Karlsruhe (pte/25.08.2009/13:50) - Das Amtsgericht Karlsruhe
http://www.amtsgericht-karlsruhe.de
hat ein Urteil gefällt, das große Auswirkungen auf den Kampf gegen
Internet-Abofallen haben dürfte. Die Inkasso-Anwältin Katja Günther wird darin
verpflichtet, einem Abofallen-Opfer die Anwaltskosten zur Abwehr der Inkasso-Forderungen
zu ersetzen. Der Rechtsanwalt Benedikt Klas, der Vertreter der Klagenden, ließ
das Gericht feststellen, dass die Abo-Rechnung nichtig war. Auch ist in der
Urteilsbegründung von der "Beihilfe zum versuchten Betrug" die Rede -
eine wegweisende Entscheidung im Kampf gegen Abofallen. "Genau das war
unsere Intention. Wir haben dazu einen Fall herausgegriffen und
generalstabsmäßig aufgezogen", meint Klas, IT-Rechtsexperte bei der
Kanzlei Martin und Küster http://www.martinundkuester.de, gegenüber pressetext.
Abofallen sind eine Online-Plage, gegen die zuletzt in
Deutschland sogar eine spezielle Warnsoftware vorgestellt wurde (pressetext
berichtete: http://pressetext.com/news/090803019/).
Das Problem ist stets das Gleiche. Der Anwender glaubt, sich lediglich für ein
Angebot anzumelden, doch irgendwo auf der Seite sind Hinweise auf die Kostenpflichtigkeit
- so auch beim "Geburtstags-Archiv". "Die Seite ist ersichtlich
darauf angelegt, Internetbenutzer zu täuschen über die Kostenpflichtigkeit des
Angebots", so die zuständige Richterin in der Entscheidungsbegründung des
aktuellen Urteils. Außerdem habe die beklagte Inkasso-Anwältin im Verfahren
nicht bestritten, dass sie in ähnlichen Fällen nach Androhung von
Feststellungsklagen Rechnungen storniert habe. "Dies zeigt, dass die
Beklagte selbst davon ausging, dass die von ihr geltend gemachten Forderungen
nicht existieren", heißt es in der Entscheidungsbegründung.
"Bei der Geltendmachung solcher Forderungen für Mandanten handelt es sich
um die Beihilfe zu einem versuchten Betrug", hält die Richterin fest.
Daher seien die Anwaltskosten, die der Klägerin bei der Abwehr der
Inkasso-Forderung entstanden sind, ein kausal verursachter Schaden, den die
Beklagte zu erstatten habe - 46,41 Euro, wozu noch die Gerichtskosten für das
Verfahren kommen. Die geforderte Summe habe der Anwalt der Beklagten, der Münchner
Bernhard Syndikus, schon überwiesen, "nachdem ersichtlich wurde, dass das
Gericht nicht die Ansicht der Abofallen-Seite teilt", so Klas. Damit habe
man wohl das Urteil noch zu vermeiden gesucht.
Noch ist die Entscheidung nicht endgültig rechtskräftig. "Eine Berufung
wäre nur möglich, wenn das ausdrücklich zugelassen wäre oder der Streitwert 600
Euro übersteigt", betont allerdings Klas. Da beides nicht der Fall sei,
könne nur der außergewöhnliche Rechtsbehelf der Anhörungsrüge genutzt werden,
um das Urteil zu bekämpfen. Wie Klas betont, sei es absolut vorstellbar, dass
Anwalt Syndikus noch zu diesem Mittel greift, um damit zumindest auf Zeit zu
spielen. Denn der Abofallen-Gegner geht davon aus, dass das Urteil noch auf
großes Interesse beim Verbraucherzentrale Bundesverband http://www.vzbv.de stoßen werde.
Die Entscheidung hat jedenfalls das Potenzial zu einem wichtigen Präzendenzfall
- allerdings verspricht diese Art von Verfahren für den Anwalt nur ein geringes
Salär, weshalb nur wenige dem Beispiel der Klage folgen dürften. (Ende)