Als der ¸¸Telegraaf" über die miese Arbeit
niederländischer Agenten berichtete, wurden die Reporter zu Staatsfeinden
Zum Wesen von Geheimdiensten gehört, dass sie immer wieder
mal aus dem Ruder laufen. Unter dem Vorwand, sich vor Verrätern aus den eigenen
Reihen schützen zu wollen, verletzen sie Redaktionsgeheimnisse und untergraben
die Pressefreiheit. Erstaunlicherweise gehen in kleinen Ländern die Geheimen
besonders dreist gegen Journalisten vor. Aber auch in den einschlägigen Milieus
der Großen gibt es den phänotypischen Geheimnisträger, der auf jede Verletzung
der Geheimhaltung erbittert reagiert. Merkwürdigerweise nimmt die
Geheimnistuerei weltweit sogar zu.
Als wären Journalisten echte Staatsfeinde, ging
beispielsweise der niederländische Nachrichtendienst Algemene Inlichtingen- en
Veiligheidsdienst, also der Allgemeine Informations-und Sicherheitsdienst
(AIVD), der in der Gemeinde der Geheimen nun wirklich kein Riese ist, in den
vergangenen Monaten gegen vier Journalisten des Boulevardblattes De Telegraaf
vor. Sie wurden wochenlang abgehört. Das Büro und die Wohnung einer Reporterin
wurden heimgesucht, Material wurde beschlagnahmt.
Reporter der größten niederländischen Zeitung (Auflage: 700
000 Exemplare) hatten im Frühjahr über offenkundige Fehleinschätzungen und
Verfehlungen des AIVD und der Regierung im Zusammenhang mit dem Irak-Krieg
berichtet. Der AIVD hatte - wie ein paar andere europäische Dienste auch - die
Schwindeleien amerikanischer Nachrichtendienste über angebliche
Massenvernichtungswaffen einfach übernommen: ohne Verifizierung der Angaben,
ohne Prüfung der Quellen. Schlamper halt.
Der konservative Regierungschef Jan Peter Balkenende hatte darauf
im März 2003 markig "die Entwaffnung eines Aggressors" gefordert, der
"Massenvernichtungswaffen besitzt". Anschließend zogen
niederländische Soldaten gegen Saddam Hussein in den Krieg. Kenner der
niederländischen Politik behaupten, Balkenende habe dem AIVD gern geglaubt.
Wo beginnt Verrat?
Die Recherchen des Telegraaf waren der notwendige Versuch,
den Bellizismus des christdemokratischen Ministerpräsidenten kritisch
auszuleuchten. Die Journalisten hatten sich die entsprechenden Unterlagen des
Geheimdienstes besorgt; natürlich waren diese als geheim eingestuft worden.
Vorige Woche nun befand ein Amsterdamer Gericht, der Geheimdienst müsse die
Lauschaktion bis auf Weiteres einstellen. Aber das letzte Wort, ob die
Abhöraktion rechtens war, ist damit noch nicht gesprochen.
Der Fall erinnert an jene legendäre Geschichte, die vor zwei
Jahren als "CIA-Fax-Affäre" in die Annalen eingegangen ist.
Redakteure des Zürcher Sonntags-Blicks mussten sich vor einem Militärgericht
verantworten, weil sie ein vom Schweizer Nachrichtendienst SND abgefangenes Fax
des ägyptischen Außenministeriums veröffentlicht hatten. In dem Dokument
standen die üblichen Annahmen über in Europa vermutete geheime CIA-Gefängnisse.
Der Schweizer Geheimdienst hatte den Text übersetzt und die Übersetzung mit dem
Stempel "ND-geheim" versehen.
Nach der Veröffentlichung sprach die Schweizerische
Volkspartei von Landesverrat (sie meinte vor allem den unbekannten Informanten,
aber auch das Medium). Der Geheimdienst wähnte gar seinen
"Lebensnerv" getroffen. Die Journalisten wurden am Ende zwar vom
Vorwurf der Verletzung militärischer Geheimnisse freigesprochen, aber gerügt
wurde, dass sie angeblich die Arbeit des SND beeinträchtigt hätten.
Kein Skandal ohne Stempel
Vermutlich leitet sich das Wort Monstrum von dem
lateinischen Verb monere ab, das so viel wie "warnen" bedeutet. Die
Geheimniskrämerei und Wichtigtuerei amtlicher Warner ist oft nur der Versuch
der Apparate, sich gegen die demokratische Neugier der Bürger abzuschotten. Die
Beispiele aus den Niederlanden oder der Schweiz zeigen aber, zu welchen
Exzessen das führen kann.
In Deutschland müssen sich Journalisten zwar nicht vor
Militärgerichten verantworten. Sicher vor Nachstellungen sind sie aber nicht.
Im Fall des Monatsmagazins Cicero durchsuchte die Staatsmacht auf der Suche
nach einem Leck die Redaktion und das Privathaus eines Reporters. Erst das
Bundesverfassungsgericht wies die Staatsanwälte in ihre Grenzen. In Erinnerung
ist auch noch, dass der Bundesnachrichtendienst (zum Teil auch mit Hilfe
journalistischer Zuträger) Reporter observieren ließ, um eine im Dienst
vermutete undichte Stelle zu finden. Erst im vergangenen Frühjahr kam heraus,
dass BND-Mitarbeiter die E-Mail-Korrespondenz eines Kabuler Ministers mit einer
Spiegel-Journalistin gesammelt - und zum Teil auch ausgewertet - hatten. Im
Zwielicht von Argwohn und Komplizenschaft, Legenden und Lügen, Furcht und
Überschätzung, Glorifizierung und Verachtung laufen in diesem Milieu mitunter
bizarre Schattenspiele ab.
Viele Fälle verbindet, dass mit dem Katalog der
Heimlichkeiten, der in Deutschland von "streng geheim" bis hin zur
"Verschlussache-Nur für den Dienstgebrauch" (VS-NfD) reicht,
Schindluder getrieben wird. Manchmal auch von beiden Seiten.
Der Verrat eines echten Staatsgeheimnisses ist eine
Straftat. Manchmal müssen Medien aber Geheimes öffentlich machen, um einen
Skandal - wie im aktuellen Fall des niederländischen Geheimdienstes -
brandmarken zu können.
Zeitungen und Magazine schaden dem eigenen Betrieb, wenn sie
(was immer wieder zu beobachten ist) Vorgänge nur deshalb präsentieren, weil
irgendein amtlicher Wichtigtuer ein Papier mit einem "Geheim"-Stempel
versehen hat. Andererseits: Die Bürokratie führt sich selbst vor, wenn sie, wie
es in Untersuchungsausschüssen immer wieder passiert, sogar Zeitungsausschnitte
zur Verschlusssache erklärt. HANS LEYENDECKER