungen (BSV) am Donnerstag fest.
Im Inland sind die Erfahrungen mit der Betrugsbekämpfung
nach diesem Konzept durchwegs positiv: In den ersten 12 Monaten wurden 2600
Verdachtsfälle eruiert und an die Betrugsbekämpfungs-Spezialisten zu weiteren
Abklärungen und Ermittlungen weitergeleitet. In 950 Fällen ist die Sachlage
inzwischen geklärt und der Verdacht auf Betrug in 150 Fällen bestätigt, in 800
Fällen hingegen nicht.
Die Summe der Rentenleistungen, die eingespart werden kann,
liegt bei rund 2.5 Mio. Franken im Jahr. In 20 Betrugsfällen wurden Leistungen
zurückgefordert, in 30 Fällen wurde Strafanzeige eingereicht, bei etlichen
Fällen werden diese Massnahmen noch geprüft. Für die IV-Finanzen ist die
Betrugsbekämpfung, auch wenn sich der Betrag noch etwas erhöhen sollte, ein
Tropfen auf den heissen Stein.
Detektive werden in weiteren Ländern tätig
Und wie erfolgreich ist der Einsatz von Detektiven?
Insgesamt wurden 120 Observationen eingeleitet, wovon 60 inzwischen
abgeschlossen sind. In 20 Fällen, also in jedem dritten Fall, bestätigte die
Observation den Verdacht, in den anderen 40 Fällen nicht. Das heisst: Etwa
einer von acht der 150 Betrügerinnen und Betrüger wurden mit einer Observation
überführt.
Um herauszufinden, ob das Beschatten auch bei Abklärungen im
Ausland eingesetzt werden kann, starteten das Bundesamt für
Sozialversicherungen und die IV-Stelle für Versicherte im Ausland Ende 2008 je
einen Pilotversuch in Thailand und in Kosovo. In Thailand gehen die Leistungen
der IV in erster Linie an Schweizer, in Kosovo vor allem an ausländische
Staatsangehörige. Zwei private Firmen mit entsprechender Erfahrung wurden mit
Observationen in diesen Ländern betraut.
In Thailand, wohin rund 350 IV-Renten ausbezahlt werden,
wurden 6 Observationen in Auftrag gegeben. Davon sind vier noch hängig und zwei
inzwischen abgeschlossen: Im einen Fall wurde die Rente aufgehoben, im anderen
Fall wurde die Rechtmässigkeit der Rente bestätigt. In Thailand funktioniere
das Konzept und eine Null-Toleranz-Politik könne durchgesetzt werden, heisst es
in der Mitteilung.
Deshalb will das BSV die offensive Betrugsbekämpfung nun auf
weitere Länder ausdehnen, die ähnliche Voraussetzungen bieten. Von Interesse
seien dabei insbesondere Brasilien, die Philippinen oder die Dominikanische
Republik. In diesen Ländern leben vergleichsweise viele Schweizerische
Staatsangehörige, die eine Rente der Invalidenversicherung erhalten.
Hartes Pflaster Kosovo
Die Voraussetzungen sind allerdings nicht in allen Ländern
gleich, wie der Pilotversuch in Kosovo gezeigt hat. Dort verlief der Versuch
mit verdeckten Abklärungen «nicht wunschgemäss». Nach ernsthaften Drohungen
Privater gegenüber der beauftragten Firma stellte diese die Observationen aus
Sicherheitsgründen ein.
Darum ergreift die IV nun eine noch einschneidendere
Massnahme: Ab sofort werden alle IV-Renten in den Kosovo, deren Rechtmässigkeit
fraglich ist und mit Detektiven geklärt werden müsste, sistiert, bis der
Betrugsverdacht ausgeräumt ist.
Diese offensive Betrugsbekämpfung sei für die IV wichtig,
obwohl sie nur ein verhältnismässig kleines Sparpotenzial erschliesse, das
zudem häufig überschätzt werde, schreibt das BSV. Beispielsweise würden nur
gerade rund 300 von insgesamt 300 000 IV-Renten nach Kosovo ausbezahlt, und nur
bei einem Bruchteil davon liege tatsächlich auch ein Verdacht auf
Unrechtmässigkeit vor. Die Summe aller Renten, die in Staaten des ehemaligen
Jugoslawien ausbezahlt werden, mache 0,7 Prozent der gesamten IV-Rentensumme
aus.