Der Umgang mit dem Rotlicht-Milieu ist oft ein rechtlicher Spagat.
Polizisten stehen manchmal mit einem Bein im Kriminal.
Kurier, 1.4.2006
Rotlicht, Blaulicht, Zwielicht. Abgesehen von privaten Kontakten zum Milieu, die man dem Wiener Spitzen-Kriminalisten Ernst Geiger nun zum Vorwurf macht, laufen Polizisten auch streng dienstlich Gefahr, mit zumindest einem Bein im Kriminal zu stehen. Abgesehen von notwendigen Kontrollen sind auch weit darüber hinaus gehende Kontakte notwendig, um vertrauliche Informationen zu erhalten.
Die aktuellen Zahlen der Wiener Rotlicht-Szene sprechen für sich: Oberst Roland Frühwirth, Chef der Wiener Kriminaldirektion 1 (KD1) weiß von 456 Betrieben, die derzeit im Sex-Geschäft mitmischen. Dazu zählen unter anderem 200 Bordelle, 68 Bars, 60 Begleitagenturen, 100 Cafes mit "Tischdamen", fünf Saunen, einige Swinger-Clubs und eine unbekannte Zahl einschlägiger Massage-Salons. "Die Zahl der dort und in Wohnungen und auf der Straße tätigen Mädchen und Frauen lässt sich seriös nicht schätzen", sagt Oberst Frühwirth. 5000 bis 8000 könnten es schon sein, räumt er ein. 972 waren mit Stichtag 31. Dezember 2005 registriert.
Tricks
In welchem Etablissement was geschehen darf, regeln das Prostitutionsgesetz und die Gewerbeordnung. So darf in einer Bar zwar Alkohol ausgeschenkt werden, käuflicher Sex ist dort aber rechtlich gesehen ein Tabu. In einem Bordell wieder darf es zwar gegen Geld zur Sache gehen – allerdings gibt es (offiziell) nichts zu trinken. Da die Komponenten auch steuerliche Aspekte haben, versuchen es die Betreiber oft mit allen Tricks. Nur ein knappes Dutzend hat alle Konzessionen.
Kriminell wird es, wenn in den Lokalen illegal ins Land gebrachte Frauen oder Mädchen unter 18 Jahren Sex anbieten oder gar dazu gezwungen werden. Und weil in dem Milieu auch sonst einiges nicht ganz sauber abläuft, muss die Polizei ihre Ohren offen halten. Razzien alleine helfen da bei Weitem nicht.
V-Mann
Ein Beamter, der an seiner beruflichen Zukunft interessiert ist, wird sich darum bemühen, seine "Vertrauensperson" (VP) offiziell – wenn auch streng geheim – in der "V-Mann-Kartei" registrieren zu lassen. Der Umgang mit V-Leuten hat freilich auch seine Grenzen. Eine Razzia verraten darf der Polizist zum Beispiel keinesfalls. Gewisse Hilfestellungen, vor allem im Umgang mit Behörden, sind hingegen erlaubt. Erfährt der Ordnungshüter von einer Straftat, muss er eigentlich aktiv werden. Das gilt für jeden Polizisten – auch wenn er Kontakte unterhält, bei denen die V-Mann-Regelung vernachlässigt wurde.
Die Polizei ist bestrebt, sich mit den Betreibern gewisse "Spielregeln" auszuhandeln: Keine illegalen Mädchen im Lokal, dafür gibt es weniger Razzien (und umgekehrt).
Es darf kein Blut fließen – bleiben die Waffen eingesteckt, hält sich die Exekutive auch zurück.
Tauchen Drogen auf, ist es mit der als geschäftsförderlich empfundenen Blaulicht-Absenz im Rotlicht vorbei.
Sperrliste Die KD1 hat die erwähnten Rotlicht-Lokale erfasst und einige von ihnen auf interne "Sperrlisten" gesetzt. Das bedeutet, dass andere Polizei-Einheiten dort keine Kontrollen durchführen sollen bzw. dürfen. Dabei ginge es nicht darum, die Betreiber zu schützen, wird betont. Vielmehr will man die Kontrolle der Szene überschaubar halten. Sonst entstünde ein Wildwuchs, heißt es. Abgesehen von aktuell notwendigen Einsätzen sind die Polizisten angehalten, ihre Finger von den "Sperrlisten"-Etablissements zu lassen. Die KD1 hat im Milieu auch die Parole ausgegeben, Beamte sofort zu melden, die sich in Separees breit machen oder gar bestimmte Ansprüche stellen. Das soll am Rande der "Sauna-Affäre" auch passiert sein. Ein entsprechender Anruf eines Streifenpolizisten ist dokumentiert.
Artikel vom 01.04.2006 |KURIER-Printausgabe |Peter Grolig
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